Anbringen des Verkehrsschilds "Vorsicht, Kinder" im Reversbrunnenweg
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anbringung des Verkehrsschilds "Vorsicht, Kinder" im Reversbrunnenweg abgelehnt. Die Begründung liegt darin, dass das Schild keine konkrete Regelung bietet und eine Überbeschilderung darstellt, da der Seehofpark bereits als Grünanlage erkennbar ist und eine Tempo 30-Zone in der Nähe besteht.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Um in Richtung der Offenbacher Landstraße / Mörfelder Landstraße fahrende Verkehrsteilnehmende frühzeitig auf den Seehofpark und dort spielende Kinder hinzuweisen, eignet sich kein Verkehrszeichen (VZ) 136 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Solche Gefahrzeichen sollen gemäß § 40 Absatz 1 StVO ausschließlich mehr Aufmerksamkeit generieren sowie zu einer Geschwindigkeitsverringerung mahnen. Ein konkreter Regelungsgehalt fehlt allerdings.
Zudem sind Gefahrzeichen nach § 45 Absatz 9 StVO ausschließlich dort anzubringen, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil selbst aufmerksame Verkehrsteilnehmende Gefahren nicht rechtzeitig erkennen und nicht mit diesen rechnen können.
Vorliegend ist der Seehofpark bereits auf Höhe des Reversbrunnenwegs unschwer als Grünanlage erkennbar, sodass allgemein mit einer erhöhten Zahl von Fußgänger:innen zu rechnen ist. Überdies beginnt nach etwa 20 Meter die bereits beschilderte Tempo 30-Zone (VZ 274.1 StVO). Das gewünschte Verkehrszeichen würde eine Überbeschilderung darstellen.
Der Anregung lässt sich nicht entsprechen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Februar 2023OMOM 3614Tempo-30-Zone WendelswegDirektanregung
- 14. Juli 2023STST 1526Tempo-30-Zone WendelswegStellungnahme
- 16. Oktober 2024OFOF 1233/5Anbringen von Verkehrsschild „Vorsicht, Kinder“ im ReversbrunnenwegOrtsbeiratsantrag · BFF
- 8. November 2024OMOM 6113Anbringen des Verkehrsschilds „Vorsicht, Kinder“ im ReversbrunnenwegDirektanregung
- 28. März 2025STST 553Anbringen des Verkehrsschilds „Vorsicht, Kinder“ im ReversbrunnenwegStellungnahme
- 14. November 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 142 WochenSTST 1932Anbringen des Verkehrsschilds „Vorsicht, Kinder“ im ReversbrunnenwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab