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Lärmschutz an der Autobahn 5 für Kalbach-Riedberg

Vorlagentyp: STMagistrat

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Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 483

Betreff: Lärmschutz an der Autobahn 5 für Kalbach-Riedberg Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Zwischen Hessen Mobil und der Stadt Frankfurt am Main wurden Abstimmungsgespräche geführt, die eine Teilerrichtung des Lärmschutzwalls aus Aushubmaterial von der Baumaßnahme Riederwaldtunnel vorsehen. Der Lärmschutzwall soll so gebaut werden, dass er lärmschützende Wirkung für Kalbach erzielt und mit dem Ausbau der BAB 5 erhöht werden kann. Es wurde daher vereinbart, dass die für Hessen Mobil tätige Arbeitsgemeinschaft auf Grundlage des Vorentwurfes einen Zwischenzustand für den Lärmschutzwall plant. Nur so ist gewährleistet, dass es eine konsistente Planung gibt, die alle Zwischenzustände, also auch den teilerrichteten Lärmschutzwall, berücksichtigt. Die Entwurfsplanung von Hessen Mobil befindet sich derzeit in Bearbeitung. Im Zusammenhang mit der Aufstellung und Beschlussfassung für den aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2030 waren in dieser Planungsphase noch intensive Abstimmungen mit dem Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) zu führen. Innerhalb der Entwurfsplanung hat es in der Zwischenzeit Abstimmungstermine mit den für die Landwirtschaft zuständigen Ansprechpartnern gegeben. Im Ergebnis wird die Entwurfsplanung in allen hierfür erforderlichen Fachplanungen derzeit im Detail weiterverfolgt. In 2017 sind aufgrund der eingetretenen Terminverschiebungen und der gesetzlichen Anforderungen an die Baurechtsunterlagen nochmals Aktualisierungen von Planungsgrundlagen sowie die Aufstellung weiterer Fachplanungen erforderlich, die das ganze Jahr in Anspruch nehmen werden. In Abhängigkeit der Vorlage des Sichtvermerks des BMVI und nach Einarbeitung der aktualisierten Planungsgrundlagen könnte das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der BAB 5 in 2018 eingeleitet werden. Der Lärmschutzwall ist Bestandteil dieses Vorhabens. Die ursprünglich für die in der zweiten Jahreshälfte 2016 geplanten gemeinsamen Projekt-gespräche verschieben sich entsprechend.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab

Der Weg dieser Vorlage

Am 27. Februar 2017 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 280 — Direktanregung vom 1. Juli 2016.

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