Lärmschutz an der Autobahn 5 Kalbach-Riedberg
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Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1202
Betreff: Lärmschutz an der Autobahn 5 Kalbach-Riedberg Vorgang: OM 280/16 OBR 12, l. ST 483/17 Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist, keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Wie bereits in der Stellungnahme vom 27.02.2017 (ST 483) mitgeteilt, ist eine erneute Aktualisierung der Planungsgrundlagen aufgrund von Terminverschiebungen und gesetzlichen Anforderungen an die Baurechtsunterlagen erforderlich. Dies hat die Aufstellung weiterer Fachplanungen zur Folge, die das ganze Jahr 2017 in Anspruch nehmen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 10. Juli 2017 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 2707 — Direktanregung vom 26. Januar 2018.