Maßnahmen zur Personalgewinnung und -bindung von pädagogischem Personal im Förderbereich des Stadtschulamtes (Amt 40) sowie bei Kita Frankfurt (Betrieb 48)
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main plant Maßnahmen zur Personalgewinnung und -bindung von pädagogischem Personal im Förderbereich. Hintergrund ist der Fachkräftemangel im Bildungsbereich, insbesondere im Bereich der Erziehung. Durch verbesserte Bezahlung soll die Attraktivität der Berufsgruppe gesteigert und qualifiziertes Personal gesichert werden.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBeschlussvorschlag
- Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Stadt Frankfurt am Main und Träger der freien Jugendhilfe zunehmend Schwierigkeiten haben, geeignetes pädagogisches Personal für Bildungs- und Erziehungsaufgaben zu gewinnen und zu binden, weshalb eine Besserbezahlung des pädagogischen Personals erforderlich ist.
- Es wird ferner zur Kenntnis genommen, dass das Präsidium des Kommunalen Arbeitgeberverbandes (KAV) in seiner Sitzung vom 02.07.2024 beschlossen hat, die Möglichkeit der Einführung einer Arbeitsmarktzulage (auch für Beschäftigtengruppen) bis zum 31.12.2028 zu verlängern. Unabhängig von diesem Beschluss mit befristeter Geltungsdauer besteht die Möglichkeit, Zulagen auch über die Geltungsdauer hinaus unbefristet zu gewähren.
- Um die Anwerbung und Bindung des pädagogischen Personals zu verbessern, wird zunächst für die Dauer von fünf Jahren eine Arbeitsmarktzulage für das pädagogische Personal der Stadt Frankfurt am Main im Bereich Kinderbetreuung und bei den Freien Trägern beschlossen. Der entsprechende Zuschuss für pädagogisches Personal bei den Trägern der freien Jugendhilfe erfolgt, sofern und soweit dies nicht §§ 3f. und 74ff. SGB VIII widerspricht.
- Die Arbeitsmarktzulage für pädagogisches Personal wird - mit einem Widerrufsvorbehalt bei Wegfall des Kriteriums der Personalgewinnungs- und -bindungsschwierigkeiten - zunächst befristet bis 31.12.2030 - unter folgenden Rahmenbedingungen gewährt: 1. Gewährung einer Arbeitsmarktzulage an alle Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes (SuE) in der Kinderbetreuung von Eingruppierung S 8b bis S 12 TVöD sowie die Leitungen und stellvertretende Leitungen im städtischen Dienst in Höhe von 200 € (brutto) monatlich , 2. Gewährung einer Arbeitsmarktzulage an städtisches hauswirtschaftliches Personal in Kindertagesstätten und schulpädagogischer Betreuung bis Entgeltgruppe 4 TVöD in Höhe von 100 € (brutto) monatlich, 3. Gewährung einer Arbeitsmarktzulage an städtische Hilfskräfte (Entgeltgruppe S 4 TVöD) in der Kinderbetreuung in Höhe von 100 € (brutto) monatlich , 4. Gewährung einer einmaligen Prämie in Höhe von 400 € (brutto) an städtische Nachwuchskräfte nach erfolgreichem Abschluss mit staatlicher Anerkennung analog § 17 Abs. 1 Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD), 5. Zweckgebundene Zuschussgewährung an alle Träger der freien Jugendhilfe, die Kindertagesstätten betreiben und kommunale pädagogische Angebote in Schulen ausführen, für ihre Beschäftigten vergleichbar der Eingruppierung S 8b bis S 12 TVöD sowie für ihre Leitungen und stellvertretenden Leitungen in Höhe von 200 € (brutto) monatlich, 6. Zweckgebundene Zuschussgewährung an alle Träger der freien Jugendhilfe, die Kindertagesstätten betreiben und kommunale pädagogische Angebote in Schulen ausführen, für ihr hauswirtschaftliches Personal vergleichbar Entgeltgruppe 4 TVöD in Höhe von 100 € (brutto) monatlich, 7. Zweckgebundene Zuschussgewährung an alle Träger der freien Jugendhilfe, die Kindertagesstätten betreiben und kommunale pädagogische Angebote in Schulen ausführen für ihre Hilfskräfte (vergleichbar Entgeltgruppe S 4 TVöD) in der Kinderbetreuung in Höhe von 100 € (brutto) monatlich, 8. Zweckgebundene Zuschussgewährung an alle Träger der freien Jugendhilfe, die Kindertagesstätten betreiben und kommunale pädagogische Angebote in Schulen ausführen, für ihre Nachwuchskräfte nach erfolgreichem Abschluss mit staatlicher Anerkennung für eine einmalige Prämie in Höhe von 400 € (brutto). 9. Eine Dynamisierung der Arbeitsmarktzulage bzw. der zweckgebundenen Zuschussgewährung erfolgt ab 01.01.2027 orientiert an der prozentualen Tarifsteigerung basierend auf der Erhöhung des Tabellendurchschnitts der SuE-Tabelle. Eine Teilzeitbeschäftigung ist im Rahmen der Betragsfestsetzung zu berücksichtigen. Bei Änderung der individuellen Wochenarbeitszeit erhöht oder mindert sich die Zulage entsprechend. Die Arbeitsmarktzulagen und die Abschlussprämie sowie die entsprechenden Zuschüsse werden pro Person nur einmal gewährt.
- Es dient zur Kenntnis, dass der Jugendhilfeausschuss gemäß § 71 Abs. 4 SGB VIII in seiner nächsten Sitzung beteiligt wird.
- Es dient zur Kenntnis, dass im Entwurf des Haushaltsplans 2026 zur Finanzierung der Arbeitsmarktzulage und der Zuschüsse rd. 25 Mio. € p. a. im Budget des Dezernats XI, PB 20 veranschlagt sind (2026: PG 20.01 Gr. 71 2,48 Mio. €, PG 20.2 Gr. 71 6,64 Mio. €, PG 20.3 Gr. 71 15,89 Mio. €). Die ab 2027 wirksame Dynamisierung der Zulage führt zu Mehraufwendungen gegenüber der o. g. Veranschlagung, welche innerhalb der Dezernatsbudgets zu decken sind.
- Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt mit Rechtskraft des Haushalts 2026 rückwirkend zum 01.01.2026. Die Dezernate VI und XI werden beauftragt, zu gegebener Zeit das Erforderliche zu veranlassen.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Folgen des Fachkräftemangels sind deutlich zu spüren, vorrangig im Bildungsbereich und hier insbesondere bei den pädagogischen Fachkräften. Die Gründe liegen einerseits in der demographischen Entwicklung mit einer zunehmenden Differenz zwischen Abgängen (Verrentung) und Zugängen im Arbeitsfeld, sowie dem weiter stattfindenden Ausbau des Betreuungsangebots, insbesondere im schulischen Ganztag.
Das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales nennt in seiner Arbeitsmarkt- und Berufsprognose für ganz Hessen ein Fachkräftedefizit von 13% im Bereich Erziehung, Sozialarbeit und Heilerziehungspflege bis 2028 (Quelle: https://www.iwak-frankfurt.de/wp-content/uploads/2023/01/Prognosebericht-auf-Lan desebene-bis-2028.pdf).
Die Bertelsmann-Stiftung beziffert diesen Bedarf in ihrem Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule 2023 auf bis zu 20.600 Personen bis 2030, ebenfalls für ganz Hessen (Quelle: https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/PicturePark/2023-12/Kita-Fac hkraefte-Radar_2023.pdf) Mit der Bertelsmann-Stiftung wird derzeit ein Fachkräfteradar mit entsprechenden Prognosen für die Stadt Frankfurt am Main erstellt.
Zudem gilt ab 2026 die Einführung des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG). Die Stadt Frankfurt am Main arbeitet seit vielen Jahren an dem Prozess der guten Überleitung und Erfüllung des Ganztagesanspruchs.
Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, die Zahlungsverbesserung auf alle "am Kind tätigen" pädagogischen Mitarbeiter:innen zu beziehen, d. h. sowohl auf städtische Mitarbeitende als auch auf Beschäftigte bei Trägern der freien Jugendhilfe. Der Fokus liegt hierbei auf der direkten Tätigkeit am Kind und bezieht folgende Träger ein: Kita Frankfurt (Eigenbetrieb 48) sowie Träger der freien Jugendhilfe, die durch die Stadt Frankfurt am Main gefördert werden.
Die Arbeitsmarktzulage stellt eine Möglichkeit dar, durch bessere Bezahlung die Attraktivität der Berufsbilder im pädagogischen Bereich zu steigern (Fachkräftegewinnung) sowie qualifizierte Fachkräfte der verschiedenen Träger der Kindertagesbetreuung in der Stadt Frankfurt am Main zu halten (Fachkräftebindung).
Der durch die Bezahlungsverbesserungen begünstigte Personenkreis beinhaltet alle Menschen die in entsprechenden Kinderbetreuungseinrichtungen mit Kindern arbeiten.
Die fachliche, wirtschaftliche sowie personelle Autonomie der Träger der freien Jugendhilfe und das Gebot der partnerschaftlichen Zusammenarbeit der Träger öffentlicher und freier Jugendhilfe, §§ 3f., 74ff. SGB VIII, hat bei ca. 170 freien Trägern in der Stadt Frankfurt eine besondere Bedeutung. Dies betrifft sämtliche Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII, von Kindertageseinrichtungen über Ganztagesangebote. Das Nähere zur Umsetzung und Sicherstellung der zweckgemäßen Mittelverwendung für die Mitarbeiter regelt eine städtische Dienstanweisung/Verwaltungsrichtlinie nach Abstimmung mit den Trägern.
Mit diesen finanziellen Maßnahmen kann in künftigen Stellenausschreibungen geworben werden. Dies erhöht die Attraktivität der Stadt Frankfurt am Main auf dem Arbeitsmarkt.
Die vorstehenden Regelungen finden ausdrücklich befristet Anwendung. Rechtzeitig vor Ablauf der Befristung (31.12.2030) sollte im Rahmen einer Evaluierung der Erfolg der Maßnahmen überprüft werden.
Die Beteiligungsrechte nach dem HGlG, HPVG und SGB IX werden gewahrt.
B. Alternativen
Das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales nennt in seiner Arbeitsmarkt- und Berufsprognose für ganz Hessen ein Fachkräftedefizit von 13% im Bereich Erziehung, Sozialarbeit und Heilerziehungspflege bis 2028.
C. Lösung
Auf Basis der geltenden Beschlusslage des KAVs werden die vorstehend beschriebenen Bezahlungsverbesserungen umgesetzt.
Die Gewährung einer Arbeitsmarktzulage fügt sich gut in die bereits bestehenden Maßnahmen der Arbeitgeberin Stadt Frankfurt am Main ein und stellt ein Leistungspaket dar, welches eine hohe Attraktivität für Arbeitnehmende aufweist.
Die Stadt Frankfurt am Main sichert mit einem hohen Anspruch an Qualität bereits schon jetzt sehr gute Arbeitsbedingungen:
- Bezahlung nach S 8b TVöD-SuE (keine Leitungen)
- Fachkraftfaktor aufgestockt
- Reduzierung der Gruppengrößen in Kitas
- Mittelbare pädagogische Arbeit derzeit bei 6,5 Wochenstunden
- Leitungsfreistellung vor gesetzlichem Auftrag
- Konzeptionelle Vielfalt (Sprachen, Bewegung, Ernährung, Kunst, Kultur etc.)
- Besonderer Förderauftrag (BeFö) für Kitas mit besonderen sozialräumlichen Belastungsfaktoren
- Kinder- und Familienzentren mit Schwerpunkt early excellence Ansatz
- Frankfurt denkt und arbeitet inklusiv über die Landesrahmenvereinbarung hinaus.
- Frankfurt schützt Kinder! Kinderschutz und Gewaltschutzkonzepte werden gelebt.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- a)☐ Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlichvorgeschriebenFolgende Formist vorgeschrieben:
- b)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wirdvorgeschlagenKurzeBeschreibung (2 - 3 Sätze):
- c)Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nichterfolgen, weil:☒ verwaltungsinterner Vorgang☐ Gestaltungsspielraum ist nichtausreichend☒ Verfahrensverzögerung kann nichtakzeptiert werden☐ Ressourcen stehen nichtzur Verfügung☐ gesetzlicherAusschließungsgrund☐ Beteiligung hat bereitsstattgefundenErläuterung(optional):
- d)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nichtvorgeschlagen, weil
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. November 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.12.2025 im Ältestenausschusses angenommen.
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD und Volt; Linke und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stv. Bäppler-Wolf (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, AfD, Volt und FRAKTION; Linke und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1463 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1465 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen Linke (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1465); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. Linke und ÖkoLinX-ELF gegen FDP (= Annahme); GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. Linke (= Annahme) FDP (= Ablehnung) GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Der Vorsitzende stellt fest, dass die Vorlage NR 1465 bei Stimmengleichheit abgelehnt ist. Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (M 177 = Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1465, NR 1463 = Ablehnung, NR 1465 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 177 = Annahme, NR 1463 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1465 = Ablehnung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1463 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1465 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1465) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1463) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen FDP und AfD (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (M 177 = Annahme) Gartenpartei (M 177 = Ablehnung, NR 1463 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1465 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1463 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1465 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1465), FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1463) sowie Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1463 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1465 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1465) und FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1463) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (M 177, NR 1463 und NR 1465 = Annahme) Gartenpartei (M 177 = Ablehnung, NR 1463 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1465 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 177 = Annahme, NR 1463 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1465 = Ablehnung)