Skip to main content

Lärmschutzwall A 5 vorantreiben

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

19.06.2020

Auskunftsersuchen

Lärmschutz an der A 5 kann sogar profitabel sein

Details im PARLIS V_1685_2020
05.10.2020

Stellungnahme des Magistrats

Lärmschutz an der A 5 kann sogar profitabel sein

Details im PARLIS ST_1794_2020
22.10.2020

Anregung Ortsbeirat

Kein zehnspuriger Ausbau der BAB 5 zwischen Friedberg und Nordwestkreuz

Details im PARLIS OA_618_2020
27.10.2020

Anregung Ortsbeirat

Verkehrswende umsetzen - kein zehnspuriger Ausbau der BAB 5 zwischen Friedberg und Nordwestkreuz

Details im PARLIS OA_627_2020
24.11.2020

Anregung Ortsbeirat

Kein weiterer Ausbau der A 5

Details im PARLIS OM_6903_2020
22.03.2021

Stellungnahme des Magistrats

Kein weiterer Ausbau der A 5

Details im PARLIS ST_683_2021
12.04.2021

Stellungnahme des Magistrats

Verkehrswende umsetzen – kein 10-spuriger Ausbau der BAB 5 zwischen Friedberg und Nordwestkreuz

Details im PARLIS ST_776_2021
12.04.2021

Stellungnahme des Magistrats

Kein zehnspuriger Ausbau der BAB 5 zwischen Friedberg und Nordwestkreuz

Details im PARLIS ST_778_2021
12.04.2021

Stellungnahme des Magistrats

Lärmschutz an der A 5 kann sogar profitabel sein

Details im PARLIS ST_817_2021
28.05.2021

Antrag Ortsbeirat

Lärmschutzwall A 5 vorantreiben

Details im PARLIS OF_29-12_2021
09.07.2021

Anregung Ortsbeirat

Lärmschutzwall A 5 vorantreiben

Details im PARLIS OM_584_2021
31.01.2022

Stellungnahme des Magistrats

Lärmschutzwall A 5 vorantreiben

Details im PARLIS ST_248_2022
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 584 entstanden aus Vorlage: OF 29/12 vom 28.05.2021 Betreff: Lärmschutzwall A 5 vorantreiben Vorgang: V 1685/20 OBR 12; ST 1794/20; OA 618/20 OBR 8; OA 627/20 OBR 7; OM 6903/20 OBR 6; ST 683/21; ST 776/21; ST 778/21; ST 817/21 Der Magistrat wird gebeten, zur Errichtung des Lärmschutzwalls entlang der A 5 die jeweils notwendigen Teile der folgenden Flurstücke in der Gemarkung Kalbach anzukaufen: - Flur 13, Flurstück 5; - Flur 13, Flurstück 8; - Flur 15, Flurstück 9; - Flur 15, Flurstück 3; - Flur 15, Flurstück 2/1; - Flur 5, Flurstück 15. Angesichts des vom Ortsbeirat 12 und anderen Ortsbeiräten abgelehnten zehn streifigen Ausbaus wird der Magistrat außerdem gebeten, übergangsweise schon mit Zwischenlösungen eines Lärmschutzes zu beginnen.

Begründung:

Die genannten Flurstücke fehlen noch für den Lärmschutzwall (ST 1794). Ein zehnstreifiger Ausbau widerspricht allen aktuellen Planungen zum Klimaschutz auf Stadt-, Landes- und Bundesebene. Der Bebauungsplan Nr. 840 ist rechtsgültig und kann umgesetzt werden. Zwischenlösungen können gemäß Stellungnahme ST 817 in Betracht gezogen werden. Die Ortsbeiräte 6 (OM 6903), 7 (OA 627) und 8 (OA 618) haben sich ebenfalls gegen einen zehnstreifigen Ausbau ausgesprochen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.06.2020, V 1685 Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1794 Anregung vom 22.10.2020, OA 618 Anregung vom 27.10.2020, OA 627 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6903 Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2021, ST 683 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 776 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 778 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 817 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 248 Beratung im Ortsbeirat: 12

Beratungsergebnisse:

5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 12