Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main
Zusammenfassung
Der Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird vorgestellt, um die gesetzlich geforderten Aufgaben der Abwasserbeseitigung zu erfüllen. Der Plan sieht einen Jahresfehlbetrag von -16.614.386 EUR vor und Investitionen in Höhe von 255.788.111 EUR. Ziel ist es, die Gebührenstruktur stabil zu halten, bis eine neue Gebühr 2027 eingeführt wird.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenBeschlussvorschlag
- Die Stellungnahme der Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main zum Wirtschaftsplan 2026 wird zur Kenntnis genommen.
a) Dem Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main
| mit einem Jahresfehlbetrag im Erfolgsplan 2026 von | -16.614.386 EUR |
| mit Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan 2026 von | 314.521.286 EUR |
| mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm 2026 von | 255.788.111 EUR |
sowie
b) dem entsprechend angepassten Feststellungsvermerk wird zugestimmt.
Die beigefügten Wirtschaftsunterlagen nebst Feststellungsvermerk sind in den Endausdruck des Haushaltsplanes 2026 einzuarbeiten.
Begründung
Gemäß § 7 Abs. 3 Ziff. 1 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes ist der Wirtschaftsplan mit einer Stellungnahme der Betriebskommission dem Magistrat zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.
Die Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) hat sich in ihrer Sitzung am 25. September 2025 mit dem Wirtschaftsplan 2026 und dem Feststellungsvermerk befasst und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie beantragt zu beschließen.
Die wesentlichen Eckdaten des Wirtschaftsplans 2026:
| Plan | ||||
| 2026 | ||||
| (EUR) | ||||
| Erfolgsplan | ||||
| Umsatzerlöse | 151.554.514 | |||
| Auflösung (+) | ||||
| Rückzahlungsverpflichtung wg. KAG | +12.708.000 | Auflösung Gewinnrücklage | ||
| Aktivierte Eigenleistungen | 2.000.000 | |||
| Sonstige betriebliche Erträge | 6.406.100 | |||
| Materialaufwand | 54.900.000 | |||
| Personalaufwand | 50.600.000 | |||
| Abschreibungen | 30.900.000 | |||
| Sonstige betriebliche | ||||
| Aufwendungen | 20.475.000 | |||
| Finanzergebnis | -19.400.000 | |||
| Steuern | 300.000 | |||
| Jahresfehlbetrag | -3.906.386 | |||
| Jahresfehlbetrag ohne Auflösung | ||||
| der Gewinnrücklage | -16.614.386 | |||
| Das Volumen des Vermögensplans in | ||||
| Höhe von | 314.521.286 | |||
| ergibt sich aus: | ||||
| Ertragszuschüssen und Zuwendungen | ||||
| Dritter | -1.983.155 | |||
| Jahresüberschuss | 0 | |||
| Abschreibungen | 30.900.000 | |||
| Zuführungen zu langfristigen | ||||
| Rückstellungen | 1.000.000 | |||
| Darlehensaufnahmen | 251.788.111 | |||
| Sonstige Einnahmen | 32.816.330 | |||
| dem stehen gegenüber: | ||||
| Investitionen | 255.788.111 | |||
| Ausschüttung (Verzinsung | ||||
| Eigenkapital) | 2.112.000 | |||
| Auflösung/Verbrauch von | ||||
| Rückstellungen/Rücklagen | 12.708.000 | |||
| Jahresverlust | 16.614.386 | |||
| Tilgung von Darlehen | 15.344.275 | |||
| Sonstige Ausgaben | 11.954.514 | |||
| Plan 2026 (EUR) Im Investitionsplan sind für 2026 vorgesehen: Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.293.000 Neubau, Erneuerung und Renovierung von Kanälen 22.536.000 Neubau, Erneuerung und Renovierung von Sonderbauwerken 1.602.000 Entwässerungsanlagen im Zuge Projekte Dritter 1.710.000 Abwasserableitung Betriebseinrichtungen 20.502.000 ARA Niederrad / Griesheim 53.144.000 ARA Sindlingen 21.690.000 Abwasserreinigung Betriebseinrichtungen 175.000 Schlammentwässerung und -Verbrennung 123.781.000 Sonstige Maßnahmen 2.355.111 Summe Investitionen 255.788.111 | ||||
| Plan 2026 | ||||
| (EUR) | ||||
| Im Investitionsplan sind für 2026 vorgesehen: | ||||
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 8.293.000 | |||
| Neubau, Erneuerung und Renovierung von Kanälen | 22.536.000 | |||
| Neubau, Erneuerung und Renovierung von Sonderbauwerken | 1.602.000 | |||
| Entwässerungsanlagen im Zuge Projekte Dritter | 1.710.000 | |||
| Abwasserableitung Betriebseinrichtungen | 20.502.000 | |||
| ARA Niederrad / Griesheim | 53.144.000 | |||
| ARA Sindlingen | 21.690.000 | |||
| Abwasserreinigung Betriebseinrichtungen | 175.000 | |||
| Schlammentwässerung und -Verbrennung | 123.781.000 | |||
| Sonstige Maßnahmen | 2.355.111 | |||
| Summe Investitionen | 255.788.111 |
Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main hat die gesetzlichen Pflichtaufgaben der ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung im Stadtgebiet und der Unterhaltung der fließenden Gewässer zweiter und dritter Ordnung, jeweils entsprechend den wasserrechtlichen Vorschriften. Die im Wirtschaftsplan aufgeführten Aufwendungen und Ausgaben resultieren aus der Erfüllung der Aufgaben des Eigenbetriebs und sind weitestgehend rechtlich gebunden.
Die Erträge der SEF werden überwiegend durch die Veranlagung von Abwasserbeseitigungsgebühren gemäß Hessischem Kommunalabgabengesetzes (HKAG) sowie durch Kostenerstattungen erwirtschaftet.
Die Finanzierung des Gebührenhaushaltes Stadtentwässerung ist auf Basis der Abwasserbeseitigungsgebühren sichergestellt. Bei den Abwasserbeseitigungsgebühren handelt es sich insbesondere um
- die Schmutzwassergebühr in Höhe von 1,45 EUR pro m³ veranlagtem Frischwasserverbrauch
- die Niederschlagswassergebühr in Höhe von jährlich 0,50 EUR pro m² versiegelte und angeschlossene Grundstückfläche.
Durch den Eigenbetrieb wurde eine Gebührenbedarfsberechnung im Jahr 2018 im Zusammenhang mit der Einführung der getrennten Abwassergebühren erstellt und durch die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen einer Änderung der Entwässerungssatzung beschlossen (§ 3334 vom 08.11.2018, M 165). In den jeweiligen Kalkulationszeiträumen blieben die Gebührensätze vom 01.01.2019 bis 31.12.2025 unverändert.
Für das Jahre 2026 wird ein einjähriger Kalkulationszeitraum festgelegt, diesem folgt ein zweijähriger Kalkulationszeitraum (2027 bis 2028).
Während des Kalkulationszeitraumes 2026 bleiben die Gebührensätze unverändert.
Durch die Abschmelzung der vorhandenen Verbindlichkeiten gegenüber dem Gebührenzahler, der Gewinnrücklage und der Rückstellungen kann das Defizit in 2026 vollends ausgeglichen werden.
Erst ab dem Gebührenkalkulationszeitraum 2027 bis 2028 wird eine neue Gebühr kalkuliert werden. Hierzu wird Ende 2026 eine Satzungsänderung auf den Weg gebracht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. November 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.12.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt und FRAKTION; FDP und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt; FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss), ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)