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  • Pilotprojekt Stadtteil-Hausmeister*innen für Bockenheim - gegen weitere Vermüllung und für mehr Sauberkeit in den Stadtteilen
    OFOB 2
    14.11.2025 · GRÜNE, SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2025, OF 1316/2 Betreff: Pilotprojekt Stadtteil-Hausmeister*innen für Bockenheim - gegen weitere Vermüllung und für mehr Sauberkeit in den Stadtteilen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig unter Einbeziehung des von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Sonderfonds "Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen" und zusammen mit der FES das Pilotprojekt eines Stadtteilhausmeisters / einer Stadtteilhausmeisterin als Kümmerer / Kümmerin im Stadtteil Bockenheim zu starten; Ziel soll die regelmäßige, systematische und rasche Beseitigung von Sperrmüll und anderen Vermüllung-Situationen sein. Der Ortsbeirat beschließt für diesen Zweck bis zu 15.000 Euro aufzuwenden, gemäß der Beschlüsse E 201/24 und NR 1378/25. Der Magistrat wird ferner gebeten, mit der ABG und anderen Wohnungsbaugesellschaften, die im Stadtteil Bockenheim Bestände verwalten (u. a. entlang Große Seestraße und Schlossstraße - GWH und NH) dahingehend zu verhandeln, dass diese sich in Zukunft ggf. am Einsatz eines Stadtteilhausmeisters / einer Stadtteilhausmeisterin beteiligen, mindestens aber innerhalb ihrer Bestände und in deren Umkreis Dienstleister*innen einsetzen, die sich als Kümmerer und Kümmerinnen für mehr Sauberkeit, rasche Sperrmüllbeseitigung und entsprechende Kontrolle einsetzen sowie die Mieter*innen beraten; hierbei sind insbesondere die ABG-Bestände zwischen Adalbertstraße und Jordanstraße (Jordanischer Park, Sackgasse Jordanstraße 45 - 47) sowie entlang Große Seestraße und Schlossstraße in den Fokus zu nehmen. Der Magistrat wird dabei gebeten, vertraglich zu verhindern, dass der Einsatz derartiger Dienstleister*innen zu Mietensteigerungen in den Beständen führt. Der Magistrat wird des Weiteren aufgefordert, für mehr Aufklärung, häufigere Reinigungsintervalle und zusätzliche Müllbehälter zu sorgen. Begründung: Der Stadtteil Bockenheim vermüllt zusehends. Müll und Sperrmüll sammeln sich insbesondere (natürlich nicht nur) im Umkreis von Siedlungsbeständen der Wohnungsbaugesellschaften. Regelmäßig und besonders auffallend stellt sich die Situation im westlichen Bereich der Jordanstraße (Sackgasse / Fotos) dar. Hier werden immer wieder Sperrmüllablagerungen beobachtet, aber nicht gemeldet. Zudem werden die Hausdurchgänge zur Adalbertstraße und Schlossstraße nicht sauber gehalten. Falschparkende, Graffitis, Schmierereien auf Schaltkästen und überquellende Altkleidercontainer kommen hinzu. Hier braucht es Kümmerinnen und Kümmerer und Ansprechpartner*innen, die auch die räumliche Umgebung der Bestände im Blick haben und damit auch zu einem besseren Image beitragen können. Der Ortsbeirat begrüßt den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung einen Sonderfonds "Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen" einzurichten, das entsprechende Budget zu erhöhen und die bisherige Deckelung aufzuheben. Um hiermit jedoch vor Ort Erfolge zu verzeichnen, sind Personen erforderlich, die sich regelmäßig und systematisch kümmern. Der Ortsbeirat verweist auf gute Erfahrungen, sowohl in Berliner Stadtteilen (Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg) als auch z. B. in Köln-Kalk hin. Stadtteil- (Kiez-) Hausmeister*innen haben einen explizit weiteren räumlichen Handlungsraum als normale Hausmeister*innen von Wohnungsbaugesellschaften. Die Berliner Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE setzt Kiezhausmeister*innen explizit mit dem Ziel ein, auch die öffentlichen und halböffentlichen Flächen im Quartier zu überwachen und Vermüllung sofort zu melden. https://www.gag-zuhause.de/veedel/veedelshausmeister-k alk https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/poli tik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/oeffentlicher-raum/kiezh ausmeister-in-friedrichshain-kreuzberg-1512591.php Anlage: Situation in der Jordanstraße und der Große Seestraße (Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.10.2025, OF 1238/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 127 2025 1. Die Vorlage OF 1238/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1316/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1316/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, 3 CDU, SPD, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); FDP und 1 Linke (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU

  • Dieselaggregate in Rechenzentren
    OFOB 6
    14.11.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2025, OF 1418/6 Betreff: Dieselaggregate in Rechenzentren Im Frankfurter Westen haben viele Dienstleister mit Rechenzentren ihren Sitz. Die Rechenzentren haben zur Sicherung ihrer Daten große Notstromdieselaggregate eingebaut. Diese müssen regelmäßig auf ihre Funktion geprüft werden. Beim Verbrennen von Dieselkraftstoff wird bekanntlich das Klimagas CO 2 emittiert. Das vorausgeschickt, möge der Ortsbeitrat beschließen, der Magistrat möge folgende Fragen beantworten: 1.Wie viele Aggregate mit welcher Leistung sind in Betrieb? 2.Was soll in der nächsten Zeit hinzukommen? 3.Auf wie viele Betriebsstunden kommen die Aggregate durchschnittlich im Jahr? 4.Wie viele Tonnen an Kohlendioxid werden damit emittiert? 5.Was wird als Ausgleich für die Belastung der Umwelt getan? Begründung: Da die Stadt Frankfurt einer der weltweit größten Internetknoten ist und der Ausbau hier immer weiter voranschreitet, ist es an der Zeit, auch diese Emissionen im Auge zu haben und Gegenmaßnahmen zu ergreifen, um den Ausstoß zu begrenzen oder mindestens Ersatzleistungen zu ergreifen, wie z.B. Aufforstung etc. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1355 2026 Die Vorlage OF 1418/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, Linke, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung)

  • Instandsetzung des Ehrengrabs von Ludwig Landmann
    OFOB 3
    14.11.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2025, OF 961/3 Betreff: Instandsetzung des Ehrengrabs von Ludwig Landmann Der Ortsbeirat möge beschließen: Für die Instandsetzung des Ehrengrabs von Ludwig Landmann (fachgerechte Reinigung), stellt der Ortsbeirat bis zu maximal 500 Euro bereit. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Grabplatte des Ehrengrabs von Ludwig Landmann ist in einem schlechten Zustand. Sie bedarf dringend einer fachgerechten Reinigung, um ein würdiges Erinnern an Ludwig Landmann als herausragender Persönlichkeit der Frankfurter Stadtgeschichte zu gewährleisten. Laut Kostenvoranschlag eines angefragten Steinmetzmeisters belaufen sich die Reinigungskosten auf 465 Euro. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 455 2025 Die Vorlage OF 961/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

  • Finanzierung der temporären Spielstraße Heideplatz 2026
    OFOB 3
    14.11.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2025, OF 962/3 Betreff: Finanzierung der temporären Spielstraße Heideplatz 2026 Der Ortsbeirat möge beschließen: Für die Finanzierung der temporären Spielstraße Heideplatz im Jahre 2026 an jedem Mittwoch vom 1.4. bis 21.10 2026 werden aus den Mitteln des Ortsbeiratsbudgets 7.500 Euro zur Verfügung gestellt. Damit wird die temporäre Spielstraße Heideplatz hälftig vom Ortsbeirat mitfinanziert. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die temporäre Spielstraße am Heideplatz ist ein seit vielen Jahren etabliertes Angebot des Abenteuerspielplatzes Riederwald im Stadtteil. Es ist pädagogisch wertvoll und schafft für Kinder zusätzliche Spiel-, Bewegungs- und Begegnungsmöglichkeiten. Es stärkt damit auch das soziale Miteinander im angrenzenden Sozialraum. Der Ortsbeirat unterstützt dieses Angebot - wie in der Vergangenheit - auch in diesem Jahr wieder und übernimmt mit 7.500 Euro die Hälfte der Kosten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 456 2025 Die Vorlage OF 962/3 wird als gemeinsamer Antrag von GRÜNE und SPD in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Wiederherstellung der Poller in der Eisernen Hand
    OFOB 3
    14.11.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2025, OF 968/3 Betreff: Wiederherstellung der Poller in der Eisernen Hand Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Poller beim Straßenübergang vor der katholischen Gemeinde St. Bernhard, Eiserne Hand 2-4, wieder einzusetzen. Seit der Poller entfernt wurde, parken regelmäßig Autos auf dem Teil des Gehwegs, der eigentlich als Übergang auf die andere Straßenseite dient. Begründung: Der Poller auf dem Teil des Gehwegs, der als Übergang auf die andere Straßenseite dient, wurde entfernt. Seitdem blockieren parkende Autos auf dem Gehweg den Übergang. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7868 2025 Die Vorlage OF 968/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Müllgaragen für den Friedberger Platz
    OFOB 3
    14.11.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2025, OF 970/3 Betreff: Müllgaragen für den Friedberger Platz Vorgang: E 201/24 GRÜNE/SPD/Volt, Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, §4994 (E201) gebeten, im Rahmen des Sonderfonds "Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen", auf dem Friedberger Platz an entgegengesetzten Enden 2 Müllgaragen aufzustellen. Begründung: Der Friedberger Platz ist ein sehr beliebter Treffpunkt mit entsprechendem Müllaufkommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 201 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Initiative OI 130 2025 Die Vorlage OF 970/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Nachfrage zur ST 1785/25 Unterer Sandweg
    OFOB 3
    14.11.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2025, OF 972/3 Betreff: Nachfrage zur ST 1785/25 Unterer Sandweg Vorgang: OM 7191/25 OBR 3; ST 1785/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, warum aus seiner Sicht vergleichsweise geringe Veränderungen im Sandweg, die die gefährliche Situation für Fahrradfahrerinnen im unteren Sandweg deutlich entschärfen würden, umfangreiche "Prüfungen und Abstimmungen" erfordern, die auf Jahre hinweg nicht absehbar sind. Der Antrag wurde von den Ortsbeiräten 3 und 4 aufwendig beraten und beschlossen. Begründung: In der Stellungnahme ist leider keine Bemühung zu erkennen, auf inhaltliche Punkte einzugehen. Vielmehr sieht sich der Ortsbeirat seit Jahren zu allen auch geringfügigen Verbesserungsvorschlägen zur unteren Berger Straße und dem Sandweg mit Standardantworten konfrontiert, ohne dass auf die konkreten Situationen und entsprechende Maßnahmen eingegangen wird. Der vorliegende Vorschlag könnte die unzumutbare Situation im Sandweg deutlich verbessern und wäre eine gute Interimslösung, auch wenn in irgendwelchen zukünftigen Jahren irgendwelche noch nicht absehbaren Prüfungen stattfinden sollten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7191 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1785 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung OA 588 2025 Die Vorlage OF 972/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und Volt (= Ablehnung)

  • Ein Sportpark für Eschersheim
    STOB 2
    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1899 Betreff: Ein Sportpark für Eschersheim Der Magistrat prüft die Schaffung von weiteren Angeboten für Sport- und Freizeitflächen für den Bereich südlich des Berkersheimer Weges, die Alternativen neben den Fußball-Plätzen bieten. Es wird geprüft, ob die Wünsche nach einem Fitnessparcour, evtl. eine Quarterpipe, Kletterkugeln, bodengleiche Trampoline oder Himmelsschaukeln und Wiesenflächen und Bänke zum Erholen für jede Altersgruppe entstehen könnten. Um geeignete Sport- und Freizeitflächen im Ortsbezirk zu finden und zu entwickeln, ist das Grünflächenamt in die Planungen einzubeziehen. Notwendige Genehmigungen mit den Naturschutzbehörden sind bei einer zukünftigen Entwicklung der Flächen abzustimmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7336

  • Sicherung der Kreuzung Mittlerer Schafhofweg/Ferdinand-Schrey-Weg
    STOB 2
    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1900 Betreff: Sicherung der Kreuzung Mittlerer Schafhofweg/Ferdinand-Schrey-Weg Der Anregung wird entsprechend der beigefügten Planung entsprochen. Anlage 1 (ca. 724 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7203

  • a) Gastronomie am ehemaligen Drosselbart: Wo ist Platz dafür? b) Kita im ehemaligen Drosselbart
    STOB 3
    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1901 Betreff: a) Gastronomie am ehemaligen Drosselbart: Wo ist Platz dafür? b) Kita im ehemaligen Drosselbart V 970 Zu 1 und 2: Wie der Magistrat in den Stellungnahmen ST 703 vom 05.05.2025 und ST 1687 vom 26.09.2025 mitgeteilt hat, war für den Standort "Drosselbart" kein Pächter für eine gastronomische Nutzung zu finden. Deshalb hat der Magistrat zugestimmt, dass auf den bisher für gastronomische Zwecke vorgesehenen Flächen die Kindertagesstätte erweitert wird. Die dortige Grünfläche wird künftig als Kinderspielplatz für die Kindertagesstätte genutzt und steht zugleich Familien aus dem Stadtteil als stadtteilbezogenes Angebot zur Verfügung. Am 29.07.2025 wurde hierzu ein entsprechender Nachtrag zur Baugenehmigung erteilt. Zu 3 und 4: Der Magistrat hat aus den oben genannten Gründen einer Anpassung der Baulast zugestimmt. Die bisherige Baulast für den Wirtschaftsgarten wurde gelöscht und durch eine neue Baulast ersetzt. Diese sichert die Fläche als Kinderspielplatz für die zugehörige Kindertagesseinrichtung und als stadtteilbezogenes Angebot für Familien mit Kindern. Die in der neuen Baulast festgelegte Umgestaltung der Grünfläche zu einem Kinderspielplatz wird planmäßig umgesetzt. V 971 Zu 1: Es entsteht eine 3-gruppige Kindertagesstätte mit insgesamt 54 Betreuungsplätzen (eine Gruppe für unter 3-Jährige (12 Plätze) und 2 Gruppen für 3-6-jährige Kinder (42 Plätze). Zu 2: Die Inbetriebnahme ist für November 2025 geplant. Zu 3: Das Kinderzentrum Im Mellsig befand sich im Schulbezirk der Fried-Lübbecke-Schule. Die neue Kita Drosselbart entsteht im Schulbezirk der IGS-Eschersheim, am Übergang zum benachbarten Schulbezirk Fried-Lübbecke-Schule. Durch Umsetzung der Maßnahme steigt die Versorgungsquote im gesamten Planungsbezirk Eschersheim in der Altersgruppe der unter-3-Jährigen von derzeit 37% auf 40%. In der Altersgruppe der 3-6-Jährigen steigt die Versorgung von derzeit 60% auf 66% (*Kinderzahlen des Einwohnermeldeamts vom 30.06.2025). Die Eröffnung der neuen Kita wird die angespannte Betreuungssituation in Eschersheim entlasten und bietet eine teilweise Kompensation für die Betreuungsplätze Im Mellsig. Zu 4: Das Kita -Außengelände ist um das Gebäude angelegt und bietet verschiedene, altersgerecht ausgestattete Spielbereiche. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.06.2024, V 970 Auskunftsersuchen vom 06.06.2024, V 971

  • Neubaugebiet Bonames-Ost
    STOB 5
    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1902 Betreff: Neubaugebiet Bonames-Ost Für den zeitlich vorgezogenen Teilbereich nördlich der Bahngleise hat der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main der Satzungsbeschlussvorlage zum Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich auf der Steinern Straße - bereits zugestimmt. Es wird damit gerechnet, dass der Bebauungsplan Ende 2025 beziehungsweise Anfang 2026 in Kraft tritt. Mit diesem Zeitpunkt bestünde Baurecht für die Umsetzung der Erschließungsmaßnahmen sowie Schul- und Wohnbaubauvorhaben. Für das Bebauungsplanverfahren Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg - südlich der Bahngleise werden derzeit mögliche Optionen zur Erschließung geprüft und bewertet. Eine grundlegende Voraussetzung für die Weiterentwicklung des südlichen Bereichs ist dabei die Inbetriebnahme der geplanten Stadtbahnstation im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 923, welche eine positive Beeinflussung der Verkehrssituation erwarten lässt. Eine konkrete Zeitplanung für die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens kann derzeit jedoch nicht angegeben werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7247

  • Besondere Berücksichtigung von Nieder-Erlenbacher*innen bei der Belegung der künftigen Sozialwohnungen im Baugebiet "Südlich am Riedsteg"
    STOB 1
    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1903 Betreff: Besondere Berücksichtigung von Nieder-Erlenbacher*innen bei der Belegung der künftigen Sozialwohnungen im Baugebiet "Südlich am Riedsteg" Bei der Erstbelegung von Neubauprojekten werden registrierte Wohnungssuchende aus dem betreffenden Stadtteil regelhaft berücksichtigt. Der Anregung des Ortsbeirats 13 wird entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7373

  • Klimaanpassung im Ortsbezirk 9: Aufnahme des Platzes „Im Geeren“ in das Programm „Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung“ und Prüfung einer „Klimakiste“ als Zwischenlösung
    STOB 8
    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1904 Betreff: Klimaanpassung im Ortsbezirk 9: Aufnahme des Platzes "Im Geeren" in das Programm "Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung" und Prüfung einer "Klimakiste" als Zwischenlösung Zu 1.) Der Platz entspricht nach den im Magistratsvortrag M 18 genannten Kriterien nicht den Dringlichkeitsstufen mit hohem Handlungsbedarf. Mit Blick auf stärker umbaubedürftige Plätze im Stadtgebiet lässt sich keine vorrangige Umsetzung begründen. Unabhängig von der Dringlichkeit gemäß der Auswertung nach den Kriterien des Leitfadens ist der Platz Im Geeren in Eschersheim derzeit leider in einem gestalterisch und funktional sehr unbefriedigenden Zustand. Er bleibt hinter den Möglichkeiten zurück, die er dem Quartier und seinen Bewohner:innen bieten könnte. Zu 2.) Mit Blick auf Zwischenlösungen hat der Magistrat zunächst ein "Mobiles Grünes Zimmer" auf dem Platz aufgestellt. Diese dienen, ähnlich wie die Klimakiste, als Demonstrationsobjekte für positive Effekte wie Abkühlung und Verschattung, die von vertikalem Grün ausgehen. Für die Klimakiste wären zusätzliche Anschlüsse für Strom und Wasser notwendig. Da entsprechende Anschlüsse auf dem Platz nicht vorhanden sind, wird der Aufwand für diese temporäre Lösung als zu hoch eingeschätzt. Zusätzlich wurden die vorhandenen Baumscheiben auf der genannten Platzfläche vergrößert und miteinander verbunden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6397

  • Baumpflanzung am Grünstreifen gegenüber Fuchshohl 2
    STOB 9
    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1905 Betreff: Baumpflanzung am Grünstreifen gegenüber Fuchshohl 2 Der Anregung wird entsprochen. An der genannten Stelle werden zwei Bäume gepflanzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7329

  • Verbesserte Aufenthaltsqualität und Sicherheit auf der unteren Berger Straße
    STOB 7
    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1906 Betreff: Verbesserte Aufenthaltsqualität und Sicherheit auf der unteren Berger Straße Vorläufige Stellungnahme: Die vorläufige Stellungnahme des Magistrats ST 551 vom 28.03.2025 entspricht weiterhin dem aktuellen Sachstand. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1272

  • Umsetzung einer eingezäunten Hundewiese in Preungesheim
    STOB 10
    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1907 Betreff: Umsetzung einer eingezäunten Hundewiese in Preungesheim Abschließend kann berichtet werden, dass sich der Magistrat eine eingezäunte Hundeauslauffläche hinter der Liesel-Oestreicher-Schule in Preungesheim auf der unten im Plan eingezeichneten Fläche vorstellen kann. Eine Einfriedung der Hundeauslauffläche ist aufgrund der nahegelegenen Schule und des Kindergartens, sowie der schützenswerten Vegetation notwendig. Die Einfriedung soll sich dabei naturnah und unauffällig in das vorhandene Gelände einfügen. Aus diesem Grund empfiehlt das Fachamt an dieser Stelle einen Staketenzaun. Die Kosten belaufen sich je nach Höhe des Zauns zwischen 6.500 und 9.000 Euro. Der Ortsbeirat wird gebeten eine Teilfinanzierung für den Zaun, die Beschilderung und Hundekotbeutelspender aus OIB-Mitteln für die Umsetzung bereit zu stellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6635 Antrag vom 01.02.2026, OF 1221/10 Antrag vom 10.02.2026, OF 1226/10 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.02.2026, OIB 481

  • Friedfeld auf dem Friedhof Fechenheim
    STOB 11
    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1908 Betreff: Friedfeld auf dem Friedhof Fechenheim Bei einem gärtnerbetreuten Grabfeld stellt das Grünflächenamt der Genossenschaft der Friedhofsgärtner eG eine Fläche zur Verfügung, auf der das gewünschte Angebot durch einen Gärtnereibetrieb umgesetzt wird. Die dafür benötigten Unterlagen sind beim Grünflächenamt trotz mehrfacher Erinnerung noch nicht vollständig eingegangen. Daher kann der Magistrat noch keinen Eröffnungstermin benennen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.09.2025, V 1236 Antrag vom 23.07.2026, OF 32/11 Auskunftsersuchen vom 10.08.2026, V 93

  • Treppenanlage Alter Gerichtsplatz pflegen
    STOB 8
    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1909 Betreff: Treppenanlage Alter Gerichtsplatz pflegen Der Anregung wird entsprochen. Die Flächen werden entsprechend bearbeitet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2025, OM 7474

  • Transparente Kommunikation zur Baustelle Alt-Rödelheim
    STOB 15
    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1910 Betreff: Transparente Kommunikation zur Baustelle Alt-Rödelheim Zu 1.): Nach Kenntnis des Magistrates werden vor Ort Bauarbeiten durchgeführt und das Bauvorhaben wird vorangetrieben. Ein konkreter Bauzeitenplan liegt dem Magistrat nicht vor. Während einer Bauausführung kann es immer wieder zu unvorhergesehenen Verzögerungen kommen. Der Magistrat kann dem Ortsbeirat leider keine regelmäßigen Informationen über den Baufortschritt einzelner Bauvorhaben unaufgefordert zur Verfügung stellen. Dies ist aus kapazitären und organisatorischen Gründen nicht leistbar. Auch gibt es hierfür keine rechtliche Verpflichtung. Zu 2.): Die Bauherrschaft des Bauvorhabens obliegt: SKY CONSTRUCTION GmbH vertr. d. Herrn Gökce Koc Radilostraße 39 60594 Frankfurt am Main Die Bauleitung wird geführt von: Rahman Payel Dreieichstraße 59 60594 Frankfurt am Main Diese Angaben sind öffentlich über das digitale Bauschild auf der Webseite der Bauaufsicht unter www.bauaufsicht.de/service/bauschild einsehbar. Zudem muss sich vor Ort an der Baustelle ein gedrucktes Bauschild befinden, dem diese Angaben zu entnehmen sind. Die Bauherrschaft ist nicht verpflichtet dem Magistrat mitzuteilen, welche Unternehmen - mit Ausnahme des mit der Ausführung des Rohbaus beauftragten Unternehmens - die jeweiligen Arbeiten ausführen. Mit der Ausführung des Rohbaus wurde folgendes Unternehmen beauftragt: Planbau 1 GmbH Vertr. durch Michael Meurer Gymnasiumstraße 27 65589 Hadamar Die weiteren am Bauvorhaben beteiligten Unternehmen sind dem Magistrat nicht bekannt. Am Baugenehmigungsverfahren sind die Bauaufsicht, das Denkmalamt und das Amt für Straßenbau und Erschließung beteiligt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7264

  • Baumscheiben in Nieder-Erlenbach bepflanzen
    STOB 9
    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1911 Betreff: Baumscheiben in Nieder-Erlenbach bepflanzen Die Bäume wurden im Jahre 2019 gepflanzt und werden derzeit noch regelmäßig bewässert. Die Schicht aus Lava dient der besseren Bewässerung, sie hält den Boden offen und das Wasser kann so umfänglich pflanzenverfügbar abgegeben werden. Eine Bepflanzung der Baumscheibe hätte den Nachteil, dass die Bäume weniger Wasser bekämen, weil auch die Unterpflanzung Wasser benötigt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7372

  • Bänke in der Töngesgasse
    STOB 10
    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1912 Betreff: Bänke in der Töngesgasse Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6556

  • Stadtteilbücherei Eschersheim: Prüfung alternativer Standorte und Bedarfsklärung
    STOB 14
    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1913 Betreff: Stadtteilbücherei Eschersheim: Prüfung alternativer Standorte und Bedarfsklärung Der Magistrat anerkennt grundsätzlich den Bedarf einer permanent eingerichteten Stadtteilbücherei in Eschersheim. Vor dem Hintergrund ihres potentiellen Beitrags zur Entwicklung eines nutzungsgemischten, lebendigen und sozial stabilen Quartiers, prüft der Magistrat die Ansiedlung einer Stadtteilbücherei im Plangebiet des B 902 wohlwollend. Zu den vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Flächen im Einzelnen: - Die alternativ zum Schulstandort vorgeschlagene Unterbringung einer Stadtteilbibliothek in gegenüber der Grundschule gelegenen Baufeldern wird aus städtebaulicher Sicht als sinnvoll bewertet. In Baufeld D (nicht A) befindet sich die vorgesehene Erdgeschossnutzung für "Soziales, Kultur und Bildung". Planungsrechtlich ermöglichen alle dort vorgesehenen Bautypen die Realisierung einer Bibliotheksnutzung. Ob der Stadt Frankfurt am Main im Rahmen des laufenden Umlegungsverfahrens ein Baugrundstück auf diesen Baufeldern zugeteilt werden kann, steht aktuell noch nicht fest. - Die Einrichtung einer kleinen Stadtteilbibliothek in den Allgemeinen Wohngebieten "Im Geeren" und "Josephskirchweg" ist planungsrechtlich ebenfalls möglich. Die Anpassung der Flächenbedarfe im Bebauungsplanverfahren Nr. 902 ist nach wie vor möglich. In Bezug auf das Baufeld A (Schule und Kita) könnte ein zusätzlicher Flächenbedarf für eine Stadtteilbibliothek realisiert werden, jedoch ausschließlich vertikal. Die Planungsphase Null hat für den Grundschulstandort bereits stattgefunden. Die Abbildung einer Stadtteilbibliothek auf der Gemeinbedarfsfläche gemeinsam mit Grundschule und Kita würde einen neuen Planungsprozess mit entsprechendem zeitlichem Vorlauf bedeuten. Unabhängig von möglichen Flächen, wären für eine Stadtteilbibliothek Eschersheim Haushaltsmittel und vor allem Personalstellen zur Verfügung zu stellen. Diese sind bisher nicht vorhanden. Geschätzter grober Kostenaufwand in Summe, ausgehend von ca. 500 qm Fläche sowie 5 Vollzeit-Personalstellen: Einmalig ca. 550.000 € (niedrige Schätzung) Fortlaufend ca. 360.000 € (inkl. Miete; niedrige Schätzung) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7334

  • Begrünung der Kirchnerstraße durch Baumpflanzungen
    STOB 11
    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1914 Betreff: Begrünung der Kirchnerstraße durch Baumpflanzungen Vorläufige Stellungnahme: Ergänzend zur ST 548/2025 bedauert der Magistrat, noch keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können, da die Ergebnisse der Trassenabfrage noch nicht vorliegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6249

  • Bahngleise nach dem Fußgängerüberweg Am Grünen Graben sichern!
    STOB 10
    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1915 Betreff: Bahngleise nach dem Fußgängerüberweg Am Grünen Graben sichern! Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7337

  • Zustand des Verbindungsweges am Heddernheimer Steg
    STOB 12
    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1916 Betreff: Zustand des Verbindungsweges am Heddernheimer Steg Die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) reinigt den Erich-Ollenhauer-Ring einschließlich des genannten Verbindungsweges entsprechend der festgelegten Reinigungsklasse einmal wöchentlich. Dabei werden alle losen Verunreinigungen auf den befestigten Verkehrsflächen aufgenommen. Planmäßiger Reinigungstag ist hier immer Dienstag. Bei zukünftigen Auffälligkeiten kann man sich direkt an das Umweltamt (Tel. 069-212-39143 / E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) wenden. Ein Rückschnitt des Begleitgrüns ist nicht Leistungsbestandteil der Straßenreinigung. Dessen Entfernung obliegt den jeweiligen Grundstückseigentümer:innen. Zu Punkt Nr. 1: Da die Flächen entlang des Fußweges und unterhalb des Brückenbauwerks während der Bauarbeiten längere Zeit nicht zugänglich waren, erfolgten hier keine Reinigungsarbeiten. Diese wurden inzwischen beauftragt. Zu Punkt Nr. 2: Der beauftragte Dienstleister wird über den Sachverhalt informiert und aufgefordert, umgehend einen entsprechenden Pflegegang auszuführen. Zu Punkt Nr. 3: Aktuell wird der zurückgelassene Bauzaun geprüft und eine Beseitigung veranlasst. Zu Punkt Nr. 4: In Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt wird ab Höhe Römische Töpferöfen sowie in entgegengesetzte Richtung ab Heddernheimer Steg eine StVO-konforme Verkehrsbeschilderung (VZ 239, Gehweg) installiert. Im Vorfeld werden Rückschnitt und Reinigung veranlasst. Da der beschriebene Weg weder barrierefrei noch beleuchtet ist, stellt er keine durchgängig nutzbare Alternative für die höhengleiche Querung über die jeweils zwei Fahrspuren dar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7453

  • Abzug des Finanzamtes und des Amtsgerichts Höchst
    STOB 6
    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1917 Betreff: Abzug des Finanzamtes und des Amtsgerichts Höchst Da sowohl das Gebäude des Amtsgerichtes Höchst als auch das Gebäude des ehemaligen Finanzamtes Höchst vom Land Hessen verwaltet werden, ist dem Magistrat nicht bekannt, was in Zukunft mit den beiden Gebäuden geplant ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1119 Antrag vom 19.04.2026, OF 2/6 Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 25

  • Rettungsplatz am S-Bahnhof “Eschersheim“
    STOB 9
    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1918 Betreff: Rettungsplatz am S-Bahnhof "Eschersheim" Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7341

  • Schotterparkplatz Alter Flugplatz
    STOB 10
    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1919 Betreff: Schotterparkplatz Alter Flugplatz Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7249

  • Besserer Schutz von zu Fuß Gehenden - Alter Flugplatz
    STOB 10
    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1920 Betreff: Besserer Schutz von zu Fuß Gehenden - Alter Flugplatz Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7250

  • Ikonische Matthäuskirche retten! Historische Bausubstanz erhalten! Planungsrecht anpassen! Neue Nutzungen entwickeln!
    STOB 2
    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1921 Betreff: Ikonische Matthäuskirche retten! Historische Bausubstanz erhalten! Planungsrecht anpassen! Neue Nutzungen entwickeln! Folgende Stellungnahme zu gleicher Fragestellung wurde im Juli 2025 an den Ortsbeirat 1 übermittelt: Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat den Evangelischen Regionalverband bei der Auslobung und Durchführung des Wettbewerbes zum Matthäusareal intensiv begleitet. Im Rahmen des Wettbewerbes wurden die Themen Identitätsstiftung des vorhandenen Kirchenbaus, Abbruch oder Wiederverwendung erhaltenswerter Bausubstanz und graue Energie sowie die unter Denkmalschutz stehenden Bauteile intensiv betrachtet. Der Evangelische Regionalverband als Mitausloberin des Wettbewerbs hat sich nach sorgfältiger Abwägung dazu entschlossen, das bestehende Kirchengebäude zur Disposition zu stellen, gleichzeitig aber auch die Wettbewerbsteilnehmenden ermutigt, Lösungen zum (Teil-)Erhalt zu entwickeln. Der Denkmalschutz soll und wird unberührt bleiben. Der Magistrat hat diese Vorgaben mitgetragen. Von daher muss es der Magistrat ablehnen, im Nachgang des Planungswettbewerbes auf die Eigentümer:innen des Areal mit dem Ziel zuzugehen auf einen Abriss der Matthäuskirche zu verzichten und den (vollständigen) Erhalt zu propagieren. Er hat sich in der jüngeren Vergangenheit bereits anderweitig positioniert. Selbstverständlich steht es dem Ortsbeirat frei, mit seinem Anliegen direkt auf den Evangelischen Regionalverband zuzugehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7382

  • Fahrradweg entlang der L 3019 über die A 5 naturverträglicher bauen
    STOB 8
    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1922 Betreff: Fahrradweg entlang der L 3019 über die A 5 naturverträglicher bauen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7450 Antrag vom 04.01.2026, OF 587/7 Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8258

  • Verkehrssituation vor der Kita im Sachsenhäuser Landwehrweg 157 b
    STOB 8
    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1923 Betreff: Verkehrssituation vor der Kita im Sachsenhäuser Landwehrweg 157 b Die Anbringung der Piktogramme "Achtung Kinder" im genannten Bereich wird abgelehnt. Hier befinden sich bereits in beiden Fahrtrichtungen jeweils ein Piktogramm, das auf erhöhten Fußgängerverkehr im Allgemeinen, also auch auf Kinder, hinweist. Es wird zwar als sinnvoll angesehen, vor Ort auf eine erhöhte Anzahl von - aus der Kita kommenden - Personen hinzuweisen, daraus ergibt sich jedoch keine Sinnhaftigkeit einer Erweiterung der bestehenden Piktogramme. Die vorgenannten Bestandspiktogramme geben bereits hinreichend Aufschluss auf ein erhöhtes Fußgängeraufkommen, sodass das Anbringen weiterer Piktogramme als nicht zweckdienlich gesehen wird und eine Überbeschilderung gemäß § 45 Straßenverkehrs-Ordnung darstellen würde. Im Sachsenhäuser Landwehrweg, insbesondere im Bereich der Kita, finden bereits seit Jahren regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen statt. Die Übertretungsquote beträgt im Jahr 2025 derzeit 9,8 % (14 Kontrollen, 2.556 erfasste Fahrzeuge, 251 Verwarnungen). Es werden auch weiterhin Kontrollen durchgeführt. Die mögliche Errichtung einer Mobilen Geschwindigkeitsüberwachungs-Anzeigetafel wird geprüft. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7221

  • Illegales Rechtsabbiegen verhindern
    STOB 9
    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1924 Betreff: Illegales Rechtsabbiegen verhindern Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass in der Mainkurstraße/ Ecke Freiligrathstraße das Verkehrszeichen 209-10 Straßenverkehrs-Ordnung "Vorgeschriebene Fahrtrichtung links" installiert wird. So wird die Fahrtrichtung links vorgegeben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6330

  • Gleisbett bei der Haltestelle „Hessendenkmal" nicht mehr auf Rasen - Warum?
    STOB 9
    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1925 Betreff: Gleisbett bei der Haltestelle "Hessendenkmal" nicht mehr auf Rasen - Warum? Bei der derzeit vorhandenen Oberbauform (Schotteroberbau ohne Begrünung), die nach der Gleisbaumaßnahme im Bereich des Hessendenkmals im letzten Jahr eingebaut wurde, handelt es sich um ein Provisorium. Der Streckenabschnitt wird nach derzeitiger Planung inklusive der dortigen Haltestellen in den nächsten Jahren umgestaltet und in diesem Zuge auch die Linienführung und damit die Lage der Gleise verändert. Insbesondere aus wirtschaftlichen, aber auch ökologischen Gründen wurde deshalb am Hessendenkmal auf eine Begrünung für den Interimszustand verzichtet. Ökologische Gründe deshalb, weil für eine nur kurze Liegezeit der Bepflanzung, der Energieaufwand für Einbau und der zusätzlich benötigten Einbauteile durch die Begrünung nicht kompensiert werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.06.2025, V 1223

  • Erneuerung des Fußgängerüberweges Rothschildallee/Höhe Günthersburgallee
    STOB 9
    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1926 Betreff: Erneuerung des Fußgängerüberweges Rothschildallee/Höhe Günthersburgallee Der Magistrat entspricht der Anregung dahingehend, dass er die Trampelpfade zu Wegeverbindungen ausbauen wird. Geplant ist dies für das zweite Quartal 2026. Anschließend sind auch Begrünungsmaßnahmen vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6581

  • Unterliederbach - Kanalarbeiten in und um die Liederbacher Straße
    STOB 9
    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1927 Betreff: Unterliederbach - Kanalarbeiten in und um die Liederbacher Straße Die SEF muss den über 100 Jahre alten Abwasserkanal in der Liederbacher Straße aufgrund von baulichen Schäden sanieren. Es ist beabsichtigt den Kanal in grabenloser Weise zu sanieren, so dass die Belastung mit Baustellenverkehr und langen Bauzeiten für die Anwohner und Umwelt so gering wie möglich gehalten werden. Für die notwendigen Vorarbeiten sind jedoch im Kanal bei Trockenwetter Stemmarbeiten in Handarbeit auszuführen. Hierzu ist es erforderlich die Straße in den betroffenen Abschnitten voll zu sperren, um ein sicheres Arbeiten der Sanierungskolonnen gewährleisten zu können. - der Ortsbeirat ausführlich und rechtzeitig vor Straßensperrungen über anstehende Maßnahmen informiert wird; - die einzelnen Bauabschnitte/Gewerke benannt werden; - zeitliche Abhängigkeiten erläutert werden; - bei Verzögerungen oder Baustopps der Ortsbeirat auch über die Auswirkungen informiert wird Das Straßenverkehrsamt ist die verkehrsrechtlich anordnende Behörde. Bei Baumaßnahmen, die großräumige Absperrungen nach sich ziehen, werden Pressemitteilungen ausgegeben sowie Informationen über www.mainziel.de und Schnittstellen zu Navigationsanbietern zur Verfügung gestellt. Sollte der Bedarf nach weiteren Informationen seitens des Ortsbeirates bestehen, können diese im Geschäftsgang zum jeweiligen Projekt angefragt werden. Die SEF wird dann entsprechend der Anfrage informieren, bei Bedarf auch in Ortsbeiratssitzungen. - die Anwohner und die von den Sperrungen betroffenen Nachbarschaften, auch die der Nebenstraßen, rechtzeitig vor Straßensperrungen über anstehende Maßnahmen informiert werden, auch darüber, dass Arbeiten am Kanal stattfinden und daher von außen nicht sichtbar sind, gegebenenfalls aber bei Missachtung der Sperrungen die Kanalarbeiter:innen gefährdet werden; Die Anwohner wurden von dem ausführenden Bauunternehmen gemäß verkehrsrechtlicher Verfügung inklusive Wurfsendungen der jeweiligen Liegenschaften benachrichtigt. Ergänzend wurde über die Presse und die Homepage der SEF über die Baumaßnahme informiert. Außerdem befindet sich an der Baustelle ein Hinweis auf die Homepage der SEF und einer Rufnummer unter der man entsprechende Informationen abrufen kann. - alle betroffenen Busunternehmen, deren Buslinien zur beziehungsweise durch die Liederbacher Straße führen, rechtzeitig informiert werden, damit die Fahrerinnen und Fahrer über Umleitungen informiert werden können; - VGF und traffiQ rechtzeitig vor den Straßensperrungen über anstehende Maßnahmen informiert werden und an den Haltestellen Informationen zu den Ersatzhaltestellen angebracht werden; Die VGF beziehungsweise traffiQ wird im Vorfeld der Planung mit entsprechender Vorlaufzeit einbezogen. Für die Aushänge an den Haltestellen und die Information über die gesetzten Umleitungen ist die VGF beziehungsweise die traffiQ zuständig. Die Maßnahmen für die durch die Sperrung betroffenen Linien 50, 51 und 58 mussten teilweise sehr kurzfristig umgesetzt werden, da sich die Arbeiten in der Liederbacher Straße als schwierig herausstellten und Sperrkonzepte nicht mit dem entsprechenden Vorlauf bearbeitet werden konnten. Die Verkehrsunternehmen (hier: DB Regio Bus und ICB) wurden zeitnah und je nach Sachlage umgehend auf die Sperrungen und die damit einhergehenden Umleitungsmaßnahmen der Buslinien hingewiesen. -die Polizei über die geänderten Verkehrsführungen informiert wird. Die Anhörung der Polizei findet vor Erlass der Anordnung statt. Weiterhin erhält diese die Durchschriften zu den verkehrsrechtlichen Anordnungen sowie die Verkehrszeichenpläne vom Straßenverkehrsamt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6291

  • Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen AdolfHaeuser-Straße und Gebeschusstraße sicherer gestalten
    STOB 9
    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1928 Betreff: Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen Adolf-Haeuser-Straße und Gebeschusstraße sicherer gestalten Durch den Flächenbedarf der Baumaßnahme Regionaltangente West (RTW) ist eine Umsetzung der bereits angeordneten Maßnahme voraussichtlich nicht mehr möglich, da die dafür vorgesehene Fläche anderweitig genutzt werden muss, um den Verkehrsfluss am Knotenpunkt aufrecht zu erhalten. Durch angrenzende Baumaßmaßnahmen und die Rahmenbedingungen der Örtlichkeit sind Ausweichflächen sehr begrenzt. Mit den Bauarbeiten der RTW soll noch in diesem Jahr begonnen werden, sie werden voraussichtlich bis Ende 2028 andauern. Für die Dauer der Baumaßnahme wird für die verkehrssichere Führung des Rad- und Fußverkehrs mit der RTW Planungsgesellschaft mbH und den ausführenden Unternehmen schon heute eng zusammengearbeitet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5067

  • Fußgängersteg Gerbermühlstraße/Strahlenberger Weg - Zeitplan für den Ersatzneubau
    STOB 9
    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1929 Betreff: Fußgängersteg Gerbermühlstraße/Strahlenberger Weg - Zeitplan für den Ersatzneubau Der Magistrat hat eine Machbarkeitsstudie für eine Fußgängerüberführung sowie für eine Unterführung beauftragt. Derzeit werden die Vor- und Nachteile beider Varianten betrachtet. Sobald die Auswertung abgeschlossen ist und eine Vorzugsvariante festgelegt wurde, beginnen umfangreiche Abstimmungen mit der DB AG. Ein konkreter Zeitplan für den Ersatzneubau liegt daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.06.2025, V 1230

  • Mehr Sicherheit für Fahrgäste an den Haltestellen „Textorstraße/Lokalbahnhof“
    STOB 6
    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1930 Betreff: Mehr Sicherheit für Fahrgäste an den Haltestellen "Textorstraße/Lokalbahnhof" Der Magistrat verweist auf die aktuelle Stellungnahme vom 23.06.2025, ST 1038 zur Anregung des Ortsbeirates vom 21.02.2025, OM 6598 (Maßnahmen für ein konfliktfreies und sicheres Miteinander an der Haltestelle "Textorstraße/Lokalbahnhof". Dementsprechend ist es nicht vorgesehen, die beiden bereits markierten Aufmerksamkeitsstreifen auf gesamter Haltestellenbreite zur verlängern und die Radpiktogramme zu entfernen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7215

  • Brücke zur Auffahrt auf die A 661 von der Babenhäuser Landstraße aus kommend instand setzen
    STOB 8
    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1931 Betreff: Brücke zur Auffahrt auf die A 661 von der Babenhäuser Landstraße aus kommend instand setzen Da die Baulast des Brückenbauwerkes bei der Autobahn GmbH des Bundes liegt, hat der Magistrat die Anregung weitergleitet. Die Autobahn GmbH wird im Herbst 2025 die Hauptprüfung für die Brücke vornehmen. Sofern sich aus der Hauptprüfung Hinweise auf notwendige Sanierungsmaßnahmen ergeben, werden diese beplant und umgesetzt. Darüber hinaus teilt die Autobahn GmbH mit, dass im Anschluss eine erneute Bewertung des Tempolimits erfolgt, basierend auf dem dann vorliegenden technischen Zustand der Brücke. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6434

  • Anbringen des Verkehrsschilds „Vorsicht, Kinder“ im Reversbrunnenweg
    STOB 7
    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1932 Betreff: Anbringen des Verkehrsschilds "Vorsicht, Kinder" im Reversbrunnenweg Um in Richtung der Offenbacher Landstraße / Mörfelder Landstraße fahrende Verkehrsteilnehmende frühzeitig auf den Seehofpark und dort spielende Kinder hinzuweisen, eignet sich kein Verkehrszeichen (VZ) 136 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Solche Gefahrzeichen sollen gemäß § 40 Absatz 1 StVO ausschließlich mehr Aufmerksamkeit generieren sowie zu einer Geschwindigkeitsverringerung mahnen. Ein konkreter Regelungsgehalt fehlt allerdings. Zudem sind Gefahrzeichen nach § 45 Absatz 9 StVO ausschließlich dort anzubringen, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil selbst aufmerksame Verkehrsteilnehmende Gefahren nicht rechtzeitig erkennen und nicht mit diesen rechnen können. Vorliegend ist der Seehofpark bereits auf Höhe des Reversbrunnenwegs unschwer als Grünanlage erkennbar, sodass allgemein mit einer erhöhten Zahl von Fußgänger:innen zu rechnen ist. Überdies beginnt nach etwa 20 Meter die bereits beschilderte Tempo 30-Zone (VZ 274.1 StVO). Das gewünschte Verkehrszeichen würde eine Überbeschilderung darstellen. Der Anregung lässt sich nicht entsprechen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6113

  • Bushaltestellen am Lokalbahnhof mit Sitzbänken und Wetterschutz ausstatten
    STOB 9
    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1933 Betreff: Bushaltestellen am Lokalbahnhof mit Sitzbänken und Wetterschutz ausstatten Für beide Fahrtrichtungen der barrierefrei gestalteten Bushaltestelle "Lokalbahnhof/Darmstädter Landstraße" sind fabrikneue Wartehallen mit begrünten Dächern bestellt. Sie befinden sich derzeit noch in der Fertigung und werden frühestens Ende August 2025 geliefert. Aktuell laufen seitens der VGF die Abstimmungen mit den beteiligen Firmen und mit den involvierten städtischen Ämtern darüber, wann die Montage vor Ort erfolgen kann, die nach dem aktuellen Zeitplan für das vierte Quartal 2025 in Aussicht gestellt werden kann. Für die Haltestelle in Fahrtrichtung Affentorplatz ist eine Wartehalle in einer Größe von vier Feldern und für die Haltestelle in Fahrtrichtung Wendelsplatz eine Wartehalle in einer Größe von drei Feldern vorgesehen. Somit wird die Haltestelle in Fahrtrichtung Wendelsplatz erstmals einen Witterungsschutz erhalten. Beide Wartehallen werden über integrierte Sitzmöglichkeiten und beleuchtete Vitrinen für die Fahrgastinformation verfügen. Im Zuge der Montage der Wartehallen werden auch die Abfalleimer aufgestellt sowie die alten Haltestellen-Stelen (mit der kleinen Beschilderung) durch neue H-Stelen mit größerer Beschilderung getauscht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7216

  • Fahrradampeln in der Offenbacher Landstraße installieren
    STOB 7
    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1934 Betreff: Fahrradampeln in der Offenbacher Landstraße installieren An den beiden angesprochenen Haltestellen wird der Radverkehr gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr geführt. Die hier regelnden Signale sind für alle Verkehrsteilnehmer:innen gut einsehbar und unmissverständlich. Dem Fehlverhalten einzelner Radfahrer:innen kann hier durch die Installation zusätzlicher (zumal kleiner Radsignale) demnach nicht abgeholfen werden. Am Knotenpunkt Offenbacher Landstraße/ Wehrstraße wird der Radverkehr auf einem baulich getrennten Zweirichtungs-Radweg geführt. Hierfür wäre eine separate Signalisierung notwendig. Aus diesen Gründen wird der Anregung des Ortsbeirats nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7222

  • Goldstein: Beutelspender für Hundekot
    STOB 9
    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1935 Betreff: Goldstein: Beutelspender für Hundekot Der Magistrat stellt in stark frequentierten Grün- und Parkanlagen Hundekottütenspender auf. Durch die getroffenen Regelungen zum Aufstellen von Hundekottütenspendern kann das Grünflächenamt Spenderboxen jedoch nur noch dort aufstellen, wo das regelmäßige Befüllen der Spender durch Anlieger:innen oder Nachbar:innen (Patenschaften) gewährleistet ist. Sollten die Pat:innen nicht mehr zur Verfügung stehen, müssen die Hundekottütenspender demontiert werden. Der Anregung, zwei Hundekottütenspendern aufzustellen, kann für die noch festzulegenden Standorte im Bereich der Grünanlage am Harthweg bzw. an der Herrenwiese entsprochen werden. Das Aufstellen der jeweiligen Spenderbox kann nach Benennung der Pat:innen sowie der Verfügbarkeit der Spender durch das Grünflächenamt erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7276

  • Zeilsheim: Grüne Zimmer übergangsweise auf den Flächen zwischen der Stadthalle und der Pfaffenwiese
    STOB 7
    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1936 Betreff: Zeilsheim: Grüne Zimmer übergangsweise auf den Flächen zwischen der Stadthalle und der Pfaffenwiese Der Magistrat begrüßt den Vorschlag des Ortsbeirats 6, ein oder zwei Mobile Grüne Zimmer auf der Fläche zwischen der SAALBAU Stadthalle Zeilsheim und der Pfaffenwiese aufzustellen. Grundsätzlich wird vor der Aufstellung der Mobilen Grünen Zimmer in jedem Einzelfall der Standort hinsichtlich der Umsetzbarkeit und möglicher Einschränkungen geprüft. Die Abfrage der Bedarfe in den Ortsbezirken und die daraus resultierenden Planungen für das Aufstellen der insgesamt 23 Mobilen Grünen Zimmer im Stadtgebiet Frankfurt sind bereits für die Saison 2025 abgeschlossen. Gerne nimmt der Magistrat den Vorschlag des Ortsbeirat 6 in die Planungen für die kommende Saison 2026 auf. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7099

  • Nied: Aufstellung einer Sitzbank im Bereich der Kreuzung Birmininghamstraße/MummvonSchwarzenstein-Straße
    STOB 9
    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1937 Betreff: Nied: Aufstellung einer Sitzbank im Bereich der Kreuzung Birmininghamstraße/Mumm-von-Schwarzenstein-Straße Der Magistrat wird die Anregung umsetzen. Das Grünflächenamt wird eine Bank im Bereich der Kreuzung Birminghamstraße / Mumm-von-Schwarzenstein-Straße nach Vorgaben des Amtes für Straßenbau und Erschließung als flächenverwaltendes Amt aufstellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7284

  • Wiesen für Insekten in Sachsenhausen
    STOB 7
    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1938 Betreff: Wiesen für Insekten in Sachsenhausen Zu Punkt 1: Die Wiesen, die wir heute kennen, sind als Teil einer bäuerlichen Kulturlandschaft entstanden und unterliegen einem Mähregime, das sich nach den traditionellen Heuernteterminen und lokalen Standortbedingungen richtet. Das Heu wurde im Juni, dem "Heumonat", geschnitten, und wenn bis zum Ende des Sommers (Ende August/Anfang September) genug nachgewachsen war, wurde erneut gemäht. Wird eine Wiese nicht mehr oder zu spät gemäht, verschwinden die meisten blühenden Kräuter. Sie werden in Konkurrenz von Licht und Raum von wenigen starkwüchsigen Gräsern und Kräutern oder auch einjährigen Gräsern wie der Mäusegerste dominiert. Ohne Mahd setzen sich am Ende Gehölze oder auch invasive Arten wie die Kanadische Goldrute, die armenische Brombeere oder der Götterbaum durch und die Wiese verbuscht nach und nach. Gerät die Wiese in einen schlechten Pflegezustand, kann sie nicht mehr ihre Funktion als Wiese erfüllen und bietet nur noch wenigen Insektenarten Lebensraum und Futterquelle. Zu Punkt 2: Die Zeitfenster zur Wiesenmahd werden zur Erhaltung der standortangepassten Pflanzengesellschaften weitgehend beibehalten. Schonende Mähkonzepte wie das Belassen von Altgrasbeständen in Form von Mosaik- oder Streifenmahd, sowie Staffelmahd, werden in einigen größeren Parks wie dem Volkspark Niddatal oder dem Huthpark bereits umgesetzt, in denen dies konzeptionell machbar ist und der Pflegezustand es zulässt. Einem Teil der Insekten wird dadurch ermöglicht, ihre Entwicklung abzuschließen, während die Blütenbesucher bereits wieder den neuen Blütenansatz in den gemähten und wieder nachgewachsenen Flächen finden. Ferner findet Einsatz insektenschonender Mähtechnik bei der Wiesenpflege zunehmend Anwendung. Die kleinteilige Pflege wie zu Zeiten der Futtergewinnung privater Nutztierhalter zu simulieren ist jedoch bei kleineren Flächen, die meist in der Pflegevergabe sind, kaum realisierbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.09.2025, V 1262

  • Baumpflanzungen auf dem Walther-von-Cronberg-Platz prüfen
    STOB 9
    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1939 Betreff: Baumpflanzungen auf dem Walther-von-Cronberg-Platz prüfen Der Magistrat kann berichten, dass auf dem Walther-von-Cronberg-Platz mehrere Entsieglungsmaßnahmen durchgeführt worden sind. Auf den entsiegelten Flächen ist geplant, dass das Grünflächenamt in Kooperation mit der Mainwäldchen Initiative und der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung Tiny Forest Pflanzungen mit Umweltbildungsansatz umsetzt. Ziel des Projekts ist, ein öffentlich zugängliches, wissenschaftlich begleitetes Reallabor für klimaangepasste Baumpflanzungen im hochverdichteten Stadtraum zu schaffen. Auf drei entsiegelten Teilflächen sollen unterschiedliche Pflanzmethoden (u. a. Miyawaki-Methode, heimische Arten, Zukunftsbäume) getestet und miteinander verglichen werden. Derzeit befindet sich die Maßnahme in Planung. Für die Umsetzung des Projekts wurden Fördermittel des Klima- und Transformationsfonds des Bundes im Zuge der Schaffung neuer Naturoasen erfreulicherweise bewilligt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7411

  • Erneuerung der Drängelgitter auf dem Waltraud-Müller-Alizadeh-Spielplatz
    STOB 9
    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1940 Betreff: Erneuerung der Drängelgitter auf dem Waltraud-Müller-Alizadeh-Spielplatz Der Magistrat wird den Spielplatz im ersten Halbjahr 2026 mit neuen Spielgeräten ausstatten. Im Anschluss wird der Spielplatz mit einem Tor ausgestattet. Die defekten Drängelgitter wurden zwischenzeitlich entfernt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7407

  • Aufstellen einer weiteren Bank am Weg westlich der A661 in den nördlichen Feldern von Oberrad
    STOB 10
    14.11.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1941 Betreff: Aufstellen einer weiteren Bank am Weg westlich der A661 in den nördlichen Feldern von Oberrad Der Anregung wird entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7406

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