Nachhaltigkeitsstrategie 2030+ zu vier Handlungsfeldern
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Einführung der Nachhaltigkeitsstrategie 2030+ vor, um einen Orientierungsrahmen für die nachhaltige Entwicklung der Stadt Frankfurt am Main zu schaffen. Ziel ist es, auf die Herausforderungen des Klimawandels, der sozialen Gerechtigkeit und der nachhaltigen Stadtentwicklung zu reagieren. Die Strategie soll in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Dezernaten und unter Berücksichtigung internationaler Vorgaben entwickelt und umgesetzt werden.
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Thema Stadtplanung verfolgenBeschlussvorschlag
- Die Stadt Frankfurt am Main beschließt die Nachhaltigkeitsstrategie 2030+ zu den vier Handlungsfeldern: Globale Verantwortung, Eine Welt und nachhaltige Beschaffung, Nachhaltige Stadtentwicklung, Klima, Umwelt und Ressourcen sowie Nachhaltige Mobilität.
- Der Magistrat wird aufgefordert, die Maßnahmen der anhängenden Nachhaltigkeitsstrategie in der jeweiligen Zuständigkeit umzusetzen.
- Die Nachhaltigkeitsstrategie 2030+ dient als Orientierungsrahmen sowie als Handlungsprogramm für die nachhaltige Entwicklung der Stadt Frankfurt am Main.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie 2030+ zu vier Handlungsfeldern als gesamtstädtische Aufgabe in gemeinsamer Verantwortung des Magistrats ausgeführt wird.
- Der Magistrat wird beauftragt, die anhängende Nachhaltigkeitsstrategie 2030+ als nächsten Schritt um die Handlungsfelder Bildung und Soziale Gerechtigkeit & Gesundheit analog zu den ersten vier Handlungsfeldern zu erweitern.
- Im Zuge einer fortlaufenden Evaluation werden auf Basis von Erfahrungen bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie 2030+ alle enthaltenen Handlungsfelder fortlaufend angepasst und ergänzt. Dies geschieht in Anlehnung an die übergeordneten Nachhaltigkeitsstrategien von Bund und Land.
- Der Magistrat wird beauftragt, ein inhaltliches Monitoring zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie 2030+ zu etablieren, das mit der bisherigen Nachhaltigkeitsberichterstattung der Stadt Frankfurt Main zusammengeführt wird.
- Der Magistrat wird beauftragt, dezernatsübergreifend die zur Umsetzung der Strategie benötigten Ressourcen zu ermitteln und im Rahmen der bestehenden Haushaltseckwerte geeignet zu berücksichtigen. Für die jeweiligen investiven Einzelmaßnahmen ist eine baureife Planung zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die Beschlussvorlage zum Bau und zur Finanzierung vorzulegen. Für Investitionskostenzuschüsse an Dritte sind der Stadtverordnetenversammlung entsprechende Finanzierungsvorlagen vorzulegen. Die Bereitstellung erforderlicher Haushaltsmittel für die weiterführende Planung von konkreten Maßnahmen erfolgt im Rahmen der vorhandenen Mittel der jeweils verantwortlichen Dezernate.
- Der Magistrat wird beauftragt, langfristig einen Nachhaltigkeitshaushalt aufzustellen. Hierfür benötigte Ressourcen sind innerhalb des bestehenden Haushalts- bzw. Stellenplans bereitzustellen.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen verabschiedeten im Jahr 2015 die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung mit dem Ziel, die Lebenssituation aller Menschen zu verbessern und gleichzeitig unseren Planeten zu erhalten. Zentrales Element der Agenda 2030 sind die 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung - die sogenannten Sustainable Development Goals (SDGs). Sie machen die gemeinsame Verantwortung aller Länder für die Entwicklung eines nachhaltigen Lebens- und Wirtschaftsmodells deutlich.
Im Hinblick auf die Umsetzung der Agenda 2030 und der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie kommt der kommunalen Ebene eine besondere Rolle zu, denn nahezu alle der 17 SDGs stehen im direkten oder indirekten Zusammenhang mit den Aufgaben der Kommunen. Um aktuellen Herausforderungen zu begegnen, zukunftsfähige Lösungen zu entwickeln, die Widerstandsfähigkeit der Kommunen zu steigern und kommunale Aufgaben nachhaltig zu gestalten, richten die Kommunen ihre Planungen und ihr Handeln zunehmend an den Prinzipien der Nachhaltigkeit aus. Folglich sind Kommunen zentrale Akteure bei der Verwirklichung der Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung.
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.05.2018, § 2738 (M 68) - 2030 Agenda des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)/Deutsche Sektion: "Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten" - hat sich die Stadt Frankfurt das Ziel gesetzt, an der Erreichung der Agenda 2030 mitzuwirken und zu prüfen, mit welchen Aktivitäten die Stadt die Agenda 2030 unterstützen kann.
Am 04.12.2020 legte der Magistrat den Nachhaltigkeitsbericht 2020 der Stadt Frankfurt am Main auf der Basis der Agenda 2030 vor (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.202, § 6921 (B 643)): Der Bericht liefert eine erste Bestandsaufnahme, die alle 17 SDGs in den Blick nimmt und gibt dabei einen Überblick über die Entwicklungen, Aktivitäten und Prozesse nachhaltiger Entwicklung der Stadt Frankfurt.
Um an den Nachhaltigkeitsbericht als Bestandsaufnahme zur Agenda 2030 anzuknüpfen, weitere richtungsweisende Schritte für mehr Lebensqualität und Nachhaltigkeit in der Stadt Frankfurt zu machen und einen strategischen Orientierungsrahmen zu finden, ist eine Nachhaltigkeitsstrategie erforderlich. Mit einer Nachhaltigkeitsstrategie zu einzelnen Handlungsfeldern können in einem ersten Schritt wesentliche Aspekte der nachhaltigen Entwicklung zusammengefasst, messbare Ziele festgelegt, Prioritäten identifiziert und Maßnahmen zur Zielerreichung definiert werden. So kann eine Perspektive für die weitere nachhaltige Entwicklung der Stadt Frankfurt am Main aufgezeigt werden, die langfristig in eine gesamtstädtische Nachhaltigkeitsstrategie überführt werden kann.
B. Alternativen
Die Alternative besteht in einem Verzicht auf eine Nachhaltigkeitsstrategie. Ohne eine Nachhaltigkeitsstrategie als Dach mit gemeinsamer Vision, Leitlinien, Zielen und Maßnahmen wird die Kommunikation und Zusammenarbeit zur Steigerung der nachhaltigen Entwicklung der Stadt Frankfurt am Main in der Stadtverwaltung sowie in der Stadtöffentlichkeit erschwert.
Bei einem weitgehenden Verzicht auf ein gemeinsames Handlungsprogramm und einen strategischen Orientierungsrahmen ist innerhalb der Stadtverwaltung ein erhöhter Abstimmungsaufwand für die einzelnen relevanten Projekte zu erwarten, Synergien können nicht genutzt und Redundanzen nicht vermieden werden.
Bei der Kommunikation der Nachhaltigkeitsthemen und -maßnahmen in der Stadtöffentlichkeit fehlt somit ein gemeinsamer Bezugsrahmen. Nachhaltigkeitsmaßnahmen können von den Frankfurter Bürger:innen als solche nicht identifiziert oder nur vereinzelt oder gar unsystematisch wahrgenommen werden.
Zudem kann ohne eine Nachhaltigkeitsstrategie den Anforderungen vom Bund und vom Land Hessen nicht entsprochen werden.
Der Bund bezeichnet in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (Fassung 2021) Kommunen als treibende Kraft zur Erreichung der Agenda 2030: Kommunen sollen durch die Entwicklung und Umsetzung von integrierten Nachhaltigkeitsstrategien auf kommunaler Ebene die SDGs und nachhaltige Entwicklung im Verwaltungsalltag verankern.
Das Land Hessen verpflichtet mit seiner Landesverfassung Kommunen dazu, Nachhaltigkeit im Verwaltungshandeln zu etablieren: Gemäß Artikel 26c müssen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbände bei ihrem Handeln das Prinzip der Nachhaltigkeit berücksichtigen, um die Interessen künftiger Generationen zu wahren.
Nur mit einer integrierten Nachhaltigkeitsstrategie auf kommunaler Ebene werden diese Erwartungen und Vorgaben erfüllt.
C. Lösung
Die vielfältigen Anforderungen an die nachhaltige Entwicklung der Stadt Frankfurt am Main wachsen im Zuge von globaler Verflechtung und Klimawandel:
- Die Stadt Frankfurt am Main wird gesellschaftlich vielfältiger und steht zunehmend vor der Herausforderung, globale Handelsbeziehungen fair zu gestalten.
- Die Einwohnendenzahl der Stadt Frankfurt am Main steigt und gleichzeitig der Bedarf nach bezahlbarem Wohnraum, der mit einer Entwicklung von nachhaltigen Quartieren einhergehen muss.
- In Zeiten des fortschreitenden Klimawandels ist Klimaneutralität ebenso relevant wie die Anpassung an den Klimawandel, der Schutz von Natur und Umwelt sowie der Erhalt von Lebensräumen und natürlichen Ressourcen.
- Die sich verändernden Mobilitätsbedürfnisse haben Auswirkungen auf den Stadtraum und zugleich muss Frankfurt am Main die Mobilitätswende ausgestalten.
Frankfurt am Main nimmt sich diesen vorrangigen Herausforderungen mit einer Nachhaltigkeitsstrategie zu einzelnen Handlungsfeldern an.
Mit der Nachhaltigkeitsstrategie 2030+ liegt ein Handlungsprogramm vor, das eine Richtschnur für die nachhaltige Entwicklung der Stadt Frankfurt ist, innerhalb der Stadtverwaltung Orientierung bietet und für die Stadtöffentlichkeit Ziele und Maßnahme sowie ihre Zusammenhänge transparent offenlegt. Die Nachhaltigkeitsstrategie 2030+ bezieht sich zunächst auf folgende vier Handlungsfelder:
- Globale Verantwortung, Eine Welt und nachhaltige Beschaffung
- Nachhaltige Stadtentwicklung
- Klima, Umwelt und Ressourcen
- Nachhaltige Mobilität
Für alle vier Handlungsfelder werden jeweils inhaltliche Leitlinien ausgestaltet, die in einer übergreifenden Vision für Frankfurt als nachhaltige Stadt zusammengeführt werden. Die Leitlinien und die Vision bilden mit den Schlagworten fair und global, attraktiv und bezahlbar, klimaneutral und resilient sowie mobil und lebenswert einen übergreifenden handlungsleitenden Rahmen.
Zu jedem Handlungsfeld werden kurz-, mittel- und langfristige Ziele in Form eines hierarchischen Zielsystems aus strategischen und operativen Zielen festgesetzt. Zu jedem operativen Ziel werden Maßnahmen dargelegt sowie Projekte und Ressourcen, um die Ziele zu erreichen. Die Strategie dient dabei als Dachstrategie und führt bereits bestehende Beschlüsse, Ziele und Maßnahmen zusammen, um die vielfältigen Aktivitäten im Nachhaltigkeitskontext zu verbinden.
In einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe haben zahlreiche Stellen von Juli 2022 bis September 2024 im Projekt intensiv zusammengewirkt. Mit externer fachlicher Beratung wurde gemeinsam der vorliegende Entwurf entwickelt und finalisiert. Das Projekt wurde mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung finanziert (Förderung bis 31.12.2023) und in Kooperation mit den Träger:innen Servicestelle Kommunen in der Einen Welt von Engagement Global sowie der Geschäftsstelle der Nachhaltigkeitsstrategie Hessen umgesetzt.
Die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie 2030+ zu vier Handlungsfeldern als gesamtstädtische Aufgabe soll unter Zusammenwirkung aller beteiligten Ämter und Stellen verfolgt werden.
Um nachhaltige Entwicklung umfassend zu adressieren, soll die Nachhaltigkeitsstrategie 2030+ perspektivisch um weitere Handlungsfelder erweitert werden.
Die Nachhaltigkeitsstrategie 2030+ soll als nächstes um die Handlungsfelder Bildung und Soziale Gerechtigkeit & Gesundheit erweitert werden.
- Die Erweiterung um das Handlungsfeld Soziale Gerechtigkeit und Gesundheit leitet sich aus vielfältigen Herausforderungen ab, die aktuell in der Stadt Frankfurt am Main verstärkt zu beobachten sind. Um diesen zu begegnen, sollen entsprechende Zielvorstellungen entwickelt werden:
- Die materielle Ungleichheit nimmt in Frankfurt wie in anderen großen Städten weiter zu. Ziel muss die Verbesserung der Chancengerechtigkeit für alle Bewohner:innen sein, indem gleiche Chancen beim Zugang zu sozialer Teilhabe, zu einer guten Gesundheitsversorgung und zu hochwertiger, inklusiver Bildung durch eine armutsorientierte Sozialpolitik geschaffen werden. Dazu bedarf es armutsorientierter und geschlechtersensibler Strategien zur Beseitigung von Armut.
- Laut aktueller Datenlage leidet jedes zweite Kind bis 17 Jahre an einer chronischen Erkrankung. Mit steigendem Alter nehmen die gesundheitlichen Probleme zu. Gesundheitliche Probleme können soziale Auswirkungen haben und umgekehrt. Deshalb ist die Entwicklung einer Gesundheitsförderungs-strategie wichtig. Das Konzept "Health in All Policies" verankert Gesundheit als Querschnittsthema in der städtischen Politik.
Leitlinien, strategische und operative Ziele sowie Maßnahmen werden zu den zwei zusätzlichen Handlungsfeldern Bildung und Soziale Gerechtigkeit & Gesundheit entwickelt und in die Nachhaltigkeitsstrategie 2030+ eingepasst.
Im weiteren Prozess können zusätzliche Handlungsfelder hinzukommen, um einen stadtweiten Nachhaltigkeitsprozess mit einer gesamtstädtischen Nachhaltigkeitsstrategie aufzubauen.
Um eine Anpassung an sich ggf. verändernde Rahmenbedingungen zu gewährleisten oder Erfahrungen bei der Umsetzung der Strategie iterativ in den Prozess einzubinden, soll die Nachhaltigkeitsstrategie 2030+ fortlaufend evaluiert werden. Im Zuge dieser fortlaufenden Evaluation können Leitlinien, Ziele sowie Maßnahmen aller enthaltenen Handlungsfelder fortlaufend angepasst und ergänzt werden, wenn es die Rahmenbedingungen und Beschlüsse der Stadt Frankfurt am Main oder auch Erfahrungen bei der Umsetzung der Ziele und Maßnahmen erforderlich machen.
Ein inhaltliches Monitoring zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie 2030+ soll etabliert und mit der bisherigen Nachhaltigkeitsberichterstattung der Stadt Frankfurt Main (B 643) zusammengeführt werden, um Doppelstrukturen zu vermeiden und die Nachhaltigkeitsaktivitäten gebündelt zu kommunizieren.
Das Monitoring umfasst zwei Ebenen:
a. Umsetzung: Es wird anhand der vorgesehenen Indikatoren erfasst, ob Maßnahmen umgesetzt wurden.
b. Wirksamkeit: Es wird erfasst und bewertet, ob durch die Maßnahmen die entsprechenden operativen Ziele erreicht wurden, das heißt, ob die Maßnahmen die vorgesehene Wirksamkeit hatten.
Die Daten für das Reporting werden regelmäßig durch das federführende Dezernat X
- Klima, Umwelt und Frauen - bei den Fachstellen abgefragt (in den Jahren 2025, 2027, 2030). Im Zuge dieser Abfrage sind die Fachämter ebenfalls für die Bereitstellung aktualisierter Daten zu den SDG-Indikatoren verantwortlich, die bereits 2020 in einem ersten Nachhaltigkeitsbericht für die Stadt Frankfurt am Main (B 643) veröffentlicht wurden.
Im Zuge der Erweiterung um das Handlungsfeld Bildung obliegt die Datenerhebung und die Ergebnispräsentation zu den übergeordneten Themen Inklusion, Integration und Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) dem Dezernat XI, das im Kontext des Programms Bildungskommune des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Indikatoren entwickelt, Daten erhebt und diese auswertet.
Das Monitoring der Strategie wird mit Daten zu den SDG-Indikatoren für Kommunen zusammengeführt und in dem städtischen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht (Veröffentlichung jeweils in den Jahren 2026, 2028, 2031). Dazu werden Möglichkeiten der technischen Unterstützung geprüft.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Die finanziellen Bedarfe (Personal- und Sachkosten, Zuschüsse oder investive Mittel) der in der Nachhaltigkeitsstrategie 2030+ aufgeführten Aufgaben und Aktivitäten sind von den zuständigen Dezernaten zu ermitteln und im Rahmen der Eck- und Zielwerte der jeweiligen Haushaltsplanungen geeignet zu berücksichtigen bzw. zu priorisieren. Soweit aus der Realisierung, der Fortschreibung oder dem Monitoring der Nachhaltigkeitsstrategie 2030+ zusätzliche Bedarfe im Haushalt resultieren, ist darüber auf Basis gesonderter Vorlagen des Magistrats zu entscheiden bzw. sind die benötigten Mittel für weitere Folgehaushalte vorzumerken.
Anlage _Nachhaltigkeitsstrategie (ca. 7,6 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Dezember 2020BB 643Nachhaltigkeitsbericht 2020 2030 Agenda des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)/Deutsche Sektion: „Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“Magistratsbericht
- 14. November 2025Sie sind hierMM 180Nachhaltigkeitsstrategie 2030+ zu vier HandlungsfeldernMagistratsvortrag
- 4. Dezember 2025NRNR 1460Nachhaltigkeitsstrategie ergänzenSTVV-Antrag · Linke
- 13. April 2026Antwort des Magistrats · nach 279 WochenBB 140Nachhaltigkeitsstrategie ergänzenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf23 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, 1 Linke und BFF gegen 1 Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und dFfm gegen CDU (= Ablehnung); Linke, FDP, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, CDU und Linke gegen fraktionslos (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD und FDP gegen Linke, AfD und Herr Rudloff (= Zustimmung); GRÜNE und Herr Can (= Enthaltung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 180 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1460 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1497 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Ablehnung); FDP, BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, FDP und AfD gegen Linke und FRAKTION (= Annahme); GRÜNE, SPD, BFF-BIG, Volt und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION; BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (NR 1460 und NR 1497 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 180 = Annahme, NR 1460 und NR 1497 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffern 1. und 2.: CDU, BFF und FDP gegen 3 GRÜNE und SPD (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) Ziffern 3. und 4.: CDU, BFF und FDP gegen 2 GRÜNE und SPD (= Annahme); 2 GRÜNE (= Enthaltung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 180 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1460 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1497 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF gegen Linke und FRAKTION (= Annahme); GRÜNE, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (NR 1497 = Ablehnung, M 180 und NR 1460 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 180 = Annahme, NR 1460 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, farbechte/Linke, FDP und BFF gegen GRÜNE und SPD (= Zustimmung) zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und farbechte/Linke (= Zustimmung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke und fraktionslos gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, FDP, Linke und fraktionslos gegen CDU, SPD und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung SPD
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 180 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1460 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1497 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF gegen Linke (= Annahme); GRÜNE, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (M 180 und NR 1460 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss, NR 1497 = Ablehnung) FRAKTION (M 180 und NR 1460 = Annahme, NR 1497 = Ablehnung) Gartenpartei (NR 1460 und NR 1497 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 180, NR 1460 und NR 1497 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) bei Abwesenheit FREIE WÄHLER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen Linke (= Annahme); bei Abwesenheit FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 180 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 1460 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Den Ziffern 3. und 4. der Vorlage NR 1460 werden in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1497 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (M 180 und NR 1460 = Ablehnung, NR 1497 = Annahme) Gartenpartei (M 180 = Ablehnung, NR 1460 und NR 1497 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 180, NR 1460 und NR 1497 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 180 = Annahme, NR 1460 und NR 1497 = Ablehnung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 180 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 1460 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Den Ziffern 3. und 4. der Vorlage NR 1460 werden in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1497 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yimaz (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 180 = Ablehnung, NR 1460 und NR 1497 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 180 = Annahme, NR 1460 und NR 1497 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, Linke, BFF und AfD (= Annahme) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP und AfD gegen Linke (= Annahme)