Lärmschutz an der A 5 kann sogar profitabel sein
Begründung
profitabel sein Der Magistrat wird gebeten, über den Status der Bauplanung und des Flächenankaufs für den Lärmschutzwall westlich von Kalbach (Bebauungsplan B840) zu berichten: - Welche Flurstücke befinden sich bereits im Besitz der Stadt Frankfurt - Auf welche Flurstücke hat die Stadt darüber hinaus Zugriff (z. B. mittelbar über entsprechende Stiftungen) - Fehlen noch Flurstücke, die für den Bau benötigt werden? - Besteht bereits Baurecht? - Kann der Bau beschleunigt werden, wenn - ergänzend oder an Stelle von Erdaushub aus dem Riederwaldtunnel - Abbruchreste von Bauprojekten in Frankfurt und Umgebung genutzt werden? Begründung: Die ST 1691-2018 beschreibt, dass auch nach einem Baubeginn des Riederwaldtunnels der Aushub zunächst genutzt werden soll, um Lärmschutzwälle an anderer Stelle zu errichten. Gleichzeitig müssen bei Bauprojekten in Frankfurt und Umgebung häufig Abbruchreste teils über weite Strecken gefahren werden um sie zu kostenpflichtig entsorgen. Eine Nutzung für den Lärmschutzwall Kalbach kann gleichzeitig die Baukosten des Lärmschutzwalls reduzieren oder sogar vollständig tragen, als auch für einen früheren Baubeginn und schnellere Fertigstellung sorgen.