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Lärmschutzwall A 5 vorantreiben

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 12
3 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Flurstücke für den Lärmschutzwall entlang der A 5 zu erwerben und interimistische Lösungen für den Lärmschutz zu prüfen. Dies ist notwendig, da der zehnstreifige Ausbau abgelehnt wurde und die Flurstücke für die Umsetzung des Bebauungsplans fehlen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Status nicht sicher bestimmbar

Diese Vorlage stammt aus der vorherigen Wahlperiode. Aus den vorhandenen Daten lässt sich nicht zuverlässig erkennen, ob der für § 21 maßgebliche Beschluss schon vorlag.Warum?

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, zur Errichtung des Lärmschutzwalls entlang der A 5 die jeweils notwendigen Teile der folgenden Flurstücke in der Gemarkung Kalbach anzukaufen: - Flur 13, Flurstück 5; - Flur 13, Flurstück 8; - Flur 15, Flurstück 9; - Flur 15, Flurstück 3; - Flur 15, Flurstück 2/1; - Flur 5, Flurstück 15. Angesichts des vom Ortsbeirat 12 und anderen Ortsbeiräten abgelehnten zehn streifigen Ausbaus wird der Magistrat außerdem gebeten, übergangsweise schon mit Zwischenlösungen eines Lärmschutzes zu beginnen.

Begründung

Die genannten Flurstücke fehlen noch für den Lärmschutzwall (ST 1794). Ein zehnstreifiger Ausbau widerspricht allen aktuellen Planungen zum Klimaschutz auf Stadt-, Landes- und Bundesebene. Der Bebauungsplan Nr. 840 ist rechtsgültig und kann umgesetzt werden. Zwischenlösungen können gemäß Stellungnahme ST 817 in Betracht gezogen werden. Die Ortsbeiräte 6 (OM 6903), 7 (OA 627) und 8 (OA 618) haben sich ebenfalls gegen einen zehnstreifigen Ausbau ausgesprochen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Der Weg dieser Vorlage

Am 9. Juli 2021 richtete der Ortsbeirat diese Direktanregung an den Magistrat. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Der Magistrat antwortete am 31. Januar 2022 mit der Stellungnahme ST 248. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 29 Wochen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 12
Sitzung 5 · 29.10.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 6 · 26.11.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 7 · 21.01.2022
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 12

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