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Wirtschaftsplan 2027 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M

Zusammenfassung

Der Vorschlag bezieht sich auf den Wirtschaftsplan 2027 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main, der auf die gesetzliche Pflichtaufgabe der Abwasserbeseitigung abzielt. Der Wirtschaftsplan sieht einen Jahresgewinn von 988.725 EUR vor und umfasst Investitionen in Höhe von 226.246.055 EUR. Das Ziel ist die Ausstattung und Instandhaltung der notwendigen Einrichtungen zur Abwasserentsorgung.

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Beschlussvorschlag

  1. Die Stellungnahme der Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main zum Wirtschaftsplan 2027 wird zur Kenntnis genommen.
    • a)Dem Wirtschaftsplan 2027 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main mit einem Jahresgewinn im Erfolgsplan 2027 von 988.725 EUR mit Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan 2027 von 257.254.386 EUR mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm 2027 von 226.246.055 EUR sowie
    • b)dem entsprechend angepassten Feststellungsvermerk wird zugestimmt. Die beigefügten Wirtschaftsunterlagen nebst Feststellungsvermerk sind in den Endausdruck des Haushaltsplanes 2027 einzuarbeiten.
  2. Die Erläuterungen der Betriebsleitung zum Wirtschaftsplan 2027 und zur mittelfristigen Finanzplanung 2028-2031 werden zur Kenntnis genommen.

Begründung

Gemäß § 7 Abs. 3 Ziff. 1 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes ist der Wirtschaftsplan mit einer Stellungnahme der Betriebskommission dem Magistrat zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

Die Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) hat sich in ihrer Sitzung am 24. September 2026 mit dem Wirtschaftsplan 2027 und dem Feststellungsvermerk befasst und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie beantragt zu beschließen.

Die wesentlichen Eckdaten des Wirtschaftsplans 2027:

Plan 2027

(EUR)

Erfolgsplan

Umsatzerlöse

180.564.908

Auflösung(+) Rückzahlungsverpflichtung wg. KAG

+0

Aktivierte Eigenleistungen

2.000.000

Sonstige betriebliche Erträge

195.500

Materialaufwand

56.901.942

Personalaufwand

50.719.674

Abschreibungen

34.673.647

Sonstige betriebliche Aufwendungen

21.964.600

Finanzergebnis

-17.183.000

Steuern

328.820

Jahresgewinn

+988.725

Das Volumen des Vermögensplans in Höhe von

257.254.386

ergibt sich aus:

Ertragszuschüssen und Zuwendungen Dritter

-1.654.041

Jahresüberschuss

988.725

Abschreibungen

34.673.647

Zuführungen zu langfristigen Rückstellungen

1.000.000

Darlehensaufnahmen

222.246.055

Sonstige Einnahmen

0

dem stehen gegenüber:

Investitionen

226.246.055

Ausschüttung (Verzinsung Eigenkapital)

2.112.000

Auflösung/Verbrauch von Rückstellungen/Rücklagen

0

Jahresverlust

0

Tilgung von Darlehen

18.056.396

Sonstige Ausgaben

10.839.935

Plan 2027

(EUR)

Im Investitionsplan sind für 2027 vorgesehen:

Betriebs- und Geschäftsausstattung

4.258.700

Neubau, Erneuerung und Renovierung von Kanälen

25.716.726

Neubau, Erneuerung und Renovierung von Sonderbauwerken

2.083.388

Entwässerungsanlagen im Zuge Projekte Dritter

205.169

Abwasserableitung Betriebseinrichtungen

19.726.627

ARA Niederrad / Griesheim

40.898.731

ARA Sindlingen

26.059.767

Abwasserreinigung Betriebseinrichtungen

140.037

Schlammentwässerung und -Verbrennung

101.183.223

Sonstige Maßnahmen

5.973.687

Summe Investitionen

226.246.055

Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main hat die gesetzlichen Pflichtaufgaben der ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung im Stadtgebiet und der Unterhaltung der fließenden Gewässer zweiter und dritter Ordnung, jeweils entsprechend den wasserrechtlichen Vorschriften. Die im Wirtschaftsplan aufgeführten Aufwendungen und Ausgaben resultieren aus der Erfüllung der Aufgaben des Eigenbetriebs und sind weitestgehend rechtlich gebunden.

Die Erträge der SEF werden überwiegend durch die Veranlagung von Abwasserbeseitigungsgebühren gemäß Hessischem Kommunalabgabengesetzes (HKAG) sowie durch Kostenerstattungen erwirtschaftet.

Die Finanzierung des Gebührenhaushaltes Stadtentwässerung ist auf Basis der Abwasserbeseitigungsgebühren sichergestellt. Bei den Abwasserbeseitigungsgebühren handelt es sich insbesondere um

  • die Schmutzwassergebühr in Höhe von 2,10 EUR pro m³ veranlagtem Frischwasserverbrauch
  • die Niederschlagswassergebühr in Höhe von jährlich 0,68 EUR pro m² versiegelte und angeschlossene Grundstückfläche.

Durch den Eigenbetrieb wurde eine Gebührenbedarfsberechnung im Jahr 2018 im Zusammenhang mit der Einführung der getrennten Abwassergebühren erstellt und durch die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen einer Änderung der Entwässerungssatzung beschlossen (§ 3334 vom 08.11.2018 - M 165). In den jeweiligen Kalkulationszeiträumen blieben die Gebührensätze vom 01.01.2019 bis 31.12.2025 unverändert.

Mit dem Wirtschaftsjahre 2027 wird ein zweijähriger Kalkulationszeitraum festgelegt (2027 bis 2028).

Während des Kalkulationszeitraumes 2027 bis 2028 bleiben die Gebührensätze unverändert.

Durch die Abschmelzung der vorhandenen Verbindlichkeiten gegenüber dem Gebührenzahler, der Gewinnrücklage und der Rückstellungen wurde das Defizit vor Auflösung der Rückzahlungsverpflichtungen in 2026 vollends ausgeglichen.

Mit dem Gebührenkalkulationszeitraum 2027 bis 2028 wurden neue Gebühren kalkuliert.

Mit einem gesonderten M-Vortrag wird die notwendige Satzungsänderung erfolgen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 30. Oktober 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor.

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