Stadtbahnstation Ginnheim/Niddapark: Aufzugsnachrüstung und Fußgängerüberwege/Straßenebene "Am Ginnheimer Wäldchen" im Zusammenhang mit dem barrierefreien…
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Stadtbahnstation Ginnheim/Niddapark: Aufzugsnachrüstung und Fußgängerüberwege/Straßenebene "Am Ginnheimer Wäldchen" im Zusammenhang mit dem barrierefreien Ausbau hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
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Zusammenfassung
Die Aufzugsnachrüstung und der barrierefreie Ausbau der Fußgängerüberwege an der Stadtbahnstation Ginnheim/Niddapark sollen durchgeführt werden, um die Sicherheit und Mobilität von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Es werden Gesamtkosten von 2.663 T€ erwartet, wobei der Förderantrag und weitere Finanzierungsmöglichkeiten zur Unterstützung der Maßnahmen eingeplant sind.
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Am Ginnheimer Wäldchen — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.09.2026.
- Klarstellung der Nutzung des Parkplatzes am Ginnheimer Wäldchen24.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Prüfung des Rückbaus einer Fahrspur der Abfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße Richtung Am Ginnheimer Wäldchen sowie Begrünung der freiwerdenden Fläche09.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Zufahrt zum KGV Niddaufer durch Rückschnitt ermöglichen03.06.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Am Ginnheimer Wäldchen per E-MailBeschlussvorschlag
- Der Aufzugsnachrüstung sowie dem barrierefreien Ausbau der Straßenebene an der Stadtbahnstation Ginnheim/Niddapark wird zugestimmt.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Maßnahme sich aus der "Aufzugsnachrüstung" und dem "barrierefreien Ausbau der Straßenebene" zusammensetzt. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023, § 4169 (M 197), sind die Verpflichtungen der Instandhaltung und Erneuerung der Tunnel mit den unterirdischen Stadtbahnstationen (konstruktive Bauwerke inklusive der Haustechnikanlagen) mit ihren jeweiligen Ebenen an die VGF übergegangen.
Gemäß M 197 Ziffer 6. wird der hieraus entstehende Investitionsbedarf durch Investitionskostenzuschuss der Stadt Frankfurt am Main an die VGF finanziert, weshalb für den Maßnahmenbestandteil "Aufzugsnachrüstung" ein Investitionskostenzuschuss erfolgt.
- Für die Maßnahmen entstehen Gesamtkosten in Höhe von 2.663 T€. Es besteht ein Eigenanteil der VGF in Höhe von 997 T€. Auf den städtischen Anteil in Höhe von 1.666 T€ entfällt ein Investitionskostenzuschuss an die VGF in Höhe von 657 T€. Der Zuschuss wird hiermit bewilligt und freigegeben. Für den städtischen Bauanteil verbleiben 1.009 T€, von diesen wurden bereits 419 T€ (Stand 30.09.2025) ausgegeben, somit werden 1.009 T€ bewilligt und 591 T€ freigegeben.
- Es dient zur Kenntnis, dass
a) im Investitionsprogramm in der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.010328 "Nachrüstung von Aufzügen in U-Bahnstationen (U-Bahn-Station Niddapark)" Mittel in Höhe von 650 T€ zur Verfügung stehen, von denen bereits 419 T€ (Stand 30.09.2025) verausgabt wurden;
b) die Deckung der darüber hinaus erforderlichen Mittel in Höhe von 1.016 T€ erfolgt in Höhe von 591 T€ aus der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition 5.001066 "Grunderneuerung Straßen" und in Höhe von 425 T€ aus der Produktgruppe 16.11, Produktdefinition 5.010915 "Investitionskostenzuschuss zur Erneuerung der Tunnel mit den unterirdischen Stadtbahnstationen und ihren jeweiligen technischen Anlagen".
c) ein Antrag zur Förderung der Baumaßnahme "Barrierefreien Ausbau der Straßenebene" nach dem Mobilitätsförderungsgesetz (MobFöG) und dem Finanzierungsausgleichsgesetz (FAG) gestellt wurde. Durch die öDA-Revision wird ein Änderungsantrag notwendig, sodass für die Stadt Frankfurt am Main mit einer Förderung in Höhe von 284 T€ zu rechnen ist. Die endgültige Höhe der Förderung ergibt sich aus dem Zuwendungsbescheid.
d) durch die VGF erwartete zu vereinnahmende Fördergelder anderer Zuschussgeber (854.608 €) vor dem Abruf der Zuschüsse von den Kosten abgezogen wurden Die endgültige Höhe der zu berücksichtigenden Zuwendungen Dritter ergibt sich nach abgeschlossener Prüfung aus den Zuwendungsbescheiden des jeweiligen Fördermittelgebers.
e) im Rahmen der "Aufzugsnachrüstung" konsumtive Aufwendungen in Höhe von 204.399 € entstehen, die infolge der Verlustübernahmeverpflichtung zu einem Verlust führen und somit zu einer Eigenkapitalreduzierung bei der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) beitragen könnten.
f) die Jahresfolgekosten in Höhe von rd. 69 T€ zukünftige Haushalte belasten. Den Jahresfolgekosten stehen jährliche Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von rd. 10 T€ gegenüber.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Stadtbahnstation "Ginnheim/Niddapark" ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben barrierefrei umzubauen, sodass die Sicherheit und Mobilität blinder, sehbehinderter und mobilitätseingeschränkter Menschen im öffentlichen Raum entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gewährleistet werden kann. Damit wird die Forderung nach barrierefreiem Zugang zu den Stadtbahnstationen entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.1985, § 783, entsprochen.
Die Maßnahme ist in städtische Anteile (ASE) sowie Anteile der VGF geteilt. Der städtische Anteil betrifft die Nachrüstung der Aufzüge (bis 31.12.2023) und die in dem Zusammenhang notwendigen baulichen Maßnahmen sowie die Errichtung von zwei barrierefreien Fußgängerüberwegen.
Mit der Neuvergabe der Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) an die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023, § 4169 (M 197), als Direktvergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (mit Wirkung zum 01.01.2024) sind die bis dahin ausgenommenen Verpflichtungen der Instandhaltung und Erneuerung der Tunnel mit den unterirdischen Stadtbahnstationen (konstruktive Bauwerke inklusive der Haustechnikanlagen) mit ihren jeweiligen Ebenen an die VGF übergegangen. Ab dem 01.01.2024 gehört die Aufzugsnachrüstung zum VGF-Anteil.
Die seitens der VGF anfallenden Investitionskosten für die Aufzugsnachrüstung werden gemäß M 197 zu 100% von der Stadt Frankfurt am Main bezuschusst. Anteilige Zuwendungen Dritter werden durch die VGF vereinnahmt und vor Abruf des Investitionskostenzuschusses bei der Stadt Frankfurt am Main berücksichtigt.
Der vorliegende Vortrag beinhaltet die Genehmigung der Mittel gemäß der vorgelegten Kostenberechnung für die Aufzugsnachrüstung und den barrierefreien Ausbau der Fußgängerüberwege auf der Straßenebene "Am Ginnheimer Wäldchen" sowie für das Treppenhaus der Stadtbahnstation Ginnheim/Niddapark.
B. Alternativen
Alternativen entfallen unter Verweis auf die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.1985, § 783 (M 10), und 23.08.2018, § 3038 (M 105).
C. Lösung
Aufzugsnachrüstung Ginnheim/Niddapark
Die Barrierefreiheit wird durch den Einbau von drei neuen Aufzuganlagen realisiert.
Die Lage der Aufzüge entspricht weitestgehend der ursprünglichen Planung und wurde so gewählt, dass möglichst wenige Änderungen am Bauwerk durchgeführt werden müssen.
Geplanter Einbau der Aufzüge:
- Durchlader von Straßen-, zu Verteilerebene. Nachfolgend Aufzug 1 genannt.
- Durchlader von Verteilerebene zu Bahnsteigebene Richtung Römerstadt (stadteinwärts).
Nachfolgend Aufzug 2 genannt.
- Durchlader von Verteilerebene zu Bahnsteigebene Richtung Ginnheim (stadtauswärts).
Nachfolgend Aufzug 3 genannt.
Aufzug 1
Aufzug 1 fährt die Straßen-, und Verteilerebene an. Der Bestandsschacht wird für eine Kabinenabmessung von 1,10 m x 2,10 m komplett zurückgebaut und neu hergestellt. Der Aufzug wird in der Straßenebene dreiseitig mit Stahlbeton und einseitig mit einer Stahl-, Glaskonstruktion geplant.
In der Verteilereben wird der Aufzug zu drei Seiten hin transparent in Stahl, Glas und zu einer Seite mit einer Stahlbetonscheibe ausgeführt.
Aufzüge 2 und 3
Die beiden defekten Schrägaufzüge im Bereich der Aufgangsbauwerke werden samt Aufzugstechnik rückgebaut. Die Schächte der neuen Aufzüge werden in der Verteilerebene einseitig und in der Bahnsteigebene dreiseitig mit einer Stahl-, Glaskonstruktion geplant. Alle drei Aufzugsanlagen erfüllen die Anforderungen der EN 81-70. Auf allen Ebenen sind Orientierungshilfen in Form von Bodenindikatore n bzw. Leitsystemen vorgesehen.
Barrierefreie Fußgängerüberwege/Straßenebene:
Um die neue S-Bahn-Haltestelle "Frankfurt-Ginnheim" der DB AG künftig auch an die Stadtbahnhaltestelle "Ginnheim/Niddapark " anzuschließen, wird auf Höhe des Stadtbahnüberführungsbauwerkes ein Fußgängerüberweg über die Straße "Am Ginnheimer Wäldchen" errichtet. Im Überwegbereich wird hierfür die Straße auf das Mindestmaß von 5,50 m verschmälert bzw. die Gehwege entsprechend verbreitert.
Die Abfahrtsstraße von der Rosa-Luxemburg-Straße kommend, wird ebenfalls mit einem Fußgängerüberweg ausgestattet. Dafür wird diese Straße von zwei auf eine Fahrspur verschmälert, indem die östliche Bordanlage in Richtung Westen verschoben und der entfallende Straßenraum der vorhandenen Grünfläche zugeschlagen wird.
Beide Fußgängerüberwege werden mit dem Zeichen 293 und Richtzeichen 350-10 nach der Straßen-Verkehrsordnung (StVO) ausgestattet. Sie werden gemäß DIN 32984 mit getrennten Querungsstellen für Rollstuhl-/Rollatornutzer:innen und blinde bzw. sehbehinderte Fußgänger:innen ausgebildet. Die Straßenrandeinfassungen werden mit differenzierten Bordsteinabsenkungen innerhalb eines Überganges geplant. Für Rollstuhl- und Rollatornutzer:innen werden Nullabsenkungen von je 200 cm Breite im Bordsteinbereich vorgesehen. Vor der Nullabsenkung (einschließlich Verziehungen) werden gehwegseitig Sperrfelder mit quer zur Gehrichtung verlaufender Rippe geplant. Für blinde und sehbehinderte Fußgänger:innen werden die Bordsteine mit einer Höhe von 6 cm geplant. Zum sicheren Auffinden der Querungsstellen werden Auffindestreifen mit Noppenstruktur vorgesehen. Der Auffindestreifen führt zu Richtungsfeldern mit Rippenstruktur direkt am Bordstein. Die Rippen werden parallel zur Gehrichtung ausgerichtet. Darüber hinaus werden beide Fußgängerüberwege über ein Blindenleitsystem gem. DIN 32984 mit dem Haupttreppenzugang zur Stadtbahnstation "Ginnheim/Niddapark" ausgestattet.
Wegen der teilweise neuen Bordsteinführung müssen auch die im Baubereich vorhandenen Straßeneinläufe neu angeordnet werden.
Das Treppenhaus der Stadtbahnstation Ginnheim/Niddapark wird erneuert.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
a) ☐ Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben
Folgende Form ist vorgeschrieben:
und/oder
b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen
Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze):
c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil:
☐ verwaltungsinterner Vorgang
☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend
☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden
☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung
☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund
☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden
Erläuterung (optional):
d) ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil
- die Planung im Rahmen der KGV abgestimmt ist,
- die örtlichen Rahmenbedingungen keine wesentliche Änderung des Verkehrsraums im Zusammenhang mit dem Aufzugsnachrüstung sowie dem barrierefreien Ausbau der Straßenebene zulassen und damit eine Öffentlichkeitsbeteiligung nicht als sinnvoll erachtet wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. November 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 22.01.2026 im OBR 9 angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme