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  • Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Zuschuss für den Mittagstisch im TassiloSittmannHaus
    OFOB 8
    20.11.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2025, OF 667/8 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Zuschuss für den Mittagstisch im Tassilo-Sittmann-Haus Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, Der Mittagstisch, der einmal pro Woche im Tassilo Sittmann Haus angeboten wird, erhält für das Jahr 2026 einen Zuschuss von einmalig 2400 Euro. Begründung: Nach Auskunft des Quartiersmanagements, dessen Mitarbeitende den Mittagstisch vorbereiten und anbieten, sind für das laufende und das kommende Jahr im Ergebnis weitere Finanzierungslücken zu erwarten. Für den Einkauf, die Zubereitung und den Service sind die Geldmittel äußerst knapp bemessen, was durch Preissteigerungen noch stärker bemerkbar wurde. Um den aus der Nordweststadt stark nachgefragten Mittagstisch aufrecht erhalten zu können, bedarf es daher eines einmaligen Zuschusses, der das Jahresbudget erhöht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 133 2025 Die Vorlage OF 667/8 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Haushalt 2026 Produktbereich: 10 Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Sicherung des Leistungszugangs durch Beratung zu Aufenthaltstiteln - Unterstützung für Migrant*innen durch das Frank
    OFOB 3
    20.11.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2025, OF 958/3 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 10 Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Sicherung des Leistungszugangs durch Beratung zu Aufenthaltstiteln - Unterstützung für Migrant*innen durch das Frankfurter Arbeitslosenzentrum e. V. (FALZ) Der Ortsbeirat möge beschließen: Zur Stärkung der Beratungsangebote für Migrant*innen stellt die Stadt Frankfurt am Main dem Frankfurter Arbeitslosenzentrum e. V. (FALZ) für den Förderzeitraum 2026-2027 projektbezogene Mittel in Höhe von 86.500 € zur Verfügung. Diese Mittel dienen der Schaffung und Durchführung eines niedrigschwelligen Unterstützungsangebots zur individuellen Beratung von Migrant*innen im Zusammenhang mit Aufenthaltstiteln und gliedern sich wie folgt: 82.500 € für die Finanzierung einer zusätzlichen halben Fachkraftstelle (0,5 VZÄ, TVöD-SuE 12) über zwei Jahre - 4.000 € für Sachmittel, z. B. Ausstattung der Beratungsplätze, Informationsmaterialien sowie bei Bedarf Dolmetscherkosten Die Förderung ist zweckgebunden für die Einzelfallberatung im Kontext aufenthaltsrechtlicher Verfahren, insbesondere bei: - Ausfüllen und Einreichen von Anträgen auf Aufenthaltstitel oder deren Verlängerung - Zusammenstellung und Erläuterung erforderlicher Unterlagen und Fristen - Unterstützung bei der Nutzung der ausschließlich online zugänglichen Dienste der Ausländerbehörde Frankfurt Der Träger verpflichtet sich zur jährlichen Berichterstattung gegenüber der Stadt Frankfurt über Nutzung, Zielerreichung und Wirkung der Maßnahme. Begründung: Ein gültiger Aufenthaltstitel ist für viele Migrant*innen die rechtliche Grundlage für den Zugang zu: - Leistungen nach dem SGB II und SGB XII - Erwerbstätigkeit und Integration in den Arbeitsmarkt - Bildung, Gesundheitsversorgung und sozialer Teilhabe Zugleich stellt das Antragsverfahren vor der Frankfurter Ausländerbehörde eine hohe strukturelle Hürde dar: Mit seinem mehrsprachigen Angebot hat das FIO bereits einen Anfang gemacht, um für mehr Menschen verständlich zu sein. Nichtsdestotrotz bleiben viele Sprachen nicht abgedeckt. Um auch Menschen mit anderen Sprachkenntnissen das Grundrecht auf Antragstellung beim FIO zu sichern, ist eine Unterstützung dieser Personen nötig. Unserer Erfahrung nach ist die Sprache des digitalen Angebots des FIO auch für Menschen mit guten Sprachkenntnissen oft schwer zu verstehen, da es sich um komplexe Sachverhalte handelt. Viele Ratsuchende verfügen weder über die digitalen Kompetenzen noch über ausreichende Sprachkenntnisse, um die Prozesse eigenständig zu bewältigen. Die Folgen sind häufig: - Verzögerungen oder Ablehnungen bei Anträgen - Leistungslücken oder der vollständige Verlust von Ansprüchen auf Grundsicherung - Unsicherheiten im Aufenthaltsstatus und Verlust von Arbeitsplätzen - Verstärkung prekärer Lebensverhältnisse Die Rolle des Frankfurter Arbeitslosenzentrums e. V.: Das FALZ ist eine etablierte Anlaufstelle in Frankfurt für Menschen in prekären Lebenslagen, insbesondere mit dem Fokus auf Arbeitslosigkeit, Erwerbsarmut und soziale Ausgrenzung. Es verfügt über langjährige Erfahrung in der sozialen und rechtlichen Beratung von Migrant*innen, auch in komplexen Fällen. Bereits jetzt erreichen das Zentrum regelmäßig Ratsuchende mit Problemen rund um Aufenthaltstitel - derzeit können diese Fälle jedoch nicht in dem nötigen Umfang bearbeitet werden. Die beantragten Mittel ermöglichen einen strukturierten Ausbau dieses Angebots. Ziele und erwartete Wirkungen: Sicherung des Aufenthaltsstatus und damit die Grundlage für soziale und berufliche Integration Vermeidung von Leistungslücken und Existenzbedrohung Abbau von Sprach- und Digitalbarrieren durch niedrigschwellige Unterstützung Stabilisierung von Lebenslagen und Förderung individueller Perspektiven Stärkung der rechtlichen Handlungskompetenz und Eigenverantwortung der Ratsuchenden Erhalt von Arbeitsplätzen und damit finanzielle Absicherung Finanzielle Auswirkungen: Kostenart 2026 (EUR) 2027 (EUR) Gesamt (EUR) Personalkosten (0,5 VZÄ TVöD-SuE 12) 41.250 41.250 82.500 Sachkosten (Beratungsausstattung, Dolmetscherkosten etc.) 2.000 2.000 4.000 Gesamtsumme 43.250 43.250 86.500 Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Etatanregung EA 137 2025 Die Vorlage OF 958/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und 1 FDP

  • Produktbereich: 35 Produktgruppe: 35.01 Zentrale Serviceleistungen Produktgruppe: 35.02 Informations- und Kommunikationstechnik Produktgruppe: 35.03 E-Government - Strategie Stärkung digitaler Teilhabe - Unterstützung für Leistungsbeziehende durch das Fra
    OFOB 3
    20.11.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2025, OF 959/3 Betreff: Produktbereich: 35 Produktgruppe: 35.01 Zentrale Serviceleistungen Produktgruppe: 35.02 Informations- und Kommunikationstechnik Produktgruppe: 35.03 E-Government - Strategie Stärkung digitaler Teilhabe - Unterstützung für Leistungsbeziehende durch das Frankfurter Arbeitslosenzentrum e. V. (FALZ) Der Ortsbeirat möge beschließen: Zur Unterstützung von arbeitslosen Menschen bei der Nutzung digitaler Angebote des Jobcenters stellt die Stadt Frankfurt am Main dem Frankfurter Arbeitslosenzentrum e. V. für den Förderzeitraum 2026-2027 Mittel in Höhe von 86.500 € zur Verfügung. Die Mittel setzen sich zusammen aus: - 82.500 € für die Finanzierung einer zusätzlichen halben Fachkraftstelle (0,5 VZÄ, TVöD-SuE 12) für zwei Jahre - 4.000 € für die Anschaffung und Einrichtung von zwei PC-Arbeitsplätzen für Klient*innen Die Mittel sind zweckgebunden für die individuelle digitale Unterstützung von Ratsuchenden im Umgang mit Leistungen des Jobcenters und der Bundesagentur für Arbeit. Der Träger verpflichtet sich zur jährlichen Berichterstattung über Nutzung, Zielerreichung und Wirkung der Maßnahme gegenüber der Stadt Frankfurt am Main. Begründung: Die fortschreitende Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung verändert die Zugänge zu sozialen Leistungen grundlegend. Im Bereich der Grundsicherung (SGB II) und Arbeitsförderung (SGB III) erfolgt die Kommunikation zunehmend über digitale Portale wie jobcenter.digital, die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit oder elektronische Identitätsnachweise. Viele erwerbslose Menschen und Leistungsbeziehende verfügen jedoch weder über die notwendige technische Ausstattung noch über ausreichende digitale Kompetenzen. Dies führt in der Praxis zu Antragsverzögerungen, Kommunikationsproblemen und mitunter zu Leistungslücken. Das Frankfurter Arbeitslosenzentrum e. V. ist seit über 43 Jahren eine zentrale Anlaufstelle für arbeitslose Bürger*innen im Frankfurter Nordend. Die Nachfrage nach Unterstützung bei digitalen Verwaltungsprozessen hat im Jahr 2025 stark zugenommen und kann mit den vorhandenen Ressourcen nicht mehr angemessen abgedeckt werden. Eine gezielte Förderung ist daher erforderlich, um die digitale Teilhabe dieser Personengruppen sicherzustellen. Ziel des Projekts ist es, die Ratsuchenden zu befähigen, digitale Verwaltungsangebote des Jobcenters und der Bundesagentur für Arbeit eigenständig zu nutzen. Die Maßnahme umfasst sowohl individuelle Begleitung als auch angeleitete Nutzungsmöglichkeiten über zwei öffentlich zugängliche PC-Arbeitsplätze im Arbeitslosenzentrum. Durch die Schaffung einer zusätzlichen Fachkraftstelle (50 %) soll die kontinuierliche Unterstützung gewährleistet werden. Gleichzeitig werden mit der Anschaffung moderner Arbeitsplätze nachhaltige Strukturen geschaffen, die über die Projektlaufzeit hinaus genutzt werden können. Wirkungsziele: - Befähigung der Zielgruppe zur selbstständigen Nutzung von Online-Verwaltungsangeboten - Reduktion von Fehlkommunikation mit Behörden - Förderung digitaler Grundkompetenzen - Verbesserung der Teilhabechancen am Arbeitsmarkt Das Projekt stärkt damit unmittelbar die soziale Integration, Chancengleichheit und den gleichberechtigten Zugang zu städtischen und bundesweiten Verwaltungsdienstleistungen. Finanzielle Auswirkungen: Kostenart 2026 (EUR) 2027 (EUR) Gesamt (EUR) Personalkosten (0,5 VZÄ TVöD-SuE 12) 41.250 41.250 82.500 Sachkosten (2 PC-Arbeitsplätze inkl. Zubehör) 2.000 2.000 4.000 Gesamtsumme 43.250 43.250 86.500 Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Etatanregung EA 138 2025 Die Vorlage OF 959/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und 1 FDP

  • Finanzierung der temporären Spielstraße Heideplatz 2026
    OFOB 3
    20.11.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2025, OF 963/3 Betreff: Finanzierung der temporären Spielstraße Heideplatz 2026 Der Ortsbeirat möge beschließen: Für die Finanzierung der temporären Spielstraße Heideplatz im Jahr 2026 an jedem Mittwoch vom 01.04.2026 bis 21.10.2026 werden aus den Mitteln des OBR-Budgets 7.500 Euro zur Verfügung gestellt. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die temporäre Spielstraße am Heideplatz ist ein seit vielen Jahren etabliertes Angebot des Abenteuerspielplatzes Riederwald im Stadtteil. Es ist pädagogisch wertvoll und schafft für Kinder zusätzliche Spiel-, Bewegungs- und Begegnungsmöglichkeiten. Es stärkt damit auch das soziale Miteinander im angrenzenden Sozialraum. Der OBR unterstützt dieses Angebot wie in der Vergangenheit auch in diesem Jahr wieder und übernimmt mit 7.500 Euro die Hälfte der Kosten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 963/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 362/3 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Finanzierung der Spielplatzbetreuung auf dem Merianplatz 2026
    OFOB 3
    20.11.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2025, OF 964/3 Betreff: Finanzierung der Spielplatzbetreuung auf dem Merianplatz 2026 Der Ortsbeirat möge beschließen: Für die Finanzierung der Spielplatzbetreuung auf dem Merianplatz 2026 durch die Nachbarschaftshilfe Bornheim an jedem Montag und Freitag vom Beginn der Osterferien bis zum Ende der Herbstferien werden aus den Mitteln des OBR-Budgets 4.500 Euro zur Verfügung gestellt. Dies entspricht wie bisher einem Drittel der Gesamtkosten. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Spielplatzbetreuung auf dem Merianplatz durch die Nachbarschaftshilfe Bornheim an jedem Montag und Freitag vom Beginn der Osterferien bis zum Ende der Herbstferien stellt ein pädagogisch wertvolles Freizeitangebot mit vielfältigen Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten für die Kinder im angrenzenden Sozialraum dar. Der OBR unterstützt dieses Angebot wie in der Vergangenheit auch in diesem Jahr wieder und übernimmt mit 4.500 Euro wieder ein Drittel der Kosten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 457 2025 Die Vorlage OF 964/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Endlich ganzjährig nutzbare Toiletten für den Günthersburgpark schaffen
    OFOB 3
    20.11.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2025, OF 965/3 Betreff: Endlich ganzjährig nutzbare Toiletten für den Günthersburgpark schaffen Vorgang: OM 6388/25 OBR 3 Der Ortsbeirat hat in seiner Sitzung vom 23. Januar 2025 den Magistrat aufgefordert, die Toiletten im Günthersburgpark ganzjährig zugänglich zu machen (OM 6388). Bis heute hat der Magistrat dazu keine Stellung bezogen. An der Situation im Günthersburgpark hat sich nichts geändert. Dort stehen in den Herbst- und Wintermonaten selbst an Sonntagnachmittagen keine Toiletten zur Verfügung. Für die vielen Familien, Kinder und Parkbesucher ist das weiterhin ein unhaltbarer Zustand. In vergleichbaren Parks wie Holzhausenpark und Grüneburgpark existieren längst funktionsfähige Lösungen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Günthersburgpark auf Höhe des Spielplatzes endlich eine ganzjährig nutzbare Toilette aufzustellen. Die Lösungen in Holzhausen- und Grüneburgpark können dabei als Vorbilder dienen. Der Ortsbeirat erklärt sich bereit, die Anschaffung und Aufstellung einer solchen Toilette mit Mitteln aus dem Ortsbeiratsbudget zu unterstützen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6388 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7865 2025 Die Vorlage OF 965/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach "ganzjährig nutzbare" das Wort "barrierefreie" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Konzept für kleinteilige Büros im Nordend erstellen
    OFOB 3
    20.11.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2025, OF 966/3 Betreff: Konzept für kleinteilige Büros im Nordend erstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept für die Zurverfügungstellung von kleinteiligen Büros für Gewerbetreibende im Nordend zu erstellen. Begründung: Viele kleine Gewerbetreibende brauchen keine großen Büros. Sehr oft werden dann kleine Wohnungen angemietet, die als Büro benutzt werden. Sollten für diese kleinen Gewerbetreibenden adäquate Gewerbeflächen zur Verfügung stehen, könnte ein Teil der als Büros genutzen Wohnungen wieder als Wohnraum zur Verfügung gestellt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7866 2025 Die Vorlage OF 966/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

  • E-Ladestationen nicht auf Gehwegen planen
    OFOB 3
    20.11.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2025, OF 974/3 Betreff: E-Ladestationen nicht auf Gehwegen planen Vermehrt stellen wir im Nordend fest, dass E-Ladestationen für KfZ auf Gehwegen installiert werden in Kombination mit Gehwegparken. Ziel der Stadt Frankfurt ist, vom Gehwegparken wegzukommen und die Gehwege für diejenigen zu optimieren, die sie am dringendsten brauchen. Gerade für ältere Menschen, Personen mit Behinderung oder Eltern mit kleinen Kindern ist ein barrierefreier Gehweg essenziell, um sich im Stadtraum bewegen zu können. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: E-Ladestationen werden im engen Nordend nur noch auf der Fahrbahn und den dazugehörigen Parkflächen geplant, ohne dabei den Gehweg zu nutzen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 974/3 wurde zurückgezogen.

  • Zukunft gestalten: Kinder- und Jugendparlament einrichten
    NR
    19.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2025, NR 1448 Betreff: Zukunft gestalten: Kinder- und Jugendparlament einrichten Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Antrag NR 1426 vom 10.11.2025 wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlaments sowie von acht lokalen Kinder- und Jugendräten. 2. Das Jugendparlament und die Jugendräte haben in den Ausschüssen und im Plenum der Stadtverordnetenversammlung sowie in den Ortsbeiräten ein Anhörungsrecht. 3. Die personelle und finanzielle Ausstattung ist auf diese Struktur auszurichten. 4. Nach zwei Jahren wird ausgewertet, inwieweit die Einrichtung des Kinder- und Jugendparlaments sowie der Kinder- und Jugendräte und die dafür geschaffenen Regularien die Erwartungen erfüllt haben. Die Auswertung wird der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt. Begründung: Nach vielen Diskussionen und langen Verzögerungen ist es jetzt an der Zeit, auch in Frankfurt ein Kinder- und Jugendparlament sowie Kinder- und Jugendräte in den Ortsbezirken einzuführen. Das Interesse von jungen Menschen an politischer Bildung, Beteiligung und der Gestaltung ihres Lebensumfeldes muss geweckt und ernst genommen werden. Damit wird auch ein Beitrag zur allgemeinen Stärkung der Demokratie und ihrer Institutionen geleistet. Kinder- und Jugendparlamente sowie Jugendräte können dabei eine bedeutende Rolle spielen. Wichtig ist, dass die Strukturen von Beginn an klar, praktikabel und wirksam ausgestaltet sind. Die Zahl von acht Jugendräten orientiert sich an den Vorschlägen des Frankfurter Jugendrings und gewährleistet eine ausreichende Vertretung. Ihre Ideen und Anliegen fließen über das Anhörungsrecht in den Ortsbeiräten und der Stadtverordnetenversammlung direkt in die Entscheidungen ein. Um zu erkennen, inwieweit die mit dem Kinder- und Jugendparlament sowie mit den Kinder- und Jugendräten verknüpften Erwartungen erfüllt wurden und welche Verbesserung eventuell sinnvoll sind, sollten die Erfahrungen nach zwei Jahren ausgewertet werden. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Christian Becker Stadtv. Claudia Korenke Stadtv. Verena David Stadtv. Christina Ringer Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.11.2025, NR 1426 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 26.11.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 24.11.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 2 GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und fraktionslos (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, 3 SPD und Linke gegen CDU und fraktionslos (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung) zu 3. Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1448 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 1450 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung) 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen CDU und AfD (= Ablehnung); fraktionslos (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, AfD und fraktionslos (= Zustimmung) zu 3. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, AfD und fraktionslos (= Zustimmung) 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1426 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1448 wird zurückgewiesen. 3. Die Vorlage NR 1450 wird zurückgewiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und Linke gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Kenntnis) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Kenntnis) 42. Sitzung des OBR 7 am 25.11.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU und BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU und BFF (= Zustimmung); FDP (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/Linke und BFF gegen FDP (= Zustimmung) 40. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.11.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1426 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= Annahme mit Maßgabe der Vorlage NR 1448) sowie BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung unter Hinweis auf die Vorlage NR 1448) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (NR 1426 und NR 1448 = Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1450, NR 1450 = Annahme) ÖkoLinX-ELF (NR 1426 = Annahme) FRAKTION (NR 1426 = Annahme, NR 1448 und NR 1450 = Ablehnung) Gartenpartei(NR 1426, NR 1448 und NR 1450 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1426 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1448, NR 1448 = Annahme, NR 1450 = Ablehnung) 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1426 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE, SPD und Linke (= Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos gegen CDU (= Annahme); FDP und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen FDP (= Annahme) 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO II, TOP 4 Beschluss: 1. a) Die Vorlage NR 1426 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Vorlage NR 1448 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 3. a) Die Vorlage NR 1450 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: 1. a) Die Vorlage NR 1426 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Vorlage NR 1448 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 3. a) Die Vorlage NR 1450 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 15 am 28.11.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und 1 BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung); 1 BFF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE uns SPD gegen CDU und FDP (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE und SPD gegen CDU und FDP (= Annahme); BFF (= Enthaltung) 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.12.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1426 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1448), SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1450) sowie BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung unter Hinweis auf die Vorlage NR 1448) sowie FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (NR 1426 = Annahme) 43. Sitzung des OBR 14 am 01.12.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1448 wird zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU und BFF zu 2. 1 CDU, 2 GRÜNE und SPD gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 CDU und BFF (= Enthaltung) zu 3. Annahme bei Enthaltung 2 CDU und BFF 43. Sitzung des OBR 4 am 02.12.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Annahme); dFfm und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, CDU, Linke und dFfm gegen FDP und fraktionslos (= Annahme); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) 43. Sitzung des OBR 13 am 02.12.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1426 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 3 CDU und BFF gegen GRÜNE, SPD und FDP (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 2. 1 CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen 3 CDU (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD und BFF gegen FDP (= Annahme) 43. Sitzung des OBR 16 am 02.12.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1448 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 1450 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. WBE, GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke und BFF (= Ablehnung) zu 2. WBE, CDU, GRÜNE und FDP gegen Linke, SPD und BFF (= Ablehnung) zu 3. 4 WBE, GRÜNE, SPD und FDP gegen Linke und BFF (= Ablehnung; 1 WBE und CDU (= Enthaltung) 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 42 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU und ÖkoLinX-ARL zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Annahme) zu 3. GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und Volt (= Annahme) 43. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE und SPD gegen CDU und Volt (= Annahme); FDP (= Enthaltung) zu 3. CDU und SPD gegen FDP und Volt (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. a) Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Telyakar, Fischer, Grote, Yildiz, Dalhoff, Dr. Langner, Krzelj, Schneider, Wehnemann, Ditfurth, Baumann, Arslaner und Fuchs dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme mit Maßgabe der Vorlage NR 1448), FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1450), BFF-BIG und AfD (= Ablehnung), Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1448) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme), FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1450) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= unter Hinweis auf die Vorlage NR 1448) und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) 44. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke und BFF gegen CDU und FDP (= Zustimmung); fraktionslos (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke und BFF gegen CDU und FDP (= Zustimmung); fraktionslos (= Enthaltung) 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1426 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird unter Hinweis auf die Vorlagen NR 1448/25 und NR 1450/25 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1448 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 1450 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, BFF und FDP gegen GRÜNE und Linke (= Annahme); AfD (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6950, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 00-34-29

  • Verantwortung für das gescheiterte MOMEM-Darlehen übernehmen
    NR
    19.11.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2025, NR 1449 Betreff: Verantwortung für das gescheiterte MOMEM-Darlehen übernehmen Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Magistratsvortrag M 149 vom 26.09.2025 "Rückzahlungsplan Darlehen MOMEM wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Der Magistrat berichtigt den Wert der Forderung gegenüber dem Verein Friends of MOMEM e.V. in Höhe von 500.000 € auf 0 €, wie es die Revision der Stadt Frankfurt schon seit Jahren fordert. Die Wertberichtigung ist im Teilergebnishaushalt für den Produktbereich 21 entsprechend als Aufwand zu verbuchen und auszuweisen. 2. Der Magistrat nimmt mit dem Verein Friends of MOMEM e.V. Verhandlungen auf, um unter Vermeidung einer Insolvenz Rückzahlungsmodalitäten für das wertberichtigte Darlehen zu vereinbaren. Begründung: Der Verein Friends of MOMEM e.V. schuldet der Stadt Frankfurt eine halbe Million Euro, die dem 2022 eröffneten Technomuseum aus dem städtischen Etat als Darlehen zur Anschubfinanzierung gewährt worden war. Schon im August 2024 sollte ein Rückzahlungsplan vorliegen. Der jetzt vom Kulturdezernat präsentierte Vorschlag sieht eine Tilgung von 20.000 € pro Jahr vor, wodurch die die Rückzahlung des Steuergelds rund 26 Jahre dauern würde. Gleichwohl erklärte der Vereinsvorsitzende und Museumsdirektor im Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport am 30.10.2025, auch diese niedrigen Raten seien zu hoch, da sich die finanziellen Erwartungen für das MOMEM bei weitem nicht erfüllt hätten. Da aktuell eine tatsächliche Rückzahlung des Darlehens unter diesen Umständen nicht ernsthaft zu erwarten ist, muss eine Wertberichtigung zu Lasten des Kulturhaushaltes erfolgen. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Christian Becker Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Dr. Nils Kößler Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Robert Lange Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.09.2025, M 149 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.11.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 149 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1449 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1449) sowie Linke und FDP (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG und Volt gegen Linke, FDP, AfD und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 149 = Annahme, NR 1449 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (M 149 = Ablehnung, NR 1449 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (M 149 = Annahme, NR 1449 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 149 und NR 1449 = Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 21 Beschluss: 1. Der Vorlage M 149 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1449 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1449) sowie Linke, FDP und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, Volt und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, FDP, AfD, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6974, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025

  • Nied: Grünanlage Nied-Süd hier: Parkplatzlösung
    OFOB 6
    19.11.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2025, OF 1383/6 Betreff: Nied: Grünanlage Nied-Süd hier: Parkplatzlösung Der Ortsbeirat möge beschließen: Unter Bezugnahme auf den gemeinschaftlichen Antrag zur Gestaltung der Grünanlage Nied-Süd fordert der Ortsbeirat den Magistrat - im Falle dass die Parkplätze in der Grünanlage Landauer Straße 32 - 36 doch wegfallen müssten - auf, zu prüfen und zu berichten, ob in der Dürkheimer Straße zwischen Einmündung "Kreuzung Nieder Kirchweg" und Abzweig zur "Landauer Straße" Parkplätze eingerichtet werden könnten durch Wegfall des eigentlich nicht mehr notwendigen Linksabbiegers Richtung Feuerwehrgelände, Entfernen der abschraffierten Fläche an der Unterkunft für Menschen ohne Wohnung und Neuanordnung der Straßenmarkierungen. Gleichzeitig soll die Tempo-30-Zone bis an die Ampelanlage in der Dürkheimer Straße/Nieder Kirchweg ausgeweitet und der abmarkierte Fahrradweg entfernt werden. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob diese Parkplätze auch bei Erhalt der Parkplätze in der Grünanlage bei den Häusern Landauer Straße 32 - 36 generell wie gefordert eingerichtet werden können. Begründung: Es bestand Einigkeit, dass die vorgenannten Parkplätze wegen der dichten Besiedelung des Viertels erhalten bleiben müssen. Sollte das Entfernen dennoch unumgänglich sein, fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, wie oben vorgeschlagen Parkplätze am Beginn der Dürkheimer Straße zu schaffen. Siehe beigefügte Aufnahme aus geoportal. Der dort ausgewiesene Fahrradweg in Richtung Landauer Straße könnte entfallen, da dann Tempo-30-Zone. Diese Prüfung soll auch vorgenommen werden, wenn die Parkplätze erhalten bleiben können als zusätzlicher Parkraum für die Siedlung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Sonstiger Antrag vom 22.10.2025, OS 49/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7720 2025 Anregung an den Magistrat OM 7721 2025 1. Die Thematik wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1347/6 wird als Anregung an den Magistrat in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1383/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 1384/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. CDU, 3 SPD, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE und Linke (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

  • Sanierungsmaßnahme Gellertstraße
    OFOB 3
    19.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2025, OF 960/3 Betreff: Sanierungsmaßnahme Gellertstraße Auf der letzten Ortsbeiratssitzung wurde die Sanierungsmaßnahme der ABG im Bereich Gellertstraße vorgestellt. Es wurde seitens der AGB erläutert, dass die Wohnungen aufgrund des Umfangs während der Sanierungen nicht bewohnbar sein werden und den Mietparteien Ersatzwohnraum angeboten wird. Für die Mieterinnen und Mieter eine große Zumutung. Dazu wurden den Mieterinnen und Mietern viele Zusagen gemacht. Wie z.B. eine Ersatzwohnung in einem Wunschstadtteil, gleiche Miethöhe wie bisher für die Ersatzwohnung, Übernahme der Umzugskosten und Garantie der Rückzugsmöglichkeit zu einem festgelegten Mietpreis pro qm. Dies sollte den Mieterinnen und Mietern im Nachgang der Sitzung schriftlich zugesichert werden. Bezüglich der Außendämmung wurde dem Ortsbeirat 3 zugesichert, dass die Außengestaltung der aktuellen Backsteingestaltung nachempfunden wird. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten die Einhaltung der Zusagen gegenüber Mieterinnen und Mietern und gegenüber Ortsbeirat 3 über das Baudezernat eng zu begleiten und nachzuhalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7864 2025 Die Vorlage OF 960/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Verbesserung der Beleuchtung auf der unteren Berger Straße
    OFOB 3
    19.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2025, OF 967/3 Betreff: Verbesserung der Beleuchtung auf der unteren Berger Straße Die untere Berger Straße ist abends stockdunkel, da die aktuelle Beleuchtung nicht ausreicht um die Straße auf beiden Seiten zu beleuchten. Für eine Einkaufsstraße gerade in den Herbst- und Wintermonaten absolut unbefriedigend. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten wie die Beleuchtungssituation auf der unteren Berger Straße verbessert werden kann. Z.B. durch andere Straßenlampen wie auf anderen Frankfurter Einkaufsstraßen. Eventuell wären Bodenlampen eine Alternative. Begründung: Im Bereich der Berger Straße wird in absehbarer Zeit eine größere Baumaßnahme erfolgen. In diesem Zusammenhang sollte eine neue oder zusätzliche Beleuchtung gleich mit erfolgen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7867 2025 Die Vorlage OF 967/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "z. B. durch andere Straßenlampen wie auf anderen Frankfurter Einkaufsstraßen. Eventuell wären Bodenlampen eine Alternative" gestrichen werden und durch "unter Berücksichtigung der Insektenfreundlichkeit" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Barrierefreier Zugang zum 3. Polizeirevier
    OFOB 3
    19.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2025, OF 969/3 Betreff: Barrierefreier Zugang zum 3. Polizeirevier Vom Besucherparkplatz des Polizeipräsidiums kann ausschließlich über Stufen das 3. Revier und das Prolizeipräsidium erreicht werden, es sei denn, man geht vom Besucherparkplatz über den Bürgersteig bis zur Eschersheimer Landstraße und neben dem U-Bahn-Treppenaufgang zum Eingang des Revieres/Polizeipräsidiums bzw. vom Besucherparkplatz über den Bürgersteig bis zur Bertramstraße und dort entlang des Hauses bis zum Eingang des Revieres/Präsidium. Ein direkter Zugang vom Besucherparkplatz neben den Stufen zum Präsidium/3. Revier ist nicht möglich und dies, obwohl dort sogar zwei Behindertenparkplätze ausgeschildert sind. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten mit dem zuständigen Hessischen Innenministerium in Kontakt zu treten um einen direkten barrierefreien Zugang vom Parkplatz aus zu ermöglichen. Zusätzlich müsste das Zufahrtsschild zum Besucherparkplatz geändert werden. Aktuell weisen zwei Schilder auf die Parkplatzeinfahrt hin, rechts zum Besucherparkplatz und links zum "3.Revier + KDD". Tatsächlich ist jedoch der rechte Parkplatz der Besucherparkplatz und die linke Seite für Einsatzfahrzeuge gesperrt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7869 2025 Die Vorlage OF 969/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen: Müllgaragen für die untere Berger Straße
    OFOB 3
    19.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2025, OF 971/3 Betreff: Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen: Müllgaragen für die untere Berger Straße Vorgang: E201/24 GRÜNE/SPD/Volt, Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten aus dem Sondertopf für mehr Sauberkeit in den Stadtteilen die Mülleimer auf unteren Berger Straße durch Müllgaragen zu ersetzen. Zusätzlich sollte auf der Berger Straße der Intervall der Nassreinigung erhöht werden. Begründung: Die untere Berger Straße als Einkaufsstraße mit viel Gastronomie braucht Mülleimer, die z.B. auch Pizzakartons aufnehmen und krähensicher sind. Gerade auf einer so stark frequentierten Einkaufsstraße mit viel Außengastronomie, ist die Nassreinigung eine wichtige Maßnahme für Sauberkeit und Hygiene. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 201 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Initiative OI 129 2025 Die Vorlage OF 971/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Pflege der öffentlichen Grünfläche in der Hermannstraße
    OFOB 3
    19.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2025, OF 973/3 Betreff: Pflege der öffentlichen Grünfläche in der Hermannstraße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten dafür zu sorgen, dass die Grünfläche auf der Hermannstraße Ecke Wolfsgangstraße regelmäßig gepflegt wird, insbesondere sollte für einen regelmäßigen Rückschnitt der Dornenhecke gesorgt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 973/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 22.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 973/3 wurde zurückgezogen.

  • Überwachung der Anwohnerparkzonen
    OFOB 3
    19.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2025, OF 975/3 Betreff: Überwachung der Anwohnerparkzonen Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten wie aktuell die Überwachung der Anwohnerparkzonen im östlichen Nordend erfolgt. a) Wie viele Kräfte waren wann und wo in den letzten 2 Monaten in diesem Bereich eingesetzt? b) Wie viele Verwarnungen wurden erteilt? c) Wann fanden Kontrollen auf der unteren Berger Straße statt? Anwohnende berichten, dass offensichtlich keine regelmäßigen Kontrollen mehr stattfinden. Der Parkdruck ist in diesen Quartieren sehr hoch, dazu fehlt die in den angrenzenden Quartieren bestehende Parkraumbewirtschaftung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 975/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, Linke und FDP (= Annahme)

  • Gedenktafel für den Stifter des Merianbades, Theodor Stern
    OFOB 3
    19.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2025, OF 976/3 Betreff: Gedenktafel für den Stifter des Merianbades, Theodor Stern Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten am Gebäude des Merianbades eine Gedenktafel anzubringen, die an den Stifter des 1888 errichteten Merianbades, den Frankfurter Bankier Theodor Stern erinnert. Begründung: Frankfurt ist eine Stadt mit vielen Stiftungen und diese sollten auch heute noch gewürdigt werden und sichtbar sein. Vielleicht auch eine Anregung für neue Stiftungen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 19.11.2025, OF 981/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 976/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 22.01.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7996 2026 1. Die Vorlage OF 976/3 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 981/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

  • Fahrradbügel im Baumweg
    OFOB 3
    19.11.2025 · GRÜNE, CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2025, OF 978/3 Betreff: Fahrradbügel im Baumweg Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Baumweg im Kreuzungsbereich mit der Julius-Heymann-Straße, Fahrradbügel auf der südlichen Seite vor dem (Friseur-)Ladengeschäft und gegenüber auf der nördlichen Seite vor Hausnr. 12 zu installieren und zusätzlich in diesem Zuge eine Querungsmöglichkeit für Zufußgehende zu schaffen. Weiterhin sollte geprüft werden, ob die Betonpoller vor der Synagoge eventuell durch Fahrradständer ersetzt werden könnten, um das Abstellen von Fahrzeugen zu verhindern. Begründung: Im Baumweg gibt es zwischen Berger Straße und Sandweg nicht einen Fahrradbügel. Im Baumweg 8, bei Frauen in Bewegung e.V.(FIB) trainieren über 300 Frauen und Mädchen, die häufig das Fahrrad nutzen. Auch in den benachbarten Häusern, gibt es viele Organisationen (Schneiderei Zorn und Freund, Frauenverein für Selbstverteidigung, Bund Deutscher Pfadfinder), deren Besucherinnen und Besucher mit dem Fahrrad kommen. Das führt dazu, dass Räder an Zäunen oder Straßenschildern im öffentlichen Verkehrsraum angeschlossen werden, was immer wieder zu Konflikten mit der Nachbarschaft und Zufußgehenden auf den sowieso schon viel zu engen Gehwegen führt. Die erwähnte Kreuzung ist als Verbindung zum Anlagenring von Zufussgehenden stark frequentiert. Durch die Maßnahme würde die Querungsmöglichkeit vereinfacht und insgesamt sicherer gestaltet werden. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 16.09.2025, OF 951/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7870 2025 1. Die Vorlage OF 951/3 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 978/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)

  • Schulwegsicherheit PhormsSchule
    OFOB 3
    19.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2025, OF 980/3 Betreff: Schulwegsicherheit Phorms-Schule Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten folgende Maßnahmen im Rahmen der Schulwegsicherheit der Phormsschule umzusetzen, a) Entweder im Bereich der Eschersheimer Landstraße Höhe Einmündung Fürstenberger Straße oder auf der Holzhausenstraße auf der südlichen Seite nach der Einmündung der Justianstraße eine "Drop-off-Zone" (Parkverbotszone) in der Zeit von 7:30 bis 8:30 Uhr und 14:45 bis 15:45 Uhr einzurichten. b) Im Bereich der Kreuzung der Fürstenberger Straße mit dem Oeder Weg ein Schild "Vorsicht Schule" (Spielende Kinder) anzubringen. c) Im Bereich der Kreuzung der Fürstenberger Straße mit der Justinianstraße einen Zebrastreifen über die Justianstraße einzurichten. Wenn das nicht möglich sein sollte, eine Querungshilfe und "Achtung Schule" (Spielende Kinder) Schilder zu installieren. Zusätzlich sollten dann im Kreuzungsbereich auf der südlichen Seite der Fürstenberger Straße und auf der östlichen Seite der Justianstraße Fahrradständer auf jeweils einem Parkplatz installiert werden, um die Einsehbarkeit der Kreuzung zu erhöhen. Begründung: Maßnahmen zur Schulwegsicherheit wurden der Schule bereits vor mehreren Jahren in Aussicht gestellt. Passiert ist leider nichts. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7871 2025 Die Vorlage OF 980/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Gedenktafel für die Stifter des Merianbades Johanna und Theodor Stern
    OFOB 3
    19.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2025, OF 981/3 Betreff: Gedenktafel für die Stifter des Merianbades Johanna und Theodor Stern Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, am Gebäude des Merianbades eine Gedenktafel anzubringen, die an den Stifter des 1888 errichteten Merianbades, den Frankfurter Bankier Theodor Stern und seine Frau Johanna erinntern. Begründung: Frankfurt ist eine Stadt mit vielen Stiftungen und diese sollten auch heute noch gewürdigt werden und sichtbar sein. Vielleicht auch eine Anregung für neue Stiftungen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.11.2025, OF 976/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 22.01.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7996 2026 1. Die Vorlage OF 976/3 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 981/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

  • Pflege der öffentlichen Grünfläche in der Hermannstraße
    OFOB 3
    19.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2025, OF 995/3 Betreff: Pflege der öffentlichen Grünfläche in der Hermannstraße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten dafür zu sorgen, dass die Grünfläche auf der Hermannstraße Ecke Humboldtstraße regelmäßig gepflegt wird, insbesondere sollte für einen regelmäßigen Rückschnitt der Dornenhecke gesorgt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 22.01.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 995/3 wurde zurückgezogen.

  • Handhabung des Versammlungsrechts
    NR
    18.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2025, NR 1446 Betreff: Handhabung des Versammlungsrechts Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert, sich bei der Handhabung des Versammlungsrechts in Frankfurt ab sofort an der grundgesetzlich in Art. 20 Abs. 3 GG verankerten Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz zu orientieren. Dies beinhaltet die Gewährleistung der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 GG und der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG in der Ausgestaltung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs. Begründung: In den letzten Monaten wurden regelmäßig politische Versammlungen durch den Magistrat verboten. Hintergrund dieser Verbote war, dass dort politische Inhalte vertreten wurden, die vom Magistrat und vom Oberbürgermeister nicht geteilt werden. Diese Demonstrationsverbote wurden regelmäßig durch das Verwaltungsgericht Frankfurt aufgehoben, da sie verfassungswidrig waren. Im Hinblick auf die sich mittlerweile verstetigte Verbotspraxis des Magistrats durch die Ordnungsdezernentin übte das Verwaltungsgericht scharfe Kritik an der Handhabung des Versammlungsrechts. So wurde der Stadt vom Gericht "strukturelle Grundrechtsmissachtung" und ein "Handeln losgelöst von verfassungsrechtlichen Vorgaben allein nach politischem Willen und Willkür" vorgeworfen. Eine derart vernichtende Kritik durch ein Gericht gegenüber der Exekutive stellt einen sehr außergewöhnlichen Vorgang dar und zeigt, wie sehr der freie politische und kulturelle Diskurs in Frankfurt in Gefahr ist. Der Magistrat ist an Recht und Gesetz gebunden. Hierzu gehört es, dass Maßstab der Verwaltungspraxis bei dem Umgang mit Demonstrationen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs Hessen zur Meinung- und Versammlungsfreiheit ist. Nicht relevant sind populistische Meinungen, die in der Gesellschaft verbreitet sind. Deren Diversität bringt es zwangsläufig mit sich, dass bei Versammlungen auch Menschen mit politisch problematischen, absurden, radikalen oder abstoßenden Meinungen teilnehmen. Dies ist in einer Demokratie bis zur Grenze der Strafbarkeit aber hinzunehmen und auch verkraftbar. Die Zulässigkeit einer Demonstration hängt nicht davon ab, ob die dort vertretenen Meinungen dem Oberbürgermeister, dem Magistrat oder dem Antisemitismusbeauftragten des Landes Hessen genehm sind. Zudem ist es nur eine logische Konsequenz, dass auch Menschen, die aus anderen Regionen der Welt zu uns zuwandern, ihre politischen Probleme und Konflikte mit nach Deutschland bringen und diese hier thematisieren. Der Magistrat ist offensichtlich nicht gewillt, die rechtlichen Realitäten zur Kenntnis zu nehmen. Die permanenten gerichtlichen Aufhebungen von Demonstrationsverboten bewirken keinerlei Lerneffekt. Stattdessen geriert die Stadt sich als Opfer der Justiz und verfällt bisweilen in Justizschelte, eine im Hinblick auf die Gewaltenteilung bedenkliche Praxis. Staatliche Institutionen, wie die Justiz, werden durch den Magistrat schlicht negiert. Dabei setzt das Verwaltungsgericht Frankfurt lediglich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um. Letztlich führt die Verbotskultur des Magistrats auch zu einer Verschwendung finanzieller Ressourcen. Sehenden Auges werden Verfahren geführt, bei denen ein Unterliegen für jeden Jurastudenten aus dem vierten Semester, der die Anfängervorlesung im Verfassungsrecht besucht hat, vorhersehbar ist. Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Dr. Uwe Schulz Stadtv. Peter Paul Thoma Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 19.11.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 26.01.2026, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1446 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Die Vorlage NR 1446 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Dr. Schulz dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 7136, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 32-0

  • Rechtswidrige Besetzung der städtischen Liegenschaft „In der Au 14-16“ endlich beenden!
    NR
    18.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2025, NR 1447 Betreff: Rechtswidrige Besetzung der städtischen Liegenschaft "In der Au 14-16" endlich beenden! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die rechtswidrige Besetzung der städtischen Liegenschaft "In der Au 14-16" im Stadtteil Rödelheim wird beendet. Hierfür hat der Magistrat die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu gehört insbesondere die Feststellung, welche Personen in dem Anwesen sich dauerhaft aufhalten, die Kündigung etwaiger konkludent bestehender Miet- bzw. Nutzungsverträge, die Herbeiführung eines notwendigen Räumungstitels und dessen Vollstreckung. Des Weiteren wird der Magistrat damit beauftragt, ein Nutzungskonzept für die Liegenschaft zu erstellen. Begründung: Vor mehr als 40 Jahren wurde das Anwesen "In der Au 14-16" rechtswidrig besetzt. Seitdem haben sich dort die Besetzer wohnlich niedergelassen. Ihre Anzahl und ihre Identität sind nicht bekannt. Meldungen beim Einwohnermeldeamt liegen nicht vor. Das Meldegesetz wird nicht eingehalten. Schriftliche Miet- bzw. Nutzungsverträge existieren nicht. Von den Bewohnern werden weder Miete noch Nebenkosten gezahlt. Diese Zustände sind für eine städtische Liegenschaft nicht hinnehmbar, da es an der erforderlichen rechtlichen Transparenz fehlt und kein tragfähiges, wirtschaftlich valides Nutzungskonzept vorliegt. Dieser Zustand muss endlich beendet werden. Hierfür hat der Magistrat die im Tenor genannten notwendigen rechtlichen Schritte einzuleiten. Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Dr. Uwe Schulz Stadtv. Peter Paul Thoma Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.10.2025, NR 1414 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 19.11.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 7 am 25.11.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1414 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1447 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FDP und BFF zu 2. GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Zustimmung) 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1414 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1447 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1447) sowie AfD (= Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme); CDU und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (NR 1414 und NR 1447 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1414 = Ablehnung) 40. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 08.12.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1414 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1447 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1351) sowie AfD (= Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 19/21), BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1351) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1414 und NR 1447 = Ablehnung) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1414 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1447 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1447) sowie AfD (= Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 19/21), BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1351) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1414 und NR 1447 = Ablehnung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1414 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1447 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1447) sowie AfD (= Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 19/21), BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1351) Beschlussausfertigung(en): § 6961, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 23-20

  • Höchst: Sofortmaßnahmen und nachhaltige Sanierung des Empfangsgebäudes Höchster Bahnhof - Konsequenzen aus der akuten Einsturzgefahr sowie Wiederaufnahme der bisherigen Ortsbeiratsanregungen OM 1099 und OM 5351
    OFOB 6
    18.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2025, OF 1387/6 Betreff: Höchst: Sofortmaßnahmen und nachhaltige Sanierung des Empfangsgebäudes Höchster Bahnhof - Konsequenzen aus der akuten Einsturzgefahr sowie Wiederaufnahme der bisherigen Ortsbeiratsanregungen OM 1099 und OM 5351 Die jüngsten Ereignisse am Höchster Bahnhof haben gezeigt, dass sich Teile der Deckenkonstruktion gelöst haben und das Empfangsgebäude aufgrund akuter Einsturzgefahr vollständig gesperrt werden musste. Diese Entwicklung verdeutlicht, wie dringend notwendig die Sanierung der Bahnhofshalle ist und wie berechtigt die bereits in den Jahren 2021 und 2024 eingebrachten Ortsbeiratsanregungen OM 1099 und OM 5351 waren. Trotz mehrfacher Hinweise des Ortsbeirates und konkreter Vorschläge zur Verbesserung des baulichen Zustands sowie zur Entwicklung eines Nutzungskonzeptes wurde bislang kein nachhaltiger Fortschritt erzielt. Die Stellungnahmen des Magistrats verwiesen wiederholt auf fehlende Planungsfreigaben der Deutschen Bahn, ungeklärte Besitzverhältnisse sowie ausstehende Finanzierungsentscheidungen. Da das Empfangsgebäude im Eigentum der Deutschen Bahn steht, kann die Stadt Frankfurt aktuell nur politisch und verwaltungstechnisch Einfluss nehmen, jedoch keine eigenen Maßnahmen im Gebäude ergreifen. In der aktuellen Presseberichterstattung ist mittlerweile von einer möglichen Wiederöffnung des Empfangsgebäudes innerhalb eines Zeitraums von rund ein bis zwei Wochen die Rede. Diese Angaben sind jedoch unverbindlich und abhängig von der Errichtung eines Schutzgerüstes sowie weiteren sicherheitsrelevanten Prüfungen. Ein belastbares, verbindlich kommuniziertes Datum der Deutschen Bahn liegt derzeit nicht vor. Zudem sind in den vergangenen Tagen mehrere Bürgerinnen und Bürger an den Ortsbeirat herangetreten, die auf die seit Langem unzureichende Ausstattung des Bahnhofsumfeldes mit Sitzgelegenheiten hingewiesen haben. Gerade ältere oder mobilitätseingeschränkte Fahrgäste sind auf zusätzliche Bänke angewiesen, um Wartezeiten und längere Umsteigewege zu bewältigen. Die derzeitige Sperrung und die geänderten Wegeführungen verschärfen diese Situation zusätzlich. Die eingetretene Gefährdungslage, die Sperrung des Gebäudes sowie die erheblichen Einschränkungen im öffentlichen Personennahverkehr zeigen deutlich, dass ein weiteres Zögern nicht akzeptabel ist. Da die Deutsche Bahn als Eigentümerin offenbar nicht in der Lage ist, zeitnah für Planungssicherheit zu sorgen, muss die Stadt Frankfurt ihre Handlungsmöglichkeiten prüfen - insbesondere auch im Hinblick auf die Fragestellung einer möglichen Übernahme einzelner Gebäudeteile, um die Attraktivität des Bahnhofs dauerhaft zu verbessern Dem vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten: 1. umgehend umfassende Informationen zur aktuellen statischen Situation, zur Schadensursache sowie zu den geplanten Sofortmaßnahmen der Deutschen Bahn einzuholen und vorzulegen; 2. einen verbindlichen, belastbaren Zeitplan von der Deutschen Bahn einzufordern und darzustellen, ab welchem Termin die Bevölkerung mit einer tatsächlich bestätigten Wiederöffnung des Empfangsgebäudes rechnen kann; 3. eine öffentliche Informationsveranstaltung zu organisieren, bei der Deutsche Bahn, Magistrat und Denkmalschutz gemeinsam den aktuellen Stand sowie die nächsten Schritte erläutern; 4. darzustellen, wie die Ortsbeiratsanregungen OM 1099 (2021) und OM 5351 (2024) angesichts der aktuellen Gefährdungslage weiterverfolgt und aktualisiert werden können; 5. den Ankauf des Empfangsgebäudes / der Bahnhofshalle (ohne Gleis- und Bahntechnikanlagen) durch eine städtische Beteiligungsgesellschaft zu prüfen, um der Stadt Frankfurt erstmals eigene Handlungsmöglichkeiten hinsichtlich Sanierung, Nutzung und Gestaltung zu eröffnen; 6. im Falle eines möglichen Erwerbs darzustellen, wie eine denkmalgerechte Sanierung, Umwandlung in städtisch vermietbare Gewerbeflächen sowie die Entwicklung eines eigenen städtischen Nutzungskonzepts umgesetzt werden können; 7. darzustellen, wie während der Sperrung des Gebäudes Übergangslösungen für Fußwege, Bushaltestellen und gewerbliche Betriebe geschaffen werden können, um die Belastungen für Pendlerinnen und Pendler sowie für die Gewerbetreibenden zu reduzieren; 8. ein Zukunftskonzept für die Bahnhofshalle Höchst anzustoßen; dabei wird der Magistrat gebeten,- im Falle eines städtischen Ankaufs ein solches Zukunftskonzept in eigener Verantwortung zu entwickeln, - im Falle eines Nicht-Ankaufs die Deutsche Bahn nachdrücklich aufzufordern, ein entsprechendes Zukunftskonzept vorzulegen und dabei Stadt Frankfurt und Ortsbeirat einzubeziehen; 9. im Zuge der anstehenden Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen sowie der veränderten Wegeführungen zu prüfen, ob zusätzliche Sitzgelegenheiten (Bänke) im Bereich des Höchster Bahnhofs geschaffen werden können, insbesondere entlang der provisorischen Fußwege und an stark frequentierten Umsteigepunkten, um den Bedürfnissen älterer und mobilitätseingeschränkter Menschen gerecht zu werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 46 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7740 2025 Die Vorlage OF 1387/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Taubenabwehr Galluswarte
    OFOB 1
    18.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2025, OF 1813/1 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Taubenabwehr Galluswarte Der Ortsbeirat möge folgende Etatanregung an die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Im Haushalt 2026 werden ausreichende Mittel zur Regulierung der Taubenpopulation eingestellt. Dazu werden 500.000 Euro eingestellt, um ein Taubenabwehrgitter unter der Eisenbahnbrücke an der Galluswarte am Ausgang Frankenallee anzubringen. Außerdem werden weitere 50.000 Euro in den Haushalt eingestellt, um in unmittelbarer Nähe zur Galluswarte zwei Taubenhäuser oder Taubenschläge einzurichten. Begründung: Die Unterführung an der Frankenallee / Galluswarte ist seit Jahren durch Taubenkot verschmutzt. Das Problem ist vom Ortsbeirat mehrfach in Anträgen angesprochen worden, Lösungsansätze wurden erarbeitet, jedoch nicht umgesetzt bzw. abgelehnt. Der zeitweise aufgestellte Taubencontainer hat nicht funktioniert, so dass dieser wieder abgebaut wurde. Weiterhin findet eine tägliche extreme Verunreinigung durch Taubenkot statt. Menschen, die auf den Bus warten, müssen immer befürchten, dass etwas von oben herabfällt. Die einzige dauerhafte Lösung ist das Anbringen eines Gitters unter der Brücke. Die Zwischenräume müssen verschlossen werden, so dass Tauben sich dort nicht mehr niederlassen können. An der Unterführung Mainzer Landstraße / Galluswarte hat dies zu einer deutlichen Verbesserung geführt. Bei der Anbringung muss darauf geachtet werden, dass das Gitter die Unterseite der Brücke komplett verschließt und Tauben sich dort nicht verfangen können, sonst könnten sie sich verletzen. Die Tauben, die sich dort angesiedelt haben, benötigen danach eine neue Unterkunft, weshalb mindestens ein oder besser zwei Taubenschläge im Umfeld der Galluswarte eingerichtet werden müssen. Nur so ist gewährleistet, dass das Tierwohl nicht gefährdet wird und die Tauben wieder eine gute Möglichkeit bekommen zu nisten. Außerdem ist dort dann durch den Austausch der Eier eine Möglichkeit der Populationskontrolle gegeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.10.2025, OF 1747/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 56 2025 1. Die Vorlage OF 1747/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1813/1 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1813/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

  • Erneuerbare Energien bei städtischen Gebäuden?
    OFOB 16
    18.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2025, OF 338/16 Betreff: Erneuerbare Energien bei städtischen Gebäuden? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge berichten: Wie viele städtische Liegenschaften gibt es im Stadtteil Bergen-Enkheim, wozu auch die Liegenschaften stadtnaher Gesellschaften wie z.B. der ABG Holding zählen? Welche dieser Liegenschaften, die bebaut sind, werden mit erneuerbaren Energien versorgt? Ist dies überwiegend Solarenergie oder welche sonstigen erneuerbaren Energien kommen zum Einsatz? Soweit städtische Liegenschaften bisher noch nicht mit erneuerbaren Energien versorgt werden, hat die Stadt insoweit ein Versorgungs- und Umrüstungskonzept entwickelt? Gibt es für einzelne Liegenschaften konkrete Planungen, diese auf erneuerbare Energien umzurüsten? Kommen erneuerbare Energien bei Neubauten und Ersatzbauten wie z.B. an der Hangschule bereits zur Anwendung? Begründung: Die Bürger im Stadtteil verwenden bei immer mehr privaten Liegenschaften Solarenergie oder andere erneuerbare Energien. Wie weit ist die Stadt insoweit bei ihren eigenen städtischen Liegenschaften, um ihren Teil zur Energiewende beizutragen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 02.12.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1333 2025 Die Vorlage OF 338/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, Linke, FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung)

  • Zivilschutz in Bergen-Enkheim
    OFOB 16
    18.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2025, OF 339/16 Betreff: Zivilschutz in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten: Welche Sicherheitseinrichtungen im Sinne des Zivilschutzes gibt es in Bergen-Enkheim? 1. Wie viele Sirenen-Warnanlagen gibt es im Stadtteil, wo sind diese positioniert und sind sie betriebsbereit? Wie und von wem bzw. von wo aus werden die Sirenen im Notfall bedient und ausgelöst? 2. Wie viele Bunker bzw. ähnliche Einrichtungen gibt es im Stadtteil, wo befinden sich diese und können sie im Notfall genutzt werden? Wie viele Bürger im Stadtteil können in diesen Schutzeinrichtungen im Notfall Schutz suchen? Welche Schutzmaßnahmen wird die Stadt Frankfurt am Main ergreifen für die Bürger, die in den bisher vorhandenen Schutzeinrichtungen im Notfall nicht unterkommen können? 3. Wann und wie werden die Bürger in Bergen-Enkheim von den vorhandenen Schutzeinrichtungen überhaupt in Kenntnis gesetzt? Begründung: Nicht nur der jetzt fast vier Jahre andauernden Krieg Rußlands gegen die Ukraine, sondern auch Terroranschläge überall auf der Welt haben das Bewusstsein dafür gestärkt, dass auch im Herzen Europas sowohl die militärische Verteidigung Fähigkeit als auch der Schutz der Bürger erhöht werden müssen. In vielen Städten Deutschlands ist der Zivilschutz völlig unzureichend. Die Bevölkerung unseres Stadtteiles möchte wissen, wie ist die Situation in Bergen Enkheim? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 02.12.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1334 2025 Die Vorlage OF 339/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen Linke (= Ablehnung)

  • Beleuchtung des Schulparkplatzes und des Weges zum Schulgelände der Schule am Ried
    OFOB 16
    18.11.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2025, OF 342/16 Betreff: Beleuchtung des Schulparkplatzes und des Weges zum Schulgelände der Schule am Ried Vorgang: OM 3950/23 OBR 16; ST 1837/24 Der Ortsbeirat 16 möge beschließen, der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird gebeten, zu berichten, was die in der Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024 (ST 1837) angekündigte Prüfung der verbesserten Beleuchtung des Schulparkplatzes und des Übergangswegs zur Schule am Ried ergeben hat und wann mit der Umsetzung der Maßnahme zu rechnen ist. Begründung: In der genannten Stellungnahme hatte der Magistrat - vertreten durch das Sportamt - mitgeteilt, eine zeitnahe Umsetzung einer besseren Beleuchtung zu prüfen. Seitdem ist jedoch keine sichtbare Verbesserung erfolgt. Der Schulparkplatz und insbesondere der Übergangsweg zum Schulgelände sind in den Wintermonaten weiterhin unzureichend beleuchtet. Dies stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar - sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Lehrkräfte, die den Weg täglich nutzen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3950 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1837 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 02.12.2025, TO I, TOP 19 Die Ortsvorsteherin wird gebeten, vorab im Sinne des Antrages tätig zu werden. Beschluss: Die Vorlage OF 342/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 16 am 20.01.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7969 2026 Die Vorlage OF 342/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke

  • Errichtung einer E-Ladeinfrastruktur am Parkplatz des Riedbades in Bergen-Enkheim
    OFOB 16
    18.11.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2025, OF 343/16 Betreff: Errichtung einer E-Ladeinfrastruktur am Parkplatz des Riedbades in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass auf dem Parkplatz des Riedbades in Bergen-Enkheim eine E-Ladeinfrastruktur mit zunächst mindestens drei, gegebenenfalls auch mehr, Ladestationen für E-Autos errichtet wird. Der Magistrat wird dazu gebeten Flächen auf dem genannten Parkplatz zur Verfügung zu stellen. Da der Magistrat nach eigener Aussage derzeit keine eigenen Ladestationen auf öffentlichen Flächen errichtet, wird er gebeten, alternative Wege zu nutzen, um die Ladeinfrastruktur an diesem Standort zu realisieren. Hierzu zählen insbesondere: - die Ansprache von Unternehmen, mit denen die Stadt bereits im Bereich der Ladeinfrastruktur kooperiert, - die Information weiterer potenzieller Betreiber von E-Ladestationen über die Verfügbarkeit geeigneter städtischer Flächen auf dem genannten Parkplatz. Der Osten von Bergen-Enkheim verfügt bisher über keinerlei öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Um die Klimaschutzziele der Stadt Frankfurt zu erreichen und die Umstellung auf klimaneutrale Mobilität zu fördern, ist der Auf- und Ausbau von Ladeinfrastruktur in bislang unterversorgten Stadtteilen zwingend notwendig. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 02.12.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7837 2025 Die Vorlage OF 343/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Standort für die Stadtteilbibliothek im ehemaligen „fischer’s LAGERHAUS“ prüfen
    OFOB 16
    18.11.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2025, OF 344/16 Betreff: Standort für die Stadtteilbibliothek im ehemaligen "fischer's LAGERHAUS" prüfen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob das ehemalige "Fischer's Lagerhaus" an der Borsigallee (Röntgenstraße 2) in Bergen-Enkheim als Standort für die geplante vergrößerte Stadtteilbibliothek geeignet ist. Sollte das Gebäude grundsätzlich infrage kommen, wird der Magistrat gebeten, die notwendigen weiteren Schritte zu veranlassen, um einen Umzug der Stadtteilbibliothek an diesen Standort zu ermöglichen. Nachdem sich die Planungen für einen Umzug der Stadtteilbibliothek in das Hessen-Center vor einigen Monaten zerschlagen haben, besteht weiterhin dringender Bedarf an einer geeigneten, größeren Fläche. Das Gebäude des ehemaligen "Fischers Lagerhaus" bietet aus Sicht des Ortsbeirats einen idealen Standort für die Nutzerinnen und Nutzer der Stadtteilbibliothek im Osten Frankfurts und insbesondere in Bergen-Enkheim. Der Standort ist verkehrsgünstig gelegen, verfügt durch die gegenüberliegenden Parkflächen am Hessen-Center über ausreichende Parkmöglichkeiten und ist zudem sehr gut an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 02.12.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7838 2025 Die Vorlage OF 344/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Barrierefreien Zugang ermöglichen
    OFOB 4
    18.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2025, OF 576/4 Betreff: Barrierefreien Zugang ermöglichen Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XII. Wahlperiode) Der Magistrat möge prüfen und berichten was er zu tun gedenkt, um mobilitätseingeschränkten Schülerinnen, Schülern und Eltern die Teilnahme an schulischen Veranstaltungen zu ermöglichen. Begründung: In verschiedenen Schulen des Ortsbezirkes 4 ist es mobilitätseingeschränkten Menschen nicht möglich, an schulischen Veranstaltungen teilzunehmen, da keine Barrierefreiheit gegeben ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 4 am 02.12.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 576/4 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Abschlepppraxis der ABG FRANKFURT HOLDING
    OFOB 4
    18.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2025, OF 577/4 Betreff: Abschlepppraxis der ABG FRANKFURT HOLDING Der Magistrat möge prüfen und berichten: - Ist dem Magistrat die Abschleppraxis der ABG-Holding, die vorwiegend Nachts und im öffentlichen Raum stattfindet, bekannt? - Welche Rechtsgrundlagen sieht der Magistrat für diese Praxis? - Ist dem Magistrat bekannt, dass die Abschleppraxis der ABG-Holding rechtswidrig sein könnte? - Gibt es seitens des Magistrates oder der zuständigen Ämter Weisungen oder Vorgaben, wie hier rechtssicher vorgegangen werden kann? - Weiß der Magistrat, welche Vollmachten die ABG Holding der Fa. Safar erteilt hat? Begründung: Immer wieder kommt es zu Abschleppungen im öffentlichen Raum (also nicht dem Hausrecht der ABG unterliegenden Flächen), die weder von der Polizei noch vom Ordnungsamt angeordnet waren. Hierbei werden, vornehmlich von der Fa. Safar, regulär geparkte Fahrzeuge auf öffentlichen Flächen rechtswidrig abgeschleppt und erst gegen Zahlung von nicht nachvollziehbaren Gebühren etc. i.H.v. ca. 400,00 Euro und mehr an die Halter herausgegeben. Dies stößt nicht nur bei den direkt betroffenen Bürgern auf Unverständnis sondern sorgt allgemein für ein Klima der Rechtsunsicherheit bzw. Rechtsbeugung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 4 am 02.12.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7832 2025 Die Vorlage OF 577/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL

  • Temporäre Erdzwischenlagerung entlang der BAB 5 im Bereich von Kalbach und Riedberg
    OFOB 12
    18.11.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2025, OF 650/12 Betreff: Temporäre Erdzwischenlagerung entlang der BAB 5 im Bereich von Kalbach und Riedberg Vorgang: OM 7005/25 OBR 12; ST 1854/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten eine Baugenehmigung mit naturschutzrechtlicher und wasserrechtlicher Prüfung zur Schüttung der Erdwälle für die geeigneten und verwertbaren Überschussmassen an der A5 im Bereich Kalbach zu erteilen, um eine Lärmreduzierung zu erreichen. Begründung: Der Bericht des Magistrates und damit auch von Hessen Mobil weist deutlich eine mögliche Nutzung der Überschussmassen aus. Damit werden Deponiekosten gespart und kurze Transportwege sind wirtschaftlicher. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7005 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1854 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 650/12 wurde zurückgezogen.

  • Barrierefreier Übergang an der Friedrich-Karl-Klausing-Straße/Ecke Altenhöferallee
    OFOB 12
    18.11.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2025, OF 653/12 Betreff: Barrierefreier Übergang an der Friedrich-Karl-Klausing-Straße/Ecke Altenhöferallee Vorgang: OM 6421/25 OBR 12; ST 338/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den für das 2. Quartal 2025 zugesicherten Umbau der Borde an den genannten Stellen umzusetzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6421 Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 338 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7842 2025 Die Vorlage OF 653/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Haushalt 2026 Grundreinigung sowie engere Reinigungsintervalle für den Erich-Fromm-Platz im Westend
    OFOB 2
    17.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2025, OF 1283/2 Betreff: Haushalt 2026 Grundreinigung sowie engere Reinigungsintervalle für den Erich-Fromm-Platz im Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für den Erich-Fromm-Platz im Westend 1. eine umfassende Grundreinigung zeitnah zu veranlassen, 2. im Anschluss daran dauerhaft engere Reinigungsintervalle festzulegen und für die Durchführung dieser Maßnahmen die erforderlichen Haushaltsmittel im kommenden Haushalt einzustellen. 3. Hierbei sind insbesondere die Reinigung der Platzflächen, die regelmäßige Leerung und Kontrolle der Abfallbehälter, die Pflege der Grünflächen sowie die Überprüfung und Instandsetzung der Sitzgelegenheiten und sonstigen Ausstattungselemente sicherzustellen. Begründung: Der Erich-Fromm-Platz weist seit längerer Zeit einen deutlich verschmutzten und verwahrlosten Zustand auf. Die vorhandenen Sitzbänke sind beschädigt und stark ungepflegt, wodurch die Aufenthaltsqualität erheblich beeinträchtigt wird. Der Platz wird zunehmend überwiegend zum Ausführen von Hunden genutzt, da ein Verweilen aufgrund des aktuellen Erscheinungsbildes nicht mehr attraktiv ist. Die derzeitigen Reinigungsintervalle reichen offenkundig nicht aus, um Ordnung und Sauberkeit sicherzustellen. Als wohnortnaher Aufenthaltsbereich im Westend besitzt der Erich-Fromm-Platz jedoch eine wichtige städtebauliche und soziale Funktion. Zur Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen, dem Standort angemessenen Erscheinungsbildes ist eine Grundreinigung mit anschließender engerer Taktsierung der Reinigungsleistungen erforderlich. Für die Umsetzung sind die notwendigen Mittel im Haushalt bereitzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 1283/2 wurde zurückgezogen.

  • Haushalt 2026 Grundreinigung, engere Reinigungsintervalle und Sicherungsmaßnahmen für den Westendplatz
    OFOB 2
    17.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2025, OF 1284/2 Betreff: Haushalt 2026 Grundreinigung, engere Reinigungsintervalle und Sicherungsmaßnahmen für den Westendplatz Der Magistrat wird aufgefordert, für den Westendplatz im Frankfurter Westend unverzüglich eine umfassende Grundreinigung zu veranlassen und anschließend deutlich engere und verlässliche Reinigungsintervalle einzuführen. Hierfür sind im städtischen Haushalt die erforderlichen Mittel bereitzustellen. Dies umfasst insbesondere: 1. eine einmalige intensive Grundreinigung des gesamten Platzes einschließlich Wege, Grünflächen, Sitzgelegenheiten und angrenzender Bereiche, 2. deutlich häufigere Leerungen der Abfallbehälter, 3. eine verstärkte turnusmäßige Reinigung zur nachhaltigen Eindämmung von Vermüllung und gefährlichen Hinterlassenschaften, 4. die Bestandsaufnahme und Instandsetzung der verwahrlosten Ausstattung (Bänke, Papierkörbe, Beleuchtung). Begründung: Der Westendplatz ist ein traditioneller Aufenthalts- und Begegnungsort für Familien, Kinder und Anwohner des südlichen Westends. Seit Jahren ist jedoch zu beobachten, dass der Platz zunehmend vermüllt und stark an Aufenthaltsqualität verliert. Insbesondere im Zusammenhang mit offenem Konsum harter Drogen finden sich immer wieder Utensilien und Rückstände, die eine potenzielle Gefahr für spielende Kinder und ältere Menschen darstellen. Parks und öffentliche Flächen im südlichen Westend werden durch diese Entwicklung stärker belastet. Parallel hierzu kommt es in den Abend- und Nachtstunden am Westendplatz vermehrt zu Prostitution. Die gleichzeitigePräsenz von offenem Drogenkonsum, Vermüllung und Prostitution führt dazu, dass viele Anwohner den Platz meiden und sich dort nicht mehr sicher fühlen. Der Westendplatz ist jedoch kein ausgewiesener Ort für Prostitution, sondern ein Wohnstandort, der traditionell gemeinschaftlich genutzt wird. Auch stadtweit wird diskutiert, dass durch die Veränderungen im Bahnhofsviertel - bedingt durch Gentrifizierung und bauliche Umstrukturierungen - Drogenkranke zunehmend in angrenzende Gebiete verdrängt werden. Die Situation von Abhängigen hat sich seit der Pandemie verschärft, während gleichzeitig ambulante und stationäre Hilfsangebote gesunken sind. Hinzu kommt, dass drogenkonsumierende Personen ihre Utensilien nicht immer ordnungsgemäß entsorgen, was die Verschmutzung zusätzlich verstärkt. Unabhängig von der sozialpolitischen Lage muss jedoch sichergestellt sein, dass öffentliche Räume sauber, sicher und für alle nutzbar bleiben. Eine Grundreinigung des Westendplatzes und engere Reinigungsintervalle sind zwingend notwendig, um die Aufenthaltsqualität wiederherzustellen, Gefahren zu beseitigen und den Platz wieder zu einem verlässlichen Treffpunkt für Anwohner zu machen. Nur durch konsequente Reinigung, sichtbare Pflege und die enge Zusammenarbeit der zuständigen Ämter kann der Westendplatz seinen Charakter als gewachsener Ort der Nachbarschaft zurückgewinnen und langfristig sicher genutzt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 1284/2 wurde zurückgezogen.

  • Haushalt 2026 Haushaltsmittel für die Beseitigung der Graffitischmierereien in der U-Bahn-Station „Westend“
    OFOB 2
    17.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2025, OF 1285/2 Betreff: Haushalt 2026 Haushaltsmittel für die Beseitigung der Graffitischmierereien in der U-Bahn-Station "Westend" Der Ortbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert sicherzustellen, dass für die umfassende Grundreinigung, Instandsetzung und laufende Pflege der öffentlichen Toilette in der U-Bahnstation Leipziger Straße die erforderlichen Haushaltsmittel eingestellt und bereitgestellt werden. Diese Mittel dienen insbesondere - einer vollständigen Grundreinigung, - der technischen und baulichen Instandsetzung, - der Einführung engmaschiger, dauerhaft verlässlicher Reinigungsintervalle sowie - der Umsetzung geeigneter Maßnahmen gegen Angsträume, etwa bessere Beleuchtung, transparente Gestaltungselemente, Geruchsneutralisation und regelmäßige Kontrolle. Begründung: In der U-Bahn-Station Westend haben sich in der letzten Woche umfangreiche Graffitischmierereien ausgebreitet. Diese beeinträchtigen das Erscheinungsbild der Anlage und führen zu einem erhöhten subjektiven Unsicherheitsgefühl der Nutzenden. Die Station wird täglich von zahlreichen Fahrgästen frequentiert; ein gepflegter Zustand entspricht daher dem berechtigten öffentlichen Interesse. Die Angelegenheit ist dringlich, da eine Verzögerung zu zusätzlichen Reinigungs- und Instandhaltungskosten führt. Die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zustand der Station liegt im Zusammenspiel zwischen Stadt und VGF; daher ist eine klare Abstimmung beider Stellen notwendig, um eine nachhaltige Verbesserung sicherzustellen. Aktuelle Situation in der U-Bahnstation Westend. Der Photograph ist der Antragstellerin bekannt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 1285/2 wurde zurückgezogen.

  • Haushalt 2026 Verbesserung der Beleuchtung an Einrichtungen der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main, K. d. ö. R.
    OFOB 2
    17.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2025, OF 1286/2 Betreff: Haushalt 2026 Verbesserung der Beleuchtung an Einrichtungen der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main, K. d. ö. R. Der Magistrat wird gebeten, für das kommende Haushaltsjahr Haushaltsmittel bereitzustellen, um die Beleuchtung an folgenden Standorten deutlich zu verbessern: im Bereich des Ignatz-Bubis-Gemeindezentrums, Savignystraße 66, im Bereich der Jüdischen Grundschule, Westendstraße 45-47, im Bereich des Verwaltungsgebäudes der Jüdischen Gemeinde, Westendstraße 43. Dies umfasst insbesondere die Überprüfung der bestehenden Beleuchtungssituation und - wo erforderlich - - die Installation zusätzlicher Leuchten, - die Erhöhung der Leuchtstärke vorhandener Beleuchtung, - die Instandsetzung defekter Leuchten, - eine Optimierung der Beleuchtungsintervalle und der technischen Steuerung. Begründung: Die genannten Einrichtungen liegen in Bereichen, die in den Abend- und frühen Morgenstunden unzureichend ausgeleuchtet sind. Die Wege werden stark genutzt - von Gemeindemitgliedern, Schulkindern, Besuchern und Beschäftigten. Eine bessere Beleuchtung erhöht das Sicherheitsempfinden, reduziert Angsträume und verbessert das objektive Sicherheitsniveau. Jüdische Einrichtungen sind traditionell besonders schutzbedürftig. Eine gute Ausleuchtung der Zugangsbereiche gehört zu den grundlegenden und seit vielen Jahren bewährten Sicherheitsstandards. Die derzeitige Beleuchtungssituation wird diesem Anspruch nicht gerecht. Zudem ist die Dunkelheit schlicht gefährlich. Besonders ältere Menschen und Personen mit Einschränkungen, die diese Wege regelmäßig nutzen, sind erhöhten Risiken ausgesetzt. Unebenheiten oder Bordsteine sind bei schwacher Beleuchtung schwer erkennbar; Stürze sind absehbar. Von einer besseren Ausleuchtung profitieren alle: Bürger, Besucher und Anwohner des gesamten Quartiers. Die Maßnahme erhöht die allgemeine Sicherheit und verbessert die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Der Ortsbeirat 2 hat das Thema bereits in den vergangenen Jahren aufgegriffen und z.B. mit den Antrag OM 5129 auf die Agenda gesetzt. Trotz dieser Vorstöße ist die Situation bis heute nicht zufriedenstellend gelöst. Eine erneute und verbindliche Befassung ist daher erforderlich. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen sind entsprechende Haushaltsmittel bereitzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Etatanregung EA 107 2025 Die Vorlage OF 1286/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 GRÜNE, CDU, 1 FDP, 1 Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 5 GRÜNE und SPD (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 FDP

  • Haushalt 2026 Grundreinigung, Instandsetzung und sicherheitsfördernde Maßnahmen für die öffentliche Toilette in der UBahnStation „Leipziger Straße“
    OFOB 2
    17.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2025, OF 1292/2 Betreff: Haushalt 2026 Grundreinigung, Instandsetzung und sicherheitsfördernde Maßnahmen für die öffentliche Toilette in der U-Bahn-Station "Leipziger Straße" Der Magistrat wird aufgefordert sicherzustellen, dass für die umfassende Grundreinigung, Instandsetzung, barrierearme Nutzbarkeit und laufende Pflege der öffentlichen Toilette in der U-Bahnstation Leipziger Straße die erforderlichen Haushaltsmittel eingestellt und bereitgestellt werden. Diese Mittel dienen insbesondere - einer vollständigen Grundreinigung, - der technischen und baulichen Instandsetzung, - der Einführung engmaschiger, dauerhaft verlässlicher Reinigungsintervalle, - der Umsetzung geeigneter Maßnahmen gegen Angsträume (z. B. bessere Beleuchtung, transparente Gestaltung, Geruchsneutralisation, regelmäßige Kontrolle), - sowie der Schaffung einer praktikablen Lösung für mobilitätseingeschränkte Personen, da die vorhandene Toilette sich in der B-Ebene befindet, die über den Aufzug nicht erreichbar ist. Begründung: Die Toilettenanlage befindet sich seit langem in einem völlig untragbaren Zustand. Schmutz, starker Geruch und ein insgesamt verwahrloster Eindruck haben dazu geführt, dass die Anlage kaum genutzt wird und als Angstraum gilt. Ein solcher Zustand ist an einem zentralen Verkehrsknotenpunkt des Stadtteils nicht akzeptabel. Mit der Schließung der öffentlich nutzbaren Toiletten in der Universitätsbibliothek hat sich die Lage zusätzlich verschärft. In der näheren Umgebung gibt es kaum Alternativen. Bürger werden dadurch faktisch gezwungen, Toiletten in gastronomischen Betrieben zu nutzen - verbunden mit einem Verzehrzwang. Das ist weder fair noch praxistauglich. Besonders problematisch ist die Situation für mobilitätseingeschränkte Menschen. Die Toiletten befinden sich in der B-Ebene und sind über den Aufzug nicht erreichbar. Damit besteht de facto kein barrierefreies Angebot im Umfeld der Leipziger Straße. Eine Großstadt wie Frankfurt darf eine solche Versorgungslücke nicht hinnehmen. Das Gremium hatte außerdem erwartet, dass die Anlage in das Toilettenkonzept der Stadt Frankfurt aufgenommen wird. Dies ist trotz des hohen Bedarfs nicht erfolgt. Eine Grundreinigung, bauliche Sicherung, barrierearme Erschließung und dauerhafte Pflege der Anlage sind dringend notwendig. Ohne die Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel können diese Maßnahmen nicht umgesetzt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 1292/2 wurde zurückgezogen.

  • Haushalt 2026 Instandsetzung und Grundreinigung der Leipziger Straße
    OFOB 2
    17.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2025, OF 1293/2 Betreff: Haushalt 2026 Instandsetzung und Grundreinigung der Leipziger Straße Der Magistrat wird gebeten, die unverzügliche Instandsetzung sowie eine umfassende Grundreinigung der Leipziger Straße in Bockenheim sicherzustellen. Hierfür sind im kommenden Haushalt die erforderlichen Mittel einzustellen. Dies umfasst insbesondere: - die Beseitigung von Schäden an Fahrbahn und Gehwegen, - die Ausbesserung schadhafter Beläge und Kanten, - die Reinigung der gesamten Straßen- und Gehwegbereiche einschließlich der Nebenflächen, - die Entfernung von Verschmutzungen, Unrat, Wildwuchs sowie abgestellten Gegenständen. Zudem wird der Magistrat gebeten, für die Zukunft engmaschigere Reinigungsintervalle vorzusehen, damit sich der Straßenzug nicht erneut in dem aktuell verwahrlosten Zustand präsentiert. Begründung: Seit Jahren werden für die Leipziger Straße die unterschiedlichsten Gestaltungs- und Umbauvarianten diskutiert. Während diese Debatten immer weiterlaufen, bleibt der Blick für das Offensichtliche auf der Strecke: Die Straße ist im Alltag schlicht schmuddelig. Verschmutzte Gehwege, ungepflegte Nebenflächen, defekte Platten und ein insgesamt ungeordnetes Erscheinungsbild prägen das Bild. Die Leipziger Straße ist jedoch die wichtigste Geschäfts- und Aufenthaltsstraße Bockenheims. Sie wird täglich von vielen Anwohnern, älteren Menschen, Familien sowie Besuchern genutzt. Der aktuelle Zustand mindert nicht nur die Aufenthalts- und Einkaufsqualität, sondern birgt auch Sicherheitsrisiken. Eine zeitnahe Instandsetzung und eine gründliche Reinigung - abgesichert durch entsprechende Haushaltsmittel - sind daher überfällig, um die Straße wieder in einen gepflegten und verkehrssicheren Zustand zu versetzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 1293/2 wurde zurückgezogen.

  • Haushalt 2026 Parkraumbewirtschaftungskonzept für Bockenheim
    OFOB 2
    17.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2025, OF 1294/2 Betreff: Haushalt 2026 Parkraumbewirtschaftungskonzept für Bockenheim Der Ortsbeirat 2 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, für Bockenheim endlich ein umfassendes Parkraumbewirtschaftungskonzept zu entwickeln und hierfür die erforderlichen Haushaltsmittel im Haushalt einzustellen. Das Konzept soll insbesondere folgende Punkte umfassen: eine systematische Bestandsaufnahme der Parksituation in den besonders belasteten Bereichen, insbesondere Leipziger Straße, Kasernenstraße, Adalbertstraße, Rödelheimer Straße, Schloßstraße, Grempstraße sowie dem Umfeld des Kulturcampus, die Prüfung geeigneter Bewirtschaftungsmodelle wie Anwohnerparken, zeitlich begrenztes Parken, Parkscheinautomaten sowie Zonenregelungen, Vorschläge zur Entzerrung des Parkdrucks für Anwohner, Gewerbetreibende, Lieferverkehr und Besucher, Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Erreichbarkeit - insbesondere für ältere Menschen, Familien und mobilitätseingeschränkte Personen - sowie zur Stärkung des lokalen Handels, einen Zeit- und Umsetzungplan einschließlich der Folgekosten. Begründung: Der Ortsbeirat 2 hat das Thema bereits mehrfach angemahnt, doch ein übergreifendes Konzept wurde von der Stadt bislang nicht vorgelegt. Die Lage in Bockenheim verschärft sich weiter. Bockenheim weist traditionell eine hohe Nutzungsdichte auf. Neben einem stark frequentierten Einzelhandels- und Gastronomieangebot rund um die Leipziger Straße wird der Stadtteil erheblich von Pendlern belastet. Viele Pendler nutzen Bockenheim als strategischen Zugang zu nahegelegenen Arbeits- und Studienstandorten - etwa Goethe-Universität, Messe Frankfurt, Westend, Innenstadt, Palmengartenumfeld oder ;Bankenviertel - und parken ganztägig in den Wohngebieten. Diese Pendlerbelegung führt regelmäßig zu blockierten Anwohnerstellplätzen und langwierigen Parksuchfahrten. Die Folgen sind ein dauerhaft überlasteter Straßenraum, fehlende Stellplätze, zugeparkte Gehwege und sinkende Verkehrssicherheit. Besonders ältere Menschen, Familien und mobilitätseingeschränkte Personen sind von den unübersichtlichen und oftmals gefährlichen Situationen im Viertel betroffen. Gleichzeitig leidet der lokale Handel unter erschwerten Anlieferungsbedingungen und geringerer Erreichbarkeit. Auch perspektivisch verschärft sich der Druck: Mit dem weiteren Ausbau des Kulturcampus Bockenheim ist mit zusätzlichen Besuchern, Beschäftigten und Studierenden zu rechnen, die ohne klare Bewirtschaftung zusätzliche Stellräume beanspruchen werden. Ein umfassendes Parkraumbewirtschaftungskonzept ist daher zwingend notwendig, um den ruhenden Verkehr zu ordnen, Pendlerströme besser zu steuern, Anwohner zu entlasten und die Lebensqualität im Stadtteil zu sichern. Dafür ist die Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel unerlässlich. Ein solches Gesamtkonzept schafft eine verlässliche Grundlage für nachhaltige Entlastung und stellt sicher, dass Bockenheim nicht weiter durch ungeordneten Parksuchverkehr überfordert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 1294/2 wurde zurückgezogen.

  • Kofinanzierung des Chanukka-Leuchters auf dem Westendplatz
    OFOB 2
    17.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2025, OF 1302/2 Betreff: Kofinanzierung des Chanukka-Leuchters auf dem Westendplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: aus seinen Mitteln für das Aufstellen des Chanukka-Leuchters sowie die Durchführung der diesjährigen Chanukka-Feier auf dem Westendplatz einen finanziellen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro bereitzustellen. Begründung: Seit vielen Jahren steht der Chanukkaleuchter auf dem Westendplatz als sichtbares Zeichen jüdischen Lebens in Frankfurt und als Symbol für Licht, Hoffnung und Zusammenhalt. Die feierliche Entzündung des Leuchters durch die Jüdische Gemeinde Chabad Frankfurt ist fester Bestandteil des kulturellen und religiösen Lebens im Westend und wird von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern besucht. Der Ortsbeirat 2 hat diese Initiative in den vergangenen Jahren regelmäßig mit einem Zuschuss unterstützt. Auch in diesem Jahr soll die Veranstaltung wieder ermöglicht und angemessen gewürdigt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 49 Die Vorlage OF 1302/2 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD, Linke und FDP erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 454 2025 Die Vorlage OF 1302/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL

  • Ortsbeiratsbudget
    OFOB 2
    17.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2025, OF 1303/2 Betreff: Ortsbeiratsbudget Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, 1. die in dieser Legislaturperiode nicht ausgeschöpften Mittel dem Ortsbeirat 2 in der Legislaturperiode ab 2026 zusätzlich zur Verfügung zu stellen, 2. das Budget pro Einwohner wieder von 0,50 € auf 1,00 € je Einwohner im Bezirk anzuheben. Begründung: In der laufenden Legislaturperiode konnte das Ortsbeiratsbudget nicht vollständig ausgeschöpft werden. Diese Mittel sollten nicht verfallen, sondern dem Ortsbeirat 2 in der kommenden Legislaturperiode ab 2026 vollständig erhalten bleiben, damit sie im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zielgerichtet genutzt werden können. Zudem ist das derzeitige Budget von 0,50 € pro Einwohner für ein dicht besiedeltes innerstädtisches Gebiet wie Westend und Bockenheim nicht mehr angemessen. Die Anforderungen an die Stadtteilentwicklung, an kleinere kulturelle, soziale und infrastrukturelle Maßnahmen sowie an Projekte zur Stärkung des Zusammenhalts sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Eine Anhebung auf 1,00 € pro Einwohner stellt sicher, dass der Ortsbeirat seiner Aufgabe als unmittelbarstes Mitwirkungsgremium vor Ort wirkungsvoll nachkommen kann. Dies stärkt die lokale Demokratie und ermöglicht eine zeitgemäße, verantwortungsvolle Gestaltung des unmittelbaren Lebensumfelds. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 50 Beschluss: Anregung OA 584 2025 Die Vorlage OF 1303/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor Ziffer 1. ersatzlos gestrichen wird. Weiterhin wird in der Begründung der erste Absatz ersatzlos gestrichen und der zweite Absatz beginnt mit dem Wortlaut: "Das derzeitige Budget ist mit 50 Cent pro Einwohner für ein dicht besiedeltes innerstädtisches Gebiet wie Westend und Bockenheim nicht mehr angemessen." Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD

  • Ehrung für Heinz Welke
    OFOB 2
    17.11.2025 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2025, OF 1306/2 Betreff: Ehrung für Heinz Welke Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XII. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen: Eine kleine Arbeitsgruppe, an der möglichst jede Fraktion beteiligt sein sollte, findet sich unter dem Vorsitz des Ortsvorstehers zusammen, um zu überlegen, in welcher Form Pfarrer Heinz Welke geehrt werden könnte. Heinz Welke hatte - ähnlich wie Fritz und Margarete Kahl, nach denen der Ortsbeirat eine Grünanlage an der Frauenfriedenskirche benannt hat, und mit denen gemeinsam er das Bockenheimer Widerstands-Netzwerk gegründet hatte - während der Naziherrschaft jüdischen Mitbürgern geholfen, sich in Sicherheit zu bringen. Begründung: Da Fritz und Margarete Kahl bereits durch die Anlagenbenennung bleibend und sichtbar geehrt wurden, ist es nur gerecht, wenn auch ihrem Mitstreiter Pfarrer Welke eine ähnliche angemessene Ehrung zuteil würde. Als ich seinerzeit den Antrag auf Ehrung der Kahls stellte, wußte ich leider noch nichts von ihm. Erst kürzlich fand ich die Information in einem Bericht der Frankfurter Neuen Presse. Noch bis 28. November informiert eine Ausstellung über Pfarrer Welke in der Evangelisch-reformierten Gemeinde in der Freiherr-vom-Stein-Straße. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OF 1306/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1306/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 1306/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Am Grüneburgweg endlich Vernunft walten lassen!
    OFOB 2
    17.11.2025 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2025, OF 1311/2 Betreff: Am Grüneburgweg endlich Vernunft walten lassen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den unverzüglichen Rückbau folgender am Grüneburgweg erfolgten Umbaumaßnahmen zur Fahrradstraße, einschließlich aller errichteten Zufahrtssperren für Kraftfahrzeuge, zu veranlassen: Entfernung der überall überflüssigen rot-weißen Poller, Entfernung der roten Poller an der Südseite der Fahrbahn vor der Mündung in den Reuterweg aus westlicher Richtung, Aufhebung der Einbahnregelung im östlichen Abschnitt, Entfernung der gemeingefährlichen Verkehrsinsel am Übergang von der Eschersheimer Landstraße, Einrichtung von Schrägparkplätzen vor dem Haus Grüneburgweg 12 (REWE-Markt) unter Mitbenutzung der ehemaligen kopfsteingepflasterten Parkfläche, Einrichtung der Brachfläche vor dem Haus Grüneburgweg 8 als Fahrrad- und Roller-Abstellplatz, sowie Umnutzung der derzeitigen Fahrrad- und Roller-Abstellflächen als Liefer-Parkplatz, Entfernung des Modalfilters an der Kreuzung mit der Feldbergstraße, Freigabe der Durchfahrt in westlicher Richtung am Rondell ex-Mitscherlichplatz. und nach Herstellung eines vernünftigen Zustands unter Einbeziehung aller betroffenen Bürger (einschließlich der Bewohner der umliegenden Stadtviertel) ein zukunftsfähiges und ganzheitliches Verkehrskonzept für den Grüneburgweg sowie die angrenzenden Quartiere zu entwickeln, das die Bedürfnisse von Anwohnern, Gewerbetreibenden sowie allen Verkehrsteilnehmern (Fußgängern, Fahrrad- und Autofahrern, ÖPNV-Nutzern) und des Wirtschafts- und Lieferverkehrs ausgewogen berücksichtigt. Begründung: Eine am 2. Oktober 2025 veröffentlichte Erhebung der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main belegt jetzt auch mit empirischen Daten, wovor die betroffenen Geschäftsleute - genauso wie kritische Stimmen aus der Opposition im Ortsbeirat 2 und in der Stadtverordnetenversammlung - bereits bei Bekanntwerden der Planungen des aktuellen Magistrats zum Umbau des Grüneburgwegs gewarnt hatten. Viele der Maßnahmen - wie die unzähligen Poller - sind verkehrstechnisch und sicherheitsmäßig offensichtlich völlig unnütz und reine Schikanemaßnahmen gegen Autofahrer und Gewerbetreibende, die keine Party-Locations anbieten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage OF 1311/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 1311/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 2 CDU, SPD, FDP und 1 Linke gegen 1 CDU und BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 Linke

  • Fußgänger vor rücksichtslosen Radfahrern schützen
    OFOB 2
    17.11.2025 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2025, OF 1312/2 Betreff: Fußgänger vor rücksichtslosen Radfahrern schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, daß an folgenden Problemstellen im Grüneburgweg für einige Zeit durch häufige Verkehrskontrollen rücksichtslose Rad- und Rollerfahrer angehalten und gesetzesgemäß sanktioniert werden: Gehweg zwischen U-Bahn-Station Grüneburgweg und Einfahrt zum Haus Grüneburgweg 6, Gehweg vor dem Haus Grüneburgweg 12 zwischen den Auslagen des REWE-Marktes, Gehweg der Straßenecke vor dem Fischgeschäft am Trutz, Gehweg zwischen Eschersheimer Landstraße und Trutz auf der südlichen Straßenseite, Fußgänger-Überweg an der Ampel zwischen Fischgeschäft und REWE-Markt. Begründung: Viele Rad- und Rollerfahrer fahren - und rasen - hemmungslos die genannten Gehwege entlang und gefährden Fußgänger. Dies ist besonders gefährlich in den genannten Bereichen: an der Engstelle vor Brizzis Restaurant, weil Kunden quer zwischen den Reihen wechseln, weil Radfahrer hier aus dem Grüneburgweg von Osten kommen, an der Ampel auf den Gehweg wechseln, dort die Ecke queren und in den Trutz nach Süden weiterrasen, weil Radfahrer hier häufig die gesamte Strecke auf dem Gehweg entlang fahren, weil Radfahrer zwischen den Fußgängern hindurchfegen, die gerade die Straße überqueren. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage OF 1312/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 1312/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und 1 Linke gegen BFF (= Annahme) bei Abwesenheit 1 Linke

  • Grüneburgweg: Einbahnstraßenregelung endlich aufheben
    OFOB 2
    17.11.2025 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2025, OF 1313/2 Betreff: Grüneburgweg: Einbahnstraßenregelung endlich aufheben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, die Einbahnstraßen-Regelung auf dem Grüneburgweg zwischen Eschersheimer Landstraße und Im Trutz aufzuheben und wieder - wie westlich davon - zum Zweirichtungsverkehr zurückzukehren, weil die derzeitige Situation unerträgliche Nachteile und Gefahren generiert. Begründung: Führungskräfte des Verkehrsdezernats hatten behauptet, das sei nicht möglich, weil die Straßenbreite zu gering sei. Dies ist gelogen. Die Straßenbreite ist identisch der auf den Straßenabschnitten westlich des Trutz, wo Zweirichtungsverkehr funktioniert. Die alltäglichen Verkehrsbedürfnisse der Menschen zwingen sie zu Umwegfahrten, die - mehr Treibstoff verbrauchen, - daher mehr Abgas emittieren, - mehr Verkehrslärm in den Wohnvierteln verursachen, - mehr Passanten in den einstmals ruhigen und sicheren Wohnvierteln gefährden. So müssen Einwohner aus Gärtnerweg und Sachsenlager, die von der Eschersheimer Landstraße zum Reuterweg oder der Bremer Straße wollen, statt auf dem kurzen Weg nun über Grüneburgweg - Körnerstraße - Auf der Körnerwiese - Hansaallee - Fürstenberger Straße fahren: durch meist reine Wohnstraßen. Wer aus den Wohnvierteln südlich des Grüneburgwegs oder aus dem Reuterweg zur Eschersheimer Landstraße will, fährt statt über ein kurzes Stück Reuterweg und dann den Grüneburgweg entlang nunmehr die lange Strecke durch Reuterweg - Wolfsgangstraße, letztere ebenfalls reine Wohnstraße, und außerdem an der Humperdinck-Schule vorbei. Zudem kann man täglich sehen, daß viele Autofahrer gegen die Einbahnstraße durchfahren, weil die Neuregelung keinem vernünftigen Menschen einsichtig ist. Und viele tun es aus reiner Verzweiflung, weil sie unerwartet mit einer absurden Regelung konfrontiert werden, so wie ich schon zahlreiche - besonders Lieferwagen- und LKW-Fahrer - gesehen habe, die lange am Trutz die Straße blockieren (und, weil abgelenkt, Fußgänger und Radfahrer gefährden), weil sie plötzlich vor einem Sperrschild der neuen Einbahnstraße stehen. Manche fahren dann in den Trutz und besagte weite Wege durch die Wohnviertel. Und manche fahren einfach geradeaus weiter, weil die Straße ja auch im weiteren Abschnitt unverändert breit genug ist und das Ziel Eschersheimer Landstraße schon voraus zu sehen ist. Es ist kein Zeichen politischer Intelligenz, unter dem Vorwand, umweltfreundliche Verkehrssituationen zu schaffen, mehr Umweltschäden zu verursachen. Und nein, Menschen sind keine Reiz-Reaktions-Automaten, denen man nur eine neue Regel aufzwingen muß, damit sie sich so verhalten, wie sich der Planer das vorgestellt hat. Menschen entwickeln Ausweichverhalten, die den ursprünglichen Plan nicht nur in diesem Fall konterkarieren. Auch Verkehrspolitik sollte nach rationalen Kriterien arbeiten, statt nach ideologischen Scheuklappen-Vorgaben. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage OF 1313/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 1313/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und 1 Linke gegen 3 CDU und BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 Linke

  • Nutzlose Poller in der Leerbachstraße behindern Fußgänger
    OFOB 2
    17.11.2025 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2025, OF 1314/2 Betreff: Nutzlose Poller in der Leerbachstraße behindern Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, die nutzlosen grauen Poller auf dem Gehweg der Leerbachstraße (östliche Seite, Nähe Elsheimerstraße) entfernen zu lassen. Sie sind sinnlos und verengen den ohnehin schmalen Gehweg zusätzlich. Foto vom Verfasser Begründung: Offensichtlich. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 59 Beschluss: Die Vorlage OF 1314/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 1314/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und 1 Linke gegen 2 CDU und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 Linke

  • Housing First und medizinische Versorgung für obdachlose Menschen ausbauen
    OFOB 2
    17.11.2025 · CDU, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2025, OF 1317/2 Betreff: Housing First und medizinische Versorgung für obdachlose Menschen ausbauen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die im Bericht B 283/2025 zur Notunterkunft am Eschenheimer Tor beschriebenen Maßnahmen zur Unterbringung obdachloser Personen zu einem umfassenden Handlungskonzept weiterzuentwickeln. Dieses Konzept soll alle Orte des öffentlichen Raums im Ortsbezirk 2 einbeziehen, an denen obdachlose Menschen regelmäßig übernachten - nicht nur die Notunterkunft im Verkehrsbauwerk, sondern auch Unterführungen, Grünanlagen, Brückenbereiche, Fußgängerzonen, Hauseingänge und sonstige öffentliche Flächen. Das Ziel ist eine sozial, medizinisch und psychologisch abgestützte Betreuung, die humanitäre Standards wahrt, ohne Betroffene zu verdrängen - nach dem Vorbild des Housing First-Ansatzes. Der Magistrat wird im Einzelnen aufgefordert, 1. ein fachlich abgestimmtes Sozial-, Gesundheits- und Betreuungskonzept zu erarbeiten, das speziell auf Personen mit psychischen Erkrankungen, Suchtproblemen (inkl. Alkohol) oder fehlender Wohnfähigkeit ausgerichtet ist, 2. gemeinsam mit dem Frankfurter Verein, der Zentralwohlfahrtssteller der Juden, der Caritas, der Diakonie, der Drogenhilfe Frankfurt, dem Gesundheitsamt und weiteren Fachstellen ein dauerhaftes Kooperationsnetz aufzubauen, das Betreuung, medizinische Hilfe und sozialpädagogische Ansprache im öffentlichen Raum sicherstellt, 3. eine mobile, interdisziplinäre Streetwork-Einheit aus Sozialarbeit, Pflegefachkräften und psychiatrischem Fachpersonal einzurichten, die regelmäßig aufsuchend in den betroffenen Arealen tätig ist, 4. bestehende Aufenthaltsorte obdachloser Personen hinsichtlich Hygiene, Sicherheit und Gesundheitsrisiken zu erfassen und auf Basis sozialfachlicher Kriterien über Verbesserungen oder alternative Lösungen zu entscheiden, 5. zu prüfen, inwieweit zusätzliche betreute Wohnformen mit Langzeitplätzen gemäß § 67 SGB XII mit integrierter Suchthilfe, medizinischer Versorgung und Tagesstrukturangeboten eingerichtet werden können, 6. zu prüfen, inwieweit der "Housing First"-Ansatz als Bestandteil der Frankfurter Wohnungslosenhilfe ausgebaut und mit den bundesweiten Förder- und Netzwerkstrukturen verknüpft werden kann, insbesondere durch Kooperation mit dem Bundesverband Housing First e. V. (gefördert durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, BMWSB), der MainWeg gGmbh und fachlichen Austausch mit dem Projekt Housing First Kassel als hessischem Referenzbeispiel, 7. dem Ortsbeirat 2 innerhalb von drei Monaten einen Fortschrittsbericht vorzulegen, der Umsetzungsstand, Kooperationsstrukturen, Budgetbedarf und Perspektiven für alternative Unterbringungsformen dokumentiert, Begründung: Der Bericht B 283/2025 erkennt zwar die Problematik der Notunterkunft am Eschenheimer Tor an, bleibt jedoch auf der Ebene allgemeiner Prüfaufträge stehen. Die aktuelle Situation zeigt, dass insbesondere Obdachlose mit schweren psychischen Erkrankungen infolge von Suchterkrankungen nicht von bestehenden Hilfesystemen erreicht werden. Es fehlt ein koordiniertes Gesamtkonzept, das kurzfristige Hilfe mit langfristiger sozialer Integration verbindet. Die öffentliche Berichterstattung (vgl. Frankfurter Rundschau vom 06.11.2025) belegt die Kritik an den derzeitigen "unzumutbaren" Zuständen am Eschenheimer Tor. Die Unterbringung wird als "menschenunwürdig" bezeichnet und es werden Alternativen gefordert. Die Diskussion zeigt, dass die Stadt über die bloße Verwaltung von Notlagen hinaus handeln muss. Das vorliegende Konzept soll sicherstellen, dass Obdachlosigkeit im öffentlichen Raum nicht nur geduldet oder verwaltet, sondern sozial- und gesundheitspolitisch verantwortungsvoll gestaltet wird. Die Stadt Frankfurt verfügt über eine dichte Trägerlandschaft, deren Kooperation muss verbindlich strukturiert und fachlich begleitet werden. Insbesondere ein aufsuchender psychiatrischer Dienst und betreute Langzeitplätze sind hierbei essenziell. Der Ansatz "Housing First" beruht auf der international belegten Erkenntnis, dass soziale Stabilisierung erst durch festen Wohnraum gelingt. Er verzichtet auf Vorbedingungen wie "Wohnfähigkeit" oder Abstinenz und stellt Wohnen als Menschenrecht in den Mittelpunkt. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unterstützt den Housing-First-Ansatz ausdrücklich, fördert den Bundesverband Housing First e. V. mit rund 150.000 Euro (PM BMWSB vom 31.07.2024) und nennt Housing First im Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit bis 2030 als zentrales Instrument. Auch der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. empfiehlt Housing First als Schlüsselstrategie (DV 1/22). In Kassel zeigt das bereits laufende Projekt Housing First Kassel, dass das Modell auch auf Landesebene erfolgreich umgesetzt werden kann. Hier werden Wohnungen mit sozialpädagogischer Nachbetreuung kombiniert, was zu hoher Wohnstabilität und sinkenden Rückfallquoten führt. Frankfurt sollte diese Erfahrungen aufgreifen und sich an den bundesweiten Ansätzen orientieren, um Wohnungslosigkeit nachhaltig zu verringern und die humanitäre Situation im öffentlichen Raum deutlich zu verbessern. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.01.2026, OF 1359/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 61 Beschluss: Die Vorlage OF 1317/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8010 2026 Anregung an den Magistrat OM 8011 2026 1. Die Vorlage OF 1317/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1359/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung SPD zu 2. GRÜNE, Linke und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)

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