Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main
Zusammenfassung
Der Magistrat hat den Wirtschaftsplan 2023 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main vorgelegt, der den Jahresüberschuss und die Investitionen detailliert darstellt. Der Plan wird als rechtlich gebunden und notwendig erachtet, um die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung sicherzustellen und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenBeschlussvorschlag
- Die Stellungnahme der Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main zum Wirtschaftsplan 2023 wird zur Kenntnis genommen.
- a)Dem Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main - mit einem Jahresüberschuss im Erfolgsplan 2023 von 2.112.000 EUR - mit Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan 2023 von 142.772.549 EUR mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm 2023 von 116.803.820 EUR sowie
- b)dem entsprechend angepassten Feststellungsvermerk wird zugestimmt.
Begründung
Gemäß § 7 Abs. 3 Ziff. 1 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes ist der Wirtschaftsplan mit einer Stellungnahme der Betriebskommission dem Magistrat zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.
Die Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) hat sich in ihrer Sitzung am 29. September 2022 mit dem Wirtschaftsplan 2023 und dem Feststellungsvermerk befasst und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie beantragt zu beschließen.
Die wesentlichen Eckdaten des Wirtschaftsplanes 2023:
Plan 2023
(EUR)
Erfolgsplan
Umsatzerlöse
129.600.000
Auflösung(+) Rückzahlungsverpflichtung wg. KAG
+15.712.000
Aktivierte Eigenleistungen
2.000.000
Sonstige betriebliche Erträge
200.000
Materialaufwand
49.900.000
Personalaufwand
42.300.000
Abschreibungen
29.400.000
Sonstige betriebliche Aufwendungen
15.800.000
Finanzergebnis
-7.900.000
Steuern
100.000
Jahresüberschuss
+2.112.000
Das Volumen des Vermögensplans in Höhe von
142.772.549
ergibt sich aus:
Ertragszuschüssen und Zuwendungen Dritter
3.756.729
Jahresüberschuss
2.112.000
Abschreibungen
29.400.000
Zuführungen zu langfristigen Rückstellungen
700.000
Darlehensaufnahmen
106.803.820
dem stehen gegenüber:
Investitionen
116.803.820
Ausschüttung (Verzinsung Eigenkapital)
2.112.000
Auflösung/Verbrauch von Rückstellungen
15.712.000
Jahresverlust
0
Tilgung von Darlehen
8.144.729
Plan 2023
(EUR)
Im Investitionsplan sind für 2023 und 2024 vorgesehen:
Betriebs- und Geschäftsausstattung
8.725.000
Neubau, Erneuerung und Renovierung von Kanälen
21.490.000
Neubau, Erneuerung und Renovierung von Sonderbauwerken
1.949.000
Entwässerungsanlagen im Zuge Projekte Dritter
9.781.200
Abwasserableitung Betriebseinrichtungen
8.080.000
ARA Niederrad / Griesheim
15.629.000
ARA Sindlingen
6.688.300
Abwasserreinigung Betriebseinrichtungen
4.310.000
Schlammentwässerung und -Verbrennung
38.577.320
Sonstige Maßnahmen
1.574.000
Summe Investitionen
116.803.820
Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main hat die gesetzlichen Pflichtaufgaben der ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung im Stadtgebiet und der Unterhaltung der fließenden Gewässer zweiter und dritter Ordnung, jeweils entsprechend den wasserrechtlichen Vorschriften. Die im Wirtschaftsplan aufgeführten Aufwendungen und Ausgaben resultieren aus der Erfüllung der Aufgaben des Eigenbetriebs und sind weitestgehend rechtlich gebunden.
Die Erträge der SEF werden überwiegend durch die Veranlagung von Abwasserbeseitigungsgebühren gemäß Hessischem Kommunalabgabengesetzes (HKAG) sowie durch Kostenerstattungen erwirtschaftet.
Die Finanzierung des Gebührenhaushaltes Stadtentwässerung ist auf Basis der Abwasserbeseitigungsgebühren sichergestellt. Bei den Abwasserbeseitigungsgebühren handelt es sich insbesondere um
- die Schmutzwassergebühr in Höhe von 1,45 EUR pro m³ veranlagtem Frischwasserverbrauch
- die Niederschlagswassergebühr in Höhe von jährlich 0,50 EUR pro m² versiegelte und angeschlossene Grundstückfläche.
Durch den Eigenbetrieb wurde eine Gebührenbedarfsberechnung im Jahr 2018 im Zusammenhang mit der Einführung der getrennten Abwassergebühren erstellt und durch die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen einer Änderung der Entwässerungssatzung beschlossen (§ 3334 vom 08.11.2018 - M 165). Für die Gebührenbedarfsberechnung wurde ein Kalkulationszeitraum von 2 Jahren vom 01.01.2022 bis 31.12.2023 festgelegt; innerhalb dieses Zeitraums bleiben die Gebührensätze unverändert. Spätestens im Jahr 2023 wird für einen dann festzulegenden Kalkulationszeitraum ab 01.01.2024 eine neue Gebührenvorkalkulation erarbeitet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. Dezember 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.02.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) BFF-BIG (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt; ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Gartenpartei; ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Enthaltung)