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Barrierefreier Umbau der Straßenbahnhaltestelle "Stresemannallee/Gartenstraße" - Haltepunkt Stresemannallee Linie 16 Ri. Offenbach Stadtgrenze zukünftig…

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Barrierefreier Umbau der Straßenbahnhaltestelle "Stresemannallee/Gartenstraße" - Haltepunkt Stresemannallee Linie 16 Ri. Offenbach Stadtgrenze zukünftig "Friedensbrücke" hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M
43 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren6 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Antrag umfasst den barrierefreien Umbau der Straßenbahnhaltestelle "Stresemannallee/Gartenstraße" zur Verbesserung der Mobilität für Menschen mit Behinderungen. Dies umfasst eine umfassende Modernisierung des Bahnsteigs und der umgebenden Infrastruktur, um einen sicheren und zugänglichen Zugang für alle Nutzer zu gewährleisten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Gartenstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.

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Beschlussvorschlag

  1. Dem barrierefreien Umbau der Straßenbahnhaltestelle "Stresemannallee/Gartenstraße" (zukünftig "Friedensbrücke") - Haltepunkt Stresemannallee Linie 16 Ri. Offenbach Stadtgrenze" und den damit verbundenen Anpassungen der Verkehrsanlagen wird entsprechend den beigefügten Planunterlagen zugestimmt.
  2. Die erforderlichen Mittel für den von der Stadt zu tragenden Anteil an der Baumaßnahme mit einem Investitionsbedarf in Höhe von 2.022 T€ werden bewilligt und freigegeben.
  3. Er dient zur Kenntnis, dass

a) die Gesamtkosten der Baumaßnahmen nach der vorliegenden Planung und Kostenberechnung 3.047 T€ brutto betragen. Hiervon entfällt auf die Stadt Frankfurt am Main ein Anteil von 2.022 T€ brutto und auf die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) ein Anteil von 1.025 T€ brutto.

b) für die Baumaßnahme im Investitionsprogramm, Produktgruppe 16.11 - Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs, Projektdefinition 5.006701 - Programm Barrierefreier Umbau von Straßenbahnhaltestellen - Mittel in Höhe von 2.022 T€ brutto zur Verfügung stehen;

c) die Maßnahme über eine in der Produktgruppe 16.11 neu einzurichtende Projektdefinition abgewickelt wird; die bereits verausgabten Mittel sind entsprechend zuzuordnen;

d) Anträge zur Förderung der Baumaßnahme nach dem Mobilitätsfördergesetz (MobFöG) und dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) gestellt wurden und für die Stadt Frankfurt am Main auf der Grundlage der bereits gestellten Anträge mit einer Förderung nach dem MobFöG in Höhe von 431 T€ brutto und nach FAG in Höhe von 31 T€ brutto gerechnet wird. Aufgrund der seit der Antragstellung gestiegenen Kosten für die Verkehrssignalanlagen wurde ein Erhöhungsantrag gestellt. Die endgültige Höhe der Förderung ergibt sich aus den Zuwendungsbescheiden;

e) ein Antrag auf Stellplatzablöse für diese Maßnahme nicht gestellt wird;

f) die Jahresfolgekosten in Höhe von rund 189 T€ zukünftige Haushalte belasten und den Jahresfolgekosten jährliche Erträge in Höhe von rund 15 T€ aus der Auflösung von Sonderposten gegenüberstehen;

g) die Planung der nun zu beschließenden Maßnahme bis zur HOAI-Leistungsphase 2 Bestandteil einer Gesamtbetrachtung des Haltestellenknotens Stresemannallee/Gartenstraße (beides Haltepunkte der Linie

16) war. Mit Beginn der Leistungsphase 3 wurden die Maßnahmen getrennt und eigenständig bearbeitet. Die Mittel für die Planung bis Leistungsphase 2 entfallen auf die gemeinsame Planung und wurden der bereits durchgeführten Maßnahme zugeordnet;

h) auf dieser Streckenführung bereits die Maßnahme "Barrierefreier Ausbau der Straßenbahnhaltestelle Stresemannallee/Gartenstraße - Haltepunkt Gartenstraße Linie 15 Ri. Niederrad und Linie 16 Ri. Ginnheim" beschlossen wurde mit Gesamtprojektkosten von 1.576 T€ brutto, davon ein städt. Anteil in Höhe von 457 T€ brutto (Magistratsbeschluss vom 04.09.2023);

i) die Maßnahme ohne Grunderwerb umgesetzt werden kann.

  1. Es dient des Weiteren zur Kenntnis, dass der Magistrat mit der VGF eine Planungs- und Bau- Rahmenvereinbarung abgeschlossen hat und ein Einzelabruf zur Rahmenvereinbarung für dieses Projekt hinsichtlich der städtischen Teile der Maßnahme abgeschlossen wird. Die VGF ist insoweit zu bevollmächtigen, für die Stadt Frankfurt am Main in deren Namen und auf deren Rechnung Ausschreibungen durchzuführen, den Zuschlag zu erteilen und Verträge (einschließlich Nachträgen) mit Dritten abzuschließen bzw. abzuwickeln, wobei die VGF als Vertreter der Stadt auftritt.

Begründung

A. Zielsetzung

Ziel der Verkehrsplanung ist es, durch ein gut vernetztes ÖPNV-System möglichst große Teile des Gesamtverkehrsaufkommens durch den ÖPNV abzuwickeln. Dem Leitziel "Mobilität für alle" folgend, wird im besonderen Maße die barrierefreie Gestaltung eingeschlossen, um mobilitätsbehinderten Menschen die selbstständige Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zu ermöglichen.

Ziel der Ausbauplanung des Haltepunktes der Linie 16 in der Stresemannallee am Haltestellenknoten Stresemannallee/Gartenstraße ist es, den vorhandenen Bahnsteig mit den angrenzenden Verkehrswegen so umzubauen, dass sie uneingeschränkt von mobilitätsbeeinträchtigten Personen genutzt werden können.

Darüber hinaus werden die Einrichtungselemente wie Fahrgastunterstand, Sitzgelegenheiten, Haltestellenschilder, Informations- und Fahrplantafeln, Fahrkartenautomat, dynamische Fahrgastinformation (DFI), Abfallbehälter sowie die Beleuchtung und die betroffenen Lichtsignalanlagen den neuen Gegebenheiten angepasst und gemäß den aktuellen Standards modernisiert bzw. hergestellt.

B. Alternativen

Um die Barrierefreiheit herzustellen, ist dieser Umbau unumgänglich. Nach den einschlägigen Bestimmungen des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGG), des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) sowie dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 619 vom 30.08.2001, sind die Verkehrsträger gehalten, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs sukzessive eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.

C. Lösung

Gemäß der zwischen der VGF und den beteiligten städtischen Stellen (Amt für Straßenbau und Erschließung, Straßenverkehrsbehörde) sowie der traffiQ entwickelten und abgestimmten Planung (KGV-Sitzung 09/2018 am 11.12.2018 - TOP 10) wird die Haltestelle "Stresemannallee/Gartenstraße", genauer der Haltepunkt der Linie 16 Ri. Ginnheim in der Stresemannallee, barrierefrei umgebaut.

Die Notwendigkeit des straßenbaulichen Anteils der Maßnahme und somit des städtischen Anteils ergibt sich als Folge des barrierefreien Umbaus der Straßenbahnhaltestelle.

Barrierefreier Umbau Straßenbahnhaltestelle "Stresemannallee/Gartenstraße"

Hier wird im Wesentlichen der Bahnsteig auf einer Länge von 29,50m auf eine Höhe von 25cm über Schienenoberkante (SOK) für eine niveaugleiche Einsteigemöglichkeit angehoben. Die vorhandene Wartehalle wird überarbeitet, mit klimaaktivem Gründach und mit moderner Technik ausgestattet. Alle Zuwegungen werden durch flachgeneigte Rampen, abgesenkten Borde, taktile Leitelemente und akustische Signale barrierefrei.

Straßen-, Rad- und Fußgängerbereich

Alle erforderlichen Wegebeziehungen werden im Gehwegbereich mit taktilen Elementen für sehbeeinträchtigte und blinde Menschen ausgerüstet.

Lichtsignalanlagen

Die Bestands-Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Stresemannallee/Gartenstraße ist technisch zu überarbeiten und durch neue Lichtsignale und entsprechende Maste zu ersetzen.

Straßenbegleitgrün

Soweit möglich erhalten die angepassten Straßenräume zusätzlich unversiegelte, qualitativ wertige Grünbereiche.

Bestandteil dieser Vorlage sind - im Zusammenhang mit dem Schienen-Projekt der VGF- die städtischen Maßnahmen bzgl. des barrierefreien Umbau der Straßenbahnhaltestelle "Stresemannallee/Gartenstraße - Haltepunkt Stresemannallee Linie 16 Ri. Offenbach Stadtgrenze" und die damit zusammenhängende Verkehrsraumgestaltung, welche im Kostenteilungsplan dargestellt ist.

Gemäß der Rahmenvereinbarung mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung wird die Gesamtprojektleitung und -steuerung für die Planungs- und Baumaßnahmen "barrierefreier Umbau der Straßenbahnhaltestelle Stresemannallee/Gartenstraße - Haltepunkt Stresemannallee Linie 16 Ri. Offenbach Stadtgrenze" durch die VGF erbracht.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

a) ☐ Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben

Folgende Form ist vorgeschrieben:

und/oder

b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen

Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze):

c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil:

☐ verwaltungsinterner Vorgang

☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend

☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden

☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung

☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund

☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden

Erläuterung (optional):

d) ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil

  • der Förderbescheid mit Fertigstellungsfrist bereits vorliegt.
  • die örtlichen Rahmenbedingungen keine wesentliche Änderung des Verkehrsraums im Zusammenhang mit dem barrierefreien Umbau der Halstestelle zulassen und damit eine Öffentlichkeitsbeteiligung nicht als sinnvoll erachtet wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. November 2025Sie sind hier
    MM 178Barrierefreier Umbau der Straßenbahnhaltestelle "Stresemannallee/ Gartenstraße" - Haltepunkt Stresemannallee Linie 16 Ri. Offenbach Stadtgrenze zukünftig "Friedensbrücke" hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
    Magistratsvortrag
  2. 22. Januar 2026OFOF 1659/5Barrierefreie Umgestaltung der Haltestelle „Friedensbrücke“ Richtung Offenbach Stadtgrenze - Sichere, direkte und barrierefreie Erschließung mit LSA für Fußgänger mitplanenOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 27. Februar 2026OMOM 8225Barrierefreie Umgestaltung der Haltestelle „Friedensbrücke“ Richtung Offenbach Stadtgrenze - Sichere, direkte und barrierefreie Erschließung mit LSA für Fußgänger mitplanenDirektanregung
  4. 14. September 2026Antwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 1406Barrierefreie Umgestaltung der Haltestelle „Friedensbrücke" Richtung Offenbach Stadtgrenze - Sichere, direkte und barrierefreie Erschließung mit LSA für Fußgänger mitplanenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 5
Sitzung 43 · 28.11.2025
TO I, TOP 48
Beraten
a) Die Vorlage M 178 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 40 · 01.12.2025
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 178 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeBFF-BIGVoltFRAKTIONAfDÖkoLinX-ELFStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
FDPGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Pkw-Durchsatzverkehr so gesichert werden soll, dass es trotz Umbau- beziehungsweise Baumaßnahmen weder in Fahrtrichtung Friedensbrücke-Hauptbahnhof-Ludwig-Erhard-Anlage noch in der Gegenrichtung zu Rückstaus kommt) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 43 · 09.12.2025
TO II, TOP 18
Angenommen
Der Vorlage M 178 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeBFF-BIGAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Pkw-Durchsatzverkehr so gesichert werden soll, dass es trotz Umbau- beziehungsweise Baumaßnahmen weder in Fahrtrichtung Friedensbrücke-Hauptbahnhof-Ludwig-Erhard-Anlage noch in der Gegenrichtung zu Rückstaus kommt)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 45 · 11.12.2025
TO II, TOP 45
Angenommen
Der Vorlage M 178 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeBFF-BIGAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
FDPGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Pkw-Durchsatzverkehr so gesichert werden soll, dass es trotz Umbau- beziehungsweise Baumaßnahmen weder in Fahrtrichtung Friedensbrücke-Hauptbahnhof-Ludwig-Erhard-Anlage noch in der Gegenrichtung zu Rückstaus kommt) sowie Gartenpartei (= Ablehnung)

OBR 5
Sitzung 44 · 23.01.2026
TO I, TOP 13
Beraten
1. Die Vorlage M 178 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1659/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 45 · 27.02.2026
TO I, TOP 14
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 8225 2026 1. Der Vorlage M 178 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage OF 1659/5 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

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