Wirtschaftsplan 2027 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main
Zusammenfassung
Der Vorschlag bezieht sich auf den Wirtschaftsplan 2027 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main, der auf die gesetzliche Pflichtaufgabe der Abwasserbeseitigung abzielt. Der Wirtschaftsplan sieht einen Jahresgewinn von 988.725 EUR vor und umfasst Investitionen in Höhe von 226.246.055 EUR. Das Ziel ist die Ausstattung und Instandhaltung der notwendigen Einrichtungen zur Abwasserentsorgung.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenBeschlussvorschlag
- Die Stellungnahme der Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main zum Wirtschaftsplan 2027 wird zur Kenntnis genommen.
- a)Dem Wirtschaftsplan 2027 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main mit einem Jahresgewinn im Erfolgsplan 2027 von 988.725 EUR mit Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan 2027 von 257.254.386 EUR mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm 2027 von 226.246.055 EUR sowie
- b)dem entsprechend angepassten Feststellungsvermerk wird zugestimmt. Die beigefügten Wirtschaftsunterlagen nebst Feststellungsvermerk sind in den Endausdruck des Haushaltsplanes 2027 einzuarbeiten.
- Die Erläuterungen der Betriebsleitung zum Wirtschaftsplan 2027 und zur mittelfristigen Finanzplanung 2028-2031 werden zur Kenntnis genommen.
Begründung
Gemäß § 7 Abs. 3 Ziff. 1 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes ist der Wirtschaftsplan mit einer Stellungnahme der Betriebskommission dem Magistrat zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.
Die Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) hat sich in ihrer Sitzung am 24. September 2026 mit dem Wirtschaftsplan 2027 und dem Feststellungsvermerk befasst und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie beantragt zu beschließen.
Die wesentlichen Eckdaten des Wirtschaftsplans 2027:
Plan 2027
(EUR)
Erfolgsplan
Umsatzerlöse
180.564.908
Auflösung(+) Rückzahlungsverpflichtung wg. KAG
+0
Aktivierte Eigenleistungen
2.000.000
Sonstige betriebliche Erträge
195.500
Materialaufwand
56.901.942
Personalaufwand
50.719.674
Abschreibungen
34.673.647
Sonstige betriebliche Aufwendungen
21.964.600
Finanzergebnis
-17.183.000
Steuern
328.820
Jahresgewinn
+988.725
Das Volumen des Vermögensplans in Höhe von
257.254.386
ergibt sich aus:
Ertragszuschüssen und Zuwendungen Dritter
-1.654.041
Jahresüberschuss
988.725
Abschreibungen
34.673.647
Zuführungen zu langfristigen Rückstellungen
1.000.000
Darlehensaufnahmen
222.246.055
Sonstige Einnahmen
0
dem stehen gegenüber:
Investitionen
226.246.055
Ausschüttung (Verzinsung Eigenkapital)
2.112.000
Auflösung/Verbrauch von Rückstellungen/Rücklagen
0
Jahresverlust
0
Tilgung von Darlehen
18.056.396
Sonstige Ausgaben
10.839.935
Plan 2027
(EUR)
Im Investitionsplan sind für 2027 vorgesehen:
Betriebs- und Geschäftsausstattung
4.258.700
Neubau, Erneuerung und Renovierung von Kanälen
25.716.726
Neubau, Erneuerung und Renovierung von Sonderbauwerken
2.083.388
Entwässerungsanlagen im Zuge Projekte Dritter
205.169
Abwasserableitung Betriebseinrichtungen
19.726.627
ARA Niederrad / Griesheim
40.898.731
ARA Sindlingen
26.059.767
Abwasserreinigung Betriebseinrichtungen
140.037
Schlammentwässerung und -Verbrennung
101.183.223
Sonstige Maßnahmen
5.973.687
Summe Investitionen
226.246.055
Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main hat die gesetzlichen Pflichtaufgaben der ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung im Stadtgebiet und der Unterhaltung der fließenden Gewässer zweiter und dritter Ordnung, jeweils entsprechend den wasserrechtlichen Vorschriften. Die im Wirtschaftsplan aufgeführten Aufwendungen und Ausgaben resultieren aus der Erfüllung der Aufgaben des Eigenbetriebs und sind weitestgehend rechtlich gebunden.
Die Erträge der SEF werden überwiegend durch die Veranlagung von Abwasserbeseitigungsgebühren gemäß Hessischem Kommunalabgabengesetzes (HKAG) sowie durch Kostenerstattungen erwirtschaftet.
Die Finanzierung des Gebührenhaushaltes Stadtentwässerung ist auf Basis der Abwasserbeseitigungsgebühren sichergestellt. Bei den Abwasserbeseitigungsgebühren handelt es sich insbesondere um
- die Schmutzwassergebühr in Höhe von 2,10 EUR pro m³ veranlagtem Frischwasserverbrauch
- die Niederschlagswassergebühr in Höhe von jährlich 0,68 EUR pro m² versiegelte und angeschlossene Grundstückfläche.
Durch den Eigenbetrieb wurde eine Gebührenbedarfsberechnung im Jahr 2018 im Zusammenhang mit der Einführung der getrennten Abwassergebühren erstellt und durch die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen einer Änderung der Entwässerungssatzung beschlossen (§ 3334 vom 08.11.2018 - M 165). In den jeweiligen Kalkulationszeiträumen blieben die Gebührensätze vom 01.01.2019 bis 31.12.2025 unverändert.
Mit dem Wirtschaftsjahre 2027 wird ein zweijähriger Kalkulationszeitraum festgelegt (2027 bis 2028).
Während des Kalkulationszeitraumes 2027 bis 2028 bleiben die Gebührensätze unverändert.
Durch die Abschmelzung der vorhandenen Verbindlichkeiten gegenüber dem Gebührenzahler, der Gewinnrücklage und der Rückstellungen wurde das Defizit vor Auflösung der Rückzahlungsverpflichtungen in 2026 vollends ausgeglichen.
Mit dem Gebührenkalkulationszeitraum 2027 bis 2028 wurden neue Gebühren kalkuliert.
Mit einem gesonderten M-Vortrag wird die notwendige Satzungsänderung erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 30. Oktober 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor.