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Sportfördermittel hier: Baumaßnahmen vereinseigener Sportstättenbau

Vorlagentyp: M
1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main plant, die Vereine Tennisverein Heimgarten 1912 e.V. und Turnerschaft Griesheim 1856 e.V. finanziell zu unterstützen. Ziel ist die Verbesserung der Sportbedingungen durch Baumaßnahmen an den Vereinsanlagen, wodurch eine Erhöhung der Attraktivität und Nutzung der Sportstätten gewährleistet wird.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Bingelsweg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.12.2025.

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Beschlussvorschlag

  1. Der beiliegenden Vorschlagsliste mit Zuschussleistungen an Frankfurter Turn- und Sportvereine für Maßnahmen des vereinseigenen Sportstättenbaus in Höhe von insgesamt 125.036,00 € wird im Rahmen der Verteilung der Sportfördermittel gemäß den Sportförderrichtlinien zugestimmt.
  2. Die Mittel hierfür sind in der Produktgruppe 21.16 (Sportförderung), Projektdefinition 5.007482 (Investitionszuschüsse für vereinseigene Sportstätten) im Investitionsprogramm 2024 - 2027 vorgesehen.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass für die Umwandlung von drei Tennisplätzen auf wasserlosen Keramiksandbelag beim Tennisverein Heimgarten 1912 e.V. bei einer Abschreibungsdauer der Maßnahme von 20 Jahren mit einem Aufwand für Abschreibung in Höhe von 5.276,30 € p. a. und mit einer kalkulatorischen Verzinsung von 923,35 € p. a. zu rechnen ist.

Für die Errichtung eines Beachvolleyballfeldes durch die Turnerschaft Griesheim 1856 e.V. betragen die Aufwendungen für die Abschreibung bei einer Abschreibungsdauer von 20 Jahren 975,50 € p. a und die kalkulatorische Verzinsung 170,71 € p. a.

Mit den Maßnahmen sind keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden.

Begründung

A. Zielsetzung

Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, die Frankfurter Sportvereine auf Grundlage der Sportförderrichtlinien bei größeren Sanierungs-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen an ihren vereinseigenen Sportstätten zu unterstützen und damit sicher zu stellen, dass die Vereine einen reibungslosen Sportbetrieb ermöglichen können, um die Attraktivität für ihre Mitglieder zu erhalten.

Der Tennisverein Heimgarten 1912 e.V. möchte auf drei Tennisplätzen eine Sanierung durchführen.

Hierbei sollen die Platzbeläge, die derzeit aus einer Oberschicht aus Ziegelmehl bestehen, durch einen wasserlosen Keramiksandbelag ersetzt werden.

Die Turnerschaft Griesheim 1856 e.V. beabsichtigt die Errichtung eines weiteren Beachvolleyballfeldes auf Ihrem Vereinsgelände "Am Bingelsweg".

B. Alternativen

Keine

C. Lösung

Durch die Umwandlung der drei Tennisplätze beim Tennisverein Heimgarten 1912 e.V. auf wasserlosen Keramiksandbelag wird der Wasserverbrauch erheblich reduziert. Zudem sind die Plätze ganzjährig bespielbar.

Mit der Errichtung eines weiteren Beachvolleyballfeldes durch die Turnerschaft Griesheim 1856 e.V. wird eine Entlastung des Trainings- und Spielebetriebs ermöglicht.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. a)
    ☐ Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich
    vorgeschrieben
    Folgende Form
    ist vorgeschrieben:
  2. b)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird
    vorgeschlagen
    Kurze
    Beschreibung (2 - 3 Sätze):
  3. c)
    Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht
    erfolgen, weil:
    ☒ verwaltungsinterner Vorgang
    ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht
    ausreichend
    ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht
    akzeptiert werden
    ☐ Ressourcen stehen nicht
    zur Verfügung
    ☐ gesetzlicher
    Ausschließungsgrund
    ☐ Beteiligung hat bereits
    stattgefunden
    Erläuterung
    (optional):
  4. d)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht
    vorgeschlagen, weil

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. November 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 04.12.2025 im Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 40 · 04.12.2025
TO I, TOP 23
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage M 182 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeBFF-BIGAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONFDPStadtv. Bäppler-Wolf
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)

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