Lärmschutz an der A 5 kann sogar profitabel sein
Zusammenfassung
Der Magistrat äußert, dass es noch Abstimmungsbedarf mit Hessen Mobil gibt und bedauert, keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Es wird mitgeteilt, dass mehrere Flurstücke für den Bau noch im Privateigentum sind, während andere bereits im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main sind.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
In dieser Angelegenheit gibt es noch Abstimmungsbedarf mit Hessen Mobil. Der Magistrat bedauert es, folglich binnen der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Zu den Punkten 1. - 3. kann der Magistrat mitteilen, dass sich folgende für den Bau benötige Flurstücke noch im Privateigentum befinden: Gemarkung Kalbach, Flur 13, Flurstück 5 (nur teilweise) Gemarkung Kalbach, Flur 13, Flurstück 8 (nur teilweise) Gemarkung Kalbach, Flur 15, Flurstück 9 (nur teilweise) Gemarkung Kalbach, Flur 15, Flurstück 3 (nur teilweise) Gemarkung Kalbach, Flur 15, Flurstück 2/1 (nur teilweise) Gemarkung Kalbach, Flur 5, Flurstück 15 (nur teilweise) Alle weiteren für den Bau benötigten Grundstücke befinden sich bereits im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. Oktober 2020 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf V 1685 — Anfrage vom 19. Juni 2020.