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Warum wird es keine Kita im ehemaligen Drosselbart geben?

Vorlagentyp: V
189 Wochen bis zur Antwort14 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

In der Sitzung des Ortsbeirats wurde zugesichert, dass eine Kita im Wohnhaus des ehemaligen Drosselbart-Geländes eingeplant sei. Nun wird jedoch mitgeteilt, dass dies nicht der Fall ist. Der Ortsbeirat fordert eine Klärung der Situation und eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats.

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Fragen an den Magistrat

In der Ortsbeiratssitzung, bei der das Projekt Wohnbebauung des Gebiets des ehemaligen "Drosselbart-Geländes" sowie der umliegenden Baugebiete vorgestellt wurde, wurde dem Ortsbeirat mündlich zugesagt, dass in dem Wohnhaus auch eine Kindertagestätte eingeplant sei. In der oben genannten Stellungnahme vom 09.09.2022, ST 1987, wird nun mitgeteilt, dass auf dem Gelände der ehemaligen Gaststätte "Drosselbart" keine Kita geplant sei.

Der Magistrat wird daher um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. War der Bau einer Kita - anders als in der Sitzung des Ortsbeirats dargestellt - doch nicht Teil der Baugenehmigung für das Bauprojekt?
  2. Warum wurde der Ortsbeirat darüber nicht informiert?

Kontext

In der Ortsbeiratssitzung, bei der das Projekt Wohnbebauung des Gebiets des ehemaligen "Drosselbart-Geländes" sowie der umliegenden Baugebiete vorgestellt wurde, wurde dem Ortsbeirat mündlich zugesagt, dass in dem Wohnhaus auch eine Kindertagestätte eingeplant sei. In der oben genannten Stellungnahme vom 09.09.2022, ST 1987, wird nun mitgeteilt, dass auf dem Gelände der ehemaligen Gaststätte "Drosselbart" keine Kita geplant sei.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. April 2022OFOF 251/9Kitaplätze in Alt-EschersheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 5. Mai 2022VV 397Kitaplätze in Alt-EschersheimAnfrage
  3. 9. September 2022STST 1987Kitaplätze in Alt-EschersheimStellungnahme
  4. 28. Oktober 2022OFOF 357/9Warum wird es keine Kita im ehemaligen Drosselbart geben?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 10. November 2022Sie sind hier
    VV 545Warum wird es keine Kita im ehemaligen Drosselbart geben?
    Anfrage
  6. 29. Januar 2023OFOF 463/9Kitaplätze in Eschersheim - Wann kommt die Umsetzung?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  7. 10. Februar 2023STST 454Warum wird es keine Kita im ehemaligen Drosselbart geben?Stellungnahme
  8. 30. Oktober 2023STST 2256Warum wird es keine Kita im ehemaligen Drosselbart geben?Stellungnahme
  9. 19. Mai 2024OFOF 756/9Kita im ehemaligen Drosselbart?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  10. 6. Juni 2024VV 971Kita im ehemaligen Drosselbart?Anfrage
  11. 11. Oktober 2024STST 1770- Gastronomie am ehemaligen Drosselbart: Wo ist Platz dafür? - Kita im ehemaligen Drosselbart?Stellungnahme
  12. 20. November 2024OFOF 877/9Kita im Gebäude des ehemaligen DrosselbartsOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  13. 22. April 2025STST 652a) Gastronomie am ehemaligen Drosselbart: Wo ist Platz dafür? b) Kita im ehemaligen Drosselbart?Stellungnahme
  14. 14. November 2025Antwort des Magistrats · nach 189 WochenSTST 1901a) Gastronomie am ehemaligen Drosselbart: Wo ist Platz dafür? b) Kita im ehemaligen DrosselbartStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 9
Sitzung 23 · 14.09.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 24 · 12.10.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63-0

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