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Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Jahr 2024 sowie Bestellung des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2025 des Eigenbetriebs "Kita Frankfurt"

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, den Jahresabschluss und Lagebericht für das Jahr 2024 des Eigenbetriebs Kita Frankfurt festzustellen und den Wirtschaftsprüfer RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG für den Jahresabschluss 2025 zu bestellen. Dies ist notwendig, um die ordnungsgemäße Prüfung und die Einhaltung finanzieller Vorschriften sicherzustellen.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss einschließlich des Lageberichts des Eigenbetriebs Kita Frankfurt für das Wirtschaftsjahr 2024 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Ebner Stolz GmbH & Co KG geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk im Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2024 erteilt wurde.
  2. Der Jahresabschluss einschließlich des Lageberichts des Eigenbetriebs "Kita Frankfurt" wird in der vorgelegten Form festgestellt
    • a)mit einer Bilanzsumme von 200.957.425,90 €
    • b)Die Gewinn- und Verlustrechnung weist übereinstimmend mit der Bilanz einen Jahresfehlbetrag von - 179.675.211,09 € aus.
    • c)Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -179.675.211,09 € wird durch Teilauflösung der Kapitalrücklage aus Einlagen durch die Stadt Frankfurt am Main ausgeglichen. Der im Jahr 2024 geleistete Zuschuss betrug 155.000.000,00 €. Damit lag der ausgezahlte Zuschuss 24.675.211,09 € unter dem Jahresergebnis.
  3. Der Bericht der Betriebskommission über das Geschäftsjahr 2024 einschließlich des Berichts zum Public Corporate Governance Kodex, des Compliance-Berichts sowie die Ergebnisse der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) und der Überkompensationskontrolle werden zur Kenntnis genommen.
  4. Des Weiteren wird die Firma RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Mendelssohnstr. 87 60325 Frankfurt am Main zum Prüfer des Jahresabschlusses einschließlich des Lageberichts 2025 des Eigenbetriebs Kita Frankfurt bestellt.

Begründung

Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 5 des Eigenbetriebsgesetzes hat die Betriebskommission zum Jahresabschluss und dem Lagebericht Stellung zu nehmen.

Zur Bestreitung der laufenden Betriebsausgaben im Jahre 2024 zahlte die Stadt Frankfurt am Main eine Einlage in Höhe von 155.000.000 €, die der Kapitalrücklage des Eigenbetriebs zugeführt wurde. Die Gesamtaufwendungen des Betriebes wurden bis zur Höhe von 179.675.211,09 € nicht aus eigenen Erträgen erwirtschaftet, so dass sich ein Jahresfehlbetrag in dieser Höhe ergibt. Das Jahresergebnis liegt damit um 24.675.211,09 € über den im Jahr 2024 von der Stadt Frankfurt am Main bereitgestellten Mitteln. Die Differenz zwischen Einlage und Jahresergebnis in Höhe von 24.675.211,09 € resultiert aus Aufwendungen, die erst in zukünftigen Jahren zu Auszahlungen führen (insbesondere Altersteilzeit- und Pensionsrückstellung). Die Liquidität des Betriebes ist dadurch sichergestellt.

Der Jahresfehlbetrag ist aus der Kapitalrücklage für den laufenden Geschäftsbetrieb zu decken.

Gemäß Public Corporate Governance Kodex (PCGK) sollen Betriebsleitung und Betriebskommission jährlich im Geschäftsbericht oder in einem gesonderten Bericht im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss über die Corporate Governance ihres Unternehmens berichten.

Nach § 5 der Betrauung des Eigenbetriebes Kita Frankfurt hat der Eigenbetrieb die Einhaltung der sich aus dem Betrauungsakt ergebenden Pflichten in einem Jahresbericht nachzuweisen. Diese unabhängige betriebswirtschaftliche Prüfung (Überkompensationskontrolle) erfolgte für das Wirtschaftsjahr 2024 ebenfalls durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Ebner Stolz GmbH & Co KG. Demnach lagen die tatsächlich von der Stadt Frankfurt am Main erhaltenen Zahlungen unter dem zulässigen Ist-Ausgleich.

Der nach § 22 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) aufzustellende Jahresabschluss ist gemäß § 27 Abs. 2 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) durch einen Abschlussprüfer nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches zu prüfen.

Gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 7 des EigBGes schlägt die Betriebskommission den Prüfer für den Jahresabschluss vor, der gemäß § 5 Ziffer 13 des EigBGes von der Stadtverordnetenversammlung bestellt wird.

Mit Beschluss vom 26.06.2025 hat die Betriebskommission des Eigenbetriebs Kita Frankfurt vorgeschlagen, die Firma

RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

Mendelssohnstr. 87

60325 Frankfurt am Main

für die Prüfung des Jahresabschlusses einschließlich des Lageberichts 2025 zu bestellen.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co KG, hat nach erfolgter Ausschreibung durch das Beteiligungsmanagement der Stadt Frankfurt am Main für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2023 bis 2027 das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.

Für die Prüfung des Jahresabschlusses 2025, die Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz, die Prüfung der Bezüge der Betriebsleiterin, für einen gesonderten Bericht zur Überkompensationskontrolle und die Prüfung der Einhaltung des Public Corporate Governance Kodex ergibt sich eine Gesamtsumme von 51.480,00 € (zuzüglich Umsatzsteuer).

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. November 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.12.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Sonderausschusses für Controlling und Revision
Sitzung 39 · 24.11.2025
TO I, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 171 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeAfDVoltFRAKTION
Sonstige:
FDP (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)BFF-BIG (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt und FRAKTION; FDP und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)

Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 40 · 01.12.2025
TO I, TOP 29
Angenommen
Der Vorlage M 171 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeAfDVoltFRAKTION
Sonstige:
FDP (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt und FRAKTION; FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) und BFF-BIG (= Enthaltung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 43 · 09.12.2025
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 171 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltFRAKTIONStadtv. YilmazStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
Gartenpartei
Enthaltung:
BFF-BIGÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION; BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 45 · 11.12.2025
TO II, TOP 39
Angenommen
Der Vorlage M 171 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltFRAKTIONStadtv. YilmazStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
Gartenpartei
Enthaltung:
BFF-BIGÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)

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