Wirtschaftsplan 2024/2025 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt den Wirtschaftsplan 2024/2025 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main vor, der einen Jahresüberschuss für 2024 und einen Jahresverlust für 2025 vorsieht. Ziel ist es, die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung im Stadtgebiet sicherzustellen und die finanziellen Rahmenbedingungen für die kommenden Jahre zu schaffen.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenBeschlussvorschlag
- Die Stellungnahme der Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main zum Wirtschaftsplan 2024/2025 wird zur Kenntnis genommen.
a) Dem Wirtschaftsplan 2024/2025 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main
| - mit einem Jahresüberschuss im Erfolgsplan 2024 von | 3.826.612 EUR |
| - mit einem Jahresverlust im Erfolgsplan 2025 von | 19.889.000 EUR |
| - mit Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan 2024 von | 212.298.591 EUR |
| - mit Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan 2025 von | 296.314.791 EUR |
| - mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm 2024 von | 170.803.491 EUR |
| - mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm 2025 von | 238.707.070 EUR |
sowie
b) dem entsprechend angepassten Feststellungsvermerk wird zugestimmt.
2. Die beigefügten Wirtschaftsunterlagen nebst Feststellungsvermerk sind in den Endausdruck des Haushaltsplanes 2024/2025 einzuarbeiten.
Begründung
Gemäß § 7 Abs. 3 Ziff. 1 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes ist der Wirtschaftsplan mit einer Stellungnahme der Betriebskommission dem Magistrat zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.
Die Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) hat sich in ihrer Sitzung am 21. September 2023 mit dem Wirtschaftsplan 2024/2025 und dem Feststellungsvermerk befasst und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie beantragt zu beschließen.
Die wesentlichen Eckdaten des Wirtschaftsplanes 2024/2025:
| Plan 2024 | Plan 2025 | |
| (EUR) | (EUR) | |
| Erfolgsplan | ||
| Umsatzerlöse | 135.800.000 | 137.700.000 |
| Auflösung(+) Rückzahlungsverpflichtung wg. KAG | +23.915.612 | +0 |
| Aktivierte Eigenleistungen | 2.000.000 | 2.000.000 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 500.000 | 500.000 |
| Materialaufwand | 59.000.000 | 53.000.000 |
| Personalaufwand | 45.800.000 | 47.600.000 |
| Abschreibungen | 28.100.000 | 29.400.000 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 17.100.000 | 17.200.000 |
| Finanzergebnis | -8.021.000 | -12.521.000 |
| Steuern | 368.000 | 368.000 |
| Jahresüberschuss | +3.826.612 | -19.889.000 |
| Das Volumen des Vermögensplans in Höhe von | 212.298.591 | 296.314.791 |
| ergibt sich aus: | ||
| Ertragszuschüssen und Zuwendungen Dritter | -2.944.214 | -1.621.041 |
| Jahresüberschuss | 3.826.612 | 0 |
| Abschreibungen | 28.100.000 | 29.400.000 |
| Zuführungen zu langfristigen Rückstellungen | 1.000.000 | 1.000.000 |
| Darlehensaufnahmen | 167.603.491 | 234.207.070 |
| Sonstige Einnahmen | 14.712.702 | 33.328.762 |
| dem stehen gegenüber: | ||
| Investitionen | 170.803.491 | 238.707.070 |
| Ausschüttung (Verzinsung Eigenkapital) | 3.428.388 | 23.831.000 |
| Auflösung/Verbrauch von Rückstellungen | 7.693.612 | 0 |
| Jahresverlust | 0 | 19.889.000 |
| Tilgung von Darlehen | 14.151.100 | 13.887.721 |
| Sonstige Ausgaben | 16.222.000 | 0 |
| Plan 2024 (EUR) | Plan 2025 (EUR) | |
| Im Investitionsplan sind für 2024 und 2025 vorgesehen: | ||
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 10.552.000 | 4.728.000 |
| Neubau, Erneuerung und Renovierung von Kanälen | 22.043.000 | 22.320.000 |
| Neubau, Erneuerung und Renovierung von Sonderbauwerken | 1.267.000 | 713.000 |
| Entwässerungsanlagen im Zuge Projekte Dritter | 3.789.000 | 2.323.000 |
| Abwasserableitung Betriebseinrichtungen | 2.470.500 | 16.697.000 |
| ARA Niederrad / Griesheim | 23.741.000 | 48.068.070 |
| ARA Sindlingen | 14.125.000 | 24.891.000 |
| Abwasserreinigung Betriebseinrichtungen | 1.225.000 | 2.225.000 |
| Schlammentwässerung und -Verbrennung | 89.805.991 | 114.183.000 |
| Sonstige Maßnahmen | 1.785.000 | 2.559.000 |
| Summe Investitionen | 170.803.491 | 238.707.070 |
Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main hat die gesetzlichen Pflichtaufgaben der ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung im Stadtgebiet und der Unterhaltung der fließenden Gewässer zweiter und dritter Ordnung, jeweils entsprechend den wasserrechtlichen Vorschriften. Die im Wirtschaftsplan aufgeführten Aufwendungen und Ausgaben resultieren aus der Erfüllung der Aufgaben des Eigenbetriebs und sind weitestgehend rechtlich gebunden.
Die Erträge der SEF werden überwiegend durch die Veranlagung von Abwasserbeseitigungsgebühren gemäß Hessischem Kommunalabgabengesetzes (HKAG) sowie durch Kostenerstattungen erwirtschaftet.
Die Finanzierung des Gebührenhaushaltes Stadtentwässerung ist auf Basis der Abwasserbeseitigungsgebühren sichergestellt. Bei den Abwasserbeseitigungsgebühren handelt es sich insbesondere um
- die Schmutzwassergebühr in Höhe von 1,45 EUR pro m³ veranlagtem Frischwasserverbrauch
- die Niederschlagswassergebühr in Höhe von jährlich 0,50 EUR pro m² versiegelte und angeschlossene Grundstückfläche.
Durch den Eigenbetrieb wurde eine Gebührenbedarfsberechnung im Jahr 2018 im Zusammenhang mit der Einführung der getrennten Abwassergebühren erstellt und durch die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen einer Änderung der Entwässerungssatzung beschlossen (§ 3334 vom 08.11.2018 - M 165). Für die Gebührenbedarfsberechnung wurde ein Kalkulationszeitraum von 2 Jahren vom 01.01.2022 bis 31.12.2023 festgelegt; innerhalb dieses Zeitraums blieben die Gebührensätze unverändert.
Für die Jahre 2024 und 2025 wird ein zweijähriger Kalkulationszeitraum festgelegt, diesem folgt ein dreijähriger Kalkulationszeitraum (2026 bis 2028). Während des Kalkulationszeitraumes 2024 bis 2025 bleiben die Gebührensätze unverändert.
Durch die Abschmelzung der vorhandenen Verbindlichkeiten gegenüber dem Gebührenzahler, der Gewinnrücklage und der Rückstellungen kann das Defizit vor Auflösung der Rückzahlungsverpflichtungen in 2024 und das Defizit in 2025 vollends ausgeglichen werden. Erst ab dem Gebührenkalkulationszeitraum 2026 bis 2028 wird eine neue Gebühr kalkuliert werden. Hierzu wird Ende 2024 eine Satzungsänderung auf den Weg gebracht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. November 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.12.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. (= Ablehnung der Delegation)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF; BFF-BIG (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION gegen Gartenpartei (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Enthaltung)