Beteiligung der Stadt Frankfurt am Main am Landes-Förderprogramm "Zukunft Innenstadt"
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Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main beantragt die Teilnahme am Landes-Förderprogramm "Zukunft Innenstadt", um innovative Projekte zur Belebung der Innenstadt zu finanzieren. Ziel ist die Entwicklung einer multifunktionalen und resilienten Innenstadt durch Bildung und Stadtraumgestaltung. Erwartet wird eine substanzielle Attraktivitätssteigerung der Innenstadt.
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François-Mitterrand-Platz — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 02.08.2026.
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Neues zu François-Mitterrand-Platz per E-MailBeschlussvorschlag
- Es wird zugestimmt, dass sich die Stadt Frankfurt am Main am Landes-Förderprogramm "Zukunft Innenstadt" des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum mit folgenden eingereichten Projekten beteiligt: - Projekt 1: MINT für die Frankfurter Innenstadt; - Projekt 2: Bahnhofsviertel Frankfurt: Neugestaltung Kaisertor; - Projekt 3: Bahnhofsviertel Frankfurt: Placemaking für Urban Healing - François-Mitterrand-Platz; - Projekt 4: Grüne, blaue, bunte, statt graue Dächer; - Projekt 5: Innenstadt-Hub als Dritter Ort mit neuen Begegnungs- und Bildungskonzepten.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Stadt Frankfurt am Main zur Wahrung der Teilnahmefrist bereits am 25. September 2025 den in der Anlage beigefügten Antrag zur Förderung der unter Ziffer I genannten Projekte gestellt hat.
- Es dient weiter zur Kenntnis, dass im Falle einer Förderzusage durch das Land Hessen die Finanzierung aus dem zuständigen Dezernat, unter dem Vorbehalt eines rechtskräftigen Haushalts, sicherzustellen ist.
- Der Magistrat wird beauftragt, im Falle einer investiven Mittelverwendung eine Einzelbeschlussfassung herbeizuführen und alles Erforderliche zu veranlassen.
Begründung
A. Zielsetzung
Mit dem Landesprogramm "Zukunft Innenstadt" verfolgt das Land Hessen das Ziel, Städte und Gemeinden bei der Entwicklung multifunktionaler, lebenswerter und resilienter Innenstädte zu unterstützen. Die aktuelle Ausschreibung steht unter dem Leitmotiv "Experimentieren, ausprobieren, einfach mal machen".
Die Stadt Frankfurt am Main hat sich mit fünf modellhaften Projektvorschlägen beworben, die auf bestehenden kommunalen Strategien aufbauen und neue Impulse für die nachhaltige Entwicklung der Innenstadt setzen.
Das beantragte Maßnahmenpaket verbindet Bildung, Stadtraumgestaltung, Klimaanpassung und soziale Teilhabe mit Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing. Es trägt zur Umsetzung zentraler städtischer Strategien bei, insbesondere des Innenstadtkonzeptes des Stadtplanungsamts sowie der Masterpläne und Strategiepapiere Tourismus 2030, ErlebnisCity Frankfurt, Kreativwirtschaft, Kulturentwicklung, SmartCity und 100% Klimaschutz.
Gemeinsam leisten die Projekte einen substantiellen Beitrag zur Belebung, Diversifizierung und Attraktivitätssteigerung der Frankfurter Innenstadt.
B. Alternativen
Ein Verzicht auf die Teilnahme am Landesprogramm "Zukunft Innenstadt" würde bedeuten, dass die Stadt Frankfurt am Main auf eine bedeutende Fördermöglichkeit des Landes Hessen zur Finanzierung und Umsetzung innovativer Innenstadtprojekte verzichtet. Die im Antrag beschriebenen Maßnahmen wären ohne Landesförderung nur eingeschränkt realisierbar, da sie zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen erfordern. Darüber hinaus würde ein Nichtmitwirken die städtische Zielsetzung, die Innenstadt im Rahmen der Innenstadtstrategie zukunftsfähig auszurichten, verzögern und die Möglichkeit der überregionalen Profilierung mindern.
C. Lösung
Die Stadt Frankfurt am Main entscheidet, sich mit einem ressortübergreifenden Maßnahmenpaket am Programm "Zukunft Innenstadt" zu beteiligen.
Die Projekte wurden in enger Abstimmung zwischen den Dezernaten III - Planen und Wohnen, IV - Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing und XI - Bildung, Immobilien und Neues Bauen entwickelt.
- Dezernat IV ist federführend für die Projekte 1 bis 3 verantwortlich.
- Bei Dezernat III liegt die Federführung für Projekt 4.
- Für Projekt 5 übernimmt Dezernat XI die Federführung, in enger Kooperation mit den Dezernaten III und
V.
Die Umsetzung erfolgt in enger Kooperation mit lokalen Partnern aus Wirtschaft, Kultur, Bildung und Zivilgesellschaft.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- a)☐ Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlichvorgeschriebenFolgende Formist vorgeschrieben:
- b)☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wirdvorgeschlagenKurzeBeschreibung (2 - 3 Sätze):Bei den Projektvorschlägen 1 und 2 ist derGestaltungsspielraum zu gering und liegt der Nutzen der Öffentlichkeitvielmehr in der schnellen Umsetzung. Im Rahmen der vorgeschlagenen Projekte3, 4 und 5 sind öffentliche Diskurse integraler Bestandteil derPlanungsprozesse.
- c)Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nichterfolgen, weil:☐ verwaltungsinterner Vorgang☐ Gestaltungsspielraum ist nichtausreichend☐ Verfahrensverzögerung kann nichtakzeptiert werden☐ Ressourcen stehen nichtzur Verfügung☐ gesetzlicherAusschließungsgrund☐ Beteiligung hat bereitsstattgefundenErläuterung(optional):
- d)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nichtvorgeschlagen, weil
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. November 2025Sie sind hierMM 185Beteiligung der Stadt Frankfurt am Main am Landes-Förderprogramm „Zukunft Innenstadt“Magistratsvortrag
- 22. November 2025OFOF 1807/1Kaisersack barrierefrei haltenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. November 2025OAOA 580Kaisersack barrierefrei halten Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 185Anregung
- 13. März 2026Antwort des Magistrats · nach 17 WochenBB 90Kaisersack barrierefrei haltenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt; Linke und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und Linke gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU, BFF-BIG und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 185 = Ablehnung, OA 580 = Annahme) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (M 185 und OA 580 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (M 185 = Ablehnung, OA 580 = Annahme) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (M 185 und OA 580 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)