Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Handhabung des Versammlungsrechts

Vorlagentyp: NRCDU
2 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag zum Versammlungsrecht fordert den Magistrat in Frankfurt auf, sich an das Grundgesetz zu halten und die Meinungs- sowie Versammlungsfreiheit zu gewährleisten. Hintergrund sind wiederholte und verfassungswidrige Verbote von politischen Versammlungen durch den Magistrat, die vom Verwaltungsgericht aufgehoben wurden. Der Antrag zielt darauf ab, den freien politischen und kulturellen Diskurs in Frankfurt zu fördern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Schulen und Bildung verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird dazu aufgefordert, sich bei der Handhabung des Versammlungsrechts in Frankfurt ab sofort an der grundgesetzlich in Art. 20 Abs. 3 GG verankerten Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz zu orientieren. Dies beinhaltet die Gewährleistung der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 GG und der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG in der Ausgestaltung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs.

Begründung

In den letzten Monaten wurden regelmäßig politische Versammlungen durch den Magistrat verboten. Hintergrund dieser Verbote war, dass dort politische Inhalte vertreten wurden, die vom Magistrat und vom Oberbürgermeister nicht geteilt wurden. Diese Demonstrationsverbote wurden regelmäßig durch das Verwaltungsgericht Frankfurt aufgehoben, da sie verfassungswidrig waren. Im Hinblick auf die sich mittlerweile verstetigte Verbotspraxis des Magistrats durch die Ordnungsdezernentin übte das Verwaltungsgericht scharfe Kritik an der Handhabung des Versammlungsrechts. So wurde der Stadt vom Gericht "strukturelle Grundrechtsmissachtung" und ein "Handeln losgelöst von verfassungsrechtlichen Vorgaben allein nach politischem Willen und Willkür" vorgeworfen. Eine derart vernichtende Kritik durch ein Gericht gegenüber der Exekutive stellt einen sehr außergewöhnlichen Vorgang dar und zeigt, wie sehr der freie politische und kulturelle Diskurs in Frankfurt in Gefahr ist. Der Magistrat ist an Recht und Gesetz gebunden. Hierzu gehört es, dass Maßstab der Verwaltungspraxis bei dem Umgang mit Demonstrationen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs Hessen zur Meinung- und Versammlungsfreiheit ist. Nicht relevant sind populistische Meinungen, die in der Gesellschaft verbreitet sind. Deren Diversität bringt es zwangsläufig mit sich, dass bei Versammlungen auch Menschen mit politisch problematischen, absurden, radikalen oder abstoßenden Meinungen teilnehmen. Dies ist in einer Demokratie bis zur Grenze der Strafbarkeit aber hinzunehmen und auch verkraftbar. Die Zulässigkeit einer Demonstration hängt nicht davon ab, ob die dort vertretenen Meinungen dem Oberbürgermeister, dem Magistrat oder dem Antisemitismusbeauftragten des Landes Hessen genehm sind. Zudem ist es nur eine logische Konsequenz, dass auch Menschen, die aus anderen Regionen der Welt zu uns zuwandern, ihre politischen Probleme und Konflikte mit nach Deutschland bringen und diese hier thematisieren. Der Magistrat ist offensichtlich nicht gewillt, die rechtlichen Realitäten zur Kenntnis zu nehmen. Die permanenten gerichtlichen Aufhebungen von Demonstrationsverboten bewirken keinerlei Lerneffekt. Stattdessen geriert die Stadt sich als Opfer der Justiz und verfällt bisweilen in Justizschelte, eine im Hinblick auf die Gewaltenteilung bedenkliche Praxis. Staatliche Institutionen, wie die Justiz, werden durch den Magistrat schlicht negiert. Dabei setzt das Verwaltungsgericht Frankfurt lediglich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um. Letztlich führt die Verbotskultur des Magistrats auch zu einer Verschwendung finanzieller Ressourcen. Sehenden Auges werden Verfahren geführt, bei denen ein Unterliegen für jeden Jurastudenten aus dem vierten Semester, der die Anfängervorlesung im Verfassungsrecht besucht hat, vorhersehbar ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 18. November 2025 brachte CDU diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.01.2026 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 41 · 26.01.2026
TO I, TOP 6
Abgelehnt
Die Vorlage NR 1446 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
BFF-BIG
Enthaltung:
AfD
Sonstige:
Gartenpartei (Prüfung und Berichterstattung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 46 · 29.01.2026
TO I, TOP 11
Abgelehnt
a) Die Vorlage NR 1446 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Dr. Schulz dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
BFF-BIG
Enthaltung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung