Lärmschutz an der Autobahn 5 für Kalbach-Riedberg
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 280 entstanden aus Vorlage: OF 41/12 vom 18.06.2016
Betreff: Lärmschutz an der Autobahn 5 für Kalbach-Riedberg Vorgang: OA 438/13 OBR 12; Beschl. d. Stv.-V., § 3962/13 Der Magistrat wird gebeten, entsprechend der Anregung des Ortsbeirats 12 (OA 438 vom 01.11.2013) und des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung (§ 3962 vom 12.12.2013), die bisher noch nicht beantwortet ist , den Prüfungsauftrag zum Bau eines Zwischenlagers für Erdaushub, ersatzweise für den geplanten Lärmschutzwall, abzuschließen. Im Hinblick auf die aktuellen Aussagen des Bundesverkehrswegeplans, in dem ein Ausbau der A 5 mit begleitendem Lärmschutzwall auf die Zeit nach 2030 verschoben wird, sind Lösungen zu finden, um in kürzerer Zeit den für den Stadtteil Kalbach-Riedberg dringend benötigten Lärmschutz zu schaffen.
Begründung: Für den entlang der A 5 im Bereich Kalbach geplanten Lärmschutzwall besteht seit dem Jahr 2008 Planungsrecht. Bereits 2009 hat der Magistrat entlang der A 5 Grundstücke erworben, auf denen ab 2012 ein Lärmschutzwall errichtet werden sollte. Dieses Projekt wurde gestoppt und damit scheint die Verwirklichung des Lärmschutzwalls in weite Ferne gerückt zu sein. Das Beispiel des Baugebiets Riedberg und der dort mit einer Zwischenlagerung entstandene Lärmschutzwall zeigen Wege auf, wie der im Stadtgebiet in größerem Umfang entstehende Erdaushub zur Vorbereitung eines Lärmschutzwalls genutzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Juni 2016OFOF 41/12Lärmschutz an der Autobahn 5 für Kalbach-RiedbergOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 1. Juli 2016Sie sind hierOMOM 280Lärmschutz an der Autobahn 5 für Kalbach-RiedbergDirektanregung
- 29. August 2016STST 1137Lärmschutz an der Autobahn 5 für Kalbach-RiedbergStellungnahme
- 27. Februar 2017STST 483Lärmschutz an der Autobahn 5 für Kalbach-RiedbergStellungnahme
- 10. Juli 2017STST 1202Lärmschutz an der Autobahn 5 Kalbach-RiedbergStellungnahme
- 18. Dezember 2017STST 2445Lärmschutz an der Autobahn 5 Kalbach-RiedbergStellungnahme
- 3. September 2018Antwort des Magistrats · nach 115 WochenSTST 1691Lärmschutz an der Autobahn 5 Kalbach-RiedbergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats