Lärmschutz an der A 5 kann sogar profitabel sein
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, über den Status der Bauplanung und des Flächenankaufs für den Lärmschutzwall westlich von Kalbach zu berichten. Die Nutzung von Abbruchresten aus anderen Bauprojekten könnte die Baukosten reduzieren und eine schnellere Fertigstellung ermöglichen.
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Thema Wohnen verfolgenFragen an den Magistrat
- Welche Flurstücke befinden sich bereits im Besitz der Stadt Frankfurt?
- Auf welche Flurstücke hat die Stadt darüber hinaus Zugriff (z. B. mittelbar über entsprechende Stiftungen)?
- Fehlen noch Flurstücke, die für den Bau benötigt werden?
- Besteht bereits Baurecht?
- Kann der Bau beschleunigt werden, wenn - ergänzend oder anstelle von Erdaushub aus dem Riederwaldtunnel - Abbruchreste von Bauprojekten in Frankfurt und Umgebung genutzt werden?
Begründung
Die Stellungnahme ST 1691 beschreibt, dass auch nach einem Baubeginn des Riederwaldtunnels der Aushub zunächst genutzt werden soll, um Lärmschutzwälle an anderer Stelle zu errichten. Gleichzeitig müssen bei Bauprojekten in Frankfurt und Umgebung häufig Abbruchreste teils über weite Strecken gefahren werden, um sie kostenpflichtig zu entsorgen. Eine Nutzung für den Lärmschutzwall Kalbach kann gleichzeitig die Baukosten des Lärmschutzwalls reduzieren oder sogar vollständig tragen als auch für einen früheren Baubeginn und schnellere Fertigstellung sorgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. Juni 2020 wurde diese Anfrage im Ortsbeirat eingebracht. Sie geht auf OF 29/12 zurück — Ortsbeiratsantrag von GRÜNE, beschlossen am 28. Mai 2021. Der Magistrat antwortete am 5. Oktober 2020 mit der Stellungnahme ST 1794. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 15 Wochen.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
- OFBezugOF 29/12 — Lärmschutzwall A 5 vorantreiben · Ortsbeiratsantrag
- OFBezugOF 615/12 — Erdaushub Riederwaldtunnel für den Bereich Kalbach und Riedberg entlang der BAB 5 verwenden, Bebauungspläne Nr. 840 und Nr. 803 Ä 4 · Ortsbeiratsantrag
- STFolgeST 1691 — Lärmschutz an der Autobahn 5 Kalbach-Riedberg · Stellungnahme
- STFolgeST 817 — Lärmschutz an der A 5 kann sogar profitabel sein · Stellungnahme