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Die Kleingartenanlage Kreuzerhohl auf dem Riedberg wartet seit vielen Jahren darauf, an den Start gebracht zu werden. Vo

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Kleingartenanlage Kreuzerhohl soll endlich in Betrieb genommen werden, jedoch gibt es Unklarheiten bezüglich der Gestaltung der Gartenhütten. Der Magistrat wird aufgefordert, die rechtlichen Grundlagen für die Vorgaben zur Gestaltung der Gartenhütten klarzustellen und dem Kleingartenverein mitzuteilen.

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Frage an den Magistrat

Die Kleingartenanlage Kreuzerhohl auf dem Riedberg wartet seit vielen Jahren darauf, an den Start gebracht zu werden. Vor allem die Vorgaben zur Vereinheitlichung der Gartenhütten sorgt immer wieder für Diskussionen. In Bericht B 129 aus dem März 2025 gibt der Magistrat hierzu keine klaren Antworten bezüglich einer Rechtsgrundlage. Die künftigen Pächterinnen und Pächter stehen damit weiterhin in einem rechtlich luftleeren Raum.

Ich frage den Magistrat:

Auf welcher Rechtsgrundlage möchte er in der Kleingartenanlage Kreuzerhohl die Gestaltung der Gartenhütten vorgeben, und wieso teilt er diese dem Kleingartenverein nicht mit?

Antwort des Magistrats

Auflagen zu den Lauben einer neuen Kleingartenanlage werden in der Regel mit dem Entwurfskonzept zur Anlage abgestimmt und sind daher anlagenspezifisch.

Die aktuell gültige Kleingartenordnung der Stadt Frankfurt am Main stellt - in diesem Punkt auch im Entwurf der Novellierung - die Rechtsgrundlage für die Vorgehensweise des Magistrats dar:

"Die Art und die Anzahl der in einer Kleingartenanlage zulässigen Laubentypen, ihre äußere Gestaltung und ihre Standorte werden vom Verein im Einvernehmen mit der für die Fachaufsicht zuständigen Stelle für den Verpächter festgelegt.

Dabei sollen die Laubentypen in wesentlichen Gestaltungsmerkmalen übereinstimmen bzw. ähnlich sein, z. B. hinsichtlich der Abmessungen, der Dachneigung und des vorherrschenden Materials. Möglich ist auch die Verwendung einer Systemlaube, die nach den individuellen Wünschen des einzelnen Kleingärtners abgewandelt werden kann und dennoch ein harmonisches Gesamtbild sicherstellt. Gleiches gilt auch für den Bau von Gartenlauben in Eigenleistung, der grundsätzlich zu fördern ist."

Das Fachamt steht seit Anbeginn des Prozesses hierzu im Austausch mit dem betroffenen Verein und wird diesem gemäß Vereinbarung im letztmalig Ende März 2025 stattgefundenen Gespräch ein entsprechendes Informationsblatt zum Thema ‚Gestaltung der Lauben' zeitnah zukommen lassen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 30. April 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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