Kein zehnspuriger Ausbau der BAB 5 zwischen Friedberg und Nordwestkreuz
Zusammenfassung
Der Vorschlag fordert den Verzicht auf den zehnspurigen Ausbau der BAB 5 zwischen Friedberg und Nordwestkreuz, um den Individualverkehr und die damit verbundenen Schadstoffe und Lärm zu reduzieren. Dies steht im Einklang mit den Klimazielen der Stadt Frankfurt am Main.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Ein zehnspuriger Ausbau zur Förderung des Individualverkehrs entlang der Stadt Frankfurt am Main verbunden mit weiteren Schadstoffen und Lärm wird abgelehnt.
- Der Magistrat wird aufgefordert,
- a)alle Möglichkeiten auszuschöpfen, damit diese schwerwiegende Änderung der Planung verhindert wird;
- b)mitzuteilen, ob ihm trotz der Stellungnahme vom 06.03.2020 bereits die geänderte Planung bekannt war.
Begründung
Seit geraumer Zeit versucht die Politik gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern den Co2-Ausstoß und die Klimaziele durch Verringerung von u. a. Individualverkehr bis zum Jahr 2030 umzusetzen. Nun war Medienberichten zu entnehmen, dass entgegen dieser Zielsetzung das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eine Machbarkeitsstudie zum zehnspurigen Ausbau in Auftrag gegeben habe. Den Ortsbeiräten und Stadtverordneten liegt aktuell die Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 419, vor, die lediglich von einem achtspurigen Ausbau ausgeht. Auf der Seite von Hessen Mobil ist ebenfalls nur von einem achtspurigen Ausbau die Rede. Eine eigene Recherche hat ergeben, dass für die Erstellung eines Gutachtens durch Hessen Mobil als Auslober und Bauherr eine Studie zum zehnspurigen Ausbau in Auftrag gegeben wurde. Unser gemeinsames Ziel muss die Verringerung des Individualverkehrs sein. Es kann nicht zulasten der Bewohnerinnen und Bewohner von Frankfurt und des Rhein-Main-Gebietes eine planierte Betonschneise als Zukunftsprojekt dargestellt werden. Darüber hinaus stellt die Beauftragung eines Gutachtens ohne Einbeziehung der Ortsbeiräte sowie der Stadtverordnetenversammlung eine grobe Missachtung der parlamentarischen Gremien dar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. Oktober 2020 wurde diese Anregung im Ortsbeirat eingebracht. Sie geht auf OF 29/12 zurück — Ortsbeiratsantrag von GRÜNE, beschlossen am 28. Mai 2021. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.12.2020 im Verkehrsausschusses für erledigt erklärt. Der Magistrat antwortete am 12. April 2021 mit der Stellungnahme ST 778. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 25 Wochen.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) FRANKFURTER (= Annahme)