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Kommunikation Baumaßnahmen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 13
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Es wird vorgeschlagen, dass der Magistrat alle zuständigen Ämter anweist, Baumaßnahmen im öffentlichen Raum frühzeitig, mit einem Vorlauf von mindestens zwei, bestenfalls vier Wochen, zu kommunizieren. Dies geschieht, um die Anwohner und den Ortsbeirat rechtzeitig über geplante Baumaßnahmen zu informieren und um Verkehrschaos zu vermeiden.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, alle Ämter, die für die Genehmigung sowie die Durchführung von Baumaßnahmen im öffentlichen Raum verantwortlich sind, anzuweisen, diese mit einem Vorlauf von mindestens zwei, bestenfalls vier Wochen zu kommunizieren.

Diese Kommunikation soll umfassen:

a) Anschreiben an die unmittelbar und mittelbar betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner;

b) Aushänge an öffentlichen Orten;

c) Nachricht an den Ortsbeirat;

d) Aushänge an den Bushaltestellen, falls diese von den Maßnahmen betroffen sind und

e) Baustellenschilder mit Beschreibung der Maßnahme und Zeitablauf.

Begründung

Ende Oktober herrschte plötzlich Verkehrschaos in Nieder-Erlenbach. Neben einer rechtzeitig angekündigten und bekannten Maßnahme der Stadtentwässerung wurde eine zweite Baustelle errichtet, die aufgrund einer Sperrung von Straßenbereichen eine weitreichende Änderung der Verkehrs- und Wegebeziehungen im Stadtteil zur Folge hatte. Weder wurden die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner rechtzeitig informiert, noch wurde der Ortsbeirat vorher in Kenntnis gesetzt. Da die Busse andere Routen fahren mussten, standen Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV unverrichteter Dinge an nicht mehr angefahrenen Haltestellen und warteten vergeblich. Gleiches Spiel zeigte sich erneut, als die Maßnahme beendet war und die regulären Bushaltestellen wieder angefahren wurden, an der provisorischen Haltestelle jedoch kein Aushang bezüglich des Wegfalls zu sehen war. Leider ist es nicht das erste Mal, dass öffentliche Baumaßnahmen oder private, aber von der öffentlichen Hand genehmigte Maßnahmen im öffentlichen Raum schlecht bis gar nicht kommuniziert wurden. Dies verstärkt den Eindruck einer nicht reibungslos laufenden Verwaltung und schafft Politikverdrossenheit durch schwindendes Vertrauen in die staatlichen Strukturen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. November 2025OFOF 219/13Kommunikation BaumaßnahmenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 2. Dezember 2025Sie sind hier
    OMOM 7839Kommunikation Baumaßnahmen
    Direktanregung
  3. 23. März 2026Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 524Kommunikation BaumaßnahmenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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