Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat hat den Wirtschaftsplan 2023 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main vorgelegt, der den Jahresüberschuss und die Investitionen detailliert darstellt. Der Plan wird als rechtlich gebunden und notwendig erachtet, um die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung sicherzustellen und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Die Stellungnahme der Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main zum Wirtschaftsplan 2023 wird zur Kenntnis genommen.
    • a)Dem Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main - mit einem Jahresüberschuss im Erfolgsplan 2023 von 2.112.000 EUR - mit Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan 2023 von 142.772.549 EUR mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm 2023 von 116.803.820 EUR sowie
    • b)dem entsprechend angepassten Feststellungsvermerk wird zugestimmt.

Begründung

Gemäß § 7 Abs. 3 Ziff. 1 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes ist der Wirtschaftsplan mit einer Stellungnahme der Betriebskommission dem Magistrat zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

Die Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) hat sich in ihrer Sitzung am 29. September 2022 mit dem Wirtschaftsplan 2023 und dem Feststellungsvermerk befasst und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie beantragt zu beschließen.

Die wesentlichen Eckdaten des Wirtschaftsplanes 2023:

Plan 2023

(EUR)

Erfolgsplan

Umsatzerlöse

129.600.000

Auflösung(+) Rückzahlungsverpflichtung wg. KAG

+15.712.000

Aktivierte Eigenleistungen

2.000.000

Sonstige betriebliche Erträge

200.000

Materialaufwand

49.900.000

Personalaufwand

42.300.000

Abschreibungen

29.400.000

Sonstige betriebliche Aufwendungen

15.800.000

Finanzergebnis

-7.900.000

Steuern

100.000

Jahresüberschuss

+2.112.000

Das Volumen des Vermögensplans in Höhe von

142.772.549

ergibt sich aus:

Ertragszuschüssen und Zuwendungen Dritter

3.756.729

Jahresüberschuss

2.112.000

Abschreibungen

29.400.000

Zuführungen zu langfristigen Rückstellungen

700.000

Darlehensaufnahmen

106.803.820

dem stehen gegenüber:

Investitionen

116.803.820

Ausschüttung (Verzinsung Eigenkapital)

2.112.000

Auflösung/Verbrauch von Rückstellungen

15.712.000

Jahresverlust

0

Tilgung von Darlehen

8.144.729

Plan 2023

(EUR)

Im Investitionsplan sind für 2023 und 2024 vorgesehen:

Betriebs- und Geschäftsausstattung

8.725.000

Neubau, Erneuerung und Renovierung von Kanälen

21.490.000

Neubau, Erneuerung und Renovierung von Sonderbauwerken

1.949.000

Entwässerungsanlagen im Zuge Projekte Dritter

9.781.200

Abwasserableitung Betriebseinrichtungen

8.080.000

ARA Niederrad / Griesheim

15.629.000

ARA Sindlingen

6.688.300

Abwasserreinigung Betriebseinrichtungen

4.310.000

Schlammentwässerung und -Verbrennung

38.577.320

Sonstige Maßnahmen

1.574.000

Summe Investitionen

116.803.820

Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main hat die gesetzlichen Pflichtaufgaben der ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung im Stadtgebiet und der Unterhaltung der fließenden Gewässer zweiter und dritter Ordnung, jeweils entsprechend den wasserrechtlichen Vorschriften. Die im Wirtschaftsplan aufgeführten Aufwendungen und Ausgaben resultieren aus der Erfüllung der Aufgaben des Eigenbetriebs und sind weitestgehend rechtlich gebunden.

Die Erträge der SEF werden überwiegend durch die Veranlagung von Abwasserbeseitigungsgebühren gemäß Hessischem Kommunalabgabengesetzes (HKAG) sowie durch Kostenerstattungen erwirtschaftet.

Die Finanzierung des Gebührenhaushaltes Stadtentwässerung ist auf Basis der Abwasserbeseitigungsgebühren sichergestellt. Bei den Abwasserbeseitigungsgebühren handelt es sich insbesondere um

- die Schmutzwassergebühr in Höhe von 1,45 EUR pro m³ veranlagtem Frischwasserverbrauch

- die Niederschlagswassergebühr in Höhe von jährlich 0,50 EUR pro m² versiegelte und angeschlossene Grundstückfläche.

Durch den Eigenbetrieb wurde eine Gebührenbedarfsberechnung im Jahr 2018 im Zusammenhang mit der Einführung der getrennten Abwassergebühren erstellt und durch die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen einer Änderung der Entwässerungssatzung beschlossen (§ 3334 vom 08.11.2018 - M 165). Für die Gebührenbedarfsberechnung wurde ein Kalkulationszeitraum von 2 Jahren vom 01.01.2022 bis 31.12.2023 festgelegt; innerhalb dieses Zeitraums bleiben die Gebührensätze unverändert. Spätestens im Jahr 2023 wird für einen dann festzulegenden Kalkulationszeitraum ab 01.01.2024 eine neue Gebührenvorkalkulation erarbeitet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 5. Dezember 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.02.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Sonderausschusses für Controlling und Revision
Sitzung 14 · 16.01.2023
TO I, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage M 212 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) BFF-BIG (= Enthaltung)

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 14 · 19.01.2023
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 212 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltFRAKTIONGartenpartei
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt; ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 17 · 31.01.2023
TO II, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 212 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltFRAKTION
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 19 · 02.02.2023
TO II, TOP 35
Angenommen
Der Vorlage M 212 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltFRAKTIONGartenpartei
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Gartenpartei; ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen