Lärmschutz entlang der A 5 vorantreiben
Zusammenfassung
Der Magistrat plant den Lärmschutz entlang der A 5 durch den Bau von Erdwällen und die Nutzung von Überschussmaterial aus dem Tunnel Riederwald. Die Machbarkeitsstudie zur Verbreiterung der A 5 wird die Auswirkungen des prognostizierten Bevölkerungswachstums auf die Verkehrsnachfrage untersuchen. Die Ergebnisse werden Ende 2020 erwartet und könnten Anpassungen an der Ausbauplanung nach sich ziehen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Nach Rücksprache mit Hessen Mobil nimmt der Magistrat wie folgt Stellung: Für das Projekt Tunnel Riederwald wurde der Planänderungsbeschluss zum Tunnel einschließlich Autobahndreieck Erlenbruch, Obere Ebene und Lärmschutz am 18.12.2019 unterzeichnet. Wenn die Auslegung im Frühjahr 2020 abgeschlossen und keine Klage mehr anhängig ist, schließen sich die Ausführungsplanung und ein EU-weites Vergabeverfahren an. Danach könnten die Bauarbeiten für das eigentliche Tunnelbauwerk Ende 2021 beginnen. Beim Aushub der Baugruben für den Riederwaldtunnel wird Material gewonnen, das wie folgt für den Bau der Lärmschutzwälle verwendet wird: Zunächst steht die Fertigstellung der im Jahr 2007 planfestgestellten Erdwälle östlich der A 5 zwischen dem Nordwestkreuz und der Urselbachtalbrücke sowie südlich der B 3 bei Bad Vilbel an. Die im weiteren Bauablauf anfallenden und diesbezüglich geeigneten und verwertbaren Überschussmassen könnten dann zur Schüttung der Erdwälle an der A 5 im Bereich Kalbach-Riedberg verwendet werden. Voraussetzung ist, dass die Planungen zum Ausbau der A 5 konkret vorliegen. Zudem muss baurechtlich geklärt sein, dass die Überschussmassen in dem beschriebenen Bereich auch im Einklang mit dem Bebauungsplan Nr. 840 eingesetzt werden dürfen. In die Bearbeitung des Vorentwurfes zur Verbreiterung der A 5 wurde eine Machbarkeitsstudie eingeschoben, um die Erreichbarkeit der Ausbauziele mit dem derzeitigen Entwurf zu überprüfen. Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (BPL) 2016 sieht für die BAB A 5 vom Nordwestkreuz Frankfurt bis zur Anschlussstelle Friedberg (also auch in dem hier betrachteten Bereich Kalbach-Riedberg) einen achtstreifigen Ausbau vor. Aufgrund der sich in jüngster Zeit abzeichnenden Wachstumsprognosen in der Rhein-Main-Region werden die planerischen Randbedingungen überprüft, bevor die Straßenbauverwaltung des Landes, Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement, in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ihre Planung fortsetzt. Das prognostizierte Bevölkerungswachstum und die damit verbundene Ausweisung zusätzlicher, teils großflächiger Siedlungsstrukturen insbesondere im Ballungsraum Rhein-Main, werden zu neuen Verkehrsbeziehungen und zu einer merklich höheren Verkehrsnachfrage führen. Es ist wichtig, diesen Sachverhalt in die Verkehrsprognose für das Jahr 2030 einzubeziehen und die Folgen für die Ausbauplanung der A 5 im Hinblick auf Verkehrsqualität und Verkehrssicherheit zu beurteilen. Die beschriebenen Aspekte und Auswirkungen werden in eine Machbarkeitsstudie für einen längeren Streckenabschnitt der A 5 von der Anschlussstelle Friedberg bis in die Nähe des Autobahnkreuzes Frankfurt (A 3) Eingang finden, um weitergehende Erkenntnisse für die weitere Planung zu gewinnen. Ergebnisse der Machbarkeitsstudie werden Ende 2020 erwartet und müssen dann mit dem Straßenbaulastträger der Autobahn bewertet werden. Das bedeutet: Die Ergebnisse können ggf. zu Anpassungen an der bisherigen Ausbauplanung führen. Nach Vorliegen der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie bedarf es einer Überprüfung des Baurechts aus dem Bebauungsplan Nr. 840 in Bezug auf die Lage der Lärmschutzwälle zum erforderlichen Ausbau der A 5. In Abhängigkeit vom Ergebnis dieser Prüfung sind die Möglichkeiten der Realisierung der Lärmschutzwälle zu erörtern und festzulegen. Aufgrund der zeitlichen Abhängigkeiten der Maßnahmen müssen gegebenenfalls auch Zwischenlösungen in Betracht gezogen werden. Die Überschussmassen aus dem Tunnel Riederwald zur Schüttung der Lärmschutzwälle stehen grundsätzlich auch für eine mögliche Zwischenlösung zur Verfügung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. März 2020 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf V 1499 — Anfrage vom 29. November 2019.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
- OABezugOA 605 — Verkehrswende umsetzen - kein 10-spuriger Ausbau der BAB 5 zwischen Friedberg und Nordwestkreuz · Anregung
- OABezugOA 618 — Kein zehnspuriger Ausbau der BAB 5 zwischen Friedberg und Nordwestkreuz · Anregung
- OABezugOA 627 — Verkehrswende umsetzen - kein zehnspuriger Ausbau der BAB 5 zwischen Friedberg und Nordwestkreuz · Anregung