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Frankfurt-Pass hier: Authentifizierung der Frankfurt-Pass-Inhaber:innen, Vereinheitlichung der unterschiedlichen Bewilligungszeiträume, Ausschluss Vermögende, digitale Variante

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Vorschlag sieht vor, die Rahmenbedingungen für den Frankfurt-Pass zu reformieren, indem die Ausstellung eines Passes ohne Passfoto erfolgt, der Bewilligungszeitraum auf ein Jahr vereinheitlicht wird und Vermögende von der Antragstellung ausgeschlossen werden. Diese Maßnahmen sollen die Nutzung des Frankfurt-Passes vereinfachen und eine gerechtere Verteilung der Leistungsansprüche gewährleisten.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Frankfurt-Pass wird künftig nicht mehr mit einem Foto der innehabenden Person versehen. Der Bewilligungszeitraum des Frankfurt-Passes wird künftig für jede antragstellende Person des Haushalts ein Jahr ab der Antragstellung betragen. Künftig wird bei der Antragstellung zum Erhalt des Frankfurt-Passes Vermögen von mehr als 50.000 Euro pro Person als Ausschlusstatbestand berücksichtigt. Der Frankfurt-Pass wird physisch und digital angeboten.

Begründung

A. Zielsetzung

Zu 1.

Mit dem seinerzeitigen Magistratsbeschluss zur Einführung des Frankfurt-Passes wurde 1991 festgelegt, dass auf dem Frankfurt-Pass ein Foto der innehabenden Person zur Identifizierung anzubringen ist.

Im Zuge der Gestaltung einer nutzerfreundlichen Online-Antragsstrecke und der Digitalisierung des Frankfurt-Passes wird künftig kein Passbild von der antragstellenden Person mehr gefordert.

Zur Identifizierung der Person durch die Akzeptanzstelle ist grundsätzlich der Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel, usw. ausreichend. Das Antragsverfahren wird damit deutlich vereinfacht und verursacht für die Antragstellen keine Zusatzkosten.

Zu 2.

Aktuell gestalten sich die Bewilligungszeiträume des Frankfurt-Passes wie folgt:

Bürgergeld/SGB II Bewilligung 1-9 MonateBescheidende + 3 Monate Bei Bewilligung von 10-11 Monaten + 2 bzw. 1 Monat
(max. 12 Monate) Bürgergeld/SGB II Bewilligung 12 MonateBis Ende des Bescheides (max. 12 Monate) Keine Überschreitung des
Bewilligungszeitraums Grundsicherung/HLU (SGB XII)24 Monate ab Vorsprachetag
AsylbLGBescheidende + 3
Monate Ausnahme Bewilligung nur noch weniger als 3 Monate dann auf 6 Monate ausstellen WohngeldBescheidende Ausnahme Bewilligung nur noch weniger als 3 Monate
dann auf 6 Monate ausstellen KinderzuschlagBescheidende Ausnahme Bewilligung nur noch weniger als 3 Monate
dann auf 6 Monate ausstellen Studenten BAföG + StipendiumBescheidende + 3 Monate (nicht länger als
Höchstförderungsdauer) + ohne RMV-Stempel Jugendliche SGB VIII Pflegekinder12 Monate ab Vorsprachetag + ohne RMV Stempel, wenn Leistungen von D1
UmA9
Monate (ab Vorsprachetag/Bescheid von 51. D1 muss vorliegen) + ohne RMV-Stempel ALG IBescheidende des
Bewilligungsbescheide (max. 12 Monate) Lohnempfänger12 Monate (ab Vorsprachetag)
Rentner ohne Grundsicherung24 Monate (ab Vorsprachetag)
Mischhaushalte (Bufdis, Krankengeld, usw.)12 Monate (ab Vorsprachetag) (kürzeste Anspruch der Bewilligungsdauer, all im HH
lebenden Personen) Schüler-BAföGBescheidende + 3 Monate (nicht länger als
Höchstförderungsdauer) + ohne RMV-Stempel BABBescheidende + 3 Monate
(nicht länger als Höchstförderungsdauer) FSJ (Freiwillige Soziales Jahr)12 Monate (ab Vorsprachetag/nicht länger als
vertragliches Ende)

Eine Vereinheitlichung des Bewilligungszeitraums auf 12 Monate ab der Antragstellung, unabhängig von der Laufzeit des jeweiligen leistungsbegründenden Bescheides, bringt zahlreiche Vorteile:

Für die leistungsberechtigten Personen sind die aktuellen Bewilligungszeiträume oft undurchsichtig. Dadurch entsteht ein vermeidbarer Beratungsbedarf.

Zudem wird für den Erwerb des Deutschland-Tickets oder anderer Fahrkartenabos eine gewisse Gültigkeitsdauer des Frankfurt-Passes vorausgesetzt. Bei den Frankfurter Verkehrsbetrieben muss der Vergünstigungsnachweis mindestens eine Gültigkeit von sechs Monaten haben, um ein Jahresabo erwerben zu können. Sollte der Frankfurt-Pass beispielsweise aufgrund des aktuellen Bürgergeldbescheides nur für fünf Monate ausgestellt worden sein, kann kein Jahresabo abgeschlossen werden, sondern es muss ggf. eine teurere Monatsfahrkarte erworben werden.

Außerdem reduziert die Vereinheitlichung der Bewilligungszeiträume die gebundenen Kapazitäten der Mitarbeitenden in der Verwaltung. Auch die Programmierpflege des Frankfurt-Passes im Hinblick auf die Digitalisierung wird vereinfacht und die Fehleranfälligkeit im Bewilligungsprozess erheblich reduziert.

Wie bisher gilt, dass die Inhabenden verpflichtet sind, im Falle einer frühzeitigen Beendigung ihres Leistungsbezugs oder bei Umzug das zuständige Sozialrathaus oder den Besonderen Dienst zu informieren. Durch die Änderung entsteht daher kein erhöhtes Potenzial zum Missbrauch.

Zu 3.

Antragstellende Personen oder Haushalte, deren Lebensunterhalt lediglich von Vermögen bestritten wird, aber kein Transferleistungsbezug besteht, erhalten künftig ohne weitere Prüfung keinen Frankfurt-Pass mehr.

Bei Einführung des Frankfurt-Passes wurde festgelegt, dass dieser unbürokratisch und ohne Vermögensprüfung bewilligt werden soll.

Die bisherige Erfahrung aus der Praxis zeigt, dass dieser Gedanke nicht mehr zeitgemäß ist.

Immer häufiger wird durch Personen, die von ihrem Vermögen leben und weder Sozialleistungen beziehen noch einer Erwerbstätigkeit nachgehen, ein Frankfurt-Pass beantragt. Für die Mitarbeitenden gestaltet sich aktuell die Festlegung einer aus dem Vermögen abgeleiteten "Einkommensgrenze" und eine darauf gründende Ablehnung schwierig.

Es ist nicht Sinn des Frankfurt-Passes, dass Vermögende von vergünstigten Eintrittskarten u.ä. profitieren. Deshalb soll zukünftig für Personen, die weder ein Erwerbseinkommen nachweisen können noch Sozialleistungen beziehen, eine Selbstauskunft verpflichtend sein. Die verpflichtende Erklärung, dass deren Vermögen maximal 50.000 Euro pro Person beträgt, wird zu mehr sozialer Gerechtigkeit führen und einer Zweckentfremdung des Frankfurt-Passes entgegenwirken.

Sie wird auch die gebundenen Kapazitäten der Mitarbeitenden in der Verwaltung reduzieren.

Zu 4.

Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und im Sinne einer modernen Verwaltung soll der Frankfurt-Pass auch digital angeboten werden.

Vorteil für die Nutzer:innen ist, dass diese ihn mit ihrem Smartphone immer mit sich führen und kein zusätzliches Dokument benötigen.

B. Alternativen

Es sind keine Alternativen erkennbar.

C. Lösung

Zu

  1. Der Frankfurt-Passes wird künftig physisch und digital ohne Passfoto ausgestellt. Die Identifizierung der innehabenden Person erfolgt über den Personalausweis, Reisepass oder einem alternativen Lichtbilddokument. Kinder können sich über einen Schülerausweis identifizieren. Bei jüngeren Kindern erfolgt die Authentifizierung über die Erziehungsberechtigten, da es unwahrscheinlich ist, dass sie ohne Eltern an Veranstaltungen teilnehmen. Zu
  2. Der Bewilligungszeitraum des Frankfurt-Passes beläuft sich künftig auf 12 Monate ab der Antragstellung. Zu
  3. Antragstellende Personen oder Haushalte, deren Lebensunterhalt lediglich von Vermögen bestritten wird, aber kein Transferleistungsbezug besteht, erhalten künftig ohne weitere Prüfung keinen Frankfurt-Pass mehr. Vermögen von mehr als 50.000 Euro pro Person wird als Ausschlusstatbestand berücksichtigt. Zu
  4. Der Frankfurt-Pass wird nach Abschluss des Projekts zur Digitalisierung zusätzlich digital angeboten.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. a)
    ☐ Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich
    vorgeschrieben
    Folgende Form
    ist vorgeschrieben:
  2. b)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird
    vorgeschlagen
    Kurze
    Beschreibung (2 - 3 Sätze):
  3. c)
    Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht
    erfolgen, weil:
    ☒ verwaltungsinterner Vorgang
    ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht
    ausreichend
    ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht
    akzeptiert werden
    ☐ Ressourcen stehen nicht
    zur Verfügung
    ☐ gesetzlicher
    Ausschließungsgrund
    ☐ Beteiligung hat bereits
    stattgefunden
    Erläuterung
    (optional):
  4. d)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht
    vorgeschlagen, weil

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. November 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.12.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 40 · 27.11.2025
TO I, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage M 175 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
FRAKTIONStv. Bäppler-Wolf
Sonstige:
FDP (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
zu Ziffer 1)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeBFF-BIGAfDVolt
Ablehnung:
CDU
zu Ziffer 2. bis 4)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeBFF-BIGAfDVolt
Abstimmung im Original

Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU (= Ablehnung) Ziffern 2. bis 4.: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FRAKTION und Stv. Bäppler-Wolf (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 43 · 09.12.2025
TO I, TOP 25
Angenommen
Der Vorlage M 175 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
ÖkoLinX-ELFStadtv. YilmazStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
Gartenpartei
zu Ziffer 1)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeBFF-BIGAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDUFDP
zu Ziffer 2. bis 4)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Ziffern 2. bis 4.: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 45 · 11.12.2025
TO II, TOP 42
Angenommen
Der Vorlage M 175 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu Ziffer 1)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeBFF-BIGAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONStadtv. YilmazStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
CDUFDPGartenpartei
zu Ziffer 2. bis 4)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONStadtv. YilmazStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU, FDP und Gartenpartei (= Ablehnung) Ziffern 2. bis 4.: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung)

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