Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr Verlängerung der Stadtbahnlinie U4 nach Bergen
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden ausreichend Planungsmittel für den Ausbau der Linie U4 des Stadtbahnnetzes nach Bergen in den Produkthaushalt 2026 eingestellt.
Begründung
Im Grenzänderungsvertrag vom 7. August 1974 zwischen der damals eigenständigen Stadt Bergen-Enkheim und der Stadt Frankfurt wurde unter anderem unter § 12 Abs. 2 Buchst. c die "Anbindung von Bergen-Enkheim an das Nahverkehrsnetz der Stadt Frankfurt gemäß dem als Anlage 5 beigefügten Plan" verbindlich vereinbart. In der Erläuterung zu dieser Plananlage (siehe Grafik) wurde Folgendes festgehalten: "Unmittelbar hinter der Station 'Seckbach-Nord' ist eine Abzweigung (Linie 'B2') nach Bergen vorgesehen. ... Zunächst soll der Berger Abzweig in einem Einschnitt verlaufen. Sobald er den Baubereich von Seckbach verlassen hat, kann er zum Erdniveau übergehen. Jenseits der Stadtgrenze - auf Bergener Gebiet - müsste ein Tunnel von ca. 500 m Länge gebaut werden. ... Mit einer Verwirklichung dieser Streckenführung bis zum Jahre 1990 gerechnet werden." Heute, also 51 Jahre nach Schließung des Grenzänderungsvertrags und 35 Jahre nach dem darin in Aussicht gestellten Realisierungstermin, warten die Menschen in Bergen-Enkheim immer noch auf die Umsetzung dieser vertraglich festgelegten Vereinbarung, die dem sogenannten Ewigkeitsrecht unterliegt. Das bedeutet, dass die im Grenzänderungsvertrag eingegangenen Verpflichtungen ihre Gültigkeit unabhängig vom Zeitablauf behalten und fortbestehen, bis sie erfüllt werden. Eine bloße Nichtumsetzung über Jahrzehnte führt somit weder zu einem Wegfall der Bindungswirkung noch zu einer Verjährung der darin festgelegten Zusagen. Vor diesem Hintergrund ist die Bereitstellung von Planungsmitteln zur Verlängerung der Stadtbahnlinie U4 nach Bergen ein erster notwendiger Schritt, um den bis heute offenen vertraglichen Anspruch Bergen-Enkheims endlich einzulösen. Auch aus ökologischer und verkehrsplanerischer Sicht erscheint eine Umsetzung dieser Maßnahme heute mehr denn je sinnvoll. Grafik: Anlage 5 zum Grenzänderungsvertrag vom 7. August 1974
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 17. November 2025 brachte BFF im Ortsbeirat 16 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.12.2025 im OBR 16 abgelehnt.
16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr
Ausgaben 2025: 14 Mio €
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: WBE, GRÜNE und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung)