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  • Experiminta auf die Zeil?
    OFOB 2
    17.11.2025 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2025, OF 1320/2 Betreff: Experiminta auf die Zeil? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob evtl. das weitgehend leerstehende Karstadt-Gebäude auf der Zeil als neuer Experiminta-Standort genutzt werden könnte. Begründung: Die Zukunft des Karstadt-Gebäudes ist noch unklar. Für die Experiminta wäre es ein sehr attraktiver zentraler Standort, der von überall her leicht erreichbar ist. Und falls im gegenüberliegenden P&C-Gebäude, wie anscheinend geplant, eine Schule einziehen sollte, wäre die direkte Einbindung der Experiminta in den Unterricht sicher eine interessante Möglichkeit. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 64 Beschluss: Die Vorlage OF 1320/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 1320/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und Linke gegen BFF (= Annahme) bei Abwesenheit 1 CDU

  • Haushalt 2026 Sicherheit und Sauberkeit im Frankfurter Westen stärken
    OFOB 6
    17.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2025, OF 1376/6 Betreff: Haushalt 2026 Sicherheit und Sauberkeit im Frankfurter Westen stärken Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Zur Erstellung und Umsetzung eines Sicherheits- und Sauberkeitspakets für den Frankfurter Westen werden im Haushalt 2026 200.000 Euro bereitgestellt. Die Mittel sollen aus geeigneten Produktgruppen des OBR 20 (Stadtweit) in die entsprechenden Titel des OBR 6 umgeschichtet werden - insbesondere aus den Produktgruppen 13.1 ("Schöneres Frankfurt"), 16.3 ("Investive Maßnahmen der Stadtbeleuchtung") und 11.4 ("Erwerb bewegliches Vermögen - Grünflächenamt"). Das Paket umfasst insbesondere: - Erstellung eines Pflege- und Sauberkeitskonzepts für stark belastete Wege und Plätze, insbesondere Schwanheimer Dünen, Sossenheimer Unterfeld, Höchster Wehr, Sossenheimer Wehr. - gezielte Maßnahmen zur Beseitigung von Müll-Hotspots, u. a.: engmaschigere Leerungsintervalle optimierte Standorte für Abfallbehälter ergänzende und verständliche Beschilderung - Aufstellung zusätzlicher robuster Mülleimer an stark genutzten Fuß- und Radwegen sowie an Ufer- und Zugangsbereichen - Verbesserung der Beleuchtung an Angsträumen sowie an stark frequentierten Fuß- und Radwegen (z. B. Wehrbereiche, Unterführungen, Uferwege) Begründung: Der Frankfurter Westen verfügt über viele stark genutzte Wege, Grünflächen und Uferbereiche, die regelmäßig durch hohes Müllaufkommen, Vandalismus, mangelhafte Beleuchtung und einen dadurch eingeschränkten Sicherheitseindruck belastet sind. Mit einem strukturierten Pflege- und Sauberkeitskonzept, zusätzlichen Abfallbehältern, optimierten Leerungsintervallen sowie punktuellen Verbesserungen der Beleuchtung kann die Aufenthaltsqualität deutlich gesteigert werden. Diese Maßnahmen ergänzen bestehende Programme der Stadt - bspw. "Schöneres Frankfurt", Stadtbildpflege, Wegeunterhaltung und Stadtbeleuchtung - und ermöglichen eine gezielte Unterstützung für akute Problemzonen im Ortsbezirk 6. Durch eine Umwidmung von Mitteln aus passenden stadtweiten Produktgruppen des OBR 20 kann das Sicherheits- und Sauberkeitspaket ohne zusätzliche Haushaltsbelastung umgesetzt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 40 2025 Die Vorlage OF 1376/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Haushalt 2026 Aufenthaltsqualität in öffentlichen Grünflächen im Frankfurter Westen verbessern
    OFOB 6
    17.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2025, OF 1377/6 Betreff: Haushalt 2026 Aufenthaltsqualität in öffentlichen Grünflächen im Frankfurter Westen verbessern Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität in öffentlichen Grün- und Spielbereichen im Frankfurter Westen werden im Haushalt 2026 200.000 Euro bereitgestellt. Die Mittel sollen aus geeigneten Produktgruppen des OBR 20 (Stadtweit) in entsprechende Titel des OBR 6 umgeschichtet werden - insbesondere aus den Produktgruppen 13.1 ("Schöneres Frankfurt"), 16.3 ("Investive Maßnahmen der Stadtbeleuchtung") und 11.4 ("Erwerb bewegliches Vermögen - Grünflächenamt"). Das Maßnahmenpaket umfasst insbesondere: Installation zusätzlicher Trinkbrunnen an stark frequentierten Aufenthaltsorten, insbesondere auf größeren Spielplätzen (z. B. Höchster Stadtpark). Aufstellung weiterer seniorengerechter Bänke (mit Rücken- und Armlehnen) an Spielplätzen, Grünanlagen sowie entlang besonders genutzter Fuß- und Radwege. Umsetzung und Ergänzung des städtischen Toilettenkonzepts, insbesondere an größeren Spielplätzen Barrierearme Ergänzungen an Spiel- und Aufenthaltsbereichen, u. a. kontrastreiche bzw. intuitive Beschilderung, verbesserte Zugänge und ebene Eingangsbereiche. Begründung: Viele öffentliche Aufenthaltsbereiche im Frankfurter Westen - insbesondere größere Spielplätze, Grünanlagen und die Ufer- bzw. Wehranlagen - verfügen bislang nicht über ausreichende Trinkwasserangebote, seniorengerechte Sitzmöglichkeiten oder geeignete Toilettenanlagen. Dies betrifft besonders Familien mit Kindern, ältere Menschen sowie Besucherinnen und Besucher der stark frequentierten Grünflächen. Das bestehende Toilettenkonzept der Stadt Frankfurt sieht eine priorisierte Ausstattung stark genutzter Grün- und Spielanlagen vor. Viele Maßnahmen sind im Ortsbezirk 6 jedoch noch nicht umgesetzt. Durch eine gezielte Bereitstellung und Umwidmung von Mitteln können diese Lücken geschlossen und die Aufenthaltsqualität nachhaltig verbessert werden. Mit dem Maßnahmenpaket wird die Nutzbarkeit der Grünflächen erhöht, der Aufenthalt für alle Altersgruppen erleichtert und die soziale Funktion der städtischen Freiräume gestärkt. Durch eine Umwidmung von Mitteln aus passenden stadtweiten Produktgruppen des OBR 20 (stadtweit) kann das Maßnahmenpaket ohne zusätzliche Haushaltsbelastung umgesetzt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 41 2025 Die Vorlage OF 1377/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Haushalt 2026 Parkwächter-Programm für Grün- und Erholungsflächen im Frankfurter Westen
    OFOB 6
    17.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2025, OF 1378/6 Betreff: Haushalt 2026 Parkwächter-Programm für Grün- und Erholungsflächen im Frankfurter Westen Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Damit die viel besuchten Grün- und Erholungsflächen im Frankfurter Westen sauber, sicher und für alle Besucherinnen und Besucher angenehm nutzbar bleiben, soll ein Parkwächter-Programm wieder eingeführt werden. Hierfür werden im Haushalt 2026 300.000 Euro bereitgestellt. Das Parkwächter-Programm umfasst insbesondere: regelmäßige Präsenzzeiten, insbesondere an Wochenenden und Feiertagen, mit saisonaler Schwerpunktsetzung (April-Oktober) an stark frequentierten Grün- und Freizeitflächen, u. a.: Grillplatz und Spielplatz im Schwanheimer Wald Schwanheimer Dünen Sossenheimer Unterfeld Höchster Wehr und Sossenheimer Wehr Konflikt- und Präventionsarbeit durch direkte Information und Ansprache der Nutzerinnen und Nutzer (Rücksichtnahme, Nutzungszeiten, geltende Regeln, Lärmschutz), Aufklärung und Sensibilisierung zu Sauberkeit, Müllvermeidung und Naturschutz. Begründung: Die Grün- und Erholungsflächen im Frankfurter Westen - darunter der Grillplatz im Schwanheimer Wald, die Schwanheimer Dünen, das Sossenheimer Unterfeld sowie die Uferbereiche entlang des Mains und der Nidda - werden insbesondere in den warmen Monaten stark genutzt. Dabei kommt es regelmäßig zu übermäßigem Müllaufkommen, Störungen der Nutzungsordnung und Konflikten zwischen unterschiedlichen Besuchergruppen. Bis 2020 wurden in Frankfurt im Sommerhalbjahr Parkwächter eingesetzt, unter anderem im Höchster Stadtpark und am Waldspielplatz Schwanheim. Die Erfahrungen waren positiv: Die sichtbare Präsenz sorgte für mehr Ordnung, weniger Fehlverhalten und ein deutlich verbessertes Sicherheitsempfinden. Nach der Einstellung des Programms hat sich der Zustand mehrerer Anlagen spürbar verschlechtert. Neben baulichen und infrastrukturellen Maßnahmen besteht daher ein klarer Bedarf an persönlicher Präsenz, direkter Ansprache und niedrigschwelliger Präventionsarbeit vor Ort. Parkwächter können Konflikte frühzeitig entschärfen, für die Einhaltung geltender Regeln werben und Besucherinnen und Besucher für Sauberkeit, Naturschutz und Rücksichtnahme sensibilisieren - ohne hoheitlich tätig zu werden. Durch die Bereitstellung der Mittel kann dieses bewährte Instrument zur Stärkung der Ordnung und Aufenthaltsqualität in den besonders stark genutzten Grün- und Erholungsflächen des Frankfurter Westens wieder aufgenommen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 42 2025 Die Vorlage OF 1378/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Bepflanzung der Baumscheiben in der Straße Alt-Erlenbach
    OFOB 13
    17.11.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2025, OF 221/13 Betreff: Bepflanzung der Baumscheiben in der Straße Alt-Erlenbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine fachgerechte Bepflanzung der Baumscheiben in der Straße Alt-Erlenbach zwischen Evangelischer Kirche und Anna-Schmidt-Schule zu veranlassen: und zwar so, dass eine Beeinträchtigung der Bäume vermieden wird und diese Flächen im schönsten und historischsten Teil der Ortes optisch aufgewertet werden. Begründung: Die Baumscheiben wurden vor zwei Jahren deutlich vergrößert. Sie befinden sich im historischen Kern von Nieder-Erlenbach, zwischen Kirche, Schloss und Glauburg und weiteren denkmalgeschützten Gebäuden. Dort bilden sie eine unattraktive und nicht selten auch ungepflegte größere Fläche. Versuche, sie mit einer ehrenamtlichen Initiative (in Absprache mit dem Grünflächenamt) zu bepflanzen, schlugen fehl aufgrund des dort eingebrachten Steinsubstrats. Wünschenswert wäre eine dauerhafte Bepflanzung, die nicht in Konkurrenz zu den Baumwurzeln steht. Für die Pflege könnten die Initiative "Erlenbach blüht" sowie die Garten-AG der Anna-Schmidt-Schule geworben werden, die sich bereits dort engagiert haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 13 am 02.12.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7840 2025 Die Vorlage OF 221/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Instandsetzung der Quellenstraße
    OFOB 14
    17.11.2025 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2025, OF 261/14 Betreff: Instandsetzung der Quellenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Fußweg in der Quellenstraße entlang der Gärten so Instand zu setzen, dass dieser nachhaltig und ganzjährig für Fußgänger und Radfahrer angemessen nutzbar ist. Begründung: Für viele Einwohner Harheims ist die Quellenstraße eine willkommene Abkürzung zwischen der Bezirkssportanlage und der Maßbornstraße. Doch vor allem in den Schlechtwettermonaten birgt die Zuwegung dieser unbeleuchteten Straße einige Unzulänglichkeiten. Matsch, Pfützen und Schlaglöcher machen eine Nutzung vor allem in den Abendstunden schwierig. Mit einer gezielten und ökologisch sinnvollen Instandsetzung des Fußweges könnte hier nachhaltig Abhilfe geschaffen werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 14 am 01.12.2025, TO I, TOP 12 Es besteht Einvernehmen, den Stadtbezirksvorsteher mit der erforderlichen Kommunikation zur Erledigung der Instandsetzung zu beauftragen. Beschluss: Die Vorlage OF 261/14 wurde zurückgezogen.

  • Erweiterung der Tempo-30-Zone Im Niederfeld
    OFOB 14
    17.11.2025 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2025, OF 262/14 Betreff: Erweiterung der Tempo-30-Zone Im Niederfeld Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Tempo-30-Zone in der Straße Im Niederfeld auszuweiten und die Anbringung der Verkehrsschilder (Zeichen 274.1 und 274.2) vor den Kurvenbereich zu beauftragen. Begründung: Zur Verkehrsberuhigung im Ortsbereich von Harheim erfolgte bereits vor einigen Jahren die Einführung einer Tempo-30-Zone. Allerdings befindet sich das Verkehrsschild, das den Beginn der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Im Niederfeld regelt, an einer sehr ungünstigen Stelle. Aktuell ist dieses nämlich nach der ersten Kurve angebracht. Anwohner bemängeln, dass insbesondere ortsfremde Verkehrsteilnehmer bei der Einfahrt nach Harheim durch die abgewandte Blickrichtung häufig keine Notiz von der Geschwindigkeitsbegrenzung nehmen. Aus diesem Grund würde die Erweiterung der Tempo-30-Zone vor den Kurvenbereich (siehe Abbildung) zu einer deutlich höheren Wahrnehmung und Einhaltung der Regeln führen. Abbildung: Neuer Standort für Beginn der Tempo-30-Zone Im Niederfeld Quelle: Google Maps mit eigenen Anmerkungen Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 14 am 01.12.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 262/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 14 am 19.01.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 262/14 wurde zurückgezogen.

  • Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr Verlängerung der Stadtbahnlinie U4 nach Bergen
    OFOB 16
    17.11.2025 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2025, OF 336/16 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr Verlängerung der Stadtbahnlinie U4 nach Bergen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden ausreichend Planungsmittel für den Ausbau der Linie U4 des Stadtbahnnetzes nach Bergen in den Produkthaushalt 2026 eingestellt. Begründung: Im Grenzänderungsvertrag vom 7. August 1974 zwischen der damals eigenständigen Stadt Bergen-Enkheim und der Stadt Frankfurt wurde unter anderem unter § 12 Abs. 2 Buchst. c die "Anbindung von Bergen-Enkheim an das Nahverkehrsnetz der Stadt Frankfurt gemäß dem als Anlage 5 beigefügten Plan" verbindlich vereinbart. In der Erläuterung zu dieser Plananlage (siehe Grafik) wurde Folgendes festgehalten: "Unmittelbar hinter der Station 'Seckbach-Nord' ist eine Abzweigung (Linie 'B2') nach Bergen vorgesehen. ... Zunächst soll der Berger Abzweig in einem Einschnitt verlaufen. Sobald er den Baubereich von Seckbach verlassen hat, kann er zum Erdniveau übergehen. Jenseits der Stadtgrenze - auf Bergener Gebiet - müsste ein Tunnel von ca. 500 m Länge gebaut werden. ... Mit einer Verwirklichung dieser Streckenführung bis zum Jahre 1990 gerechnet werden." Heute, also 51 Jahre nach Schließung des Grenzänderungsvertrags und 35 Jahre nach dem darin in Aussicht gestellten Realisierungstermin, warten die Menschen in Bergen-Enkheim immer noch auf die Umsetzung dieser vertraglich festgelegten Vereinbarung, die dem sogenannten Ewigkeitsrecht unterliegt. Das bedeutet, dass die im Grenzänderungsvertrag eingegangenen Verpflichtungen ihre Gültigkeit unabhängig vom Zeitablauf behalten und fortbestehen, bis sie erfüllt werden. Eine bloße Nichtumsetzung über Jahrzehnte führt somit weder zu einem Wegfall der Bindungswirkung noch zu einer Verjährung der darin festgelegten Zusagen. Vor diesem Hintergrund ist die Bereitstellung von Planungsmitteln zur Verlängerung der Stadtbahnlinie U4 nach Bergen ein erster notwendiger Schritt, um den bis heute offenen vertraglichen Anspruch Bergen-Enkheims endlich einzulösen. Auch aus ökologischer und verkehrsplanerischer Sicht erscheint eine Umsetzung dieser Maßnahme heute mehr denn je sinnvoll. Grafik: Anlage 5 zum Grenzänderungsvertrag vom 7. August 1974 Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 02.12.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 336/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, GRÜNE und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung)

  • Licht ins Dunkel bringen
    OFOB 16
    17.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2025, OF 340/16 Betreff: Licht ins Dunkel bringen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten. Licht ins Dunkel zu bringen und eine oder mehrere Lampen unter der Brücke am Fritz-Schubert-Ring anzubringen. Begründung: Da der Weg unter der Brücke gerne genutzt wird, weil er fast ohne Hindernisse nach Bergen führt und man dann die steile Treppe an der Schönen Aussicht nicht nehmen muss und er auch besser mit einem Kinderwagen befahrbar ist, gerade jetzt in der dunklen Jahreszeit keine Beleuchtung hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 02.12.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7836 2025 Die Vorlage OF 340/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor vor dem Wort "Lampen" das Wort "insektenfreundliche" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen in der Straße Alt-Enkheim
    OFOB 16
    17.11.2025 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2025, OF 341/16 Betreff: Geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen in der Straße Alt-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: 1.) Der Magistrat wird gebeten, in der Straße "Alt-Enkheim" geeignete geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen zu prüfen und einzurichten, insbesondere die Installation von Plateau-Schwellen, die alle Fahrzeuge, einschließlich der Linienbusse, zum Abbremsen zwingen. 2.) Ergänzend dazu wird der Magistrat gebeten, Maßnahmen zur Sensibilisierung der Busfahrer der dort verkehrenden Linie 551 für die Einhaltung der in diesem Bereich zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h zu ergreifen. Begründung: Anwohner der betroffenen Straße berichten, dass Busse der dort verkehrenden Linie 551 häufig mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch den engen Straßenabschnitt fahren, in dem Tempo 30 angeordnet ist. Besonders in den frühen Morgenstunden kommt es hierbei immer wieder zu gefährlichen Situationen und Beinaheunfällen. Aufgrund der schmalen Straßenführung und der geringen Sichtfelder stellt ein solches Verhalten ein erhebliches Sicherheitsrisiko für Fußgänger, Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer dar. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bietet sich der Einsatz von geschwindigkeitsdämpfenden Elementen an. In Bereichen mit Tempo 30 ist die Installation von sogenannten "Plateau-Schwellen" möglich, die sowohl den Individual- als auch den Busverkehr effektiv abbremsen, gleichzeitig aber so gestaltet sind, dass sie von Linienbussen sicher und ohne Beschädigung des Fahrwerks befahren werden können. Da das Problem im Fahrverhalten einzelner Busfahrer begründet zu sein scheint, ist zusätzlich eine Sensibilisierung des Fahrpersonals sinnvoll. Eine entsprechende interne Kommunikation und Schulung durch das Verkehrsunternehmen können wesentlich zur Einhaltung der Tempo-30-Regelung beitragen. Die Kombination beider Maßnahmen erhöht die Verkehrssicherheit und kommt der Lebensqualität der Anwohner zugute. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 02.12.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 341/16 wird abgelehnt. Abstimmung: 1 WBE, CDU, GRÜNE, Linke, SPD und FDP gegen BFF (= Annahme); 4 WBE (= Enthaltung)

  • Bäume in der Ferdinand-Happ-Straße pflanzen
    OFOB 4
    17.11.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2025, OF 575/4 Betreff: Bäume in der Ferdinand-Happ-Straße pflanzen Vorgang: V 1099/25 OBR 4; ST 1095/25 der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat möge mit Blick auf die ST 1095_2025 in die Wege leiten, dass in der Ferdinand-Happ-Straße möglichst viele Bäume gepflanzt werden können. Begründung: Mehr Bäume mehr Lebensqualität. Vielen Dank an die Anwohner*innen vor Ort, die auf die unverschattete Straße aufmerksam gemacht haben. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.01.2025, V 1099 Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1095 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 4 am 02.12.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7831 2025 Die Vorlage OF 575/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, Linke, FDP, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU und dFfm (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)

  • Straße der Nationen als Umweltzone ausweisen
    OFOB 2
    16.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2025, OF 1315/2 Betreff: Straße der Nationen als Umweltzone ausweisen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Straße der Nationen in die bestehende Frankfurter Umweltzone aufzunehmen. Begründung: Die Straße der Nationen bildet eine bedeutende Verkehrsachse und verläuft zwischen Messegelände, Europaviertel, Rebstockviertel und Kuhwaldsiedlung. Gerade im Bereich des Messe- und Lieferverkehrs kommt es regelmäßig zu erhöhten Emissionen, die die Luftqualität im Umfeld erheblich beeinträchtigen. Die bisherige Ausklammerung dieser Straße aus der Umweltzone führt daher zu einer sachlich nicht mehr gerechtfertigten Ungleichbehandlung gegenüber den angrenzenden Straßenzügen, die bereits den strengeren Regelungen unterliegen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.01.2026, OF 1328/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage OF 1315/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 29 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1315/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1328/2 wurde zurückgezogen.

  • Kommunikation Baumaßnahmen
    OFOB 13
    16.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2025, OF 219/13 Betreff: Kommunikation Baumaßnahmen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, alle Ämter, die für die Genehmigung sowie die Durchführung von Baumaßnahmen im öffentlichen Raum verantwortlich sind, anzuweisen, diese mit einem Vorlauf von mindestens zwei, bestenfalls vier Wochen zu kommunizieren. Diese Kommunikation soll umfassen Anschreiben an die unmittelbar und mittelbar betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner Aushänge an öffentlichen Orten Nachricht an den Ortsbeirat Aushänge an den Bushaltestellen, falls diese von den Maßnahmen betroffen sind Baustellenschilder mit Beschreibung der Maßnahme und Zeitablauf. Begründung: Ende Oktober herrschte plötzlich Verkehrschaos in Nieder-Erlenbach. Neben einer rechtzeitig angekündigten und bekannten Maßnahme der Stadtentwässerung wurde eine zweite Baustelle errichtet, die aufgrund einer Sperrung von Straßenbereichen eine weitreichende Änderung der Verkehrs- und Wegebeziehungen im Stadtteil nach sich zog. Weder betroffene Anwohnerinnen und Anwohner wurden rechtzeitig informiert, noch wusste der Ortsbeirat hier Bescheid. Da die Busse andere Routen nehmen mussten, standen ÖPNV Nutzerinnen und Nutzer unverrichteter Dinge an nicht mehr angefahrenen Haltestellen. Gleiches Spiel zeigte sich wieder als die Maßnahme beendet war und die regulären Bushaltestellen angefahren wurden, an der provisorischen Haltestelle jedoch kein Aushang zu sehen war. Leider ist es nicht das erste Mal, dass öffentliche Baumaßnahmen oder private, aber von der öffentlichen Hand genehmigten Maßnahmen im öffentlichen Raum schlecht bis gar nicht kommuniziert wurden. Dies verstärkt den Eindruck einer nicht reibungslos laufenden Verwaltung und schafft schlechterdings Politikverdrossenheit durch schwindendes Vertrauen in die staatlichen Strukturen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 13 am 02.12.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7839 2025 Die Vorlage OF 219/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Glasfaser für Nieder-Erlenbach
    OFOB 13
    16.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2025, OF 220/13 Betreff: Glasfaser für Nieder-Erlenbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Jüngst wurde verlautbart, dass weitere Stadtteile von der Deutschen Telekom an das Glasfasernetz angeschlossen werden. Dazu sind weitere Unternehmen in Frankfurt unterwegs, die Glasfaser verlegen. Diese Unternehmen tun dies als Teil der Gigabitregion FrankfurtRheinMain, in der auch die Stadt Frankfurt Mitglied ist. Die von Stadträtin Eileen O'Sullivan groß angekündigte Glasfaseroffensive als "Teil der kommunalen Daseinsversorgung" in Eigenregie der Stadt Frankfurt bleibt jedoch aus oder wurde still und heimlich abgesagt. Nieder-Erlenbach wartet einmal mehr darauf, in den stadtweiten Ausbau von Infrastruktur aufgenommen zu werden. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Welche Telekommunikationsunternehmen sind im Frankfurter Norden derzeit beschäftigt, Glasfaser zu verlegen? 2. Mit welchen Unternehmen gibt es grundsätzliche Vereinbarungen für den Ausbau von Glasfaser im Stadtgebiet? 3. Welche Unternehmen handeln nach dem Rahmenvertrag, den die Gigabitregion FrankfurtRheinMain den Mitgliedskommunen zur Verfügung stellt? 4. Baut die Stadt Frankfurt eigenwirtschaftlich als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge Glasfasernetze aus? 5. Wann ist damit zu rechnen, dass auch in Nieder-Erlenbach Glasfaserkabel verlegt werden und der Netzausbau flächendeckend im Stadtteil getätigt wird? 6. Welche Unternehmen kommen hierfür in Frage? 7. Wann wird die Isolation Nieder-Erlenbachs beim Ausbau der Infrastruktur endlich beendet? 8. Wann können die Nieder-Erlenbacher Bürgerinnen und Bürger damit rechnen, nicht mehr an der letzten Stelle von Ausbaumaßnahmen zu stehen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 13 am 02.12.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1335 2025 Die Vorlage OF 220/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Haushalt 2026 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Entsiegelung und Begrünung Carlo-Schmid-Platz und Bockenheimer Warte
    OFOB 2
    15.11.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2025, OF 1278/2 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Entsiegelung und Begrünung Carlo-Schmid-Platz und Bockenheimer Warte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Planungsmittel zur Planung der Umgestaltung, Entsiegelung und Begrünung des Carlo-Schmid Platzes und des Freimann-Platzes in den Haushalt einzustellen. Begründung: Immer wieder war die Begrünung der Plätze im Ortsbeirat ein Thema. Die Sommer werden immer heißer. Es böte sich an aufgrund der großen asphaltierten Flächen, hier Raum für mehr Grün zu schaffen und die Plätze neu zu beplanen. Gerade im Hinblick auf die Umsetzung des Kulturcampus' erscheint die Begrünung der Plätze zur Steigerung der Aufenthaltsqualität angezeigt. Planungsmittel sollten eingestellt werden, damit die Plätze spätestens im Zuge der sich konkretisierenden Planung zur Nutzung/Neubebauung am Campus Bockenheim umgestaltet und begrünt werden können. Es dient zur Kenntnis, dass der Ortsbeirat auch die Umgestaltung des Hannelore-Elsner Platzes für angezeigt hielte, dies jedoch angesichts der andauernden Planung des südlichen Campusteils zurückstellt. Am nördlichen Campus hingegen stehen die Planungen einer Umgestaltung der Plätze nicht entgegen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 1278/2 wurde zurückgezogen.

  • Haushalt 2026 Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Finanzielle Unterstützung für Fahrdienste am Treffpunkt für Überlebende der Schoah
    OFOB 2
    15.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2025, OF 1281/2 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Finanzielle Unterstützung für Fahrdienste am Treffpunkt für Überlebende der Schoah Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ausreichend Mittel für die finanzielle Unterstützung der zum Teil ehrenamtlichen Fahrdienste am Treffpunkt für Überlebende der Shoa bereitzustellen. Der genaue Finanzbedarf sollte mit der Leitung des Treffpunktes beziffert werden. Begründung: Der Frankfurter Treffpunkt für Shoah-Überlebende im Westend bietet Überlebenden und ihren Familien einen wichtigen Ort für Kontakt und Austausch, erleichtert den Zugang zu sozialen, kulturellen und religiösen Angeboten und leistet einen wichtigen Beitrag zur psychosozialen Versorgung der häufig bis heute schwer traumatisierten Senioren. Ein großes Thema ist für die hochbetagten Menschen die Fahrten vom Wohnort zum Treffpunkt, um überhaupt an den Veranstaltungen teilnehmen zu können. Diese Fahrdienste werden von Ehrenamtlichen sowie einem Taxiunternehmen übernommen. Aufgrund der stark gestiegen Kosten würde eine finanzielle Beteiligung des Dezernats einen ganz praktischen Beitrag zur Holocaust-Erinnerungskultur leisten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.11.2025, OF 1323/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Etatanregung EA 106 2025 1. Die Vorlage OF 1281/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1323/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1323/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

  • Haushalt 2026 Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Programm für Schülerbeteiligung: Pflichtbesuch von Gedenkveranstaltungen zum Holocaust in der Paulskirche
    OFOB 2
    15.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2025, OF 1282/2 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Programm für Schülerbeteiligung: Pflichtbesuch von Gedenkveranstaltungen zum Holocaust in der Paulskirche Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ausreichend Mittel für die Auflage eines Programmes für Schülerbeteiligung an der Holocaust-Erinnerungskultur bereitzustellen, das Besuche von Gedenkveranstaltungen in der Paulskirche und an weiteren öffentlichen Orten im Ortsbezirk für Oberstufenschüler als Pflicht verankert. Entsprechende Vorbereitungsmaterialien für die Lehrkräfte an den Schulen und ein tragfähiges Konzept sind zu erarbeiten; bei Einladungen zu Veranstaltungen sollten die Schulen im Ortsbezirk viel stärker berücksichtigt und einbezogen werden. Idealerweise sollte das Programm in ganz Frankfurt ausgerollt werden. Begründung: Bei den jüngsten Gedenkveranstaltungen zum Andenken an die Reichsprogromnacht in der Paulskirche gab es leider noch viele freie Plätze. Obwohl eine Podiumsdiskussion mit jungen Menschen (Oberstufenschüler aus der Max-Beckmann-Schule und Konfirmanden der Reformierten Gemeinde) auf dem Programm stand, fiel das vornehmlich ältere Publikum auf; Schulklassen waren gar nicht anwesend. Jeder leere Platz ist eine vertane Chance! Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 22.11.2025, OF 1324/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7859 2025 1. Die Vorlage OF 1282/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1324/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU und BFF (= Annahme); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme

  • Wie geht es weiter mit dem Gebäude der Informatik, Robert-MayerStraße 10?
    OFOB 2
    15.11.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2025, OF 1308/2 Betreff: Wie geht es weiter mit dem Gebäude der Informatik, Robert-Mayer-Straße 10? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Über das Gebäudes Robert-Mayer-Straße 10 ( Mathematik/ Informatik) folgende Punkte zu prüfen und berichten. 1. Geht das Gebäude nach der Nutzung durch die Universität an die ABG Frankfurt Holding über? 2. Gibt es Pläne für eine weitere Nutzung? 3. Besteht Denkmalschutz für das Gebäude, und wird das Gebäude aufgrund des Denkmalscchutzes erhalten bleiben? Sind dabei folgende Punkte denkbar ?: 1. Umwandlung in bezahlbare Studentenappartements 2. Vergabe des Gebäudes an das Studentenwerks mit günstigem Erbpachtzins um bezahlbare Mieten zu erzielen 3. Modulare günstige Bauweise 4. Dach- und Fassadenbegrünung 5. Regenwasserrückgewinnung 6. Fotovoltaik 7.Brauchwasseraufbereitungsanlage im Rahmen eines Projektes zur Schwammstadt Begründung: Aktueller Infprmationsbedarf. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.10.2025, OF 1230/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1344 2025 1. Die Vorlage OF 1230/2 wird durch die Vorlage OF 1308/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1307/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1308/2 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung BFF und bei Abwesenheit 1 CDU zu 3. 3 CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) bei Abwesenheit 1 CDU

  • Haushalt 2026 Produktbereich 10 Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Finanzielle Unterstützung für Fahrdienste am Treffpunkt für Überlebende der Schoah
    OFOB 2
    15.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2025, OF 1323/2 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich 10 Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Finanzielle Unterstützung für Fahrdienste am Treffpunkt für Überlebende der Schoah Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 22.200,- Euro p.a. für die finanzielle Unterstützung der zum Teil ehrenamtlichen Fahrdienste am Treffpunkt für Überlebende der Shoa bereitzustellen. Der monatliche Finanzbedarf für bestehende und angefragte Fahrten wird mit 1.850,- Euro beziffert. Begründung: Der Frankfurter Treffpunkt für Shoah-Überlebende im Westend bietet Überlebenden und ihren Familien einen wichtigen Ort für Kontakt und Austausch, erleichtert den Zugang zu sozialen, kulturellen und religiösen Angeboten und leistet einen wichtigen Beitrag zur psychosozialen Versorgung der häufig bis heute schwer traumatisierten Senioren. Seit 2015 erhält der Treffpunkt jedes Jahr 40.000 Euro vom Magistrat der Stadt Frankfurt, um die Mietkosten für die Räumlichkeiten des Treffpunkts zu decken. Diese sind auch für 2026 wieder beantragt worden und Grundvoraussetzung für das Angebot des Treffpunktes. Allerdings hat sich zeitlich bedingt gerade im Lauf der letzten Jahre ein neues Finanzierungsproblem ergeben: Früher konnten die Shoah-Überlebenden selbständig zum Treffpunkt kommen. Jetzt sind aber für die hochbetagten Menschen die Fahrten vom Wohnort zum Treffpunkt ein großes Problem, um überhaupt an den Veranstaltungen teilnehmen zu können. Diese Fahrdienste werden von Ehrenamtlichen sowie einem Taxiunternehmen übernommen. Aufgrund der stark gestiegen Kosten würde eine finanzielle Beteiligung des Dezernats einen ganz praktischen Beitrag zur Holocaust-Erinnerungskultur leisten. Die Gesamtkosten der monatlichen Fahrten belaufen sich auf 2500,00 EUR. Damit können wöchentlich 60 hochbetagte Shoah-Überlebende befördert werden. Derzeit haben wir nur 1500,00 EUR zur Verfügung, es besteht eine Lücke von 1.000,- Euro, also 12.000,- Euro p.a. Ausserdem haben mindestens 20 weitere Überlebende Bedarf angemeldet, für deren Beförderung im Monat nochmals ca. 850,- Euro anfallen würden, so dass sich der benötigte Zuschuss auf insgesamt 22.200,- Euro p.a. summiert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 15.11.2025, OF 1281/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Etatanregung EA 106 2025 1. Die Vorlage OF 1281/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1323/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1323/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

  • Transparenz bei der Tourismusabgabe
    B
    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 14.11.2025, B 412 Betreff: Transparenz bei der Tourismusabgabe Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.2024, § 4973 - NR 315/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 202/24 - Die Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main (TCF) als ehrenamtliche Geschäftsstelle des Tourismusbeirats hat in Zusammenarbeit mit den beteiligten Dezernat I - Hauptverwaltung und Sport, Dezernat IV - Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing und Dezernat VII - Kultur und Wissenschaft entsprechend des Stadtverordnetenbeschlusses § 1469 vom 31.03.2022 eine Übersicht über die Verwendung aller des Tourismusbeitrags und deren Zuordnung zu den Handlungsfeldern des Masterplans Tourismus Frankfurt am Main 2030 (B 237 vom 28.05.2021) für das Tourismusbeitragsjahr 2023 erstellt. Der Tourismusbeitrag wird seit dem 01.01.2018 gem. § 13 Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Tourismusbeitragssatzung) zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die Schaffung, Erweiterung, Unterhaltung und Vermarktung der zu Fremdenverkehrszwecken bereitgestellten Einrichtungen (Tourismuseinrichtungen) und für die zu diesen Zwecken durchgeführten Veranstaltungen ganzjährig erhoben. Der Tourismusbeirat besteht allgemein aus 12 Mitgliedern. Diese vertreten die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, den Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Hessen, Kreisverband Frankfurt am Main e.V., die TCF, die Stadt Frankfurt am Main, das Kulturdezernat sowie die Stadtverordnetenversammlung. In seiner Sitzung vom 26.11.2018 hat der Tourismusbeirat folgenden Verteilungsschlüssel der Einnahmen aus dem Tourismusbeitrag auch für die Folgejahre empfohlen: Kassen- und Steueramt 400.000,00 € für Personal- und Sachmittel zur Erhebung des Beitrags, die vorrangig abgezogen werden, hiernach Tourismus+Congress GmbH (TCF) 50 % für den Bereich Tourismus Dezernat VII 20 % für den Bereich Kultur Dezernat IV (damals Dezernat IX) 20 % für den Bereich Wirtschaft und Sport Dezernat IV (damals Dezernat I) 10 % für den Bereich Citymarketing Für das Jahr 2023 standen Gesamteinnahmen aus dem Tourismusbeitrag in Höhe von 6.987.476,00 € zu Verfügung. Der Tourismusbeitrag wird quartalsweise erhobenen, so dass die jeweiligen Einnahmen im Haushalt der Stadt Frankfurt am Main dem Folgequartal zugeschrieben werden. Die hier genannten Einnahmen resultieren somit aus den Erhebungsquartalen IV. 2022 bis III. 2023. Entsprechend des oben aufgeführten Schlüssels ergibt sich für die Mittelverwendung folgende Verteilung des Tourismusbeitrags für das Jahr 2023: Kassen- und Steueramt 400.000,00 € Tourismus 50 % somit 3.293.738,00 € Bereich Kultur 20 % somit 1.317.495,20 € Bereich Wirtschaft und Sport 20 % somit 1.317.495,20 € Citymarketing 10 % somit 658.747,60 € Aus den Mitteln des Tourismusbeitragsjahres 2022 wurden folgende Budgetüberträge gebildet: Tourismus 272.789,43 € Bereich Kultur 0,00 € Bereich Wirtschaft und Sport 341.629,25 € Citymarketing 351.876,00 € Somit standen den einzelnen Bereichen folgende Gesamtmittel aus dem Tourismusbeitrag für das Jahr 2023 zur Verfügung: Tourismus 3.566.527,43 € Bereich Kultur 1.317.495,20 € Bereich Wirtschaft und Sport 1.659.124,45 € Citymarketing 1.010.623,60 € Die Mittelverwendung, untergliedert in die einzelnen Bereiche des Verteilungsschlüssels, wurde in den jeweiligen Dezernaten abgefragt und ist in tabellarischer Form diesem Bericht als Anlage beigefügt. Am Anfang des Berichts ist der aus dem Haushaltsplan 2023 der Stadt Frankfurt am Main abgeleitete Planwert der Einnahmen des Tourismusbeitrags 2023 und die Gesamtsumme der gebildeten Budgetüberträge aus dem Vorjahr aufgeführt. Die Bezeichnung des jeweiligen Projektes ist dort ergänzt mit einer Beschreibung angegeben, gegebenenfalls untergliedert in zugehörige Maßnahmen. Zu allen Projekten/Maßnahmen wurde eine Zuordnung zu Handlungsfeldern des Masterplans Tourismus Frankfurt am Main 2030 angegeben. Sollte die Realisierung eines Projektes oder einer Maßnahme nicht oder nur zu Teilen erfolgt sein, ist dies entsprechend vermerkt. Die Kosten der Projekte sowie die Gesamtsummen innerhalb eines Bereichs werden jeweils als Ist-Angabe in Tausend Euro gelistet. Am Ende des jeweiligen Bereichs findet sich die Angabe möglicher Budgetüberträge sowie die Angabe des tatsächlich gewährten Budgetübertrags mit Beschluss des Jahresabschlusses 2023 der Stadt Frankfurt am Main. Die Geschäftsstelle des Tourismusbeirats berichtet jährlich nach endgültiger Feststellung der Einnahmen des jeweiligen Tourismusbeitragsjahres und der vorgesehenen Budgetüberträge durch das Finanzdezernat in der vorgelegten Form über die Maßnahmen des Tourismusbeirats und deren Zuordnung zu den jeweiligen Handlungsfeldern der Stadtverordnetenversammlung. Die rechtmäßige Verwendung der Mittel aus dem Tourismusbeitrag wird in bestimmten Zeitrhythmen durch das Revisionsamt geprüft. Die Anforderungen aus dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 1469 vom 31.01.2022 in die Geschäftsordnung des Tourismusbeirates wurde in der Sitzung des Tourismusbeirates am 09.07.2024 beschlossen. Anlage 1 (ca. 122 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.03.2022, NR 315 Bericht des Magistrats vom 17.05.2024, B 202 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 19.11.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 13.01.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 412 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION; Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 412 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Zurückweisung) Gartenpartei (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7067, 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.01.2026 Aktenzeichen: 92-2

  • Hilfe Grünes Ypsilon wird grau
    B
    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 14.11.2025, B 413 Betreff: Hilfe Grünes Ypsilon wird grau Vorgang: A 367/25 Gartenpartei Die Qualifizierung der Wegeverbindungen innerhalb des Grünen Ypsilons wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025, § 6580 (M 117) beauftragt und bildet damit den Auftrag für den Magistrat, die Maßnahme entsprechend der abgestimmten und hinreichend erläuterten Planung umzusetzen. Kostenberechnungen zu Bau- und Finanzierungsvorlagen sind grundsätzlich im nicht-öffentlichen Teil des PARLIS einzusehen, um die Kalkulationen der Firmen im Ausschreibungsverfahren unbeeinflusst zu lassen. Inhaltlich kann festgehalten werden, dass der Versiegelungsgrad gegenüber dem Bestand nahezu gleichbleibt, da die Wasserdurchlässigkeit wassergebundener Wegedecken über die Jahre abnimmt. Das Mehr an Wegeflächen beträgt ca. 6 % (3.550 qm Wegedecke und 80 qm Pflaster Bestand gegenüber 3.850 qm Pflasterbelag Planung), eine Kompensation ist aufgrund der Geringfügigkeit nicht vorgesehen. Anfallendes Regenwasser kommt über das geplante Wege-Gefälle den angrenzenden Grünflächen zugute. Der Aufheizungseffekt wassergebundener Decken ist ähnlich hoch wie bei befestigten Flächen. Die helle Belagswahl und der hohe Beschattungsgrad der Bestandsbäume lassen auch zukünftig keine Hitzeinseln erwarten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 05.09.2025, A 367 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 9 Versandpaket: 19.11.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO II, TOP 11 Beschluss: a) Die Vorlage B 413 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 15.01.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 413 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Zurückweisung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 44. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 413 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 7038, 41. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 15.01.2026 Aktenzeichen: 67-0

  • Situation auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt - kommunale Beschäftigungsförderung
    B
    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 14.11.2025, B 414 Betreff: Situation auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt - kommunale Beschäftigungsförderung Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2024, § 5470 - NR 296/12 CDU/GRÜNE, NR 471/12 SPD, NR 472/12 SPD, l. B 400/24 - Teil I: Das Frankfurter Arbeitsmarktprogramm (FRAP) bildet die strategische Grundlage der Kommunalen Beschäftigungsförderung. Es ergänzt die bundesweiten Leistungen nach SGB II (Bürgergeld/Jobcenter) und SGB III (Arbeitsagentur) und richtet sich vor allem an junge Menschen und Erwachsene, die aufgrund komplexer Problemlagen langfristige Unterstützung benötigen. Ziel ist es, Teilhabechancen zu verbessern, soziale Stabilität in den Stadtteilen zu stärken und zugleich dem Fachkräftebedarf der Wirtschaft zu begegnen. Mit einer Kombination verschiedener Fördermittel - von Kommune, Land, Bund, Jobcenter, EU und weiteren Partner:innen - ermöglicht das FRAP passgenaue Angebote wie Beratung, Sprachförderung, Arbeitstrainings oder Qualifizierung. So baut die Stadt Frankfurt am Main wichtige Brücken für Bürger:innen zur schrittweisen Heranführung an den Arbeitsmarkt und erfüllt damit zugleich ihren gesetzlichen Förderauftrag nach § 13 SGB VIII (Jugendsozialarbeit). Herausforderungen und Chancen 2023/2024 Das Jahr 2023 markierte einen Neubeginn nach der Corona-Pandemie und brachte tiefgreifende Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik. Mit der Einführung des Bürgergeldes (SGB II) rückten Qualifizierung und Weiterbildung stärker in den Fokus, um langzeitarbeitslose Menschen nachhaltiger in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Frankfurter Trägerlandschaft zeigte sich dabei engagiert und offen für neue Ansätze. Doch schon ab dem zweiten Quartal 2023 kündigte sich an, dass der Bund die finanziellen Mittel für die Förderung von Qualifizierung und Integration von langzeitarbeitslosen Menschen, die Bürgergeld vom Jobcenter beziehen, kürzen wird. Viele Träger führten ihre Arbeit unter erschwerten Bedingungen fort - mit geringeren Teilnehmendenzahlen, fehlender Planungssicherheit sowie Unsicherheit über die Zukunft. Auch im Jahr 2024 setzten sich diese finanziellen Einschränkungen fort. Trotz wachsender Langzeitarbeitslosigkeit und steigendem Fachkräftebedarf wurden die Bundesmittel für Qualifizierung und Integration gekürzt - mit spürbaren Folgen für Träger und Betroffene. Besonders Menschen in an- und ungelernten Tätigkeiten waren betroffen, da sich die Möglichkeiten, mittels Arbeitsmarktförderungsmaßnahmen den Anschluss an den Arbeitsmarkt zu finden, verringerten. Hinzu kamen externe Herausforderungen: Das anhaltende Kriegsgeschehen in der Ukraine, der Krieg im Nahen Osten, sowie die Wirtschaftskrise führten zu einer spürbaren Zurückhaltung der Unternehmen bei Neueinstellungen.[1] Zugleich verzeichnete Frankfurt einen weiteren Bevölkerungsanstieg, maßgeblich bedingt durch Zuwanderung. Ende 2024 lebten 770.166 Menschen in Frankfurt - ein Anstieg um rund 3,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr[2] . Die Arbeitsmarktdaten verdeutlichen die Folgen: 2024 stieg die Zahl der Arbeitslosen um 2.894 Personen (+11,3 %) im Vergleich zu 2023. Die Arbeitslosenquote lag im Dezember 2024 bei 6,5 % und damit deutlich über dem Vorjahreswert von 5,9 %. Während die Arbeitslosigkeit bei Jugendlichen, Frauen und Älteren leicht zurückging, nahm sie bei Männern, Menschen ohne deutschen Pass und Langzeitarbeitslosen zu. Damit zeigt sich eine paradoxe Situation: Einerseits hatten viele Menschen Schwierigkeiten, eine sozialversicherungspflichtige Anstellung zu finden. Andererseits blieben zahlreiche Arbeits- und Ausbildungsplätze unbesetzt. Qualifizierte Fachkräfte hatten trotz der angespannten Lage gute Beschäftigungschancen. Eine besondere Hürde auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen waren häufig fehlende Qualifikationen - insbesondere vor dem Hintergrund der fortschreitenden Technisierung und Digitalisierung. Junge Menschen konnten durch Ausbildung zu dringend benötigten Fachkräften werden, Erwachsene durch Weiterbildung oder Nachqualifizierung beruflich ein- und aufsteigen. [3] Vor diesem Hintergrund gewinnt die kommunale Arbeitsmarktpolitik immer weiter an Bedeutung. Mit dem Frankfurter Arbeitsmarktprogramm setzt die Stadt seit Jahren ein klares Zeichen für Teilhabe und Chancengerechtigkeit. Im Zentrum stehen individuelle Beratung, integrierte Sprachförderung, berufliche und digitale Grundkompetenzen und praxisnahe Qualifizierung - zentrale Bausteine, um jungen Menschen und Erwachsene mit besonderen Vermittlungshemmnissen nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Brücken in den Arbeitsmarkt entstehen nur durch enge Kooperation mit Unternehmen, passgenaue Qualifizierungsangebote und begleitende Unterstützung. Schwerpunkte des Frankfurter Arbeitsmarktprogrammes - Berufsorientierung und Berufsvorbereitung - Einstieg in Ausbildung und Arbeit durch Qualifizierung - Querschnittsthemen Frauen, Sprache und Digitale Kompetenzen Herausforderungen in der Beratung und beruflichen Qualifizierung von Mädchen und Frauen Frauen sind am Arbeitsmarkt nach wie vor systematisch benachteiligt. Sie besetzen seltener Führungspositionen. Sie arbeiten deutlich häufiger in Teilzeit - meist, weil sie den überwiegenden Teil der Sorge- und Familienaufgaben übernehmen. Sie sind im Niedriglohnsektor überproportional vertreten. Gleichzeitig sind sie im MINT-Bereich und im Handwerk unterrepräsentiert. Frauen mit Migrationsbiografie und Alleinerziehende sind in besonderem Maß von Diskriminierung betroffen. Der Personalmangel in Kitas führt vermehrt zu reduzierten Betreuungszeiten oder sogar zur vorübergehenden Schließung ganzer Gruppen. Dadurch stehen Eltern, insbesondere Müttern, weniger Betreuungsangebote zur Verfügung. Da Frauen häufig weiterhin den Großteil der unbezahlten Sorge- und Familienarbeit übernehmen, bedeutet dies für sie eine erhebliche Mehrbelastung. Oft sind sie gezwungen, ihre Erwerbstätigkeit einzuschränken oder flexibel anzupassen, um die fehlende Betreuung auszugleichen. Die zusätzliche Care-Arbeit beeinträchtigt ihre beruflichen Chancen, ihre Einkommenssituation, sowie ihre langfristige Karriereentwicklung und trägt dazu bei, geschlechtsspezifische Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt zu verstärken. Angesichts fortbestehender struktureller Unterschiede, unzureichender Kinderbetreuung und einer schleppenden Arbeitsmarktentwicklung ist es weiterhin notwendig, arbeitsmarktpolitische Strategien konsequent auf geschlechtergerechte Teilhabe und faire existenzsichernde Erwerbschancen auszurichten. Um dies zu erreichen, bedarf es einer gesamtgesellschaftlichen Anstrengung: Alle Akteur:innen am Arbeitsmarkt sind gefordert, ihre Angebote geschlechtersensibel zu planen und gezielt auf Chancengleichheit auszurichten. Das Frauenreferat initiiert, unterstützt und fördert seit seiner Gründung Angebote und Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen von Frauen. Dabei wird eine breite Zielgruppe abgedeckt: von Wiedereinsteigerinnen aus der Familienphase, (langzeit-)arbeitslose Frauen, Mädchen und junge Frauen mit schwierigen Ausgangsbedingungen für eine Berufsausbildung oder Erwerbstätigkeit, bis hin zu gut ausgebildeten Frauen, die keine ihren Qualifikationen angemessene Beschäftigung erhalten. Unter den verschiedenen Gruppen befinden sich viele Zugewanderte und alleinerziehende Mütter. Ziel ist es, dass Frauen und Mädchen ihr Potenzial für ihre berufliche Entwicklung entfalten können. Das ist auch ein notwendiger Schritt, um dem wachsenden Fachkräftemangel entgegenzutreten. Ein ganzheitlicher Ansatz, sowie eine verlässliche Kinderbetreuung während der Kursbesuche tragen maßgeblich dazu bei, dass Qualifizierungsmaßnahmen erfolgreich beendet werden. So können der Wiedereinstieg in den Beruf oder auch der Aufstieg gelingen. Für viele Frauen und ihre Familien bedeutet dies die Möglichkeit aus dem Leistungsbezug herauszukommen und die Chance auf ein finanziell unabhängiges Leben zu erhalten. Schüler:innen und junge Auszubildende Das Stadtschulamt unterstützt Schüler:innen mit vielfältigen Angeboten zur beruflichen Orientierung, zur Vorbereitung auf Ausbildung sowie durch Maßnahmen der Prävention und Intervention bei drohendem Ausbildungsabbruch. Diese kontinuierlich am Lernort Schule verankerten Programme werden in Kooperation mit Trägern der freien Jugendhilfe und verschiedenen Bildungsträgern umgesetzt. An den allgemeinbildenden Schulen stehen insbesondere Programme zur Kompetenzerfassung und Kompetenzentwicklung im Mittelpunkt, die den Übergang von der Schule in den Beruf erleichtern. Das Programm "Praxisorientierte Hauptschule" ergänzt diese Angebote durch praxisnahe Lernwerkstätten, in denen Schüler:innen ihre Ausbildungsreife individuell stärken können. Im Rahmen des Frankfurter Ausbildungsprojekts erhalten Jugendliche, die eine betriebliche Ausbildung anstreben, gezielte Unterstützung bei der Berufswahl und im Bewerbungsprozess. Auch an den beruflichen Schulen sind Programme fester Bestandteil der Förderung: Mit "Berufswegeplanung" und "Sozialpädagogischer Förderung" werden Schüler:innen in ihrer schulischen und persönlichen Entwicklung begleitet. Darüber hinaus trägt das Programm "Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Betrieb und Berufsschule (QuaBB)" entscheidend dazu bei, gefährdete Ausbildungsverhältnisse zu stabilisieren und Abbrüche zu verhindern. Herausforderungen für Gründungsinteressierte Die Kompass gGmbH ist eine zentrale Anlaufstelle für gründungsinteressierte Personen. Sie erkennt unternehmerisches Potenzial und begleitet Gründungen mit dem Fokus auf Innovation und unternehmerische Resilienz. Frankfurt am Main will eine offene, internationale und gerechte Stadtgesellschaft gestalten. Ziel ist es, allen Menschen gleiche Teilhabechancen zu ermöglichen - unabhängig von Herkunft, Einkommen oder Lebenslage. So soll auch für sozial und wirtschaftlich benachteiligte Bürger:innen eine sichere Zukunftsperspektive geschaffen werden. Gründungen bieten Menschen die Möglichkeit, die eigene Zukunft selbst zu gestalten - auch nebenberuflich. Zu einer erfolgreichen Selbständigkeit gehören Kompetenzen wie Resilienz, Entscheidungsfähigkeit und Marktkenntnis um sich erfolgreich auf dem Markt zu positionieren. Trotz Fachkräftemangels sind bestimmte Personenkreise zunehmend von Arbeitslosigkeit betroffen oder bedroht. Gemäß dem KfW-Gründungsmonitor wächst deutschlandweit der Anteil an nebenberuflichen Gründungen. Das heißt, es bleibt nach wie vor wichtig, Alternativen zur (drohenden) Arbeitslosigkeit, bzw. die Möglichkeit zum Zuverdienst aufzuzeigen. Gerade für Menschen in prekären Arbeitsverhältnissen ist Selbstständigkeit eine wichtige Alternative. Als Gründer:innen und später als Unternehmer:innen haben sie die Möglichkeit, innovative Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt und tragen zu einer modernen, nachhaltigen, sozialen und lebenswerten Zukunft für alle Frankfurter:innen bei. Ausblick Die Stadt Frankfurt entwickelt ihre Ansätze und Programme zur Bekämpfung von Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit konsequent weiter. Ziel ist es, die Erreichbarkeit von Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Erwachsenen zu verbessern. Entscheidend bleibt die enge Zusammenarbeit zwischen Jobcenter, Arbeitsagentur, Bildungseinrichtungen, Unternehmen und sozialen Organisationen. Digitale Lösungen gewinnen dabei zunehmend an Bedeutung - als Ergänzung zu klassischen Beratungs- und Qualifizierungsangeboten. Aktualisierte Berichtsform Der vorliegende Bericht hat im Vergleich zu den Vorjahren eine neue inhaltliche und formale Ausrichtung erhalten. Die Arbeit der kommunalen Beschäftigungsförderung ist durch sich stetig verändernde Arbeitsmarkttrends und regionale Herausforderungen geprägt. Themen wie Digitalisierung, Fachkräftemangel, die Integration von Zuwander:innen in den Arbeitsmarkt und die Förderung der beruflichen Weiterbildung gewinnen zunehmend an Bedeutung. Die Neuausrichtung des Berichtes trägt diesen Themenfeldern Rechnung und zielt auf eine übersichtlichere Darstellungsweise der vielfältigen Handlungsfelder ab. Zukünftig erfolgt eine zweijährige Berichterstattung. Dies ermöglicht es, strategische Planungen und die längerfristige Betrachtung von Entwicklungen und Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt darzustellen. Teil II: Template der einzelnen Dezernate / Ämter incl. individuelle Anhänge Zusammenstellung der wichtigsten Zahlen über alle Dezernate hinweg: Was 2023 2024 3 Anzahl der geförderten Projekte 194 192 4 Eingesetzte kommunale Mittel 22.410.300 € 21.347.000 € 5 Eingesetzte Landesmittel (z.B. AQB) 5.679.000 € 4.675.000 € 6 Drittmittel Gemäß Antrag oder tatsächlich eingesetzte Mittel in Summe Art: ESF, Stiftungen, Jobcenter, Eigenmittel, Einnahmen z.B. durch Verkauf ca. 7.314.700 € (gemäß Anträge 2023) ca. 9.019.500 € (gemäß Anträge 2024) SUMME aller eingesetzten Mittel (ca.) 35.404.000 € 35.051.500 € 9 Teilnehmende / erreichte Personen gesamt 26.550 26.720 10 Weibliche Teilnehmende in % 62 % 62 % 15 Zielerreichung der Maßnahmen in % 73 % 77 % 16 positiver Verbleib / Perspektive nach Maßnahme in % (z.B. Ausbildung, Arbeit, Sprachkurs, Schule, Qualifizierung) 80 % 83 % Zusammenfassung: Mit ca. jährlich 22 Mio. Euro kommunalen Mitteln werden ca. 190 Projekte über 3 Dezernate verteilt umgesetzt. Inklusive Landes- und anderer Drittmittel werden jährlich ca. 35 Mio. Euro in den Bereich investiert. Erreicht werden jährlich ca. 26.500 Frankfurter:innen, die eine ganzheitliche Unterstützung auf ihrem Weg in Ausbildung und Arbeit erhalten. Der Anteil der Frauen liegt bei über 60%. Die Erfolge liegen bei durchschnittlich 78%. 1. Jugend- und Sozialamt (Dezernat VIII) Übersicht Nr. Was? Stichworte / Angaben 1 Spezifische Zielgruppen Junge Menschen bis 27 Jahren nach §13 SGB VIII (soziale Benachteiligungen oder individuelle Beeinträchtigungen) Junge Frauen (häufig Alleinerziehende), Menschen mit Fluchtgeschichte 2 Förderschwerpunkte Beratung, Externer Schulabschluss, Ausbildungsvorbereitung, Ausbildung und Teilzeit-Ausbildung, Ausbildungsbegleitung, Allgemeinbildung, Tagesstruktur, sonstige Angebote 3 Anzahl der geförderten Projekte Jahr: 2023 Anzahl: 96 Jahr: 2024 Anzahl: 94 4 Eingesetzte kommunale Mittel Jahr: 2023 10.370.000 € Jahr: 2024 9.350.000 € 5 Eingesetzte Landesmittel (z.B. AQB) Jahr: 2023 3.210.000 € Jahr: 2024 3.090.000 € 6 Drittmittel Gemäß Antrag oder tatsächlich eingesetzte Mittel in Summe (benennen) Art: ESF, Stiftungen, Jobcenter, Eigenmittel, Einnahmen z.B. durch Verkauf Jahr: 2023 ca. 3.200.000 € (gemäß Anträge 2023) Jahr: 2024 ca. 3.860.000 € (gemäß Anträge 2024) 7 Leuchtturmprojekte, Best Practice · Leuchttürme: Inklusives Projekt Cafe Rothschild mit Hörbeeinträchtigten, · Beratung auch für junge Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen bei Chance Beruf gjb, · Förderung von außerbetrieblicher Ausbildung (AJu- Ausbildung über die Jugendhilfe) in 7 Projekten · Sicherung von drei Projekten nach Landesförderung für Frauen*, · Neues Projekt alldays bei IB für Frauen* seit 2024 (Tagesstruktur) 8 Beteiligt an folgenden Netzwerken · OloV (Optimierung lokaler Vermittlungsarbeit) · NAAF - Netzwerk Arbeit und Ausbildung in Frankfurt, · Netzwerk Arbeitsmarkt der Stabsstelle Unterbringungsmanagement, · Fachgruppe Jugend in Arbeit Auswertungen Nr. Was? Jahr: 2023 Jahr: 2024 9 Teilnehmende / erreichte Personen gesamt 5.231 5.505 10 Weibliche Teilnehmende in % 51% 51% 11 Teilnehmende mit Migrationsgeschichte in % 81% 79% 12 Teilnehmende mit Fluchtgeschichte in % 49% 50% 13 Teilnehmende mit Behinderung in % Nicht ausgewertet Nicht ausgewertet 14 Teilnehmende nach Alter in % Bis 18 Jahre: 35 % 18 b. 27 Jahre: 51 % 28 b. 35 Jahre: 8 % Ab 36 Jahre: 6 % Unter 27 Jahre: 86 % Bis 18 Jahre: 37 % 18 b. 27 Jahre: 48 % 28 b. 35 Jahre: 8 % Ab 36 Jahre: 7 % Unter 27 Jahre: 85 % 15 Zielerreichung der Maßnahmen in % Querschnittsziele: 77 % Ziele Maßnahmen: 81 % Ziele Beratung: 86 % Gesamt: 82 % Querschnittsziele: 75 % Ziele Maßnahmen: 74 % Ziele Beratung: 74 % Gesamt: 74 % 16 positiver Verbleib / Perspektive nach Maßnahme in % (z.B. Ausbildung, Arbeit, Sprachkurs, Schule, Qualifizierung) Maßnahmen: 79 % Beratung: 65 % Gesamt: 77 % Maßnahmen: 77 % Beratung: 78 % Gesamt: 78 % Erläuterungen zu den Auswertungen Nr. Beschreibung 17 Es wurden 88 Maßnahmen im Fördercontrolling ausgewertet. Es gibt Projekte, die aufgrund ihrer Inhalte (Veranstaltungen mit Eltern) nicht teilnehmendenbezogen ausgewertet werden. Der Unterschied zwischen den Punkten 15 und 16 bezieht sich auf die Ziele der Maßnahmen (z.B. Erreichung eines Schulabschlusses, einer Ausbildung) und dem Verbleib nach dem Besuch der Maßnahme (z.B. Einmündung in eine Ausbildung oder eine weitere Qualifizierung). Es handelt sich um eine Querschnittssumme der ausgewerteten Maßnahmen. Herausforderungen und Perspektiven Nr. Was? Beschreibung 18 Besondere Herausforderungen im Berichtszeitraum · Nachwirkungen von Corona · Psychische Auffälligkeiten steigen · Verstetigung Landesprogramme · Umsetzung der Dynamisierung des Jugendhilfebudgets (E 484/2024) 19 Geplante Anpassungen oder Schwerpunkte in den Folgejahren · Weiterhin Optimierung der außerbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen · Zusammenarbeit mit SGB II und SGB III auch in der Maßnahmenplanung Anhang Nr. Was? A Trägerliste der geförderten Projekte inkl. Internetseiten Alle Projekte der Kommunalen Jugendberufshilfe sind auf der Seite https://dschungeldatenbank.gjb-frankfurt.de/ zu finden. Die Träger und Internetseiten im Einzelnen: 1. ASB Lehrerkooperative gGmbH https://www.asb-bildung.de/berufsvorbereitung-und-ausb ildung 2. AWO Bildungs- und Beratungsdienste Rhein-Main https://www.awo-hs.org/touchdown 3. Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.V (BWHW) https://www.bwhw.de 4. Evangelischer Verein für Jugendsozialarbeit in Frankfurt am Main e.V. https://www.jugendsozialarbeit-evangelisch.de http://lernbetrieb-frankfurt.de 5. Faprik - Gemeinnützige Ausbildungs- und Handels GmbH https://faprik.com https://www.faprikschubladen.de https://startorante.com 6. Gesellschaft für Jugendbeschäftigung e.V. (gjb) https://gjb-frankfurt.de/ 7. GWR gemeinnützige Gesellschaft für Wiederverwendung und Recycling GmbH https://www.gwr-frankfurt.de 8. Der Internationale Bund (IB) https://www.internationaler-bund.de/standort/204653 facebook/Tic-Toc IB Bildungswerkstatt Frankfurt 9. Impuls Rhein-Main e.V. https://impuls-rhein-main-ev.de 10. Jugend braucht Arbeit e.V. Frankfurt https://jugendbrauchtarbeit-ffm.de 11. Joblinge gAG FrankfurtRheinMain https://www.joblinge.de 12. Gesellschaft für Kultur und Bildung gGmbH (Kubi) https://kubi.info 13. Förderverein Roma e.V. https://www.foerdervereinroma.de 14. smart work frankfurt gemeinnützige Gesellschaft für berufsbezogene Qualifizierung und Beschäftigung mbH https://www.smart-work-frankfurt.de 15. Sportkreis Frankfurt e.V. https://sportkreis-frankfurt.de 16. Verein zur beruflichen Förderung von Frauen e.V. (VbFF) https://www.vbff-ffm.de 17. Zentrum für Weiterbildung gGmbH https://www.zfw.de B Weiterführende Links zum Thema · https://frankfurt.de/themen/arbeit-bildung-und-wissenschaft/arbeit/kommun ale-beschaeftigungsfoerderung · https://frankfurt.de/Leistungen/Familie-Kinder-und-Jugend-8958408/Beratun gsangebote-8958414/Jugendberufshilfe · https://www.jc-frankfurt.de/jugendliche/jugendsozialarbeit · https://dschungeldatenbank.gjb-frankfurt.de/ · www.projektberuf.de · https://rp-kassel.hessen.de/soziales/ausbildungs-und-arbeitsmarkfoerderun g/ausbildungs-und-qualifizierungsbudget · https://www.esf-hessen.de/esf-hessen/programme-2021-2027/jugendliche · https://frankfurt.de/themen/arbeit-bildung-und-wissenschaft/arbeit/teilze itausbildung · https://soziales.hessen.de/Arbeit/Arbeitsmarkt/Arbeitsmarktpolitik C Glossar / Begriffserklärungen / Abkürzungen AQB - Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget ESF - Europäischer Sozialfonds etc. - et cetera (und so weiter) JBH - Jugendberufshilfe OloV - Optimierung lokaler Vermittlungsarbeit z.B. - zum Beispiel D Netzwerkerläuterung OloV: Optimierung lokaler Vermittlungsarbeit: Netzwerk zur Verbesserung der Zusammenarbeit der lokalen Partner am Übergang Schule/Beruf seit 2005, Geschäftsführung durch die gjb (Gesellschaft für Jugendbeschäftigung) https://www.olov-hessen.de/; https://gjb-frankfurt.de/ NAAF - Netzwerk Arbeit und Ausbildung in Frankfurt: Treffen der Partner in Frankfurt, Geschäftsführung durch das Dezernat XI (Bildung) https://frankfurt.de/themen/arbeit-bildung-und-wissens chaft/bildung Netzwerk Arbeitsmarkt: Treffen der Partner, Geschäftsführung durch die Stabsstelle Unterbindungsmanagement (Dezernat VIII) https://gefluechtete-frankfurt.de/ Fachgruppe Jugend in Arbeit: Treffen vieler Träger im Bereich Jugendsozialarbeit, Geschäftsführung durch die gjb (Gesellschaft für Jugendbeschäftigung) https://gjb-frankfurt.de/ 2. FRAP Agentur gGmbH (Dezernat VIII) Übersicht Nr. Was? Stichworte / Angaben 1 Spezifische Zielgruppen Langzeiterwerbslose und/oder formal geringqualifizierte Erwachsene, i.d. Regel ab 25 Jahre (rechtskreisübergreifend), u.a. · Zugewanderte · sog. ‚stille Reserve' · Menschen mit multiplen sozialen/ gesundheitlichen Problemlagen 2 Förderschwerpunkte · Berufliche Beratung und Orientierung · Qualifizierung und Sprachförderung · Erwerb digitaler Kompetenzen · Vorbereitung auf Ausbildung/ Beschäftigung · Beschäftigung/Tagesstrukturierung, · Bereitstellung räumlicher und digitaler Infrastruktur zum Online-Lernen und für Bewerbungsaktivitäten im Rahmen des LernNetz Frankfurt 3 Anzahl der geförderten Projekte Jahr: 2023 Anzahl: 70 Jahr: 2024 Anzahl: 71 4 Eingesetzte kommunale Mittel Jahr: 2023 7.100.000 € Jahr: 2024 6.710.000 € 5 Eingesetzte Landesmittel (z.B. AQB) Jahr: 2023 2.190.000 € Jahr: 2024 1.500.000 € 6 Drittmittel Gemäß Antrag oder tatsächlich eingesetzte Mittel in Summe (benennen) Art: Bund/ESF, Hessen/ESF, Jobcenter/BA, Stiftungen Jahr: 2023 3.620.000 € Jahr: 2024 4.520.000 € 7 Leuchtturmprojekte, Best Practice Auswahl guter Beispiele im Jahr 2024 Perspektive Gesundheitsberufe - Bildungsprofis gGmbH Vorbereitung auf Ausbildung und Beschäftigung in Gesundheitsberufen. Die Teilnehmenden erlernen medizinische Fachsprache (telc B2-Zertifikat) und erhalten umfassende Berufsorientierung mit dem Ziel der Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung. Digitales Lernzentrum für Frauen - beramí berufliche Integration e.V. Vermittlung grundlegender Digitalkompetenzen für Frauen mit geringen Vorkenntnissen. Ziel ist die Stärkung digitaler Fähigkeiten zur erfolgreichen Integration in den Arbeitsmarkt. DADA - Aufbruch! - ZAN e.V. Unterstützung afghanischer Frauen, meist primäre Analphabetinnen, durch sprachliche und gesellschaftliche Bildung sowie berufliche Orientierung. Ziel ist der erleichterte Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt. 8 Beteiligt an folgenden Netzwerken · Ständige Wirtschafts- und Arbeitsmarktkonferenz (SWAK) der Stadt Frankfurt · Regelmäßiger Austausch mit Team 51.D63 des Jugend- und Sozialamtes · Fachgruppe "Arbeit, Qualifizierung und Beschäftigung" - Paritätischer Landesverband Hessen · Fachgruppe "Migration" - Paritätischer Landesverband Hessen · Runder Tisch Drogenhilfe Frankfurt · regelmäßiger Austausch zwischen den Bildungsträgern (Ü25) · mind. jährlicher Austausch mit dem Jobcenter zur Abstimmung der Maßnahmenplanung · Arbeitskreis "Bildungsberatung für Zugewanderte" Auswertungen Nr. Was? Jahr: 2023 Jahr: 2024 9 Teilnehmende / erreichte Personen gesamt 4.073 Davon 2.807 Neueintritte 4.361 Davon 2.831 Neueintritte 10 Weibliche Teilnehmende in % 59% 60% 11 Teilnehmende mit Migrationsgeschichte in % (Staatsangehörigkeit und/oder Geburtsland und/oder Herkunftsland Familie nicht Deutschland) 81% 85% 12 Teilnehmende mit Fluchtgeschichte in % (individuelle Definition) Wird nicht gesondert erfasst Wird nicht gesondert erfasst 13 Teilnehmende mit Behinderung in % (individuelle Definition) Wird nicht erfasst Wird nicht erfasst 14 Teilnehmende nach Alter in % 1. < 25 Jahre 2. 25-30 Jahre 3. >30-40 Jahre 4. >40-50 Jahre 5. >50-60 Jahre 6. >60 Jahre 7. Keine Angabe 1. 7 % 2. 13 % 3. 27 % 4. 25 % 5. 15 % 6. 5 % 7. 8 % 1. 7 % 2. 12 % 3. 27 % 4. 27 % 5. 15 % 6. 5 % 7. 7 % 15 Zielerreichung der Maßnahmen in % (individuelle Definition) Anmerkung: Ziele und Zielerreichung werden individuell je Maßnahme festgelegt und ausgewertet, eine allg. Zielerreichung über alle Maßnahmen ist daher nicht möglich. 16 positiver Verbleib / Perspektive nach Maßnahme in % (bezogen auf reguläre Beendigungen) 1. Arbeit (geringfügig, sv-pflichtig, selbständig) 2. Ausbildung (betrieblich, außerbetrieblich, schulisch) 3. andere Fördermaßnahme 4. gesamt 1. 27 % 2. 6 % 3. 40 % 4. 73 % 1. 25 % 2. 8 % 3. 35 % 4. 68 % Erläuterungen zu den Auswertungen Nr. Beschreibung 17 Zu Nr. 16 - positiver Verbleib Es handelt sich hier um eine Auswertung kumuliert über alle Maßnahmen. Je nach Art der Maßnahme ist die Zielsetzung individuell sehr unterschiedlich (vgl. Anmerkung zu Nr. 15) und dient (zunächst) der beruflichen Orientierung, der beruflichen Vorbereitung oder der Stabilisierung, z.B. · für Beratungsmaßnahmen: Erarbeitung/Erstellung eines individuellen Handlungsplans · für die Zielgruppe "Langzeiterwerbslose mit multiplen Einschränkungen": Tagesstrukturierung und Stabilisierung der Teilnehmenden · für Maßnahmen mit Fokus auf Digitalkompetenzen: (niedrigschwelliger) Erwerb digitaler Handlungskompetenzen Herausforderungen und Perspektiven Nr. Was? Beschreibung 18 Besondere Herausforderungen im Berichtszeitraum Die arbeitsmarktpolitische Landschaft ist und bleibt von erheblichen Herausforderungen geprägt. Die finanziellen Mittel des Bundes für die Förderung von Qualifizierung und Integration von langzeitarbeitslosen Menschen wurden und werden in absehbarer Zeit weiterhin gekürzt. Dies hat spürbare Folgen für die Trägerlandschaft, aber vor allem für die Menschen, die von der Förderung profitieren. Gleichzeitig steigt die Zahl der langzeitarbeitslosen Menschen in Frankfurt kontinuierlich an und trifft auf einen weiterhin anhaltenden Arbeits- und Fachkräftemangel. Die größten Herausforderungen bleiben die mangelnden (Berufs-)Sprachkenntnisse, die hohe Anzahl an Menschen ohne hier anerkannten beruflichen Abschluss sowie die geringen digitalen Kompetenzen der Zielgruppen. 19 Geplante Anpassungen oder Schwerpunkte in den Folgejahren Ein Schwerpunkt liegt weiterhin auf integrierter Sprachförderung und gezielten Qualifizierungsangeboten, die den Übergang in den Arbeitsmarkt erleichtern. Außerdem ist eine qualitativ hochwertige, individuelle berufliche Beratung die Grundlage für die Menschen, sich erfolgreich am Arbeitsmarkt zurecht zu finden und zu integrieren. Auch die Förderung von digitalen Kompetenzen, die niedrigschwellig ansetzt, ist ein wesentlicher Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit am Frankfurter Arbeitsmarkt. Mit Blick auf den - trotz steigender Arbeitslosenzahlen - anhaltenden Fachkräftemangel in verschiedenen Branchen bleibt die Gewinnung von Unternehmen für eine Zusammenarbeit mit den gemeinnützigen Bildungsträgern und die gezielte Entwicklung passgenauer Unterstützungsangebote zur beruflichen Integration im Fokus. Anhang Nr. Was? A Trägerliste der geförderten Projekte inkl. Internetseiten: Träger Webseite Basis - Beratung, Arbeit, Jugend & Kultur e.V. https://basis-ev.eu/ berami berufliche Bildung e.V. https://www.berami.de/ Bildungsprofis gGmbH https://bildungsprofis.com/ Caritasverband Frankfurt https://www.caritas-frankfurt.de/ich-suche-hilfe/wege- finden/arbeit/arbeit-und-arbeitslosigkeit DRK-Sozialdienste Frankfurt am Main gGmbH Sprach- und Bildungszentrum - Bezirksverband Frankfurt am Main e.V. Evangelischer Regionalverband FFM+OF https://www.diakonie-frankfurt-offenbach.de/ich-suche- hilfe/wohnen-arbeit/modekreativ-werkstatt/ Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e.V. Arbeit und Berufliche Integration / Frankfurter Verein FRAP Agentur gGmbH FRAP Agentur Frauen-Softwarehaus e.V https://fswh.de/ Frauen-Softwarehaus/ VbFF GFFB gemeinnützige GmbH https://www.gffb.de/ GWR gGmbH https://gwr-frankfurt.de/ Hilfe im Nordend e.V. https://www.hilfe-im-nordend.de/hin-angebote/ IDH integrative Drogenhilfe e.V. https://www.idh-frankfurt.de/ jump e.V. https://www.jumpp.de/ Kinder im Zentrum Gallus e.V. https://www.kiz-gallus.de/ Kompass Existenzgründungen gGmbH https://www.kompassfrankfurt.de/ Navigare Bildungswerkstatt Träger existiert nicht mehr Projekt Moses Jugend- und Sozialwerk e.V. Projekt Moses - Jugend- und Sozialwerk e.V. smart work Frankfurt gGmbH https://www.smart-work-frankfurt.de/ Stitch by stitch e.V. https://www.stitchbystitch.de/about/ Verein für Arbeits- und Erziehungshilfe e.V. https://www.vae-ev.de/einrichtung/k9/ ZAN e.V. https://zanev.de/dada-aufbruch/ Abá, berami, Caritas, Frauen-Softwarehaus, GFFB/ZfW, smart work, KIZ Gallus, DRK https://lern-netz-frankfurt.de/ B Weiterführende Links zum Thema: · Webseite der FRAP Agentur gGmbH - FRAP Agentur · Startseite Lernnetz - LernNetz-Frankfurt · Geschäftsberichte der FRAP Agentur gGmbH: Geschäftsbericht 2023 Geschäftsbericht 2024 · 40 Jahre kommunale Arbeitsmarktförderung in Frankfurt - Frankfurter Arbeitsmarkt Forum - YouTube 3. Frauenreferat (Dezernat X) Übersicht Nr. Was? Stichworte / Angaben 1 Spezifische Zielgruppen Mädchen und Frauen: Migrantinnen, Wiedereinsteigerinnen, Gründerinnen, Selbstständige 2 Förderschwerpunkte · Angebote zur beruflichen Beratung · Angebote zum beruflichen Wiedereinstieg · Angebote zur beruflichen Qualifizierung · Gründung, Selbstständigkeit und Unternehmensnachfolge 3 Anzahl der geförderten Projekte Jahr: 2023 Anzahl: 19 Jahr: 2024 Anzahl: 19 4 Eingesetzte kommunale Mittel Jahr: 2023 916.700 € Jahr: 2024 1.034.000 € 5 Eingesetzte Landesmittel (z.B. AQB) Jahr: 2023 183.000 € Jahr: 2024 Keine 6 Drittmittel Gemäß Antrag oder tatsächlich eingesetzte Mittel in Summe (benennen) Art: EFRE, Stiftungen Jahr: 2023 79.600 € Jahr: 2024 227.000€ 7 Leuchtturmprojekte, Best Practice Die Themen digitale Kompetenzen und die Anwendung von Künstlicher Intelligenz spielten im Berichtszeitraum eine zunehmend bedeutendere Rolle. Im Kontext arbeitsmarktpolitischer Frauenförderung griffen verschiedene Träger diese Entwicklungen auf. Z.B. in Form eines Ideathon zu KI und der Durchführung weiterer innovativer Projekte und Fachveranstaltungen. 8 Beteiligt an folgenden Netzwerken (benennen wie OloV etc. Erläuterung im Anhang) · Beirat Jobcenter Frankfurt · Netzwerk Ausbildung und Arbeit Auswertungen Nr. Was? Jahr: 2023 Jahr: 2024 9 Teilnehmende / erreichte Personen gesamt 3726 3934 10 Weibliche Teilnehmende in % 100 % berami e.V., Frauensoftwarehaus e.V., VbFF e.V. 94% jumpp e.V. 100 % berami e.V., Frauensoftwarehaus e.V., VbFF e.V. 82 % jumpp e.V. 11 Teilnehmende mit Migrationsgeschichte in % (individuelle Definition) 86 % der Teilnehmer-innen von berami e.V., Frauen-softwarehaus e.V., VbFF e.V. haben einen Migrations-hintergrund. K.A. von jumpp., da die Daten nicht in allen Projekten erhoben werden. 82 % der Teilnehmer-innen von berami e.V., Frauen-softwarehaus e.V., VbFF e.V. haben einen Migrations-hintergrund. K.A. von jumpp., da die Daten nicht in allen Projekten erhoben werden. 12 Teilnehmende mit Fluchtgeschichte in % (individuelle Definition) s. Erklärung unten s. Erklärung unten 13 Teilnehmende mit Behinderung in % (individuelle Definition) k.A. k.A. 14 Teilnehmende nach Alter in % (individuelle Definition) s. Erklärung unten s. Erklärung unten 15 Zielerreichung der Maßnahmen in % (individuelle Definition) s. Erklärung unten s. Erklärung unten 16 positiver Verbleib / Perspektive nach Maßnahme in % (z.B. Ausbildung, Arbeit, selbständig, Sprachkurs, Schule, Qualifizierung) s. Erklärung unten s. Erklärung unten Erläuterungen zu den Auswertungen Nr. Beschreibung 17 Zu Frage 12: Daten zur Fluchtgeschichte werden nicht separat erhoben. Zu Frage 14: Der Großteil der Frauen ist im Alter zwischen 25-40 Jahren. Bei den Gründerinnen und Selbstständigen liegt das Alter zwischen 25-55 Jahren. Aufgrund von Unterschieden in der Datenerhebung, lässt sich die Frage zur Altersstruktur nicht mit einer gesamten Prozentzahl beziffern. Zu Frage 15: Die beruflichen Beratungsstellen erfahren eine große Nachfrage, die sie nicht immer abdecken können. Bezüglich der Nachfrage entspricht dies einer Zielerreichung von 100%. Des Weiteren zeigt sich die Zielerreichung auch in der individuellen Stärkung der Teilnehmerinnen. Die Frauen erhalten wichtige berufliche Orientierung, entwickeln neue berufliche Perspektiven, erweitern ihre Handlungsspielräume und entwickeln einen konkreten Plan mit nächsten Schritten (z.B. Spracherwerb, Anerkennungsprozess ausländischer Zeugnisse, Weitervermittlung in Ausbildung etc.). Aufgrund der Vielfalt der Projekte, Heterogenität der Zielgruppe und unterschiedlicher Ansätze bei der Datenerhebung, ist eine prozentuale Angabe derzeit nicht möglich. Zu Frage 16: Zum Großteil ergeben sich Anschlussmöglichkeiten an bestehende Qualifizierungs- und Unterstützungsangebote. 100% der Teilnehmerinnen erhalten wichtige Informationen sowie einen besseren Überblick zu ihren Kompetenzen und Perspektiven. Sie werden damit bestärkt, sich schrittweise in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Thema Gründungen: Ca. 65 % der Teilenehmerinnen gründen oder übernehmen ein Unternehmen, finden eine Stelle bzw. beginnen eine Ausbildung, Studium oder Weiterbildung. Herausforderungen und Perspektiven Nr. Was? Beschreibung 18 Besondere Herausforderungen im Berichtszeitraum · Frauen erfahren weiterhin Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt. · Mehrfachbelastungen führen u.a. vermehrt zu Erschöpfung und psychischen Belastungen. Was auch Auswirkungen auf die Kinder hat. · Erschwerter Zugang zu Sprachkursen · Unzureichende Kinderbetreuung · Komplexe und langjährige Anerkennungsverfahren ausländischer Abschlüsse. · Vereinbarkeit von Familie und Beruf bleibt herausfordernd. · Sorge der Träger um weitere Budgetkürzungen 19 Geplante Anpassungen oder Schwerpunkte in den Folgejahren Auch in den Folgejahren wird der Fokus der Frauenbildungsträger voraussichtlich auf der Förderung digitaler Kompetenzen und der Anwendung von KI liegen. Anhang Nr. Was? A Trägerliste der geförderten Projekte inkl. Internetseiten: beramí - beramí Home | jumpp.de Frauen-Softwarehaus e.V. - IT-Qualifizierung für Frauen VbFF - Verein zur beruflichen Förderung von Frauen e.V. B Weiterführende Links zum Thema: Angebote berami e.V. Offene Beratung für Arbeit, Bildung und Beruf - beramí Brücke zum Beruf - beramí Einsteigen, Umsteigen, Aufsteigen - beramí ComIn Women 4.0 - beramí Angebote Frauensoftwarehaus e.V.: Beratung für Wiedereinsteigerinnen - Frauen-Softwarehaus e.V. Internetkurs für Migrantinnen - Frauen-Softwarehaus e.V. Anlaufstelle für Frauen zur digitalen Sicherheit - Frauen-Softwarehaus e.V. Angebote jumpp - Frauenbetriebe e.V.: Unternehmerinnenforum RheinMain | jumpp.de NeW4Job+ | jumpp.de Frauen & Wirtschaft | jumpp.de Generation N - Anlaufstelle Unternehmensnachfolge in Hessen | jumpp.de KI-Ideathon: Zukunft clever gestalten | jumpp.de Digital-FEM-Lab Hessen | jumpp.de Angebote VbFF - Verein zur beruflichen Förderung von Frauen e.V.: Berufliche Beratung für Frauen* - Neue Wege - Neue Pläne - VbFF - Verein zur beruflichen Förderung von Frauen e.V. 4. Stadtschulamt (Dezernat XI) Übersicht Nr. Was? Stichworte / Angaben 1 Spezifische Zielgruppen Schüler:innen der Sekundarstufe 1 in den Klassen 8, 9 und 10; Schüler:innen der Beruflichen Schulen in den Vollzeitschulformen (BzB, FOS Form B, BFS, BÜA, BG); Schüler:innen der ESF Maßnahme QuABB 2 Förderschwerpunkte Kompetenzerweiterung, Berufliche Orientierung, Förderung der Ausbildungsreife, Erhöhung der Ausbildungsbereitschaft und Ausbildungserfolge, Stabilisierung der psychischen und physischen Gesundheit, Persönlichkeitsstabilisierung, Unterstützung bei der Berufswahl und Suche nach einem Ausbildungsplatz, Unterstützung von Auszubildenden und Betrieben bei Schwierigkeiten in der dualen Ausbildung 3 Anzahl der geförderten Projekte Jahr: 2023 Anzahl: 7 Jahr: 2024 Anzahl: 6 4 Eingesetzte kommunale Mittel Jahr: 2023 3.942.000 € Jahr: 2024 4.103.000 € 5 Eingesetzte Landesmittel (z.B. AQB) Jahr: 2023 96.000 € Jahr: 2024 85.000 € 6 Drittmittel Gemäß Antrag oder tatsächlich eingesetzte Mittel in Summe (benennen) Art: ESF Jahr: 2023 191.000 € gem. Antrag des Trägers Jahr: 2024 171.000 € gem. Antrag des Trägers 7 Leuchtturmprojekte, Best Practice Die vom Stadtschulamt geförderten Maßnahmen sind verstetigte Angebote am Ort Schule. Hervorzuheben ist hier insbesondere das mit dem Land Hessen kofinanzierte Frankfurter Ausbildungsprojekt - hier werden Schülerinnen und Schüler, die eine betriebliche Ausbildung anstreben, bei der Berufswahl und bei der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz unterstützt. Zum anderen das kofinanzierte Programm "Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Betrieb und Berufsschule" -QuaBB, das darüber hinaus dazu beiträgt, Ausbildungsabbrüche zu vermeiden. 8 Beteiligt an folgenden Netzwerken OloV (Optimierung lokaler Vermittlungsarbeit) Steuerungsgruppe Frankfurt(, FAP Beirat, Fachgruppe Jugend und Arbeit, Netzwerk Ausbildung und Arbeit (NAAF) Auswertungen Nr. Was? Jahr: 2023 Jahr: 2024 9 Teilnehmende / erreichte Personen gesamt 13.037 12.481 10 Weibliche Teilnehmende in % 44,95% (von 5.017 Schülerinnen aus vier Maßnahmen in denen das Geschlecht erfasst worden ist.) 44,39% (von 3.834 Schülerinnen aus vier Maßnahmen, in denen das Geschlecht erfasst worden ist.) 11 Teilnehmende mit Migrationsgeschichte in % (individuelle Definition) Nicht erfasst Nicht erfasst 12 Teilnehmende mit Fluchtgeschichte in % (individuelle Definition) Nicht erfasst Nicht erfasst 13 Teilnehmende mit Behinderung in % (individuelle Definition) Nicht erfasst Nicht erfasst 14 Teilnehmende nach Alter in % (individuelle Definition) Nicht erfasst Nicht erfasst 15 Zielerreichung der Maßnahmen in % (individuelle Definition) 16,14% (von 1103 Schüler*innen aus dem Projekt "Frankfurter Ausbildungsprojekt" haben 178 Schüler*innen einen Ausbildungsvertrag unterzeichnet) 16,38% (von 2051 Schüler*innen aus dem Projekt "Frankfurter Ausbildungsprojekt" haben 336 Schüler*innen einen Ausbildungsvertrag unterzeichnet.) 16 positiver Verbleib / Perspektive nach Maßnahme in % (z.B. Ausbildung, Arbeit, selbständig, Sprachkurs, Schule, Qualifizierung) 91,1% (von 1103 haben 1005 Schüler*innen aus dem Projekt "Frankfurter Ausbildungsprojekt" haben die Perspektive "Anerkannter Berufsschluss", "Berufliche Praxis", "Allgemeinbildende Schulen", "Berufliche Schulen") 88,8% (von 2051 haben 1823 Schüler*innen aus dem Projekt "Frankfurter Ausbildungsprojekt" haben die Perspektive "Anerkannter Berufsschluss", "Berufliche Praxis", "Allgemeinbildende Schulen", "Berufliche Schulen") Erläuterungen zu den Auswertungen Nr. Beschreibung 17 Die Angaben zu den Nummern 15 und 16 bilden nur ein Projekt ab. In den anderen Maßnahmen sind die Zielgruppen komplette Bildungsgänge, Schülergruppen/ Jahrgänge bzw. Klassen und die zu erreichende Ziele sehr individuell und lassen sich dadurch nicht in Zahlen abbilden. (vgl. Nr. 2, wie z.B. Kompetenzerweiterung, berufliche Orientierung, Erhöhung der Ausbildungsbereitschaft) Herausforderungen und Perspektiven Nr. Was? Beschreibung 18 Besondere Herausforderungen im Berichtszeitraum keine 19 Geplante Anpassungen oder Schwerpunkte in den Folgejahren Eine Maßnahme (Frankfurter Ausbildungsprojekt) wurde auf die vier Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen ausgeweitet, hier sind Anpassungen der Programmumsetzung zu erwarten. Anhang Nr. Was? A Trägerliste der geförderten Projekte inkl. Internetseiten: · Gesellschaft für Jugendbeschäftigung e.V. - Frankfurter Ausbildungsprojekt - gjb-frankfurt.de - Berufswegeplanung beruflichen Schulen - gjb-frankfurt.de - Sozialpädagogische Förderung beruflichen Schulen - gjb-frankfurt.de - QuABB Qualifizierte Ausbildungsbegleitung Betrieb und Berufsschule - gjb-frankfurt.de · Evangelischer Verein für Jugendsozialarbeit e.V. - Evangelischer Verein für Jugendsozialarbeit | Berufliche Schulen · IB Südwest gGmbH - IB Standort | IB Südwest gGmbH - Region Frankfurt am Main/Main-Taunus-Kreis · VbFF - Verein zur Förderung von Frauen e.V. - Berufsschulsozialarbeit - VbFF - Verein zur beruflichen Förderung von Frauen e.V. · Caritasverband Frankfurt e.V. (Kinder, Jugendliche und Familien) · KUBI Gesellschaft für Kultur und Bildung gGmbH (Kubi Gesellschaft für Kultur und Bildung gGmbH) · Internationales Familienzentrum gGmbH (https://ifz-frankfurt.de/) · Zentrum für Weiterbildung gGmbH (https://www.zfw.de/) B Weiterführende Links zum Thema: - https://frankfurt.de/themen/arbeit-bildung-und-wissenschaft/bildung/schul en-in-frankfurt-am-main/jugendhilfe-und-sozialpaedagogische-foerderung/beruflich e-orientierung - https://frankfurt.de/themen/arbeit-bildung-und-wissenschaft/bildung/schul en-in-frankfurt-am-main/jugendhilfe-und-sozialpaedagogische-foerderung/sozialpae dagogische-foerderung-in-beruflichen-schulen D Netzwerkerläuterung: Netzwerk Ausbildung und Arbeit (NAAF): strategisches Austauschgremium mit den regional relevanten Ausbildungsmarkt-Akteuren (FF Dezernat für Bildung, Immobilien und Neues Bauen). Forum zur Weiterentwicklung und Bearbeitung inhaltlicher und organisatorischer Fragen zur Ausbildung und Integration in den ersten Arbeitsmarkt, orientiert an den Qualitätsstandards zur Optimierung der lokalen Vermittlungsarbeit (OloV). Im Rahmen der Initiative Zukunftsträger wird das Netzwerk zu einer Plattform für gemeinsames Entwickeln, Entscheiden und Umsetzen ausgebaut. OloV Steuerungsgruppe Frankfurt: Umsetzung der regionalen Strategie zur Optimierung der lokalen Vermittlungsarbeit im Übergang Schule - Beruf mit den regional relevanten Akteuren (FF regionale OloV-Koordination) Fachgruppe Jugend und Arbeit: Austauschforum mit regional relevanten Akteuren auf operativer Ebene am Übergang Schule - Beruf (FF Arbeitsgruppe) FAP Beirat: Sitzung des Beirates des Frankfurter Ausbildungsprojekts am Übergang Schule - Ausbildung mit den regional relevanten Ausbildungsmarkt-Akteuren (FF Gesellschaft für Jugendbeschäftigung e.V.) 5. Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH (Dezernat IV) Übersicht Nr. Was? Stichworte / Angaben 1 Spezifische Zielgruppen · Gründungsinteressierte und junge Unternehmen · Geflüchtete Personen als potenzielle Gründer:innen · International Startups, Gründer:innen mit Migrationsgeschichte · Gründer:innen aus der Arbeitslosigkeit oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte · Soloentrepreneure 2 Förderschwerpunkte · Potentialanalyse · Arbeitsmarktintegration Geschäftsideenentwicklung · Gründungsunterstützung · Social Businesses Impact Creation · Krisenintervention & mehr Sichtbarkeit für lokale Soloentrepreneure 3 Anzahl der geförderten Projekte Davon FRAP-Projekte: Jahr: 2023 Anzahl: 5 Anzahl: 3 Jahr: 2024 Anzahl: 5 Anzahl: 3 4 Eingesetzte kommunale Mittel Gesamt: FRAP-Projekte: Jahr: 2023 387.880 € 306.300 € Jahr: 2024 360.000 € 285.000 € 5 Eingesetzte Landesmittel (z.B. AQB) Jahr: 2023 ./. € Jahr: 2024 ./. 6 Drittmittel für kommunale Projekte (Art benennen z.B. ESF etc.) Drittelmittel für kommunale Projekte Kommunale tatsächlich eingesetzte Mittel in Summe (benennen) Eigenmittel der Kompass gGmbH für DAWI-Projekte Art: JPM Foundation Jahr: 2023 166.450 € 387.880 € 57.610 € Jahr: 2024 190.000 € 360.000 € 51.470 € 7 Leuchtturmprojekte, Best Practice · #Gemeinsamdeins · Gründerwerkstatt für Geflüchtete · Kompass Mix · ISU - International Start ups 8 Beteiligt an folgenden Netzwerken (benennen wie OloV etc. Erläuterung im Anhang) Perspektive Neustart e.V. Sie gründet e.V. Newcomers Network 9 Die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH bewirtschaftet als Pächterin und Vermieterin das Frankfurter Gründerzentrum für Gründerinnen und Gründer Im Jahr 2024 betrugen die Ausgaben hierfür 432.726,47 € (2023: 425.443,89 €). Es werden 39 Büroräume und 10 Workstations (Schreibtischarbeitsplätze) zu günstigen Konditionen an Gründer und junge Unternehmen vermietet. Dem standen Miet- und Nebenkosteneinnahmen von 167.510,38 € gegenüber (2023: 109.831,25). Die verbleibenden 265.216,09 € sind (1.) nicht an die Mieter weitergegebene sonstige Gebäudekosten wie bspw. Reparatur, Instandhaltung (2.) der Mietwert der Räume, welche die Wirtschaftsförderung der Kompass gGmbH für Ihre Beratungs-, Schulungs- und Projektarbeit zur Verfügung gestellt werden in Höhe von 172.470,36 €. Auswertungen Nr. Was? Jahr: _2023______ Jahr: 2024_______ 10 Teilnehmende neu im Berichtsjahr und in den Projekten gesamt - Davon FRAP Projekte Teilnehmende Neu: 602 Gesamt: 1.223 Instagram #gemeinsamdeins Lernaccount: 2.450 745 Neu: 785 Gesamt: 1.170 Instagram #gemeinsamdeins Lernaccount: 2.900 733 11 Weibliche Teilnehmende in % 61% 62% 12 Teilnehmende mit Migrationsgeschichte in % (individuelle Definition) 83% 76% 13 Teilnehmende mit Fluchtgeschichte in % (individuelle Definition) Gründerwerkstatt: 100% Gründerwerkstatt: 100% 14 Teilnehmende mit Behinderung in % (individuelle Definition) 2% 4% 15 Teilnehmende nach Alter in % (individuelle Definition) 20-30 Jahre: 10% 30-40 Jahre: 38% 40-50 Jahre: 30% 50-60 Jahre: 16% 60-70 Jahre: 6% 70-80 Jahre: 1% 80-90 Jahre: 0% 20-30 Jahre: 11% 30-40 Jahre: 39% 40-50 Jahre: 31% 50-60 Jahre: 14% 60-70 Jahre: 3% 70-80 Jahre: 0% 80-90 Jahre: 0% 16 Zielerreichung der Maßnahmen in % (individuelle Definition) 82%, 18% vorzeitig beendet 92%, 8% vorzeitig beendet 17 positiver Verbleib / Perspektive nach Maßnahme in % (z.B. Ausbildung, Arbeit, selbständig, Sprachkurs, Schule, Qualifizierung) 82% Verbleib oder Perspektive, 29% der Teilnehmenden Gründen erfolgreich 92% Verbleib oder Perspektive, 35% der Teilnehmenden Gründen erfolgreich Erläuterungen zu den Auswertungen Nr. Beschreibung 18 Alle kommunalen Arbeitsmarkts Projekte sind in dieser Tabelle als gesamt erfasst, bei der Teilnehmendenzahl aller der FRAP-Projekte sind diese extra aufgeschlüsselt. Herausforderungen und Perspektiven Nr. Was? Beschreibung 19 Besondere Herausforderungen im Berichtszeitraum Arbeitsmarktpolitische Relevanz von Kompass gGmbH in Frankfurt Kompass gGmbH ist die zentrale Anlaufstelle für gründungsinteressierte Menschen in Frankfurt. Als lokaler Inkubator aktiviert Kompass ungenutztes unternehmerisches Potenzial, vermittelt Know-how und begleitet Gründer:innen auf dem Weg in eine nachhaltige Selbständigkeit. Damit leistet Kompass einen nachweisbaren Beitrag zum Frankfurter Arbeitsmarkt: · Selbständigkeit als Alternative zu Arbeitslosigkeit oder prekären Beschäftigungen · Prävention von Langzeitarbeitslosigkeit durch Kompetenzaufbau und Begleitung · Integration internationaler Potenziale, v. a. Migrant:innen und Geflüchtete · Fachkräftesicherung & Innovationskraft durch neue Geschäftsmodelle · Stärkung gesellschaftlicher Teilhabe und Förderung einer offenen, internationalen Stadtgesellschaft Relevante Projekte & ihr Impact 1. Kompass Mix · Niedrigschwellige Module für berufliche Orientierung und Teilhabe · Aufbau unternehmerischer Kompetenzen bei Menschen mit prekären Erwerbschancen · Wirkung: Teilnehmende entwickeln Geschäftsmodelle, sichern Einkommen und gewinnen nachhaltige Perspektiven 2. Gründerwerkstatt für Geflüchtete · Spezielles Programm für Geflüchtete mit Gründungserfahrung oder Potenzial · Angebote: Kompetenzprofile, Businessplan-Workshops, Coaching & Vernetzung Wirkung: Geflüchtete knüpfen an frühere berufliche Erfahrungen an, überwinden Marktzugangshürden und bringen internationale Erfahrung, Ideenvielfalt und Innovationskraft in den Frankfurter Arbeitsmarkt ein. Besonderer Impact · Gründer:innen mit Migrationsgeschichte schaffen Arbeitsplätze für Menschen mit ähnlichen Hürden - z. B. für Personen, die die deutsche Sprache nicht perfekt beherrschen · Aus eigener Erfahrung heraus werden inklusive Beschäftigungsmodelle entwickelt, die andere benachteiligte Gruppen direkt mitnehmen · Damit wird doppelte Wirkung erzielt: o Integration hochqualifizierter Geflüchteter & Migrant:innen als Unternehmer:innen o Beschäftigungschancen für weitere Menschen mit Sprach- und Zugangshürden 3. #gemeinsamdeins Ausgangslage · Selbständige sichern Einkommen, Beschäftigung und Fachkräfte · Gleichzeitig: oft krisenanfällig und prekär → arbeitsmarktpolitische Unterstützung notwendig Ziele: · Stärkung von Selbständigen als Arbeitsmarktakteure · Nachhaltige Sicherung von Einkommen & Jobs · Förderung benachteiligter Gruppen (Migrant:innen, Geflüchtete, Frauen, Ältere) · Nutzung von Digitalisierung & Innovation Wirkung testiert: (Externe Evaluation des Projektes zeigte): · +50 % Umsatz- & Kundenzuwachs · +40 % Beschäftigung · +45 % neue Kundenkreise · 67 % neue Hoffnung & Perspektive · 51 % besseres Wohlbefinden · 49 % Neuausrichtung Geschäftsplan · 48 % Sicherung Geschäftsbetrieb Kurz: #gemeinsamdeins stabilisiert den Arbeitsmarkt, indem es Selbständige stärkt, Jobs sichert und benachteiligte Gruppen integriert. Fazit: Kompass gGmbH ist für Frankfurt arbeitsmarktpolitisch unverzichtbar. Mit Projekten wie Kompass Mix, der Gründerwerkstatt für Geflüchtete und #gemeinsamdeins werden benachteiligte Gruppen gestärkt, Selbständige als Arbeitsmarktakteure sichtbar gemacht und neue Beschäftigungsperspektiven geschaffen. 20 Geplante Anpassungen oder Schwerpunkte in den Folgejahren Ziel: Strategische Weiterentwicklung und arbeitsmarktpolitisch relevante, inklusive & zukunftsfähige Beratungsinfrastruktur für Frankfurt sichern Herausforderung: Viele Hochqualifizierte mit Migrationsgeschichte oder Fluchterfahrung sind unterbeschäftigt oder können ihr Potenzial am Arbeitsmarkt nicht einbringen Chance: Gründung und Selbständigkeit als Brücke zur Arbeitsmarktintegration, Fachkräftesicherung und Innovationskraft Umzusetzende Schritte: Digitale Infrastruktur: · Einführung der Hivebrite-Plattform: ortsunabhängige Beratung, Community-Building, Wissenstransfer, Finanzierung & Innovationsförderung · Cloud-Lösung für flexible Zusammenarbeit und effiziente Ressourcennutzung Niedrigschwellige Zugänge: Einrichtung Kompass @ AMKA (Amt für multikulturelle Angelegenheiten) als feste Anlaufstelle für Gründer:innen mit Migrationserfahrung · Schaffung von Co-Working-Plätzen für Vorbereitung und Entwicklung unternehmerischer Vorhaben · Direkte Zielgruppenansprache und Bearbeitung der stark gestiegenen Nachfrage Arbeitsmarktintegration durch Netzwerke: Matchmaking: Gründer:innen mit Unternehmen, Investoren und anderen Migrant:innen vernetzen, Anbindung an lokale, nationale & internationale Netzwerke → erleichtert Marktzugang und Beschäftigungsintegration, um unternehmerische Resilienz zu stärken - besonders wichtig in Krisenzeiten Arbeitsmarktpolitische Relevanz: · Selbständigkeit als Alternative zu Arbeitslosigkeit und prekären Beschäftigungen · Aktivierung ungenutzter Potenziale hochqualifizierter Migrant:innen und Geflüchteter · Beitrag zur Fachkräftesicherung durch innovative Geschäftsmodelle und Beschäftigungseffekte · Stärkung des Wirtschaftsstandorts Frankfurt durch internationale Vielfalt, Innovation und unternehmerische Teilhabe Kompass schafft eine inklusive Beratungsinfrastruktur, die hochqualifizierte Geflüchtete und Menschen mit Migrationsgeschichte als Innovations- und Fachkräftepotenzial in den Frankfurter Arbeitsmarkt integriert. Anhang Nr. Was? A Trägerliste der geförderten Projekte inkl. Internetseiten: www.kompassfrankfurt.de Home | #gemeinsamdeins B Weiterführende Links zum Thema: · www.instagram.com/gemeinsamdeins/ · Perspektive neuStart e.V. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.04.2012, NR 296 Antrag vom 28.11.2012, NR 471 Antrag vom 28.11.2012, NR 472 Bericht des Magistrats vom 21.10.2024, B 400 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 19.11.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 13.01.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 414 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION; Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 41. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 15.01.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 414 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 19.01.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 414 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis) 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 414 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7068, 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.01.2026 Aktenzeichen: 51

  • 1. Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - hier: Satzungsbeschluss - § 165 (6) BauGB 2. Bebauungsplan Nr. 948 - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 3. Bebauu
    M
    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 169 Betreff: 1. Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - hier: Satzungsbeschluss - § 165 (6) BauGB 2. Bebauungsplan Nr. 948 - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 3. Bebauungsplan Nr. 696 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Bebauungsplan Nr. 906 - Westlich der Nordweststadt - hier: Einstellung des Verfahrens Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2017, § 2080 (M 176) Auf Antrag des Oberbürgermeisters vom 18.11.2025 I. Der Bericht über die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 (4) BauGB für das Gebiet - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - (Anlage 1 inkl. Anlagen 1.1 bis 1.5) wird zur Kenntnis genommen. II. Die Satzung der Stadt Frankfurt am Main über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - (Entwicklungssatzung, Anlage 2 inkl. Anlagen 2.1 und 2.2) wird gemäß § 165 (6) BauGB beschlossen. III. Die Entwicklungssatzung gemäß § 165 (8) Satz 1 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen. Hierbei ist auf die Genehmigungspflicht nach §§ 144, 145 und 153 (2) BauGB hinzuweisen. IV. Der Beschluss vom 14.12.2017, § 2080, über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen für den Bereich Frankfurt Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) wird aufgehoben. V. Der Magistrat wird beauftragt, dem Grundbuchamt nach § 165 (9) BauGB die rechtsverbindliche Entwicklungssatzung mitzuteilen und hierbei die von der Entwicklungssatzung betroffenen Grundstücke einzeln aufzuführen. VI. Für die Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - nach § 167 BauGB wird eine städtische Entwicklungsgesellschaft gegründet. Der Magistrat wird beauftragt, bis zur Geschäftsfähigkeit der Gesellschaft die inhaltliche Betrauung der Gesellschaft vorzubereiten und die Aufgaben zu übernehmen, die zur Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsaufgabe erforderlich sind. VII. Als Leitbild für die verbindliche Bauleitplanung im Gebiet - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - ist der in Anlage 3 vorgelegte städtebauliche Rahmenplan - Gesamtkonzept - zugrunde zu legen. VIII. Für den räumlichen Geltungsbereich der Entwicklungssatzung - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - in Frankfurt am Main - Niederursel und Praunheim ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 948 - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 10.06.2025 zum Aufstellungsbeschluss. Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll ein neuer, gemischt genutzter und durchgrünter Stadtteil der kurzen Wege verwirklicht werden. Dabei sollen östlich der Bundesautobahn A5 drei Quartiere entstehen. In diesen Quartieren sollen Wohnen und wohnverträgliches Gewerbe eng miteinander verknüpft werden. Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, öffentliche Grünflächen und Angebote an Sport-, Freizeit- und Erholungsanlagen sollen die Quartiere ergänzen. Es sollen autoarme Quartiere mit zeitgemäßer Mobilität entstehen. Westlich der Bundesautobahn A5 sollen die landwirtschaftlichen Ackerflächen weitgehend gesichert, Wegebeziehungen erhalten und weiterentwickelt sowie Ausgleichsflächen, Parks, Erholungsflächen und Grünzüge geschaffen werden. IX. Der Magistrat wird beauftragt, die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans nach § 8 (3) BauGB beim Regionalverband FrankfurtRheinMain zu beantragen, sowie beim Regierungspräsidium Darmstadt, Geschäftsstelle der Regionalversammlung Südhessen, einen Antrag auf Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 zu stellen. X. Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 743 - Praunheim, Südlich vom Steinbach (Freizeitgärten) - wird um die im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 948 - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - gelegenen Flächen reduziert. XI. Die Bebauungsplanverfahren Nr. 696 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 2 - und Nr. 906 - Westlich der Nordweststadt - sind einzustellen. XII. Der Magistrat wird beauftragt, einen Fachbeirat unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteure und Experten einzurichten. XIII. Der Magistrat wird beauftragt, die Planung und bauliche Umsetzung des Steinbachtal-Parks (Anlage 5) als stadtteilbezogenen Grünzug im Rahmen des ersten Bauabschnitts des "Lachgrabenquartiers" vorzubereiten. XIV. Der Magistrat wird beauftragt, die Idee der koproduktiven Landschaft organisatorisch und konzeptionell zu konkretisieren und dieses Konzept, sowie die erforderlichen organisatorischen Entscheidungen vorzubereiten. XV. Der Magistrat wird beauftragt, organisatorische Vorschläge zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Rahmenplan Ortsmitte Praunheim parallel zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme zu erarbeiten. XVI. Der Magistrat wird beauftragt, organisatorische Vorschläge zur Umsetzung von Revitalisierungsmaßnahmen für das "kleine Zentrum" in der Nordweststadt, Thomas-Mann-Straße 2-10 parallel zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme zu erarbeiten. XVII. Der Magistrat wird beauftragt, in der RTW Planungsgesellschaft mbH und bei der VGF auf eine zeitnahe Realisierung des SPNV-Anschlusses (RTW und U 7) im Entwicklungsbereich hinzuwirken. Der Magistrat, seine Ämter und Betriebe werden den PFA-Beschluss Nord (Anlage 6) in seiner Umsetzung unterstützen und alle Handlungen unterlassen, die der Umsetzung entgegenstehen oder diese verzögern oder erschweren. Begründung: I. bis VII.: Mit den Vortragspunkten I. bis VII. sollen die Voraussetzungen zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - und des ihr zugrundeliegenden Lösungskonzeptes geschaffen werden. ÜBERSICHTSKARTE A) Zielsetzung Mit dem vorgelegten Bericht wird der Auftrag, vorbereitende Untersuchungen für das Gebiet Frankfurt Nordwest durchzuführen, abgeschlossen. Die Ergebnisse der Voruntersuchungen dokumentieren, dass die Voraussetzungen zur Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - vorliegen. Ziel der Entwicklungsmaßnahme - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - ist die Realisierung eines neuen gemischtgenutzten Stadtteils mit drei Quartieren für circa 17.000 Einwohner:innen mit hoher funktionaler und sozialer Mischung, sehr guter ÖPNV-Anbindung und hochwertigen Grünräumen. In dem Stadtteil wird zur Sicherung von landwirtschaftlichen Betrieben ein Landwirtschaftspark entwickelt. Der Standort Frankfurt Nordwest ist Element des integrierten Stadtentwicklungskonzepts Frankfurt 2030+ und aufgrund seiner Größe und Struktur von besonderer Bedeutung für die Gesamtstadt. In Frankfurt am Main besteht ein prognostizierter, strukturell deutlich erhöhter Bedarf an Wohnungen in einem Zeitraum von bis zu circa 20 Jahren. Dieser Bedarf kann nicht mit der Gesamtheit der vorhandenen, durch Bauleitplanung gesicherten Flächen und mit Mitteln der Innenentwicklung, wie Nachverdichtung, Aufstockung oder Flächenkonversion oder mit Mitteln der Außenentwicklung, wie Siedlungsarrondierungen, befriedigt werden. Mit dem Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme soll daher ein wesentlicher Beitrag zur Beseitigung des erhöhten Wohnungsbedarfs geleistet werden, der zeitnah und als einheitliches Projekt verwirklicht werden soll. Insgesamt wird erwartet, dass sich die Maßnahme preisdämpfend auf die angespannte Bodenmarktsituation im Frankfurter Raum auswirkt und die Voraussetzungen für Wohnungsneubau auch an anderer Stelle im Stadtgebiet verbessert. B) Alternativen Zu dem oben beschriebenen Entwicklungsziel wurden Alternativen in drei Bereichen untersucht: 1. Alternativen zum Entwicklungsziel "neuer Stadtteil" 2. Alternativen zum geplanten Standort 3. Alternativen zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme 1. Alternativen zum Entwicklungsziel "neuer Stadtteil" Wie in Kapitel 3.2 des Berichts zu den vorbereitenden Untersuchungen dargestellt, kommen als Alternativen zu neuen Stadtteilplanungen nur die Erweiterung vorhandener Ortsteile durch Maßnahmen der Innenentwicklung (Nachverdichtung und Konversion) oder Maßnahmen der Außenentwicklung, wie etwa Siedlungsarrondierungen, infrage. Allerdings sind die bestehenden Ortsteile und ihre Siedlungsbestände mit dem An- und Weiterbau vorhandener Strukturen überfordert, eine Nachverdichtung in Größenordnungen aufzunehmen, die aufgrund des Wohnungsfehlbestandes notwendig wäre. Vor allem die Verkehrserschließung und die notwendigen Baudichten, aber auch Wohnfolgeeinrichtungen (Schulen und Kitas, Kultur und Sport) und Einrichtungen der Versorgungsinfrastruktur (Läden, Dienstleistungsbetriebe) sind in der Größenordnung nur schwer in den Bestand zu integrieren. Die Konversion von Militärstandorten wiederum ist in Frankfurt am Main abgeschlossen. Somit verbliebe die Konversion ehemaliger Unternehmensstandorte im Stadtgebiet. Mangels Angebot ist das Umwandlungspotential allerdings nur gering und kann die mit der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme - Frankfurt Nordwest - verfolgten Größenordnungen an Neubauwohnungen nicht annähernd erreichen. Siedlungsarrondierungen sind als Maßnahmen der Außenentwicklung ebenfalls nur in begrenztem Umfang möglich, da die hierfür in Frage kommenden Flächen häufig Bestandteil des Frankfurter GrünGürtels sind, eine Erschließung nur sehr aufwendig hergestellt werden könnte und insgesamt für weniger "Output" mehr Fläche versiegelt werden müsste. Auch bedarf es zur "Kompensation" der mit der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme verfolgten Anzahl an Wohneinheiten einer Vielzahl solcher Verfahren, die wiederum einen hohen Steuerungsbedarf bei jeweils fraglichem Projekterfolg auslösen würden. Gerade für die Außenbereichsarrondierungen wäre eine Unmenge regionalplanerischer Zielabweichungsverfahren mit ungewissem Ausgang erforderlich. Die zügige Bereitstellung von Wohnraum wäre auf diese Weise nicht zu gewährleisten. Großflächige Maßnahmen zur Linderung des dringenden Wohnbedarfs können in Frankfurt am Main daher nur durch die Entwicklung eigenständiger Siedlungseinheiten in Größe und Form eines neuen Stadtteils umgesetzt werden. 2. Alternativen zum geplanten Standort Wie in Kapitel 3.3 des Berichts zu den vorbereitenden Untersuchungen ausgeführt, wurden im Stadtgebiet vier räumliche Alternativen zur Befriedigung des Wohnstättenbedarfs (sogenannte "Standortalternativen") untersucht. Allerdings konnte keiner der Alternativstandorte in Gegenüberstellung mit dem Standort Frankfurt Nordwest überzeugen und eine größere Geeignetheit vorweisen. Auch das "Unterlassen" einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (sogenannte "Nullvariante") ist kein geeignetes Mittel zur Behebung des Wohnraummangels. 3. Alternativen zur Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme In Kapitel 9.3 des Berichts über die vorbereitenden Untersuchungen wird dargelegt, dass das mit der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - verfolgte Entwicklungsziel nicht mit anderen, für die Eigentümer:innen weniger einschneidenden baurechtlichen Instrumenten erreicht werden kann. Das Entwicklungsziel eines neuen Stadtteils an dem alternativlosen Standort Frankfurt Nordwest ist nur mit Hilfe dieses Instruments des besonderen Städtebaurechts zu verwirklichen. Mit der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme kann die Stadt einen neuen Stadtteil zur Deckung des Wohnraumbedarfs und zur Bodenpreisdämmung selbst zügig schaffen. Das Instrument des allgemeinen Städtebaurechts, nämlich der Bauleitplanung ist - auch in Kombination mit städtebaulichen Verträgen oder dem Ankauf von Grundstücken durch die Stadt - nicht geeignet, die mit der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme verfolgten Ziele zu erreichen, da diese Instrumente auf die Freiwilligkeit der Eigentümer:innen setzen: Sowohl die Annahme der Angebotsplanung, als auch der Abschluss von Verträgen setzen diese Freiwilligkeit voraus. Auch mit der Umlegung können zwar Flächen für Erschließung und Gemeinbedarf gewonnen werden, aber ob die neu zugeschnittenen Grundstücke bebaut werden, bleibt die Entscheidung der Eigentümer:innen. Die planende Stadt kann nicht wirksam für die zeitnahe Bebauung eines ganzen Stadtteils mit seiner notwendigen Infrastruktur sorgen. Die vorbereitenden Untersuchungen stellen fest, dass es an einer entsprechenden Mitwirkungsbereitschaft der Grundstückseigentümer:innen und an einer Verkaufsbereitschaft im Untersuchungsgebiet fehlt. Die städtebaulichen Instrumente, die auf Freiwilligkeit beruhen, können den strukturell erhöhten Wohnraumbedarf nicht zügig decken. C) Lösungen Mit der städtebaulichen Konzeption von Frankfurt Nordwest (Städtebaulicher Rahmenplan - Anlage 3) wird für das zu entwickelnde Gebiet ein neuer Stadtteil, der "Stadtteil der Quartiere", geplant. Er teilt sich in die drei Stadtquartiere "Produktives Praunheim", "Lachgrabenquartier", "Neu-Weststadt" und in den "Landwirtschaftspark" auf. Mit der Errichtung dieser Quartiere sollen 6.800 Wohnungen für insgesamt 17.000 Menschen, sowie 5.300 Arbeitsplätze geschaffen werden. Die Anzahl der Wohnungen und Arbeitsplätze verteilt sich hierbei wie folgt auf die Quartiere: "Neu-Weststadt": 400 Wohneinheiten, 50 Arbeitsplätze "Lachgrabenquartier": 3.800 Wohneinheiten, 2.250 Arbeitsplätze "Produktives Praunheim": 2.600 Wohneinheiten, 3.000 Arbeitsplätze Die Quartiere knüpfen mit einer spezifischen Bauflächen- und Freiraumstruktur an die bestehenden Siedlungsränder von Niederursel und Praunheim an: Im "Produktiven Praunheim" bilden gemischt genutzte, autofreie, großformatige Bauflächen (so genannte "Super-Blocks") den Übergang von den bestehenden gewerblichen Bauflächen im Südosten zu den verdichteten Wohnflächen im Nordwesten. Im "Lachgrabenquartier" wiederum entsteht ein verdichtetes Quartier mit einem Ringboulevard und einer großzügigen zentralen Grünfläche. Die Bauflächen orientieren sich hierbei entlang des Hangs zum Steinbach und zum Lachgraben, Grünkeile zwischen der zentralen Grünfläche und dem äußeren Landschaftsraum tragen zu einer weiteren strukturellen Gliederung, sowie zur Belüftung und Kühlung bei. Die "Neu-Weststadt" hingegen ist als Abrundung der vorhandenen Strukturen der Nordweststadt konzipiert. Hier sollen sich lärmangepasste Baustrukturen um eine zentrale Grünachse gruppieren. Entlang der Autobahn erstreckt sich ein grüner Korridor mit diversen Aktivitäts- und Vegetationsbereichen, der die drei Quartiere miteinander verbindet. Zur Schaffung größtmöglicher Freiräume wird in den Quartieren eine "städtische Dichte" angesetzt. Die Täler von Ursel- und Steinbach bilden das natur- und landschaftsräumliche Rückgrat für den neu entstehenden Stadtteil der Quartiere und stellen wichtige Freiraumverbindungen in Ost-West-Richtung dar. Der landwirtschaftlich geprägte Westen bleibt unbebaut und wird aufgrund der hohen Qualität des Bodens und ungenügender baustruktureller und infrastruktureller Anbindungsfähigkeit freiräumlich weiterentwickelt. Hierbei dient er der Naherholung der Bewohner:innen, der Herstellung von Ausgleichsflächen und als Flächenportfolio für ein noch einzurichtendes landwirtschaftliches Flächenmanagement zur Existenzsicherung der landwirtschaftlichen Betriebe, deren landwirtschaftliche Flächen für die Quartiernutzungen überplant wurden. Die Freiräume östlich der BAB5 dienen der wohnortnahen Erholung der Bewohner:innen, in denen eine Vielzahl von unterschiedlichen (Freizeit-)Aktivitäten möglich ist. Gleichzeitig übernehmen die Freiräume weitere Funktionen, die durch die Entwicklung des neuen Stadtteils und seiner drei Quartiere erforderlich werden (z.B. Ausgleich, Versickerung und Durchlüftung). In den Quartieren "Produktives Praunheim" und "Lachgrabenquartier" werden Quartiersmitten ausgebildet, die durch den schienengebundenen ÖPNV, sowie durch Fahrrad- und Fußwege untereinander und mit der Umgebung verbunden sind. Dort befinden sich auch die sogenannten CYC-Hubs. Dies sind Quartiers-, Mobilitäts- und Energiezentren, in denen vielfältige zentrale Funktionen (z.B. Quartiersgarage, Gesundheitseinrichtungen, Sozialrathaus, Sport, Handwerk, Gewerbe, Supermarkt, Kindergarten, Bibliothek, Quartierscafé, Seniorentreff) untergebracht werden sollen. Durch den neuen Stadtteil der Quartiere sollen Regionaltangente West und U7 als oberirdische Stadtbahnlinien mit voraussichtlich insgesamt drei Haltestellen in den Quartieren "Produktives Praunheim" und "Lachgrabenquartier" geführt werden. Mit dem Beschluss zum Planfeststellungsabschnitt Nord der Regionaltangente West wurde die Haltestelle Praunheim planfestgestellt. Durch die Integration der Linienplanung in die Entwicklung des städtebaulichen Konzepts können die Belange des öffentlichen Nahverkehrs frühzeitig berücksichtigt werden. Zudem sollen die Potentiale für ein Park and Ride-Parkhaus mit direkter Anbindung an die A 5 und in fußläufiger Entfernung zu einer zukünftigen SPNV-Haltestelle im Quartier untersucht werden. Der in Anlage 3 vorgelegte städtebauliche Rahmenplan - Gesamtkonzept zeigt die Bauflächendisposition im Maßstab 1:5.000. Er wird der Bauleitplanung als planerisches Leitbild zugrunde gelegt. Die Gründung einer für die Durchführung der städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest zuständigen städtischen Entwicklungsgesellschaft (SEG) ist in Vorbereitung. PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH hat für die Stadt Frankfurt am Main geeignete Formen von Stadtentwicklungsgesellschaften untersucht. Vorgeschlagen wird die Gründung einer SEG in der Rechtsform einer GmbH. In dieser sollen alle erforderlichen Kompetenzen, um das Projekt Frankfurt Nordwest effizient und effektiv voranzutreiben, gebündelt werden. Durch eine gezielte Konzentration der Vorbereitungs- und Durchführungsaufgaben in der Entwicklungsgesellschaft sollen Abläufe und Vorgänge vereinfacht, Kompetenzen und Erfahrungen zusammengeführt und Qualitätsstandards langfristig gesichert werden. Vorgesehen ist, dass die SEG zur Entlastung der Gemeinde Aufgaben nach § 167 Baugesetzbuch übernimmt, die bei der Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Entwicklungsaufgaben erforderlich sind. Dies sind vor allem Aufgaben bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung, zum Beispiel: - Durchführung von Grundstücksgeschäften, - Beschaffung von Finanzmitteln durch öffentliche Förderprogramme oder private Investitionen, - Verwaltung der Projektkosten und Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit, - Verwaltung des Grundstückbestands, - Planung und Realisierung der Erschließungsinfrastruktur, - Koordination von an der Entwicklungsmaßnahme Beteiligten, - Überwachung der Projektfortschritte und der Einhaltung von Terminen, - Koordination von Gewerken und Fachplanern, - Veräußerung der baureifen Grundstücke an Bauwillige, - Sicherstellung, dass die Verkäufe den gemeindlichen Zielen entsprechen und die Vorgaben nach § 169 Baugesetzbuch beachten. Der Magistrat wird bis zur Geschäftsfähigkeit der SEG die inhaltliche Betrauung der Gesellschaft vorbereiten und die Aufgaben übernehmen, die zur Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsaufgabe erforderlich sind. Dies umfasst unter anderem die Bereitstellung von Personal in den Fach- und Zentralämtern, sowie von Finanzmitteln für die Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme. Der Magistrat wird nach Abschluss der politischen Beratungen zu gegebener Zeit eine gesonderte Beschlussvorlage zur Gesellschaftsgründung einbringen. In diesem Zuge wird auch der Abschlussbericht der PD-Berater der öffentlichen Hand GmbH zur Kenntnis gegeben. D) Kosten Die Kosten- und Finanzierungsübersicht schließt mit einem voraussichtlichen Defizit in Höhe von 47,1 Millionen Euro, welches aus dem städtischen Haushalt zu begleichen ist (Anlage 1.3). VIII. und IX.: ÜBERSICHTSKARTE Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 948 - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - soll im Frankfurter Nordwesten ein neuer Stadtteil realisiert werden. Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - soll als Stadtteil der kurzen Wege eine attraktive Nutzungsmischung und einen hohen Durchgrünungsgrad aufweisen und vielfältigen Wohnraum für etwa 17.000 Menschen bereitstellen. Hierzu sollen in Siedlungsrandlage von Niederursel und Praunheim und östlich der Bundesautobahn A5 drei Quartiere entstehen: Das "Produktive Praunheim", das "Lachgrabenquartier" und die "Neu-Weststadt". In ihnen sollen sich Wohnen und wohnverträgliches Gewerbe eng verknüpfen. Die erforderlichen Einrichtungen der sozialen und kulturellen Infrastruktur (Kindertageseinrichtungen, Grund- und weiterführende Schulen), sowie vielfältige Angebote an Sport, Freizeit und Erholung und ein attraktives Angebot an öffentlichen Grünflächen sollen die vorgesehene Nutzungsmischung abrunden. Zentrale Quartiersplätze sollen den künftigen Bewohner:innen als Treffpunkt dienen und vielfältigen Aktivitäten, wie Nachbarschaftsfesten oder Wochenmärkten angemessenen Raum bieten. An die Quartiersplätze angeschlossene "CYC-Hubs" sollen als Quartierszentren und Mobilitäts- und Energiezentralen dienen. Die Nahversorgung mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs soll durch wohnungsnahe Läden gesichert werden, die ebenfalls in den "CYC-Hubs" zu liegen kommen können. Die Quartiere sind autoarm geplant und sollen einen Modal-Split aus 70 Prozent Umweltverbund und 30 Prozent MIV aufweisen. Westlich der Bundesautobahn A5 sollen die landwirtschaftlichen Ackerflächen weitgehend gesichert, Wegebeziehungen qualifiziert und Ausgleichsflächen, Parks und Erholungsflächen, sowie öffentliche Grünzüge geschaffen werden, wodurch der Naherholungswert des Landschaftsraums für die Bewohner:innen des Stadtteils und seiner Umgebung im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Nutzung weiter erhöht werden soll. Mit dem Bebauungsplan Nr. 948 - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - werden die Maßgaben des Baulandbeschlusses der Stadt Frankfurt am Main beachtet. Hierbei ist ein Wohnungsmix aus mindestens 30 Prozent gefördertem Wohnungsbau, 15 Prozent gemeinschaftlichen und genossenschaftlichen Wohnungsbau, 15 Prozent frei finanziertem Mietwohnungsbau und 10 Prozent preisreduzierten Eigentumswohnungen vorgesehen. Ein konkretisiertes Bau- und Nutzungskonzept für den Stadtteil im Geltungsbereich wird in nachfolgenden städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerben ermittelt. Die mit dem Bebauungsplan Nr. 948 - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - verfolgte städtebauliche Planung widerspricht teilweise den Zielen der Regional- und Landesplanung, insbesondere dem Vorranggebiet für Landwirtschaft. Des Weiteren sind das Vorranggebiet für Industrie und Gewerbe und das Vorranggebiet Regionaler Grünzug betroffen. Zur Anpassung des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP) an die geänderten Planungsziele ist dieser im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB entsprechend zu ändern. Des Weiteren ist zur Anpassung des Regionalplans Südhessen (RPS) / RegFNP 2010 ein Zielabweichungsverfahren gemäß § 8 (2) HLPG durchzuführen. Die Abweichungs- und Änderungsverfahren sind bei den zuständigen Behörden, dem Regierungspräsidium Darmstadt beziehungsweise dem Regionalverband FrankfurtRheinMain, durchzuführen und vom Magistrat zu beantragen. Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Verfahrensschritte zügig einzuleiten. X.: Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 743 - Praunheim, Südlich vom Steinbach (Freizeitgärten) - wird um die im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 948 - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - gelegenen Flächen reduziert. XI.: Die in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne Nr. 696 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 2 - und Nr. 906 - Westlich der Nordweststadt - werden eingestellt. Sie werden von dem Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 948 - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - in maßgeblichen Teilen überlagert. Der Bebauungsplan Nr. 696 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 2 - mit Aufstellungsbeschluss, § 8705 vom 12.12.1991 verfolgte vorrangig das Ziel planungsrechtliche Voraussetzungen für ein Gewerbegebiet des produzierenden Sektors zu schaffen. Der Bebauungsplan Nr. 906 - Westlich der Nordweststadt - mit Aufstellungsbeschluss, § 4745 vom 26.06.2014 hatte als maßgebliches Ziel die Schaffung von Wohnraum innerhalb eines Allgemeinen Wohngebietes. ÜBERSICHTSKARTEN XII.: Es ist vorgesehen, einen Fachbeirat als unabhängiges und verfahrensbegleitendes Gremium einzusetzen, das die Vertreter:innen von Politik, Verwaltung und SEG in grundsätzlichen Fragen und bei der Ausrichtung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme und der mit ihr im Zusammenhang stehenden Projekte berät. Der Fachbeirat soll sich aus Expert:innen aus der Verwaltung, der Politik, der Wissenschaft und der Praxis, sowie Vertreter:innen der Zivilgesellschaft zusammensetzen. Der Fachbeirat hat ausschließlich Beratungsfunktion. Er ist gegenüber dem Magistrat weder weisungsbefugt, noch besteht ein Anspruch auf die Umsetzung der vom Fachbeirat eingebrachten Vorschläge. XIII.: Der stadtteilbezogene, überwiegend parallel zum Steinbach verlaufende Grünzug Steinbachtal-Park (Anlage 5) soll möglichst zeitgleich mit der Realisierung des "Lachgrabenquartiers" Stufe I (Anlage 1.2) in die Umsetzung gehen. Bestmöglich soll der Park bereits vor der Bezugsfertigkeit der ersten Gebäude im "Lachgrabenquartier" fertiggestellt sein. Dies soll den Erstbewohner:innen bereits eine hohe Wohnumfeldqualität, noch vor der Fertigstellung des Quartiers in Gänze, sichern und die Vermarktungschancen der ersten Wohnungen im neuen Stadtteil erhöhen. Um dies sicherzustellen, wird der Magistrat die Aufgaben übernehmen, die zur Vorbereitung, Planung und vorgezogenen Umsetzung des Grünzugs Steinbachtal-Park erforderlich sind. Dies umfasst unter anderem die Bereitstellung von Personal in den Fach- und Zentralämtern, sowie von Finanzmitteln. IX.: Eine tragende Leitidee und Vision des Entwurfskonzepts "Quartiere im Kreislauf" der Planungsbüros Cityförster und urbanegestalt ist die Realisierung einer koproduktiven Landschaft westlich der Bundesautobahn A5. Die Entwurfsidee sieht ein sowohl grün-/landschaftsräumliches, als auch sozial-kollektives Weiterdenken des heute vornehmlich konventionell-agrarisch genutzten Landschaftsraums vor. Hierbei ist die koproduktive Landschaft als eigenständiges Leitbild mit den folgenden vier Bausteinen zu verstehen: 1) Naherholung: Aufwertung und Ergänzung des vorhandenen Wegesystems, Konfliktbewältigung durch Trennung von Freizeit- und Landwirtschaftsverkehr unter Sicherung landwirtschaftlicher Betriebe und Flächen, Vernetzung 2) Eingriffsausgleich: Ökologische Aufwertung und Stärkung der Vielfalt des Landschaftsraums durch die Herstellung hochwertiger Flächen zum Zweck des naturräumlichen Eingriffsausgleichs 3) Koproduktive Landwirtschaft: Diversifizierung der Landbewirtschaftungsmethoden und Stärkung der Teilhabe der Bevölkerung am Anbau-, Pflege- und Ernteprozess von "eigenem" Gemüse, Getreide und Obst, z.B. durch die Bewirtschaftung von Grabeland; hierdurch Stärkung der lokalen Versorgung und Direktvermarktung 4) Kreislaufwirtschaft: Entwicklung eines stadtteilbezogenen und nachhaltigen Kreislaufwirtschaftsmodells unter Berücksichtigung der Ressourcen Wasser, Abwasser, Energie, Boden und Abfall im Entwicklungsbereich Gemeinsam mit den Landwirt:innen sollen Möglichkeiten und Grenzen der Umsetzung der koproduktiven Landschaft ausgelotet, Pilotflächen benannt und erste Maßnahmen realisiert werden. Um den Planungs- und Umsetzungsprozess zu unterstützen und die Kooperationsbereitschaft der Landwirt:innen zu erhöhen, sollen im Zuge des Verfahrens folgende Schritte veranlasst werden: a) Einrichtung eines/r Quartiersmanagements / Ombudsstelle, b) Einrichtung eines kommunalen Fördertopfes / Verfügungsfonds, c) Entwicklung eines freiraumplanerischen Entwurfs für eine koproduktive Landwirtschaft im Rahmen einer stadtteilbezogenen Kreislaufwirtschaft, d) Durchführung von partizipativen Prozessen. Mit den Maßnahmen a) bis d) werden die organisatorischen, finanziellen, planerischen und prozessualen Grundlagen für eine erfolgreiche Umsetzung gelegt. Die Bausteine 1) und 2) werden im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - vor allem durch die Bauleitplanung weiterverfolgt. Die Bausteine 3) und 4) des beschriebenen Leitbilds der koproduktiven Landschaft sind als sozial-kollektive Überlegungen nicht Bestandteil der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme, so dass Finanzmittel aus der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme zur Umsetzung dieser Maßnahmen nicht zur Verfügung gestellt werden können. Der Magistrat entscheidet im Bedarfsfall, ob und inwieweit er den Auftrag zur Umsetzung der Bausteine 3 und 4 des beschriebenen Leitbildes der koproduktiven Landschaft der städtischen Entwicklungsgesellschaft gemäß Ziffer VI. überträgt. XV.: Um eine zügige Realisierung von Maßnahmen aus dem Rahmenplan Ortsmitte Praunheim sicherzustellen, wird der Magistrat zeitnah organisatorische Vorschläge zu deren Umsetzung erarbeiten. Folgende Maßnahmen sieht der Magistrat als vordringlich an: - Die Umgestaltung der Graebestraße mit Platzgestaltung (Maßnahme 1 des Rahmenplans), - die Umnutzung der Praunheimer Werkstätten verbunden mit der Schaffung einer Auftaktsituation und Attraktivierung des Außenbereichs (Maßnahmen 4, 5 des Rahmenplans). Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen sollen die Qualitäten im öffentlichen Raum im Zugangsbereich und entlang der Nidda und ihres Altarms erhöht und Zugänglichkeit und Sicherheitsempfinden weiter verbessert werden. Durch die Umnutzung der Praunheimer Werkstätten mit Schaffung weiterer u.a. kultureller, sozialer und gastronomischer Angebote soll den Bewohnern:innen Praunheims künftig ein niedrigschwelliger Nachbarschaftstreff mit Auftaktfunktion an dem Schnittpunkt von Nidda und Nidda-Altarm zur Verfügung stehen. Die Realisierung von Maßnahmen aus dem Rahmenplan Ortsmitte Praunheim ist nicht Bestandteil der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere, so dass Finanzmittel aus der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme zur Umsetzung dieser Maßnahmen nicht zur Verfügung gestellt werden können. Der Magistrat entscheidet im Bedarfsfall, ob und inwieweit er die Realisierung von Maßnahmen aus dem Rahmenplan Ortsmitte Praunheim der städtischen Entwicklungsgesellschaft gemäß Ziffer VI. überträgt. XVI.: Das "kleine Zentrum" in der Thomas-Mann-Straße wurde als eines von mehreren Nebenzentren im Zusammenhang mit dem Konzept der Großwohnsiedlung Nordweststadt im Jahr 1964 errichtet. Inzwischen ist dies das einzige Nebenzentrum, welches im Bestand übriggeblieben ist. Das für die Nahversorgung der Bewohner:innen Niederursels gebaute kleine Zentrum war ursprünglich als bürgernahes, ergänzendes Angebot zum Nordwestzentrum gedacht, konnte der wachsenden Popularität und dem Erfolg des großen Zentrums allerdings wenig entgegensetzen. So ist das kleine Zentrum bereits seit den 1980er Jahren stetig wechselnden Leerständen und einem Trading-Down-Effekt ausgesetzt. Die am Standort festhaltenden kirchlichen, sozialen und kulturellen Einrichtungen setzen einen willkommenen Kontrapunkt zu dieser Entwicklung und zeigen das Potential des Standorts. Bereits 2011 wurde zur Verbesserung der allgemeinen Situation in der Nordweststadt vom Stadtplanungsamt der Ideenwettbewerb "Nordweststadt Frankfurt am Main" ausgeschrieben. Die mit dem Wettbewerb verbundene Zielstellung war die behutsame Weiterentwicklung der Nordweststadt, einschließlich des kleinen Zentrums. Für dieses wurde eine Verdichtung durch Abriss, Neubau und Aufstockung vorgeschlagen, sowie eine Nutzungsmischung aus Gewerbe und Wohnen empfohlen. Auf Basis der Wettbewerbsergebnisse wurde das alte Gebäude in der Thomas-Mann-Straße 6 abgerissen und durch ein Wohn- und Geschäftshaus mit einem Nettomarkt und 52 Wohnungen ersetzt. Im Zuge der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - ist vorgesehen, das kleine Zentrum erneut in den Blick zu nehmen. In dem städtebaulichen Konzept "Quartiere im Kreislauf" war die Umwandlung des kleinen Zentrums in einen CYC-Hub planerisch vorgesehen; hierbei sollte das neu aktivierte, kleine Quartierszentrum sowohl der Nahversorgung der Bewohner:innen der Nordweststadt, als auch der "Neu-Weststadt" zugutekommen. Diese Planungsüberlegungen sollen nunmehr wiederaufgenommen und organisatorische Vorschläge zur Umsetzung von Revitalisierungsmaßnahmen für das kleine Zentrum parallel zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme erarbeitet werden. Die Weiterentwicklung des kleinen Zentrums in der Thomas-Mann-Straße ist nicht Bestandteil der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere -, so dass Finanzmittel aus der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme zur Umsetzung dieser Maßnahmen nicht zur Verfügung gestellt werden können. Der Magistrat entscheidet im Bedarfsfall, ob und inwieweit er die Weiterentwicklung des kleinen Zentrums in Thomas-Mann-Straße der städtischen Entwicklungsgesellschaft nach gemäß Ziffer VI. überträgt. XVII.: Die Stadt Frankfurt am Main hat sich mit mehreren Kommunen, Landkreisen sowie dem Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) zur RTW Planungsgesellschaft zusammengeschlossen, um mit Hilfe einer übergemeindlichen tangentialen Schienenanbindung den ÖPNV in der Stadt Frankfurt am Main aber auch in der Region zu stärken. Ein Teilabschnitt der Regionaltangente West ("RTW"), führt durch den städtebaulichen Entwicklungsbereich (Anlage 6). Diese Teilstrecke wird in zwei Planfeststellungsabschnitten unterteilt. Für den westlich liegenden Teilabschnitt "Planfeststellungsabschnitt Nord" (PFA Nord) hat das Regierungspräsidium Darmstadt am 22.06.2023 den Planfeststellungsbeschluss gefasst (zuletzt geändert mit Planfeststellungsbeschluss vom 11.06.2025). Gegenüber der Liegenschaft Ludwig-Landmann-Straße 1a wird der Halt "Gewerbegebiet Praunheim" entstehen. Weiterhin erhält die RTW-Strecke eine Verbindung in die Frankfurter Innenstadt über die Endhaltestelle der U7. Gleichzeitig kann die U7 in Zukunft auch die geplanten Quartiere "Produktives Praunheim" sowie "Lachgrabenquartier" anfahren. Der Abschnitt PFA Nord befindet sich bereits im Bau. Für einen zweiten Abschnitt im weiteren Verlauf bis zum Nordwestzentrum, Abschnitt PFA Nord 2, ist ein weiteres Planfeststellungsverfahren durchzuführen, das bisher noch nicht eingeleitet wurde. Die Regionalversammlung Südhessen hat in ihrem Bescheid vom 27.03.2025 zum Antrag der Stadt Frankfurt am Main vom 14.03.2023 auf Zulassung einer Abweichung von den Zielen des Regionalplans Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplans 2010 für den neuen "Stadtteil der Quartiere Frankfurt-Nordwest" im Bereich der vorbereitenden Untersuchungen zu einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Planungshinweise für die nachfolgende Bauleitplanung aufgenommen, die sich unter Punkt 5 auf das Erfordernis eines schienengebundenen Anschlusses beziehen: "Für die Entwicklungsmaßnahme ist ein schienengebundener Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr zeitnah zur Realisierung der Maßnahmen sicherzustellen." Damit wurde dem Magistrat eine Maßgabe auferlegt, die er mit der RTW- Gründung sowieso verfolgt. Er wird durch seine Beteiligung in der RTW darauf hinwirken, dass der PFA Nord zügig umgesetzt werden kann und die weitere Planung vorangetrieben wird. Gemeinsam haben RTW und Stadt in einem Vertrag die derzeit möglichen Regelungen zur koordinierten Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme und des PFA Nord getroffen. Die RTW Planungsgesellschaft hat hierin gemäß § 165 (5) BauGB ihre Zustimmung zur Einbeziehung der Flächen des PFA Nord in den förmlich festzustellenden Entwicklungsbereich der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - erteilt. Der Magistrat wird bei Schaffung des neuen Stadtteils im Entwicklungsbereich den PFA Nord zum Bestandteil seiner städtebaulichen Planung machen. Die Quartiere "Produktives Praunheim", "Lachgrabenquartier" und "Neu-Weststadt" sind als autoarme Quartiere geplant. Der angestrebte Modal-Split liegt hier bei 30% MIV zu 70% Umweltverbund (ÖPNV, Fahrrad, Fußgänger). Die mit PFA Nord und PFA Nord 2 geplanten Haltestellen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) im "Produktiven Praunheim" und "Lachgrabenquartier" werden zur Umsetzung des 70%-Anteils gebraucht. Die Stadt Frankfurt am Main wird über die gesetzlich vorgesehenen Zustimmungen der planungsrechtlichen Verfahren die Abstimmungen mit der RTW Planungsgesellschaft suchen und mit ihr gegebenenfalls notwendige Absprachen treffen, um die zügige Umsetzung des SPNV-Anschlusses weiter zu befördern. Anlage 02_Korrekturschreiben_Hauptamt (ca. 529 KB) Anlage 1_1_Bl_1_SEM4_VU-Bericht-Rahmenplan (ca. 4,6 MB) Anlage 1_1_Bl_2_SEM4_VU-Bericht-Rahmenplan (ca. 4 MB) Anlage 1_1_Bl_3_SEM4_VU-Bericht-Rahmenplan (ca. 4,4 MB) Anlage 1_1_Bl_4_SEM4_VU-Bericht-Rahmenplan (ca. 4,1 MB) Anlage 1_1_Bl_5_SEM4_VU-Bericht-Rahmenplan (ca. 4,3 MB) Anlage 1_1_Bl_6_SEM4_VU-Bericht-Rahmenplan (ca. 152 KB) Anlage 1_2_SEM4_VU-Bericht-Zeit-Massnahmenplan (ca. 195 KB) Anlage 1_3_SEM4_VU-Bericht-KoFi (ca. 4,1 MB) Anlage 1_4_SEM4_VU-Bericht-ToebAbwaegungen (nicht öffentlich - ca. 26,4 MB) Anlage 1_5_SEM4_VU-Bericht-Bestaetigungen (ca. 1,8 MB) Anlage 1_SEM4_VU-Bericht (ca. 65,4 MB) Anlage 2_SEM4_Satzung (ca. 265 KB) Anlage 2_SEM4_Satzung_Begruendung_geaendert (ca. 5,6 MB) Anlage 2_SEM4_Satzung_Karte_Bl_1 (ca. 3,8 MB) Anlage 2_SEM4_Satzung_Karte_Bl_2 (ca. 4,7 MB) Anlage 3_Rahmenplan-Gesamtkonzept (ca. 7,5 MB) Anlage 4_Lageplan_Aufstbeschl_B-Plan_Nr_948_Bl_1 (ca. 3,7 MB) Anlage 4_Lageplan_Aufstbeschl_B-Plan_Nr_948_Bl_2 (ca. 4,6 MB) Anlage 5_SEM4_Steinbachtal-Park (ca. 1,6 MB) Anlage 6_SEM4_Uebersichtsplan-RTW (ca. 5,7 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 26.11.2025, NR 1451 Antrag vom 29.11.2025, NR 1453 Antrag vom 30.11.2025, NR 1454 Antrag vom 01.12.2025, NR 1455 Antrag vom 05.12.2025, NR 1464 Antrag vom 05.12.2025, NR 1466 Antrag vom 23.11.2025, OF 581/7 Antrag vom 05.01.2026, OF 586/7 Antrag vom 04.01.2026, OF 587/7 Antrag vom 04.02.2026, OF 600/7 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 7, 8 Versandpaket: 19.11.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 7 am 25.11.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 169 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 581/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: 1. Die Vorlage M 169 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1451 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, Linke FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.11.2025, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage M 169 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage NR 1451 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt; FDP und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt; FDP und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 40. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.12.2025, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage M 169 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage NR 1451 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage NR 1453 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage NR 1454 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 43 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 169 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1451 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1453 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1454 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1455 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 24 Dem Geschäftsordnungsantrag der SPD-Fraktion über die Vorlage NR 1451 ziffernweise abzustimmen wird mit den Stimmen von GRÜNE, SPD, FDP und Volt bei Ablehnung von CDU, Linke, BFF-BIG und FRAKTION sowie Enthaltung der AfD zugestimmt. Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 169 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 25.11.2025 mit der Maßgabe zugestimmt, dass mit den Ortsbeiräten 7 und 8 im 1. Quartal 2026 eine Ortsbeiratskonferenz zum Thema "Stadtteil der Quartiere" durchgeführt wird. 2. a) Den Ziffern 1., 2., 3. und 5. der Vorlage NR 1451 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1451 wird abgelehnt. 3. a) Die Ziffern 1. und 3. der Vorlage NR 1453 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 1453 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage NR 1454 wird abgelehnt. 5. a) Die Ziffern 1., 3. und 4. der Vorlage NR 1455 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Der Ziffer 2. der Vorlage NR 1455 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Der Vorlage NR 1464 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1466 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1451), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1455) sowie BFF-BIG (= Ablehnung unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466); AfD (= Enthaltung) zu 2. zu a) Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP, BFF-BIG und FRAKTION (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Ziffer 2. und 5.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG und FRAKTION (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG und AfD (= Enthaltung) zu 3. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinwies auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt und FRAKTION zu b) GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinwies auf die Vorlage NR 1466), AfD und FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt und FRAKTION zu 5. zu a) GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466) und AfD (= Ablehnung) sowie Linke und FRAKTION (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466) und AfD (= Ablehnung) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung) und BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466); CDU (= Votum im Plenum), AfD (= Enthaltung) zu 7. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme); CDU (= Votum im Plenum), AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 169, NR 1451 und NR 1455 = Ablehnung, NR 1453 und NR 1454 = Annahme) Gartenpartei (M 169, NR 1451, NR 1455, NR 1464 und NR 1466 = Ablehnung, NR 1453 und NR 1454 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 169 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1453, NR 1451, NR 1454 und NR 1455 = Ablehnung, NR 1453 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 169 und NR 1451 = Annahme, NR 1453, NR 1454 und NR 1455 = Ablehnung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. a) Die Maßgabe, dass mit den Ortsbeiräten 7 und 8 nach der Kommunalwahl 2026 eine Ortsbeiratskonferenz zum Thema "Stadtteil der Quartiere" durchgeführt wird, wird abgelehnt. b) Der Maßgabe, dass mit den Ortsbeiräten 7 und 8 im 1. Quartal 2026 eine Ortsbeiratskonferenz zum Thema "Stadtteil der Quartiere" durchgeführt wird, wird zugestimmt. c) Der Vorlage M 169 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 25.11.2025 zugestimmt. 2. a) Den Ziffern 1., 2., 3. und 5. der Vorlage NR 1451 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1451 wird abgelehnt. 3. a) Die Vorlage NR 1453 wird abgelehnt. b) Es dient zur Kenntnis, dass die Ziffer 2. der Vorlage NR 1453 wegen fehlender Mehrheiten abgelehnt ist. 4. Die Vorlage NR 1454 wird abgelehnt. 5. a) Die Ziffern 1., 3. und 4. der Vorlage NR 1455 werden wegen fehlender Mehrheiten abgelehnt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage NR 1455 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Der Vorlage NR 1464 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. a) Die Vorlage NR 1466 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pauli, Pfeiffer, Hauenschild, Yilmaz, Witsch, Papke, Dr. Kößler, Baier, Schwichtenberg, Zieran und Dr. Knacker sowie von Stadtrat Prof. Dr. Gwechenberger dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG, AfD und Gartenpartei (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); CDU, BFF-BIG und AfD (= Enthaltung) zu c) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 2. zu a) Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Ziffer 2. und 5.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG und AfD (= Enthaltung) zu 3. zu a) Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) CDU, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD und FRAKTION (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) zu 5. zu a) GRÜNE, SPD und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Linke und FRAKTION (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), Linke, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466) und Gartenpartei (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 7. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Enthaltung) 43. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage M 169 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 581/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 586/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 587/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 7 am 24.02.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8257 2026 Anregung an den Magistrat OM 8258 2026 1. Der Vorlage M 169 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 581/7 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 586/7 wird in der vorgelegten Fassung als Anregung an den Magistrat beschlossen. 4. Die Vorlage OF 587/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 600/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und fraktionslos gegen CDU, farbechte/Linke und BFF (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, farbechte/Linke, BFF und fraktionslos (= Ablehnung) zu 4. SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); GRÜNE und CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, CDU, FDP und BFF gegen SPD, farbechte/Linke und fraktionslos (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6953, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 61-00

  • A. Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr 2024 und Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresfehlbetrages B. Beauftragung der Wirtschaftsprü
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    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 170 Betreff: A. Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr 2024 und Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresfehlbetrages B. Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses 2025 der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2024, § 5555 (M 175) Auf Antrag des Magistrats vom 14.11.2025 A. Feststellung des Jahresabschlusses 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr 2024 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris Revisions-GmbH geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk im Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2024 am 24. Juni 2025 erteilt wurde. 2. Der Jahresabschluss der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main wird in der vorgelegten Form festgestellt a) Die Bilanzsumme beträgt................................................. 12.456.373,84 €. b) Die Gewinn- und Verlustrechnung weist gleichlautend mit der Bilanz einen Jahresfehlbetrag von......................... . . . - 15.965.314,17 € aus. c) Der Jahresfehlbetrag in Höhe von.............. . . . . . . . . . . . . . . - 15.965.314,17 € wird durch Teilauflösung der Kapitalrücklage aus Einlagen durch die Stadt Frankfurt am Main ausgeglichen. 3. Der Lagebericht der Betriebsleitung wird gebilligt. 4. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt. 5. Der Bericht der Betriebskommission über deren Tätigkeit für das Wirtschaftsjahr 2024 einschließlich des Berichts zum Public Corporate Governance Kodex, der Compliance Bericht für das Jahr 2024 der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main sowie die Ergebnisse der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) und der Überkompensationskontrolle werden zur Kenntnis genommen. B. Auf Vorschlag der Betriebskommission der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main wird die Solidaris Revisions-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 34 55130 Mainz mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2025 beauftragt. Begründung: Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024 (§ 5555) durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris Revisions-GmbH. Die Prüfung wurde im Juni 2025 abgeschlossen und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris Revisions-GmbH am 24. Juni 2025 erteilt. Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 5 des Eigenbetriebsgesetzes hat die Betriebskommission zum Jahresabschluss, dem Lagebericht und zum Vorschlag für die Gewinnverwendung Stellung zu nehmen. Im Jahr 2024 leistete die Stadt Frankfurt am Main Zahlungen in Höhe von 16.938.843,12 €. Die erhaltenen Zahlungen enthalten eine fiktive Miete für kostenlose Raumnutzungen von 68.000,00 €. Die Gesamtaufwendungen des Betriebs wurden komplett in Höhe von 15.965.314,17 € nicht aus eigenen Erträgen erwirtschaftet. Daraus ergibt sich eine Erhöhung der Kapitalrücklage um 905.528,95 €, sodass diese als Überschuss auf 1.126.153,83 € ansteigt. Gemäß A3.3.4 des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) sollen Betriebsleitung und Betriebskommission jährlich im Geschäftsbericht oder in einem gesonderten Bericht im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss über die Corporate Governance ihres Unternehmens berichten. Hierzu gehört auch die Erläuterung eventueller Abweichungen von den Empfehlungen des Kodex. Nach §5.4 der Betrauungen des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (MB 784 vom 14.07.2023) hat der Eigenbetrieb die Einhaltung der sich aus dem Betrauungsakt ergebenden Pflichten in einem Jahresbericht nachzuweisen. Diese unabhängige betriebswirtschaftliche Prüfung (Überkompensationskontrolle) erfolgte für das Wirtschaftsjahr 2024 ebenfalls durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris Revisions-GmbH. Demnach übersteigen die Aufwendungen und die Erträge aus der Erfüllung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse die erhaltenen Ausgleichsleistungen. Weiterhin wird auf Vorschlag der Betriebskommission der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main die Solidaris Revisions-GmbH mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2025 beauftragt. A. Zielsetzung Der nach § 22 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) aufzustellende Jahresabschluss 2025 ist gemäß § 27 Abs. 2 EigBGes durch einen von der Stadtverordnetenversammlung zu bestimmenden Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Die Prüfung erfolgte für das Wirtschaftsjahr 2024 durch die Solidaris Revisions-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Gemäß § 5 des EigBGes entscheidet die Gemeindevertretung unter Beachtung der §§ 127/127a Hessische Gemeindeordnung (HGO) über die Grundsätze, nach denen die Eigenbetriebe der Gemeinde gestaltet und wirtschaftlich geleitet werden sollen. Danach ist die Gemeindevertretung u.a. für die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss des Eigenbetriebs zuständig. Gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 7 des EigBGes hat die Betriebskommission den Prüfer für den Jahresabschluss vorzuschlagen. B. Alternativen Keine C. Lösung Der Jahresabschluss, der Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Jahresbericht sind nach der Prüfung durch den Abschlussprüfer mit der Stellungnahme der Betriebsleitung über den Gemeindevorstand der Gemeindevertretung vorzulegen. Die Prüfung erstreckt sich auf den Jahresbericht, soweit dieser den Jahresabschluss erläutert, auf die Erfolgsübersicht, soweit diese zur Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse notwendig ist, und auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung unter entsprechender Anwendung der Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz. Der festgestellte Jahresabschluss ist, soweit er vorschriftsmäßig geprüft wurde, mit dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers in der ortsüblichen Form öffentlich bekannt zu machen. Die Beauftragung soll als Folgeauftrag auf Grundlage der Ausschreibung vom 27.01.2021 an die Solidaris Revisions-GmbH WPG StBG erfolgen. Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2025 ist die Solidaris Revisions-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 34 55130 Mainz zu beauftragen. Nach Ziffer § 5.4 der Betrauungen des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (MB vom 14.07.2023) hat der Eigenbetrieb die Einhaltung der sich aus dem Betrauungsakt ergebenden Pflichten regelmäßig nachzuweisen. Diese unabhängige betriebswirtschaftliche Prüfung (Überkompensationskontrolle) erfolgte für das Wirtschaftsjahr 2024 ebenfalls durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris Revisions-GmbH. Die Beauftragung soll daher auch im Folgejahr analog der Prüfung des Jahresabschlusses 2024 durch die Solidaris Revisions-GmbH WPG StBG erfolgen. Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 30. September 2025 einer Beauftragung zugestimmt. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Die Solidaris Revisions-GmbH WPG StBG hat für die Prüfung des Jahresabschlusses 2025 einschließlich des Honorars für die Überkompensationskontrolle ein Honorar von 18.650,00 € zzgl. MwSt. festgelegt. Anlage _Ber_der_Betriebskommission_2024 (ca. 101 KB) Anlage _Compliance-Bericht_2024 (ca. 19 KB) Anlage _Pruefber_Jahresabschl_2024 (nicht öffentlich - ca. 4,8 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.11.2024, M 175 Vortrag des Magistrats vom 03.08.2026, M 110 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Sonderausschuss für Controlling und Revision Versandpaket: 19.11.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 24.11.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 170 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt und FRAKTION; FDP und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 40. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.11.2025, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 170 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD und Volt; BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FRAKTION und Stv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 170 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION; BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 38 Beschluss: Der Vorlage M 170 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6990, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 90-2

  • Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Jahr 2024 sowie Bestellung des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2025 des Eigenbetriebs „Kita Frankfurt“
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    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 171 Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Jahr 2024 sowie Bestellung des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2025 des Eigenbetriebs "Kita Frankfurt" Vorgang: Auf Antrag des Magistrats vom 14.11.2025 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss einschließlich des Lageberichts des Eigenbetriebs Kita Frankfurt für das Wirtschaftsjahr 2024 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Ebner Stolz GmbH & Co KG geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk im Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2024 erteilt wurde. 2. Der Jahresabschluss einschließlich des Lageberichts des Eigenbetriebs "Kita Frankfurt" wird in der vorgelegten Form festgestellt a) mit einer Bilanzsumme von 200.957.425,90 € b) Die Gewinn- und Verlustrechnung weist übereinstimmend mit der Bilanz einen Jahresfehlbetrag von - 179.675.211,09 € aus. c) Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -179.675.211,09 € wird durch Teilauflösung der Kapitalrücklage aus Einlagen durch die Stadt Frankfurt am Main ausgeglichen. Der im Jahr 2024 geleistete Zuschuss betrug 155.000.000,00 €. Damit lag der ausgezahlte Zuschuss 24.675.211,09 € unter dem Jahresergebnis. 3. Der Bericht der Betriebskommission über das Geschäftsjahr 2024 einschließlich des Berichts zum Public Corporate Governance Kodex, des Compliance-Berichts sowie die Ergebnisse der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) und der Überkompensationskontrolle werden zur Kenntnis genommen. 4. Des Weiteren wird die Firma RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Mendelssohnstr. 87 60325 Frankfurt am Main zum Prüfer des Jahresabschlusses einschließlich des Lageberichts 2025 des Eigenbetriebs Kita Frankfurt bestellt. Begründung: Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 5 des Eigenbetriebsgesetzes hat die Betriebskommission zum Jahresabschluss und dem Lagebericht Stellung zu nehmen. Zur Bestreitung der laufenden Betriebsausgaben im Jahre 2024 zahlte die Stadt Frankfurt am Main eine Einlage in Höhe von 155.000.000 €, die der Kapitalrücklage des Eigenbetriebs zugeführt wurde. Die Gesamtaufwendungen des Betriebes wurden bis zur Höhe von 179.675.211,09 € nicht aus eigenen Erträgen erwirtschaftet, so dass sich ein Jahresfehlbetrag in dieser Höhe ergibt. Das Jahresergebnis liegt damit um 24.675.211,09 € über den im Jahr 2024 von der Stadt Frankfurt am Main bereitgestellten Mitteln. Die Differenz zwischen Einlage und Jahresergebnis in Höhe von 24.675.211,09 € resultiert aus Aufwendungen, die erst in zukünftigen Jahren zu Auszahlungen führen (insbesondere Altersteilzeit- und Pensionsrückstellung). Die Liquidität des Betriebes ist dadurch sichergestellt. Der Jahresfehlbetrag ist aus der Kapitalrücklage für den laufenden Geschäftsbetrieb zu decken. Gemäß Public Corporate Governance Kodex (PCGK) sollen Betriebsleitung und Betriebskommission jährlich im Geschäftsbericht oder in einem gesonderten Bericht im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss über die Corporate Governance ihres Unternehmens berichten. Nach § 5 der Betrauung des Eigenbetriebes Kita Frankfurt hat der Eigenbetrieb die Einhaltung der sich aus dem Betrauungsakt ergebenden Pflichten in einem Jahresbericht nachzuweisen. Diese unabhängige betriebswirtschaftliche Prüfung (Überkompensationskontrolle) erfolgte für das Wirtschaftsjahr 2024 ebenfalls durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Ebner Stolz GmbH & Co KG. Demnach lagen die tatsächlich von der Stadt Frankfurt am Main erhaltenen Zahlungen unter dem zulässigen Ist-Ausgleich. Der nach § 22 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) aufzustellende Jahresabschluss ist gemäß § 27 Abs. 2 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) durch einen Abschlussprüfer nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches zu prüfen. Gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 7 des EigBGes schlägt die Betriebskommission den Prüfer für den Jahresabschluss vor, der gemäß § 5 Ziffer 13 des EigBGes von der Stadtverordnetenversammlung bestellt wird. Mit Beschluss vom 26.06.2025 hat die Betriebskommission des Eigenbetriebs Kita Frankfurt vorgeschlagen, die Firma RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Mendelssohnstr. 87 60325 Frankfurt am Main für die Prüfung des Jahresabschlusses einschließlich des Lageberichts 2025 zu bestellen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co KG, hat nach erfolgter Ausschreibung durch das Beteiligungsmanagement der Stadt Frankfurt am Main für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2023 bis 2027 das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Für die Prüfung des Jahresabschlusses 2025, die Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz, die Prüfung der Bezüge der Betriebsleiterin, für einen gesonderten Bericht zur Überkompensationskontrolle und die Prüfung der Einhaltung des Public Corporate Governance Kodex ergibt sich eine Gesamtsumme von 51.480,00 € (zuzüglich Umsatzsteuer). Anlage _Ber_Betriebskommission_2024 (ca. 79 KB) Anlage _JAP_Bericht_2024_Kita_FFM (nicht öffentlich - ca. 2,3 MB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Sonderausschuss für Controlling und Revision Versandpaket: 19.11.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 24.11.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 171 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt und FRAKTION; FDP und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.12.2025, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 171 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt und FRAKTION; FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) und BFF-BIG (= Enthaltung) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 171 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION; BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 39 Beschluss: Der Vorlage M 171 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6991, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 40-4

  • Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main
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    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 172 Betreff: Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2023, § 4174 (M 204) Auf Antrag des Magistrats vom 14.11.2025 1. Die Betriebskommission empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den Wirtschaftsplan 2026 mit einem Jahresfehlbetrag 2026 im Erfolgsplan von 17.756.579 € mit Einnahmen und Ausgaben in Vermögensplan von 18.458.283 € mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm von 639.000 € mit einer geplanten Ausgleichsleistung 2026 von 19.009.881 € unter Berücksichtigung eines 4%-igen Gewinnaufschlags zu beschließen. Durch Neufassung der Betrauungsakte zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) teilt sich die geplante Ausgleichsleistung auf folgende Teilbeträge auf: DAWI 1 (Einrichtungen der Jugend- und Erziehungshilfe): 7.536.058 € DAWI 2 (Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit): 11.473.823 € 2. Es dient zur Kenntnis, dass die Kapitalrücklage aus Einlagen durch die Stadt Frankfurt am Main zum 31.12.2025 nach aktueller Hochrechnung ausreichend sein wird um den Jahresfehlbetrag zu decken. Bei einer dann voraussichtlich verbleibenden Rücklage von 557 T€, einem für das Jahr 2026 eingeplanten Jahresfehlbetrag von 17.757 T€ und einer geplanten Einlage in die Kaptalrücklage von nur 16.346 T€ wird ab 2026 mit einer negativen Kapitalrücklage gerechnet. 3. Die Erläuterungen der Betriebsleitung zum Wirtschaftsplan 2026 und zur mittelfristigen Finanzplanung 2027 - 2030 werden zur Kenntnis genommen. Begründung: Der Eigenbetrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main wurde mit Magistrats-Beschluss vom 14.07.2023 auf der Grundlage des Beschlusses der EU-Kommission vom 20.12.2011 erneut mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien durch den Betrieb von Einrichtungen und Diensten in den Frankfurter Stadtteilen durch zwei Betrauungsakte betraut. A. Zielsetzung Nach dem EU-Beihilferecht ist die Höhe der zur Abgeltung geplanten Ausgleichsleistung durch die beihilfegewährende Stelle Stadt Frankfurt am Main, im Rahmen des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes bzw. des Produkthaushalts der Stadt Frankfurt am Main zu beschließen. Neben den Aufwendungen für die Tätigkeiten des Eigenbetriebs, die den betrauten Verpflichtungen zuzuordnen sind, kann gemäß §3.3 der Betrauungsakte ein angemessener Gewinnaufschlag von bis zu 4% berücksichtigt werden. Die geplante Ausgleichsleistung (Soll-Ausgleich) errechnet sich gemäß §3.5 der Betrauungen des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main vom 14.07.2023 als Differenz zwischen Gesamtaufwand und geplanten Einnahmen, wobei sie gegebenenfalls wegen einer Überkompensation in Vorperioden zu kürzen ist D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Der Wirtschaftsplan 2026 basiert auf den in der Anlage dargestellten und erläuterten Kalkulationen und endet mit einem Fehlbetrag in Höhe von 17.757 T€. Die von der Stadt Frankfurt am Main vorgesehene Einlage in die Kapitalrücklage für das Jahr 2026 beträgt 16.346 T€. Die fortgeschriebene mittelfristige Finanzplanung 2027- 2030 basiert auf den in der Anlage dargestellten und erläuterten Kalkulationen. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 14.12.2023 die geplante Ausgleichsleistung für die Jahre 2024 mit 18.753.802 € und 2025 mit 19.424.136€ (§ 4174) beschlossen. Für das Jahr 2026 beträgt die zulässige Ausgleichsleistung 19.009.881 €. Das Wirtschaftsplangespräch aufgrund des Public Corporate Governance Kodex mit Vertreter:innen des Dezernates, der Stadtkämmerei und des Beteiligungsmanagements fand am 24.06.2025 statt. Vertreter:innen des Jugend- und Sozialamtes waren eingeladen. Anlage _Feststellungsvermerk (ca. 5 KB) Anlage _Wirtschaftsplan_2026 (ca. 2,7 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.11.2023, M 204 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Sonderausschuss für Controlling und Revision Versandpaket: 19.11.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 24.11.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 172 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, AfD, Volt und FRAKTION; Linke, FDP und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 40. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.11.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 172 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, AfD und Volt; BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FRAKTION und Stv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 172 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage M 172 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke und Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6992, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 90-2

  • Neuverpachtung des Weingutes der Stadt Frankfurt am Main
    M
    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 173 Betreff: Neuverpachtung des Weingutes der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: Auf Antrag des Magistrats vom 14.11.2025 I. Der Verpachtung des Weingutes der Stadt Frankfurt am Main wird zu folgenden Konditionen zugestimmt: Pächter/Mieter: Fabian Johannes Schmidt, Elisabethenstraße 38, 65239 Hochheim am Main, gemäß Juryentscheid vom 26.03.2025 Pachtfläche/Mietfläche: a) Weingut aa) Gutshaus 108,00 m² ab) Produktions- und Lagerhalle 458,00 m² ac) Gaststättengebäude Hochheim 215,00 m² b) Weinverkaufsstelle in Frankfurt ba) Vinothek in der Limpurgergasse 172,98 m² Kellerflächen im Römer 318,45 m² c) Rebflächen ca) Weingärten ca. 236.615,00 m² Zweck: Der Mieter/Pächter mietet/pachtet das Objekt zum Zwecke des Betriebs eines Weinguts. Pacht/Miete: Bei der Beurteilung der Miete/Pacht wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass der Mieter umfassende Wartungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten hinsichtlich der gesamten Mietsache treffen und er Investitionen in die Mietsache vornehmen wird. Zur Abdeckung der unterschiedlichen Rechtsgebiete und Anforderungen, werden drei Verträge (Mietvertrag Weingut (a), Mietvertrag Weinverkaufsstelle (b), Pachtvertrag Rebflächen(c)) geschlossen, die miteinander "stehen und fallen" und damit eine wirtschaftliche Einheit bilden. a) Weingut Die Miete für Gutshaus, Produktions-/Lagerhalle und Gaststättengebäude in Hochheim beträgt 1.400,00 €/Monat. In den ersten drei Jahren hat der Mieter für das Gutshaus, die Produktions-/Lagerhalle und das Gaststättengebäude in Hochheim keine Miet-Pachtzahlungen zu leisten. Er trägt außerdem alle anfallenden laufenden Kosten (Instandsetzungen, vertraglich vereinbarte Nebenkosten) für die vertragsgegenständliche Liegenschaften. Der Mieter ist daneben innerhalb der ersten acht Jahren der Mietzeit verpflichtet, umfangreiche Instandsetzungen und Renovierungen an der Liegenschaft "Aichgasse 20, Hochheim am Main" auf eigene Rechnung vornehmen zu lassen, die er auf die Miete/Pacht nach bestimmten Vorgaben anrechnen kann. Darüber hinaus kann er weitere (freiwillige) Investitionen auf die Miete/Pacht anrechnen, wenn vor Beginn der Arbeiten eine Abstimmung stattgefunden hat b) Weinverkaufsstelle Für Vinothek und Keller in der Limpurgergasse in Frankfurt ist eine Miete in Höhe von 1.600,00 €/Monat zu zahlen. c) Rebflächen Die Pacht beträgt ab dem 01.01.2029 jährlich 0,10 EUR/m² für die als Lose 1 (66.813 m²) und 2 (53.645 m²) bezeichneten Weingärten, mithin insgesamt 120.458 m², ausmachend 12.045,80 EUR/Jahr und zusätzlich ab dem 01.01.2032 jährlich 0,10 EUR/m² für die als Lose 3 (56.098 m²) und 4 (60.059 m²) bezeichneten Rebflächen, mit insgesamt 116.157 m², ausmachend 11.615,75 EUR. Somit sind am 15.12.2032 für die Weinberge 23.661,50 EUR/Jahr zu erbringen. Die Lose 1 und 2 werden drei Jahre pachtfrei überlassen, die Lose 3 und 4 sechs Jahre. Bei der Pacht handelt es sich um ein Gebot des künftigen Pächters im Auslobungsverfahren. Der von uns beauftragte Gutachter beurteilt das Gebot als ausgewogen und unter der derzeitigen Lage am Markt als angemessen. Indexierung: Die Parteien haben sich auf die Anpassung der Miete im Verlauf der Mietzeit verständigt. Jede Partei kann die Änderung der Miete in dem Maße verlangen, wie sich der vom Statistischen Bundesamt monatlich festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland insgesamt (Basis 2020 = 100) künftig gegenüber dem Stande des Vertragsabschlusses bzw. dem Stand der letzten Anpassung um mehr als 7,5 Prozent nach oben oder nach unten ändert. In demselben Verhältnis nach oben oder unten multipliziert um den Faktor 0,8 ändert sich die Miete automatisch, ohne dass es einer Aufforderung oder Mitteilung des zur Anpassung berechtigten Vertragspartners bedarf. Laufzeit: 30 Jahre Festlaufzeit (gleichgeschaltete Verträge) Anrechnung: Kosten für Investitionen des Vertragspartners in den Vertragsgegenstand sowie für Maßnahmen des Mieters aufgrund seiner Verpflichtung aus Miet- und Pachtvertrag kann der Vertragspartner auf die von ihm geschuldete Miete für das Weingut und die Rebflächen anrechnen. Die Investitionen sind innerhalb einer Frist mit dem Verpächter abzustimmen. Verrechnung: Die Verrechnung der Pachteinnahmen erfolgt über die Produktgruppe 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement, Gr. 50 Privatrechtliche Leistungsentgelte. II. Das Dezernat XI - Bildung, Immobilien und Neues Bauen / Amt für Bau und Immobilien wird bevollmächtigt und beauftragt, den Beschluss zu vollziehen. Begründung: A: Zielsetzung Das früher durch die Stadt Frankfurt am Main selbst betriebene städtische Weingut wurde mit einer festen Laufzeit vom 01.04.1994 bis 31.12.2023 an den jetzigen Betreiber vermietet. Danach verlängerte sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, kann jedoch mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigung ist form- und fristgerecht zum 31.12.2025 ausgesprochen worden. Ab 01.01.2026 soll eine Neuverpachtung erfolgen. Daher war das Objekt auszuloben. In der 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.06.2023 wurde beschlossen, dass städt. Flächen in einem Konzeptverfahren vergeben werden sollen (§ 3418, NR 660). Zur Neuverpachtung wurde am 30.01.2024 die Durchführung eines Konzeptverfahrens in Auftrag gegeben. Die Stadt Frankfurt am Main hat daher im August 2024 ein Konzeptverfahren zur weiteren Verpachtung des Weingutes mit Einreichungsfrist für Bieterangebote bis zum 30.09.2024 veröffentlicht. Die erwarteten Angebote sollen nach neun gewichteten Kriterien (Umfang der Verpachtung, Angebotspreis, Sortenkonzept, Qualitätskonzept, Ökologisches Konzept, Investitionsbereitschaft, Imagebildung für Frankfurt, Business- und Marketingplan, Referenzen Bewerber) bewertet werden. Zur Prozessbegleitung wurde eine Jury einberufen. Zur Jury gehören Vertreterinnen und Vertreter von Fraktionen, der Ortsvorsteher der Innenstadt, die Stadträtin für Bildung, Immobilien und Neues Bauen, Mitarbeiterinnen des Amtes für Bau und Immobilien, Sachverständige und berufsständige Vertreter der Winzerschaft und der Tourismuswirtschaft. Mit beratender Stimme nahmen der Hochheimer Bürgermeister, Herr Stadtrat Horstmann sowie ein Mitarbeiter des Dezernates Bildung, Immobilien und Neues Bauen an den Jury-Sitzungen teil. Bis zum 30.09.2024 gingen über 20 Interessenbekundungen ein, die zu 11 konkreten Angeboten führten. Die Angebote wurden von der Jury gesichtet und den o. g. Kriterien bewertet. Einzelne Bewerber waren nur an der Marke "Weingut der Stadt Frankfurt", andere nur an ausgewählten, sehr guten, Weinbergen interessiert. Einige Bewerber wollten nur die Weinbergsflächen und nicht die Gebäude pachten. Ein Bewerber hat die Auslobungskriterien vollumfänglich nicht beachtet und wurde somit auch nicht in die engere Wahl genommen. In die engere Wahl kamen fünf Bewerber. B. Alternativen Als grundsätzliche Perspektiven stehen der Stadt Frankfurt folgende Alternativen zur Auswahl - Neustart des Weingutes durch Übernahme in die eigene Bewirtschaftung, - Verkauf aller oder eines Teils der Immobilien (Betriebstätte in Hochheim und Weinberge in Frankfurt (Lohrberger Hang) und Hochheim, - oder Verpachtung des Weingutes als Ganzes oder in Teilen an einen anderen der vorliegenden Bieter aus der Konzeptausschreibung Ein Neustart ist wirtschaftlich nicht darstellbar; der beauftragte Gutachter hat die erforderlichen Investitionen, den Betriebsaufwand und die erwarteten Erträge gegenübergestellt. Aufgrund erheblicher Kosten und Risiken wurde eine Fortführung als Eigenbetrieb ausgeschlossen. Die Veräußerung der Weingärten und der Gutsgebäude war in einem zweiten Schritt zu prüfen. Nach der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.11.2023 (§ 3979) ist eine Veräußerung von städt. Immobilien grds. nicht möglich. Bei der Beurteilung, ob das Weingut als Ganzes oder in Teilen (Losen) verpachtet wird, wurde auf den größeren Bieterkreis und damit die Möglichkeit aus unterschiedlichen Konzepten auszuwählen abgestellt. C. Lösung Am 21.11.2024 waren die fünf bestplatzierten Bieter geladen, um ihre Konzepte zu präsentieren. Die daraus ausgewählten drei besten Konzepte sollten am 21.01.2025 ausführlicher dargestellt und offene Fragen der Jury beantwortet werden. Die Jury beurteilte die Konzepte anhand der von ihr gewichteten Entscheidungsparameter: Umfang der Verpachtung, Angebotspreis, Sortenkonzept, Qualitätskonzept, Ökologisches Konzept, Investitionsbereitschaft, Imagebildung für Frankfurt, Business- und Marketingplan und Referenzen der Bewerber. Im Ergebnis entschied die Jury, Herrn Schmidt den städt. Vertretungskörperschaften als künftigen Pächter vorzuschlagen. Im Einzelnen: Umfang der Verpachtung Der künftige Pächter wird das Weingut insgesamt pachten und die Wirtschaftsgebäude in Hochheim als Wohn- und Produktionsstandort nutzen. Die Reaktivierung der Gutsschänke in Hochheim ist dabei zentraler Bestandteil der Vermarktungsstrategie. Die Vinothek im Römer soll als temporäre Weineventbar genutzt werden. Angebotspreis Herr Schmidt erbringt nicht den höchsten Angebotspreis, dafür überzeugt er bei den übrigen entscheidungserheblichen Kriterien. Sein Angebot spiegelt für das gesamte Weingut eine wirtschaftlich solide in die Zukunft gerichtete Vorgehensweise wider. Sortenkonzept Der künftige Pächter beabsichtigt Riesling, Burgundersorten, Sauvignon Blanc und zukunftsorientierte, pilzwiderstandsfähige Rebsorten nachzupflanzen. Qualitätskonzept Der künftige Bewirtschafter des Weingutes verfügt über hinreichende fachliche Kompetenz (Diplom-Oenologe), sein im Studium erworbenes Wissen spiegelt sich im breiten Angebot seines Weingutes wider (Traubensaft, (Prädikats-) Weine, Sekte, naturtrübe Weine usw.). Ökologisches Konzept Das von Herrn Schmidt bewirtschaftete "Weingut im Weinegg" ist seit 2023 als zertifizierter Demeter Betrieb anerkannt. In der Weinwirtschaft sind die hohen Qualitätskriterien eine "Demeter-Zertifizierung" hinreichend bekannt. Die Umstellung der Weinberge auf EU-Bio erfolgt mit der Ernte 2027. Investitionsbereitschaft Der künftige Pächter plant als Investitionen, die Wohnräume im Gutsgebäude auf einen zeitgemäßen Standard zu heben und die Gutsschänke in Hochheim wieder in Betrieb zu nehmen. Die Vinothek soll als Weineventbar ausgebaut werden. Zudem ist die Investition in einen Ausschankwagen geplant, um an Events in Frankfurt teilzunehmen. Die Weinberge werden schrittweise neu bestockt. Imagebildung für Frankfurt Der künftige Pächter will das Weingut in Frankfurt präsenter machen. Er plant den örtlichen Handel und die Gastronomie zu akquirieren als auch die Endkunden über lokale und regionale Veranstaltungen anzusprechen. Er plant sich aktiv ins Stadt- und Tourismusmarketing einzubringen. Zudem erhält das Weingut eine attraktive Präsenz im Web und auf Social-Media-Kanälen. Mit den angestrebten Produktqualitäten soll das Weingut der Stadt Frankfurt mittel- und langfristig einen guten Platz in Weinführern belegen. Business- und Marketingplan Der künftige Pächter plant eine investive Anlaufphase von drei Jahren. Nachfolgende Investitionen werden einnahmegerecht geplant. Ein 5 Jahresplan ist noch vorzulegen. Die Gutsschänke soll zur Saison 2026 ihren Betrieb aufnehmen. Ebenso sind erste Teilnahmen an Events in Frankfurt mit Weinhaus der Stadt Frankfurt-Weinen geplant. Das Jahr wird zudem für Vertrieb genutzt, um in Hotellerie, Gastronomie und Handel bekannt zu werden. Ab 2027 werden die ersten Weine in neuem Design angeboten. Dies soll zusammen mit den städtischen Würdenträgern und Organisationen der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Referenzen des Bewerbers Der künftige Pächter hat seinen Betrieb innerhalb von 15 Jahren von null auf 13,5 ha aufgebaut und in den einschlägigen Weinführern Vinum, Eichmann, Gault Millau und falstaff gute Bewertungen erreicht. Er ist im Kollegenkreis sehr geschätzt und bringt sich gut in die Hochheimer Winzergemeinschaft ein. Zusammenfassend: Der Bieter mit der höchsten Investitionsbereitschaft weist den schlechtesten Angebotspreis aus. Zudem hat das Konzept seinen Schwerpunkt in der Gastronomie. Ein weiterer Bieter hatte ein finanziell besseres Angebot, schnitt jedoch bei der Imagebildung für Frankfurt, dem Business- und Marketingplan und den Referenzen schlechter als die anderen Bewerber ab. In das Gebäude müssen Investitionen in nicht unerheblicher Höhe getätigt werden. Die technischen Mitarbeiter der Stadt sind über Jahre hin mit dem Neubau von Schulen und Kultureinrichtungen gebunden. Es war nach einer Lösung zu suchen, um die notwendigen und festgestellten Instandhaltungsmaßnahmen umzusetzen. Die nun vereinbarte "Triple-net-ähnliche" Lösung erscheint nicht nur eine gute Lösung für die Stadt zu sein, sondern berücksichtigt vollumfänglich auch die Belange des künftigen Nutzers. Die avisierte Lösung kann dazu führen, dass in den Jahren, in denen hohe Investitionen getätigt werden müssen, die Pacht auf null sinkt. Allerdings muss zur vollständigen Betrachtung auch erwähnt werden, dass die Stadt Frankfurt am Main Investitionsaufwendungen in nicht unerheblichem Maße einsparen wird. Die Verpachtung von Los 5, hierbei handelt es sich um die Weinstube im Römer (Römerberg 19), wird zunächst zurückgestellt, da umfangreiche Investitionen in die Liegenschaft in den nächsten drei Jahren zur Aufrechterhaltung der Sicherheit getätigt werden müssen. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☒ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): Beteiligung über eine Jury im Konzeptverfahren. d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten 1. Investitionsbedarf: a) Finanzielle Mittel für die Öffentlichkeitsbeteiligung: keine b) Der Pächter verpflichtet sich vertraglich die notwendigen Investitionen zu tätigen, Zuschüsse werden nicht gewährt. 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: entfällt 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: entfällt 4. Jahresfolgekosten: a) Personalaufwendungen trägt der Pächter b) Sachkosten trägt der Pächter c) Kapitalkosten 5. Jahreserträge: Mieterträge unter I. 6. Leistungen Dritter: 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: unverändert, keine. 8. Sonstiges: Anlage 1_Mietvertrag_Weingut_Stadt_Ffm (ca. 249 KB) Anlage 2_Mietvertrag_gewerbl_Raeume (ca. 35 KB) Anlage 3_Landpachtvertrag_Rebflaechen (ca. 28 KB) Anlage A_z_Landpachtvertrag_Rebland (ca. 249 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 19.11.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 51 Beschluss: Der Vorlage M 173 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 173 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Ablehnung); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) sowie ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 173 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 41 Beschluss: Der Vorlage M 173 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6993, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 10-1

  • Sportfördermittel hier: Leistungssport
    M
    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 174 Betreff: Sportfördermittel hier: Leistungssport Vorgang: Auf Antrag des Oberbürgermeisters vom 17.11.2025 1. Dem Zuschussvorschlag zur Förderung des Leistungssportes im Amateurbereich für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von insgesamt 329.000,- € wird zugestimmt. 2. Die finanziellen Mittel für die Förderung des Leistungssports stehen in der Produktgruppe 21.16 Sportförderung (Kontengruppe 71 - Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben) zur Verfügung. Mit den Maßnahmen sind keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden. Begründung: A. Zielsetzung Förderung des Leistungssports einschließlich der damit verbundenen Talentsuche und Talentförderung. Eine Unterstützung wird gewährt für: a) Leistungsgemeinschaften in einzelnen Sportarten b) besondere Einrichtungen des Sports c) Vereine der 1. Bundesliga im Amateurbereich Gewährleistung einer kontinuierlichen Arbeit Effektiver Einsatz der zur Verfügung gestellten Mittel B. Alternativen Keine C. Lösung Die eingereichten Anträge der Leistungsgemeinschaften, der besonderen Einrichtungen des Sports und der Frankfurter Bundesligisten im Amateurbereich (1. Bundesliga) wurden geprüft und mit dem "Ausschuss Leistungssport" (besteht aus Vertreter:innen des Sportkreises, des Landessportbundes und des Sportamtes) beraten und abgestimmt. Die jeweiligen Zuschüsse wurden auf dem Niveau des Vorjahres gehalten. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☒ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten 1. Investitionsbedarf: Die Zuschussbeträge von insgesamt 329.000,- € sind zur ordnungsgemäßen Weiterführung der Vereinsarbeit erforderlich und verteilen sich wie folgt: a) Leistungsgemeinschaften Zuschuss 2025 Eintracht Frankfurt e.V. - Leichtathletik 100.000,-€ LG Rudern 31.000,-€ Schwimmgemeinschaft Frankfurt 80.000,-€ Turngau Frankfurt e.V. - Turnen und Trampolin 34.000,-€ LG Radsport 7.500,-€ LG Fechten 10.500,-€ LG Eisschnelllauf/Eiskunstlauf 5.500,-€ Summe: 268.500,-€ b) Besondere Einrichtungen des Sports Zuschuss 2025 Olympiastützpunkt Hessen im LSB/Hessen e.V. 14.000,-€ LSB/Hessen e.V. (Sportinternat) 13.500,-€ Volleyball Juniors Frankfurt e.V. (ehemals Internat) 13.000,-€ Deutscher Karate Verband e.V. (Stützpunkt Ffm.) 4.000,-€ Judoverband Frankfurt am Main 500,-€ Hess. Leichtathletik-Verband e.V. (Stützpunkt Ffm.) 3.500,-€ Summe: 48.500,-€ c) Vereine (1. Bundesliga Amateurbereich) Zuschuss 2025 BV 77 Frankfurt e.V. - Bowling 1.000,-€ Eintracht Frankfurt e.V. - Kunstturnen 1.000,-€ Eintracht Frankfurt e.V. - Rugby 1.000,-€ Eintracht Frankfurt e.V. - Trampolin 1.000,-€ Frankfurt Flyers e.V. - Trampolin 1.000,-€ FTG Frankfurt - Bowling. 1.000,-€ Rollstuhl-Sport-Club Frankfurt e.V. - Tischtennis 1.000,-€ Sport-Club Frankfurt 1880 e.V. - Hockey 1.000,-€ Sport-Club Frankfurt 1880 e.V. - Rugby 1.000,-€ Sport-Club Frankfurt 1880 e.V. - Lacrosse Damen und Herren 2.000,-€ Squash-Club-Monopol Frankfurt e.V - Squash 1.000,-€ Summe: 12.000,-€ Endsumme 329.000,-€ 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Für die Maßnahmen wird der bewilligte Zuschussbetrag in Höhe von insgesamt 329.000,- € nach Beschlussfassung verpflichtet und kassenwirksam. 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: keine 4. Jahresfolgekosten: a) Personalaufwendungen keine b) Sachkosten keine c) Kapitalkosten keine 5. Jahreserträge: keine 6. Leistungen Dritter: keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: entfällt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 19.11.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 04.12.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6857, 40. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 04.12.2025 Aktenzeichen: 52-0

  • Frankfurt-Pass hier: Authentifizierung der Frankfurt-Pass-Inhaber:innen, Vereinheitlichung der unterschiedlichen Bewilligungszeiträume, Ausschluss Vermögende, digitale Variante
    M
    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 175 Betreff: Frankfurt-Pass hier: Authentifizierung der Frankfurt-Pass-Inhaber:innen, Vereinheitlichung der unterschiedlichen Bewilligungszeiträume, Ausschluss Vermögende, digitale Variante Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 04.06.2020, § 5880 (M 69) Auf Antrag des Magistrats vom 14.11.2025 1. Der Frankfurt-Pass wird künftig nicht mehr mit einem Foto der innehabenden Person versehen. 2. Der Bewilligungszeitraum des Frankfurt-Passes wird künftig für jede antragstellende Person des Haushalts ein Jahr ab der Antragstellung betragen. 3. Künftig wird bei der Antragstellung zum Erhalt des Frankfurt-Passes Vermögen von mehr als 50.000 Euro pro Person als Ausschlusstatbestand berücksichtigt. 4. Der Frankfurt-Pass wird physisch und digital angeboten. Begründung: A. Zielsetzung Zu 1. Mit dem seinerzeitigen Magistratsbeschluss zur Einführung des Frankfurt-Passes wurde 1991 festgelegt, dass auf dem Frankfurt-Pass ein Foto der innehabenden Person zur Identifizierung anzubringen ist. Im Zuge der Gestaltung einer nutzerfreundlichen Online-Antragsstrecke und der Digitalisierung des Frankfurt-Passes wird künftig kein Passbild von der antragstellenden Person mehr gefordert. Zur Identifizierung der Person durch die Akzeptanzstelle ist grundsätzlich der Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel, usw. ausreichend. Das Antragsverfahren wird damit deutlich vereinfacht und verursacht für die Antragstellen keine Zusatzkosten. Zu 2. Aktuell gestalten sich die Bewilligungszeiträume des Frankfurt-Passes wie folgt: Bürgergeld/SGB II Bewilligung 1-9 Monate Bescheidende + 3 Monate Bei Bewilligung von 10-11 Monaten + 2 bzw. 1 Monat (max. 12 Monate) Bürgergeld/SGB II Bewilligung 12 Monate Bis Ende des Bescheides (max. 12 Monate) Keine Überschreitung des Bewilligungszeitraums Grundsicherung/HLU (SGB XII) 24 Monate ab Vorsprachetag AsylbLG Bescheidende + 3 Monate Ausnahme Bewilligung nur noch weniger als 3 Monate dann auf 6 Monate ausstellen Wohngeld Bescheidende Ausnahme Bewilligung nur noch weniger als 3 Monate dann auf 6 Monate ausstellen Kinderzuschlag Bescheidende Ausnahme Bewilligung nur noch weniger als 3 Monate dann auf 6 Monate ausstellen Studenten BAföG + Stipendium Bescheidende + 3 Monate (nicht länger als Höchstförderungsdauer) + ohne RMV-Stempel Jugendliche SGB VIII Pflegekinder 12 Monate ab Vorsprachetag + ohne RMV Stempel, wenn Leistungen von D1 UmA 9 Monate (ab Vorsprachetag/Bescheid von 51.D1 muss vorliegen) + ohne RMV-Stempel ALG I Bescheidende des Bewilligungsbescheide (max. 12 Monate) Lohnempfänger 12 Monate (ab Vorsprachetag) Rentner ohne Grundsicherung 24 Monate (ab Vorsprachetag) Mischhaushalte (Bufdis, Krankengeld, usw.) 12 Monate (ab Vorsprachetag) (kürzeste Anspruch der Bewilligungsdauer, all im HH lebenden Personen) Schüler-BAföG Bescheidende + 3 Monate (nicht länger als Höchstförderungsdauer) + ohne RMV-Stempel BAB Bescheidende + 3 Monate (nicht länger als Höchstförderungsdauer) FSJ (Freiwillige Soziales Jahr) 12 Monate (ab Vorsprachetag/nicht länger als vertragliches Ende) Eine Vereinheitlichung des Bewilligungszeitraums auf 12 Monate ab der Antragstellung, unabhängig von der Laufzeit des jeweiligen leistungsbegründenden Bescheides, bringt zahlreiche Vorteile: Für die leistungsberechtigten Personen sind die aktuellen Bewilligungszeiträume oft undurchsichtig. Dadurch entsteht ein vermeidbarer Beratungsbedarf. Zudem wird für den Erwerb des Deutschland-Tickets oder anderer Fahrkartenabos eine gewisse Gültigkeitsdauer des Frankfurt-Passes vorausgesetzt. Bei den Frankfurter Verkehrsbetrieben muss der Vergünstigungsnachweis mindestens eine Gültigkeit von sechs Monaten haben, um ein Jahresabo erwerben zu können. Sollte der Frankfurt-Pass beispielsweise aufgrund des aktuellen Bürgergeldbescheides nur für fünf Monate ausgestellt worden sein, kann kein Jahresabo abgeschlossen werden, sondern es muss ggf. eine teurere Monatsfahrkarte erworben werden. Außerdem reduziert die Vereinheitlichung der Bewilligungszeiträume die gebundenen Kapazitäten der Mitarbeitenden in der Verwaltung. Auch die Programmierpflege des Frankfurt-Passes im Hinblick auf die Digitalisierung wird vereinfacht und die Fehleranfälligkeit im Bewilligungsprozess erheblich reduziert. Wie bisher gilt, dass die Inhabenden verpflichtet sind, im Falle einer frühzeitigen Beendigung ihres Leistungsbezugs oder bei Umzug das zuständige Sozialrathaus oder den Besonderen Dienst zu informieren. Durch die Änderung entsteht daher kein erhöhtes Potenzial zum Missbrauch. Zu 3. Antragstellende Personen oder Haushalte, deren Lebensunterhalt lediglich von Vermögen bestritten wird, aber kein Transferleistungsbezug besteht, erhalten künftig ohne weitere Prüfung keinen Frankfurt-Pass mehr. Bei Einführung des Frankfurt-Passes wurde festgelegt, dass dieser unbürokratisch und ohne Vermögensprüfung bewilligt werden soll. Die bisherige Erfahrung aus der Praxis zeigt, dass dieser Gedanke nicht mehr zeitgemäß ist. Immer häufiger wird durch Personen, die von ihrem Vermögen leben und weder Sozialleistungen beziehen noch einer Erwerbstätigkeit nachgehen, ein Frankfurt-Pass beantragt. Für die Mitarbeitenden gestaltet sich aktuell die Festlegung einer aus dem Vermögen abgeleiteten "Einkommensgrenze" und eine darauf gründende Ablehnung schwierig. Es ist nicht Sinn des Frankfurt-Passes, dass Vermögende von vergünstigten Eintrittskarten u.ä. profitieren. Deshalb soll zukünftig für Personen, die weder ein Erwerbseinkommen nachweisen können noch Sozialleistungen beziehen, eine Selbstauskunft verpflichtend sein. Die verpflichtende Erklärung, dass deren Vermögen maximal 50.000 Euro pro Person beträgt, wird zu mehr sozialer Gerechtigkeit führen und einer Zweckentfremdung des Frankfurt-Passes entgegenwirken. Sie wird auch die gebundenen Kapazitäten der Mitarbeitenden in der Verwaltung reduzieren. Zu 4. Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und im Sinne einer modernen Verwaltung soll der Frankfurt-Pass auch digital angeboten werden. Vorteil für die Nutzer:innen ist, dass diese ihn mit ihrem Smartphone immer mit sich führen und kein zusätzliches Dokument benötigen. B. Alternativen Es sind keine Alternativen erkennbar. C. Lösung Zu 1. Der Frankfurt-Passes wird künftig physisch und digital ohne Passfoto ausgestellt. Die Identifizierung der innehabenden Person erfolgt über den Personalausweis, Reisepass oder einem alternativen Lichtbilddokument. Kinder können sich über einen Schülerausweis identifizieren. Bei jüngeren Kindern erfolgt die Authentifizierung über die Erziehungsberechtigten, da es unwahrscheinlich ist, dass sie ohne Eltern an Veranstaltungen teilnehmen. Zu 2. Der Bewilligungszeitraum des Frankfurt-Passes beläuft sich künftig auf 12 Monate ab der Antragstellung. Zu 3. Antragstellende Personen oder Haushalte, deren Lebensunterhalt lediglich von Vermögen bestritten wird, aber kein Transferleistungsbezug besteht, erhalten künftig ohne weitere Prüfung keinen Frankfurt-Pass mehr. Vermögen von mehr als 50.000 Euro pro Person wird als Ausschlusstatbestand berücksichtigt. Zu 4. Der Frankfurt-Pass wird nach Abschluss des Projekts zur Digitalisierung zusätzlich digital angeboten. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Eine Auswirkung auf den Haushalt ist vorerst nicht erkennbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.04.2020, M 69 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 19.11.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.11.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 175 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU (= Ablehnung) Ziffern 2. bis 4.: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FRAKTION und Stv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 175 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Ziffern 2. bis 4.: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 42 Beschluss: Der Vorlage M 175 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU, FDP und Gartenpartei (= Ablehnung) Ziffern 2. bis 4.: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6994, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 10-1

  • Eigenbetrieb Kita Frankfurt Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan und die geplante Ausgleichsleistung 2026
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    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 176 Betreff: Eigenbetrieb Kita Frankfurt Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan und die geplante Ausgleichsleistung 2026 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.2024, § 5030 (M 81) Auf Antrag des Magistrats vom 14.11.2025 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission des Eigenbetriebs Kita Frankfurt der Stadtverordnetenversammlung empfiehlt, den vorgelegten Wirtschaftsplan für das Jahr 2026, einschließlich der geplanten zulässigen Ausgleichsleistung unter Berücksichtigung eines 4%-igen Gewinnaufschlags, zu beschließen. 2. Dem Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebs Kita Frankfurt mit einem Jahresfehlbetrag im Erfolgsplan 2026 von 239.559.000 € mit Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan 2026 von 270.899.200 € mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm 2026 von 27.300.000 € mit einer geplanten Ausgleichsleistung für 2026 von 252.153.904 € unter Berücksichtigung eines 4%-igen Gewinnaufschlags sowie dem Feststellungsvermerk und der Stellenübersicht wird zugestimmt. 3. Der Magistrat wird beauftragt, zur Deckung der in der aktuell vorliegenden Entwurfsfassung des Produkthaushaltes 2026 ff noch nicht enthaltenen Mittel mit dem Endausdruck des Haushaltes 2026 folgende Anpassung vorzunehmen: Finanzplanung in T€ Plan 2026 PG 20.03 Kst. 400 938 Kostengruppe 71 - 17.426 PG 20.02 Kst. 400 010 Kostengruppe 71 17.426 Begründung: A. Zielsetzung Gemäß § 7 Abs. 3, Ziffer 1 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) hat die Betriebskommission zum Wirtschaftsplan Stellung zu nehmen und diesen dem Magistrat zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Der Wirtschaftsplan 2026 besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan mit fünfjährigem Finanzplan, dem Investitionsprogramm, der Stellenübersicht sowie der Ermittlung der zulässigen Ausgleichsleistung. Nach dem EU-Beihilferecht ist die Höhe der geplanten Ausgleichsleistung durch die beihilfegewährende Stelle, die Stadt Frankfurt am Main, im Rahmen des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes bzw. des Produkthaushalts der Stadt Frankfurt am Main zu beschließen. Neben den Aufwendungen für die Tätigkeiten des Eigenbetriebs, die den betrauten Verpflichtungen zuzuordnen sind, kann gemäß dem Betrauungsakt ein angemessener Gewinnzuschlag von bis zu 4% berücksichtigt werden. B. Alternativen keine C. Lösung Die Betriebskommission hat in der Sitzung am 02.10.2025 der Stadtverordnetenversammlung empfohlen, den Wirtschaftsplan 2026 mit einem Jahresfehlbetrag im Erfolgsplan 2026 von 239.559.000 € mit Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan 2026 von 270.899.200 € mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm 2026 von 27.300.000 € mit einer geplanten Ausgleichsleistung für 2026 von 252.153.904 € unter Berücksichtigung eines 4%-igen Gewinnaufschlags zu beschließen. Die geplante Ausgleichsleistung (Soll-Ausgleich) errechnet sich gemäß C.5. der Betrauung des Eigenbetriebes Kita Frankfurt vom 08.12.2023 als Differenz zwischen Gesamtaufwand und geplanten Einnahmen, wobei sie gegebenenfalls wegen einer Überkompensation in Vorperioden zu kürzen ist. Nach dem EU-Beihilferecht ist die Höhe der geplanten Ausgleichsleistung durch die beihilfegewährende Stelle, die Stadt Frankfurt am Main, im Rahmen des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes bzw. des Produkthaushalts der Stadt Frankfurt am Main zu beschließen. Neben den Aufwendungen für die Tätigkeiten des Eigenbetriebs, die den betrauten Verpflichtungen zuzuordnen sind, kann gemäß dem Betrauungsakt ein angemessener Gewinnzuschlag von bis zu 4% berücksichtigt werden. Um beihilferechtlich unbedenklich zu bleiben, ist eine Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes in der von der Betriebskommission beschlossenen Fassung durch die Stadtverordnetenversammlung noch im Jahr 2025 erforderlich. Die aktuelle Differenz zwischen dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kita Frankfurt und dem in der Entwurfsfassung vorliegenden Produkthaushalt 2026 wird durch Umschichtung von Mitteln in Höhe von 17.426.000 € von Produktgruppe 20.03 in Produktgruppe 20.02 ausgeglichen. Die Folgejahre werden entsprechend beordnet. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☒Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: Es ist in öffentlicher Sitzung zu beschließen und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten 1. Investitionsbedarf: Betriebsmittelzuschuss: 239.559.000 € Investitionskostenzuschuss: 27.300.000 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: In der mittelfristigen Jahresbetrachtung ergeben sich folgende Zuschussbedarfe: Jahr Betriebsmittelzuschuss Investitionskostenzuschuss 2027 243.689.000 € 35.500.000 € 2028 251.669.000 € 20.000.000 € 2029 270.390.000 € 25.000.000 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: Entfällt 4. Jahresfolgekosten: Siehe 2. 5. Jahreserträge: Siehe Anlagen 6. Leistungen Dritter: Siehe Anlagen 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: Siehe Anlage Stellenübersicht 8. Sonstiges: Kein Anlage _Ausgleichsleistung (ca. 19 KB) Anlage _Bilanz_zum_31-12-2024 (ca. 70 KB) Anlage _Erfolgsplan_2026 (ca. 56 KB) Anlage _Feststellungsvermerk_26 (ca. 5 KB) Anlage _Finanzplan_2026-2029 (ca. 75 KB) Anlage _Kita_Frankfurt_IPG_26 (ca. 212 KB) Anlage _Stellenuebersicht_2026 (ca. 42 KB) Anlage _Uebersicht_Einnahmen_u_Ausgaben (ca. 50 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 07.06.2024, M 81 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Sonderausschuss für Controlling und Revision Versandpaket: 19.11.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 24.11.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 176 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt und FRAKTION; FDP und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.12.2025, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 176 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt und FRAKTION; FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) und BFF-BIG (= Enthaltung) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 176 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION; BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 43 Beschluss: Der Vorlage M 176 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6995, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 40-1

  • Maßnahmen zur Personalgewinnung und -bindung von pädagogischem Personal im Förderbereich des Stadtschulamtes (Amt 40) sowie bei Kita Frankfurt (Betrieb 48) a) Gewährung einer übertariflichen Arbeitsmarktzulage b) Zuschussgewährung für das Personal der Trä
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    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 177 Betreff: Maßnahmen zur Personalgewinnung und -bindung von pädagogischem Personal im Förderbereich des Stadtschulamtes (Amt 40) sowie bei Kita Frankfurt (Betrieb 48) a) Gewährung einer übertariflichen Arbeitsmarktzulage b) Zuschussgewährung für das Personal der Träger der freien Jugendhilfe im Kinderbetreuungsbereich in Höhe der städtischen Arbeitsmarktzulagengewährung Vorgang: Auf Antrag des Magistrats vom 14.11.2025 I. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Stadt Frankfurt am Main und Träger der freien Jugendhilfe zunehmend Schwierigkeiten haben, geeignetes pädagogisches Personal für Bildungs- und Erziehungsaufgaben zu gewinnen und zu binden, weshalb eine Besserbezahlung des pädagogischen Personals erforderlich ist. II. Es wird ferner zur Kenntnis genommen, dass das Präsidium des Kommunalen Arbeitgeberverbandes (KAV) in seiner Sitzung vom 02.07.2024 beschlossen hat, die Möglichkeit der Einführung einer Arbeitsmarktzulage (auch für Beschäftigtengruppen) bis zum 31.12.2028 zu verlängern. Unabhängig von diesem Beschluss mit befristeter Geltungsdauer besteht die Möglichkeit, Zulagen auch über die Geltungsdauer hinaus unbefristet zu gewähren. III. Um die Anwerbung und Bindung des pädagogischen Personals zu verbessern, wird zunächst für die Dauer von fünf Jahren eine Arbeitsmarktzulage für das pädagogische Personal der Stadt Frankfurt am Main im Bereich Kinderbetreuung und bei den Freien Trägern beschlossen. Der entsprechende Zuschuss für pädagogisches Personal bei den Trägern der freien Jugendhilfe erfolgt, sofern und soweit dies nicht §§ 3f. und 74ff. SGB VIII widerspricht. IV. Die Arbeitsmarktzulage für pädagogisches Personal wird - mit einem Widerrufsvorbehalt bei Wegfall des Kriteriums der Personalgewinnungs- und -bindungsschwierigkeiten - zunächst befristet bis 31.12.2030 - unter folgenden Rahmenbedingungen gewährt: 1. Gewährung einer Arbeitsmarktzulage an alle Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes (SuE) in der Kinderbetreuung von Eingruppierung S 8b bis S 12 TVöD sowie die Leitungen und stellvertretende Leitungen im städtischen Dienst in Höhe von 200 € (brutto) monatlich, 2. Gewährung einer Arbeitsmarktzulage an städtisches hauswirtschaftliches Personal in Kindertagesstätten und schulpädagogischer Betreuung bis Entgeltgruppe 4 TVöD in Höhe von 100 € (brutto) monatlich, 3. Gewährung einer Arbeitsmarktzulage an städtische Hilfskräfte (Entgeltgruppe S 4 TVöD) in der Kinderbetreuung in Höhe von 100 € (brutto) monatlich, 4. Gewährung einer einmaligen Prämie in Höhe von 400 € (brutto) an städtische Nachwuchskräfte nach erfolgreichem Abschluss mit staatlicher Anerkennung analog § 17 Abs. 1 Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD), 5. Zweckgebundene Zuschussgewährung an alle Träger der freien Jugendhilfe, die Kindertagesstätten betreiben und kommunale pädagogische Angebote in Schulen ausführen, für ihre Beschäftigten vergleichbar der Eingruppierung S 8b bis S 12 TVöD sowie für ihre Leitungen und stellvertretenden Leitungen in Höhe von 200 € (brutto) monatlich, 6. Zweckgebundene Zuschussgewährung an alle Träger der freien Jugendhilfe, die Kindertagesstätten betreiben und kommunale pädagogische Angebote in Schulen ausführen, für ihr hauswirtschaftliches Personal vergleichbar Entgeltgruppe 4 TVöD in Höhe von 100 € (brutto) monatlich, 7. Zweckgebundene Zuschussgewährung an alle Träger der freien Jugendhilfe, die Kindertagesstätten betreiben und kommunale pädagogische Angebote in Schulen ausführen für ihre Hilfskräfte (vergleichbar Entgeltgruppe S 4 TVöD) in der Kinderbetreuung in Höhe von 100 € (brutto) monatlich, 8. Zweckgebundene Zuschussgewährung an alle Träger der freien Jugendhilfe, die Kindertagesstätten betreiben und kommunale pädagogische Angebote in Schulen ausführen, für ihre Nachwuchskräfte nach erfolgreichem Abschluss mit staatlicher Anerkennung für eine einmalige Prämie in Höhe von 400 € (brutto). 9. Eine Dynamisierung der Arbeitsmarktzulage bzw. der zweckgebundenen Zuschussgewährung erfolgt ab 01.01.2027 orientiert an der prozentualen Tarifsteigerung basierend auf der Erhöhung des Tabellendurchschnitts der SuE-Tabelle. Eine Teilzeitbeschäftigung ist im Rahmen der Betragsfestsetzung zu berücksichtigen. Bei Änderung der individuellen Wochenarbeitszeit erhöht oder mindert sich die Zulage entsprechend. Die Arbeitsmarktzulagen und die Abschlussprämie sowie die entsprechenden Zuschüsse werden pro Person nur einmal gewährt. V. Es dient zur Kenntnis, dass der Jugendhilfeausschuss gemäß § 71 Abs. 4 SGB VIII in seiner nächsten Sitzung beteiligt wird. VI. Es dient zur Kenntnis, dass im Entwurf des Haushaltsplans 2026 zur Finanzierung der Arbeitsmarktzulage und der Zuschüsse rd. 25 Mio. € p. a. im Budget des Dezernats XI, PB 20 veranschlagt sind (2026: PG 20.01 Gr. 71 2,48 Mio. €, PG 20.2 Gr. 71 6,64 Mio. €, PG 20.3 Gr. 71 15,89 Mio. €). Die ab 2027 wirksame Dynamisierung der Zulage führt zu Mehraufwendungen gegenüber der o. g. Veranschlagung, welche innerhalb der Dezernatsbudgets zu decken sind. VII. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt mit Rechtskraft des Haushalts 2026 rückwirkend zum 01.01.2026. Die Dezernate VI und XI werden beauftragt, zu gegebener Zeit das Erforderliche zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Die Folgen des Fachkräftemangels sind deutlich zu spüren, vorrangig im Bildungsbereich und hier insbesondere bei den pädagogischen Fachkräften. Die Gründe liegen einerseits in der demographischen Entwicklung mit einer zunehmenden Differenz zwischen Abgängen (Verrentung) und Zugängen im Arbeitsfeld, sowie dem weiter stattfindenden Ausbau des Betreuungsangebots, insbesondere im schulischen Ganztag. Das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales nennt in seiner Arbeitsmarkt- und Berufsprognose für ganz Hessen ein Fachkräftedefizit von 13% im Bereich Erziehung, Sozialarbeit und Heilerziehungspflege bis 2028 (Quelle: https://www.iwak-frankfurt.de/wp-content/uploads/2023/01/Prognosebericht-auf-Lan desebene-bis-2028.pdf). Die Bertelsmann-Stiftung beziffert diesen Bedarf in ihrem Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule 2023 auf bis zu 20.600 Personen bis 2030, ebenfalls für ganz Hessen (Quelle: https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/PicturePark/2023-12/Kita-Fac hkraefte-Radar_2023.pdf) Mit der Bertelsmann-Stiftung wird derzeit ein Fachkräfteradar mit entsprechenden Prognosen für die Stadt Frankfurt am Main erstellt. Zudem gilt ab 2026 die Einführung des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG). Die Stadt Frankfurt am Main arbeitet seit vielen Jahren an dem Prozess der guten Überleitung und Erfüllung des Ganztagesanspruchs. Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, die Zahlungsverbesserung auf alle "am Kind tätigen" pädagogischen Mitarbeiter:innen zu beziehen, d. h. sowohl auf städtische Mitarbeitende als auch auf Beschäftigte bei Trägern der freien Jugendhilfe. Der Fokus liegt hierbei auf der direkten Tätigkeit am Kind und bezieht folgende Träger ein: Kita Frankfurt (Eigenbetrieb 48) sowie Träger der freien Jugendhilfe, die durch die Stadt Frankfurt am Main gefördert werden. Die Arbeitsmarktzulage stellt eine Möglichkeit dar, durch bessere Bezahlung die Attraktivität der Berufsbilder im pädagogischen Bereich zu steigern (Fachkräftegewinnung) sowie qualifizierte Fachkräfte der verschiedenen Träger der Kindertagesbetreuung in der Stadt Frankfurt am Main zu halten (Fachkräftebindung). Der durch die Bezahlungsverbesserungen begünstigte Personenkreis beinhaltet alle Menschen die in entsprechenden Kinderbetreuungseinrichtungen mit Kindern arbeiten. Die fachliche, wirtschaftliche sowie personelle Autonomie der Träger der freien Jugendhilfe und das Gebot der partnerschaftlichen Zusammenarbeit der Träger öffentlicher und freier Jugendhilfe, §§ 3f., 74ff. SGB VIII, hat bei ca. 170 freien Trägern in der Stadt Frankfurt eine besondere Bedeutung. Dies betrifft sämtliche Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII, von Kindertageseinrichtungen über Ganztagesangebote. Das Nähere zur Umsetzung und Sicherstellung der zweckgemäßen Mittelverwendung für die Mitarbeiter regelt eine städtische Dienstanweisung/Verwaltungsrichtlinie nach Abstimmung mit den Trägern. Mit diesen finanziellen Maßnahmen kann in künftigen Stellenausschreibungen geworben werden. Dies erhöht die Attraktivität der Stadt Frankfurt am Main auf dem Arbeitsmarkt. Die vorstehenden Regelungen finden ausdrücklich befristet Anwendung. Rechtzeitig vor Ablauf der Befristung (31.12.2030) sollte im Rahmen einer Evaluierung der Erfolg der Maßnahmen überprüft werden. Die Beteiligungsrechte nach dem HGlG, HPVG und SGB IX werden gewahrt. B. Alternativen Aufgrund der bestehenden tarifrechtlichen Bezahlungsstruktur werden derzeit keine Alternativen gesehen, um eine Verbesserung der Personalgewinnung und -bindung zu erreichen. C. Lösung Auf Basis der geltenden Beschlusslage des KAVs werden die vorstehend beschriebenen Bezahlungsverbesserungen umgesetzt. Die Gewährung einer Arbeitsmarktzulage fügt sich gut in die bereits bestehenden Maßnahmen der Arbeitgeberin Stadt Frankfurt am Main ein und stellt ein Leistungspaket dar, welches eine hohe Attraktivität für Arbeitnehmende aufweist. Die Stadt Frankfurt am Main sichert mit einem hohen Anspruch an Qualität bereits schon jetzt sehr gute Arbeitsbedingungen: · Bezahlung nach S 8b TVöD-SuE (keine Leitungen) · Fachkraftfaktor aufgestockt · Reduzierung der Gruppengrößen in Kitas · Mittelbare pädagogische Arbeit derzeit bei 6,5 Wochenstunden · Leitungsfreistellung vor gesetzlichem Auftrag · Konzeptionelle Vielfalt (Sprachen, Bewegung, Ernährung, Kunst, Kultur etc.) · Besonderer Förderauftrag (BeFö) für Kitas mit besonderen sozialräumlichen Belastungsfaktoren · Kinder- und Familienzentren mit Schwerpunkt early excellence Ansatz · Frankfurt denkt und arbeitet inklusiv über die Landesrahmenvereinbarung hinaus. · Frankfurt schützt Kinder! Kinderschutz und Gewaltschutzkonzepte werden gelebt. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☒ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Durch die Umsetzung der Maßnahmen in dem beschriebenen Umfang entstehen maximale geschätzte Aufwendungen in einer Gesamthöhe von rd. 24,37 Mio. € jährlich zuzüglich der ab 01.01.2027 vorgesehenen Dynamisierung. Die jährlichen Aufwendungen verteilen sich aktuell wie folgt auf die unter IV. dargestellten Maßnahmen: zu 1.: 6,25 Mio. € zu 2.: 0,43 Mio. € zu 3.: 0,39 Mio.€ zu 4.: 0,03 Mio. € zu 5.: 16,04 Mio. € zu 6.: 0,98 Mio. € zu 7.: 0,15 Mio. € zu 8.: 0,10 Mio. € Die Abwicklung erfolgt über die Kontengruppe 71 - Zuweisungen und Zuschüsse in den jeweiligen Produktgruppen: · 20.1 für schulpädagogische Maßnahmen, · 20.2 für den Eigenbetrieb Kita Frankfurt und · 20.3 für gemeinnützige und kirchliche Träger. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.12.2025, NR 1463 Antrag vom 05.12.2025, NR 1465 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 19.11.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.11.2025, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD und Volt; Linke und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.12.2025, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, AfD, Volt und FRAKTION; Linke und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) 40. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 08.12.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1463 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1465 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen Linke (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1465); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. Linke und ÖkoLinX-ELF gegen FDP (= Annahme); GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. Linke (= Annahme) FDP (= Ablehnung) GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Der Vorsitzende stellt fest, dass die Vorlage NR 1465 bei Stimmengleichheit abgelehnt ist. Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 177 = Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1465, NR 1463 = Ablehnung, NR 1465 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 177 = Annahme, NR 1463 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1465 = Ablehnung) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1463 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1465 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1465) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1463) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen FDP und AfD (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 177 = Annahme) Gartenpartei (M 177 = Ablehnung, NR 1463 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1465 = Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 44 Beschluss: 1. Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1463 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1465 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1465), FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1463) sowie Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 43. Sitzung des Ältestenausschusses am 11.12.2025, TO I, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1463 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1465 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1465) und FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1463) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 177, NR 1463 und NR 1465 = Annahme) Gartenpartei (M 177 = Ablehnung, NR 1463 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1465 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 177 = Annahme, NR 1463 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1465 = Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6996, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 11-0

  • Barrierefreier Umbau der Straßenbahnhaltestelle "Stresemannallee/ Gartenstraße" - Haltepunkt Stresemannallee Linie 16 Ri. Offenbach Stadtgrenze zukünftig "Friedensbrücke" hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
    M
    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 178 Betreff: Barrierefreier Umbau der Straßenbahnhaltestelle "Stresemannallee/ Gartenstraße" - Haltepunkt Stresemannallee Linie 16 Ri. Offenbach Stadtgrenze zukünftig "Friedensbrücke" hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Auf Antrag des Magistrats vom 14.11.2025 1. Dem barrierefreien Umbau der Straßenbahnhaltestelle "Stresemannallee/Gartenstraße" (zukünftig "Friedensbrücke") - Haltepunkt Stresemannallee Linie 16 Ri. Offenbach Stadtgrenze" und den damit verbundenen Anpassungen der Verkehrsanlagen wird entsprechend den beigefügten Planunterlagen zugestimmt. 2. Die erforderlichen Mittel für den von der Stadt zu tragenden Anteil an der Baumaßnahme mit einem Investitionsbedarf in Höhe von 2.022 T€ werden bewilligt und freigegeben. 3. Er dient zur Kenntnis, dass a) die Gesamtkosten der Baumaßnahmen nach der vorliegenden Planung und Kostenberechnung 3.047 T€ brutto betragen. Hiervon entfällt auf die Stadt Frankfurt am Main ein Anteil von 2.022 T€ brutto und auf die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) ein Anteil von 1.025 T€ brutto. b) für die Baumaßnahme im Investitionsprogramm, Produktgruppe 16.11 - Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs, Projektdefinition 5.006701 - Programm Barrierefreier Umbau von Straßenbahnhaltestellen - Mittel in Höhe von 2.022 T€ brutto zur Verfügung stehen; c) die Maßnahme über eine in der Produktgruppe 16.11 neu einzurichtende Projektdefinition abgewickelt wird; die bereits verausgabten Mittel sind entsprechend zuzuordnen; d) Anträge zur Förderung der Baumaßnahme nach dem Mobilitätsfördergesetz (MobFöG) und dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) gestellt wurden und für die Stadt Frankfurt am Main auf der Grundlage der bereits gestellten Anträge mit einer Förderung nach dem MobFöG in Höhe von 431 T€ brutto und nach FAG in Höhe von 31 T€ brutto gerechnet wird. Aufgrund der seit der Antragstellung gestiegenen Kosten für die Verkehrssignalanlagen wurde ein Erhöhungsantrag gestellt. Die endgültige Höhe der Förderung ergibt sich aus den Zuwendungsbescheiden; e) ein Antrag auf Stellplatzablöse für diese Maßnahme nicht gestellt wird; f) die Jahresfolgekosten in Höhe von rund 189 T€ zukünftige Haushalte belasten und den Jahresfolgekosten jährliche Erträge in Höhe von rund 15 T€ aus der Auflösung von Sonderposten gegenüberstehen; g) die Planung der nun zu beschließenden Maßnahme bis zur HOAI-Leistungsphase 2 Bestandteil einer Gesamtbetrachtung des Haltestellenknotens Stresemannallee/Gartenstraße (beides Haltepunkte der Linie 16) war. Mit Beginn der Leistungsphase 3 wurden die Maßnahmen getrennt und eigenständig bearbeitet. Die Mittel für die Planung bis Leistungsphase 2 entfallen auf die gemeinsame Planung und wurden der bereits durchgeführten Maßnahme zugeordnet; h) auf dieser Streckenführung bereits die Maßnahme "Barrierefreier Ausbau der Straßenbahnhaltestelle Stresemannallee/Gartenstraße - Haltepunkt Gartenstraße Linie 15 Ri. Niederrad und Linie 16 Ri. Ginnheim" beschlossen wurde mit Gesamtprojektkosten von 1.576 T€ brutto, davon ein städt. Anteil in Höhe von 457 T€ brutto (Magistratsbeschluss vom 04.09.2023); i) die Maßnahme ohne Grunderwerb umgesetzt werden kann. 4. Es dient des Weiteren zur Kenntnis, dass der Magistrat mit der VGF eine Planungs- und Bau- Rahmenvereinbarung abgeschlossen hat und ein Einzelabruf zur Rahmenvereinbarung für dieses Projekt hinsichtlich der städtischen Teile der Maßnahme abgeschlossen wird. Die VGF ist insoweit zu bevollmächtigen, für die Stadt Frankfurt am Main in deren Namen und auf deren Rechnung Ausschreibungen durchzuführen, den Zuschlag zu erteilen und Verträge (einschließlich Nachträgen) mit Dritten abzuschließen bzw. abzuwickeln, wobei die VGF als Vertreter der Stadt auftritt. Begründung: A. Zielsetzung Ziel der Verkehrsplanung ist es, durch ein gut vernetztes ÖPNV-System möglichst große Teile des Gesamtverkehrsaufkommens durch den ÖPNV abzuwickeln. Dem Leitziel "Mobilität für alle" folgend, wird im besonderen Maße die barrierefreie Gestaltung eingeschlossen, um mobilitätsbehinderten Menschen die selbstständige Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zu ermöglichen. Ziel der Ausbauplanung des Haltepunktes der Linie 16 in der Stresemannallee am Haltestellenknoten Stresemannallee/Gartenstraße ist es, den vorhandenen Bahnsteig mit den angrenzenden Verkehrswegen so umzubauen, dass sie uneingeschränkt von mobilitätsbeeinträchtigten Personen genutzt werden können. Darüber hinaus werden die Einrichtungselemente wie Fahrgastunterstand, Sitzgelegenheiten, Haltestellenschilder, Informations- und Fahrplantafeln, Fahrkartenautomat, dynamische Fahrgastinformation (DFI), Abfallbehälter sowie die Beleuchtung und die betroffenen Lichtsignalanlagen den neuen Gegebenheiten angepasst und gemäß den aktuellen Standards modernisiert bzw. hergestellt. B. Alternativen Um die Barrierefreiheit herzustellen, ist dieser Umbau unumgänglich. Nach den einschlägigen Bestimmungen des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGG), des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) sowie dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 619 vom 30.08.2001, sind die Verkehrsträger gehalten, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs sukzessive eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. C. Lösung Gemäß der zwischen der VGF und den beteiligten städtischen Stellen (Amt für Straßenbau und Erschließung, Straßenverkehrsbehörde) sowie der traffiQ entwickelten und abgestimmten Planung (KGV-Sitzung 09/2018 am 11.12.2018 - TOP 10) wird die Haltestelle "Stresemannallee/Gartenstraße", genauer der Haltepunkt der Linie 16 Ri. Ginnheim in der Stresemannallee, barrierefrei umgebaut. Die Notwendigkeit des straßenbaulichen Anteils der Maßnahme und somit des städtischen Anteils ergibt sich als Folge des barrierefreien Umbaus der Straßenbahnhaltestelle. Barrierefreier Umbau Straßenbahnhaltestelle "Stresemannallee/Gartenstraße" Hier wird im Wesentlichen der Bahnsteig auf einer Länge von 29,50m auf eine Höhe von 25cm über Schienenoberkante (SOK) für eine niveaugleiche Einsteigemöglichkeit angehoben. Die vorhandene Wartehalle wird überarbeitet, mit klimaaktivem Gründach und mit moderner Technik ausgestattet. Alle Zuwegungen werden durch flachgeneigte Rampen, abgesenkten Borde, taktile Leitelemente und akustische Signale barrierefrei. Straßen-, Rad- und Fußgängerbereich Alle erforderlichen Wegebeziehungen werden im Gehwegbereich mit taktilen Elementen für sehbeeinträchtigte und blinde Menschen ausgerüstet. Lichtsignalanlagen Die Bestands-Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Stresemannallee/Gartenstraße ist technisch zu überarbeiten und durch neue Lichtsignale und entsprechende Maste zu ersetzen. Straßenbegleitgrün Soweit möglich erhalten die angepassten Straßenräume zusätzlich unversiegelte, qualitativ wertige Grünbereiche. Bestandteil dieser Vorlage sind - im Zusammenhang mit dem Schienen-Projekt der VGF- die städtischen Maßnahmen bzgl. des barrierefreien Umbau der Straßenbahnhaltestelle "Stresemannallee/Gartenstraße - Haltepunkt Stresemannallee Linie 16 Ri. Offenbach Stadtgrenze" und die damit zusammenhängende Verkehrsraumgestaltung, welche im Kostenteilungsplan dargestellt ist. Gemäß der Rahmenvereinbarung mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung wird die Gesamtprojektleitung und -steuerung für die Planungs- und Baumaßnahmen "barrierefreier Umbau der Straßenbahnhaltestelle Stresemannallee/Gartenstraße - Haltepunkt Stresemannallee Linie 16 Ri. Offenbach Stadtgrenze" durch die VGF erbracht. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐ Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil · der Förderbescheid mit Fertigstellungsfrist bereits vorliegt. · die örtlichen Rahmenbedingungen keine wesentliche Änderung des Verkehrsraums im Zusammenhang mit dem barrierefreien Umbau der Halstestelle zulassen und damit eine Öffentlichkeitsbeteiligung nicht als sinnvoll erachtet wird. E. Kosten Aufgrund der aktuellen Marktlage in der (hessischen) Bauwirtschaft liegen die Angebote derzeit regelmäßig (weit) über den ursprünglich berechneten Baukosten. Für diese Beschlussvorlage wurden die Baukosten neu bewertet. Der Kostenberechnung liegen die aktuell zu erwartenden Marktpreise zugrunde. 1. Investitionsbedarf: 2.022.000 € Die Mittel in Höhe von 2.022.000,00 € stehen zur Verfügung in: Produktgruppe: 16.11 Projektdefinition: 5.006701. - Programm Barrierefreier Umbau von Straßenbahnhaltestellen Kostenübersicht Teil 1 Baukosten brutto 1.1 Straßenbau 353.073,00 € 1.2 Verkehrssignalanlagen 1.022.775,25 € 1.3 Straßenbeleuchtung 9.520,00 € 1.4 Straßenbegleitgrün 7.140,00 € Summe Baukosten 1.392.508,25 € Teil 2 Baunebenkosten 2.1 Projektleitung 133.637,00 € 2.2 externe Planungsleistung 47.064,50 € 2.3 Planung und Bauleitung Amt 66 11.900,00 € 2.4 Planung und Bauleitung Amt 36 224.268,59 € 2.5 Planung und Bauleitung SRM 2.380,00 € 2.6 Planung und Bauleitung Amt 67 2.380,00 € 2.7 Baugrunduntersuchung / abfalltechnische Beurteilung 5.950,00 € 2.8 Kampfmittelsondierung/ -begleitung 11.900,00 € 2.9 Vermessung 3.570,00 € 2.10 Verkehrssicherung 59.500,00 € 2.11 baubegl. Baumgutachter 4.760,00 € 2.12 SiGeKo 4.760,00 € 2.13 Örtliche Bauüberwachung 20.230,00 € Summe Baunebenkosten 532.300,09 € Gesamtkosten Summe Teil 1 - Baukosten 1.392.508,25 € Summe Teil 2 - Baunebenkosten 532.300,09 € 1.924.808,34 € + 5% Unvorhergesehenes 96.240,42 € Gesamtkosten 2.021.048,76 € Gesamtkosten gerundet brutto 2.022.000,00 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Die Planung der Maßnahme erfolgt seit dem Jahr 2015. Anfangs noch als Bestandteil einer umfangreicheren Planung zusammen mit dem Haltepunkt in der Gartenstraße (vgl. MB 000984 vom 04.09.2023). Die Maßnahmen wurden im Laufe der Planung getrennt und der Umbau des Haltepunktes in der Gartenstraße ist bereits erfolgt. Die Umsetzung der Maßnahme soll im Zeitraum 2026-2027 erfolgen. Mittelabflüsse sind wie folgt vorgesehen: bis 2025 0,00 € 2026 1.516.500,00 € 2027 505.500,00 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: -keine- 4. Jahresfolgekosten: a) Personalaufwendungen -keine- b) Sachkosten 1. Bauunterhaltungskosten Straßenbau 500 m² x 1,30 €/m² * 650,00 € Verkehrssignalanlagen 5% x (1.022.775,25 € + 224.268,59 €) 62.352,19 € Straßenbeleuchtung 5% x (9.520,00 € + 2.380,00 €) 595,00 € Straßenbegleitgrün 5% x (7.140,00 € + 2.380,00 €) 476,00 € Summe Sachkosten 64.073,19 € *) Gemäß Forschungsanstalt für Straßen- und Verkehrswesen ist zur Substanzerhaltung ein Betrag von 1,30 €/m² jährlich erforderlich 2. Abschreibung Straßenbau BND* 30 Jahre 1/30 von 656.344,50 € 21.878,15 € Verkehrssignalanlagen BND* 15 Jahre 1/15 von 1.247.043,84 € 83.136,26 € Straßenbeleuchtung BND* 15 Jahre 1/15 von 11.900,00 € 793,33 € Straßenbegleitgrün BND* 15 Jahre 1/15 von 9.520,00 € 634,67 € Summe Abschreibung 106.442,41 € *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer c) Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung (2,25 % / 2 * (2.022.000 € - 462.000€)) 17.550,00 € *) Zinssatz für das Haushaltjahr 2026 gemäß HH-Rundschreiben Jahresfolgekosten insgesamt: 188,065,60 € Jahresfolgekosten gerundet 189.000,00 € 5. Jahreserträge: Auflösung von Sonderposten (jährlich) 462.000,00€ / 30 Jahre 15.400,00 € *längste Abschreibung Gerundet 15.400,00 € 6. Leistungen Dritter: Zuwendungen des Bundes nach MobFöG (Hessen Mobil Bescheid vom 04.10.2022) 431.200,00 € Zuwendungen des Landes nach FAG (Hessen Mobil Bescheid vom 04.10.2022) 30.800,00 € Summe Leistungen Dritter 462.000,00 € 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: -keine- 8. Sonstiges: -keine- Anlage 1_Uebersichtskarte (ca. 506 KB) Anlage 2_Lageplan (ca. 764 KB) Anlage 3_Kostenteilungsplan (ca. 825 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 22.01.2026, OF 1659/5 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 19.11.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Die Vorlage M 178 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.12.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 178 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Pkw-Durchsatzverkehr so gesichert werden soll, dass es trotz Umbau- beziehungsweise Baumaßnahmen weder in Fahrtrichtung Friedensbrücke-Hauptbahnhof-Ludwig-Erhard-Anlage noch in der Gegenrichtung zu Rückstaus kommt) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO II, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 178 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Pkw-Durchsatzverkehr so gesichert werden soll, dass es trotz Umbau- beziehungsweise Baumaßnahmen weder in Fahrtrichtung Friedensbrücke-Hauptbahnhof-Ludwig-Erhard-Anlage noch in der Gegenrichtung zu Rückstaus kommt) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 45 Beschluss: Der Vorlage M 178 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Pkw-Durchsatzverkehr so gesichert werden soll, dass es trotz Umbau- beziehungsweise Baumaßnahmen weder in Fahrtrichtung Friedensbrücke-Hauptbahnhof-Ludwig-Erhard-Anlage noch in der Gegenrichtung zu Rückstaus kommt) sowie Gartenpartei (= Ablehnung) 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage M 178 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1659/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8225 2026 1. Der Vorlage M 178 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage OF 1659/5 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 6997, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 20-0

  • Neubau einer Skate- und der Fitnessanlage in Nieder-Eschbach
    M
    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 179 Betreff: Neubau einer Skate- und der Fitnessanlage in Nieder-Eschbach 1. Der Umgestaltung auf der der Fläche der ehemaligen Rollschuhbahn und einer Teilfläche des Tennisclubs Nieder Eschbach wird entsprechend der vorgelegten Kostenberechnungen in Höhe von insgesamt brutto 1.270.783,23 € zugestimmt. 2. Die Finanzierung von brutto 1.270.783,23 € für die Maßnahme stellen investive Kosten dar. Die Kosten werden aus vorhandenen Mitteln des Sanierungsprogrammes ungedeckter städtischer Sportstätten (Projektdefinition 5.001363) finanziert. Die Maßnahme ist notwendig und unaufschiebbar. 3. Es dient zur Kenntnis, dass sowohl mit einem jährlichen Sachaufwand für Abschreibung in Höhe von insgesamt 63.539,16 € brutto als auch mit kalkulatorischen Zinsen in Höhe von insgesamt 11.119,35 € brutto zu rechnen ist. 4. Es dient ferner zur Kenntnis, dass mit der Maßnahme keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden sind. Begründung: Auf der Sportanlage Nieder-Eschbach befindet sich eine alte Skater-Anlage. Diese Fläche ist nicht mehr zeitgemäß und attraktiv. Der Ortsbeirat 15 hat in der Vergangenheit immer wieder darum gebeten, die Anlage herzurichten. Im Mai 2020 kam das Grünflächenamt auf das Sportamt zu, das in Nieder-Eschbach einen Standort für eine Fitnessanlage sucht. Der Vorschlag des Grünflächenamtes sieht vor, dass rund ein Drittel der Fläche zu einer Fitnessanlage und die andere Hälfte zu einer modernen Skateanlage umgebaut wird. A. Zielsetzung Die Neugestaltung der Sport- und Freizeitanlage in Nieder-Eschbach bietet die Möglichkeit, attraktive und vielfältige Sportmöglichkeiten für die Gemeinschaft zu schaffen. Der Fokus liegt auf der Integration eines neuen Skaterparks aus Ortbeton sowie einer Callisthenics/Parcouranlage auf einem EPDM Belag. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die Aufenthaltsqualität und die Schaffung neuer Grünflächen gelegt. B. Alternativen Es wurden verschieden Planungsansätze untersucht, Aufgrund der Erfahrung des Grünflächenamtes und des Sportamtes und bedingt durch das zur Verfügung stehende Grundstück wurde die vorliegende Lösung als die sinnvollste Planungsvariante angesehen. Diese fand auch die Zustimmung des Ortsbeirates. C. Lösung Es wurde eine Variante gewählt, die sowohl für erfahrene Skateboarder als auch für Anfänger geeignet ist. Zusätzlich werden verschiedene Street Elemente integriert, um eine vielseitige Skateerfahrung zu bieten. Die Callisthenics/Parcouranlage wird in unmitelbarer Nähe platziert, um eine abwechslungsreiche sportliche Aktivität zu ermöglichen. Die neu angelegten Grünflächen umgeben den Skatepark und bieten Raum für Erholung und Gemeinschaft. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten 1. Investitionsbedarf: a) Finanzielle Mittel für die Öffentlichkeitsbeteiligung: keine 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Der bewilligte Gesamtbetrag in Höhe von brutto 1.270.783,23 € wird nach Beschlussfassung verpflichtet und kassenwirksam. 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: keine 4. Jahresfolgekosten: a) Personalaufwendungen: keine b) Sachkosten keine c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung: Kosten für kalkulatorische Verzinsung (1,75% auf 1.270.783,23 € :2) werden insgesamt 11.119,35 € erwartet. 2. Abschreibung: Nach Abschluss der Baumaßnahme werden jährliche Aufwendungen für Abschreibungen (20 Jahre = 5% auf 1.270.783,23 €) von brutto 63.539,16 € erwartet. 5. Jahreserträge: keine 6. Leistungen Dritter: keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: Anlage _Erlaeuterungsbericht (ca. 678 KB) Anlage _Kostenberechnung (nicht öffentlich - ca. 374 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 19.11.2025 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 15 am 16.01.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage M 179 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 22.01.2026, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 179 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2026, TO II, TOP 1 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 179 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO II, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 179 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7160, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 52-2

  • Nachhaltigkeitsstrategie 2030+ zu vier Handlungsfeldern
    M
    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 180 Betreff: Nachhaltigkeitsstrategie 2030+ zu vier Handlungsfeldern Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 22.09.2022, § 2211 (M 92) I. Die Stadt Frankfurt am Main beschließt die Nachhaltigkeitsstrategie 2030+ zu den vier Handlungsfeldern: Globale Verantwortung, Eine Welt und nachhaltige Beschaffung, Nachhaltige Stadtentwicklung, Klima, Umwelt und Ressourcen sowie Nachhaltige Mobilität. II. Der Magistrat wird aufgefordert, die Maßnahmen der anhängenden Nachhaltigkeitsstrategie in der jeweiligen Zuständigkeit umzusetzen. III. Die Nachhaltigkeitsstrategie 2030+ dient als Orientierungsrahmen sowie als Handlungsprogramm für die nachhaltige Entwicklung der Stadt Frankfurt am Main. IV. Es dient zur Kenntnis, dass die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie 2030+ zu vier Handlungsfeldern als gesamtstädtische Aufgabe in gemeinsamer Verantwortung des Magistrats ausgeführt wird. V. Der Magistrat wird beauftragt, die anhängende Nachhaltigkeitsstrategie 2030+ als nächsten Schritt um die Handlungsfelder Bildung und Soziale Gerechtigkeit & Gesundheit analog zu den ersten vier Handlungsfeldern zu erweitern. VI. Im Zuge einer fortlaufenden Evaluation werden auf Basis von Erfahrungen bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie 2030+ alle enthaltenen Handlungsfelder fortlaufend angepasst und ergänzt. Dies geschieht in Anlehnung an die übergeordneten Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und Land. VII. Der Magistrat wird beauftragt, ein inhaltliches Monitoring zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie 2030+ zu etablieren, das mit der bisherigen Nachhaltigkeitsberichterstattung der Stadt Frankfurt Main zusammengeführt wird. VIII. Der Magistrat wird beauftragt, dezernatsübergreifend die zur Umsetzung der Strategie benötigten Ressourcen zu ermitteln und im Rahmen der bestehenden Haushaltseckwerte geeignet zu berücksichtigen. Für die jeweiligen investiven Einzelmaßnahmen ist eine baureife Planung zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die Beschlussvorlage zum Bau und zur Finanzierung vorzulegen. Für Investitionskostenzuschüsse an Dritte sind der Stadtverordnetenversammlung entsprechende Finanzierungsvorlagen vorzulegen. Die Bereitstellung erforderlicher Haushaltsmittel für die weiterführende Planung von konkreten Maßnahmen erfolgt im Rahmen der vorhandenen Mittel der jeweils verantwortlichen Dezernate. IX. Der Magistrat wird beauftragt, langfristig einen Nachhaltigkeitshaushalt aufzustellen. Hierfür benötigte Ressourcen sind innerhalb des bestehenden Haushalts- bzw. Stellenplans bereitzustellen. Begründung: A. Zielsetzung Die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen verabschiedeten im Jahr 2015 die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung mit dem Ziel, die Lebenssituation aller Menschen zu verbessern und gleichzeitig unseren Planeten zu erhalten. Zentrales Element der Agenda 2030 sind die 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung - die sogenannten Sustainable Development Goals (SDGs). Sie machen die gemeinsame Verantwortung aller Länder für die Entwicklung eines nachhaltigen Lebens- und Wirtschaftsmodells deutlich. Im Hinblick auf die Umsetzung der Agenda 2030 und der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie kommt der kommunalen Ebene eine besondere Rolle zu, denn nahezu alle der 17 SDGs stehen im direkten oder indirekten Zusammenhang mit den Aufgaben der Kommunen. Um aktuellen Herausforderungen zu begegnen, zukunftsfähige Lösungen zu entwickeln, die Widerstandsfähigkeit der Kommunen zu steigern und kommunale Aufgaben nachhaltig zu gestalten, richten die Kommunen ihre Planungen und ihr Handeln zunehmend an den Prinzipien der Nachhaltigkeit aus. Folglich sind Kommunen zentrale Akteure bei der Verwirklichung der Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.05.2018, § 2738 (M 68) - 2030 Agenda des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)/Deutsche Sektion: "Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten" - hat sich die Stadt Frankfurt das Ziel gesetzt, an der Erreichung der Agenda 2030 mitzuwirken und zu prüfen, mit welchen Aktivitäten die Stadt die Agenda 2030 unterstützen kann. Am 04.12.2020 legte der Magistrat den Nachhaltigkeitsbericht 2020 der Stadt Frankfurt am Main auf der Basis der Agenda 2030 vor (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.202, § 6921 (B 643)): Der Bericht liefert eine erste Bestandsaufnahme, die alle 17 SDGs in den Blick nimmt und gibt dabei einen Überblick über die Entwicklungen, Aktivitäten und Prozesse nachhaltiger Entwicklung der Stadt Frankfurt. Um an den Nachhaltigkeitsbericht als Bestandsaufnahme zur Agenda 2030 anzuknüpfen, weitere richtungsweisende Schritte für mehr Lebensqualität und Nachhaltigkeit in der Stadt Frankfurt zu machen und einen strategischen Orientierungsrahmen zu finden, ist eine Nachhaltigkeitsstrategie erforderlich. Mit einer Nachhaltigkeitsstrategie zu einzelnen Handlungsfeldern können in einem ersten Schritt wesentliche Aspekte der nachhaltigen Entwicklung zusammengefasst, messbare Ziele festgelegt, Prioritäten identifiziert und Maßnahmen zur Zielerreichung definiert werden. So kann eine Perspektive für die weitere nachhaltige Entwicklung der Stadt Frankfurt am Main aufgezeigt werden, die langfristig in eine gesamtstädtische Nachhaltigkeitsstrategie überführt werden kann. B. Alternativen Die Alternative besteht in einem Verzicht auf eine Nachhaltigkeitsstrategie. Ohne eine Nachhaltigkeitsstrategie als Dach mit gemeinsamer Vision, Leitlinien, Zielen und Maßnahmen wird die Kommunikation und Zusammenarbeit zur Steigerung der nachhaltigen Entwicklung der Stadt Frankfurt am Main in der Stadtverwaltung sowie in der Stadtöffentlichkeit erschwert. Bei einem weitgehenden Verzicht auf ein gemeinsames Handlungsprogramm und einen strategischen Orientierungsrahmen ist innerhalb der Stadtverwaltung ein erhöhter Abstimmungsaufwand für die einzelnen relevanten Projekte zu erwarten, Synergien können nicht genutzt und Redundanzen nicht vermieden werden. Bei der Kommunikation der Nachhaltigkeitsthemen und -maßnahmen in der Stadtöffentlichkeit fehlt somit ein gemeinsamer Bezugsrahmen. Nachhaltigkeitsmaßnahmen können von den Frankfurter Bürger:innen als solche nicht identifiziert oder nur vereinzelt oder gar unsystematisch wahrgenommen werden. Zudem kann ohne eine Nachhaltigkeitsstrategie den Anforderungen vom Bund und vom Land Hessen nicht entsprochen werden. Der Bund bezeichnet in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (Fassung 2021) Kommunen als treibende Kraft zur Erreichung der Agenda 2030: Kommunen sollen durch die Entwicklung und Umsetzung von integrierten Nachhaltigkeitsstrategien auf kommunaler Ebene die SDGs und nachhaltige Entwicklung im Verwaltungsalltag verankern. Das Land Hessen verpflichtet mit seiner Landesverfassung Kommunen dazu, Nachhaltigkeit im Verwaltungshandeln zu etablieren: Gemäß Artikel 26c müssen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbände bei ihrem Handeln das Prinzip der Nachhaltigkeit berücksichtigen, um die Interessen künftiger Generationen zu wahren. Nur mit einer integrierten Nachhaltigkeitsstrategie auf kommunaler Ebene werden diese Erwartungen und Vorgaben erfüllt. C. Lösung Die vielfältigen Anforderungen an die nachhaltige Entwicklung der Stadt Frankfurt am Main wachsen im Zuge von globaler Verflechtung und Klimawandel: - Die Stadt Frankfurt am Main wird gesellschaftlich vielfältiger und steht zunehmend vor der Herausforderung, globale Handelsbeziehungen fair zu gestalten. - Die Einwohnendenzahl der Stadt Frankfurt am Main steigt und gleichzeitig der Bedarf nach bezahlbarem Wohnraum, der mit einer Entwicklung von nachhaltigen Quartieren einhergehen muss. - In Zeiten des fortschreitenden Klimawandels ist Klimaneutralität ebenso relevant wie die Anpassung an den Klimawandel, der Schutz von Natur und Umwelt sowie der Erhalt von Lebensräumen und natürlichen Ressourcen. - Die sich verändernden Mobilitätsbedürfnisse haben Auswirkungen auf den Stadtraum und zugleich muss Frankfurt am Main die Mobilitätswende ausgestalten. Frankfurt am Main nimmt sich diesen vorrangigen Herausforderungen mit einer Nachhaltigkeitsstrategie zu einzelnen Handlungsfeldern an. Mit der Nachhaltigkeitsstrategie 2030+ liegt ein Handlungsprogramm vor, das eine Richtschnur für die nachhaltige Entwicklung der Stadt Frankfurt ist, innerhalb der Stadtverwaltung Orientierung bietet und für die Stadtöffentlichkeit Ziele und Maßnahme sowie ihre Zusammenhänge transparent offenlegt. Die Nachhaltigkeitsstrategie 2030+ bezieht sich zunächst auf folgende vier Handlungsfelder: 1. Globale Verantwortung, Eine Welt und nachhaltige Beschaffung 2. Nachhaltige Stadtentwicklung 3. Klima, Umwelt und Ressourcen 4. Nachhaltige Mobilität Für alle vier Handlungsfelder werden jeweils inhaltliche Leitlinien ausgestaltet, die in einer übergreifenden Vision für Frankfurt als nachhaltige Stadt zusammengeführt werden. Die Leitlinien und die Vision bilden mit den Schlagworten fair und global, attraktiv und bezahlbar, klimaneutral und resilient sowie mobil und lebenswert einen übergreifenden handlungsleitenden Rahmen. Zu jedem Handlungsfeld werden kurz-, mittel- und langfristige Ziele in Form eines hierarchischen Zielsystems aus strategischen und operativen Zielen festgesetzt. Zu jedem operativen Ziel werden Maßnahmen dargelegt sowie Projekte und Ressourcen, um die Ziele zu erreichen. Die Strategie dient dabei als Dachstrategie und führt bereits bestehende Beschlüsse, Ziele und Maßnahmen zusammen, um die vielfältigen Aktivitäten im Nachhaltigkeitskontext zu verbinden. In einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe haben zahlreiche Stellen von Juli 2022 bis September 2024 im Projekt intensiv zusammengewirkt. Mit externer fachlicher Beratung wurde gemeinsam der vorliegende Entwurf entwickelt und finalisiert. Das Projekt wurde mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung finanziert (Förderung bis 31.12.2023) und in Kooperation mit den Träger:innen Servicestelle Kommunen in der Einen Welt von Engagement Global sowie der Geschäftsstelle der Nachhaltigkeitsstrategie Hessen umgesetzt. Die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie 2030+ zu vier Handlungsfeldern als gesamtstädtische Aufgabe soll unter Zusammenwirkung aller beteiligten Ämter und Stellen verfolgt werden. Um nachhaltige Entwicklung umfassend zu adressieren, soll die Nachhaltigkeitsstrategie 2030+ perspektivisch um weitere Handlungsfelder erweitert werden. Die Nachhaltigkeitsstrategie 2030+ soll als nächstes um die Handlungsfelder Bildung und Soziale Gerechtigkeit & Gesundheit erweitert werden. - Die Erweiterung um das Handlungsfeld Soziale Gerechtigkeit und Gesundheit leitet sich aus vielfältigen Herausforderungen ab, die aktuell in der Stadt Frankfurt am Main verstärkt zu beobachten sind. Um diesen zu begegnen, sollen entsprechende Zielvorstellungen entwickelt werden: - Die materielle Ungleichheit nimmt in Frankfurt wie in anderen großen Städten weiter zu. Ziel muss die Verbesserung der Chancengerechtigkeit für alle Bewohner:innen sein, indem gleiche Chancen beim Zugang zu sozialer Teilhabe, zu einer guten Gesundheitsversorgung und zu hochwertiger, inklusiver Bildung durch eine armutsorientierte Sozialpolitik geschaffen werden. Dazu bedarf es armutsorientierter und geschlechtersensibler Strategien zur Beseitigung von Armut. - Laut aktueller Datenlage leidet jedes zweite Kind bis 17 Jahre an einer chronischen Erkrankung. Mit steigendem Alter nehmen die gesundheitlichen Probleme zu. Gesundheitliche Probleme können soziale Auswirkungen haben und umgekehrt. Deshalb ist die Entwicklung einer Gesundheitsförderungs-strategie wichtig. Das Konzept "Health in All Policies" verankert Gesundheit als Querschnittsthema in der städtischen Politik. Leitlinien, strategische und operative Ziele sowie Maßnahmen werden zu den zwei zusätzlichen Handlungsfeldern Bildung und Soziale Gerechtigkeit & Gesundheit entwickelt und in die Nachhaltigkeitsstrategie 2030+ eingepasst. Im weiteren Prozess können zusätzliche Handlungsfelder hinzukommen, um einen stadtweiten Nachhaltigkeitsprozess mit einer gesamtstädtischen Nachhaltigkeitsstrategie aufzubauen. Um eine Anpassung an sich ggf. verändernde Rahmenbedingungen zu gewährleisten oder Erfahrungen bei der Umsetzung der Strategie iterativ in den Prozess einzubinden, soll die Nachhaltigkeitsstrategie 2030+ fortlaufend evaluiert werden. Im Zuge dieser fortlaufenden Evaluation können Leitlinien, Ziele sowie Maßnahmen aller enthaltenen Handlungsfelder fortlaufend angepasst und ergänzt werden, wenn es die Rahmenbedingungen und Beschlüsse der Stadt Frankfurt am Main oder auch Erfahrungen bei der Umsetzung der Ziele und Maßnahmen erforderlich machen. Ein inhaltliches Monitoring zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie 2030+ soll etabliert und mit der bisherigen Nachhaltigkeitsberichterstattung der Stadt Frankfurt Main (B 643) zusammengeführt werden, um Doppelstrukturen zu vermeiden und die Nachhaltigkeitsaktivitäten gebündelt zu kommunizieren. Das Monitoring umfasst zwei Ebenen: a. Umsetzung: Es wird anhand der vorgesehenen Indikatoren erfasst, ob Maßnahmen umgesetzt wurden. b. Wirksamkeit: Es wird erfasst und bewertet, ob durch die Maßnahmen die entsprechenden operativen Ziele erreicht wurden, das heißt, ob die Maßnahmen die vorgesehene Wirksamkeit hatten. Die Daten für das Reporting werden regelmäßig durch das federführende Dezernat X - Klima, Umwelt und Frauen - bei den Fachstellen abgefragt (in den Jahren 2025, 2027, 2030). Im Zuge dieser Abfrage sind die Fachämter ebenfalls für die Bereitstellung aktualisierter Daten zu den SDG-Indikatoren verantwortlich, die bereits 2020 in einem ersten Nachhaltigkeitsbericht für die Stadt Frankfurt am Main (B 643) veröffentlicht wurden. Im Zuge der Erweiterung um das Handlungsfeld Bildung obliegt die Datenerhebung und die Ergebnispräsentation zu den übergeordneten Themen Inklusion, Integration und Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) dem Dezernat XI, das im Kontext des Programms Bildungskommune des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Indikatoren entwickelt, Daten erhebt und diese auswertet. Das Monitoring der Strategie wird mit Daten zu den SDG-Indikatoren für Kommunen zusammengeführt und in dem städtischen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht (Veröffentlichung jeweils in den Jahren 2026, 2028, 2031). Dazu werden Möglichkeiten der technischen Unterstützung geprüft. D. Kosten Die finanziellen Bedarfe (Personal- und Sachkosten, Zuschüsse oder investive Mittel) der in der Nachhaltigkeitsstrategie 2030+ aufgeführten Aufgaben und Aktivitäten sind von den zuständigen Dezernaten zu ermitteln und im Rahmen der Eck- und Zielwerte der jeweiligen Haushaltsplanungen geeignet zu berücksichtigen bzw. zu priorisieren. Soweit aus der Realisierung, der Fortschreibung oder dem Monitoring der Nachhaltigkeitsstrategie 2030+ zusätzliche Bedarfe im Haushalt resultieren, ist darüber auf Basis gesonderter Vorlagen des Magistrats zu entscheiden bzw. sind die benötigten Mittel für weitere Folgehaushalte vorzumerken. Anlage _Nachhaltigkeitsstrategie (ca. 7,6 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.12.2025, NR 1460 Antrag vom 12.01.2026, NR 1497 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.04.2018, M 68 Bericht des Magistrats vom 04.12.2020, B 643 Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 92 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 19.11.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO II, TOP 2 Beschluss: a) Die Vorlage M 180 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 69 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage M 180 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, 1 Linke und BFF gegen 1 Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 43. Sitzung des OBR 14 am 01.12.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 180 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 43. Sitzung des OBR 4 am 02.12.2025, TO II, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 180 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und dFfm gegen CDU (= Ablehnung); Linke, FDP, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos (= Enthaltung) 43. Sitzung des OBR 16 am 02.12.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 180 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 45 Beschluss: Der Vorlage M 180 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 43. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 180 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 11 am 12.01.2026, TO II, TOP 2 Beschluss: 1. Der Vorlage M 180 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1460 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, CDU und Linke gegen fraktionslos (= Ablehnung) 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 39 Beschluss: 1. Der Vorlage M 180 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1460 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: 1. Der Vorlage M 180 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1460 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD und FDP gegen Linke, AfD und Herr Rudloff (= Zustimmung); GRÜNE und Herr Can (= Enthaltung) 41. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 15.01.2026, TO I, TOP 13 Die antragstellende Fraktion weist auf folgende redaktionelle Änderung im Tenor der Vorlage NR 1460/25 hin: Das Wort "Flugverkehr" unter Punkt 3. wird durch das Wort "Flughafen" ersetzt. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 180 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1460 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1497 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Ablehnung); FDP, BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, FDP und AfD gegen Linke und FRAKTION (= Annahme); GRÜNE, SPD, BFF-BIG, Volt und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION; BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 1460 und NR 1497 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 180 = Annahme, NR 1460 und NR 1497 = Ablehnung) 44. Sitzung des OBR 15 am 16.01.2026, TO I, TOP 10 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über die Vorlage NR 1460 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: 1. Der Vorlage M 180 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1460 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffern 1. und 2.: CDU, BFF und FDP gegen 3 GRÜNE und SPD (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) Ziffern 3. und 4.: CDU, BFF und FDP gegen 2 GRÜNE und SPD (= Annahme); 2 GRÜNE (= Enthaltung) 41. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.01.2026, TO I, TOP 14 Die antragstellende Fraktion weist auf folgende redaktionelle Änderung im Tenor der Vorlage NR 1460/25 hin: Das Wort "Flugverkehr" unter Punkt 3. wird durch das Wort "Flughafen" ersetzt. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 180 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1460 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1497 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF gegen Linke und FRAKTION (= Annahme); GRÜNE, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (NR 1497 = Ablehnung, M 180 und NR 1460 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 180 = Annahme, NR 1460 = Ablehnung) 43. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: 1. Die Vorlage M 180 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1460 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, farbechte/Linke, FDP und BFF gegen GRÜNE und SPD (= Zustimmung) zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und farbechte/Linke (= Zustimmung) 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 53 Beschluss: 1. Der Vorlage M 180 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1460 dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke und fraktionslos gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, FDP, Linke und fraktionslos gegen CDU, SPD und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 44. Sitzung des OBR 13 am 20.01.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage M 180 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1460 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung SPD 41. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.01.2026, TO I, TOP 10 Die antragstellende Fraktion weist auf folgende redaktionelle Änderung im Tenor der Vorlage NR 1460/25 hin: Das Wort "Flugverkehr" unter Punkt 3. wird durch das Wort "Flughafen" ersetzt. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 180 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1460 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1497 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF gegen Linke (= Annahme); GRÜNE, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 180 und NR 1460 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss, NR 1497 = Ablehnung) FRAKTION (M 180 und NR 1460 = Annahme, NR 1497 = Ablehnung) Gartenpartei (NR 1460 und NR 1497 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 180, NR 1460 und NR 1497 = Ablehnung) 43. Sitzung des OBR 8 am 22.01.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: 1. Der Vorlage M 180 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1460 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) bei Abwesenheit FREIE WÄHLER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen Linke (= Annahme); bei Abwesenheit FREIE WÄHLER 44. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage M 180 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1460 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Ablehnung) 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 53 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 180 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Vorlage NR 1460 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2026, TO I, TOP 16 Die antragstellende Fraktion weist auf folgende redaktionelle Änderung im Tenor der Vorlage NR 1460/25 hin: Das Wort "Flugverkehr" unter Punkt 3. wird durch das Wort "Flughafen" ersetzt. Der Geschäftsordnungsantrag der Gartenpartei die Vorlage M 180, NR 1460 und NR 1497 bis zur turnusmäßigen nächsten Sitzung zurückzustellen wird bei Enthaltung von CDU und AfD abgelehnt. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 180 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 1460 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Den Ziffern 3. und 4. der Vorlage NR 1460 werden in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1497 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 180 und NR 1460 = Ablehnung, NR 1497 = Annahme) Gartenpartei (M 180 = Ablehnung, NR 1460 und NR 1497 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 180, NR 1460 und NR 1497 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 180 = Annahme, NR 1460 und NR 1497 = Ablehnung) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 180 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 1460 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Den Ziffern 3. und 4. der Vorlage NR 1460 werden in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1497 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yimaz (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 180 = Ablehnung, NR 1460 und NR 1497 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 180 = Annahme, NR 1460 und NR 1497 = Ablehnung) 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Die Vorlage M 180 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1460 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, Linke, BFF und AfD (= Annahme) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP und AfD gegen Linke (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7161, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 67-0

  • Wiederwahl einer Schiedsperson für den Bezirk 15 (Nieder-Eschbach)
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    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 181 Betreff: Wiederwahl einer Schiedsperson für den Bezirk 15 (Nieder-Eschbach) Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von 5 Jahren Herrn Michael Paul Oberer Kirchwiesenweg 3a 60437 Frankfurt am Main als Schiedsperson für den Bezirk 15 (Nieder-Eschbach). Begründung: Gemäß § 3 Ziff. 7 der Geschäftsordnung besitzen die Ortsbeiräte das Vorschlagsrecht bei der Bestellung von Schiedspersonen. Für die Schiedsperson Michael Paul ist die Amtszeit von 5 Jahren abgelaufen, so dass eine Neuwahl durchgeführt werden muss. Der Ortsbeirat 15 hat die im Beschlusstext genannten Michael Paul als Schiedsperson erneut vorgeschlagen. Der Genannte erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen zur Übernahme des Ehrenamtes und hat sich schriftlich mit der Wahl einverstanden erklärt. Zur Wahl von Schiedspersonen bedarf es nach § 4 Abs. 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 19.11.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 26.01.2026, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Herrn Michael Paul Oberer Kirchwiesenweg 3a 60437 Frankfurt am Main als Schiedsperson für den Bezirk 15 (Nieder-Eschbach). Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG und Volt; AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Herrn Michael Paul Oberer Kirchwiesenweg 3a 60437 Frankfurt am Main als Schiedsperson für den Bezirk 15 (Nieder-Eschbach). Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION; AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7162, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 10-51

  • Sportfördermittel hier: Baumaßnahmen vereinseigener Sportstättenbau a) Tennisverein Heimgarten 1912 e. V. b) Turnerschaft 1856 Griesheim e. V.
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    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 182 Betreff: Sportfördermittel hier: Baumaßnahmen vereinseigener Sportstättenbau a) Tennisverein Heimgarten 1912 e. V. b) Turnerschaft 1856 Griesheim e. V. Vorgang: Auf Antrag des Oberbürgermeisters vom 17.11.2025 1. Der beiliegenden Vorschlagsliste mit Zuschussleistungen an Frankfurter Turn- und Sportvereine für Maßnahmen des vereinseigenen Sportstättenbaus in Höhe von insgesamt 125.036,00 € wird im Rahmen der Verteilung der Sportfördermittel gemäß den Sportförderrichtlinien zugestimmt. 2. Die Mittel hierfür sind in der Produktgruppe 21.16 (Sportförderung), Projektdefinition 5.007482 (Investitionszuschüsse für vereinseigene Sportstätten) im Investitionsprogramm 2024 - 2027 vorgesehen. 3. Es dient zur Kenntnis, dass für die Umwandlung von drei Tennisplätzen auf wasserlosen Keramiksandbelag beim Tennisverein Heimgarten 1912 e.V. bei einer Abschreibungsdauer der Maßnahme von 20 Jahren mit einem Aufwand für Abschreibung in Höhe von 5.276,30 € p. a. und mit einer kalkulatorischen Verzinsung von 923,35 € p. a. zu rechnen ist. Für die Errichtung eines Beachvolleyballfeldes durch die Turnerschaft Griesheim 1856 e.V. betragen die Aufwendungen für die Abschreibung bei einer Abschreibungsdauer von 20 Jahren 975,50 € p. a und die kalkulatorische Verzinsung 170,71 € p. a. Mit den Maßnahmen sind keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden. Begründung: A. Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, die Frankfurter Sportvereine auf Grundlage der Sportförderrichtlinien bei größeren Sanierungs-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen an ihren vereinseigenen Sportstätten zu unterstützen und damit sicher zu stellen, dass die Vereine einen reibungslosen Sportbetrieb ermöglichen können, um die Attraktivität für ihre Mitglieder zu erhalten. Der Tennisverein Heimgarten 1912 e.V. möchte auf drei Tennisplätzen eine Sanierung durchführen. Hierbei sollen die Platzbeläge, die derzeit aus einer Oberschicht aus Ziegelmehl bestehen, durch einen wasserlosen Keramiksandbelag ersetzt werden. Die Turnerschaft Griesheim 1856 e.V. beabsichtigt die Errichtung eines weiteren Beachvolleyballfeldes auf Ihrem Vereinsgelände "Am Bingelsweg". B. Alternativen Keine C. Lösung Durch die Umwandlung der drei Tennisplätze beim Tennisverein Heimgarten 1912 e.V. auf wasserlosen Keramiksandbelag wird der Wasserverbrauch erheblich reduziert. Zudem sind die Plätze ganzjährig bespielbar. Mit der Errichtung eines weiteren Beachvolleyballfeldes durch die Turnerschaft Griesheim 1856 e.V. wird eine Entlastung des Trainings- und Spielebetriebs ermöglicht. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten 1. Investitionsbedarf: Die vorliegenden Anträge wurden geprüft. Das Prüfungsergebnis ist in Form der Fördervorschläge dargestellt. Die in der Vorschlagsliste genannten Zuschussbeträge von insgesamt 125.036,00 € sind zur ordnungsgemäßen Weiterführung der Vereinsarbeit erforderlich. Bei zuwendungsfähigen Kosten von 211.051,50 € für die Umwandlung der drei Tennisplätze beim Tennisverein Heimgarten 1912 e.V. auf wasserlosen Keramiksandbelag beläuft sich der städtische Zuschuss auf 105.526,00 € bei einem Jugendanteil von 35,10 % und einer Zuschusshöhe von 50 %. Der städtische Zuschuss für die Errichtung eines Beachvolleyballfeldes durch die Turnerschaft Griesheim 1856 e.V. beträgt 19.510,00 € bei einem Jugendanteil von 48,30 % und einer Zuschusshöhe von 50% der zuwendungsfähigen Kosten von 39.020,10 €. 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Für die Maßnahmen wird der bewilligte Zuschussbetrag in Höhe von insgesamt 125.036,00 € nach Beschlussfassung verpflichtet und kassenwirksam. 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: keine 4. Jahresfolgekosten: a) Personalaufwendungen keine b) Sachkosten keine c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung (1,75%) 1.094,06 € 2. Abschreibung (20 Jahre) 6.251,80 € 5. Jahreserträge: keine 6. Leistungen Dritter: keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: entfällt Anlage _Vorschlagsliste (ca. 29 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 19.11.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 04.12.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage M 182 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6858, 40. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 04.12.2025 Aktenzeichen: 52-0

  • Umbau und Sanierung einer Tennisanlage in Nieder-Eschbach
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    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 183 Betreff: Umbau und Sanierung einer Tennisanlage in Nieder-Eschbach 1. Der Umgestaltung und Sanierung der Sportflächen des Tennisclubs Nieder Eschbach wird entsprechend der vorgelegten Kostenberechnungen in Höhe von insgesamt brutto 2.983.536,69 € zugestimmt. 2. Die Finanzierung von brutto 2.983.536,69 € für die Maßnahme stellen investive Kosten dar. Die Kosten werden aus vorhandenen Mitteln des Sanierungsprogrammes ungedeckter städtischer Sportstätten (Projektdefinition 5.001363) finanziert. Die Maßnahme ist notwendig und unaufschiebbar. 3. Es dient zur Kenntnis, dass sowohl mit einem jährlichen Sachaufwand für Abschreibung in Höhe von insgesamt 149.176,83 € brutto als auch mit kalkulatorischen Zinsen in Höhe von insgesamt 26.105,95 € brutto zu rechnen ist. 4. Es dient ferner zur Kenntnis, dass mit der Maßnahme keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden sind. Begründung: Aus der Chronik des TuS Nieder Eschbach geht das Jahr 1973 als Einweihungsjahr der Tennisanlage hervor. Nach mehr als 50 Jahren bedürfen die Plätze einer grundlegenden Sanierung und eines Umbaus. Bei jedem Starkregenereignis stehen die Tennisplätze durch das Hochwasser des Eschbaches unter Wasser. Im oberen Bereich des Grundstücks wird das Entwässerungssystem komplett erneuert und die Entwässerungsanlage mit umfangreichen Rückhalte- und Versickerungseinrichtungen (Speicher- und Versickerungsrigolen) ergänzt. Zeitgleich mit der Sanierung der Tennisanlage soll auf einer benachbarten Fläche eine Skater- und Fitnessanlage entstehen. Für die Erweiterung der Skateranlage wird ein Teil der Tennisanlage (die beiden Kunstrasenplätze) zurückgebaut und umgewidmet. Um Synergieeffekte zu nutzen, wurden der wasserrechtliche und der naturschutzrechtliche Antrag für beide Projekte gemeinsam gestellt. Die Erwähnung erfolgt rein informativ und zur Darstellung der Abhängigkeit zwischen beiden Projekten. A. Zielsetzung Die Neugestaltung (Umbau- und Sanierungsarbeiten) auf der Tennisanlage des TuS Nieder-Eschbach sieht folgendes vor. Die Tennenplätze im Norden und Westen der Anlage bleiben erhalten, werden aber von Grund auf erneuert (Be- und Entwässerungssystem, Beläge, Ausstattung und Zäune). Der Allwetterplatz bleibt ebenfalls erhalten, wird aber anstelle eines Kunststoffbelages mit Kunststoffrasen erneuert. Im Bereich des ehemaligen Tennen- Einzelspielfeldes werden zwei Padel-Courts errichtet. B. Alternativen keine C. Lösung Zusätzlich zu der Erneuerung des Entwässerungssystems, erhalten alle Spielfelder neue Drainagen, sowie neue Beregnungsanlagen. Im Bestand gibt es keine nennenswerte Wegebeleuchtung mehr, die ebenfalls erneuert wird. Von den Sportfunktionsflächen erhalten ausschließlich die beiden Spielfelder auf dem Allwetterplatz und die zwei Padel-Courts eine Beleuchtung für eine ganzjährige Nutzung. Dabei werden ausschließlich energieeffiziente LED Leuchtmittel mit Insektenfreundlicher Farbtemperatur von 3000K eingesetzt. Für den barrierefreien Zugang sorgt eine neue Rampenanlage. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten 1. Investitionsbedarf: a) Finanzielle Mittel für die Öffentlichkeitsbeteiligung: keine 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Der bewilligte Gesamtbetrag in Höhe von brutto 2.983.536,69 € wird nach Beschlussfassung verpflichtet und kassenwirksam. 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: keine 4. Jahresfolgekosten: a) Personalaufwendungen: keine b) Sachkosten keine c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung: Kosten für kalkulatorische Verzinsung (1,75% auf 2.983.536,69 € :2) werden insgesamt 26.105,95 € erwartet. 2. Abschreibung: Nach Abschluss der Baumaßnahme werden jährliche Aufwendungen für Abschreibungen (20 Jahre = 5% auf 2.983.536,69 €) von brutto 149.176,83 € erwartet. 5. Jahreserträge: keine 6. Leistungen Dritter: keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: Anlage _Erlaeuterungsbericht (ca. 609 KB) Anlage _Kostenberechnung (nicht öffentlich - ca. 27 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 19.11.2025 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 15 am 16.01.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 183 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 22.01.2026, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 183 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Garenpartei (= Ablehnung) 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2026, TO II, TOP 3 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 183 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO II, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage M 183 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7163, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 52-2

  • Einhausung der Bundesautobahn A 661 (Variante L2) als Chance für Stadtentwicklung, Stadtgrün und Stadtklima nutzen hier: Abschlussbericht zu den technischen Planungen der Einhausung und zur Kostenermittlung
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    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 184 Betreff: Einhausung der Bundesautobahn A 661 (Variante L2) als Chance für Stadtentwicklung, Stadtgrün und Stadtklima nutzen hier: Abschlussbericht zu den technischen Planungen der Einhausung und zur Kostenermittlung Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2019, § 5011 (M 189) Auf Antrag des Oberbürgermeisters vom 18.11.2025 1. Es dient der Kenntnis, dass der Magistrat per Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.04.2019, § 3864, beauftragt war, für die Einhausung der A 661 eine Entwurfsplanung sowie eine Kostenermittlung zur Realisierung der Einhausung im Abschnitt zwischen der Friedberger Landstraße und dem Galeriebauwerk Seckbacher Landstraße zu veranlassen. Der Abschlussbericht der Deutschen Einheit Fernstraßenplanung und -bau GmbH (DEGES) zur technischen Machbarkeit sowie zur Kostenermittlung und Zeitplanung wird vorgelegt und dient zur Kenntnis (s. Anlage). 2. Entsprechend den Ergebnissen aus dem Abschlussbericht der DEGES wird der Fortsetzung der Planungen einer Einhausung mit einer Länge von rd. 1.300 m in der Variante "L1+" zugestimmt. Der Magistrat wird beauftragt, auf dieser Grundlage die weiteren notwendigen Schritte zur Realisierung einzuleiten. Für die erste sich anschließende Planungsphase (Einleitung des Planfeststellungsverfahrens, Planungsphase 4) sind Planungsmittel in den Jahren 2025 bis 2029 in Höhe von ca. 9.760 T€ notwendig. Die Deckung der erforderlichen Mittel erfolgt aus zwei verschiedenen Produktgruppen. - Die für die Einhausung zur Verfügung gestellten Planungsmittel in der PG 13.01, Projektdefinition 5.010635 in Höhe von ca. 500 T€ werden für die Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens im Jahr 2025 freigegeben. - Die Deckung der erforderlichen Mittel in den Jahren 2026 bis 2029 in Höhe von 9.260 T€ erfolgt aus der Veranschlagung der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.006295 Programm Schöneres Frankfurt, Sammelveranschlagung. Die Mittel verteilen sich dabei wie folgt: 2026 - 1.990 T€; 2027 - 1.990 T€; 2028 - 900 T€; 2029 - 4.520 T€. Die mit dem Haushalt 2024 beschlossene Budgetierungsregelung (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994) zum Programm "Schöneres Frankfurt", wonach keine Deckungsfähigkeit zugunsten von Maßnahmen außerhalb des Projekts Schöneres Frankfurt besteht, wird einmalig in Höhe von 9.260 T€ aufgehoben. 3. Zu der Fortführung der technisch/baulichen Planungen des Projektes wird das Dezernat Mobilität beauftragt. In einem ersten Schritt sollen Vorgespräche mit der Autobahngesellschaft des Bundes geführt werden, um den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zur Beauftragung eines geeigneten Planungsbüros vorzubereiten. Zweck dieser Beauftragung ist die Erstellung der notwendigen Planunterlagen für die Durchführung und Begleitung des Planfeststellungsverfahrens. Wegen des Aufgabenzuwachses bei den zuständigen städtischen Ämtern wird zusätzliches Personal benötigt. Die Anzahl und konkrete Zuordnung der betreffenden Stellen steht derzeit noch nicht fest und wird soweit erforderlich in den Stellenplan der Stadt Frankfurt integriert. 4. Der Magistrat wird beauftragt, eine dezernatsübergreifende Projektgruppe zu gründen und ein Projektmanagement einzurichten, in welcher VertreterInnen des Grünflächenamtes, des Umweltamtes, des Stadtplanungsamtes und des Amtes für Straßenbau und Erschließung die technisch/baulichen Belange der Einhausung und die stadträumliche Entwicklung des Untersuchungsraumes "Ernst-May-Viertel" (SEM 3) sowie die Schaffung der öffentlichen Grünverbindungen zwischen Huthpark und Günthersburgpark koordinieren und abgestimmt bearbeiten. 5. Der Magistrat wird beauftragt, nach dem grundsätzlichen Beschluss zur Realisierung der Einhausung auf Grundlage der Planungsergebnisse der DEGES die vorbereitenden Untersuchungen nach § 165 BauGB zu einer möglichen städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Ernst-May-Viertel" (SEM 3) im Sinne einer Fortsetzung der städtebaulichen Entwicklung zu überprüfen und ggfls. alternative Instrumente für die Umsetzung zu entwickeln. Die Federführung für die städtebaulich-freiräumliche Entwicklung des Untersuchungsraumes SEM 3 "Ernst-May-Viertel" (SEM 3) verbleibt im Dezernat für Planen und Wohnen. 6. Mit Rechtskraft des Planänderungsverfahrens "Ostumgehung Frankfurt a.M. - Endausbau der A 661 zwischen Anschlussstelle Friedberger Landstraße und FFM-Ost mit Direktrampe, Verflechtungsstreifen, Aufhebung A 66 Alleenspange und erweiterter Lärmschutz" vom Oktober 2023 sind die Planungen für das "Seckbacher Dreieck" förmlich aufgehoben worden. Die zum Bau des Seckbacher Dreiecks vom Bund angekauften Flächen haben dadurch ihre ursprüngliche Zweckbindung verloren. Der Magistrat wird beauftragt, diese Flächen östlich und westlich der A 661 in einem Um-fang von ca. 66.700 m² für Ausgleichsmaßnahmen bzw. zur Umsetzung geplanter Grünverbindungen zu erwerben. Hierfür sind ca. 1,7 Mio. € in den Haushalt einzustellen. 7. Der Magistrat wird beauftragt, für das Gebiet der Vorbereitenden Untersuchungen "Ernst-May-Viertel" (SEM 3) eine Vorkaufssatzung auf den Weg zu bringen. Dies dient der Sicherung und der beschleunigten Umsetzung der städtebaulichen Planungsziele. 8. Der Magistrat wird beauftragt, zur Kofinanzierung des Gesamtprojekts Gespräche mit dem Bund, dem Land Hessen und der EU zu führen, um Fördermöglichkeiten zu ermitteln und diese ggf. zu beantragen. Begründung: A. Zielsetzung Mit Beschluss vom 24.02.2011, § 9550, hat die StVV den Magistrat beauftragt, Vorbereitende Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach § 165 Baugesetzbuch für das Areal im Verflechtungsbereich Bornheim und Seckbach zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark (SEM 3 "Ernst-May-Viertel") durchzuführen. Mit dieser Untersuchung sollten durch Einhausung dieses Abschnitts der A 661 neue stadt- und landschaftsräumliche Qualitäten im Bereich um Bornheim und Seckbach planerisch entwickelt werden. Die im Bereich zwischen den Stadtteilen Bornheim und Seckbach verlaufende Autobahn A 661 ist eine wichtige Erschließungsachse für die Stadt Frankfurt und die Region. Sie zerschneidet jedoch die Freiräume sowie die Flächen zwischen den Stadtquartieren und stellt eine erhebliche Zäsur dar, die die Stadtentwicklungsabsichten der Stadt Frankfurt in diesem Bereich verhindert. Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 9550 wird daher das Ziel verfolgt, die Trennwirkung der Autobahn, die unmittelbar zur Kappung von Wegeverbindungen zwischen Bornheim und Seckbach führte, aufzuheben, die Zunahme von Lärm- und Schadstoffemissionen durch die Autobahn zu minimieren, eine grünverbindende Achse zwischen bestehenden Parkanlagen zu schaffen und neue städtebauliche Planungsoptionen für den Verflechtungsbereich Bornheim/Seckbach zu eröffnen. Zudem sollten für die durch den Bau der Autobahn entstandene städtebaulich und landschaftsplanerisch unbefriedigende Situation Lösungen gefunden werden. Aufgrund der zentralen Innerstädtischen Lage des Untersuchungsraums und seiner Potentiale wird der Entwicklung des "Ernst May-Viertels" als herausragendes Projekt einer Innenentwicklung hohe Bedeutung zugemessen. Insbesondere die Möglichkeit der Schaffung von neuen Wohnbaupotentialen durch Arrondierung bestehender Quartiere, die Schaffung einer großzügigen Grünverbindung zwischen Huthpark und Günthersburgpark, eine Verbesserung klimatologischer Bedingungen wie auch eine deutliche Erweiterung von wohnungsnahen Naherholungsflächen sind als wesentliche Ergebnisse aus ersten Planungsüberlegungen hervorgegangen. Im Jahr 2013 wurde die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs und -bau GmbH vom Land Hessen beauftragt, eine vertiefte Machbarkeitsstudie für eine Einhausung der A 661 im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Friedberger Landstraße und der Galerie Seckbach zu erstellen. Grundlage für die Beauftragung war eine Vereinbarung zwischen dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt aus Oktober 2013. Erste Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen sowie Ergebnisse aus der vertieften Machbarkeitsstudie zur Einhausung wurden in einem Zwischenbericht an die Stadtverordnetenversammlung zusammengefasst. Auf Basis dieser Ergebnisse beschloss die Stadtverordnetenversammlung am 4. April 2019 die Einhausung der A 661 weiter zu untersuchen und eine Entwurfsplanung auf Basis der Variante "L2" (Beschluss § 3864 vom 04.04.2019) mit einer Kosten- und Finanzierungsübersicht zu erarbeiten. Eine weitere Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Frankfurt und dem Land Hessen wurde geschlossen, mit der die Deges mit der Entwurfsplanung für die Einhausung betraut wurde. Wegen der engen fachlichen Zusammenhänge zwischen dem Bau der Einhausung einerseits und der städtebaulichen/landschaftsplanerischen Rahmenplanung andererseits wurde entschieden, die Voruntersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme für den Planungsraum erst mit der Festlegung bezüglich der Einhausungslänge im Detail zu planen und zum Abschluss zu bringen. B. Alternativen Alternativen und Varianten der Einhausung, insbesondere zu Lage und Länge, sind im Planungsverlauf unter Berücksichtigung der über die vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gesetzten Ziele umfangreich untersucht und abgewogen worden. Aus der vertieften Machbarkeitsstudie von 2014 gingen im Ergebnis vier unterschiedliche Varianten hervor: · Variante "L1" mit rd. 1.300 m Länge: bestehende Bauwerke wie Brücken über Friedberger Landstraße und Seckbacher Landstraße, einschließlich des Galeriebauwerks werden vollständig zurückgebaut und durch die Einhausung ersetzt. Die Einhausung deckt beide Richtungsfahrbahnen ab, auch im Bereich der zurückgebauten Galerie · Variante "L 2" mit rd. 1080 m Länge: die bestehenden Bauwerke bleiben erhalten, die Einhausung wird bündig an die Bestandsbauten angeschlossen. Die Eingangsportale zur Einhausung werden durch die Bestandsbauten gebildet. Die Schließung der Galerie Seckbach wird nicht vorgesehen · Variante "L3" mit rd. 870 m Länge: die Bestandsbauwerke bleiben erhalten. Die Einhausung schließt im Süden an die Galerie Seckbach an, während das Nordportal ca. 150 m südlich der Brücke über die Friedberger Landstraße liegt. · Variante "L 4" mit rd. 399 m Länge: Einhausung mittig zwischen den Brücken Friedberger Landstraße und Seckbacher Landstraße, die Bestandsbauten bleiben erhalten Weitere segmentierte Lösungen wurden angedacht, die allerdings aufgrund mangelnder Anforderungen an technische Regelwerke verworfen wurden. Nullvariante: Die Autobahn A 661 erfüllt im Planungsbereich eine überregionale Verbindungsfunktion und ist eine zentrale Erschließungsachse im Frankfurter Osten. Zudem entlastet sie die westlich von Frankfurt verlaufende A5. Die A 661 ist im betreffenden Bereich Bestandteil einer Maßnahme des Bedarfsplans für den Bundesfernstraßenausbau. Diese Maßnahme betrifft den 6-streifigen Ausbau der A 661 zwischen dem Oberurseler Kreuz und der Anschlussstelle Offenbach Kaiserlei und ist gemäß dem Bedarfsplan in den weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) eingestuft. Derzeit setzt die Autobahngesellschaft die Vervollständigung der A 661 zwischen der Anschlussstelle Friedberger Landstraße und der Anschlussstelle Frankfurt am Main-Ost um. Mit dieser Maßnahme soll der ursprünglich mit dem Planfeststellungsbeschluss zum Neubau der A 661 aus dem Jahr 1980 vorgesehene Zustand final hergestellt werden. Geänderte technische Regelwerke und angepasste Planungsbedingungen waren Anlass für ein Planänderungsverfahren. Der Beschluss hierzu wurde am 18.10.2023 genehmigt. Einhergehend hiermit war die Teilaufhebung des ursprünglichen Planfeststellungsbeschlusses aus dem Jahr 1980 und somit die Aufhebung der Planfeststellung für die Alleenspange und das Autobahndreieck Seckbach. Neu geplant sind nunmehr der Bau einer Direktrampe an der Anschlußstelle Friedberger Landstraße in Fahrtrichtung Offenbach, die Herstellung der östlichen Richtungsfahrbahn und die Anordnung von Verflechtungsstreifen zwischen der Anschlußstelle Friedberger Landstraße und dem Erlenbruchdreieck. Die Vervollständigung der A 661 ist Voraussetzung für die Inbetriebnahme des Lückenschlusses der A 66 -Riederwaldtunnel. Mit der Inbetriebnahme der A 661 werden zudem neue Lärmschutzmaßnahmen erforderlich bzw. vorhandene Anlagen ergänzt. Für den Abschnitt der geplanten Einhausung bedeutet dies, dass entlang der A661 Lärmschutzwände aufgestellt werden, die eine Höhe von ca. 8 bis stellenweise 10 Meter aufweisen werden. Die AdB (Autobahngesellschaft des Bundes) ist wegen der Festsetzungen aus dem Planfeststellungsbeschlusses zur Vervollständigung der A 661 im Hinblick auf die Schaffung von Lärmschutz gebunden und hat die Verpflichtung, Lärmschutzwände zu errichten. Die Stadt Frankfurt am Main hat im Rahmen des Planänderungsverfahren zum Ausbau der A661 durch Abgabe einer Stellungnahme auf ihre Planungsabsichten zur Einhausung des entsprechenden Teilabschnitts und zur Absicht der Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme SEM 3 "Ernst-May-Viertel" hingewiesen. Für den Fall, dass die Realisierung der Einhausung nicht zeitgleich mit der Vervollständigung der A661 erfolgt, hat die Stadt in ihrer Stellungnahme gefordert, dass die Lärmschutzwände so herzurichten sind, dass sie im Bedarfsfall kostengünstig rückgebaut werden können. Sollte der Bau einer Einhausung gänzlich verworfen werden, würde die Chance verloren gehen, die weitere Entwicklung des Frankfurter Nordostens, das "Ernst-May-Viertel", voranzubringen. Die gesetzten Ziele, die mit Beschlussfassung für eine vorbereitende Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gefasst wurden, würden konterkariert. Die vorliegende unbefriedigende Situation würde in diesem Bereich weiter verstetigt, die ungewünschte optische und funktionale Barrierewirkung der A 661 und damit die Zäsur des Raumes durch die neuen Schallschutzwände würde weiter verstärkt werden. Es fände keine Verringerung des Schadstoffeintrags in die Bestandsquartiere in der Umgebung statt und nur eine verminderte Verbesserung des Lärmschutzes für die umliegenden Gebiete könnte erreicht werden. Mit der Nullvariante wären die Ziele der Vorbereitenden Untersuchungen für das Ernst-May-Viertel ebenfalls voraussichtlich nicht zu erreichen. Aus Sicht des Magistrats ist daher die Variante "L1+" zur Umsetzung vorzusehen. C. Lösung Im Verlauf des Prozesses der beauftragten Entwurfsplanung für die Einhausung ergaben sich wesentliche Änderungen der Randbedingungen und technische Anforderungen, die Einfluss nehmen auf Geometrie und Querschnitt der Einhausung und zu einer Neubewertung der zunächst zugrunde gelegten Einhausungslänge Variante "L2" führten. Im Ergebnis wird mit diesem Beschluss die Weiterarbeit auf Basis der neuen Variante "L 1+" empfohlen. Maßgebliche Gründe hierfür sind: · Anforderungen aus technischen Regelwerken · Vervollständigung der A 661 und Lückenschluss A 66 mit Riederwaldtunnel · Bedarfsplan Bundesfernstraßen/Ausbau der Bundesfernstraßen mit 6-streifigem Ausbau der A 661 im weiteren Bedarf · Vorgaben der Autobahn GmbH des Bundes (AdB) zu Gegenverkehrsbetrieb in beiden Tunnelröhren · Nahverkehrsplan Frankfurt Verlängerung der Straßenbahnlinie in der Friedberger Landstraße · Verlängerung der U-Bahnstrecke U4 nach Seckbach · Zustand und Erneuerungsbedarf der Bestandsbauwerke Technische Voraussetzungen für den Erhalt der Bestandsbauwerke Im Fall des Erhalts der Bestandsbauwerke "Brücke Friedberger Landstraße/Seckbacher Landstraße-Galeriebauwerk" wären diese in der Variante "L2" zu Bestandteilen der Einhausung geworden. Um aber ein notwendiges einheitliches Sicherheitsniveau zu schaffen, das zwingende Voraussetzung für den Betrieb einer Einhausung ist, müssen die Bestandsbauwerke die gleichen Anforderungen entsprechend den technischen Regelwerken erfüllen, wie der Neubau der Einhausung. Hierbei werden insbesondere Maßnahmen zum baulichen Brandschutz notwendig. Diese, als umlaufende Brandschutzverkleidungen auszuführenden Bestandteile führen dazu, dass tragende Bauteile nicht mehr frei zugänglich wären, was im Betrieb und in der Unterhaltung später zu erheblichen Mehraufwänden führen würde. Über die brandschutztechnischen Maßnahmen hinaus müssen die zu integrierenden Bestandsbauwerke die gleichen Anforderungen an die lichte Höhe in der Einhausung erfüllen. Das hätte eine Absenkung der Gradiente der A 661 um mehrere Dezimeter zur Folge gehabt. Im Ergebnis hieße dies, die Richtungsfahrbahnen Offenbach/Egelsbach wie auch die Richtungsfahrbahn Oberursel baulich in geänderter Höhenlage neu zu bauen. Lebenszyklus der Bestandsbauwerke In der weiteren Betrachtung wurden die Lebenszyklen der Bestandsbauteile betrachtet. Mit Erhalt der Bestandsbauwerke entstünde ein inhomogenes Gesamtbauwerk der Einhausung mit unterschiedlichen (theoretischen) Nutzungsdauern. Das bedeutet, dass im Lebenszyklus der Einhausung die angeschlossenen bzw. integrierten Bestandsbauteile zu unterschiedlichen Zeiten umfangreich erneuert werden müssten, mit damit verbundenen umfangreichen und lang andauernden Einschränkungen im Betrieb der Einhausung. Beide Bestandsbauwerke sind in den nächsten Jahren abgängig und erneuerungsbedürftig. Anschlussbereich Nord - Friedberger Landstraße und Verlängerung der Straßenbahn Friedberger Landstraße Im aktuell gültigen Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt ist die Verlängerung der Straßenbahn vorgesehen und für die Planung der Einhausung verbindlich zu berücksichtigen. Im Fall einer Verlängerung der Straßenbahn in der Friedberger Landstraße über die A 661 hinaus in Richtung Bad Vilbel ohne den Bau einer Einhausung müsste nach Einschätzungen des ASE und der VGF die Brücke über die A 661 durch einen Neubau ersetzt werden, da die Bestandsbrücke aus statischen Gründen nicht für die Aufnahme der Auflasten von Straßenbahngleisen zur Verlängerung der Trasse geeignet ist. Anschlussbereich Süd - Galerie Seckbach und Brücke Seckbacher Landstraße Das bestehende Galeriebauwerk Seckbach hat an seinem westlichen Ende auf einer Länge von ca. 55 Meter eine Engstelle, in der die maximale Fahrbahnbreite nur 14,70 m beträgt. Bei Erhalt der Galerie, wie sie in Variante "L2" vorgesehen war, wäre ein Gegenverkehrsbetrieb in Fahrtrichtung Oberursel nicht auf sechs Behelfsstreifen möglich. Die Autobahngesellschaft (AdB) fordert hinsichtlich des Gegenverkehrsbetriebs folglich eine Fahrbahnbreite von mindestens 18,5 m. Aus diesem Grund müsste die vorhandene Galerie im Bereich der Engstelle abgebrochen und neu errichtet werden, was gleichzeitig mit dem Abbruch der Brücke Seckbacher Landstraße über die A 661 verbunden wäre, da beide Bauwerke eine konstruktive Einheit darstellen. Aus diesem Grund wurde die Einhausung in der empfohlenen Variante "L1+" bis zum östlichen Ende der Engstelle verlängert. Ein Teilerhalt der Galerie wurde aufgrund brandschutztechnischer Erfordernisse, die Pfeilerreihe der Galerie im Mittelstreifen der A 661 auf 100 m zu schließen, um einen Lüftungsüberschlag zwischen beiden Röhren auszuschließen, ebenfalls nicht weiterverfolgt. Verlängerung der U-Bahnstrecke U4 nach Seckbach Im aktuellen Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt ist die Verlängerung der U4 von der U-Bahnstation Seckbacher Landstraße in Richtung Norden nach Seckbach (Atzelberg) vorgesehen. Die Verlängerung schließt an die vorhandene Gleiswechselanlage in der unterirdischen U-Bahnstation Seckbacher Landstraße an und unterquert gemäß Planunterlagen aus den 1970er Jahren nordwestlich der Galerie Seckbach die A 661. Nach den von der VGF bereitgestellten Gradienten der geplanten U-Bahnverlängerung kam die DEGES zum Schluss, dass wegen zu geringer Abstände der Gradienten eine separate/unabhängige Bauweise der U-Bahn Verlängerung und der Einhausung A 661 nicht zulässig ist. Dementsprechend sieht die Variante "L1+" für die Querungsstelle ein Kombinationsbauwerk vor, bei dem bereits mit dem Bau der Einhausung A 661 ein Tunnelabschnitt für die U-Bahn in einem gemeinsamen Bauwerk hergestellt wird. Variante "L1+" Aus den vorstehenden Gründen wird deutlich, dass die ursprüngliche Variante "L2" den genannten Anforderungen nicht gerecht wird. Hingegen berücksichtigt die Variante "L1+" die geänderten Rahmenbedingungen, die bestehenden Brückenbauwerke Friedberger Landstraße und Seckbacher Landstraße zurückzubauen und sie durch eine Längenanpassung der Einhausung zu ersetzen. Den Anforderungen aus der Statik zur Aufnahme der Lasten, die sich aus der vorgesehenen Verlängerung der Straßenbahnlinie in Richtung Bad Vilbel ergeben, wird hiermit Rechnung getragen. Gleichzeitig wird die Einhausungsröhre in Fahrtrichtung Offenbach bis zum südlichen Ende des bestehenden Galeriebauwerkes verlängert. Somit entsteht ein konsistentes Bauwerk mit einheitlicher Nutzungsdauer und Geometrie, wodurch eine optimale Erhaltung und Unterhaltung der Einhausung ermöglicht werden kann. Zusätzliche Aufwendungen für umfangreiche brandschutztechnische Ertüchtigungen der Bestandsbauwerke, die für die Umsetzung der Variante "L2" notwendig wären, entfallen. Darüber hinaus werden aufwendige Anschlusskonstruktionen zwischen neuen und bestehenden Bauteilen sowie Lüftungstrennwände zwischen vorhandenen Bauwerksstrukturen vermieden. Ferner wird die vorhandene Engstelle im Bestandsbauwerk der Galerie beseitigt. Den Vorgaben der Autobahngesellschaft werden hinsichtlich des Gegenverkehrsbetriebes mit dieser Maßnahme Rechnung getragen. Neben der Erfüllung technischer und baulicher Maßgaben des Bundes bietet die Variante "L1+" im Vergleich aller anderen geprüften Varianten die besten Chancen für einen optimalen Lärmschutz für die Stadtteile Bornheim und Seckbach. Wegen des deutlich besseren Lärmschutzes durch eine Einhausung können zudem Wohnbauflächen, die aus ersten Planungsüberlegungen hervorgegangen waren, mit wesentlich geringerem Anteil an zusätzlichem passivem Lärmschutz realisiert werden. Mit der Realisierung des Vorhabens bietet sich eine einmalige Chance zur "Stadtreparatur" und bildet gleichzeitig eine zukunftsweisende Gelegenheit, weitreichende Rahmenbedingungen für wohnungspolitische wie landschaftsplanerische Ziele im innerstädtischen Kontext zu schaffen. Die Option, mit der Einhausung den Grundstein für einen längerfristig angelegten Prozess einzuleiten, ist für die Reduktion von Verkehrslärm, die Schaffung von neuen Wohnbaupotentialen, die Schaffung alternativer Mobilitätsformen, Verbesserung der Freizeitqualitäten im direkten Wohnumfeld sowie für die Bestandsquartiere, Grünvernetzung bestehender Parks und Neuschaffung/Erweiterung von Grünflächen auf der Einhausung mit weitreichenden klimatologischen und ökologischen Vorteilen sehr vielversprechend. Ferner bieten sich Chancen für eine deutlich bessere Erschließungsmöglichkeit der einzelnen Quartiere sowie die Ausweitung und Neuanlage eines Rad- und Fußwegenetzes zwischen Bornheim und Seckbach, zwischen Innenstadt und Region. Die längere Einhausung bietet höhere Flexibilität für städtebauliche Planungen künftiger Quartiere und ermöglicht höhere Dichte. Gleichzeitig kann ein Zugewinn an notwendiger, dringend benötigter Infrastruktur realisiert werden bzw. erfolgen. Für die vorgesehene Grünvernetzung ergäben sich bei Realisierung der Einhausung neue, zusätzlich nutzbare Grünflächen in einer Größenordnung von 6 bis 8 ha. Mit der Einhausung wird über die geplante durchgängige Grünverbindung und Vernetzung von Huthpark, Bornheimer Friedhof und dem Günthersburgpark das verbindende Element geschaffen, gleichsam könnte eine Park-/Grünfläche von zusammenhängend insgesamt rd. 80 ha entstehen. Diese Fläche dient nicht nur der örtlichen, quartiersbezogenen Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Grünen, sie stellt auch eine gesamtstädtisch und regional bedeutsame Ergänzung des Grüngürtels Frankfurt dar, da sie eine durchgängige Grünverbindung bis in den Landschaftsraum zwischen Frankfurt und Bad Vilbel ermöglicht. Neben öffentlichen Grünflächen kann ergänzend ein umfangreiches Angebot an Klein- und Freizeitgärten sowie offenen Gemeinschaftsgärten (z.B. Urban Gardening-Projekte) geschaffen werden. Der bestehende Nutzungsdruck auf den vorhandenen Parks kann durch ein dringend benötigtes Angebot an Flächen für Naherholung gemindert werden. Die durch die Einhausung entstehenden großen zusammenhängenden Grünbereiche und Freiräume bilden zusätzlich wichtige Areale für das Stadtklima, die Biodiversität, sie erhöhen die Lebensqualität im innerstädtischen Bereich Frankfurts. Der Mehrwert für die Stadtgesellschaft ist dabei vielfältig: - Schaffung von wertvollem Erholungsraum und sozialem Treffpunkt - Schaffung von Versickerungsflächen zur Aufnahme von Starkregen, Entlastung der Kanalisation und Hochwasserschutz - Verbesserung der Luftqualität, Filtern von Schadstoffen aus der Luft, Luftleitbahnen für Kaltluftströme zur Reduktion von Hitzebelastungen/Überhitzung der Stadt, die klimatologische Barrierewirkung der A 661 wird verbessert, günstigere Strömungskorridore für Kaltluft in die angrenzenden Stadtteile wird erreicht. In der Bewertung der positiven Effekte der Einhausung kann das Vorhaben durchaus als vorausschauendes "Generationenprojekt" gesehen werden. Mit dem Bau der A 661 wurde eine Zäsur im Bereich Bornheim / Seckbach geschaffen, mit der Einhausung der A 661 könnte diese Barriere für die folgenden Generationen überwunden und eine nachhaltige Verbesserung für die Stadtteile Bornheim, Seckbach und Preungesheim erfolgen. Die Vorteile und Möglichkeiten, die sich bei Realisierung der Einhausung ergeben würden, sind angesichts des Gewinns für eine sowohl städtebauliche wie landschaftsplanerische Entwicklung für die Gesamtstadt eine einmalige Chance und von großer Bedeutung. Für Entwicklungen gleicher Größenordnung und Bedeutung werden an anderen Stellen im Stadtgebiet langfristig keine vergleichbaren Spielräume gesehen. Der Bau der Einhausung als Selbstzweck und ausschließlichen als Lärmschutzmaßnahme ist angesichts des baulichen und finanziellen Aufwandes, ohne weiterreichende Planungsziele zu realisieren, nicht zu empfehlen. Weiteres Vorgehen Das weitere Vorgehen zur Realisierung der Einhausung wird nachfolgend skizziert. Zeit Arbeitsschritte 2025 Beschluss StVV zur Realisierung der Einhausung Einrichtung einer Projektgruppe Aufnahme von Gesprächen zum Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung (Planungs- und Realisierungsvereinbarung) zwischen Stadt, Land und Autobahngesellschaft des Bundes 2026 Vorbereitung der weiteren Planung (Aufbau Projektteam, Abschluss Planer- und Gutachterverträge, Vergabeverfahren) Aktualisierung der Planungsgrundlagen zum Ernst-May-Viertel 2026/2027 Vervollständigung der Planunterlagen zum Planfeststellungsverfahren - Fortschreibung Verkehrsuntersuchung auf Prognosehorizont 2040 - Fortschreibung Lärmgutachten, Luftschadstoffgutachten - Gutachten zur Tunnelsicherheit - Ggfls. weitere Baugrundgutachten - Erstellung weiterer Fachgutachten, z.B. Klimaschutz, Wasserrahmenrichtlinie, Bodenschutz, hydrologisches Gutachten Planungen zur Gestaltung der Einhausungsoberfläche, Wettbewerb, Öffentlichkeitsbeteiligung 2028/2029 Planfeststellungsverfahren Bau- und Finanzierungsvorlage 2030 Bauvorbereitung/Bauvergabe 2031-2037 Realisierung der Einhausung 2038 Inbetriebnahme der Einhausung und Gestaltung der Einhausungsoberfläche/Herstellung der Grünvernetzung Zur weiteren Bearbeitung der anstehenden nächsten Phasen auf dem Weg zur Realisierung der Einhausung werden folgende organisatorische Regelungen zu Zuständigkeiten und Federführungen zwischen den Dezernaten III, X und XII getroffen: Der Magistrat wird nach entsprechender Beschlussfassung eine dezernatsübergreifende Projektgruppe einsetzen, in welcher VertreterInnen des Grünflächenamtes, des Umweltamtes, des Stadtplanungsamtes und des Amtes für Straßenbau und Erschließung die technisch/baulichen Belange der Einhausung und die stadträumliche Entwicklung sowie die Schaffung der öffentlichen Grünverbindungen koordinieren und abgestimmt bearbeiten. Zentraler Inhalt der Abstimmungen der Projektgruppe werden die Organisation und Durchführung landschaftsplanerischer und städtebauliche Wettbewerbe und die Durchführung geeigneter Formate für eine projektbegleitende Öffentlichkeitsbeteiligung sein. Die Zuständigkeit für die städtebaulich-/freiräumliche Gesamtentwicklung einschließlich der Fortführung der Vorbereitenden Untersuchungen zum "Ernst-May-Viertel" verbleibt im Dezernat für Planen und Wohnen. Die Zuständigkeit für das Projektmanagement, der Durchführung der Planfeststellung und Realisierung der Einhausung wird dem Dezernat Mobilität zugeordnet. D. Kosten Im Rahmen der Beauftragung der DEGES erfolgte eine Ermittlung der Bau- und Planungskosten für die Einhausung unter der Berücksichtigung der vorläufigen Zeitschiene auf Basis aktueller Baupreise mit Stand 2024 sowie gültiger Regelwerke für den Bau von Einhausungen. Die Ermittlungen der DEGES sind als Prognose der Mittelabflüsse zu verstehen, die sich in Abhängigkeit von Änderungen der Terminschiene oder der Planungen verändern kann. Demnach ist von folgendem Investitionsbedarf für die Errichtung der Einhausung auszugehen: a) Baukosten (brutto) Herstellungskosten Einhausung (Schätzung innerhalb eines Kostenkorridors zwischen 419-793 Mio. €, je nach niedrigeren oder höheren Risikoaufschlägen) ca. 530 Mio. € Kosten für Erdbau/Geländemodellierung (Grobschätzung, abhängig von Ausgestaltung der Erdüberdeckung, ohne Kosten für Landschaftsbau und Parkgestaltung) ca. 10 Mio. € Ablösesumme Autobahn GmbH/Bund (ca. 25-30% der Herstellungskosten, abschließende Ermittlung nach Realisierung auf Basis der tatsächlichen Kosten) ca. 140 Mio. € Herstellungs- und Ablösekosten Gesamtsumme ca. 690 Mio. € b) Planungsmittel Planungskosten Leistungsphase 4 - Planfeststellung (abhängig von den Herstellungskosten) ca. 5,1 bis 9,7 Mio. € c) Grünvernetzung Landschaftsbau & Parkgestaltung (Schätzung anhand von Flächen und aktuellen Baukosten des Grünflächenamtes) ca. 150 Mio. € Diese Kosten entstehen nicht einmalig, sondern verteilen sich über die Planungs- und Bauzeiten von 2025-2037 wie folgt: Ab 2025 Vorbereitung und Erstellung der Planfeststellungsunterlagen ca. 5,1 - 9,7 Mio. € 2031-2037 Bau der Einhausung und Geländemodellierung ca. 540 Mio. € Rechnerischer, durchschnittlicher Mittelbedarf p.A. (inkl. Durchführung Planfeststellungsverfahren) ca. 77 Mio. € p.A. Nach 2037 Inbetriebnahme, Zahlung Ablöse an Autobahngesellschaft des Bundes (als Einmalzahlung) ca. 140 Mio. € Mit dem vorliegenden Beschluss werden lediglich die Kosten für die Vorbereitung der Planfeststellung (Leistungsphase 4 (Ziffer "b) Planungsmittel" der Kostenaufstellung) freigegeben. Sie sind wie unter Ziff. 2 beschrieben gedeckt. Die Freigabe weiterer Mittel für die Bau- und Planungskosten aus dieser Aufstellung erfolgt durch weitere Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung. Die oben genannte Aufstellung der gesamten Kosten in Höhe von ca. 690 Mio.€ an dieser Stelle dient somit zur Kenntnis. Mit der Umsetzung der Baumaßnahme gehen noch zusätzliche Folgekosten einher, die der Erreichung der Ziele des Projekts dienen: Ablösebetrag Bei Realisierung der Einhausung wird die Bundesrepublik Deutschland die Bau- und Unterhaltslast und den Betrieb der Einhausung übernehmen. Die Stadt Frankfurt am Main als Veranlasser der Einhausung hat dem Bund die entstehenden Kosten für Betrieb und Unterhaltung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland auf Basis der Regelungen des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit der Ablösungsbeträge-Berechnungsverordnung (ABBV) zu erstatten. Die DEGES hat die Ablösebeträge nach den Grundsätzen der ABBV vom 01.07.2010 mit Änderungen Stand Nov. 2021 ermittelt. Im Ergebnis der Gegenüberstellung der kapitalisierten Erhaltungskosten für die alte Anlage (vervollständigte A 661 inkl. der bestehenden Bauwerke Galerie Seckbach, Brücken Friedberger Landstraße, Seckbacher Landstraße, Berger Straße sowie Lärmschutz und Stützwände) mit der neuen Anlage nach Realisierung der Einhausung A 661 ergibt sich ein vorläufiger Ablösebetrag in Höhe von rd. 140 Mio. €. Der Ablösebetrag für die Übernahme der Einhausung in der Baulast des Bundes wird endgültig mit der Kostenfeststellung der Einhausung ermittelt und wird nach Inbetriebnahme der Einhausung (voraussichtlich im Jahr 2038) einmalig fällig. Ankauf von bundeseigenen Flächen auf der ehemaligen Trasse des "Seckbacher Dreieck"/A66 Mit Rechtskraft des Planänderungsverfahrens "Ostumgehung Frankfurt a.M. - Endausbau der A 661 zwischen Anschlussstelle Friedberger Landstraße und FFM-Ost mit Direktrampe, Verflechtungsstreifen, Aufhebung A 66 Alleenspange und erweiterter Lärmschutz" vom Oktober 2023 sind die Planungen für das "Seckbacher Dreieck" förmlich aufgegeben worden. Damit wurden Flächen entbehrlich, die der Bund zum Bau dieses Vorhabens bevorratet hatte. Der Ankauf dieser Flächen durch die Stadt ist aus unterschiedlichen Gründen sinnvoll und zu begrüßen. Der Ankauf würde die Umsetzung einer möglichen städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme begünstigen und die Umsetzung einer Grünvernetzung deutlich vereinfachen. Mit dem Ankauf der Flächen kann darüber hinaus eine Bevorratung von Flächen für Ausgleichsmaßnahmen und Ersatzflächen, z.B. für entfallene Klein-/Freizeitgärten bei anderweitigen Vorhaben erfolgen. Für den Ankauf der bundeseigenen Flächen ist voraussichtlich ein zusätzlicher Mittelbedarf von rd. 1,7 Mio. € erforderlich. Wettbewerbe, Beteiligungsprozesse/Öffentlichkeitsarbeit Für die Durchführung von städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerben und Beteiligungsprozessen, werden im Zusammenhang mit der Weiterführung der Planungen Planungskosten entstehen, über welche derzeit keine detaillierte Aussage getroffen werden kann. Stellenplanmäßige Auswirkungen Im Hinblick auf den zu erwartenden projektbezogenen Aufgabenzuwachs in allen drei Dezernatsbereichen sind neue Stellen vorzusehen. Aktuell werden 6 Stellen für höherwertige Tätigkeiten im Grünflächenamt, im ASE und in der Stadtplanung ermittelt. Jedwede weiteren Stellenbedarfe werden im Rahmen der weiteren Projektplanung ermittelt und je nach Projektfortschritt über den Stellenplan angemeldet. Kostenminderungspotentiale in den nächsten Projektphasen Es bestehen noch Kostenminderungspotentiale in den nächsten Projektphasen, die durch den Magistrat im nächsten Bearbeitungsschritt entsprechend geprüft und ausgeschöpft werden sollen. Mögliche Kostenbeteiligung des Bundes Nach den Ausführungen der DEGES muss zur Bezifferung einer möglichen Kostenbeteiligung des Bundes an den Kosten für die Einhausung der geplante 6-streifige Endausbaus der A 661 in die Betrachtung einbezogen werden. Kosten, die dem Bund beim 6-streifigen Ausbau der A 661 ohne Einhausung entstehen würden, die nach der Realisierung der Einhausung für den späteren Ausbau aber nicht mehr zum Tragen kommen, können als mögliche Kostenbeteiligungsmasse des Bundes in die Finanzierung der Einhausung einbezogen werden. Unter dieser Prämisse hat die DEGES auf der Basis einer Fiktivbetrachtung zum Ausbau A 661 folgende Übersicht über die Kostenverteilung auf die Kostengruppen (AKVS) (brutto) zusammengestellt: Hauptgruppenbezeichnung Maßnahmen Kosten Grunderwerb 0,52 Mio. € Baustelleneinrichtung 1,11 Mio. € Verkehrssicherung an Arbeitsstellen 2,48 Mio. € Erdbau (Untergrund, Unterbau, Entwässerung) Bodenerkundung, Entsorgung 3,90 Mio. € Oberbau 2,34 Mio. € Konstruktiver Ingenieurbau 36,69 Mio. € Ausstattung 3,24 Mio. € Sonstige Anlagen und Kosten 1,96 Mio. € In Summe rd. 52,24 Mio. € Die Schaffung der gegebenenfalls notwendigen rechtlichen Voraussetzung zur Kostenbeteiligung des Bundes ist durch den Bund im weiteren Projektverlauf zu prüfen. Hierzu weist die DEGES insbesondere auf die Möglichkeit hin, den 6-streifigen Ausbau der A 661 im betroffenen Streckenabschnitt der A 661 zwischen der Friedberger Landstraße und dem Erlenbruchdreieck über eine § 6 FStrAbG-Entscheidung zeitgleich mit der Einhausung der A 661 zu realisieren. Gespräche mit Vertretern des Bundes zur Frage einer möglichen Kostenbeteiligung des Bundes an der Einhausung wurden bislang nicht geführt. Als Voraussetzung hierfür wird die Beschlussfassung der Stadt über die Realisierung der Einhausung gesehen. Fördermittel Zum derzeitigen Zeitpunkt stehen keine Förderprogramme zur Verfügung. Erste Gespräche der Stadt Frankfurt am Main mit dem Land über den Einsatz von Fördermitteln haben stattgefunden, sind im Ergebnis nicht abschließend. Integrierte Bauwerke, die voraussichtlich benötigt werden Folgende Kosten, welche die Stadt Frankfurt aufgrund der Berücksichtigung von Maßnahmen aus dem Nahverkehrsplan gehabt hätte, werden von dem Projekt mit abgedeckt und entfallen somit an anderer Stelle: · Verlängerung der Straßenbahn Friedberger Landstraße Die Kosten für den Ersatz des vorhandenen Brückenbauwerks können den Kosten für die Einhausung gegengerechnet werden, da diese Kosten im Falle der Realisierung der Einhausung nicht mehr anfallen werden. Die VGF ermittelt derzeit im Rahmen der kürzlich begonnenen Planungen die Kosten für den Ersatzneubau der Brücke Friedberger Landstraße. Nach ersten überschlägigen Schätzungen für einen Ersatzneubau, basierend auf aktuellen Erfahrungswerten gerechnet über die Brückenfläche nach Bauwerksplan, ergeben sich voraussichtlich Kosten in Höhe von 10.531.202,50 € (brutto). · Verlängerung U-Bahnlinie U4 nach Seckbach Für die Variante "L1+" hat die DEGES bei ihren Planungen die zukünftige Querung der Verlängerung der U4 nach Seckbach als Vorsorgemaßnahme berücksichtigt, die den nachträglichen Bau der U-Bahn unterhalb der Einhausung der A 661 ermöglicht. Allein der Berücksichtigung der zukünftigen Verlängerung der U-Bahnlinie U4 entstehen nach Angaben der DEGES Kosten in Höhe von 6.020.925, -- € (brutto). Anlage _Abschlussbericht_DEGES (ca. 10,4 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.12.2025, NR 1468 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 28.02.2019, NR 773 Vortrag des Magistrats vom 11.11.2019, M 189 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ältestenausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 3, 4, 10, 11 Versandpaket: 19.11.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 24.11.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 184 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO II, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage M 184 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.12.2025, TO I, TOP 38 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 184 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe einer Berichtspflicht zum 30.06. und 31.12. eines Jahres bei Ziffer 8.); FDP und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes) 43. Sitzung des OBR 4 am 02.12.2025, TO I, TOP 16 Die Linke-Fraktion formuliert den folgenden mündlichen Antrag und bittet um ziffernweise Abstimmung: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: I) Die Einhausung der Bundesautobahn soll sich über den gesamten Ortsbezirk erstrecken. II) Eine Lüftung mit Filteranlage soll installiert werden." Beschluss: Beschluss: 1. Der mündlich formulierte Antrag der Linke-Fraktion wird abgelehnt. 2. Der Vorlage M 184 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1.I) GRÜNE, SPD, CDU, FDP und dFfm gegen Linke, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos (Annahme) zu 1.II) GRÜNE, SPD, CDU, FDP und dFfm gegen Linke und fraktionslos (= Annahme); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 2.: Annahme bei Enthaltung Linke, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 44 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 184 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe einer Berichtspflicht zum 30.06 und 31.12 eines Jahres bei Ziff. 8) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Bund die Einhausung bezahlen soll; sonst soll ein Baustopp des Riederwaldtunnels verhängt werden) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 46 Beschluss: Der Vorlage M 184 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 27 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 184 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine Berichtspflicht zum 30.06. und 31.12. eines Jahres bei Ziffer 8. erfolgt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme ohne Zusatz) Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Bund die Einhausung bezahlen soll; sonst soll ein Baustopp des Riederwaldtunnels verhängt werden) 43. Sitzung des Ältestenausschusses am 11.12.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 184 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine Berichtspflicht zum 30.06. und 31.12. eines Jahres bei Ziffer 8. erfolgt. 2. Die Vorlage NR 1468 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und Linke (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Plenum), AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (M 184 = Annahme ohne Zusatz) Gartenpartei (M 184 = Annahme mit der Maßgabe, dass der Bund die Einhausung bezahlen soll; sonst soll ein Baustopp des Riederwaldtunnels verhängt werden) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 184 = Annahme ohne Zusatz, NR 1468 = Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage M 184 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine Berichtspflicht zum 30.06. und 31.12. eines Jahres bei Ziffer 8. erfolgt. 2. a) Die Vorlage NR 1468 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Tschierschke, Huber, Dr. Langner, Nagel, Czapo, Dr. Mehler-Würzbach, von Franqué, Zieran, Pfeiffer und Schwichtenberg sowie von Stadtrat Prof. Dr. Gwechenberger dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme ohne Zusatz), AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts) sowie Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Bund die Einhausung bezahlen soll; sonst soll ein Baustopp des Riederwaldtunnels verhängt werden) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke und BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6952, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 61-00

  • Beteiligung der Stadt Frankfurt am Main am Landes-Förderprogramm „Zukunft Innenstadt“
    M
    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 185 Betreff: Beteiligung der Stadt Frankfurt am Main am Landes-Förderprogramm "Zukunft Innenstadt" Vorgang: Auf Antrag des Magistrats vom 14.11.2025 I. Es wird zugestimmt, dass sich die Stadt Frankfurt am Main am Landes-Förderprogramm "Zukunft Innenstadt" des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum mit folgenden eingereichten Projekten beteiligt: - Projekt 1: MINT für die Frankfurter Innenstadt; - Projekt 2: Bahnhofsviertel Frankfurt: Neugestaltung Kaisertor; - Projekt 3: Bahnhofsviertel Frankfurt: Placemaking für Urban Healing - François-Mitterrand-Platz; - Projekt 4: Grüne, blaue, bunte, statt graue Dächer; - Projekt 5: Innenstadt-Hub als Dritter Ort mit neuen Begegnungs- und Bildungskonzepten. II. Es dient zur Kenntnis, dass die Stadt Frankfurt am Main zur Wahrung der Teilnahmefrist bereits am 25. September 2025 den in der Anlage beigefügten Antrag zur Förderung der unter Ziffer I genannten Projekte gestellt hat. III. Es dient weiter zur Kenntnis, dass im Falle einer Förderzusage durch das Land Hessen die Finanzierung aus dem zuständigen Dezernat, unter dem Vorbehalt eines rechtskräftigen Haushalts, sicherzustellen ist. IV. Der Magistrat wird beauftragt, im Falle einer investiven Mittelverwendung eine Einzelbeschlussfassung herbeizuführen und alles Erforderliche zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Mit dem Landesprogramm "Zukunft Innenstadt" verfolgt das Land Hessen das Ziel, Städte und Gemeinden bei der Entwicklung multifunktionaler, lebenswerter und resilienter Innenstädte zu unterstützen. Die aktuelle Ausschreibung steht unter dem Leitmotiv "Experimentieren, ausprobieren, einfach mal machen". Die Stadt Frankfurt am Main hat sich mit fünf modellhaften Projektvorschlägen beworben, die auf bestehenden kommunalen Strategien aufbauen und neue Impulse für die nachhaltige Entwicklung der Innenstadt setzen. Das beantragte Maßnahmenpaket verbindet Bildung, Stadtraumgestaltung, Klimaanpassung und soziale Teilhabe mit Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing. Es trägt zur Umsetzung zentraler städtischer Strategien bei, insbesondere des Innenstadtkonzeptes des Stadtplanungsamts sowie der Masterpläne und Strategiepapiere Tourismus 2030, ErlebnisCity Frankfurt, Kreativwirtschaft, Kulturentwicklung, SmartCity und 100% Klimaschutz. Gemeinsam leisten die Projekte einen substantiellen Beitrag zur Belebung, Diversifizierung und Attraktivitätssteigerung der Frankfurter Innenstadt. B. Alternativen Ein Verzicht auf die Teilnahme am Landesprogramm "Zukunft Innenstadt" würde bedeuten, dass die Stadt Frankfurt am Main auf eine bedeutende Fördermöglichkeit des Landes Hessen zur Finanzierung und Umsetzung innovativer Innenstadtprojekte verzichtet. Die im Antrag beschriebenen Maßnahmen wären ohne Landesförderung nur eingeschränkt realisierbar, da sie zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen erfordern. Darüber hinaus würde ein Nichtmitwirken die städtische Zielsetzung, die Innenstadt im Rahmen der Innenstadtstrategie zukunftsfähig auszurichten, verzögern und die Möglichkeit der überregionalen Profilierung mindern. C. Lösung Die Stadt Frankfurt am Main entscheidet, sich mit einem ressortübergreifenden Maßnahmenpaket am Programm "Zukunft Innenstadt" zu beteiligen. Die Projekte wurden in enger Abstimmung zwischen den Dezernaten III - Planen und Wohnen, IV - Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing und XI - Bildung, Immobilien und Neues Bauen entwickelt. · Dezernat IV ist federführend für die Projekte 1 bis 3 verantwortlich. · Bei Dezernat III liegt die Federführung für Projekt 4. · Für Projekt 5 übernimmt Dezernat XI die Federführung, in enger Kooperation mit den Dezernaten III und V. Die Umsetzung erfolgt in enger Kooperation mit lokalen Partnern aus Wirtschaft, Kultur, Bildung und Zivilgesellschaft. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): Bei den Projektvorschlägen 1 und 2 ist der Gestaltungsspielraum zu gering und liegt der Nutzen der Öffentlichkeit vielmehr in der schnellen Umsetzung. Im Rahmen der vorgeschlagenen Projekte 3, 4 und 5 sind öffentliche Diskurse integraler Bestandteil der Planungsprozesse. c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Die maximale Fördersumme des Landes Hessen pro Kommune beträgt 200.000 € und erfolgt im Rahmen einer projektbezogenen Förderung. Der kommunale Eigenanteil von maximal 20 % (entspricht bis zu 40.000 €) wird - je nach Projektzuschlag - von den jeweils beteiligten Dezernaten III (Planen und Wohnen), IV (Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing) sowie XI (Bildung, Immobilien und Neues Bauen) getragen. Die Mittelbereitstellung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit aus den entsprechenden Produktgruppen der beteiligten Dezernate. Nach Bewilligung durch das Land werden die Projektmittel zweckgebunden verwendet und projektbezogen gemäß den landesseitigen Förderrichtlinien abgerechnet. Anlage _Foerderantrag (ca. 7,7 MB) Anlage _Foerderrichtlinie (ca. 369 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 25.11.2025, OA 580 Antrag vom 22.11.2025, OF 1807/1 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 19.11.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 25.11.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt; Linke und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: Anregung OA 580 2025 1. Der Vorlage M 185 wird unter Hinweis auf die OA 580 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1807/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im letzten Satz des Antragstenors die Worte "quer" und "längs" gestrichen werden. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und Linke gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 580 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU, BFF-BIG und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 185 = Ablehnung, OA 580 = Annahme) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (M 185 und OA 580 = Annahme) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 580 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (M 185 = Ablehnung, OA 580 = Annahme) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (M 185 und OA 580 = Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 47 Beschluss: 1. Der Vorlage M 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 580 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6998, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 61-0

  • Straßenbahnstrecke in der Gutleutstraße, Umfahrung Mannheimer Straße sowie Erschließung Gutleut-West hier: Genehmigung der Vorplanung und Freigabe von Planungsmitteln in Lph 3 u. 4
    M
    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 186 Betreff: Straßenbahnstrecke in der Gutleutstraße, Umfahrung Mannheimer Straße sowie Erschließung Gutleut-West hier: Genehmigung der Vorplanung und Freigabe von Planungsmitteln in Lph 3 u. 4 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 04.03.2021, § 7285 (M 163) Auf Antrag des Magistrats vom 14.11.2025 I. Es dient zur Kenntnis, dass a) diese Vorplanung an die beschlossene Vorplanung "4-gleisiger Ausbau der Straßenbahnhaltestelle ‚Hauptbahnhof' und Umbau des Verkehrsraums am Hauptbahnhofsvorplatz" (§ 4567 vom 21.03.2024, M 17) anknüpft, b) diese Vorlage den an die Planungen am Hauptbahnhof angrenzenden südlichen Anschlussraum in der Baseler Straße bis einschließlich Baseler Platz sowie die angrenzende Gutleutstraße in westlicher Richtung mit der Anbindung des Straßenbahn Betriebshofs Gutleut über die Heilbronner Straße bis zum Briefzentrum betrachtet, c) diese Vorlage dazu dient, die durch die voraussichtliche Baustelle des Fernbahntunnels aufzugebende Straßenbahnstrecke in der Mannheimer Straße zu ersetzen und so den Straßenbahnbetriebshof Gutleut über die Gutleutstraße und die Heilbronner Straße an das Straßenbahnnetz anzuschließen. In diesem Zusammenhang muss auch die Straßenbahnschleife in der Pforzheimer Straße durch eine Straßenbahnschleife auf dem Baseler Platz ersetzt werden. II. Der in der Anlage vorgelegten Vorplanung "Gutleutstraßenbahn" mit Umgestaltung der Baseler Straße inkl. Baseler Platz, der angrenzenden Gutleutstraße in westlicher Richtung bis Briefzentrum sowie der Heilbronner Straße mit neuer Anbindung des Betriebshofs Gutleut wird zugestimmt. III. Der Magistrat wird beauftragt, a) das Projekt auf Basis der Vorplanung mit Priorität baureif weiterzuentwickeln, die erforderlichen Finanzmittel in künftigen Haushalten im Rahmen der Eckwerte zu berücksichtigen und zügig eine Bau- und Finanzierungsvorlage zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen, b) die verkehrlichen Anpassungsnotwendigkeiten der durch die Umgestaltung des Planungsraums erforderlichen Verkehrsveränderungen und -verlagerungen im quartiersübergreifenden Verkehrsnetz zu untersuchen, um negative Auswirkungen zu antizipieren und diesen entsprechend gegenwirken zu können. IV. Es ist beabsichtigt, dass a) die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) Vorhabenträgerin im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) für das Projekt "Gutleutstraßenbahn" werden soll, b) der VGF die Befugnis eingeräumt wird, die für die Erstellung der baureifen Planung erforderlichen baulichen (Behelfs-)Maßnahmen auszuführen. Die Planung umfasst neben den Anlagen und Bauwerken der Straßenbahn auch die erforderlichen Planungen für die Verkehrsanlagen, die Planungen der Freianlagen, die durch den Ausbau der Straßenbahnanlage bedingt sind, sowie die damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben aus Projektleitung, Koordination und Abstimmung der Verkehrsplanung mit den Fachämtern und Organisationen der Stadt Frankfurt am Main. V. Der Magistrat wird deshalb beauftragt, 1.) die VGF mit einer Planungsvereinbarung für das Projekt "Gutleutstraßenbahn" mit folgenden wesentlichen Eckpunkten zu beauftragen und soweit erforderlich zu bevollmächtigen: a) In Abstimmung mit den städtischen Fachstellen eine baureife Planung für die Straßenbahnanlagen auf Grundlage der hier vorgelegten Vorplanung mit den zugehörigen Plänen und Kostenanschlägen und damit zusammenhängende Aufgaben im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu erstellen, b) die Genehmigungsunterlagen aufzustellen und das Verfahren im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einzuleiten, c) die baureife Planung mit den zugehörigen Plänen und Kostenanschlägen und damit zusammenhängende Aufgaben für die in Verbindung mit der Straßenbahntrasse in der Baseler Straße und angrenzender westlicher Gutleutstraße, im Bereich des Baseler Platzes sowie der Heilbronner Straße stehenden Straßenverkehrsanlagen im Namen und Auftrag der Stadt zu erstellen, d) im Rahmen der mit der DB AG vereinbarten Projektstruktur die Projektleitung des Projekts inkl. der Straßenverkehrsanlagen sowie die Koordination und Abstimmung der Verkehrsplanung mit den Fachämtern und Organisationen der Stadt Frankfurt am Main zu erbringen und zu gegebener Zeit der Stadtverordnetenversammlung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss vorzulegen, e) zu prüfen, ob die Maßnahme mit Bundes- oder Landesmitteln förderfähig ist (GVFG /FAG/MobiFöG), entsprechende Förderanträge zu stellen und die notwendige Nutzen-Kosten-Untersuchung durchzuführen, f) die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des § 25 VwVFG durch die VGF durchgeführt wird. 2.) mit der DB InfraGO AG und der VGF einen Vertrag abzuschließen, der die Übernahme der Kosten, die durch die notwendige Umfahrung der bestehenden Straßenbahnstrecke in der Mannheimer Straße entstehen, durch die DB InfraGO AG regelt. VI. Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, für den Bereich des Baseler Platzes und der südlichen Stuttgarter Straße eine Freiraumplanung zu beauftragen, die möglichst auch von einer Bürgerbeteiligung im Sinne des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025, § 6092 (M 62), begleitet wird. VII. Ferner wird der Magistrat beauftragt, eine Planung zu beauftragen, die die am Westrand dieser Planung endenden Radwege bis zur Niederräder Brücke und der mit dem Neubau dort entstehenden Fuß und Radweg-Rampe fortsetzt. Die erforderlichen Planungsmittel stehen in der PG 16.03 zur Verfügung. VIII. Es werden Mittel in Höhe von 4.750 T€ (incl. der Freiraumplanung gemäß Ziffer VI) für Planung und Baunebenkosten bewilligt und freigegeben. IX. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass a) für das Projekt "Gutleutstraßenbahn" sich die geschätzten Gesamtkosten (Stadt und VGF) auf 153,6 Mio.€ belaufen, und davon der städtische Anteil voraussichtlich rund 83,3 Mio.€ (brutto) beträgt; b) das Gesamtprojekt "Gutleutstraßenbahn" in der Produktgruppe 16.11 über die Projektdefinition 5.010796 abgewickelt wird. Hierfür stehen bei Projektdefinition 5.010796 Gutleutstraßenbahn West Planungsmittel in Höhe von 1.833.775 € und bei Projektdefinition 5.010892 Gutleutstraßenbahn Ost Planungsmittel in Höhe von 1.692.900 € zur Verfügung; gesamt 3.526.675 €. c) eine Deckung der darüber hinaus erforderlichen Mittel in Höhe von 1.223.325 € über die Projektdefinition 5.007005 Radverkehr, Produktgruppe 16.03, erfolgt; d) die Verteilung der Baunebenkosten (Planungsmittel, Untersuchungen und weitere Nebenkosten) auf die am Bau Beteiligten zu einem späteren Zeitpunkt auf Grundlage der noch abzuschließenden Planungsvereinbarung erfolgt e) für die im Auftrag der traffiQ durchgeführten Planungsphasen 1 und 2 Kosten i. H. v. 523 T€ angefallen und über den konsumtiven städtischen Zuschuss an die traffiQ größtenteils bereits ausgezahlt sind. Begründung: A. Zielsetzung Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2024, § 4567 (M 17), wurde die Vorplanung des 4-gleisigen Ausbaus der Straßenbahnhaltestelle Hauptbahnhof und der Umbau des Verkehrsraums am Hauptbahnhofsvorplatz beschlossen. Für die Umgestaltung des nördlichen Anschlussraumes des Hauptbahnhofs mit Düsseldorfer Straße und Platz der Republik wurde der entsprechende Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, § 6134 (M 59) gefällt. Diese Maßnahmen zielen auf eine zur Bewältigung der steigenden Fahrgastnachfrage erforderlichen Kapazitätserhöhung und Angebotserweiterung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ab. Im Zuge dieser Ausbaumaßnahmen entstehen auch neue Rahmenbedingungen für das südliche Umfeld des Planungsbereiches. Durch eine Umgestaltung dieses südlichen Anschlussraumes des Hauptbahnhofs soll die Ausschöpfung des vollen Potentials, welche durch die Planungen am Hauptbahnhof insbesondere für den ÖPNV sowie den Fuß- und Radverkehr entstehen, ermöglicht werden. Dies entspricht dem Ziel aus dem beschlossenen Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ (§ 7285 vom 04.03.2021), vor allem den Öffentlichen Personennahverkehr als gemessen an der Verkehrsleistung wichtigsten Bestandteil des Umweltverbundes weiter zu einem zuverlässigeren, leistungsfähigeren Rückgrat des städtischen Mobilitätssystems zu entwickeln. Die Zielsetzung, die Kapazitäten des ÖPNVs zu erhöhen und auch bei erhöhtem Fahrgastaufkommen und Fahrtenanzahl die betrieblichen Abläufe durch entsprechend leistungsfähiger ÖV-Infrastruktur möglichst störungsfrei zu halten, erhält durch das anhaltende Wachstum der Stadt besondere Relevanz. Zudem muss die bestehende Anbindungsstrecke des Straßenbahnbetriebshofes Gutleut in der Mannheimer Straße für den Bau des Großprojektes "Fernbahntunnel Frankfurt" aufgegeben werden. Um den wichtigsten Frankfurter Straßenbahnbetriebshof Gutleut weiterhin mit Straßenbahnen anfahren zu können, muss daher eine neue Zufahrt zum Betriebshof geschaffen werden. Diese Zuführungsstrecke soll auch für den linienmäßigen Fahrgastbetrieb eingerichtet werden und bis zum Briefzentrum verlängert werden, sodass die parallel verlaufende Buslinie 37 aufgegeben werden kann. Diese im regelmäßigen Linienverkehr befahrene Straßenbahnstrecke ist sowohl bereits im Nahverkehrsplan, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021, § 7285 (Perspektivnetz Straßenbahn, Planungsstufe 2), als auch im gültigen GVP 2005 (ÖPNV-Vorschlagsnetz) enthalten (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2005, § 10477. Zugleich muss für die ebenfalls wegen des Baus des Fernbahntunnels wegfallende Straßenbahnwendeschleife Pforzheimer Straße ein Ersatz in Form einer netznahen Wendemöglichkeit südlich des Hauptbahnhofes gefunden werden, in der, in Analogie zur vorhandenen Schleife, zwei Straßenbahnzüge gleichzeitig stehen können. Die Deutsche Bahn AG plant und realisiert derzeit zahlreiche Projekte im Umfeld des Frankfurter Hauptbahnhofs (u.a. Umbau der B-Ebene, Gleis 25, Fernbahntunnel). Der Magistrat ist daran im Rahmen einer mit der DB AG vereinbarten Gesamtprojektstruktur beteiligt. In diesem Zusammenhang ist für die Gutleutstraßenbahn insbesondere der voraussichtliche Baubeginn des Fernbahntunnels im Jahr 2032 für die Fertigstellung zumindest des ersten Teils der Gutleutstraßenbahn, der den Anschluss an den Betriebshof Gutleut herstellt, bestimmend. Derzeit laufen Gespräche zwischen der DB AG und der Stadt Frankfurt am Main zur möglichen finanziellen Beteiligung des Fernbahnhofprojekts an den Herstellungskosten der Gutleutstraßenbahn aufgrund der erforderlichen neuen Führung zwischen Mannheimer Straße und dem Betriebshof in der Heilbronner Straße. Weiterhin plant die DB ab Ende dieses Jahrzehnts die Modernisierung des Nordflügels des Hauptbahnhofs sowie den Bau eines Ver- und Entsorgungszentrums (VEZ) in Tieflage im Bereich Poststraße, wodurch zahlreiche Einschränkungen der Verkehrsräume entstehen werden. Das Erreichen dieses Zielzeitpunktes ist ein ambitioniertes, aber mit Anstrengung aller Beteiligten noch erreichbares Ziel. Mit dem Ausbau der Verkehrsanlagen in der Baseler Straße, am Baseler Platz und der Realisierung der Gutleutstraßenbahn bis zum Briefzentrum können die Chancen, welche durch die Planung der Projekte am Hauptbahnhof entstehen, noch deutlich erweitert werden. Eine Attraktivierung des ÖPNV-Netzes sowie der Fuß- und Radwegeanlagen können zu einem Bedeutungszuwachs des Umweltverbundes führen und damit potenziell einer weiteren Überforderung des Straßennetzes entgegenwirken. Die bereits mit dem Beschluss zum GVP 2005 und zum Nahverkehrsplan 2021 beschlossene Verlängerung der Straßenbahn bis zum Briefzentrum in der westlichen Gutleutstraße soll in diesem Zusammenhang ebenfalls verwirklicht werden und die bereits heute ihre Grenzen erreichende, mit hohem Betriebsaufwand dort verkehrende Buslinie 37 zu ersetzen. Der Bereich an der westlichen Gutleutstraße soll als Stadtquartier mit einer ausgewogenen Mischung aus Gewerbe, Wohnen sowie kulturellen und sozialen Einrichtungen - also die Entwicklung eines "Produktiven Quartiers" im Sinne der Neuen Leipzig Charta entwickelt werden. Dabei sollen gezielt Flächen für "Urbane Produktion", Handwerk und lokale Ökonomien bereitgestellt werden, um die wirtschaftliche Vielfalt und Nachhaltigkeit des Viertels zu fördern. Im August 2024 hat die Stadt Frankfurt am Main zudem ein Grundstück im Gutleut-West für die städtischen Bühnen erworben, welches primär als Interimsspielstätte genutzt werden soll, bis die Neubauten für Oper und Schauspiel in der Innenstadt errichtet worden sind. Darüber hinaus werden die städtischen Bühnen die Flächen und Gebäude auch später als weitere Bühnen für Aufführungen oder Probebühne nutzen. Aber auch die bereits bestehende Milchsackfabrik mit dem Tanzhaus West und dem Theater Landungsbrücken soll als kulturelles Zentrum erhalten bleiben bzw. weiterentwickelt werden. Ebenfalls soll im Gebiet bezahlbarer Wohnraum mit unterschiedlichen Wohnformen geschaffen werden, darunter familiengerechte Wohnungen, Kleinwohnungen für Studierende und Auszubildende, gemeinschaftliche/genossenschaftliche Wohnprojekte sowie betriebliches Wohnen für ansässige Gewerbebetriebe. Als Maßnahmen der sozialen Infrastruktur sind zudem die Ansiedlung einer Grundschule sowie einer Kindertagesstätte vorgesehen. Auch im Bereich der Mobilität sollen innovative Lösungen umgesetzt werden. Dazu gehört unter anderem die Planung eines autoarmen Quartiers. Somit ist die Erweiterung des Straßenbahnnetzes vom Hauptbahnhof über die Gutleutstraße bis zum Briefzentrum essenziell. Auch für die Schüler der Werner-von-Siemens-Schule (Berufsschule) ist eine gute ÖPNV-Anbindung von großer Bedeutung. Die Entwicklung des Produktiven Quartiers Gutleut-West wird durch das Land Hessen im Rahmen des Förderprogramms Großer Frankfurter Bogen: Förderung von Konzepten für ein Nachhaltiges Wohnumfeld in neuen Wohnquartieren - "Multifunktional und flächensparsam: Das Wohnquartier von morgen" gefördert. In diesem Förderprogramm werden Projekte mit Modellcharakter aufgenommen, die Vorreiterfunktion für andere Städte haben sollen. B. Alternativen Für die durch den voraussichtlichen Bau des Fernbahnhofs in Tieflage unter der Mannheimer Straße erforderliche Umfahrungsstrecke der Straßenbahn bis zum Straßenbahnbetriebshof gibt es keine Alternative, da sonst das für das Funktionieren des Straßenbahnnetzes essentielle Straßenbahndepot an der Mannheimer Straße nicht mehr angefahren werden könnte und der Straßenbahnbetrieb auf zahlreichen Linien nicht mehr betrieben werden könnte. Es sind zudem verschiedene Varianten der Trassenführung, der Haltestellenlage und -gestaltung, der Führung des Kraftfahrzeugverkehrs und des Radverkehrs untersucht worden. Im Nahverkehrsplan ist die Führung der Gutleutstraßenbahn noch mit Nutzung der heutigen Bestandsstrecke in der Mannheimer Straße mit Abzweig in die Heilbronner Straße und erst ab deren Einmündung in die Gutleutstraße auf letzterer bis zum Endpunkt am Briefzentrum vorgesehen. Diese Linienführung ist wegen der mittlerweile erfolgten Festlegungen zur Führung des Fernbahntunnels unter der Mannheimer Straße nicht mehr möglich. Da außer der Gutleutstraße keine weiteren durchgehenden Straßen in Ost-West-Richtung im Gutleut vorhanden sind (die Speicherstraße endet noch vor der Main-Neckar-Brücke und ist außerdem durch die Hafenbahn belegt), ist daher eine durchgehende Führung der Straßenbahn über die Gutleutstraße ab Baseler Platz bis zum Endpunkt am Briefzentrum die einzige sinnvolle Alternative, zumal die Gutleutstraße auch optimal in der Mittellinie des Viertels liegt, was die Erschließung durch die Straßenbahn entsprechend optimiert. Als Standort einer netznahen Wendemöglichkeit südlich des Hauptbahnhofs kommt ausschließlich der Baseler Platz in Betracht, da dies die einzige Freifläche in diesem Stadtbereich ist und sich innenliegende Wendegleise oder Blockumfahrten wegen der engen Straßenquerschnitte und Einmündungsbereiche ausschließen. Für den Baseler Platz wurden verschiedene Formen von Wendeschleifen untersucht. Insbesondere wurden Varianten mit einer im Uhrzeigersinn befahrenen Wendeschleife näher betrachtet, da hierdurch bei der Ein- und Ausfahrt zumindest aus und in Richtung Hauptbahnhof jeweils die Kreuzungen mit dem Gegengleis wegfallen. Es stellt sich aber heraus, dass hierdurch die Schleifenlänge zu kurz für die Aufstellung zweier Straßenbahnzüge hintereinander ist. Daraufhin wurden Varianten mit zweigleisiger Haltestelle im Platzbereich untersucht. Diese haben wegen der zweigleisigen Gleistrasse, der zusätzlichen Weichenanlagen und der Notwendigkeit eines Bahnsteiges für das 2. Gleis einen hohen Flächenverbrauch zur Folge, was zur wesentlichen Minimierung der Grünfläche auf dem Baseler Platz führen würde und auch ein Erreichen der Freifläche des Platzes durch die Anwohner erschweren würde. Aus diesen stadtgestalterischen Gründen wurden diese Varianten verworfen. Gewählt wurde schließlich eine eingleisige, gegen den Uhrzeigersinn befahrene Wendeschleife, deren Bahnsteig gleichzeitig Verkehrsfläche für den nicht motorisierten Verkehr ist, so dass der Flächenverbrauch minimiert ist. Für die Einfahrt in den Betriebshof wurden insbesondere Varianten betrachtet, die eine direkte Einfahrt von der Straßenbahntrasse in der Gutleutstraße von Süden ermöglichen. Hierzu waren teilweise Varianten mit einem 3. Gleis in der Gutleutstraße untersucht worden, auf dem das vorgeschriebene Kontrollieren des Fahrzeuges auf sitzengebliebene Fahrgäste vor Einfahrt in den Betriebshof stattfinden sollte. Eine im Rahmen des Projektes zur Erweiterung des Straßenbahnbetriebshofes Gutleut durchgeführte Betriebssimulation lieferte allerdings das Ergebnis, dass eine direkte Zufahrt von der Gutleutstraße in den Betriebshof nicht möglich ist, da hierdurch zu den Belastungsspitzen des in den Betriebshof einrückenden Straßenbahnverkehrs (z. B. nach Ende eines Stadionverkehrs) ein Straßenbahn- und Kraftfahrzeugstau entstehen würde, der in Richtung Innenstadt noch über die Hafenstraße hinausreichen würde. Als einzig sinnvolle Alternative stellte sich ein Anschluss der bestehenden Betriebshofeinfahrt am Ende der Mannheimer Straße an die Trasse der Gutleutstraßenbahn über eine zweigleisige Betriebsstrecke in der Heilbronner Straße dar. Auf die Einfahrt in den Betriebshof wartende Straßenbahnen können hier in der Heilbronner Straße im Gegensatz zur Gutleutstraße noch durch Kraftfahrzeuge passiert werden. Für die Haltestellengestaltungen sind neben Lösungen mit Bahnsteigen im Seitenbereich auch Mittelbahnsteige geprüft worden. Daneben sind insbesondere vor dem Hintergrund der Durchfahrtsmöglichkeit von Rettungsdiensten sowohl versetzte Haltestellen als auch gegenüberliegende Haltestellen sowie solche mit einer zwischen den Gleisen liegenden Rettungsspur betrachtet worden. In der Radverkehrsführung wurden unter Beachtung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019, § 4424, zur Fahrradstadt Frankfurt am Main für den Radverkehr (Radentscheid) verschiedene Ausgestaltungen entworfen und geprüft. Dabei wurden die jeweiligen individuellen Rahmenbedingungen im Verkehrsraum hinsichtlich Sicherheit und Attraktivität der Radverkehrsverbindung und Anforderungen der Mitbenutzung durch Rettungsdienste sowie der Möglichkeiten der Anleiterung von Gebäuden durch die Feuerwehr betrachtet, weshalb unterschiedliche Lösungen im Planungsraum untersucht und letztlich vorgesehen worden sind (Führung auf Radstreifen bzw. als Radweg im Seitenbereich, dabei im Bereich der Haltestellen vor oder auch hinter der Wartefläche). C. Lösung Die verkehrliche Vorplanung wurde in der Koordinierungsgruppe Verkehr (KGV) durch die städtischen Fachstellen intensiv diskutiert und, aufgeteilt in die Abschnitte Ost und West, als Basis der vertiefenden Planung beschlossen. Die im Folgenden beschriebenen Ansätze liegen der verkehrlichen Vorplanung zugrunde und sind in der baureifen Planung weiterzuentwickeln. In allen Abschnitten inklusive des Baseler Platzes und der Betriebsstrecke in der Heilbronner Straße erfolgt zusammen mit den Straßenbahnanlagen eine Überplanung des gesamten Straßenraumes unter Berücksichtigung der Belange aller Verkehrsteilnehmenden, der Stadtgestaltung und der Freianlagenplanung. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV): Die verkehrliche Planung des Projektes Gutleutstraßenbahn schließt unmittelbar nördlich des Knotenpunktes Mannheimer Straße/Baseler Straße an die beschlossene Vorplanung des Hauptbahnhofsvorplatzes mit der 4-gleisig ausgebauten Straßenbahnhaltestelle Hauptbahnhof an. Von hier bis zum Baseler Platz liegt ein Straßenbahn-Ausbauabschnitt, dem ab der Kreuzung mit der Gutleutstraße der Neubauabschnitt in der Gutleutstraße bis zum Briefzentrum folgt. Die Haltestellen der Gutleutstraßenbahn sind 60 m lang geplant und bis auf die beiden Wendehaltestellen "Baseler Platz Schleife" und "Briefzentrum" als Kombihaltestellen Tram/Bus ausgelegt. Dies ermöglicht eine Zugbildung der Straßenbahn, die bei in den Betriebshof ein- und ausrückenden Stadionverkehr die Regel ist und auch bei einzelnen Kursen zu den Anfangs- und Endzeiten des Berufsschulzentrum Werner-von-Siemens-Schule ermöglicht werden soll (heute fährt zu diesen Zeiten die Buslinie 37 im 2- bis 3-Minuten-Takt). Außerdem können dann eine Straßenbahn mit einer Länge von 30m oder 40m und ein Bus gleichzeitig an einer Haltestelle halten. Nur die Bedarfshaltestelle an der Wendeschleife Baseler Platz erhält einen 80 m langen Bahnsteig, damit hier zwei 40m-Wagen hintereinanderstehen können. An der Endhaltestelle "Briefzentrum" ist für die Straßenbahn eine 60 m lange Mittelhaltestelle vorgesehen. Für die Busse (Linie 87 und SEV) gibt es hier 3 Wartepositionen am nördlichen Straßenrand direkt am Briefzentrum. Nach Eröffnung der Gutleutstraßenbahn wird die Linie 37 eingestellt. Die Linie 87 wird wie heute weiterverkehren, dann aber alle Kombihaltestellen mit der Straßenbahn in ihrem Linienverlauf anfahren. Die Linie 64 wird wie heute bis zum Rotfederring verkehren. Ihre Linienführung wird aber ebenfalls wegen des Fernbahntunnels aus der Mannheimer Straße herausgenommen werden, sodass sie dann vom Hauptbahnhof kommend bis zur Haltestelle "Werftstraße" die Infrastruktur und ebenfalls die Haltestellen der Straßenbahn mitbenutzt. Abschnitt Baseler Straße inklusive Haltestelle Baseler Platz Ab dem Anschlusspunkt an die Planung des Hauptbahnhofsvorplatzes mit der 4-gleisigen Haltestelle Hauptbahnhof nördlich des Knotenpunktes Mannheimer Straße/Baseler Straße, an dem die Straßenbahntrasse zweigleisig ist, wird die Verkehrsaufteilung des Projektes "Hauptbahnhofsvorplatz" im Grundsatz fortgeführt. Insbesondere wird bis zum Knotenpunkt Baseler Straße/Gutleutstraße am Baseler Platz der vorhandene Gleiskörper in der Baseler Straße in der Art umgebaut, dass Straßenbahn und Bus diesen Abschnitt auf gemeinsamer Trasse befahren können, so dass die Führung des Busses analog zum Hauptbahnhofsvorplatz und daher durchgängig ist. Die Straßenbahnhaltestelle "Baseler Platz" behält ihren Standort, wird aber durch die neue Führung der Busse zur Kombihaltestelle und hat zukünftig eine Länge von 80m. Auch das Verkehren der Rettungsfahrzeuge wird analog zum Hauptbahnhofsvorplatz geregelt. Diese können bei Bedarf über die Kombitrasse und in Süd-Nord-Richtung bei belegter Haltestelle zur Umgehung von dieser auch über den entsprechend breit angelegten Radweg geführt werden, von dem sie nördlich der Haltestelle die Möglichkeit haben, wahlweise auf die IV-Fahrbahn oder den Kombigleiskörper zu wechseln. Baseler Platz Auf dem Baseler Platz entsteht eine aus allen Richtungen nutzbare Wendeschleife für die Straßenbahn, die die Wendeschleife in der Pforzheimer Straße ersetzt und ebenso nur im Bedarfsfall angefahren wird. Die Grünfläche auf dem Baseler Platz wird wesentlich erweitert und an die Bebauung an der Stuttgarter Straße herangerückt. Zusätzlich wird die Stuttgarter Straße in ihrem Südabschnitt zwischen Gutleutstraße und Esslinger Straße für den MIV gesperrt und nur für Feuerwehr, Rettungsfahrzeuge u. ä. sowie Fahrräder befahrbar bleiben, so dass der Baseler Platz für Fußgänger aus dem westlichen Wohngebiet ohne Straßenquerung erreichbar wird. Dieser verkehrsberuhigte Bereich stellt zugleich den Bahnsteig der Bedarfshaltestelle an der Straßenbahnwendeschleife dar. Abschnitt Gutleutstraße zwischen Baseler Platz und Betriebshof Gutleut Die Straßenbahngleise werden hier durchgängig straßenbündig geführt. An der Werftstraße und zwischen Zander- und Heidelberger Straße werden jeweils Haltestellen geschaffen, die als versetzt angeordnete Straßenrandhaltestellen mit Radwegeführung zwischen Bahnsteigkante und Fahrgastaufstellbereich ausgeführt werden. Ansonsten wird der Radverkehr wegen der Anleiterbarkeit für die Feuerwehr größtenteils auf Radstreifen auf der Fahrbahn geführt. Dieser Abschnitt endet an der zweiten Zufahrt zum Betriebshof unmittelbar vor dem Bahnübergang mit der Hafenbahn. Diese Zufahrt wird nur als Notzu- bzw. -ausfahrt verwendet, falls die Einfahrt über die Heilbronner Straße z. B. verkehrliche, betriebliche oder technische Störungen o. ä. blockiert sein sollte, da die Betriebssimulation im Rahmen des Projektes "Betriebshoferweiterung" ergeben hatte, dass auf Grund der sich ergebenden Staulänge eine Regelzufahrt zum Betriebshof nur über die Heilbronner Straße möglich ist. Betriebsstrecke in der Heilbronner Straße inklusive Ausziehgleis in der Mannheimer Straße Die Betriebsgleise werden in diesem Abschnitt ebenfalls straßenbündig geführt. In Süd-Nord-Richtung liegt das Gleis dabei in einem überbreiten Fahrstreifen, so dass Kraftfahrzeuge an Straßenbahnfahrzeugen, die auf die Einfahrt in den Betriebshof warten, rechts vorbeifahren können. Das Ausziehgleis in der Mannheimer Straße dient für Rangierfahrten aus und in den Betriebshofbereich und wird nördlich der bestehenden Gleise außerhalb der IV-Fahrbahn angeordnet. Rad- und Fußverkehr: Die Radverkehrsanlagen im Planungsraum des Projektes werden erheblich ausgebaut und für verschiedene Relationen auch völlig neu geschaffen. So gibt es zukünftig neue direkt geführte Radverkehrsanlagen für beide Fahrtrichtungen zwischen Hauptbahnhof, Baseler Platz und Friedensbrücke. Außerdem wird eine neue Radroute zwischen Baseler Platz und zukünftigem Fernbahntunnelbahnhof/Querpassage über die Stuttgarter Straße eingerichtet. Die Stuttgarter Straße steht im Bereich des Baseler Platzes dabei zukünftig ausschließlich dem nichtmotorisierten Verkehr zur Verfügung. Auch wird eine separate Linksabbiegemöglichkeit für Radfahrer aus der südlichen Baseler Straße, von der Friedensbrücke kommend, in Richtung Esslinger Straße/Schleusenstraße geschaffen. Wo es möglich ist, wird der Radverkehr als Bordsteinradweg baulich getrennt vom MIV geführt. In einigen Bereichen erforderte aber die Anleiterbarkeit durch die Feuerwehr eine entsprechend breite Fahrbahn, so dass der Radverkehr in diesen Abschnitten als Radstreifen auf der Fahrbahn geführt werden muss. In weiten Bereichen werden die heutigen schmalen Radverkehrsanlagen auf ein auskömmliches Maß verbreitert. An mehreren Stellen, an denen das Erfordernis besteht, werden hierbei auch Zweirichtungsradwege mit der notwendigen breite angelegt. Letztere werden z. B. auf der Westseite der Hafenstraße zwischen Gutleutstraße und Schönstraße sowie auf der Südseite der Gutleutstraße zwischen "Am Elektrizitätswerk" und dem Sommerhoffpark sowie zwischen Hirtenstraße und dem westlichen Ende des Plangebietes angelegt. Der zuletzt genannte Abschnitt stellt einen Teil des Mainradweges dar, der hier aufgrund bestehender Firmengelände nicht direkt am Mainufer geführt werden kann. Die Anschlussplanung an den Bestand für den Zweirichtungsradweg am westlichen Ende des Plangebietes erfolgt in der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) und wird voraussichtlich bis etwa zur Niederräder Brücke geführt: Auch Gehwege werden an verschiedenen Stellen, an denen das heute noch nicht der Fall ist, auf eine Breite von mindestens 2,50 m gebracht. Im Bereich des Baseler Platzes werden die Fußgängeranlagen z. T. neu geschaffen bzw. wesentlich aufgewertet. Die Aufwertung umfasst auch, dass die Wege im Bereich um die eigentliche Grünfläche des Platzes zukünftig abgesetzt von den IV-Fahrbahnen geführt werden und im Bereich der Westseite des Platzes der früher neben den Fußgängern rollende motorisierte Verkehr sogar ganz wegverlegt wird. Motorisierter Individualverkehr (MIV): Als Ersatz der nur noch für den nichtmotorisierten Verkehr zur Verfügung stehenden südlichen Stuttgarter Straße erhält der MIV für die Relation West-Nord und Ost-Nord (westliche bzw. östliche Gutleutstraße - Hauptbahnhof) zukünftig die Möglichkeit, zunächst jeweils in Richtung Süden in die Baseler Straße abzubiegen um danach über einen U-Turn in Richtung Norden zu fahren. Die Esslinger Straße, die zukünftig für den MIV auch nicht mehr über die südliche Stuttgarter Straße erreichbar ist, wird in der Fahrtrichtung gedreht, so dass sie zukünftig von der Schleusenstraße aus in Richtung Osten befahrbar ist, und erhält eine unsignalisierte Ausfahrt in die Baseler Straße in Richtung Süden. Die Fahrbahnen des MIV in der Baseler Straße werden von der Einmündung der Mannheimer Straße bis zum Baseler Platz dort, wo dies durch Ummarkierung noch nicht durchgeführt worden ist, jeweils von zwei auf einen Fahrstreifen reduziert, um entsprechend an die beschlossene Planung des Hauptbahnhofsvorplatzes (§ 4567 vom 21.03.2024) anzuschließen. In den weiteren Untersuchungen ist ein besonderes Augenmerk auf erforderliche Maßnahmen zur Leistungsfähigkeit an der Kreuzung Baseler Straße/Gutleutstraße und den anderen relevanten Knotenpunkten zu legen. Verkehrsuntersuchungen: Erste Verkehrsuntersuchungen, welche im Rahmen der Planung zur Umgestaltung des Hauptbahnhofsvorplatzes beauftragt wurden, errechneten veränderte MIV-Verkehrsmengen im Umfeld des Hauptbahnhofs. Daraufhin ist der gesamte Straßenzug von der Hohenstaufenstraße bis zur Friedensbrücke betrachtet worden. Mit Hilfe verkehrsabhängiger Steuerung der Lichtsignalanlagen können die vorgeschlagenen Spuraufteilungen am Knotenpunkt Baseler Platz wie in den nördlichen Abschnitten auf dem Bahnhofsvorplatz so gestaltet werden, dass die geschaffene Anlage den Anforderungen der zukünftigen Verkehrsmengen gerecht wird. Rettungsdienste: In Abstimmung mit der Branddirektion sind in der Planung die erforderlichen Aufstellflächen der Löschfahrzeuge an den Liegenschaften im Zusammenhang mit dem zweiten Rettungsweg sowie die Anforderungen an die Verkehrsführung berücksichtigt. Der Radweg in der Baseler Straße in Fahrtrichtung Norden wird auf Höhe der Straßenbahnhaltestelle "Baseler Platz" für Rettungsfahrzeuge freigegeben. Die Einfahrt auf den Radweg erfolgt am Knotenpunkt Baseler Straße/Gutleutstraße. Gleisflächen und Borde werden so gestaltet, dass eine Überfahrbarkeit durch Rettungsdienste zum Wechsel wahlweise auf IV-Fahrbahn oder Gleistrasse nördlich der Haltestelle möglich ist. Begrünung: Die Aufwertung und der Ausbau von Grünflächen und Baumstandorten wurde im Rahmen der Planung geprüft. Im Zuge dessen wurden vorhandene Baumstandorte, soweit sinnvoll, erweitert, sowie, überall, wo das möglich ist, neue Baumstandorte geschaffen. Insgesamt wird im Rahmen der Planung eine positive Entwicklung zu mehr Begrünung und mehr Baumstandorten erreicht. Auch wenn einzelne Baumfällungen nicht vermieden werden können, ist die Baumbilanz positiv. Die genaue Ausgestaltung einzelner Bepflanzungsflächen (Baum/Strauch) ist noch von externen Faktoren wie der Überpflanzbarkeit von Kanal- und Leitungstrassen abhängig. Dies wird in der Entwurfsplanung weiter ausgearbeitet und konkretisiert. Freiraumplanung: Im Rahmen der Entwurfsplanung soll für den Baseler Platz eine separate Freiraumplanung erstellt werden. In dieser soll auch die genaue Planung des Rad- und Fußweges im nördlichen Bereich der Grünfläche des Baseler Platzes, der Standort des Gleichrichterwerkes im Bereich dieser Grünfläche sowie die Gestaltung der Eckbereiche vor dem Nestlé-Gebäude und an der Karlsruher Straße erfolgen. Da die neue Planung für das Quartier von hoher Bedeutung sein wird, bietet sich die Durchführung einer Bürger:innenbeteiligung an. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☒Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: Im Vorfeld des erforderlichen Planfeststellungsverfahren (PFV) wird die VGF als Vorhabenträgerin eine sog. frühe Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des § 25 VwVfG durchführen. und/oder b) ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): Für die Gestaltung des Öffentlichen Raums am Baseler Platz bietet sich ein Bürgerbeteiligungsverfahren an. c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Die Gesamtkosten aus Bau- und Baunebenkosten für den Um- und Ausbau der Straßenbahn, den Baseler Platz und der Verkehrsanlagen (VGF und Stadt Frankfurt am Main) werden sich nach derzeitigem Planungsstand auf voraussichtlich rund 153,6 Mio.€ belaufen, und davon beträgt der städtische Anteil voraussichtlich rund 83,3 Mio.€ (brutto). Gesamtkosten VGF + Stadt städtischer Anteil Gutleutstraße West (Teil West) 68,8 Mio.€ 39,8 Mio.€ Baseler Platz und Gutleutstraße (Teil Ost) 84,8 Mio.€ 43,5 Mio.€ 153,6 Mio.€ 83,3 Mio.€ Die Kosten der Planung werden nach einem in der weiterführenden Planung noch genauer festzulegenden Kostenteilungsschlüssel zwischen dem Haushalt der Stadt Frankfurt am Main und dem der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) aufgeteilt. Derzeit wird für Teil Ost der städtische Kostenanteil mit 51 %, der VGF-Kostenanteil mit 49 % und für Teil West der städtische Kostenanteil mit 58 %, der VGF-Kostenanteil mit 42 % geschätzt. Hinweis: Für die im Auftrag der traffiQ durchgeführten Planungsphasen 1 und 2 sind Kosten i. H. von 523.325 € angefallen und über den konsumtiven städtischen Zuschuss an die traffiQ größtenteils bereits ausgezahlt. Finanzierungsbedarfszeitraum der Planungsmittel mit Angabe der Jahresraten: Teil West Teil Ost insgesamt 2025 900 900 1.800 T€ 2026 800 440 1.240 T€ 2027 750 550 1.300 T€ 2028 0 410 410 T€ 4.750 T€ Anlage _Plan_1_Baseler_Platz (ca. 7,5 MB) Anlage _Plan_2_Zanderstrasse (ca. 4,3 MB) Anlage _Plan_3_Camberger_Strasse (ca. 2 MB) Anlage _Plan_4_Wurzelsiedlung (ca. 2,1 MB) Anlage _Plan_5_Briefzentrum (ca. 2 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.11.2025, OF 1812/1 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7781 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 19.11.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 53 Auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL wird über die Vorlage OF 1812/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7781 2025 1. Der Vorlage M 186 wird unter Hinweis auf die OM 7781 zugestimmt. 2. 1. Die Ziffern 1. bis 6. der Vorlage OF 1812/1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Ziffer 2. der Vorlage OF 1812/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung) zu 2. Zu 1.: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung) Zu 2.: GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und SPD (= Annahme); Linke (= Enthaltung) 40. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.12.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Pkw-Durchsatzverkehr so gesichert werden soll, dass es trotz Umbau- beziehungsweise Baumaßnahmen weder in Fahrtrichtung Friedensbrücke-Hauptbahnhof-Ludwig-Erhard-Anlage noch in der Gegenrichtung zu Rückstaus kommt); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Pkw-Durchsatzverkehr so gesichert werden soll, dass es trotz Umbau- beziehungsweise Baumaßnahmen weder in Fahrtrichtung Friedensbrücke-Hauptbahnhof-Ludwig-Erhard-Anlage noch in der Gegenrichtung zu Rückstaus kommt sowie Maßnahmen ergriffen werden, um nach der Fertigstellung den Durchsatz auf der Gutleutstraße an den Kreuzungen Hafenstraße und Camberger Straße zu erhöhen und so Rückstaus zu vermeiden, wie es bereits in der NR 1199 vom Stadtparlament beschlossen wurde); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen FDP und BFF-BIG (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Pkw-Durchsatzverkehr so gesichert werden soll, dass es trotz Umbau- beziehungsweise Baumaßnahmen weder in Fahrtrichtung Friedensbrücke-Hauptbahnhof-Ludwig-Erhard-Anlage noch in der Gegenrichtung zu Rückstaus kommt) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 48 Beschluss: Der Vorlage M 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen FDP und BFF-BIG (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Pkw-Durchsatzverkehr so gesichert werden soll, dass es trotz Umbau- beziehungsweise Baumaßnahmen weder in Fahrtrichtung Friedensbrücke-Hauptbahnhof-Ludwig-Erhard-Anlage noch in der Gegenrichtung zu Rückstaus kommt) sowie Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6999, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 92-1

  • Ernennung und Entpflichtung von Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten hier: Ernennung einer Sozialpflegerin für den Sozialbezirk 402 (Ortsbeirat 7)
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    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 187 Betreff: Ernennung und Entpflichtung von Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten hier: Ernennung einer Sozialpflegerin für den Sozialbezirk 402 (Ortsbeirat 7) Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat beabsichtigt, Frau Sabine P o l a t, Wolf-Heidenheim-Straße 27, 60489 Frankfurt am Main als Ehrenbeamtin (Sozialpflegerin) für den Sozialbezirk 402 (Ortsbeirat 7) zu ernennen. Begründung: Aus verschiedenen Gründen stehen bisherige ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit nicht mehr zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 19.11.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 15.01.2026, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION; AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO II, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage M 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION; AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7164, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 51

  • Stadtbahnstation Ginnheim/Niddapark: Aufzugsnachrüstung und Fußgängerüberwege/Straßenebene „Am Ginnheimer Wäldchen“ im Zusammenhang mit dem barrierefreien Ausbau hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
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    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 188 Betreff: Stadtbahnstation Ginnheim/Niddapark: Aufzugsnachrüstung und Fußgängerüberwege/Straßenebene "Am Ginnheimer Wäldchen" im Zusammenhang mit dem barrierefreien Ausbau hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2023, § 4169 (M 197) Auf Antrag des Magistrats vom 14.11.2025 1. Der Aufzugsnachrüstung sowie dem barrierefreien Ausbau der Straßenebene an der Stadtbahnstation Ginnheim/Niddapark wird zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die Maßnahme sich aus der "Aufzugsnachrüstung" und dem "barrierefreien Ausbau der Straßenebene" zusammensetzt. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023, § 4169 (M 197), sind die Verpflichtungen der Instandhaltung und Erneuerung der Tunnel mit den unterirdischen Stadtbahnstationen (konstruktive Bauwerke inklusive der Haustechnikanlagen) mit ihren jeweiligen Ebenen an die VGF übergegangen. Gemäß M 197 Ziffer 6. wird der hieraus entstehende Investitionsbedarf durch Investitionskostenzuschuss der Stadt Frankfurt am Main an die VGF finanziert, weshalb für den Maßnahmenbestandteil "Aufzugsnachrüstung" ein Investitionskostenzuschuss erfolgt. 3. Für die Maßnahmen entstehen Gesamtkosten in Höhe von 2.663 T€. Es besteht ein Eigenanteil der VGF in Höhe von 997 T€. Auf den städtischen Anteil in Höhe von 1.666 T€ entfällt ein Investitionskostenzuschuss an die VGF in Höhe von 657 T€. Der Zuschuss wird hiermit bewilligt und freigegeben. Für den städtischen Bauanteil verbleiben 1.009 T€, von diesen wurden bereits 419 T€ (Stand 30.09.2025) ausgegeben, somit werden 1.009 T€ bewilligt und 591 T€ freigegeben. 4. Es dient zur Kenntnis, dass a) im Investitionsprogramm in der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.010328 "Nachrüstung von Aufzügen in U-Bahnstationen (U-Bahn-Station Niddapark)" Mittel in Höhe von 650 T€ zur Verfügung stehen, von denen bereits 419 T€ (Stand 30.09.2025) verausgabt wurden; b) die Deckung der darüber hinaus erforderlichen Mittel in Höhe von 1.016 T€ erfolgt in Höhe von 591 T€ aus der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition 5.001066 "Grunderneuerung Straßen" und in Höhe von 425 T€ aus der Produktgruppe 16.11, Produktdefinition 5.010915 "Investitionskostenzuschuss zur Erneuerung der Tunnel mit den unterirdischen Stadtbahnstationen und ihren jeweiligen technischen Anlagen". c) ein Antrag zur Förderung der Baumaßnahme "Barrierefreien Ausbau der Straßenebene" nach dem Mobilitätsförderungsgesetz (MobFöG) und dem Finanzierungsausgleichsgesetz (FAG) gestellt wurde. Durch die öDA-Revision wird ein Änderungsantrag notwendig, sodass für die Stadt Frankfurt am Main mit einer Förderung in Höhe von 284 T€ zu rechnen ist. Die endgültige Höhe der Förderung ergibt sich aus dem Zuwendungsbescheid. d) durch die VGF erwartete zu vereinnahmende Fördergelder anderer Zuschussgeber (854.608 €) vor dem Abruf der Zuschüsse von den Kosten abgezogen wurden Die endgültige Höhe der zu berücksichtigenden Zuwendungen Dritter ergibt sich nach abgeschlossener Prüfung aus den Zuwendungsbescheiden des jeweiligen Fördermittelgebers. e) im Rahmen der "Aufzugsnachrüstung" konsumtive Aufwendungen in Höhe von 204.399 € entstehen, die infolge der Verlustübernahmeverpflichtung zu einem Verlust führen und somit zu einer Eigenkapitalreduzierung bei der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) beitragen könnten. f) die Jahresfolgekosten in Höhe von rd. 69 T€ zukünftige Haushalte belasten. Den Jahresfolgekosten stehen jährliche Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von rd. 10 T€ gegenüber. Begründung: A. Zielsetzung Die Stadtbahnstation "Ginnheim/Niddapark" ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben barrierefrei umzubauen, sodass die Sicherheit und Mobilität blinder, sehbehinderter und mobilitätseingeschränkter Menschen im öffentlichen Raum entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gewährleistet werden kann. Damit wird die Forderung nach barrierefreiem Zugang zu den Stadtbahnstationen entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.1985, § 783, entsprochen. Die Maßnahme ist in städtische Anteile (ASE) sowie Anteile der VGF geteilt. Der städtische Anteil betrifft die Nachrüstung der Aufzüge (bis 31.12.2023) und die in dem Zusammenhang notwendigen baulichen Maßnahmen sowie die Errichtung von zwei barrierefreien Fußgängerüberwegen. Mit der Neuvergabe der Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) an die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023, § 4169 (M 197), als Direktvergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (mit Wirkung zum 01.01.2024) sind die bis dahin ausgenommenen Verpflichtungen der Instandhaltung und Erneuerung der Tunnel mit den unterirdischen Stadtbahnstationen (konstruktive Bauwerke inklusive der Haustechnikanlagen) mit ihren jeweiligen Ebenen an die VGF übergegangen. Ab dem 01.01.2024 gehört die Aufzugsnachrüstung zum VGF-Anteil. Die seitens der VGF anfallenden Investitionskosten für die Aufzugsnachrüstung werden gemäß M 197 zu 100% von der Stadt Frankfurt am Main bezuschusst. Anteilige Zuwendungen Dritter werden durch die VGF vereinnahmt und vor Abruf des Investitionskostenzuschusses bei der Stadt Frankfurt am Main berücksichtigt. Der vorliegende Vortrag beinhaltet die Genehmigung der Mittel gemäß der vorgelegten Kostenberechnung für die Aufzugsnachrüstung und den barrierefreien Ausbau der Fußgängerüberwege auf der Straßenebene "Am Ginnheimer Wäldchen" sowie für das Treppenhaus der Stadtbahnstation Ginnheim/Niddapark. B. Alternativen Alternativen entfallen unter Verweis auf die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.1985, § 783 (M 10), und 23.08.2018, § 3038 (M 105). C. Lösung Aufzugsnachrüstung Ginnheim/Niddapark Die Barrierefreiheit wird durch den Einbau von drei neuen Aufzuganlagen realisiert. Die Lage der Aufzüge entspricht weitestgehend der ursprünglichen Planung und wurde so gewählt, dass möglichst wenige Änderungen am Bauwerk durchgeführt werden müssen. Geplanter Einbau der Aufzüge: • Durchlader von Straßen-, zu Verteilerebene. Nachfolgend Aufzug 1 genannt. • Durchlader von Verteilerebene zu Bahnsteigebene Richtung Römerstadt (stadteinwärts). Nachfolgend Aufzug 2 genannt. • Durchlader von Verteilerebene zu Bahnsteigebene Richtung Ginnheim (stadtauswärts). Nachfolgend Aufzug 3 genannt. Aufzug 1 Aufzug 1 fährt die Straßen-, und Verteilerebene an. Der Bestandsschacht wird für eine Kabinenabmessung von 1,10 m x 2,10 m komplett zurückgebaut und neu hergestellt. Der Aufzug wird in der Straßenebene dreiseitig mit Stahlbeton und einseitig mit einer Stahl-, Glaskonstruktion geplant. In der Verteilereben wird der Aufzug zu drei Seiten hin transparent in Stahl, Glas und zu einer Seite mit einer Stahlbetonscheibe ausgeführt. Aufzüge 2 und 3 Die beiden defekten Schrägaufzüge im Bereich der Aufgangsbauwerke werden samt Aufzugstechnik rückgebaut. Die Schächte der neuen Aufzüge werden in der Verteilerebene einseitig und in der Bahnsteigebene dreiseitig mit einer Stahl-, Glaskonstruktion geplant. Alle drei Aufzugsanlagen erfüllen die Anforderungen der EN 81-70. Auf allen Ebenen sind Orientierungshilfen in Form von Bodenindikatoren bzw. Leitsystemen vorgesehen. Barrierefreie Fußgängerüberwege/Straßenebene: Um die neue S-Bahn-Haltestelle "Frankfurt-Ginnheim" der DB AG künftig auch an die Stadtbahnhaltestelle "Ginnheim/Niddapark" anzuschließen, wird auf Höhe des Stadtbahnüberführungsbauwerkes ein Fußgängerüberweg über die Straße "Am Ginnheimer Wäldchen" errichtet. Im Überwegbereich wird hierfür die Straße auf das Mindestmaß von 5,50 m verschmälert bzw. die Gehwege entsprechend verbreitert. Die Abfahrtsstraße von der Rosa-Luxemburg-Straße kommend, wird ebenfalls mit einem Fußgängerüberweg ausgestattet. Dafür wird diese Straße von zwei auf eine Fahrspur verschmälert, indem die östliche Bordanlage in Richtung Westen verschoben und der entfallende Straßenraum der vorhandenen Grünfläche zugeschlagen wird. Beide Fußgängerüberwege werden mit dem Zeichen 293 und Richtzeichen 350-10 nach der Straßen-Verkehrsordnung (StVO) ausgestattet. Sie werden gemäß DIN 32984 mit getrennten Querungsstellen für Rollstuhl-/Rollatornutzer:innen und blinde bzw. sehbehinderte Fußgänger:innen ausgebildet. Die Straßenrandeinfassungen werden mit differenzierten Bordsteinabsenkungen innerhalb eines Überganges geplant. Für Rollstuhl- und Rollatornutzer:innen werden Nullabsenkungen von je 200 cm Breite im Bordsteinbereich vorgesehen. Vor der Nullabsenkung (einschließlich Verziehungen) werden gehwegseitig Sperrfelder mit quer zur Gehrichtung verlaufender Rippe geplant. Für blinde und sehbehinderte Fußgänger:innen werden die Bordsteine mit einer Höhe von 6 cm geplant. Zum sicheren Auffinden der Querungsstellen werden Auffindestreifen mit Noppenstruktur vorgesehen. Der Auffindestreifen führt zu Richtungsfeldern mit Rippenstruktur direkt am Bordstein. Die Rippen werden parallel zur Gehrichtung ausgerichtet. Darüber hinaus werden beide Fußgängerüberwege über ein Blindenleitsystem gem. DIN 32984 mit dem Haupttreppenzugang zur Stadtbahnstation "Ginnheim/Niddapark" ausgestattet. Wegen der teilweise neuen Bordsteinführung müssen auch die im Baubereich vorhandenen Straßeneinläufe neu angeordnet werden. Das Treppenhaus der Stadtbahnstation Ginnheim/Niddapark wird erneuert. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐ Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil · die Planung im Rahmen der KGV abgestimmt ist, · die örtlichen Rahmenbedingungen keine wesentliche Änderung des Verkehrsraums im Zusammenhang mit dem Aufzugsnachrüstung sowie dem barrierefreien Ausbau der Straßenebene zulassen und damit eine Öffentlichkeitsbeteiligung nicht als sinnvoll erachtet wird. E. Kosten 1. Investitionsbedarf: a) Aufzugsnachrüstung Teil 1 - Baukosten netto Aufzugsnachrüstung Ginnheim/Niddapark 1.139.477,54 € Summe Baukosten 1.139.477,54 € Teil 2 - Baunebenkosten netto Allgemeine Baunebenkosten Aufzugsnachrüstung 700.093,08 € Summe Baunebenkosten 700.093,08 € Teil 3 Konsumtive Kosten 204.399,00 € Gesamtkosten Summe Teil 1 - Baukosten 1.139.477,54 € Summe Teil 2 - Baunebenkosten 700.093,08 € Summe Teil 3 - Konsumtive Kosten 204.399,00 € Gesamtkosten 2.043.969,62 € Berechnung Investitionskostenzuschuss Stadt Frankfurt Abzüglich der erwarteten Zuschüsse in Höhe von 854.608 € und den bereits verausgabten Nettokosten (328.822 €), sowie der konsumtiven Kosten ergibt sich ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 656.141 €. b) Barrierefreie Fußgängerüberwege/Straßenebene Teil 1 - Baukosten Straßenbau (Fußgängerüberwege) Beleuchtung Stationsbauwerk Niddapark (Treppenhaus) 310.063,51 € 16.584,76 € 24.853,68 € Summe Baukosten 351.501,95 € Teil 2 - Baunebenkosten Allgemeine Baunebenkosten 266.667,39 € Summe Baunebenkosten 266.667,39 € Gesamtkosten Summe Teil 1 - Baukosten 351.501,95 € Summe Teil 2 - Baunebenkosten 266.667,39 € Gesamtkosten 618.196,34 € c) Darstellung Gesamtkosten Gesamtkosten Summe Aufzugsnachrüstung 2.043.969,62 € Summe Barrierefreier Fußgängerüberweg/Straßenebene 618.196,34 € Gesamtkosten 2.662.165.96 € Gesamtkosten gerundet 2.663.000,00 € d) Darstellung städtischer Anteil Bisherige Kosten Aufzugsnachrüstung Kosten Barrierefreier Fußgängerüberweg/Straßenebene Investitionskostenzuschuss Aufzugsnachrüstung 391.298,00 € 618.196,34 € 656.141,00 € Summe städtischer Anteil 1.665.635,34 € Städtischer Anteil gerundet 1.666.000,00 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Bis einschließl. 09/2025 verausgabt : . 419.230,09 € 2025: 692.141,00 € 2026: 110.000,00 € 2027: 444.628,91 € Gesamter Finanzierungbedarf städtischer Anteil 1.666.000,00 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: - keine - 4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben -keine- b) Sachkosten Bauunterhaltungskosten Fußgängerüberwege Straßenbau 390 m² x 1,30 €/m² 507,00 € Abschreibung Straßenbau BND*30 Jahre 1/30 von 310.063,51 € 10.335,45 € Beleuchtung BND*35 Jahre 1/35 von 16.584,76 € 473,85 € Stationsbauwerk BND*20 Jahre 1/20 von 24.853,68 € 1.242,68 € Aufzugsanlagen BND*15 Jahre 1/15 von 656.141,00 € 43.742,73 € ______________________________________________________ __________________ Summe Abschreibungen 55.794,71 € *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung 1,75% / 2*(1.666.000 - 283.732) 12.094,85 € * Zinssatz für den Haushalt 2025 gemäß HH-Rundschreiben vom 17.01.2023 Jahresfolgekosten insgesamt: 68.396,56 € Jahresfolgekosten gerundet: 68.397,00 € 5. Jahreserträge: Auflösung von Sonderposten 283.732 / 30 Jahre 9.457,73 € 6. Leistungen Dritter: Zuwendungen, Zuschüsse und dgl. 283.732,00 € Summe Leistungen Dritter 283.732,00 € Die angegebenen Zuwendungen Dritter sind in ihrer Höhe vorläufig. Die endgültige Höhe ergibt sich aus dem genehmigten Zuwendungsantrag. 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: - keine - 8. Sonstiges: - Anlage 1_Kostenuebers_Aufzugsnachruestung (ca. 8 KB) Anlage 2_Kostenuebers_Fußgaengerueberwege (ca. 7 KB) Anlage 3_Kostenteilungsplan (ca. 1,5 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.06.2018, M 105 Vortrag des Magistrats vom 10.11.2023, M 197 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 9 Versandpaket: 19.11.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO II, TOP 3 Beschluss: a) Die Vorlage M 188 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.12.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 188 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO II, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 188 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 49 Beschluss: Der Vorlage M 188 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung) 44. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage M 188 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 7000, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 92-13

  • Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main
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    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 189 Betreff: Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2023, § 4173 (M 203) Auf Antrag des Magistrats vom 14.11.2025 1. Die Stellungnahme der Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main zum Wirtschaftsplan 2026 wird zur Kenntnis genommen. a) Dem Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main mit einem Jahresfehlbetrag im Erfolgsplan 2026 von -16.614.386 EUR mit Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan 2026 von 314.521.286 EUR mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm 2026 von 255.788.111 EUR sowie b) dem entsprechend angepassten Feststellungsvermerk wird zugestimmt. Die beigefügten Wirtschaftsunterlagen nebst Feststellungsvermerk sind in den Endausdruck des Haushaltsplanes 2026 einzuarbeiten. Begründung: Gemäß § 7 Abs. 3 Ziff. 1 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes ist der Wirtschaftsplan mit einer Stellungnahme der Betriebskommission dem Magistrat zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Die Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) hat sich in ihrer Sitzung am 25. September 2025 mit dem Wirtschaftsplan 2026 und dem Feststellungsvermerk befasst und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie beantragt zu beschließen. Die wesentlichen Eckdaten des Wirtschaftsplans 2026: Plan 2026 (EUR) Erfolgsplan Umsatzerlöse 151.554.514 Auflösung (+) Rückzahlungsverpflichtung wg. KAG +12.708.000 Auflösung Gewinnrücklage Aktivierte Eigenleistungen 2.000.000 Sonstige betriebliche Erträge 6.406.100 Materialaufwand 54.900.000 Personalaufwand 50.600.000 Abschreibungen 30.900.000 Sonstige betriebliche Aufwendungen 20.475.000 Finanzergebnis -19.400.000 Steuern 300.000 Jahresfehlbetrag -3.906.386 Jahresfehlbetrag ohne Auflösung der Gewinnrücklage -16.614.386 Das Volumen des Vermögensplans in Höhe von 314.521.286 ergibt sich aus: Ertragszuschüssen und Zuwendungen Dritter -1.983.155 Jahresüberschuss 0 Abschreibungen 30.900.000 Zuführungen zu langfristigen Rückstellungen 1.000.000 Darlehensaufnahmen 251.788.111 Sonstige Einnahmen 32.816.330 dem stehen gegenüber: Investitionen 255.788.111 Ausschüttung (Verzinsung Eigenkapital) 2.112.000 Auflösung/Verbrauch von Rückstellungen/Rücklagen 12.708.000 Jahresverlust 16.614.386 Tilgung von Darlehen 15.344.275 Sonstige Ausgaben 11.954.514 Plan 2026 (EUR) Im Investitionsplan sind für 2026 vorgesehen: Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.293.000 Neubau, Erneuerung und Renovierung von Kanälen 22.536.000 Neubau, Erneuerung und Renovierung von Sonderbauwerken 1.602.000 Entwässerungsanlagen im Zuge Projekte Dritter 1.710.000 Abwasserableitung Betriebseinrichtungen 20.502.000 ARA Niederrad / Griesheim 53.144.000 ARA Sindlingen 21.690.000 Abwasserreinigung Betriebseinrichtungen 175.000 Schlammentwässerung und -Verbrennung 123.781.000 Sonstige Maßnahmen 2.355.111 Summe Investitionen 255.788.111 Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main hat die gesetzlichen Pflichtaufgaben der ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung im Stadtgebiet und der Unterhaltung der fließenden Gewässer zweiter und dritter Ordnung, jeweils entsprechend den wasserrechtlichen Vorschriften. Die im Wirtschaftsplan aufgeführten Aufwendungen und Ausgaben resultieren aus der Erfüllung der Aufgaben des Eigenbetriebs und sind weitestgehend rechtlich gebunden. Die Erträge der SEF werden überwiegend durch die Veranlagung von Abwasserbeseitigungsgebühren gemäß Hessischem Kommunalabgabengesetzes (HKAG) sowie durch Kostenerstattungen erwirtschaftet. Die Finanzierung des Gebührenhaushaltes Stadtentwässerung ist auf Basis der Abwasserbeseitigungsgebühren sichergestellt. Bei den Abwasserbeseitigungsgebühren handelt es sich insbesondere um · die Schmutzwassergebühr in Höhe von 1,45 EUR pro m³ veranlagtem Frischwasserverbrauch · die Niederschlagswassergebühr in Höhe von jährlich 0,50 EUR pro m² versiegelte und angeschlossene Grundstückfläche. Durch den Eigenbetrieb wurde eine Gebührenbedarfsberechnung im Jahr 2018 im Zusammenhang mit der Einführung der getrennten Abwassergebühren erstellt und durch die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen einer Änderung der Entwässerungssatzung beschlossen (§ 3334 vom 08.11.2018, M 165). In den jeweiligen Kalkulationszeiträumen blieben die Gebührensätze vom 01.01.2019 bis 31.12.2025 unverändert. Für das Jahre 2026 wird ein einjähriger Kalkulationszeitraum festgelegt, diesem folgt ein zweijähriger Kalkulationszeitraum (2027 bis 2028). Während des Kalkulationszeitraumes 2026 bleiben die Gebührensätze unverändert. Durch die Abschmelzung der vorhandenen Verbindlichkeiten gegenüber dem Gebührenzahler, der Gewinnrücklage und der Rückstellungen kann das Defizit in 2026 vollends ausgeglichen werden. Erst ab dem Gebührenkalkulationszeitraum 2027 bis 2028 wird eine neue Gebühr kalkuliert werden. Hierzu wird Ende 2026 eine Satzungsänderung auf den Weg gebracht. Anlage _Stellungnahme_Betriebskommission (ca. 108 KB) Anlage _Wirtschaftsplan_m_Feststellungsvermerk (ca. 254 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.11.2023, M 203 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Sonderausschuss für Controlling und Revision Versandpaket: 19.11.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 24.11.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt und FRAKTION; FDP und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 40. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.11.2025, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt; FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss), ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 50 Beschluss: Der Vorlage M 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 7001, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 90-31

  • Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadtentwässerung Frankfurt am Main für das Jahr 2024 und Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinnes
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    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 190 Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadtentwässerung Frankfurt am Main für das Jahr 2024 und Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinnes Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2024, § 5559 (M 180) Auf Antrag des Magistrats vom 14.11.2025 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2024 und der Lagebericht 2024 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main durch die bestellten Abschlussprüfer BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk im Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2024 am 11.09.2025 erteilt wurden. 2. Der Jahresabschluss zum 31.12.2024, der Lagebericht 2024, der Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2024 und die Stellungnahme der Betriebsleitung werden zustimmend zur Kenntnis genommen: Die Erfüllung der Aufgaben und die zukünftige Entwicklung des Eigenbetriebs werden durch die Gewinnausschüttung nicht beeinträchtigt. 3. Der Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird in der vorgelegten Form festgestellt: a) Die Bilanzsumme auf der Aktiv- und der Passiv- seite beträgt EUR 777.886.845,02 b) Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresgewinn von EUR 4.038.158,59 4. Der Lagebericht 2024 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird gebilligt. 5. Der Jahresgewinn 2024 in Höhe von 4.038.158,59 EUR soll wie folgt verwendet werden: · ein Teilbetrag des Jahresgewinns 2024 in Höhe von 2.112.000,00 Euro soll als Eigenkapitalverzinsung an die Stadt Frankfurt am Main ausgeschüttet werden · zusammen mit dem bereinigten Gewinnvortrag aus dem Jahresabschluss 2023 in Höhe von 5.304.301,32 Euro ergibt sich ein Gewinn in Höhe von 7.230.459,91 Euro, dieser soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. 6. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt. 7. Der Bericht der Betriebskommission über deren Tätigkeit für das Wirtschaftsjahr 2024 ein-schließlich des Berichts zum Public Corporate Governance Kodex, der Compliance Bericht für das Jahr 2024 der Stadtentwässerung Frankfurt am Main sowie die Ergebnisse der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) werden zur Kenntnis genommen. Begründung: A. Zielsetzung Für den Jahresabschluss 2024 finden die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes Hessen (EigBG) in der Fassung vom 9. Juni 1989, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 01.04.2025, Anwendung. Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 5 EigBG hat sich die Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main in ihrer Sitzung am 25. September 2025 mit dem Jahresabschluss 2024 und der Gewinnverwendung befasst. Die Betriebskommission hat den Jahresabschluss zum 31.12.2024 und den Lagebericht 2024 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main zur Kenntnis genommen und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Jahresabschluss festzustellen und die Gewinnverwendung wie beantragt zu beschließen. B. Alternativen Keine C. Lösung Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die Stadtentwässerung Frankfurt am Main, Frankfurt am Main PRÜFUNGSURTEILE Wir haben den Jahresabschluss der Stadtentwässerung Frankfurt am Main, Frankfurt am Main - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtentwässerung Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes des Bundeslandes Hessen (EigBGes) i. V. m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2024 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften des EigBGes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DER BETRIEBSKOMMISSION FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften des EigBGes i. V. m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Die Betriebskommission ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschiften des EigBGes i. V. m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen des Eigenebetriebs bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen. Frankfurt am Main, 11. September 2025 BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Scholz Jürgens Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Stellungnahme der Betriebsleitung zur Gewinnausschüttung Für das durch die Stadt in den Eigenbetrieb eingebrachte Eigenkapital soll aus dem vorgetragenen Gewinn 2024 in Höhe von 7.230.459,91 EUR ein Teilbetrag in Höhe von 2.112.000,00 EUR als Eigenkapitalverzinsung an die Stadt Frankfurt am Main ausgeschüttet werden. Gemäß § 5 Nr. 11 EigBG entscheidet die Gemeindevertretung über die Verwendung des Jahresgewinns. Eine Ausschüttung ist möglich, 1. sofern nicht ein Verlustvortrag aus den Vorjahren abzudecken ist (§ 11 Abs. 6 EigBG) 2. sofern nicht zur Fortentwicklung und Erneuerung der Anlagen Rücklagen zu bilden sind (§ 11 Abs. 3 EigBG). Zu 1. Ein Verlustvortrag aus den Vorjahren ist nicht abzudecken. Zu 2. Die Bildung von weiteren Rücklagen ist nicht zwingend, jedoch soll ein Teilbetrag des vorgetragenen Gewinns in Höhe von 5.118.459,91 EUR auf neue Rechnung vorgetragen werden. - Der Eigenbetrieb erbringt die kommunale Pflichtaufgabe der Abwasserentsorgung im Hoheitsbereich der Stadt Frankfurt am Main im Rahmen der Daseinsvorsorge. Die einschlägigen Satzungen im Ortsrecht der Stadt Frankfurt am Main legen den Anschluss- und Benutzungszwang hinsichtlich der öffentlichen Entwässerungsanlage (Abwasserreinigungsanlage und Kanalnetz) für die im Stadtgebiet gelegenen Grundstücke fest. - Für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungsanlagen werden Kanalbenutzungsgebühren erhoben. Die Berechnung der Gebühren erfolgt auf Basis des Hessischen Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) nach dem Kostendeckungsprinzip. Dieses gewährleistet, dass die der Stadtentwässerung entstehenden Kosten für die Leistungserbringung in voller Höhe gedeckt werden können. - Gemäß § 11 Abs. 3 EigBG kann die Finanzierung der notwendigen Investitionen darüber hinaus auch durch Fremdkapital erfolgen; Zins und Tilgung werden durch kalkulatorische Kostenansätze (Abschreibung und Zins) in der Gebührenkalkulation berücksichtigt und bei kostendeckenden Gebühren entsprechend erwirtschaftet. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☒ Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: Nach § 27 Abs. 4 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes ist nach Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie der Beschlussfassung über die Gewinnverwendung eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschrieben. Dies umfasst die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses mit Angabe des Prüfvermerks sowie die öffentliche Auslegung der Unterlagen für mindestens sieben Tage oder ihre Bereitstellung im Internet für mindestens ein Jahr. und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Entfällt Anlage _Bericht_Betriebskommission (ca. 140 KB) Anlage _Compliance_Bericht (ca. 165 KB) Anlage _Pruefbericht_2024 (nicht öffentlich - ca. 2,7 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.11.2024, M 180 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Sonderausschuss für Controlling und Revision Versandpaket: 19.11.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 24.11.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt und FRAKTION; FDP und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 40. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.11.2025, TO I, TOP 38 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt; FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss), ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 51 Beschluss: Der Vorlage M 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 7002, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 90-31

  • Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Einrichtung eines Verkehrsausgleichsfonds für Gewerbetreibende mit Umsatzeinbrüchen durch verkehrspolitische Umgestaltung
    OFOB 2
    14.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2025, OF 1280/2 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Einrichtung eines Verkehrsausgleichsfonds für Gewerbetreibende mit Umsatzeinbrüchen durch verkehrspolitische Umgestaltung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Verkehrsausgleichsfonds für Gewerbetreibende im Grüneburgweg in angemessener Höhe als Ausgleich für Umsatzeinbussen aufgrund der verkehrspolitischen Umgestaltungsmaßnahmen als Fahrradstrassen einzurichten. Die Mittel könnten unbürokratisch etwa in Form von Mietzuschüssen ausgezahlt werden, natürlich nach Vorlage der testierten Jahresabschlüsse 2019-2025 und fundierter Begründung des Umsatzeinbruches (z.B. Kundenfrequenzen, Durchschnittsbons, ...). Begründung: Eine gerade veröffentlichte Unternehmerbefragung aus dem Frühjahr 2025 der Industrie- und Handelkammer Frankfurt am Main mit der Wirtschaftsförderung Frankfurt befasst sich systematisch mit den Auswirkungen der Umgestaltungsmassnahmen auf die ansässigen Einzelhändler und Gewerbetreibenden und basiert auf einer wesentlich breiteren Erfassung der ansässigen Betriebe, die zu zwei Dritteln den Umbau für gravierende Umsatzrückgänge verantwortlich machten und die vom Dezernat vertretene Hypothese, bessere Raderreichbarkeit und höhere Aufenthaltsqualität würden zu mehr Kunden und steigenden Umsätzen führen. Statt dessen planen sechs weitere Unternehmen, Ihre Geschäfte aufzugeben. Um an den betroffenen Strassen weiterhin eine diverse Einzelhandels- und Nahversorgungsstruktur sicherzustellen und Kleingewerbe zu schützen, könnte der Verkehrsausgleichsfonds verhindern, dass sich der Grüneburgweg zu einer Gastro-Monokultur entwickelt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 1280/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme)

  • Haushalt 2026 Grundreinigung, Instandsetzung und sicherheitsfördernde Maßnahmen für die öffentliche Toilette in der UBahnStation „Bockenheimer Warte“
    OFOB 2
    14.11.2025 · CDU, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2025, OF 1291/2 Betreff: Haushalt 2026 Grundreinigung, Instandsetzung und sicherheitsfördernde Maßnahmen für die öffentliche Toilette in der U-Bahn-Station "Bockenheimer Warte" Der Magistrat wird aufgefordert sicherzustellen, dass für die umfassende Grundreinigung, Instandsetzung, barrierearme Nutzbarkeit und laufende Pflege der öffentlichen Toilette in der U-Bahnstation Bockenheimer Warte die erforderlichen Haushaltsmittel eingestellt und bereitgestellt werden. Diese Mittel dienen insbesondere - einer vollständigen Grundreinigung, - der technischen und baulichen Instandsetzung, - der Einführung engmaschiger, dauerhaft verlässlicher Reinigungsintervalle, - der Umsetzung geeigneter Maßnahmen gegen Angsträume (z. B. bessere Beleuchtung, transparente Gestaltung, Geruchsneutralisation, regelmäßige Kontrolle), - sowie der Schaffung einer praktikablen Lösung für mobilitätseingeschränkte Personen, da die vorhandene Toilette sich in der B-Ebene befindet, die über den Aufzug nicht erreichbar ist. Begründung: Die Toilettenanlage befindet sich seit langem in einem völlig untragbaren Zustand. Schmutz, starker Geruch und ein insgesamt verwahrloster Eindruck haben dazu geführt, dass die Anlage kaum genutzt wird und als Angstraum gilt. Ein solcher Zustand ist an einem zentralen Verkehrsknotenpunkt des Stadtteils nicht akzeptabel. Mit der Schließung der öffentlich nutzbaren Toiletten in der Universitätsbibliothek hat sich die Lage zusätzlich verschärft. Nach den Erfahrungen und Berichten der Mitarbeiter der Universitätsbibliothek ist eine regelmäßige Kontrolle durch Sicherheits- und Reinigungspersonal leider unverzichtbar. Es sei vorgekommen, dass große Gruppen -vermeintlich- Wohnungsloser die Toiletten in der Universitätsbibliothek zum Waschen ihrer Kleidung und für die gesamte Körperhygiene genutzt wurden. Hier kam es zu Konflikten zwischen den Nutzern, aber auch mit den Mitarbeitern der Universitätsbibliothek. Hier ist es angezeigt, wie schon durch mehrere Anträge (dazu zuletzt ST 1719/2025) zum Ausdruck gebracht eine tragfähige Lösung zu finden. Öffentliche Toiletten können keine, bzw. nicht die einzige, Anlaufstelle für Wohnungslose sein. In der näheren Umgebung gibt es kaum Alternativen. Bürger werden dadurch faktisch gezwungen, Toiletten in gastronomischen Betrieben zu nutzen - verbunden mit einem Verzehrzwang. Das ist weder fair noch praxistauglich. Besonders problematisch ist die Situation für mobilitätseingeschränkte Menschen. Die Toiletten befinden sich in der B-Ebene und sind über den Aufzug nicht erreichbar. Damit besteht de facto kein barrierefreies Angebot im Umfeld der Bockenheimer Warte. Eine Großstadt wie Frankfurt darf eine solche Versorgungslücke nicht hinnehmen, zumal es sich bei der Bockenheimer Warte um eine wichtige Umsteigehaltestelle handelt. Das Gremium hatte außerdem erwartet, dass die Anlage in das Toilettenkonzept der Stadt Frankfurt aufgenommen wird. Dies ist trotz des hohen Bedarfs nicht erfolgt. Eine Grundreinigung, bauliche Sicherung, barrierefreie Erschließung und dauerhafte Pflege der Anlage sind dringend notwendig. Ohne die Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel können diese Maßnahmen nicht umgesetzt werden. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 1291/2 wurde zurückgezogen.

  • Schön, dass in der Dondorf-Druckerei wieder Licht brennt!
    OFOB 2
    14.11.2025 · GRÜNE, SPD, FDP, Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2025, OF 1299/2 Betreff: Schön, dass in der Dondorf-Druckerei wieder Licht brennt! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zum Zwecke einer anteiligen Finanzierung der Ausstattung der Räume zur Zwischennutzung in die Dondorf-Druckerei sowie den Umzugskosten der Vereine Freunde Bockenheims e.V. - Verein für Ortsgeschichte, Studienkreis Deutscher Widerstand 1933-1945 e.V. sowie Frankfurter Archiv der Revolte e.V. dem Verein Freunde Bockenheims e.V. -stellvertretend für die genannten Vereine- einen Zuschuss aus dem Ortsbeiratsbudget des Ortsbeirat 2 einen Betrag in Höhe von bis zu EUR 1.800,- zur Verfügung zu stellen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Für die Ausstattung der Räume und den Umzug wird von den Vereinen der folgende Bedarf angegeben: Umzugskosten und Beleuchtungsinstallation (die Räume werden ohne Beleuchtung den Vereinen überlassen); Ausstattungsbedarf (Bestuhlung, Schränke, Schreibtische); PC-Arbeitsplätze; Archiv-Ausstattung mit säurefreien Archivkartons. Die Aufwendungen werden nach Angabe der Vereine insgesamt ca. € 4.000,- ausmachen. Der Ortsbeirat-2 wird von den Vereinen im Ergebnis um einen anteiligen Finanzierungzuschuss der genannten Aufwendungen in Höhe von € 1.800,- gebeten, was vom Zweck und in der Höhe dem Ortsbeirat angemessen erscheint. Der Verein Freunde Bockenheims e.V. tritt in dieser Sache stellvertretend für alle drei Vereine des Bockenheimer- bzw. Westend-Stadtteils auf. Der Ortsbeirat hatte sich mit der OM 6223 vom 02.12.2024 Anfang 2025 -ohne Gegenstimme- darüber beschlossen, dass namentlich die Freunde Bockenheims, der Studienkreis Widerstand sowie das Frankfurter Archiv der Revolte jeweils Räumlichkeiten als Archiv bzw. Lagerraum sowie für öffentliche Ausstellungen für die Zeit der Zwischennutzung in der Dondorf-Druckerei zur Verfügung gestellt bekommen. Erfreulicherweise hat das geklappt! Die Vereine berichten nun, dass ab November 2025 zwei Arbeitsräume (Studios) für die Archive und die Archivarbeit der Vereine Freunde Bockenheims e.V. - Verein für Ortsgeschichte, Frankfurter Archiv der Revolte e.V. und des Studienkreises Deutscher Widerstand 1933-1945 e.V. im 2. Obergeschoss der Dondorf-Druckerei in Zwischennutzung zur Verfügung stehen und eine Nutzungsvereinbarung getroffen wurde. Die drei Vereine planen, wie sie dem Ortsbeirat berichten, eine Nutzung für Archivarbeit und streben dabei Synergien bei der Raum-nutzung an. Die Ausstattung soll diese gemeinsame Nutzung ermöglichen und fördern. Für die Archivarbeit werden für ehrenamtlich Mitarbeitende 5-6 Arbeitsplätze geschaffen. Für eine temporäre Archiv-Nutzung durch Forschende und Studierende etc. soll ein Gast-Arbeitsplatz eingerichtet werden. Für alle drei Vereine wird dadurch eine erhebliche Verbesserung ihrer jeweiligen Situation geschaffen: Die Freunde Bockenheims erhalten wieder einen öffentlich zugänglichen Archiv- und Vereins-Platz für die Ortsgeschichte, der Studienkreis Deutscher Widerstand erhält einen zusätzlichen Ort für seine Forschung und Vermittlung zum Rettungswiderstand 1933-1945 und das Frankfurter Archiv der Revolte kann seine Archivbestände sachgemäß erfassen, sein Digitalisierungsprojekt vorantreiben und seine Dokumente für Forschende angemessen zur Verfügung stellen. Den Stadtteilen Bockenheim und Westend werden mit dieser Präsenz der Stadtgeschichte in der Dondorf-Druckerei durch die drei Vereine wichtige Wahrnehmungsmöglichkeiten geboten. Die Stadtteilgeschichte als Teil des kulturellen Gedächtnisses der Stadtgesellschaft wird durch das gemeinsame Engagement der drei Vereine neue Impulse erfahren und die demokratischen Kräfte in der Zivilgesellschaft stärken. Der Ortsbeirat will dies alles mit dem beantragten Unterstützungsbeitrag weiterhin fördern! Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 46 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 451 2025 Die Vorlage OF 1299/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und ÖkoLinX-ARL

  • Unterstützung der Weihnachts-Geschenkaktion 2025 der AdA-Kantine
    OFOB 2
    14.11.2025 · GRÜNE, SPD, Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2025, OF 1300/2 Betreff: Unterstützung der Weihnachts-Geschenkaktion 2025 der AdA-Kantine Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat stellt der Initiative Zukunft Bockenheim e. V. aus seinem Budget bis zu 4.000 EUR zur Verfügung. Die Mittel sind zweckgebunden für die Weihnachts-Geschenkaktion der Ada-Kantine im Jahr 2025 einzusetzen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Ada-Kantine der Initiative Zukunft Bockenheim ist ein zentraler sozialer und niedrigschwelliger Begegnungsort im Stadtteil. Insbesondere Menschen mit sehr geringem Einkommen, Rentner*innen mit Grundsicherungsbezug, Alleinerziehende, Geflüchtete, wohnungslose Personen sowie Menschen in prekären Lebenslagen zählen zu den regelmäßigen Gästen. Der Zulauf ist in den vergangenen Monaten weiter gestiegen. Im vergangenen Jahr konnte die Ada-Kantine mit Stiftungsmitteln rund 300 Weihnachtstüten an ihre Gäste ausgeben. Der Gesamtumfang lag bei rund 11.000 EUR. Die Tüten enthielten u. a. Handschuhe, Schals, Socken, Pflegeprodukte, Süßes sowie frisches Obst - Dinge, die gerade in den kalten Wintermonaten für viele der Besucher*innen eine Unterstützung darstellen. In diesem Jahr stehen die Stiftungsmittel leider nicht mehr zur Verfügung. Zudem sind die Preise für Lebensmittel und Bedarfsgegenstände stark angestiegen, wodurch sich die soziale Lage vieler Menschen, die die Ada-Kantine aufsuchen, weiter verschlechtert. Um die Weihnachts-Geschenkaktion dennoch zu ermöglichen, braucht es die finanzielle Unterstützung aus dem Ortsbeirat. Die beantragten Mittel würden dazu beitragen, den Besucherinnen und Besuchern der Ada-Kantine auch in diesem Jahr ein würdiges, warmes und bedarfsgerechtes Weihnachtsgeschenk zu ermöglichen. Der Ortsbeirat 2 kann durch diese Förderung einen unmittelbaren und spürbaren Beitrag zur sozialen Unterstützung besonders bedürftiger Menschen im Stadtteil leisten. Antragsteller: GRÜNE SPD Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 452 2025 Die Vorlage OF 1300/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

  • Hundeauslaufwiese im Zeppelinpark
    OFOB 2
    14.11.2025 · CDU, SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2025, OF 1301/2 Betreff: Hundeauslaufwiese im Zeppelinpark Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Zeppelinpark eine eingezäunte Hundeauslaufwiese einzurichten, die es ermöglicht, Hunde sicher und ordnungsgemäß ohne Leine laufen zu lassen. Für die Umsetzung dieser Maßnahme stellt der Ortsbeirat aus seinem Budget einen Betrag in Höhe von 50% der Baukosten zur Verfügung, maximal allerdings gedeckelt auf 4.000,- Euro. Die Maßnahme ist schnellstmöglich zu realisieren. Begründung: Die Zahl der gehaltenen Hunde steigt kontinuierlich an. Damit wächst auch der Bedarf an geeigneten Hundeauslaufflächen, die sowohl den Bedürfnissen der Tiere gerecht werden als auch ein konfliktfreies Miteinander im öffentlichen Raum gewährleisten. Im Ortsbezirk 2 stehen derzeit jedoch nur wenige ausgewiesene Flächen zur Verfügung. Lediglich im Grüneburgpark existiert eine eingezäunte Hundeauslauffläche; hinzu kommen unbefestigte Freiflächen im Rebstockpark sowie in Bockenheim an der A66. Der Zeppelinpark liegt in unmittelbarer Nähe zu Wohngebieten wie dem Rebstock- oder dem Europaviertel, ohne jedoch direkt an dichte Wohnbebauung anzuschließen. Dadurch ist ein ausreichender Abstand gegeben, der mögliche Lärmbelastungen minimiert. Aufgrund seiner Lage und Struktur eignet sich der Zeppelinpark besonders gut für die Einrichtung einer klar abgegrenzten, eingezäunten Hundeauslauffläche und würde das bestehende Angebot für Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer sinnvoll erweitern. Eine solche Fläche ermöglicht es Hunden, sich frei und ohne Leine zu bewegen, ohne dass Gefahrensituationen im Umfeld entstehen. Sie stellt somit eine bedarfsorientierte, sicherheitsfördernde und praxisgerechte Ergänzung des bestehenden Angebots im Stadtteil dar. Das Grünflächenamt hat bereits signalisiert, dass es dieser Maßnahme positiv gegenübersteht. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 48 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 453 2025 Die Vorlage OF 1301/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU, SPD, 1 Linke und BFF gegen FDP (= Ablehnung); 1 GRÜNE, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

  • Unterstützung des ersten Stadtteilfestes auf dem Westendplatz
    OFOB 2
    14.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2025, OF 1310/2 Betreff: Unterstützung des ersten Stadtteilfestes auf dem Westendplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das für September 2026 geplante Ersten Stadtteilfestes auf dem Westendplatz im Rahmen des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen" mit 3.000,- Euro zu beteiligen. Diese sollen für Biertische/Sitzgelegenheiten/Basicatering/Bühne/Lautsprecher (ca. 2.000,- Euro), ein Geschirrmobil (ca. 600,- Euro) und eine mobile Komposttoilette (ca. 400,- Euro) verwendet werden. Zusätzlich möge der Magistrat die notwendigen Mittel für ein Sicherheitskonzept für das Fest zur Verfügung stellen. Begründung: in Kooperation mit dem Sozialrathaus Bockenheim startete im und mit dem Familienzentrum Westend am 14.11.25 ein Arbeitskreis für den Stadtteil Westend-Süd mit einer Kick-off-Veranstaltung. Im Westend Süd fehlt noch ein Forum zur Koordination der Sozialen Arbeit in Jugendarbeit, Schule, Erwachsenenbildung und Seniorenarbeit, wie es dies in allen anderen Stadtteilen des Sozialrathausbezirks gibt. Das erste Netzwerktreffen war mit ca. 20 Teilnehmern aus den Gemeinden, der Kinder- und Jugendhilfe sowie Seniorenbetreuung, Sozialhilfe und Repräsentanten Internationaler Organisationen im Ortsbezirk sehr gut besucht. Der Bedarf an Vernetzung ist bei allen Akteuren sehr groß. Als erste konkrete Initiative soll im September 2026 ein Stadtteilfest auf dem Westendplatz organisiert werden. Das Fest soll als Auftaktveranstaltung für den Arbeitskreis dienen. Ziel des Festes soll sein, zusammen zu kommen und die Akteure im Stadtteil für alle sichtbar zu machen. Die Akteure würden jeweils Infotische mit Mitmachangebot oder Essen anbieten, auch ein Rahmenprogramm und Kinderbetreung sollen angeboten werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage OF 1310/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 24 Beschluss: Initiative OI 136 2026 Die Vorlage OF 1310/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass an das Ende des Antragstenors der folgende Wortlaut angehängt wird: "Das Geld soll an das Familienzentrum im Westend gehen." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

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