Eigenbetrieb Kita Frankfurt
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, den aktualisierten Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kita Frankfurt für die Jahre 2024 und 2025 zu beschließen. Dies umfasst die geplanten Ausgleichsleistungen und Investitionen, um die finanzielle Stabilität des Betriebs zu gewährleisten. Das erwartete Ergebnis ist eine Zustimmung durch die Stadtverordnetenversammlung, um die notwendigen Mittel bereitzustellen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Schulen und Bildung verfolgenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission des Eigenbetriebs Kita Frankfurt der Stadtverordnetenversammlung empfiehlt, den vorgelegten aktualisierten Wirtschaftsplan für die Jahre 2024 und 2025 einschließlich der angepassten geplanten Ausgleichsleistung unter Berücksichtigung eines 4%-igen Gewinnaufschlags zu beschließen.
2. Dem Wirtschaftsplan 2024 und 2025 des Eigenbetriebs Kita Frankfurt
| mit einem Jahresfehlbetrag im Erfolgsplan 2024 von | 198.765.900 € |
| mit Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan 2024 von | 215.205.900 € |
| mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm 2024 von | 12.000.000 € |
| mit einer geplanten Ausgleichsleistung für 2024 von | 209.746.912 € |
| unter Berücksichtigung eines 4%-igen Gewinnaufschlags |
| mit einem Jahresfehlbetrag im Erfolgsplan 2025 von | 202.638.700 € |
| mit Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan 2025 von | 225.934.900 € |
| mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm 2025 von | 18.500.000 € |
| mit einer geplanten Ausgleichsleistung für 2025 von | 213.779.672 € |
| unter Berücksichtigung eines 4%-igen Gewinnaufschlags |
sowie dem Feststellungsvermerk und der Stellenübersicht
wird zugestimmt.
Begründung
Gemäß § 7 Abs. 3, Ziffer 1 EigBGes hat die Betriebskommission zum Wirtschaftsplan Stellung zu nehmen und diesen dem Magistrat zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Der Wirtschaftsplan 2024/25 besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan mit fünfjährigem Finanzplan, dem Investitionsprogramm, der Stellenübersicht sowie der Ermittlung der zulässigen Ausgleichsleistung für die Jahre 2024 und
2025.
Nach dem EU-Beihilferecht ist die Höhe der geplanten Ausgleichsleistung durch die beihilfegewährende Stelle, die Stadt Frankfurt am Main, im Rahmen des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes bzw. des Produkthaushalts der Stadt Frankfurt am Main zu beschließen. Neben den Aufwendungen für die Tätigkeiten des Eigenbetriebs, die den betrauten Verpflichtungen zuzuordnen sind, kann gemäß dem Betrauungsakt ein angemessener Gewinnzuschlag von bis zu 4% berücksichtigt werden.
Der Eigenbetrieb Kita Frankfurt hat wie in Ziffer 5 des M 213 vom 24.11.2023 angekündigt, einen überarbeiteten Wirtschaftsplan 2024/25 erstellt und der Betriebskommission vorgelegt.
Die Betriebskommission hat in der Sitzung am 07.03.2024 der Stadtverordnetenversammlung empfohlen, den Wirtschaftsplan 2024/25
| mit einem Jahresfehlbetrag im Erfolgsplan 2024 von | 198.765.900 € |
| mit Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan 2024 von | 215.205.900 € |
| mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm 2024 von | 12.000.000 € |
| mit einer geplanten Ausgleichsleistung für 2024 von | 209.746.912 € |
| unter Berücksichtigung eines 4%-igen Gewinnaufschlags |
| mit einem Jahresfehlbetrag im Erfolgsplan 2025 von | 202.638.700 € |
| mit Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan 2025 von | 225.934.900 € |
| mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm 2025 von | 18.500.000 € |
| mit einer geplanten Ausgleichsleistung für 2025 von | 213.779.672 € |
| unter Berücksichtigung eines 4%-igen Gewinnaufschlags |
zu beschließen.
Die geplante Ausgleichsleistung (Soll-Ausgleich) errechnet sich gemäß C.5. der Betrauung des Eigenbetriebes Kita Frankfurt vom 08.12.2023 als Differenz zwischen Gesamtaufwand und geplanten Einnahmen, wobei sie gegebenenfalls wegen einer Überkompensation in Vorperioden zu kürzen ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. Juni 2024 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.07.2024 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Volt gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung der Delegation); BFF-BIG (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG; CDU (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Ablehnung) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Ablehnung) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts); BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung)