Wasser für das Viertel - zusätzlichen Trinkwasserbrunnen in der Moselstraße einrichten
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 1 beantragt die Einrichtung eines öffentlich zugänglichen Trinkwasserbrunnens in der Moselstraße, um die Wasserversorgung im Bahnhofsviertel zu verbessern. Dies ist notwendig, da die vorhandenen Brunnen nur unzureichend sind und der Zugang zu Trinkwasser für viele Menschen, insbesondere an heißen Tagen, wichtig ist.
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Zu dieser Straße geht es weiter
François-Mitterrand-Platz — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.01.2026.
- Strategie Bahnhofsviertel 2024 bis 204004.01.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Beteiligung der Stadt Frankfurt am Main am Landes-Förderprogramm „Zukunft Innenstadt“14.11.2025 · M (Vortrag des Magistrats)
- Pflanzen statt ödem Hotspot: Karlsplatz entsiegeln und begrünen03.12.2024 · OA (Anregung Ortsbeirat)
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Neues zu François-Mitterrand-Platz per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat 1 möge beschließen:
- n der Moselstraße in Höhe der Hausnummern 42-50 einen öffentlich zugänglichen Trinkwasserbrunnen einzurichten bzw. gemeinsam mit der Mainova AG als Betreiberin des Frankfurter Trinkbrunnennetzes auf dessen Einrichtung hinzuwirken. Der bereits vorhandene Wasseranschluss der dortigen öffentlichen WC-Anlage sollte dabei genutzt werden, um Erschließungsaufwand und Kosten gering zu halten;
- bei der Ausführung sicherzustellen, dass der Brunnen barrierefrei erreichbar und nutzbar ist, das Befüllen von Trinkflaschen ermöglicht, über eine ausreichende Entwässerung verfügt und in ein verbindliches Reinigungs- und Wartungsintervall eingebunden wird;
- dem Ortsbeirat über das Prüfergebnis, den voraussichtlichen Zeitplan sowie die Investitions- und Betriebskosten zu berichten. Sollte sich der vorgeschlagene Standort als nicht realisierbar erweisen, wird der Magistrat gebeten, einen geeigneten Alternativstandort in der unmittelbaren Umgebung zu benennen.
Begründung
Der Vorschlag geht auf die Werkstatt Bahnhofsviertel im Juli 2026 zurück.
Nach § 50 Absatz 1 Satz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes sind die Träger der öffentlichen Wasserversorgung seit dem 12. Januar 2023 verpflichtet, Trinkwasser im öffentlichen Raum bereitzustellen, soweit dies technisch möglich und mit vertretbarem Aufwand verbunden ist. Die Vorschrift setzt Artikel 16 der EU-Trinkwasserrichtlinie (EU) 2020/2184 um. Der beantragte Standort erfüllt diese Voraussetzungen in besonderem Maße, da mit dem Anschluss der öffentlichen WC-Anlage bereits eine Wasserversorgung vor Ort vorhanden ist und die Erschließung damit vergleichsweise einfach und kostengünstig erfolgen kann.
Im Bahnhofsviertel stehen derzeit lediglich zwei öffentliche Trinkbrunnen zur Verfügung: am Kaisertor und auf dem François-Mitterrand-Platz. Ein dritter Standort in der Moselstraße würde die vorhandenen Brunnen spürbar entlasten und die Versorgung im Viertel gleichmäßiger verteilen.
Der Bedarf ist hier besonders hoch. Das Bahnhofsviertel ist stark versiegelt, weist wenig Grün und Verschattung auf und heizt sich im Sommer entsprechend stark auf. Zugleich halten sich hier dauerhaft viele Menschen im öffentlichen Raum auf, darunter zahlreiche Menschen ohne festen Wohnsitz und Suchtkranke, für die ein kostenloser Zugang zu Trinkwasser gerade an Hitzetagen gesundheitlich relevant ist. Der freie Zugang zu Trinkwasser ist damit ein Baustein der städtischen Hitzevorsorge und Klimaanpassung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. August 2026Sie sind hierOFOF 68/1Wasser für das Viertel – zusätzlichen Trinkwasserbrunnen in der Moselstraße einrichtenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. August 2026OIOI 19Wasser für das Viertel – zusätzlichen Trinkwasserbrunnen in der Moselstraße einrichtenInitiative
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme