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Qualität des Schulessens in Schulen im Nordend

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 3
56 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren6 Sitzungen

Zusammenfassung

In der Anregung des Ortsbeirats 3 wird der Magistrat aufgefordert, die Qualität des Schulessens in den Schulen des Nordends zu überprüfen. Es werden gezielte Fragen zur Portionsgröße, Qualität der Mahlzeiten und der Zufriedenheit der Eltern gestellt, um sicherzustellen, dass die jüngsten Berichte über unzureichendes Schulessen adressiert werden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Anregung

  1. Aufgrund der aktuellen Pressemeldungen über die Situation an Schulmensen in Frankfurt und speziell im Nordend, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

a) Sind die Meldungen zutreffend, dass teilweise sehr kleine Essensportionen in den Kantinen ausgegeben werden?

b) Ist es der Fall, dass Kinder durch das Essen nicht satt werden und bestenfalls auf Nachfrage einen Nachschlag von einfachen Nudeln erhalten?

c) Wie beurteilt der Magistrat die Qualität und Ausgewogenheit der angebotenen Mahlzeiten?

d) Gibt es ein Kontrollgremium zur Überwachung der beauftragten Dienstleister?

e) Wenn ja, welche Maßnahmen hat dieses Gremium in der Vergangenheit ergriffen? Gab es Kontrollen an den Schulen?

f) Ist es zutreffend, dass Eltern einen Betrag von ca. drei Euo für das Schulessen bezahlen und dieser Betrag noch einmal mit weiteren ca. sieben Euro bezuschusst wird? Hält der Magistrat diesen Gesamtbetrag für das angebotene Essen für angemessen? Am Beispiel der in der Presse abgebildeten Fotos (halbe Kartoffel, ein Klecks Zaziki , Gurkensalat) erscheint dem Ortsbeirat der Preis überzogen.

g) Nimmt der Magistrat eine geringe Kundenzufriedenheit mit den Catering-Unternehmen zur Kenntnis, bespricht das mit den Auftragsnehmern und bewertet Minderleistungen und Qualitätsabweichungen bei erneuten Ausschreibungen zur Vergabe der Leistungen?

h) Ist es dem Magistrat möglich und ist er dazu bereit, zukünftige Ausschreibungen derart zu gestalten, dass kleine, mittelständige, regional produzierende Unternehmen, die unter Umständen sogar in den Schulküchen kochen können, eine reelle Beteiligungschance an den Ausschreibungsverfahren haben?

  1. Der Magistrat wird gebeten, eine kurzfristige Antwort zu geben. Der Ortsbeirat weist darauf hin, dass eine Beantwortung innerhalb von maximal drei Monaten erfolgen muss. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, bei anstehenden Ausschreibungen der Essenvergabe an Schulen im Nordend die oben aufgeführten Aspekte unbedingt zu berücksichtigen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. November 2024OFOF 785/3Qualität des Schulessens in Schulen im NordendOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 7. November 2024Sie sind hier
    OMOM 6083Qualität des Schulessens in Schulen im Nordend
    Direktanregung
  3. 5. Dezember 2025Antwort des Magistrats · nach 56 WochenSTST 2041Qualität des Schulessens in Schulen im NordendStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 3
Sitzung 37 · 27.03.2025
TO I, TOP 44
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 38 · 24.04.2025
TO I, TOP 32
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 39 · 22.05.2025
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 40 · 26.06.2025
TO I, TOP 40
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 41 · 11.09.2025
TO I, TOP 67
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 42 · 30.10.2025
TO I, TOP 52
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-3

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