Anbringen von Verkehrsschild „Vorsicht, Kinder“ im Reversbrunnenweg
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Bisheriger Verlauf
24.02.2023
14.07.2023
16.10.2024
04.11.2024
08.11.2024
08.11.2024
Antrag Ortsbeirat
Anbringen von Verkehrsschild „Vorsicht, Kinder“ im Reversbrunnenweg
Details im PARLIS OF_1233-5_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Anbringen des Verkehrsschilds „Vorsicht, Kinder“ im Reversbrunnenweg
Details im PARLIS OM_6113_202416.10.2024
Antrag Ortsbeirat
Anbringen von Verkehrsschild „Vorsicht, Kinder“ im Reversbrunnenweg
Details im PARLIS OF_1233-5_202408.11.2024
Anregung Ortsbeirat
Anbringen des Verkehrsschilds „Vorsicht, Kinder“ im Reversbrunnenweg
Details im PARLIS OM_6113_202408.11.2024
Partei(en): BFF
S A C H S T A N D :
Antrag vom 16.10.2024, OF 1233/5
Betreff: Anbringen von Verkehrsschild "Vorsicht, Kinder" im Reversbrunnenweg Vorgang: OM 3614/23 OBR 5; ST 1526/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Bereich nach dem Ende der Tempo-30- Zone im Wendelsweg am Anfang des Reversbrunnenweges ein Verkehrsschilder Nr. 136 "Vorsicht, Kinder" wegen spielender Kinder im Bereich des Seehofparks anbringen zu lassen.
Begründung:
In der ST 1526 vom 14.07.2023 entschied der Magistrat gegen eine Weiterführung der Tempo-30-Zone bzw. eine "Runde 30", da an dieser Stelle keine Gefahrenlage bestehe. Der Seehofpark erfreut sich jedoch zunehmender Beliebtheit. Durch die neue Basketballanlage und Hundeauslauffläche werden immer mehr Bürger, groß wie klein, von dem Park angezogen. Der Kiosk "Nox", der sich gegenüber dem Park im Wendelsweg befindet, zieht ebenso Gäste an. Der Spielplatz, der auch von der KiTa Grüne Soße gerne genutzt wird, ist regelmäßig sehr gut besucht. Umso mehr verwundet es, dass der Magistrat hier von "geringer Gefahrenlage" ausgeht, zumal dort aufgrund des Durchgangsverkehrs kein Tempo 30 angeordnet werden kann. Wenn man hier die Geschwindigkeit in einem Bereich von ca. 400 Metern nicht reduzieren "darf", sollte man zumindest Warnschilder aufstellen, die auf spielende Kinder hinweisen. Zur Information: Der Reversbrunnenweg ist keine Einbahnstraße und besitzt keinen Bürgersteig, so dass dort keinerlei Fußgängersicherheit gegeben ist.Nebenvorlage: Antrag vom 04.11.2024, OF 1249/5
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3614
Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1526 Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6113 2024 Anregung an den Magistrat OM 6114 2024 1. Die Vorlage OF 1233/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1249/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE. gegen AfD und BFF (= Ablehnung)