Eigenbetrieb Kita Frankfurt Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan und die geplante Ausgleichsleistung 2026
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, den Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Kita Frankfurt für das Jahr 2026 zu beschließen. Dies erfolgt zur Deckung eines Jahresfehlbetrages von 239.559.000 € und unter Berücksichtigung einer zulässigen Ausgleichsleistung von 252.153.904 €, die den Rahmen des EU-Beihilferechts erfüllt. Das Ziel ist eine Stabilisierung der finanziellen Situation des Eigenbetriebs und die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Betreuung.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBeschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission des Eigenbetriebs Kita Frankfurt der Stadtverordnetenversammlung empfiehlt, den vorgelegten Wirtschaftsplan für das Jahr 2026, einschließlich der geplanten zulässigen Ausgleichsleistung unter Berücksichtigung eines 4%-igen Gewinnaufschlags, zu beschließen.
- Dem Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebs Kita Frankfurt mit einem Jahresfehlbetrag im Erfolgsplan 2026 von 239.559.000 € mit Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan 2026 von 270.899.200 € mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm 2026 von 27.300.000 € mit einer geplanten Ausgleichsleistung für 2026 von 252.153.904 € unter Berücksichtigung eines 4%-igen Gewinnaufschlags sowie dem Feststellungsvermerk und der Stellenübersicht wird zugestimmt.
- Der Magistrat wird beauftragt, zur Deckung der in der aktuell vorliegenden Entwurfsfassung des Produkthaushaltes 2026 ff noch nicht enthaltenen Mittel mit dem Endausdruck des Haushaltes 2026 folgende Anpassung vorzunehmen: Finanzplanung in T€ Plan 2026 PG 20.03 Kst. 400 938 Kostengruppe 71 - 17.426 PG 20.02 Kst. 400 010 Kostengruppe 71 17.426
Begründung
A. Zielsetzung
Gemäß § 7 Abs. 3, Ziffer 1 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) hat die Betriebskommission zum Wirtschaftsplan Stellung zu nehmen und diesen dem Magistrat zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Der Wirtschaftsplan 2026 besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan mit fünfjährigem Finanzplan, dem Investitionsprogramm, der Stellenübersicht sowie der Ermittlung der zulässigen Ausgleichsleistung.
Nach dem EU-Beihilferecht ist die Höhe der geplanten Ausgleichsleistung durch die beihilfegewährende Stelle, die Stadt Frankfurt am Main, im Rahmen des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes bzw. des Produkthaushalts der Stadt Frankfurt am Main zu beschließen. Neben den Aufwendungen für die Tätigkeiten des Eigenbetriebs, die den betrauten Verpflichtungen zuzuordnen sind, kann gemäß dem Betrauungsakt ein angemessener Gewinnzuschlag von bis zu
4% berücksichtigt werden.
B. Alternativen
keine
C. Lösung
Die Betriebskommission hat in der Sitzung am 02.10.2025 der Stadtverordnetenversammlung
empfohlen, den Wirtschaftsplan 2026
| mit einem Jahresfehlbetrag im Erfolgsplan 2026 von | 239.559.000 € |
| mit Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan 2026 von | 270.899.200 € |
| mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm 2026 von | 27.300.000 € |
| mit einer geplanten Ausgleichsleistung für 2026 von | 252.153.904 € |
| unter Berücksichtigung eines 4%-igen Gewinnaufschlags |
zu beschließen.
Die geplante Ausgleichsleistung (Soll-Ausgleich) errechnet sich gemäß C.5. der Betrauung des Eigenbetriebes Kita Frankfurt vom 08.12.2023 als Differenz zwischen Gesamtaufwand und geplanten Einnahmen, wobei sie gegebenenfalls wegen einer Überkompensation in Vorperioden zu kürzen ist.
Nach dem EU-Beihilferecht ist die Höhe der geplanten Ausgleichsleistung durch die beihilfegewährende Stelle, die Stadt Frankfurt am Main, im Rahmen des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes bzw. des Produkthaushalts der Stadt Frankfurt am Main zu beschließen. Neben den Aufwendungen für die Tätigkeiten des Eigenbetriebs, die den betrauten Verpflichtungen zuzuordnen sind, kann gemäß dem Betrauungsakt ein angemessener Gewinnzuschlag von bis zu 4% berücksichtigt werden.
Um beihilferechtlich unbedenklich zu bleiben, ist eine Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes in der von der Betriebskommission beschlossenen Fassung durch die Stadtverordnetenversammlung noch im Jahr 2025 erforderlich.
Die aktuelle Differenz zwischen dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kita Frankfurt und dem in der Entwurfsfassung vorliegenden Produkthaushalt 2026 wird durch Umschichtung von Mitteln in Höhe von 17.426.000 € von Produktgruppe 20.03 in Produktgruppe 20.02 ausgeglichen. Die Folgejahre werden entsprechend beordnet.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- a)☒ Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlichvorgeschriebenFolgende Form ist vorgeschrieben:Es ist in öffentlicher Sitzung zubeschließen
- b)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wirdvorgeschlagenKurzeBeschreibung (2 - 3 Sätze):
- c)Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nichterfolgen, weil:☐ verwaltungsinterner Vorgang☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiertwerden☐ Ressourcenstehen nicht zur Verfügung☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund☐ Beteiligung hat bereits stattgefundenErläuterung (optional):
- d)Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nichtvorgeschlagen, weil
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. November 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.12.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt und FRAKTION; FDP und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt und FRAKTION; FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) und BFF-BIG (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION; BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)