Kein weiterer Ausbau der A 5
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, gegen den weiteren Ausbau der A 5 vorzugehen, da dies den Klimazielen entgegensteht. Stattdessen soll der Fokus auf den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene gelegt werden.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert, mit allen ihm möglichen Mitteln gegen einen weiteren Ausbau der A 5 vorzugehen.
Begründung
Es wurde bekannt, dass Hessen Mobil einen Ausbau der A 5 auf zehn Spuren zwischen Nordwestkreuz und Westkreuz sowie im weiteren Verlauf bis zum Frankfurter Kreuz auf zwölf Spuren untersucht. Wir alle wissen, dass der Individualverkehr in Zukunft nur deutlich eingeschränkter stattfinden kann als bisher. Die Klimaziele können nicht mit immer weiteren gefahrenen Kilometern erfüllt werden. Nicht der weitere Ausbau der Autobahnen, sondern der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und Anreize zum Umsteigen vom Auto auf den ÖPNV und das Fahrrad sind die Zukunft des Verkehrs. Im Übrigen sollte der Güterverkehr vermehrt auf die Schienen verlagert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. November 2020OFOF 1418/6Kein weiterer Ausbau der A 5Ortsbeiratsantrag · SPD
- 24. November 2020Sie sind hierOMOM 6903Kein weiterer Ausbau der A 5Direktanregung
- 22. März 2021Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 683Kein weiterer Ausbau der A 5Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats