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Straßenbahnstrecke in der Gutleutstraße, Umfahrung Mannheimer Straße sowie Erschließung Gutleut-West hier: Genehmigung der Vorplanung und Freigabe von Planungsmitteln in Lph 3 u. 4

Vorlagentyp: M
18 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren5 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt die Genehmigung der Vorplanung für die Straßenbahnstrecke in der Gutleutstraße sowie die Umfahrung der Mannheimer Straße vor. Ziel ist es, die bestehende Straßenbahnstrecke aufgrund des Baus des Fernbahntunnels zu ersetzen und die Anbindung des Straßenbahnbetriebshofs Gutleut zu sichern.

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Beschlussvorschlag

  1. Es dient zur Kenntnis, dass a) diese Vorplanung an die beschlossene Vorplanung "4-gleisiger Ausbau der Straßenbahnhaltestelle ‚Hauptbahnhof' und Umbau des Verkehrsraums am Hauptbahnhofsvorplatz" (§ 4567 vom 21.03.2024, M 17) anknüpft, b) diese Vorlage den an die Planungen am Hauptbahnhof angrenzenden südlichen Anschlussraum in der Baseler Straße bis einschließlich Baseler Platz sowie die angrenzende Gutleutstraße in westlicher Richtung mit der Anbindung des Straßenbahn Betriebshofs Gutleut über die Heilbronner Straße bis zum Briefzentrum betrachtet, c) diese Vorlage dazu dient, die durch die voraussichtliche Baustelle des Fernbahntunnels aufzugebende Straßenbahnstrecke in der Mannheimer Straße zu ersetzen und so den Straßenbahnbetriebshof Gutleut über die Gutleutstraße und die Heilbronner Straße an das Straßenbahnnetz anzuschließen. In diesem Zusammenhang muss auch die Straßenbahnschleife in der Pforzheimer Straße durch eine Straßenbahnschleife auf dem Baseler Platz ersetzt werden.
  2. Der in der Anlage vorgelegten Vorplanung "Gutleutstraßenbahn" mit Umgestaltung der Baseler Straße inkl. Baseler Platz, der angrenzenden Gutleutstraße in westlicher Richtung bis Briefzentrum sowie der Heilbronner Straße mit neuer Anbindung des Betriebshofs Gutleut wird zugestimmt.
  3. Der Magistrat wird beauftragt, a) das Projekt auf Basis der Vorplanung mit Priorität baureif weiterzuentwickeln, die erforderlichen Finanzmittel in künftigen Haushalten im Rahmen der Eckwerte zu berücksichtigen und zügig eine Bau- und Finanzierungsvorlage zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen, b) die verkehrlichen Anpassungsnotwendigkeiten der durch die Umgestaltung des Planungsraums erforderlichen Verkehrsveränderungen und -verlagerungen im quartiersübergreifenden Verkehrsnetz zu untersuchen, um negative Auswirkungen zu antizipieren und diesen entsprechend gegenwirken zu können.
  4. Es ist beabsichtigt, dass a) die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) Vorhabenträgerin im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) für das Projekt "Gutleutstraßenbahn" werden soll, b) der VGF die Befugnis eingeräumt wird, die für die Erstellung der baureifen Planung erforderlichen baulichen (Behelfs-)Maßnahmen auszuführen. Die Planung umfasst neben den Anlagen und Bauwerken der Straßenbahn auch die erforderlichen Planungen für die Verkehrsanlagen, die Planungen der Freianlagen, die durch den Ausbau der Straßenbahnanlage bedingt sind, sowie die damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben aus Projektleitung, Koordination und Abstimmung der Verkehrsplanung mit den Fachämtern und Organisationen der Stadt Frankfurt am Main.
  5. Der Magistrat wird deshalb beauftragt, 1.) die VGF mit einer Planungsvereinbarung für das Projekt "Gutleutstraßenbahn" mit folgenden wesentlichen Eckpunkten zu beauftragen und soweit erforderlich zu bevollmächtigen: a) In Abstimmung mit den städtischen Fachstellen eine baureife Planung für die Straßenbahnanlagen auf Grundlage der hier vorgelegten Vorplanung mit den zugehörigen Plänen und Kostenanschlägen und damit zusammenhängende Aufgaben im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu erstellen, b) die Genehmigungsunterlagen aufzustellen und das Verfahren im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einzuleiten, c) die baureife Planung mit den zugehörigen Plänen und Kostenanschlägen und damit zusammenhängende Aufgaben für die in Verbindung mit der Straßenbahntrasse in der Baseler Straße und angrenzender westlicher Gutleutstraße, im Bereich des Baseler Platzes sowie der Heilbronner Straße stehenden Straßenverkehrsanlagen im Namen und Auftrag der Stadt zu erstellen, d) im Rahmen der mit der DB AG vereinbarten Projektstruktur die Projektleitung des Projekts inkl. der Straßenverkehrsanlagen sowie die Koordination und Abstimmung der Verkehrsplanung mit den Fachämtern und Organisationen der Stadt Frankfurt am Main zu erbringen und zu gegebener Zeit der Stadtverordnetenversammlung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss vorzulegen, e) zu prüfen, ob die Maßnahme mit Bundes- oder Landesmitteln förderfähig ist (GVFG /FAG/MobiFöG), entsprechende Förderanträge zu stellen und die notwendige Nutzen-Kosten-Untersuchung durchzuführen, f) die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des § 25 VwVFG durch die VGF durchgeführt wird. 2.) mit der DB InfraGO AG und der VGF einen Vertrag abzuschließen, der die Übernahme der Kosten, die durch die notwendige Umfahrung der bestehenden Straßenbahnstrecke in der Mannheimer Straße entstehen, durch die DB InfraGO AG regelt.
  6. Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, für den Bereich des Baseler Platzes und der südlichen Stuttgarter Straße eine Freiraumplanung zu beauftragen, die möglichst auch von einer Bürgerbeteiligung im Sinne des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025, § 6092 (M 62), begleitet wird.
  7. Ferner wird der Magistrat beauftragt, eine Planung zu beauftragen, die die am Westrand dieser Planung endenden Radwege bis zur Niederräder Brücke und der mit dem Neubau dort entstehenden Fuß und Radweg-Rampe fortsetzt. Die erforderlichen Planungsmittel stehen in der PG 16.03 zur Verfügung.
  8. Es werden Mittel in Höhe von 4.750 T€ (incl. der Freiraumplanung gemäß Ziffer VI) für Planung und Baunebenkosten bewilligt und freigegeben.
  9. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass a) für das Projekt "Gutleutstraßenbahn" sich die geschätzten Gesamtkosten (Stadt und VGF) auf 153,6 Mio.€ belaufen, und davon der städtische Anteil voraussichtlich rund 83,3 Mio.€ (brutto) beträgt; b) das Gesamtprojekt "Gutleutstraßenbahn" in der Produktgruppe 16.11 über die Projektdefinition 5.010796 abgewickelt wird. Hierfür stehen bei Projektdefinition 5.010796 Gutleutstraßenbahn West Planungsmittel in Höhe von 1.833.775 € und bei Projektdefinition 5.010892 Gutleutstraßenbahn Ost Planungsmittel in Höhe von 1.692.900 € zur Verfügung; gesamt 3.526.675 €. c) eine Deckung der darüber hinaus erforderlichen Mittel in Höhe von 1.223.325 € über die Projektdefinition 5.007005 Radverkehr, Produktgruppe 16.03, erfolgt; d) die Verteilung der Baunebenkosten (Planungsmittel, Untersuchungen und weitere Nebenkosten) auf die am Bau Beteiligten zu einem späteren Zeitpunkt auf Grundlage der noch abzuschließenden Planungsvereinbarung erfolgt e) für die im Auftrag der traffiQ durchgeführten Planungsphasen 1 und 2 Kosten i. H. v. 523 T€ angefallen und über den konsumtiven städtischen Zuschuss an die traffiQ größtenteils bereits ausgezahlt sind.

Begründung

A. Zielsetzung

Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2024, § 4567 (M 17), wurde die Vorplanung des 4-gleisigen Ausbaus der Straßenbahnhaltestelle Hauptbahnhof und der Umbau des Verkehrsraums am Hauptbahnhofsvorplatz beschlossen. Für die Umgestaltung des nördlichen Anschlussraumes des Hauptbahnhofs mit Düsseldorfer Straße und Platz der Republik wurde der entsprechende Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, § 6134 (M 59) gefällt.

Diese Maßnahmen zielen auf eine zur Bewältigung der steigenden Fahrgastnachfrage erforderlichen Kapazitätserhöhung und Angebotserweiterung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ab. Im Zuge dieser Ausbaumaßnahmen entstehen auch neue Rahmenbedingungen für das südliche Umfeld des Planungsbereiches. Durch eine Umgestaltung dieses südlichen Anschlussraumes des Hauptbahnhofs soll die Ausschöpfung des vollen Potentials, welche durch die Planungen am Hauptbahnhof insbesondere für den ÖPNV sowie den Fuß- und Radverkehr entstehen, ermöglicht werden. Dies entspricht dem Ziel aus dem beschlossenen Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ (§ 7285 vom 04.03.2021), vor allem den Öffentlichen Personennahverkehr als gemessen an der Verkehrsleistung wichtigsten Bestandteil des Umweltverbundes weiter zu einem zuverlässigeren, leistungsfähigeren Rückgrat des städtischen Mobilitätssystems zu entwickeln. Die Zielsetzung, die Kapazitäten des ÖPNVs zu erhöhen und auch bei erhöhtem Fahrgastaufkommen und Fahrtenanzahl die betrieblichen Abläufe durch entsprechend leistungsfähiger ÖV-Infrastruktur möglichst störungsfrei zu halten, erhält durch das anhaltende Wachstum der Stadt besondere Relevanz.

Zudem muss die bestehende Anbindungsstrecke des Straßenbahnbetriebshofes Gutleut in der Mannheimer Straße für den Bau des Großprojektes "Fernbahntunnel Frankfurt" aufgegeben werden. Um den wichtigsten Frankfurter Straßenbahnbetriebshof Gutleut weiterhin mit Straßenbahnen anfahren zu können, muss daher eine neue Zufahrt zum Betriebshof geschaffen werden.

Diese Zuführungsstrecke soll auch für den linienmäßigen Fahrgastbetrieb eingerichtet werden und bis zum Briefzentrum verlängert werden, sodass die parallel verlaufende Buslinie 37 aufgegeben werden kann. Diese im regelmäßigen Linienverkehr befahrene Straßenbahnstrecke ist sowohl bereits im Nahverkehrsplan, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021, § 7285 (Perspektivnetz Straßenbahn, Planungsstufe 2), als auch im gültigen GVP 2005 (ÖPNV-Vorschlagsnetz) enthalten (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2005, § 10477.

Zugleich muss für die ebenfalls wegen des Baus des Fernbahntunnels wegfallende Straßenbahnwendeschleife Pforzheimer Straße ein Ersatz in Form einer netznahen Wendemöglichkeit südlich des Hauptbahnhofes gefunden werden, in der, in Analogie zur vorhandenen Schleife, zwei Straßenbahnzüge gleichzeitig stehen können.

Die Deutsche Bahn AG plant und realisiert derzeit zahlreiche Projekte im Umfeld des Frankfurter Hauptbahnhofs (u.a. Umbau der B-Ebene, Gleis 25, Fernbahntunnel). Der Magistrat ist daran im Rahmen einer mit der DB AG vereinbarten Gesamtprojektstruktur beteiligt. In diesem Zusammenhang ist für die Gutleutstraßenbahn insbesondere der voraussichtliche Baubeginn des Fernbahntunnels im Jahr 2032 für die Fertigstellung zumindest des ersten Teils der Gutleutstraßenbahn, der den Anschluss an den Betriebshof Gutleut herstellt, bestimmend.

Derzeit laufen Gespräche zwischen der DB AG und der Stadt Frankfurt am Main zur möglichen finanziellen Beteiligung des Fernbahnhofprojekts an den Herstellungskosten der Gutleutstraßenbahn aufgrund der erforderlichen neuen Führung zwischen Mannheimer Straße und dem Betriebshof in der Heilbronner Straße.

Weiterhin plant die DB ab Ende dieses Jahrzehnts die Modernisierung des Nordflügels des Hauptbahnhofs sowie den Bau eines Ver- und Entsorgungszentrums (VEZ) in Tieflage im Bereich Poststraße, wodurch zahlreiche Einschränkungen der Verkehrsräume entstehen werden. Das Erreichen dieses Zielzeitpunktes ist ein ambitioniertes, aber mit Anstrengung aller Beteiligten noch erreichbares Ziel.

Mit dem Ausbau der Verkehrsanlagen in der Baseler Straße, am Baseler Platz und der Realisierung der Gutleutstraßenbahn bis zum Briefzentrum können die Chancen, welche durch die Planung der Projekte am Hauptbahnhof entstehen, noch deutlich erweitert werden. Eine Attraktivierung des ÖPNV-Netzes sowie der Fuß- und Radwegeanlagen können zu einem Bedeutungszuwachs des Umweltverbundes führen und damit potenziell einer weiteren Überforderung des Straßennetzes entgegenwirken.

Die bereits mit dem Beschluss zum GVP 2005 und zum Nahverkehrsplan 2021 beschlossene Verlängerung der Straßenbahn bis zum Briefzentrum in der westlichen Gutleutstraße soll in diesem Zusammenhang ebenfalls verwirklicht werden und die bereits heute ihre Grenzen erreichende, mit hohem Betriebsaufwand dort verkehrende Buslinie 37 zu ersetzen.

Der Bereich an der westlichen Gutleutstraße soll als Stadtquartier mit einer ausgewogenen Mischung aus Gewerbe, Wohnen sowie kulturellen und sozialen Einrichtungen - also die Entwicklung eines "Produktiven Quartiers" im Sinne der Neuen Leipzig Charta entwickelt werden. Dabei sollen gezielt Flächen für "Urbane Produktion", Handwerk und lokale Ökonomien bereitgestellt werden, um die wirtschaftliche Vielfalt und Nachhaltigkeit des Viertels zu fördern.

Im August 2024 hat die Stadt Frankfurt am Main zudem ein Grundstück im Gutleut-West für die städtischen Bühnen erworben, welches primär als Interimsspielstätte genutzt werden soll, bis die Neubauten für Oper und Schauspiel in der Innenstadt errichtet worden sind. Darüber hinaus werden die städtischen Bühnen die Flächen und Gebäude auch später als weitere Bühnen für Aufführungen oder Probebühne nutzen. Aber auch die bereits bestehende Milchsackfabrik mit dem Tanzhaus West und dem Theater Landungsbrücken soll als kulturelles Zentrum erhalten bleiben bzw. weiterentwickelt werden.

Ebenfalls soll im Gebiet bezahlbarer Wohnraum mit unterschiedlichen Wohnformen geschaffen werden, darunter familiengerechte Wohnungen, Kleinwohnungen für Studierende und Auszubildende, gemeinschaftliche/genossenschaftliche Wohnprojekte sowie betriebliches Wohnen für ansässige Gewerbebetriebe. Als Maßnahmen der sozialen Infrastruktur sind zudem die Ansiedlung einer Grundschule sowie einer Kindertagesstätte vorgesehen.

Auch im Bereich der Mobilität sollen innovative Lösungen umgesetzt werden. Dazu gehört unter anderem die Planung eines autoarmen Quartiers. Somit ist die Erweiterung des Straßenbahnnetzes vom Hauptbahnhof über die Gutleutstraße bis zum Briefzentrum essenziell. Auch für die Schüler der Werner-von-Siemens-Schule (Berufsschule) ist eine gute ÖPNV-Anbindung von großer Bedeutung.

Die Entwicklung des Produktiven Quartiers Gutleut-West wird durch das Land Hessen im Rahmen des Förderprogramms Großer Frankfurter Bogen: Förderung von Konzepten für ein Nachhaltiges Wohnumfeld in neuen Wohnquartieren - "Multifunktional und flächensparsam: Das Wohnquartier von morgen" gefördert. In diesem Förderprogramm werden Projekte mit Modellcharakter aufgenommen, die Vorreiterfunktion für andere Städte haben sollen.

B. Alternativen

Für die durch den voraussichtlichen Bau des Fernbahnhofs in Tieflage unter der Mannheimer Straße erforderliche Umfahrungsstrecke der Straßenbahn bis zum Straßenbahnbetriebshof gibt es keine Alternative, da sonst das für das Funktionieren des Straßenbahnnetzes essentielle Straßenbahndepot an der Mannheimer Straße nicht mehr angefahren werden könnte und der Straßenbahnbetrieb auf zahlreichen Linien nicht mehr betrieben werden könnte.

Es sind zudem verschiedene Varianten der Trassenführung, der Haltestellenlage und -gestaltung, der Führung des Kraftfahrzeugverkehrs und des Radverkehrs untersucht worden.

Im Nahverkehrsplan ist die Führung der Gutleutstraßenbahn noch mit Nutzung der heutigen Bestandsstrecke in der Mannheimer Straße mit Abzweig in die Heilbronner Straße und erst ab deren Einmündung in die Gutleutstraße auf letzterer bis zum Endpunkt am Briefzentrum vorgesehen. Diese Linienführung ist wegen der mittlerweile erfolgten Festlegungen zur Führung des Fernbahntunnels unter der Mannheimer Straße nicht mehr möglich.

Da außer der Gutleutstraße keine weiteren durchgehenden Straßen in Ost-West-Richtung im Gutleut vorhanden sind (die Speicherstraße endet noch vor der Main-Neckar-Brücke und ist außerdem durch die Hafenbahn belegt), ist daher eine durchgehende Führung der Straßenbahn über die Gutleutstraße ab Baseler Platz bis zum Endpunkt am Briefzentrum die einzige sinnvolle Alternative, zumal die Gutleutstraße auch optimal in der Mittellinie des Viertels liegt, was die Erschließung durch die Straßenbahn entsprechend optimiert.

Als Standort einer netznahen Wendemöglichkeit südlich des Hauptbahnhofs kommt ausschließlich der Baseler Platz in Betracht, da dies die einzige Freifläche in diesem Stadtbereich ist und sich innenliegende Wendegleise oder Blockumfahrten wegen der engen Straßenquerschnitte und Einmündungsbereiche ausschließen.

Für den Baseler Platz wurden verschiedene Formen von Wendeschleifen untersucht. Insbesondere wurden Varianten mit einer im Uhrzeigersinn befahrenen Wendeschleife näher betrachtet, da hierdurch bei der Ein- und Ausfahrt zumindest aus und in Richtung Hauptbahnhof jeweils die Kreuzungen mit dem Gegengleis wegfallen. Es stellt sich aber heraus, dass hierdurch die Schleifenlänge zu kurz für die Aufstellung zweier Straßenbahnzüge hintereinander ist. Daraufhin wurden Varianten mit zweigleisiger Haltestelle im Platzbereich untersucht. Diese haben wegen der zweigleisigen Gleistrasse, der zusätzlichen Weichenanlagen und der Notwendigkeit eines Bahnsteiges für das 2. Gleis einen hohen Flächenverbrauch zur Folge, was zur wesentlichen Minimierung der Grünfläche auf dem Baseler Platz führen würde und auch ein Erreichen der Freifläche des Platzes durch die Anwohner erschweren würde. Aus diesen stadtgestalterischen Gründen wurden diese Varianten verworfen.

Gewählt wurde schließlich eine eingleisige, gegen den Uhrzeigersinn befahrene Wendeschleife, deren Bahnsteig gleichzeitig Verkehrsfläche für den nicht motorisierten Verkehr ist, so dass der Flächenverbrauch minimiert ist.

Für die Einfahrt in den Betriebshof wurden insbesondere Varianten betrachtet, die eine direkte Einfahrt von der Straßenbahntrasse in der Gutleutstraße von Süden ermöglichen. Hierzu waren teilweise Varianten mit einem 3. Gleis in der Gutleutstraße untersucht worden, auf dem das vorgeschriebene Kontrollieren des Fahrzeuges auf sitzengebliebene Fahrgäste vor Einfahrt in den Betriebshof stattfinden sollte.

Eine im Rahmen des Projektes zur Erweiterung des Straßenbahnbetriebshofes Gutleut durchgeführte Betriebssimulation lieferte allerdings das Ergebnis, dass eine direkte Zufahrt von der Gutleutstraße in den Betriebshof nicht möglich ist, da hierdurch zu den Belastungsspitzen des in den Betriebshof einrückenden Straßenbahnverkehrs (z. B. nach Ende eines Stadionverkehrs) ein Straßenbahn- und Kraftfahrzeugstau entstehen würde, der in Richtung Innenstadt noch über die Hafenstraße hinausreichen würde.

Als einzig sinnvolle Alternative stellte sich ein Anschluss der bestehenden Betriebshofeinfahrt am Ende der Mannheimer Straße an die Trasse der Gutleutstraßenbahn über eine zweigleisige Betriebsstrecke in der Heilbronner Straße dar. Auf die Einfahrt in den Betriebshof wartende Straßenbahnen können hier in der Heilbronner Straße im Gegensatz zur Gutleutstraße noch durch Kraftfahrzeuge passiert werden.

Für die Haltestellengestaltungen sind neben Lösungen mit Bahnsteigen im Seitenbereich auch Mittelbahnsteige geprüft worden. Daneben sind insbesondere vor dem Hintergrund der Durchfahrtsmöglichkeit von Rettungsdiensten sowohl versetzte Haltestellen als auch gegenüberliegende Haltestellen sowie solche mit einer zwischen den Gleisen liegenden Rettungsspur betrachtet worden.

In der Radverkehrsführung wurden unter Beachtung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019, § 4424, zur Fahrradstadt Frankfurt am Main für den Radverkehr (Radentscheid) verschiedene Ausgestaltungen entworfen und geprüft. Dabei wurden die jeweiligen individuellen Rahmenbedingungen im Verkehrsraum hinsichtlich Sicherheit und Attraktivität der Radverkehrsverbindung und Anforderungen der Mitbenutzung durch Rettungsdienste sowie der Möglichkeiten der Anleiterung von Gebäuden durch die Feuerwehr betrachtet, weshalb unterschiedliche Lösungen im Planungsraum untersucht und letztlich vorgesehen worden sind (Führung auf Radstreifen bzw. als Radweg im Seitenbereich, dabei im Bereich der Haltestellen vor oder auch hinter der Wartefläche).

C. Lösung

Die verkehrliche Vorplanung wurde in der Koordinierungsgruppe Verkehr (KGV) durch die städtischen Fachstellen intensiv diskutiert und, aufgeteilt in die Abschnitte Ost und West, als Basis der vertiefenden Planung beschlossen. Die im Folgenden beschriebenen Ansätze liegen der verkehrlichen Vorplanung zugrunde und sind in der baureifen Planung weiterzuentwickeln. In allen Abschnitten inklusive des Baseler Platzes und der Betriebsstrecke in der Heilbronner Straße erfolgt zusammen mit den Straßenbahnanlagen eine Überplanung des gesamten Straßenraumes unter Berücksichtigung der Belange aller Verkehrsteilnehmenden, der Stadtgestaltung und der Freianlagenplanung.

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV):

Die verkehrliche Planung des Projektes Gutleutstraßenbahn schließt unmittelbar nördlich des Knotenpunktes Mannheimer Straße/Baseler Straße an die beschlossene Vorplanung des Hauptbahnhofsvorplatzes mit der 4-gleisig ausgebauten Straßenbahnhaltestelle Hauptbahnhof an. Von hier bis zum Baseler Platz liegt ein Straßenbahn-Ausbauabschnitt, dem ab der Kreuzung mit der Gutleutstraße der Neubauabschnitt in der Gutleutstraße bis zum Briefzentrum folgt.

Die Haltestellen der Gutleutstraßenbahn sind 60 m lang geplant und bis auf die beiden Wendehaltestellen "Baseler Platz Schleife" und "Briefzentrum" als Kombihaltestellen Tram/Bus ausgelegt. Dies ermöglicht eine Zugbildung der Straßenbahn, die bei in den Betriebshof ein- und ausrückenden Stadionverkehr die Regel ist und auch bei einzelnen Kursen zu den Anfangs- und Endzeiten des Berufsschulzentrum Werner-von-Siemens-Schule ermöglicht werden soll (heute fährt zu diesen Zeiten die Buslinie 37 im 2- bis 3-Minuten-Takt). Außerdem können dann eine Straßenbahn mit einer Länge von 30m oder 40m und ein Bus gleichzeitig an einer Haltestelle halten. Nur die Bedarfshaltestelle an der Wendeschleife Baseler Platz erhält einen 80 m langen Bahnsteig, damit hier zwei 40m-Wagen hintereinanderstehen können. An der Endhaltestelle "Briefzentrum" ist für die Straßenbahn eine 60 m lange Mittelhaltestelle vorgesehen. Für die Busse (Linie 87 und SEV) gibt es hier 3 Wartepositionen am nördlichen Straßenrand direkt am Briefzentrum.

Nach Eröffnung der Gutleutstraßenbahn wird die Linie 37 eingestellt. Die Linie 87 wird wie heute weiterverkehren, dann aber alle Kombihaltestellen mit der Straßenbahn in ihrem Linienverlauf anfahren. Die Linie 64 wird wie heute bis zum Rotfederring verkehren. Ihre Linienführung wird aber ebenfalls wegen des Fernbahntunnels aus der Mannheimer Straße herausgenommen werden, sodass sie dann vom Hauptbahnhof kommend bis zur Haltestelle "Werftstraße" die Infrastruktur und ebenfalls die Haltestellen der Straßenbahn mitbenutzt.

Abschnitt Baseler Straße inklusive Haltestelle Baseler Platz

Ab dem Anschlusspunkt an die Planung des Hauptbahnhofsvorplatzes mit der 4-gleisigen Haltestelle Hauptbahnhof nördlich des Knotenpunktes Mannheimer Straße/Baseler Straße, an dem die Straßenbahntrasse zweigleisig ist, wird die Verkehrsaufteilung des Projektes "Hauptbahnhofsvorplatz" im Grundsatz fortgeführt. Insbesondere wird bis zum Knotenpunkt Baseler Straße/Gutleutstraße am Baseler Platz der vorhandene Gleiskörper in der Baseler Straße in der Art umgebaut, dass Straßenbahn und Bus diesen Abschnitt auf gemeinsamer Trasse befahren können, so dass die Führung des Busses analog zum Hauptbahnhofsvorplatz und daher durchgängig ist. Die Straßenbahnhaltestelle "Baseler Platz" behält ihren Standort, wird aber durch die neue Führung der Busse zur Kombihaltestelle und hat zukünftig eine Länge von 80m.

Auch das Verkehren der Rettungsfahrzeuge wird analog zum Hauptbahnhofsvorplatz geregelt. Diese können bei Bedarf über die Kombitrasse und in Süd-Nord-Richtung bei belegter Haltestelle zur Umgehung von dieser auch über den entsprechend breit angelegten Radweg geführt werden, von dem sie nördlich der Haltestelle die Möglichkeit haben, wahlweise auf die IV-Fahrbahn oder den Kombigleiskörper zu wechseln.

Baseler Platz

Auf dem Baseler Platz entsteht eine aus allen Richtungen nutzbare Wendeschleife für die Straßenbahn, die die Wendeschleife in der Pforzheimer Straße ersetzt und ebenso nur im Bedarfsfall angefahren wird. Die Grünfläche auf dem Baseler Platz wird wesentlich erweitert und an die Bebauung an der Stuttgarter Straße herangerückt. Zusätzlich wird die Stuttgarter Straße in ihrem Südabschnitt zwischen Gutleutstraße und Esslinger Straße für den MIV gesperrt und nur für Feuerwehr, Rettungsfahrzeuge u. ä. sowie Fahrräder befahrbar bleiben, so dass der Baseler Platz für Fußgänger aus dem westlichen Wohngebiet ohne Straßenquerung erreichbar wird. Dieser verkehrsberuhigte Bereich stellt zugleich den Bahnsteig der Bedarfshaltestelle an der Straßenbahnwendeschleife dar.

Abschnitt Gutleutstraße zwischen Baseler Platz und Betriebshof Gutleut

Die Straßenbahngleise werden hier durchgängig straßenbündig geführt. An der Werftstraße und zwischen Zander- und Heidelberger Straße werden jeweils Haltestellen geschaffen, die als versetzt angeordnete Straßenrandhaltestellen mit Radwegeführung zwischen Bahnsteigkante und Fahrgastaufstellbereich ausgeführt werden. Ansonsten wird der Radverkehr wegen der Anleiterbarkeit für die Feuerwehr größtenteils auf Radstreifen auf der Fahrbahn geführt.

Dieser Abschnitt endet an der zweiten Zufahrt zum Betriebshof unmittelbar vor dem Bahnübergang mit der Hafenbahn. Diese Zufahrt wird nur als Notzu- bzw. -ausfahrt verwendet, falls die Einfahrt über die Heilbronner Straße z. B. verkehrliche, betriebliche oder technische Störungen o. ä. blockiert sein sollte, da die Betriebssimulation im Rahmen des Projektes "Betriebshoferweiterung" ergeben hatte, dass auf Grund der sich ergebenden Staulänge eine Regelzufahrt zum Betriebshof nur über die Heilbronner Straße möglich ist.

Betriebsstrecke in der Heilbronner Straße inklusive Ausziehgleis in der Mannheimer Straße

Die Betriebsgleise werden in diesem Abschnitt ebenfalls straßenbündig geführt. In Süd-Nord-Richtung liegt das Gleis dabei in einem überbreiten Fahrstreifen, so dass Kraftfahrzeuge an Straßenbahnfahrzeugen, die auf die Einfahrt in den Betriebshof warten, rechts vorbeifahren können.

Das Ausziehgleis in der Mannheimer Straße dient für Rangierfahrten aus und in den Betriebshofbereich und wird nördlich der bestehenden Gleise außerhalb der IV-Fahrbahn angeordnet.

Rad- und Fußverkehr:

Die Radverkehrsanlagen im Planungsraum des Projektes werden erheblich ausgebaut und für verschiedene Relationen auch völlig neu geschaffen. So gibt es zukünftig neue direkt geführte Radverkehrsanlagen für beide Fahrtrichtungen zwischen Hauptbahnhof, Baseler Platz und Friedensbrücke. Außerdem wird eine neue Radroute zwischen Baseler Platz und zukünftigem Fernbahntunnelbahnhof/Querpassage über die Stuttgarter Straße eingerichtet. Die Stuttgarter Straße steht im Bereich des Baseler Platzes dabei zukünftig ausschließlich dem nichtmotorisierten Verkehr zur Verfügung. Auch wird eine separate Linksabbiegemöglichkeit für Radfahrer aus der südlichen Baseler Straße, von der Friedensbrücke kommend, in Richtung Esslinger Straße/Schleusenstraße geschaffen.

Wo es möglich ist, wird der Radverkehr als Bordsteinradweg baulich getrennt vom MIV geführt. In einigen Bereichen erforderte aber die Anleiterbarkeit durch die Feuerwehr eine entsprechend breite Fahrbahn, so dass der Radverkehr in diesen Abschnitten als Radstreifen auf der Fahrbahn geführt werden muss.

In weiten Bereichen werden die heutigen schmalen Radverkehrsanlagen auf ein auskömmliches Maß verbreitert. An mehreren Stellen, an denen das Erfordernis besteht, werden hierbei auch Zweirichtungsradwege mit der notwendigen breite angelegt. Letztere werden z. B. auf der Westseite der Hafenstraße zwischen Gutleutstraße und Schönstraße sowie auf der Südseite der Gutleutstraße zwischen "Am Elektrizitätswerk" und dem Sommerhoffpark sowie zwischen Hirtenstraße und dem westlichen Ende des Plangebietes angelegt.

Der zuletzt genannte Abschnitt stellt einen Teil des Mainradweges dar, der hier aufgrund bestehender Firmengelände nicht direkt am Mainufer geführt werden kann. Die Anschlussplanung an den Bestand für den Zweirichtungsradweg am westlichen Ende des Plangebietes erfolgt in der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) und wird voraussichtlich bis etwa zur Niederräder Brücke geführt:

Auch Gehwege werden an verschiedenen Stellen, an denen das heute noch nicht der Fall ist, auf eine Breite von mindestens 2,50 m gebracht. Im Bereich des Baseler Platzes werden die Fußgängeranlagen z. T. neu geschaffen bzw. wesentlich aufgewertet. Die Aufwertung umfasst auch, dass die Wege im Bereich um die eigentliche Grünfläche des Platzes zukünftig abgesetzt von den IV-Fahrbahnen geführt werden und im Bereich der Westseite des Platzes der früher neben den Fußgängern rollende motorisierte Verkehr sogar ganz wegverlegt wird.

Motorisierter Individualverkehr (MIV):

Als Ersatz der nur noch für den nichtmotorisierten Verkehr zur Verfügung stehenden südlichen Stuttgarter Straße erhält der MIV für die Relation West-Nord und Ost-Nord (westliche bzw. östliche Gutleutstraße - Hauptbahnhof) zukünftig die Möglichkeit, zunächst jeweils in Richtung Süden in die Baseler Straße abzubiegen um danach über einen U-Turn in Richtung Norden zu fahren.

Die Esslinger Straße, die zukünftig für den MIV auch nicht mehr über die südliche Stuttgarter Straße erreichbar ist, wird in der Fahrtrichtung gedreht, so dass sie zukünftig von der Schleusenstraße aus in Richtung Osten befahrbar ist, und erhält eine unsignalisierte Ausfahrt in die Baseler Straße in Richtung Süden.

Die Fahrbahnen des MIV in der Baseler Straße werden von der Einmündung der Mannheimer Straße bis zum Baseler Platz dort, wo dies durch Ummarkierung noch nicht durchgeführt worden ist, jeweils von zwei auf einen Fahrstreifen reduziert, um entsprechend an die beschlossene Planung des Hauptbahnhofsvorplatzes (§ 4567 vom 21.03.2024) anzuschließen. In den weiteren Untersuchungen ist ein besonderes Augenmerk auf erforderliche Maßnahmen zur Leistungsfähigkeit an der Kreuzung Baseler Straße/Gutleutstraße und den anderen relevanten Knotenpunkten zu legen.

Verkehrsuntersuchungen:

Erste Verkehrsuntersuchungen, welche im Rahmen der Planung zur Umgestaltung des Hauptbahnhofsvorplatzes beauftragt wurden, errechneten veränderte MIV-Verkehrsmengen im Umfeld des Hauptbahnhofs. Daraufhin ist der gesamte Straßenzug von der Hohenstaufenstraße bis zur Friedensbrücke betrachtet worden.

Mit Hilfe verkehrsabhängiger Steuerung der Lichtsignalanlagen können die vorgeschlagenen Spuraufteilungen am Knotenpunkt Baseler Platz wie in den nördlichen Abschnitten auf dem Bahnhofsvorplatz so gestaltet werden, dass die geschaffene Anlage den Anforderungen der zukünftigen Verkehrsmengen gerecht wird.

Rettungsdienste:

In Abstimmung mit der Branddirektion sind in der Planung die erforderlichen Aufstellflächen der Löschfahrzeuge an den Liegenschaften im Zusammenhang mit dem zweiten Rettungsweg sowie die Anforderungen an die Verkehrsführung berücksichtigt. Der Radweg in der Baseler Straße in Fahrtrichtung Norden wird auf Höhe der Straßenbahnhaltestelle "Baseler Platz" für Rettungsfahrzeuge freigegeben. Die Einfahrt auf den Radweg erfolgt am Knotenpunkt Baseler Straße/Gutleutstraße. Gleisflächen und Borde werden so gestaltet, dass eine Überfahrbarkeit durch Rettungsdienste zum Wechsel wahlweise auf IV-Fahrbahn oder Gleistrasse nördlich der Haltestelle möglich ist.

Begrünung:

Die Aufwertung und der Ausbau von Grünflächen und Baumstandorten wurde im Rahmen der Planung geprüft. Im Zuge dessen wurden vorhandene Baumstandorte, soweit sinnvoll, erweitert, sowie, überall, wo das möglich ist, neue Baumstandorte geschaffen.

Insgesamt wird im Rahmen der Planung eine positive Entwicklung zu mehr Begrünung und mehr Baumstandorten erreicht. Auch wenn einzelne Baumfällungen nicht vermieden werden können, ist die Baumbilanz positiv. Die genaue Ausgestaltung einzelner Bepflanzungsflächen (Baum/Strauch) ist noch von externen Faktoren wie der Überpflanzbarkeit von Kanal- und Leitungstrassen abhängig. Dies wird in der Entwurfsplanung weiter ausgearbeitet und konkretisiert.

Freiraumplanung:

Im Rahmen der Entwurfsplanung soll für den Baseler Platz eine separate Freiraumplanung erstellt werden. In dieser soll auch die genaue Planung des Rad- und Fußweges im nördlichen Bereich der Grünfläche des Baseler Platzes, der Standort des Gleichrichterwerkes im Bereich dieser Grünfläche sowie die Gestaltung der Eckbereiche vor dem Nestlé-Gebäude und an der Karlsruher Straße erfolgen. Da die neue Planung für das Quartier von hoher Bedeutung sein wird, bietet sich die Durchführung einer Bürger:innenbeteiligung an.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. a)
    ☒ Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich
    vorgeschrieben
    Folgende Form
    ist vorgeschrieben:
    Im
    Vorfeld des erforderlichen Planfeststellungsverfahren (PFV) wird die VGF als
    Vorhabenträgerin eine sog. frühe Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des § 25
    VwVfG durchführen.
  2. b)
    ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird
    vorgeschlagen
    Kurze
    Beschreibung (2 - 3 Sätze):
    Für die Gestaltung des Öffentlichen Raums am
    Baseler Platz bietet sich ein Bürgerbeteiligungsverfahren an.
  3. c)
    Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht
    erfolgen, weil:
    ☐ verwaltungsinterner Vorgang
    ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht
    ausreichend
    ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht
    akzeptiert werden
    ☐ Ressourcen stehen nicht
    zur Verfügung
    ☐ gesetzlicher
    Ausschließungsgrund
    ☐ Beteiligung hat bereits
    stattgefunden
    Erläuterung (optional):
  4. d)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht
    vorgeschlagen, weil

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. November 2025Sie sind hier
    MM 186Straßenbahnstrecke in der Gutleutstraße, Umfahrung Mannheimer Straße sowie Erschließung Gutleut-West hier: Genehmigung der Vorplanung und Freigabe von Planungsmitteln in Lph 3 u. 4
    Magistratsvortrag
  2. 20. November 2025OFOF 1812/1Gutleutstraße - Baseler PlatzOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 25. November 2025OMOM 7781Gutleutstraße - Baseler PlatzDirektanregung
  4. 23. März 2026Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 552Gutleutstraße - Baseler PlatzStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 1
Sitzung 43 · 25.11.2025
TO I, TOP 53
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 7781 2025 1. Der Vorlage M 186 wird unter Hinweis auf die OM 7781 zugestimmt. 2. 1. Die Ziffern 1. bis 6. der Vorlage OF 1812/1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Ziffer 2. der Vorlage OF 1812/1 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
FDP
zu 2)
Zustimmung:
GrüneFDPÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
CDUSPD
Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung) zu 2. Zu 1.: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung) Zu 2.: GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und SPD (= Annahme); Linke (= Enthaltung)

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 40 · 01.12.2025
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeVoltFRAKTIONAfDÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
FDP
Sonstige:
BFF-BIG (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Pkw-Durchsatzverkehr so gesichert werden soll, dass es trotz Umbau- beziehungsweise Baumaßnahmen weder in Fahrtrichtung Friedensbrücke-Hauptbahnhof-Ludwig-Erhard-Anlage noch in der Gegenrichtung zu Rückstaus kommt); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 40 · 02.12.2025
TO I, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage M 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONStadtv. YilmazStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
FDPGartenpartei
Sonstige:
BFF-BIG (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Pkw-Durchsatzverkehr so gesichert werden soll, dass es trotz Umbau- beziehungsweise Baumaßnahmen weder in Fahrtrichtung Friedensbrücke-Hauptbahnhof-Ludwig-Erhard-Anlage noch in der Gegenrichtung zu Rückstaus kommt sowie Maßnahmen ergriffen werden, um nach der Fertigstellung den Durchsatz auf der Gutleutstraße an den Kreuzungen Hafenstraße und Camberger Straße zu erhöhen und so Rückstaus zu vermeiden, wie es bereits in der NR 1199 vom Stadtparlament beschlossen wurde); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 43 · 09.12.2025
TO I, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage M 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFStadtv. YilmazStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
FDPBFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen FDP und BFF-BIG (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Pkw-Durchsatzverkehr so gesichert werden soll, dass es trotz Umbau- beziehungsweise Baumaßnahmen weder in Fahrtrichtung Friedensbrücke-Hauptbahnhof-Ludwig-Erhard-Anlage noch in der Gegenrichtung zu Rückstaus kommt) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 45 · 11.12.2025
TO II, TOP 48
Angenommen
Der Vorlage M 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONStadtv. YilmazStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
FDPBFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen FDP und BFF-BIG (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Pkw-Durchsatzverkehr so gesichert werden soll, dass es trotz Umbau- beziehungsweise Baumaßnahmen weder in Fahrtrichtung Friedensbrücke-Hauptbahnhof-Ludwig-Erhard-Anlage noch in der Gegenrichtung zu Rückstaus kommt) sowie Gartenpartei (= Ablehnung)

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