Lärmschutz an der A 5 kann sogar profitabel sein
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Lärmschutzmaßnahmen an der A 5 geschaffen. Eine Machbarkeitsstudie wird durchgeführt, um die zukünftigen Erfordernisse zu überprüfen. Die Ergebnisse könnten Anpassungen der Ausbauplanung nach sich ziehen.
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Thema Wohnen verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu den Punkten 1.-3. hat der Magistrat in der ST 1794/2020 abschließend Stellung genommen.
Zu 4. Mit den Bebauungsplänen - Nr. 803 Ä6 - Riedberg - Niederurseler Hang - Nr. 803 Ä4 - Riedberg - Altkönigblick - Nr. 840 - Lärmschutz an der A 5 westlich Kalbach wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen (Wall oder Wall-/Wand-Kombination) östlich der Autobahn 5 geschaffen.
Zu 5. Eine allgemeingültige Aussage zur möglichen Verwendung von Abbruchmaterial für den Bau von Lärmschutzwällen ist nicht möglich. Bauschutt aus Abbruchmaßnahmen kann mit sehr unterschiedlichen Stoffen belastet sein. Die Verwertungsmöglichkeit für Bauschutt hängt unter anderem vom Schadstoffgehalt sowie der Art des Schadstoffs ab. Diese Faktoren werden im Vorfeld eingehend untersucht. Grundsätzlich ist der Bau der Lärmschutzwälle im Bereich Kalbach von den weiteren Ausbauplanungen der BAB A5 abhängig. Aktuell führt Hessen Mobil eine Machbarkeitsstudie zur Überprüfung der zukünftigen Erfordernisse durch. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie liegt in der ersten Hälfte des Jahres 2021 vor. Die Ergebnisse der Studie können zu Anpassungen der bisherigen Ausbauplanung der BAB 5 führen und sich auf die Lage der Lärmschutzwälle auswirken. Abhängig von den Ergebnissen müssen die Realisierungsmöglichkeiten der Lärmschutzwälle überprüft und gegebenenfalls neu festgelegt werden. Eventuell werden auch Zwischenlösungen in Betracht gezogen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 12. April 2021Sie sind hierSTST 817Lärmschutz an der A 5 kann sogar profitabel seinStellungnahme
- 22. Mai 2025OFOF 615/12Erdaushub Riederwaldtunnel für den Bereich Kalbach und Riedberg entlang der BAB 5 verwenden, Bebauungspläne Nr. 840 und Nr. 803 Ä 4Ortsbeiratsantrag · CDU
- 23. Mai 2025OMOM 7005Erdaushub Riederwaldtunnel für den Bereich Kalbach und Riedberg entlang der BAB 5 verwenden, Bebauungspläne Nr. 840 und Nr. 803 Ä 4Direktanregung
- 10. November 2025Antwort des Magistrats · nach 239 WochenSTST 1854Erdaushub Riederwaldtunnel für den Bereich Kalbach und Riedberg entlang der BAB 5 verwenden, Bebauungspläne Nr. 840 und Nr. 803 Ä 4Stellungnahme
- 18. November 2025OFOF 650/12Temporäre Erdzwischenlagerung entlang der BAB 5 im Bereich von Kalbach und RiedbergOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. November 2025OFOF 649/12Lärmschutzwall A 5 jetzt!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. Dezember 2025OAOA 585Lärmschutzwall A5 jetzt!Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab