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Sportfördermittel hier: Leistungssport

Vorlagentyp: M
1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die Sportfördermittel im Amateurbereich für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 329.000 € zu genehmigen. Dies soll die Förderung des Leistungssports und die damit verbundene Talentsuche und -förderung sicherstellen. Die Mittel sollen effizient eingesetzt werden, um eine kontinuierliche Vereinsarbeit zu gewährleisten.

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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Dem Zuschussvorschlag zur Förderung des Leistungssportes im Amateurbereich für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von insgesamt 329.000,- € wird zugestimmt.
  2. Die finanziellen Mittel für die Förderung des Leistungssports stehen in der Produktgruppe 21.16 Sportförderung (Kontengruppe 71 - Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben) zur Verfügung.

Mit den Maßnahmen sind keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden.

Begründung

A. Zielsetzung

Förderung des Leistungssports einschließlich der damit verbundenen Talentsuche und

Talentförderung.

Eine Unterstützung wird gewährt für:

a) Leistungsgemeinschaften in einzelnen Sportarten

b) besondere Einrichtungen des Sports

c) Vereine der

  1. Bundesliga im Amateurbereich Gewährleistung einer kontinuierlichen Arbeit Effektiver Einsatz der zur Verfügung gestellten Mittel

B. Alternativen

Keine

C. Lösung

Die eingereichten Anträge der Leistungsgemeinschaften, der besonderen Einrichtungen des Sports und der Frankfurter Bundesligisten im Amateurbereich (1. Bundesliga) wurden geprüft und mit dem "Ausschuss Leistungssport" (besteht aus Vertreter:innen des Sportkreises, des Landessportbundes und des Sportamtes) beraten und abgestimmt. Die jeweiligen Zuschüsse wurden auf dem Niveau des Vorjahres gehalten.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. a)
    ☐ Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich
    vorgeschrieben
    Folgende Form
    ist vorgeschrieben:
  2. b)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird
    vorgeschlagen
    Kurze
    Beschreibung (2 - 3 Sätze):
  3. c)
    Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht
    erfolgen, weil:
    ☐ verwaltungsinterner Vorgang
    ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht
    ausreichend
    ☒ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden
    ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung
    ☐ gesetzlicher
    Ausschließungsgrund
    ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden
    Erläuterung (optional):
  4. d)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird
    nicht vorgeschlagen, weil

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. November 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 04.12.2025 im Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 40 · 04.12.2025
TO I, TOP 22
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeBFF-BIGAfDVoltFRAKTIONFDPStadtv. Bäppler-Wolf
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)

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