Besondere Berücksichtigung von Nieder-Erlenbacher*innen bei der Belegung der künftigen Sozialwohnungen im Baugebiet "Südlich am Riedsteg"
Zusammenfassung
Der Magistrat hat beschlossen, bei der Erstbelegung von Neubauprojekten die registrierten Wohnungssuchenden aus Nieder-Erlenbach besonders zu berücksichtigen. Dies geschieht in Übereinstimmung mit der Anregung des Ortsbeirats 13, um den Bedürfnissen der lokalen Bevölkerung gerecht zu werden.
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Thema Wohnen verfolgenStellungnahme des Magistrats
Bei der Erstbelegung von Neubauprojekten werden registrierte Wohnungssuchende aus dem betreffenden Stadtteil regelhaft berücksichtigt. Der Anregung des Ortsbeirats 13 wird entsprochen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. August 2025OFOF 211/13Besondere Berücksichtigung von Nieder-Erlenbacher*innen bei der Belegung der künftigen Sozialwohnungen im Baugebiet "Südlich am Riedsteg"Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. September 2025OMOM 7373Besondere Berücksichtigung von Nieder-Erlenbacher*innen bei der Belegung der künftigen Sozialwohnungen im Baugebiet „Südlich am Riedsteg“Direktanregung
- 14. November 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1903Besondere Berücksichtigung von Nieder-Erlenbacher*innen bei der Belegung der künftigen Sozialwohnungen im Baugebiet "Südlich am Riedsteg"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab