a) Gastronomie am ehemaligen Drosselbart: Wo ist Platz dafür? b) Kita im ehemaligen Drosselbart
Zusammenfassung
Der Magistrat hat beschlossen, die gastronomische Nutzung am Standort Drosselbart aufzugeben und stattdessen eine Kindertagesstätte zu erweitern. Dies soll die Betreuungssituation im Stadtteil Eschersheim verbessern und die Versorgungsquote für unter-3-Jährige erhöhen.
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Thema Wohnen verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1 und 2:
Wie der Magistrat in den Stellungnahmen ST 703 vom 05.05.2025 und ST 1687 vom 26.09.2025 mitgeteilt hat, war für den Standort "Drosselbart" kein Pächter für eine gastronomische Nutzung zu finden. Deshalb hat der Magistrat zugestimmt, dass auf den bisher für gastronomische Zwecke vorgesehenen Flächen die Kindertagesstätte erweitert wird. Die dortige Grünfläche wird künftig als Kinderspielplatz für die Kindertagesstätte genutzt und steht zugleich Familien aus dem Stadtteil als stadtteilbezogenes Angebot zur Verfügung. Am 29.07.2025 wurde hierzu ein entsprechender Nachtrag zur Baugenehmigung erteilt.
Zu 3 und 4:
Der Magistrat hat aus den oben genannten Gründen einer Anpassung der Baulast zugestimmt. Die bisherige Baulast für den Wirtschaftsgarten wurde gelöscht und durch eine neue Baulast ersetzt. Diese sichert die Fläche als Kinderspielplatz für die zugehörige Kindertagesseinrichtung und als stadtteilbezogenes Angebot für Familien mit Kindern. Die in der neuen Baulast festgelegte Umgestaltung der Grünfläche zu einem Kinderspielplatz wird planmäßig umgesetzt.
V 971
Zu 1:
Es entsteht eine 3-gruppige Kindertagesstätte mit insgesamt 54 Betreuungsplätzen (eine Gruppe für unter 3-Jährige (12 Plätze) und 2 Gruppen für 3-6-jährige Kinder (42 Plätze).
Zu 2:
Die Inbetriebnahme ist für November 2025 geplant.
Zu 3:
Das Kinderzentrum Im Mellsig befand sich im Schulbezirk der Fried-Lübbecke-Schule. Die neue Kita Drosselbart entsteht im Schulbezirk der IGS-Eschersheim, am Übergang zum benachbarten Schulbezirk Fried-Lübbecke-Schule.
Durch Umsetzung der Maßnahme steigt die Versorgungsquote im gesamten Planungsbezirk Eschersheim in der Altersgruppe der unter-3-Jährigen von derzeit 37% auf 40%. In der Altersgruppe der 3-6-Jährigen steigt die Versorgung von derzeit 60% auf 66% (*Kinderzahlen des Einwohnermeldeamts vom 30.06.2025). Die Eröffnung der neuen Kita wird die angespannte Betreuungssituation in Eschersheim entlasten und bietet eine teilweise Kompensation für die Betreuungsplätze Im Mellsig.
Zu 4:
Das Kita -Außengelände ist um das Gebäude angelegt und bietet verschiedene, altersgerecht ausgestattete Spielbereiche.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. September 2022STST 1987Kitaplätze in Alt-EschersheimStellungnahme
- 10. November 2022VV 545Warum wird es keine Kita im ehemaligen Drosselbart geben?Anfrage
- 10. Februar 2023STST 454Warum wird es keine Kita im ehemaligen Drosselbart geben?Stellungnahme
- 30. Oktober 2023STST 2256Warum wird es keine Kita im ehemaligen Drosselbart geben?Stellungnahme
- 19. Mai 2024OFOF 756/9Kita im ehemaligen Drosselbart?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. Juni 2024VV 971Kita im ehemaligen Drosselbart?Anfrage
- 11. Oktober 2024STST 1770- Gastronomie am ehemaligen Drosselbart: Wo ist Platz dafür? - Kita im ehemaligen Drosselbart?Stellungnahme
- 20. November 2024OFOF 877/9Kita im Gebäude des ehemaligen DrosselbartsOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. Dezember 2024VV 1091Kita im Gebäude des ehemaligen DrosselbartsAnfrage
- 22. April 2025STST 652a) Gastronomie am ehemaligen Drosselbart: Wo ist Platz dafür? b) Kita im ehemaligen Drosselbart?Stellungnahme
- 14. November 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 166 WochenSTST 1901a) Gastronomie am ehemaligen Drosselbart: Wo ist Platz dafür? b) Kita im ehemaligen DrosselbartStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab