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Lärmschutz an der Autobahn 5 Kalbach-Riedberg

Vorlagentyp: STMagistrat
115 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1691

Betreff: Lärmschutz an der Autobahn 5 Kalbach-Riedberg Der Magistrat hat mit Hessen Mobil Kontakt aufgenommen und folgende Stellungnahme erhalten: Das prognostizierte Bevölkerungswachstum und die damit verbundene Ausweisung zusätzlicher, teils großflächiger Siedlungsstrukturen, insbesondere im Ballungsraum Rhein-Main, führen zu neuen Verkehrsbeziehungen und zu einer merklich höheren Verkehrsnachfrage. Dieser Sachverhalt ist in die Verkehrsprognose für das Jahr 2030 einzubeziehen. Außerdem sind die Folgen für die Ausbauplanung der A 5 im Hinblick auf Verkehrsqualität und Verkehrssicherheit zu beurteilen. Die beschriebenen Aspekte und Auswirkungen werden in einer Machbarkeitsstudie für einen längeren Streckenabschnitt der A 5 von der Anschlussstelle Friedberg bis in die Nähe des Autobahnkreuz Frankfurt (A 3) berücksichtigt, um weitergehende Erkenntnisse für die weitere Planung zu gewinnen. Erste Ergebnisse aus dieser Machbarkeitsstudie sind frühestens Ende 2019 zu erwarten. Das bedeutet, dass die Ergebnisse der Studie gegebenenfalls zu Anpassungen der bisherigen Ausbauplanung führen. Zum aktuellen Stand des Lärmschutzwalls: Die Erdwallschüttungen östlich der A 5 im Bereich Kalbach-Riedberg sollen mit Überschussmassen aus dem Bau des Riederwaldtunnels erfolgen. Daher besteht neben dem erforderlichen Baurecht für die Erdwälle in diesem Bereich auch ein zeitlicher Zusammenhang und eine Abhängigkeit mit der Maßnahme A 66, "Tunnel Riederwald". Für dieses Projekt wird derzeit die Anhörung für das Planänderungsverfahren "Tunnel" durch das Regierungspräsidium Darmstadt durchgeführt. Der Planfeststellungsbeschluss für das Planänderungsverfahren "Tunnel" wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2019 erwartet. Damit ist der Baubeginn für die eigentliche Tunnelmaßnahme frühestens im Jahr 2020 möglich. Mit den im Zuge des Aushubs der Baugruben anfallenden Überschussmassen, die für die Lärmschutzwälle geeignet sind, erfolgt zunächst die Fertigstellung der im Jahr 2007 planfestgestellten Erdwälle östlich der A 5 zwischen dem Nordwestkreuz und der Urselbachtalbrücke Aufgrund der von Hessen Mobil dargestellten Zusammenhänge sieht die Stadt Frankfurt aktuell keine Möglichkeit den zeitlichen Ablauf zu beschleunigen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Juni 2016OFOF 41/12Lärmschutz an der Autobahn 5 für Kalbach-RiedbergOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 1. Juli 2016OMOM 280Lärmschutz an der Autobahn 5 für Kalbach-RiedbergDirektanregung
  3. 29. August 2016STST 1137Lärmschutz an der Autobahn 5 für Kalbach-RiedbergStellungnahme
  4. 27. Februar 2017STST 483Lärmschutz an der Autobahn 5 für Kalbach-RiedbergStellungnahme
  5. 10. Juli 2017STST 1202Lärmschutz an der Autobahn 5 Kalbach-RiedbergStellungnahme
  6. 18. Dezember 2017STST 2445Lärmschutz an der Autobahn 5 Kalbach-RiedbergStellungnahme
  7. 3. September 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 115 Wochen
    STST 1691Lärmschutz an der Autobahn 5 Kalbach-Riedberg
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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