Kommunikation Baumaßnahmen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beschließt, dass der Magistrat alle zuständigen Ämter anweist, Baumaßnahmen im öffentlichen Raum mindestens zwei bis vier Wochen vorher zu kommunizieren. Dies soll durch Anschreiben an Anwohner, Aushänge an öffentlichen Orten und Baustellenschilder geschehen. Ziel ist es, die Bürger rechtzeitig zu informieren und die Verkehrsverhältnisse besser zu koordinieren.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, alle Ämter, die für die Genehmigung sowie die Durchführung von Baumaßnahmen im öffentlichen Raum verantwortlich sind, anzuweisen, diese mit einem Vorlauf von mindestens zwei, bestenfalls vier Wochen zu kommunizieren.
Diese Kommunikation soll umfassen
Anschreiben an die unmittelbar und mittelbar betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner
Aushänge an öffentlichen Orten
Nachricht an den Ortsbeirat
Aushänge an den Bushaltestellen, falls diese von den Maßnahmen betroffen sind
Baustellenschilder mit Beschreibung der Maßnahme und Zeitablauf.
Begründung
Ende Oktober herrschte plötzlich Verkehrschaos in Nieder-Erlenbach. Neben einer rechtzeitig angekündigten und bekannten Maßnahme der Stadtentwässerung wurde eine zweite Baustelle errichtet, die aufgrund einer Sperrung von Straßenbereichen eine weitreichende Änderung der Verkehrs- und Wegebeziehungen im Stadtteil nach sich zog. Weder betroffene Anwohnerinnen und Anwohner wurden rechtzeitig informiert, noch wusste der Ortsbeirat hier Bescheid. Da die Busse andere Routen nehmen mussten, standen ÖPNV Nutzerinnen und Nutzer unverrichteter Dinge an nicht mehr angefahrenen Haltestellen. Gleiches Spiel zeigte sich wieder als die Maßnahme beendet war und die regulären Bushaltestellen angefahren wurden, an der provisorischen Haltestelle jedoch kein Aushang zu sehen war. Leider ist es nicht das erste Mal, dass öffentliche Baumaßnahmen oder private, aber von der öffentlichen Hand genehmigten Maßnahmen im öffentlichen Raum schlecht bis gar nicht kommuniziert wurden. Dies verstärkt den Eindruck einer nicht reibungslos laufenden Verwaltung und schafft schlechterdings Politikverdrossenheit durch schwindendes Vertrauen in die staatlichen Strukturen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. November 2025Sie sind hierOFOF 219/13Kommunikation BaumaßnahmenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 2. Dezember 2025OMOM 7839Kommunikation BaumaßnahmenDirektanregung
- 23. März 2026Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 524Kommunikation BaumaßnahmenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme