Temporäre Erdzwischenlagerung entlang der BAB 5 im Bereich von Kalbach und Riedberg
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Genehmigung zur Schüttung von Erdwällen an der A5 zur Reduzierung von Lärm durch die Nutzung von Überschussmassen. Dies soll Deponiekosten sparen und wirtschaftliche Transportwege bieten.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten eine Baugenehmigung mit naturschutzrechtlicher und wasserrechtlicher Prüfung zur Schüttung der Erdwälle für die geeigneten und verwertbaren Überschussmassen an der A5 im Bereich Kalbach zu erteilen, um eine Lärmreduzierung zu erreichen.
Begründung
Der Bericht des Magistrates und damit auch von Hessen Mobil weist deutlich eine mögliche Nutzung der Überschussmassen aus. Damit werden Deponiekosten gespart und kurze Transportwege sind wirtschaftlicher.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. April 2021STST 817Lärmschutz an der A 5 kann sogar profitabel seinStellungnahme
- 22. Mai 2025OFOF 615/12Erdaushub Riederwaldtunnel für den Bereich Kalbach und Riedberg entlang der BAB 5 verwenden, Bebauungspläne Nr. 840 und Nr. 803 Ä 4Ortsbeiratsantrag · CDU
- 23. Mai 2025OMOM 7005Erdaushub Riederwaldtunnel für den Bereich Kalbach und Riedberg entlang der BAB 5 verwenden, Bebauungspläne Nr. 840 und Nr. 803 Ä 4Direktanregung
- 10. November 2025STST 1854Erdaushub Riederwaldtunnel für den Bereich Kalbach und Riedberg entlang der BAB 5 verwenden, Bebauungspläne Nr. 840 und Nr. 803 Ä 4Stellungnahme
- 18. November 2025Sie sind hierOFOF 650/12Temporäre Erdzwischenlagerung entlang der BAB 5 im Bereich von Kalbach und RiedbergOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. November 2025OFOF 649/12Lärmschutzwall A 5 jetzt!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. Dezember 2025OAOA 585Lärmschutzwall A5 jetzt!Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.