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Ortsbeiräte
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Kommunikation Baumaßnahmen

Vorlagentyp: OFCDU
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat beschließt, dass der Magistrat alle zuständigen Ämter anweist, Baumaßnahmen im öffentlichen Raum mindestens zwei bis vier Wochen vorher zu kommunizieren. Dies soll durch Anschreiben an Anwohner, Aushänge an öffentlichen Orten und Baustellenschilder geschehen. Ziel ist es, die Bürger rechtzeitig zu informieren und die Verkehrsverhältnisse besser zu koordinieren.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, alle Ämter, die für die Genehmigung sowie die Durchführung von Baumaßnahmen im öffentlichen Raum verantwortlich sind, anzuweisen, diese mit einem Vorlauf von mindestens zwei, bestenfalls vier Wochen zu kommunizieren.

Diese Kommunikation soll umfassen

Anschreiben an die unmittelbar und mittelbar betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner

Aushänge an öffentlichen Orten

Nachricht an den Ortsbeirat

Aushänge an den Bushaltestellen, falls diese von den Maßnahmen betroffen sind

Baustellenschilder mit Beschreibung der Maßnahme und Zeitablauf.

Begründung

Ende Oktober herrschte plötzlich Verkehrschaos in Nieder-Erlenbach. Neben einer rechtzeitig angekündigten und bekannten Maßnahme der Stadtentwässerung wurde eine zweite Baustelle errichtet, die aufgrund einer Sperrung von Straßenbereichen eine weitreichende Änderung der Verkehrs- und Wegebeziehungen im Stadtteil nach sich zog. Weder betroffene Anwohnerinnen und Anwohner wurden rechtzeitig informiert, noch wusste der Ortsbeirat hier Bescheid. Da die Busse andere Routen nehmen mussten, standen ÖPNV Nutzerinnen und Nutzer unverrichteter Dinge an nicht mehr angefahrenen Haltestellen. Gleiches Spiel zeigte sich wieder als die Maßnahme beendet war und die regulären Bushaltestellen angefahren wurden, an der provisorischen Haltestelle jedoch kein Aushang zu sehen war. Leider ist es nicht das erste Mal, dass öffentliche Baumaßnahmen oder private, aber von der öffentlichen Hand genehmigten Maßnahmen im öffentlichen Raum schlecht bis gar nicht kommuniziert wurden. Dies verstärkt den Eindruck einer nicht reibungslos laufenden Verwaltung und schafft schlechterdings Politikverdrossenheit durch schwindendes Vertrauen in die staatlichen Strukturen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. November 2025Sie sind hier
    OFOF 219/13Kommunikation Baumaßnahmen
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 2. Dezember 2025OMOM 7839Kommunikation BaumaßnahmenDirektanregung
  3. 23. März 2026Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 524Kommunikation BaumaßnahmenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 13
Sitzung 43 · 02.12.2025
TO I, TOP 7
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 7839 2025 Die Vorlage OF 219/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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