Datenschutz
Zusammenfassung
Der Bericht beschreibt die Datenschutzmaßnahmen und -aktivitäten des Referates für den Zeitraum von Januar 2021 bis Dezember 2022. Ziel ist es, die Information über die Datenschutzmaßnahmen transparent zu machen und die Behördenleitung auf den aktuellen Stand der Datenschutzrichtlinien zu bringen.
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E-Mail-Abo einrichtenBericht
Die Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main (TCF) als ehrenamtliche Geschäftsstelle des Tourismusbeirats hat in Zusammenarbeit mit den beteiligten Dezernat I - Hauptverwaltung und Sport, Dezernat IV - Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing und Dezernat VII - Kultur und Wissenschaft entsprechend des Stadtverordnetenbeschlusses § 1469 vom 31.03.2022 eine Übersicht über die Verwendung aller des Tourismusbeitrags und deren Zuordnung zu den Handlungsfeldern des Masterplans Tourismus Frankfurt am Main 2030 (B 237 vom 28.05.2021) für das Tourismusbeitragsjahr 2023 erstellt.
Der Tourismusbeitrag wird seit dem 01.01.2018 gem. § 13 Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Tourismusbeitragssatzung) zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die Schaffung, Erweiterung, Unterhaltung und Vermarktung der zu Fremdenverkehrszwecken bereitgestellten Einrichtungen (Tourismuseinrichtungen) und für die zu diesen Zwecken durchgeführten Veranstaltungen ganzjährig erhoben.
Der Tourismusbeirat besteht allgemein aus 12 Mitgliedern. Diese vertreten die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, den Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Hessen, Kreisverband Frankfurt am Main e.V., die TCF, die Stadt Frankfurt am Main, das Kulturdezernat sowie die Stadtverordnetenversammlung.
| In seiner Sitzung vom 26.11.2018 hat der Tourismusbeirat folgenden Verteilungsschlüssel der Einnahmen aus dem Tourismusbeitrag auch für die Folgejahre empfohlen: Kassen- und Steueramt | 400.000,00 € für | |
| Personal- und Sachmittel zur Erhebung des Beitrags, die vorrangig abgezogen werden, hiernach Tourismus+Congress GmbH (TCF) | 50 % für den | |
| Bereich Tourismus Dezernat VII | 20 % für den Bereich Kultur | |
| Dezernat IV (damals Dezernat IX) | 20 % für den Bereich Wirtschaft und Sport | |
| Dezernat IV (damals Dezernat I) | 10 % für den Bereich Citymarketing |
Für das Jahr 2023 standen Gesamteinnahmen aus dem Tourismusbeitrag in Höhe von 6.987.476,00 € zu Verfügung. Der Tourismusbeitrag wird quartalsweise erhobenen, so dass die jeweiligen Einnahmen im Haushalt der Stadt Frankfurt am Main dem Folgequartal zugeschrieben werden. Die hier genannten Einnahmen resultieren somit aus den Erhebungsquartalen IV. 2022 bis III.
2023.
| Entsprechend des oben aufgeführten Schlüssels ergibt sich für die Mittelverwendung folgende Verteilung des Tourismusbeitrags für das Jahr 2023: Kassen- und Steueramt | 400.000,00 € | |
| Tourismus | 50 % somit | 3.293.738,00 € |
| Bereich Kultur | 20 % | |
| somit | 1.317.495,20 € | |
| Bereich Wirtschaft und Sport | 20 % somit | 1.317.495,20 € |
| Citymarketing | 10 % | |
| somit | 658.747,60 € |
| Aus den Mitteln des Tourismusbeitragsjahres 2022 wurden folgende Budgetüberträge gebildet: Tourismus | 272.789,43 € |
| Bereich Kultur | 0,00 € |
| Bereich Wirtschaft und Sport | 341.629,25 € |
| Citymarketing | 351.876,00 € |
| Somit standen den einzelnen Bereichen folgende Gesamtmittel aus dem Tourismusbeitrag für das Jahr 2023 zur Verfügung: Tourismus | 3.566.527,43 € |
| Bereich Kultur | 1.317.495,20 € |
| Bereich Wirtschaft und Sport | 1.659.124,45 € |
| Citymarketing | 1.010.623,60 € |
Die Mittelverwendung, untergliedert in die einzelnen Bereiche des Verteilungsschlüssels, wurde in den jeweiligen Dezernaten abgefragt und ist in tabellarischer Form diesem Bericht als Anlage beigefügt. Am Anfang des Berichts ist der aus dem Haushaltsplan 2023 der Stadt Frankfurt am Main abgeleitete Planwert der Einnahmen des Tourismusbeitrags 2023 und die Gesamtsumme der gebildeten Budgetüberträge aus dem Vorjahr aufgeführt. Die Bezeichnung des jeweiligen Projektes ist dort ergänzt mit einer Beschreibung angegeben, gegebenenfalls untergliedert in zugehörige Maßnahmen. Zu allen Projekten/Maßnahmen wurde eine Zuordnung zu Handlungsfeldern des Masterplans Tourismus Frankfurt am Main 2030 angegeben. Sollte die Realisierung eines Projektes oder einer Maßnahme nicht oder nur zu Teilen erfolgt sein, ist dies entsprechend vermerkt.
Die Kosten der Projekte sowie die Gesamtsummen innerhalb eines Bereichs werden jeweils als Ist-Angabe in Tausend Euro gelistet. Am Ende des jeweiligen Bereichs findet sich die Angabe möglicher Budgetüberträge sowie die Angabe des tatsächlich gewährten Budgetübertrags mit Beschluss des Jahresabschlusses 2023 der Stadt Frankfurt am Main.
Die Geschäftsstelle des Tourismusbeirats berichtet jährlich nach endgültiger Feststellung der Einnahmen des jeweiligen Tourismusbeitragsjahres und der vorgesehenen Budgetüberträge durch das Finanzdezernat in der vorgelegten Form über die Maßnahmen des Tourismusbeirats und deren Zuordnung zu den jeweiligen Handlungsfeldern der Stadtverordnetenversammlung.
Die rechtmäßige Verwendung der Mittel aus dem Tourismusbeitrag wird in bestimmten Zeitrhythmen durch das Revisionsamt geprüft.
Die Anforderungen aus dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 1469 vom 31.01.2022 in die Geschäftsordnung des Tourismusbeirates wurde in der Sitzung des Tourismusbeirates am 09.07.2024 beschlossen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Mai 2021BB 237Masterplan Tourismus Frankfurt am Main 2030Magistratsbericht
- 14. März 2022NRNR 315Transparenz bei der TourismusabgabeSTVV-Antrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
- 8. Juli 2022BB 281Transparenz bei der TourismusabgabeMagistratsbericht
- 17. Mai 2024BB 202Transparenz bei der TourismusabgabeMagistratsbericht
- 14. November 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 233 WochenBB 412Transparenz bei der TourismusabgabeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION; Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Zurückweisung) Gartenpartei (= Kenntnis)