Sportfördermittel hier: Leistungssport
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Sportfördermittel im Amateurbereich für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 329.000 € zu genehmigen. Dies soll die Förderung des Leistungssports und die damit verbundene Talentsuche und -förderung sicherstellen. Die Mittel sollen effizient eingesetzt werden, um eine kontinuierliche Vereinsarbeit zu gewährleisten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenBeschlussvorschlag
- Dem Zuschussvorschlag zur Förderung des Leistungssportes im Amateurbereich für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von insgesamt 329.000,- € wird zugestimmt.
- Die finanziellen Mittel für die Förderung des Leistungssports stehen in der Produktgruppe 21.16 Sportförderung (Kontengruppe 71 - Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben) zur Verfügung.
Mit den Maßnahmen sind keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden.
Begründung
A. Zielsetzung
Förderung des Leistungssports einschließlich der damit verbundenen Talentsuche und
Talentförderung.
Eine Unterstützung wird gewährt für:
a) Leistungsgemeinschaften in einzelnen Sportarten
b) besondere Einrichtungen des Sports
c) Vereine der
- Bundesliga im Amateurbereich Gewährleistung einer kontinuierlichen Arbeit Effektiver Einsatz der zur Verfügung gestellten Mittel
B. Alternativen
Keine
C. Lösung
Die eingereichten Anträge der Leistungsgemeinschaften, der besonderen Einrichtungen des Sports und der Frankfurter Bundesligisten im Amateurbereich (1. Bundesliga) wurden geprüft und mit dem "Ausschuss Leistungssport" (besteht aus Vertreter:innen des Sportkreises, des Landessportbundes und des Sportamtes) beraten und abgestimmt. Die jeweiligen Zuschüsse wurden auf dem Niveau des Vorjahres gehalten.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- a)☐ Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlichvorgeschriebenFolgende Formist vorgeschrieben:
- b)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wirdvorgeschlagenKurzeBeschreibung (2 - 3 Sätze):
- c)Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nichterfolgen, weil:☐ verwaltungsinterner Vorgang☐ Gestaltungsspielraum ist nichtausreichend☒ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung☐ gesetzlicherAusschließungsgrund☐ Beteiligung hat bereits stattgefundenErläuterung (optional):
- d)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wirdnicht vorgeschlagen, weil
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. November 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 04.12.2025 im Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport angenommen.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)