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Eigenbetrieb Kita Frankfurt Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan und die geplante Ausgleichsleistung 2026

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, den Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Kita Frankfurt für das Jahr 2026 zu beschließen. Dies erfolgt zur Deckung eines Jahresfehlbetrages von 239.559.000 € und unter Berücksichtigung einer zulässigen Ausgleichsleistung von 252.153.904 €, die den Rahmen des EU-Beihilferechts erfüllt. Das Ziel ist eine Stabilisierung der finanziellen Situation des Eigenbetriebs und die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Betreuung.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission des Eigenbetriebs Kita Frankfurt der Stadtverordnetenversammlung empfiehlt, den vorgelegten Wirtschaftsplan für das Jahr 2026, einschließlich der geplanten zulässigen Ausgleichsleistung unter Berücksichtigung eines 4%-igen Gewinnaufschlags, zu beschließen.
  2. Dem Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebs Kita Frankfurt mit einem Jahresfehlbetrag im Erfolgsplan 2026 von 239.559.000 € mit Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan 2026 von 270.899.200 € mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm 2026 von 27.300.000 € mit einer geplanten Ausgleichsleistung für 2026 von 252.153.904 € unter Berücksichtigung eines 4%-igen Gewinnaufschlags sowie dem Feststellungsvermerk und der Stellenübersicht wird zugestimmt.
  3. Der Magistrat wird beauftragt, zur Deckung der in der aktuell vorliegenden Entwurfsfassung des Produkthaushaltes 2026 ff noch nicht enthaltenen Mittel mit dem Endausdruck des Haushaltes 2026 folgende Anpassung vorzunehmen: Finanzplanung in T€ Plan 2026 PG 20.03 Kst. 400 938 Kostengruppe 71 - 17.426 PG 20.02 Kst. 400 010 Kostengruppe 71 17.426

Begründung

A. Zielsetzung

Gemäß § 7 Abs. 3, Ziffer 1 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) hat die Betriebskommission zum Wirtschaftsplan Stellung zu nehmen und diesen dem Magistrat zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Der Wirtschaftsplan 2026 besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan mit fünfjährigem Finanzplan, dem Investitionsprogramm, der Stellenübersicht sowie der Ermittlung der zulässigen Ausgleichsleistung.

Nach dem EU-Beihilferecht ist die Höhe der geplanten Ausgleichsleistung durch die beihilfegewährende Stelle, die Stadt Frankfurt am Main, im Rahmen des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes bzw. des Produkthaushalts der Stadt Frankfurt am Main zu beschließen. Neben den Aufwendungen für die Tätigkeiten des Eigenbetriebs, die den betrauten Verpflichtungen zuzuordnen sind, kann gemäß dem Betrauungsakt ein angemessener Gewinnzuschlag von bis zu

4% berücksichtigt werden.

B. Alternativen

keine

C. Lösung

Die Betriebskommission hat in der Sitzung am 02.10.2025 der Stadtverordnetenversammlung

empfohlen, den Wirtschaftsplan 2026

mit einem Jahresfehlbetrag im Erfolgsplan 2026 von239.559.000 €
mit Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan 2026 von270.899.200 €
mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm 2026 von27.300.000 €
mit einer geplanten Ausgleichsleistung für 2026 von252.153.904 €
unter Berücksichtigung eines 4%-igen Gewinnaufschlags

zu beschließen.

Die geplante Ausgleichsleistung (Soll-Ausgleich) errechnet sich gemäß C.5. der Betrauung des Eigenbetriebes Kita Frankfurt vom 08.12.2023 als Differenz zwischen Gesamtaufwand und geplanten Einnahmen, wobei sie gegebenenfalls wegen einer Überkompensation in Vorperioden zu kürzen ist.

Nach dem EU-Beihilferecht ist die Höhe der geplanten Ausgleichsleistung durch die beihilfegewährende Stelle, die Stadt Frankfurt am Main, im Rahmen des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes bzw. des Produkthaushalts der Stadt Frankfurt am Main zu beschließen. Neben den Aufwendungen für die Tätigkeiten des Eigenbetriebs, die den betrauten Verpflichtungen zuzuordnen sind, kann gemäß dem Betrauungsakt ein angemessener Gewinnzuschlag von bis zu 4% berücksichtigt werden.

Um beihilferechtlich unbedenklich zu bleiben, ist eine Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes in der von der Betriebskommission beschlossenen Fassung durch die Stadtverordnetenversammlung noch im Jahr 2025 erforderlich.

Die aktuelle Differenz zwischen dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kita Frankfurt und dem in der Entwurfsfassung vorliegenden Produkthaushalt 2026 wird durch Umschichtung von Mitteln in Höhe von 17.426.000 € von Produktgruppe 20.03 in Produktgruppe 20.02 ausgeglichen. Die Folgejahre werden entsprechend beordnet.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. a)
    ☒ Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich
    vorgeschrieben
    Folgende Form ist vorgeschrieben:
    Es ist in öffentlicher Sitzung zu
    beschließen
  2. b)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird
    vorgeschlagen
    Kurze
    Beschreibung (2 - 3 Sätze):
  3. c)
    Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht
    erfolgen, weil:
    ☐ verwaltungsinterner Vorgang
    ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend
    ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert
    werden
    ☐ Ressourcen
    stehen nicht zur Verfügung
    ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund
    ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden
    Erläuterung (optional):
  4. d)
    Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht
    vorgeschlagen, weil

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. November 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.12.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Sonderausschusses für Controlling und Revision
Sitzung 39 · 24.11.2025
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 176 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeAfDVoltFRAKTION
Sonstige:
FDP (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)BFF-BIG (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt und FRAKTION; FDP und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)

Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 40 · 01.12.2025
TO I, TOP 30
Angenommen
Der Vorlage M 176 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeAfDVoltFRAKTION
Sonstige:
FDP (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt und FRAKTION; FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) und BFF-BIG (= Enthaltung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 43 · 09.12.2025
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 176 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltFRAKTIONStadtv. YilmazStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
Gartenpartei
Enthaltung:
BFF-BIGÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION; BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 45 · 11.12.2025
TO II, TOP 43
Angenommen
Der Vorlage M 176 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltFRAKTIONStadtv. YilmazStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
Gartenpartei
Enthaltung:
BFF-BIGÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)

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