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Wirtschaftsplan 2024/2025 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt den Wirtschaftsplan 2024/2025 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main vor, der einen Jahresüberschuss für 2024 und einen Jahresverlust für 2025 vorsieht. Ziel ist es, die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung im Stadtgebiet sicherzustellen und die finanziellen Rahmenbedingungen für die kommenden Jahre zu schaffen.

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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Die Stellungnahme der Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main zum Wirtschaftsplan 2024/2025 wird zur Kenntnis genommen.

a) Dem Wirtschaftsplan 2024/2025 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main

- mit einem Jahresüberschuss im Erfolgsplan 2024 von3.826.612 EUR
- mit einem Jahresverlust im Erfolgsplan 2025 von19.889.000 EUR
- mit Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan 2024 von212.298.591 EUR
- mit Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan 2025 von296.314.791 EUR
- mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm 2024 von170.803.491 EUR
- mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm 2025 von238.707.070 EUR

sowie

b) dem entsprechend angepassten Feststellungsvermerk wird zugestimmt.

2. Die beigefügten Wirtschaftsunterlagen nebst Feststellungsvermerk sind in den Endausdruck des Haushaltsplanes 2024/2025 einzuarbeiten.

Begründung

Gemäß § 7 Abs. 3 Ziff. 1 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes ist der Wirtschaftsplan mit einer Stellungnahme der Betriebskommission dem Magistrat zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

Die Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) hat sich in ihrer Sitzung am 21. September 2023 mit dem Wirtschaftsplan 2024/2025 und dem Feststellungsvermerk befasst und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie beantragt zu beschließen.

Die wesentlichen Eckdaten des Wirtschaftsplanes 2024/2025:

Plan 2024Plan 2025
(EUR)(EUR)
Erfolgsplan
Umsatzerlöse135.800.000137.700.000
Auflösung(+) Rückzahlungsverpflichtung wg. KAG+23.915.612+0
Aktivierte Eigenleistungen2.000.0002.000.000
Sonstige betriebliche Erträge500.000500.000
Materialaufwand59.000.00053.000.000
Personalaufwand45.800.00047.600.000
Abschreibungen28.100.00029.400.000
Sonstige betriebliche Aufwendungen17.100.00017.200.000
Finanzergebnis-8.021.000-12.521.000
Steuern368.000368.000
Jahresüberschuss+3.826.612-19.889.000
Das Volumen des Vermögensplans in Höhe von212.298.591296.314.791
ergibt sich aus:
Ertragszuschüssen und Zuwendungen Dritter-2.944.214-1.621.041
Jahresüberschuss3.826.6120
Abschreibungen28.100.00029.400.000
Zuführungen zu langfristigen Rückstellungen1.000.0001.000.000
Darlehensaufnahmen167.603.491234.207.070
Sonstige Einnahmen14.712.70233.328.762
dem stehen gegenüber:
Investitionen170.803.491238.707.070
Ausschüttung (Verzinsung Eigenkapital)3.428.38823.831.000
Auflösung/Verbrauch von Rückstellungen7.693.6120
Jahresverlust019.889.000
Tilgung von Darlehen14.151.10013.887.721
Sonstige Ausgaben16.222.0000
Plan 2024 (EUR)Plan 2025 (EUR)
Im Investitionsplan sind für 2024 und 2025 vorgesehen:
Betriebs- und Geschäftsausstattung10.552.0004.728.000
Neubau, Erneuerung und Renovierung von Kanälen22.043.00022.320.000
Neubau, Erneuerung und Renovierung von Sonderbauwerken1.267.000713.000
Entwässerungsanlagen im Zuge Projekte Dritter3.789.0002.323.000
Abwasserableitung Betriebseinrichtungen2.470.50016.697.000
ARA Niederrad / Griesheim23.741.00048.068.070
ARA Sindlingen14.125.00024.891.000
Abwasserreinigung Betriebseinrichtungen1.225.0002.225.000
Schlammentwässerung und -Verbrennung89.805.991114.183.000
Sonstige Maßnahmen1.785.0002.559.000
Summe Investitionen170.803.491238.707.070

Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main hat die gesetzlichen Pflichtaufgaben der ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung im Stadtgebiet und der Unterhaltung der fließenden Gewässer zweiter und dritter Ordnung, jeweils entsprechend den wasserrechtlichen Vorschriften. Die im Wirtschaftsplan aufgeführten Aufwendungen und Ausgaben resultieren aus der Erfüllung der Aufgaben des Eigenbetriebs und sind weitestgehend rechtlich gebunden.

Die Erträge der SEF werden überwiegend durch die Veranlagung von Abwasserbeseitigungsgebühren gemäß Hessischem Kommunalabgabengesetzes (HKAG) sowie durch Kostenerstattungen erwirtschaftet.

Die Finanzierung des Gebührenhaushaltes Stadtentwässerung ist auf Basis der Abwasserbeseitigungsgebühren sichergestellt. Bei den Abwasserbeseitigungsgebühren handelt es sich insbesondere um

- die Schmutzwassergebühr in Höhe von 1,45 EUR pro m³ veranlagtem Frischwasserverbrauch

- die Niederschlagswassergebühr in Höhe von jährlich 0,50 EUR pro m² versiegelte und angeschlossene Grundstückfläche.

Durch den Eigenbetrieb wurde eine Gebührenbedarfsberechnung im Jahr 2018 im Zusammenhang mit der Einführung der getrennten Abwassergebühren erstellt und durch die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen einer Änderung der Entwässerungssatzung beschlossen (§ 3334 vom 08.11.2018 - M 165). Für die Gebührenbedarfsberechnung wurde ein Kalkulationszeitraum von 2 Jahren vom 01.01.2022 bis 31.12.2023 festgelegt; innerhalb dieses Zeitraums blieben die Gebührensätze unverändert.

Für die Jahre 2024 und 2025 wird ein zweijähriger Kalkulationszeitraum festgelegt, diesem folgt ein dreijähriger Kalkulationszeitraum (2026 bis 2028). Während des Kalkulationszeitraumes 2024 bis 2025 bleiben die Gebührensätze unverändert.

Durch die Abschmelzung der vorhandenen Verbindlichkeiten gegenüber dem Gebührenzahler, der Gewinnrücklage und der Rückstellungen kann das Defizit vor Auflösung der Rückzahlungsverpflichtungen in 2024 und das Defizit in 2025 vollends ausgeglichen werden. Erst ab dem Gebührenkalkulationszeitraum 2026 bis 2028 wird eine neue Gebühr kalkuliert werden. Hierzu wird Ende 2024 eine Satzungsänderung auf den Weg gebracht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 24. November 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.12.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Sonderausschusses für Controlling und Revision
Sitzung 22 · 27.11.2023
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Sonderausschuss für Controlling und Revision die Beratung der Vorlage M 203 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. (= Ablehnung der Delegation)

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 22 · 30.11.2023
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage M 203 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF; BFF-BIG (= Enthaltung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 25 · 12.12.2023
TO I, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 203 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
Gartenpartei
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 27 · 14.12.2023
TO II, TOP 56
Angenommen
Der Vorlage M 203 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
Gartenpartei
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION gegen Gartenpartei (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Enthaltung)

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