Erdaushub Riederwaldtunnel für den Bereich Kalbach und Riedberg entlang der BAB 5 verwenden, Bebauungspläne Nr. 840 und Nr. 803 Ä 4
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Verwendung des Erdaushubs des Riederwaldtunnels für die Schüttung der Erdwälle an der A5 vorgeschlagen. Dies ist abhängig von der Verfügbarkeit geeigneter Überschussmassen und der Erfüllung baurechtlicher sowie naturschutzfachlicher Voraussetzungen. Die Realisierung des Lärmschutzwalls kann jedoch nicht kurzfristig in Aussicht gestellt werden.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Autobahn GmbH hat sich zu der Anregung wie folgt geäußert:
"Die verwendbaren Erdmassen des Aushubes für den Riederwaldtunnel sind zunächst zur Schüttung der in der Planfeststellung bezeichneten Erdwälle an der A5 zu nutzen. Diese Wälle haben eine Höhe von 4 Metern über Fahrbahnrand.
Im Fall, dass nach Umsetzung der planfestgestellten Maßnahmen noch weitere einbaufähige Überschussmassen vorhanden sind, könnten diese auch anderweitig verwendet werden. Die im weiteren Bauablauf anfallenden und diesbezüglich geeigneten und verwertbaren Überschussmassen könnten dann zur Schüttung der Erdwälle an der A5 im Bereich Kalbach Verwendung finden. Eine weitere Verwendung kann nur dann erfolgen, wenn - zusätzlich zu den Festlegungen des Bebauungsplanes - die baurechtlichen, die grundstücksrechtlichen und die naturschutzfachlichen Voraussetzungen vorliegen. Hierzu gehören zum Beispiel der Grunderwerb, die artenschutzrechtliche Genehmigung, die wasserrechtliche Genehmigung usw. Dies liegt in der Zuständigkeit der Stadt Frankfurt."
Die Realisierung des Lärmschutzwalls gemäß Bebauungsplan 840 kann der Magistrat allerdings mittelfristig nicht in Aussicht stellen. Es sind nach wie vor eine weitergehende Prüfung sowie die Beschaffung der baurechtlichen Voraussetzungen erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 12. April 2021STST 817Lärmschutz an der A 5 kann sogar profitabel seinStellungnahme
- 22. Mai 2025OFOF 615/12Erdaushub Riederwaldtunnel für den Bereich Kalbach und Riedberg entlang der BAB 5 verwenden, Bebauungspläne Nr. 840 und Nr. 803 Ä 4Ortsbeiratsantrag · CDU
- 23. Mai 2025OMOM 7005Erdaushub Riederwaldtunnel für den Bereich Kalbach und Riedberg entlang der BAB 5 verwenden, Bebauungspläne Nr. 840 und Nr. 803 Ä 4Direktanregung
- 10. November 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 239 WochenSTST 1854Erdaushub Riederwaldtunnel für den Bereich Kalbach und Riedberg entlang der BAB 5 verwenden, Bebauungspläne Nr. 840 und Nr. 803 Ä 4Stellungnahme
- 18. November 2025OFOF 650/12Temporäre Erdzwischenlagerung entlang der BAB 5 im Bereich von Kalbach und RiedbergOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. November 2025OFOF 649/12Lärmschutzwall A 5 jetzt!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. Dezember 2025OAOA 585Lärmschutzwall A5 jetzt!Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab