Einhausung der Bundesautobahn A 661 (Variante L2) als Chance für Stadtentwicklung, Stadtgrün und Stadtklima nutzen
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Zusammenfassung
Die Einhausung der A 661 soll als städtebauliche Maßnahme realisiert werden, um die Trennwirkung der Autobahn zu minimieren und neue Wohnbaupotentiale zu erschließen. Erwartet wird eine Verbesserung des Stadtklimas, der Lebensqualität sowie der ökologischen Standards durch die Schaffung von Grünflächen.
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Friedberger Landstraße — 40 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
- Verzicht auf die geplante Ringstraßenbahn – Abkehr von der Magistratsvorlage M 167 vom 14.10.202219.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Gefahrensituation Einfahrt Vogelsbergstraße von der Friedberger Landstraße aus kommend19.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Verlängerung der Parkraumbewirtschaftungszeit in der Rohrbachstraße08.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Friedberger Landstraße per E-MailBeschlussvorschlag
- Es dient der Kenntnis, dass der Magistrat per Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.04.2019, § 3864, beauftragt war, für die Einhausung der A 661 eine Entwurfsplanung sowie eine Kostenermittlung zur Realisierung der Einhausung im Abschnitt zwischen der Friedberger Landstraße und dem Galeriebauwerk Seckbacher Landstraße zu veranlassen. Der Abschlussbericht der Deutschen Einheit Fernstraßenplanung und -bau GmbH (DEGES) zur technischen Machbarkeit sowie zur Kostenermittlung und Zeitplanung wird vorgelegt und dient zur Kenntnis (s. Anlage).
- Entsprechend den Ergebnissen aus dem Abschlussbericht der DEGES wird der Fortsetzung der Planungen einer Einhausung mit einer Länge von rd. 1.300 m in der Variante "L1+" zugestimmt. Der Magistrat wird beauftragt, auf dieser Grundlage die weiteren notwendigen Schritte zur Realisierung einzuleiten. Für die erste sich anschließende Planungsphase (Einleitung des Planfeststellungsverfahrens, Planungsphase 4) sind Planungsmittel in den Jahren 2025 bis 2029 in Höhe von ca. 9.760 T€ notwendig.
Die Deckung der erforderlichen Mittel erfolgt aus zwei verschiedenen Produktgruppen.
- Die für die Einhausung zur Verfügung gestellten Planungsmittel in der PG 13.01, Projektdefinition 5.010635 in Höhe von ca. 500 T€ werden für die Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens im Jahr 2025 freigegeben.
- Die Deckung der erforderlichen Mittel in den Jahren 2026 bis 2029 in Höhe von 9.260 T€ erfolgt aus der Veranschlagung der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.006295 Programm Schöneres Frankfurt, Sammelveranschlagung. Die Mittel verteilen sich dabei wie folgt: 2026 - 1.990 T€; 2027 - 1.990 T€; 2028 - 900 T€; 2029 - 4.520 T€.
Die mit dem Haushalt 2024 beschlossene Budgetierungsregelung (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994) zum Programm "Schöneres Frankfurt", wonach keine Deckungsfähigkeit zugunsten von Maßnahmen außerhalb des Projekts Schöneres Frankfurt besteht, wird einmalig in Höhe von 9.260 T€ aufgehoben.
- Zu der Fortführung der technisch/baulichen Planungen des Projektes wird das Dezernat Mobilität beauftragt. In einem ersten Schritt sollen Vorgespräche mit der Autobahngesellschaft des Bundes geführt werden, um den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zur Beauftragung eines geeigneten Planungsbüros vorzubereiten. Zweck dieser Beauftragung ist die Erstellung der notwendigen Planunterlagen für die Durchführung und Begleitung des Planfeststellungsverfahrens. Wegen des Aufgabenzuwachses bei den zuständigen städtischen Ämtern wird zusätzliches Personal benötigt. Die Anzahl und konkrete Zuordnung der betreffenden Stellen steht derzeit noch nicht fest und wird soweit erforderlich in den Stellenplan der Stadt Frankfurt integriert.
- Der Magistrat wird beauftragt, eine dezernatsübergreifende Projektgruppe zu gründen und ein Projektmanagement einzurichten, in welcher VertreterInnen des Grünflächenamtes, des Umweltamtes, des Stadtplanungsamtes und des Amtes für Straßenbau und Erschließung die technisch/baulichen Belange der Einhausung und die stadträumliche Entwicklung des Untersuchungsraumes "Ernst-May-Viertel" (SEM 3) sowie die Schaffung der öffentlichen Grünverbindungen zwischen Huthpark und Günthersburgpark koordinieren und abgestimmt bearbeiten.
- Der Magistrat wird beauftragt, nach dem grundsätzlichen Beschluss zur Realisierung der Einhausung auf Grundlage der Planungsergebnisse der DEGES die vorbereitenden Untersuchungen nach § 165 BauGB zu einer möglichen städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Ernst-May-Viertel" (SEM 3) im Sinne einer Fortsetzung der städtebaulichen Entwicklung zu überprüfen und ggfls. alternative Instrumente für die Umsetzung zu entwickeln. Die Federführung für die städtebaulich-freiräumliche Entwicklung des Untersuchungsraumes SEM 3 "Ernst-May-Viertel" (SEM 3) verbleibt im Dezernat für Planen und Wohnen.
- Mit Rechtskraft des Planänderungsverfahrens "Ostumgehung Frankfurt a.M. - Endausbau der A 661 zwischen Anschlussstelle Friedberger Landstraße und FFM-Ost mit Direktrampe, Verflechtungsstreifen, Aufhebung A 66 Alleenspange und erweiterter Lärmschutz" vom Oktober 2023 sind die Planungen für das "Seckbacher Dreieck" förmlich aufgehoben worden. Die zum Bau des Seckbacher Dreiecks vom Bund angekauften Flächen haben dadurch ihre ursprüngliche Zweckbindung verloren. Der Magistrat wird beauftragt, diese Flächen östlich und westlich der A 661 in einem Um-fang von ca. 66.700 m² für Ausgleichsmaßnahmen bzw. zur Umsetzung geplanter Grünverbindungen zu erwerben. Hierfür sind ca. 1,7 Mio. € in den Haushalt einzustellen.
- Der Magistrat wird beauftragt, für das Gebiet der Vorbereitenden Untersuchungen "Ernst-May-Viertel" (SEM 3) eine Vorkaufssatzung auf den Weg zu bringen. Dies dient der Sicherung und der beschleunigten Umsetzung der städtebaulichen Planungsziele.
- Der Magistrat wird beauftragt, zur Kofinanzierung des Gesamtprojekts Gespräche mit dem Bund, dem Land Hessen und der EU zu führen, um Fördermöglichkeiten zu ermitteln und diese ggf. zu beantragen.
Begründung
A. Zielsetzung
Mit Beschluss vom 24.02.2011, § 9550, hat die StVV den Magistrat beauftragt, Vorbereitende Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach § 165 Baugesetzbuch für das Areal im Verflechtungsbereich Bornheim und Seckbach zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark (SEM 3 "Ernst-May-Viertel") durchzuführen. Mit dieser Untersuchung sollten durch Einhausung dieses Abschnitts der A 661 neue stadt- und landschaftsräumliche Qualitäten im Bereich um Bornheim und Seckbach planerisch entwickelt werden.
Die im Bereich zwischen den Stadtteilen Bornheim und Seckbach verlaufende Autobahn A 661 ist eine wichtige Erschließungsachse für die Stadt Frankfurt und die Region. Sie zerschneidet jedoch die Freiräume sowie die Flächen zwischen den Stadtquartieren und stellt eine erhebliche Zäsur dar, die die Stadtentwicklungsabsichten der Stadt Frankfurt in diesem Bereich verhindert.
Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 9550 wird daher das Ziel verfolgt, die Trennwirkung der Autobahn, die unmittelbar zur Kappung von Wegeverbindungen zwischen Bornheim und Seckbach führte, aufzuheben, die Zunahme von Lärm- und Schadstoffemissionen durch die Autobahn zu minimieren, eine grünverbindende Achse zwischen bestehenden Parkanlagen zu schaffen und neue städtebauliche Planungsoptionen für den Verflechtungsbereich Bornheim/Seckbach zu eröffnen. Zudem sollten für die durch den Bau der Autobahn entstandene städtebaulich und landschaftsplanerisch unbefriedigende Situation Lösungen gefunden werden.
Aufgrund der zentralen Innerstädtischen Lage des Untersuchungsraums und seiner Potentiale wird der Entwicklung des "Ernst May-Viertels" als herausragendes Projekt einer Innenentwicklung hohe Bedeutung zugemessen. Insbesondere die Möglichkeit der Schaffung von neuen Wohnbaupotentialen durch Arrondierung bestehender Quartiere, die Schaffung einer großzügigen Grünverbindung zwischen Huthpark und Günthersburgpark, eine Verbesserung klimatologischer Bedingungen wie auch eine deutliche Erweiterung von wohnungsnahen Naherholungsflächen sind als wesentliche Ergebnisse aus ersten Planungsüberlegungen hervorgegangen.
Im Jahr 2013 wurde die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs und -bau GmbH vom Land Hessen beauftragt, eine vertiefte Machbarkeitsstudie für eine Einhausung der A 661 im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Friedberger Landstraße und der Galerie Seckbach zu erstellen. Grundlage für die Beauftragung war eine Vereinbarung zwischen dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt aus Oktober 2013.
Erste Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen sowie Ergebnisse aus der vertieften Machbarkeitsstudie zur Einhausung wurden in einem Zwischenbericht an die Stadtverordnetenversammlung zusammengefasst. Auf Basis dieser Ergebnisse beschloss die Stadtverordnetenversammlung am 4. April 2019 die Einhausung der A 661 weiter zu untersuchen und eine Entwurfsplanung auf Basis der Variante "L2" (Beschluss § 3864 vom 04.04.2019) mit einer Kosten- und Finanzierungsübersicht zu erarbeiten.
Eine weitere Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Frankfurt und dem Land Hessen wurde geschlossen, mit der die Deges mit der Entwurfsplanung für die Einhausung betraut wurde.
Wegen der engen fachlichen Zusammenhänge zwischen dem Bau der Einhausung einerseits und der städtebaulichen/landschaftsplanerischen Rahmenplanung andererseits wurde entschieden, die Voruntersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme für den Planungsraum erst mit der Festlegung bezüglich der Einhausungslänge im Detail zu planen und zum Abschluss zu bringen.
B. Alternativen
Alternativen und Varianten der Einhausung, insbesondere zu Lage und Länge, sind im Planungsverlauf unter Berücksichtigung der über die vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gesetzten Ziele umfangreich untersucht und abgewogen worden.
Aus der vertieften Machbarkeitsstudie von 2014 gingen im Ergebnis vier unterschiedliche Varianten hervor:
- Variante "L1" mit rd. 1.300 m Länge: bestehende Bauwerke wie Brücken über Friedberger Landstraße und Seckbacher Landstraße, einschließlich des Galeriebauwerks werden vollständig zurückgebaut und durch die Einhausung ersetzt. Die Einhausung deckt beide Richtungsfahrbahnen ab, auch im Bereich der zurückgebauten Galerie
- Variante "L 2" mit rd. 1080 m Länge: die bestehenden Bauwerke bleiben erhalten, die Einhausung wird bündig an die Bestandsbauten angeschlossen. Die Eingangsportale zur Einhausung werden durch die Bestandsbauten gebildet. Die Schließung der Galerie Seckbach wird nicht vorgesehen
- Variante "L3" mit rd. 870 m Länge: die Bestandsbauwerke bleiben erhalten. Die Einhausung schließt im Süden an die Galerie Seckbach an, während das Nordportal ca. 150 m südlich der Brücke über die Friedberger Landstraße liegt.
- Variante "L 4" mit rd. 399 m Länge: Einhausung mittig zwischen den Brücken Friedberger Landstraße und Seckbacher Landstraße, die Bestandsbauten bleiben erhalten
Weitere segmentierte Lösungen wurden angedacht, die allerdings aufgrund mangelnder Anforderungen an technische Regelwerke verworfen wurden.
Nullvariante:
Die Autobahn A 661 erfüllt im Planungsbereich eine überregionale Verbindungsfunktion und ist eine zentrale Erschließungsachse im Frankfurter Osten. Zudem entlastet sie die westlich von Frankfurt verlaufende A5.
Die A 661 ist im betreffenden Bereich Bestandteil einer Maßnahme des Bedarfsplans für den Bundesfernstraßenausbau. Diese Maßnahme betrifft den 6-streifigen Ausbau der A 661 zwischen dem Oberurseler Kreuz und der Anschlussstelle Offenbach Kaiserlei und ist gemäß dem Bedarfsplan in den weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) eingestuft.
Derzeit setzt die Autobahngesellschaft die Vervollständigung der A 661 zwischen der Anschlussstelle Friedberger Landstraße und der Anschlussstelle Frankfurt am Main-Ost um. Mit dieser Maßnahme soll der ursprünglich mit dem Planfeststellungsbeschluss zum Neubau der A 661 aus dem Jahr 1980 vorgesehene Zustand final hergestellt werden.
Geänderte technische Regelwerke und angepasste Planungsbedingungen waren Anlass für ein Planänderungsverfahren. Der Beschluss hierzu wurde am 18.10.2023 genehmigt. Einhergehend hiermit war die Teilaufhebung des ursprünglichen Planfeststellungsbeschlusses aus dem Jahr 1980 und somit die Aufhebung der Planfeststellung für die Alleenspange und das Autobahndreieck Seckbach.
Neu geplant sind nunmehr der Bau einer Direktrampe an der Anschlußstelle Friedberger Landstraße in Fahrtrichtung Offenbach, die Herstellung der östlichen Richtungsfahrbahn und die Anordnung von Verflechtungsstreifen zwischen der Anschlußstelle Friedberger Landstraße und dem Erlenbruchdreieck.
Die Vervollständigung der A 661 ist Voraussetzung für die Inbetriebnahme des Lückenschlusses der A 66 -Riederwaldtunnel.
Mit der Inbetriebnahme der A 661 werden zudem neue Lärmschutzmaßnahmen erforderlich bzw. vorhandene Anlagen ergänzt. Für den Abschnitt der geplanten Einhausung bedeutet dies, dass entlang der A661 Lärmschutzwände aufgestellt werden, die eine Höhe von ca. 8 bis stellenweise 10 Meter aufweisen werden.
Die AdB (Autobahngesellschaft des Bundes) ist wegen der Festsetzungen aus dem Planfeststellungsbeschlusses zur Vervollständigung der A 661 im Hinblick auf die Schaffung von Lärmschutz gebunden und hat die Verpflichtung, Lärmschutzwände zu errichten. Die Stadt Frankfurt am Main hat im Rahmen des Planänderungsverfahren zum Ausbau der A661 durch Abgabe einer Stellungnahme auf ihre Planungsabsichten zur Einhausung des entsprechenden Teilabschnitts und zur Absicht der Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme SEM 3 "Ernst-May-Viertel" hingewiesen.
Für den Fall, dass die Realisierung der Einhausung nicht zeitgleich mit der Vervollständigung der A661 erfolgt, hat die Stadt in ihrer Stellungnahme gefordert, dass die Lärmschutzwände so herzurichten sind, dass sie im Bedarfsfall kostengünstig rückgebaut werden können.
Sollte der Bau einer Einhausung gänzlich verworfen werden, würde die Chance verloren gehen, die weitere Entwicklung des Frankfurter Nordostens, das "Ernst-May-Viertel", voranzubringen. Die gesetzten Ziele, die mit Beschlussfassung für eine vorbereitende Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gefasst wurden, würden konterkariert. Die vorliegende unbefriedigende Situation würde in diesem Bereich weiter verstetigt, die ungewünschte optische und funktionale Barrierewirkung der A 661 und damit die Zäsur des Raumes durch die neuen Schallschutzwände würde weiter verstärkt werden.
Es fände keine Verringerung des Schadstoffeintrags in die Bestandsquartiere in der Umgebung statt und nur eine verminderte Verbesserung des Lärmschutzes für die umliegenden Gebiete könnte erreicht werden.
Mit der Nullvariante wären die Ziele der Vorbereitenden Untersuchungen für das Ernst-May-Viertel ebenfalls voraussichtlich nicht zu erreichen.
Aus Sicht des Magistrats ist daher die Variante "L1+" zur Umsetzung vorzusehen.
C. Lösung
Im Verlauf des Prozesses der beauftragten Entwurfsplanung für die Einhausung ergaben sich wesentliche Änderungen der Randbedingungen und technische Anforderungen, die Einfluss nehmen auf Geometrie und Querschnitt der Einhausung und zu einer Neubewertung der zunächst zugrunde gelegten Einhausungslänge Variante "L2" führten. Im Ergebnis wird mit diesem Beschluss die Weiterarbeit auf Basis der neuen Variante "L 1+" empfohlen.
Maßgebliche Gründe hierfür sind:
- Anforderungen aus technischen Regelwerken
- Vervollständigung der A 661 und Lückenschluss A 66 mit Riederwaldtunnel
- Bedarfsplan Bundesfernstraßen/Ausbau der Bundesfernstraßen mit 6-streifigem Ausbau der A 661 im weiteren Bedarf
- Vorgaben der Autobahn GmbH des Bundes (AdB) zu Gegenverkehrsbetrieb in beiden Tunnelröhren
- Nahverkehrsplan Frankfurt Verlängerung der Straßenbahnlinie in der Friedberger Landstraße
- Verlängerung der U-Bahnstrecke U4 nach Seckbach
- Zustand und Erneuerungsbedarf der Bestandsbauwerke
Technische Voraussetzungen für den Erhalt der Bestandsbauwerke
Im Fall des Erhalts der Bestandsbauwerke "Brücke Friedberger Landstraße/Seckbacher Landstraße-Galeriebauwerk" wären diese in der Variante "L2" zu Bestandteilen der Einhausung geworden. Um aber ein notwendiges einheitliches Sicherheitsniveau zu schaffen, das zwingende Voraussetzung für den Betrieb einer Einhausung ist, müssen die Bestandsbauwerke die gleichen Anforderungen entsprechend den technischen Regelwerken erfüllen, wie der Neubau der Einhausung. Hierbei werden insbesondere Maßnahmen zum baulichen Brandschutz notwendig. Diese, als umlaufende Brandschutzverkleidungen auszuführenden Bestandteile führen dazu, dass tragende Bauteile nicht mehr frei zugänglich wären, was im Betrieb und in der Unterhaltung später zu erheblichen Mehraufwänden führen würde.
Über die brandschutztechnischen Maßnahmen hinaus müssen die zu integrierenden Bestandsbauwerke die gleichen Anforderungen an die lichte Höhe in der Einhausung erfüllen. Das hätte eine Absenkung der Gradiente der A 661 um mehrere Dezimeter zur Folge gehabt. Im Ergebnis hieße dies, die Richtungsfahrbahnen Offenbach/Egelsbach wie auch die Richtungsfahrbahn Oberursel baulich in geänderter Höhenlage neu zu bauen.
Lebenszyklus der Bestandsbauwerke
In der weiteren Betrachtung wurden die Lebenszyklen der Bestandsbauteile betrachtet. Mit Erhalt der Bestandsbauwerke entstünde ein inhomogenes Gesamtbauwerk der Einhausung mit unterschiedlichen (theoretischen) Nutzungsdauern. Das bedeutet, dass im Lebenszyklus der Einhausung die angeschlossenen bzw. integrierten Bestandsbauteile zu unterschiedlichen Zeiten umfangreich erneuert werden müssten, mit damit verbundenen umfangreichen und lang andauernden Einschränkungen im Betrieb der Einhausung. Beide Bestandsbauwerke sind in den nächsten Jahren abgängig und erneuerungsbedürftig.
Anschlussbereich Nord - Friedberger Landstraße und Verlängerung der Straßenbahn Friedberger Landstraße
Im aktuell gültigen Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt ist die Verlängerung der Straßenbahn vorgesehen und für die Planung der Einhausung verbindlich zu berücksichtigen.
Im Fall einer Verlängerung der Straßenbahn in der Friedberger Landstraße über die A 661 hinaus in Richtung Bad Vilbel ohne den Bau einer Einhausung müsste nach Einschätzungen des ASE und der VGF die Brücke über die A 661 durch einen Neubau ersetzt werden, da die Bestandsbrücke aus statischen Gründen nicht für die Aufnahme der Auflasten von Straßenbahngleisen zur Verlängerung der Trasse geeignet ist.
Anschlussbereich Süd - Galerie Seckbach und Brücke Seckbacher Landstraße
Das bestehende Galeriebauwerk Seckbach hat an seinem westlichen Ende auf einer Länge von ca. 55 Meter eine Engstelle, in der die maximale Fahrbahnbreite nur 14,70 m beträgt. Bei Erhalt der Galerie, wie sie in Variante "L2" vorgesehen war, wäre ein Gegenverkehrsbetrieb in Fahrtrichtung Oberursel nicht auf sechs Behelfsstreifen möglich. Die Autobahngesellschaft (AdB) fordert hinsichtlich des Gegenverkehrsbetriebs folglich eine Fahrbahnbreite von mindestens 18,5 m. Aus diesem Grund müsste die vorhandene Galerie im Bereich der Engstelle abgebrochen und neu errichtet werden, was gleichzeitig mit dem Abbruch der Brücke Seckbacher Landstraße über die A 661 verbunden wäre, da beide Bauwerke eine konstruktive Einheit darstellen. Aus diesem Grund wurde die Einhausung in der empfohlenen Variante "L1+" bis zum östlichen Ende der Engstelle verlängert.
Ein Teilerhalt der Galerie wurde aufgrund brandschutztechnischer Erfordernisse, die Pfeilerreihe der Galerie im Mittelstreifen der A 661 auf 100 m zu schließen, um einen Lüftungsüberschlag zwischen beiden Röhren auszuschließen, ebenfalls nicht weiterverfolgt.
Verlängerung der U-Bahnstrecke U4 nach Seckbach
Im aktuellen Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt ist die Verlängerung der U4 von der U-Bahnstation Seckbacher Landstraße in Richtung Norden nach Seckbach (Atzelberg) vorgesehen. Die Verlängerung schließt an die vorhandene Gleiswechselanlage in der unterirdischen U-Bahnstation Seckbacher Landstraße an und unterquert gemäß Planunterlagen aus den 1970er Jahren nordwestlich der Galerie Seckbach die A 661.
Nach den von der VGF bereitgestellten Gradienten der geplanten U-Bahnverlängerung kam die DEGES zum Schluss, dass wegen zu geringer Abstände der Gradienten eine separate/unabhängige Bauweise der U-Bahn Verlängerung und der Einhausung A 661 nicht zulässig ist. Dementsprechend sieht die Variante "L1+" für die Querungsstelle ein Kombinationsbauwerk vor, bei dem bereits mit dem Bau der Einhausung A 661 ein Tunnelabschnitt für die U-Bahn in einem gemeinsamen Bauwerk hergestellt wird.
Variante "L1+"
Aus den vorstehenden Gründen wird deutlich, dass die ursprüngliche Variante "L2" den genannten Anforderungen nicht gerecht wird. Hingegen berücksichtigt die Variante "L1+" die geänderten Rahmenbedingungen, die bestehenden Brückenbauwerke Friedberger Landstraße und Seckbacher Landstraße zurückzubauen und sie durch eine Längenanpassung der Einhausung zu ersetzen. Den Anforderungen aus der Statik zur Aufnahme der Lasten, die sich aus der vorgesehenen Verlängerung der Straßenbahnlinie in Richtung Bad Vilbel ergeben, wird hiermit Rechnung getragen.
Gleichzeitig wird die Einhausungsröhre in Fahrtrichtung Offenbach bis zum südlichen Ende des bestehenden Galeriebauwerkes verlängert. Somit entsteht ein konsistentes Bauwerk mit einheitlicher Nutzungsdauer und Geometrie, wodurch eine optimale Erhaltung und Unterhaltung der Einhausung ermöglicht werden kann.
Zusätzliche Aufwendungen für umfangreiche brandschutztechnische Ertüchtigungen der Bestandsbauwerke, die für die Umsetzung der Variante "L2" notwendig wären, entfallen. Darüber hinaus werden aufwendige Anschlusskonstruktionen zwischen neuen und bestehenden Bauteilen sowie Lüftungstrennwände zwischen vorhandenen Bauwerksstrukturen vermieden.
Ferner wird die vorhandene Engstelle im Bestandsbauwerk der Galerie beseitigt. Den Vorgaben der Autobahngesellschaft werden hinsichtlich des Gegenverkehrsbetriebes mit dieser Maßnahme Rechnung getragen.
Neben der Erfüllung technischer und baulicher Maßgaben des Bundes bietet die Variante "L1+" im Vergleich aller anderen geprüften Varianten die besten Chancen für einen optimalen Lärmschutz für die Stadtteile Bornheim und Seckbach. Wegen des deutlich besseren Lärmschutzes durch eine Einhausung können zudem Wohnbauflächen, die aus ersten Planungsüberlegungen hervorgegangen waren, mit wesentlich geringerem Anteil an zusätzlichem passivem Lärmschutz realisiert werden.
Mit der Realisierung des Vorhabens bietet sich eine einmalige Chance zur "Stadtreparatur" und bildet gleichzeitig eine zukunftsweisende Gelegenheit, weitreichende Rahmenbedingungen für wohnungspolitische wie landschaftsplanerische Ziele im innerstädtischen Kontext zu schaffen. Die Option, mit der Einhausung den Grundstein für einen längerfristig angelegten Prozess einzuleiten, ist für die Reduktion von Verkehrslärm, die Schaffung von neuen Wohnbaupotentialen, die Schaffung alternativer Mobilitätsformen, Verbesserung der Freizeitqualitäten im direkten Wohnumfeld sowie für die Bestandsquartiere, Grünvernetzung bestehender Parks und Neuschaffung/Erweiterung von Grünflächen auf der Einhausung mit weitreichenden klimatologischen und ökologischen Vorteilen sehr vielversprechend. Ferner bieten sich Chancen für eine deutlich bessere Erschließungsmöglichkeit der einzelnen Quartiere sowie die Ausweitung und Neuanlage eines Rad- und Fußwegenetzes zwischen Bornheim und Seckbach, zwischen Innenstadt und Region.
Die längere Einhausung bietet höhere Flexibilität für städtebauliche Planungen künftiger Quartiere und ermöglicht höhere Dichte. Gleichzeitig kann ein Zugewinn an notwendiger, dringend benötigter Infrastruktur realisiert werden bzw. erfolgen.
Für die vorgesehene Grünvernetzung ergäben sich bei Realisierung der Einhausung neue, zusätzlich nutzbare Grünflächen in einer Größenordnung von 6 bis 8 ha. Mit der Einhausung wird über die geplante durchgängige Grünverbindung und Vernetzung von Huthpark, Bornheimer Friedhof und dem Günthersburgpark das verbindende Element geschaffen, gleichsam könnte eine Park-/Grünfläche von zusammenhängend insgesamt rd. 80 ha entstehen. Diese Fläche dient nicht nur der örtlichen, quartiersbezogenen Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Grünen, sie stellt auch eine gesamtstädtisch und regional bedeutsame Ergänzung des Grüngürtels Frankfurt dar, da sie eine durchgängige Grünverbindung bis in den Landschaftsraum zwischen Frankfurt und Bad Vilbel ermöglicht. Neben öffentlichen Grünflächen kann ergänzend ein umfangreiches Angebot an Klein- und Freizeitgärten sowie offenen Gemeinschaftsgärten (z.B. Urban Gardening-Projekte) geschaffen werden. Der bestehende Nutzungsdruck auf den vorhandenen Parks kann durch ein dringend benötigtes Angebot an Flächen für Naherholung gemindert werden.
Die durch die Einhausung entstehenden großen zusammenhängenden Grünbereiche und Freiräume bilden zusätzlich wichtige Areale für das Stadtklima, die Biodiversität, sie erhöhen die Lebensqualität im innerstädtischen Bereich Frankfurts. Der Mehrwert für die Stadtgesellschaft ist dabei vielfältig:
- Schaffung von wertvollem Erholungsraum und sozialem Treffpunkt
- Schaffung von Versickerungsflächen zur Aufnahme von Starkregen, Entlastung der Kanalisation und Hochwasserschutz
- Verbesserung der Luftqualität, Filtern von Schadstoffen aus der Luft, Luftleitbahnen für Kaltluftströme zur Reduktion von Hitzebelastungen/Überhitzung der Stadt, die klimatologische Barrierewirkung der A 661 wird verbessert, günstigere Strömungskorridore für Kaltluft in die angrenzenden Stadtteile wird erreicht.
In der Bewertung der positiven Effekte der Einhausung kann das Vorhaben durchaus als vorausschauendes "Generationenprojekt" gesehen werden. Mit dem Bau der A 661 wurde eine Zäsur im Bereich Bornheim / Seckbach geschaffen, mit der Einhausung der A 661 könnte diese Barriere für die folgenden Generationen überwunden und eine nachhaltige Verbesserung für die Stadtteile Bornheim, Seckbach und Preungesheim erfolgen.
Die Vorteile und Möglichkeiten, die sich bei Realisierung der Einhausung ergeben würden, sind angesichts des Gewinns für eine sowohl städtebauliche wie landschaftsplanerische Entwicklung für die Gesamtstadt eine einmalige Chance und von großer Bedeutung. Für Entwicklungen gleicher Größenordnung und Bedeutung werden an anderen Stellen im Stadtgebiet langfristig keine vergleichbaren Spielräume gesehen.
Der Bau der Einhausung als Selbstzweck und ausschließlichen als Lärmschutzmaßnahme ist angesichts des baulichen und finanziellen Aufwandes, ohne weiterreichende Planungsziele zu realisieren, nicht zu empfehlen.
Weiteres Vorgehen
Das weitere Vorgehen zur Realisierung der Einhausung wird nachfolgend skizziert.
| Zeit | Arbeitsschritte |
| 2025 | Beschluss StVV zur |
| Realisierung der Einhausung Einrichtung einer Projektgruppe Aufnahme von Gesprächen zum Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung (Planungs- und Realisierungsvereinbarung) zwischen Stadt, Land und Autobahngesellschaft des Bundes 2026 | Vorbereitung der |
| weiteren Planung (Aufbau Projektteam, Abschluss Planer- und Gutachterverträge, Vergabeverfahren) Aktualisierung der Planungsgrundlagen zum Ernst-May-Viertel 2026/2027 | Vervollständigung der |
| Planunterlagen zum Planfeststellungsverfahren - Fortschreibung Verkehrsuntersuchung auf Prognosehorizont 2040 - Fortschreibung Lärmgutachten, Luftschadstoffgutachten - Gutachten zur Tunnelsicherheit - Ggfls. weitere Baugrundgutachten - Erstellung weiterer Fachgutachten, z.B. Klimaschutz, Wasserrahmenrichtlinie, Bodenschutz, hydrologisches Gutachten Planungen zur Gestaltung der Einhausungsoberfläche, Wettbewerb, Öffentlichkeitsbeteiligung 2028/2029 | Planfeststellungsverfahren Bau- und Finanzierungsvorlage |
| 2030 | Bauvorbereitung/Bauvergabe |
| 2031-2037 | Realisierung der |
| Einhausung 2038 | Inbetriebnahme der |
| Einhausung und Gestaltung der Einhausungsoberfläche/Herstellung der Grünvernetzung | |
Zur weiteren Bearbeitung der anstehenden nächsten Phasen auf dem Weg zur Realisierung der Einhausung werden folgende organisatorische Regelungen zu Zuständigkeiten und Federführungen zwischen den Dezernaten III, X und XII getroffen:
Der Magistrat wird nach entsprechender Beschlussfassung eine dezernatsübergreifende Projektgruppe einsetzen, in welcher VertreterInnen des Grünflächenamtes, des Umweltamtes, des Stadtplanungsamtes und des Amtes für Straßenbau und Erschließung die technisch/baulichen Belange der Einhausung und die stadträumliche Entwicklung sowie die Schaffung der öffentlichen Grünverbindungen koordinieren und abgestimmt bearbeiten.
Zentraler Inhalt der Abstimmungen der Projektgruppe werden die Organisation und Durchführung landschaftsplanerischer und städtebauliche Wettbewerbe und die Durchführung geeigneter Formate für eine projektbegleitende Öffentlichkeitsbeteiligung sein.
Die Zuständigkeit für die städtebaulich-/freiräumliche Gesamtentwicklung einschließlich der Fortführung der Vorbereitenden Untersuchungen zum "Ernst-May-Viertel" verbleibt im Dezernat für Planen und Wohnen. Die Zuständigkeit für das Projektmanagement, der Durchführung der Planfeststellung und Realisierung der Einhausung wird dem Dezernat Mobilität zugeordnet.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Rahmen der Beauftragung der DEGES erfolgte eine Ermittlung der Bau- und Planungskosten für die Einhausung unter der Berücksichtigung der vorläufigen Zeitschiene auf Basis aktueller Baupreise mit Stand 2024 sowie gültiger Regelwerke für den Bau von Einhausungen. Die Ermittlungen der DEGES sind als Prognose der Mittelabflüsse zu verstehen, die sich in Abhängigkeit von Änderungen der Terminschiene oder der Planungen verändern kann.
Demnach ist von folgendem Investitionsbedarf für die Errichtung der Einhausung auszugehen:
| a) Baukosten (brutto) Herstellungskosten Einhausung (Schätzung innerhalb eines Kostenkorridors zwischen 419-793 Mio. €, je nach niedrigeren oder höheren Risikoaufschlägen) | ca. 530 Mio. € |
| Kosten für Erdbau/Geländemodellierung (Grobschätzung, abhängig von Ausgestaltung der Erdüberdeckung, ohne Kosten für Landschaftsbau und Parkgestaltung) | ca. 10 |
| Mio. € Ablösesumme Autobahn GmbH/Bund (ca. 25-30% der Herstellungskosten, abschließende Ermittlung nach Realisierung auf Basis der tatsächlichen Kosten) | ca. 140 |
| Mio. € Herstellungs- und Ablösekosten Gesamtsumme | ca. 690 Mio. € |
| b) Planungsmittel | |
| Planungskosten Leistungsphase 4 - Planfeststellung (abhängig von den Herstellungskosten) | ca. 5,1 bis 9,7 |
| Mio. € c) Grünvernetzung | |
| Landschaftsbau & Parkgestaltung (Schätzung anhand von Flächen und aktuellen Baukosten des Grünflächenamtes) | ca. 150 Mio. € |
Diese Kosten entstehen nicht einmalig, sondern verteilen sich über die Planungs- und Bauzeiten von 2025-2037 wie folgt:
| Ab 2025 | Vorbereitung und Erstellung der |
| Planfeststellungsunterlagen | ca. 5,1 - 9,7 Mio. € |
| 2031-2037 | Bau der Einhausung und |
| Geländemodellierung | ca. 540 Mio. € |
| Rechnerischer, durchschnittlicher | |
| Mittelbedarf p.A. (inkl. Durchführung Planfeststellungsverfahren) | ca. 77 Mio. € p.A. |
| Nach 2037 | Inbetriebnahme, Zahlung |
| Ablöse an Autobahngesellschaft des Bundes (als Einmalzahlung) | ca. 140 Mio. € |
Mit dem vorliegenden Beschluss werden lediglich die Kosten für die Vorbereitung der Planfeststellung (Leistungsphase 4 (Ziffer "b) Planungsmittel" der Kostenaufstellung) freigegeben. Sie sind wie unter Ziff. 2 beschrieben gedeckt. Die Freigabe weiterer Mittel für die Bau- und Planungskosten aus dieser Aufstellung erfolgt durch weitere Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung. Die oben genannte Aufstellung der gesamten Kosten in Höhe von ca. 690 Mio.€ an dieser Stelle dient somit zur Kenntnis.
Mit der Umsetzung der Baumaßnahme gehen noch zusätzliche Folgekosten einher, die der Erreichung der Ziele des Projekts dienen:
Ablösebetrag Bei Realisierung der Einhausung wird die Bundesrepublik Deutschland die Bau- und Unterhaltslast und den Betrieb der Einhausung übernehmen. Die Stadt Frankfurt am Main als Veranlasser der Einhausung hat dem Bund die entstehenden Kosten für Betrieb und Unterhaltung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland auf Basis der Regelungen des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit der Ablösungsbeträge-Berechnungsverordnung (ABBV) zu erstatten.
Die DEGES hat die Ablösebeträge nach den Grundsätzen der ABBV vom 01.07.2010 mit Änderungen Stand Nov. 2021 ermittelt. Im Ergebnis der Gegenüberstellung der kapitalisierten Erhaltungskosten für die alte Anlage (vervollständigte A 661 inkl. der bestehenden Bauwerke Galerie Seckbach, Brücken Friedberger Landstraße, Seckbacher Landstraße, Berger Straße sowie Lärmschutz und Stützwände) mit der neuen Anlage nach Realisierung der Einhausung A 661 ergibt sich ein
vorläufiger Ablösebetrag in Höhe von rd. 140 Mio. €.
Der Ablösebetrag für die Übernahme der Einhausung in der Baulast des Bundes wird endgültig mit der Kostenfeststellung der Einhausung ermittelt und wird nach Inbetriebnahme der Einhausung (voraussichtlich im Jahr
2038) einmalig fällig.
Ankauf von bundeseigenen Flächen auf der ehemaligen Trasse des "Seckbacher Dreieck"/A66 Mit Rechtskraft des Planänderungsverfahrens "Ostumgehung Frankfurt a.M. - Endausbau der A 661 zwischen Anschlussstelle Friedberger Landstraße und FFM-Ost mit Direktrampe, Verflechtungsstreifen, Aufhebung A 66 Alleenspange und erweiterter Lärmschutz" vom Oktober 2023 sind die Planungen für das "Seckbacher Dreieck" förmlich aufgegeben worden. Damit wurden Flächen entbehrlich, die der Bund zum Bau dieses Vorhabens bevorratet hatte. Der Ankauf dieser Flächen durch die Stadt ist aus unterschiedlichen Gründen sinnvoll und zu begrüßen. Der Ankauf würde die Umsetzung einer möglichen städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme begünstigen und die Umsetzung einer Grünvernetzung deutlich vereinfachen. Mit dem Ankauf der Flächen kann darüber hinaus eine Bevorratung von Flächen für Ausgleichsmaßnahmen und Ersatzflächen, z.B. für entfallene Klein-/Freizeitgärten bei anderweitigen Vorhaben erfolgen.
Für den Ankauf der bundeseigenen Flächen ist voraussichtlich ein zusätzlicher Mittelbedarf von rd. 1,7 Mio. € erforderlich.
Wettbewerbe, Beteiligungsprozesse/Öffentlichkeitsarbeit
Für die Durchführung von städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerben und Beteiligungsprozessen, werden im Zusammenhang mit der Weiterführung der Planungen Planungskosten entstehen, über welche derzeit keine detaillierte Aussage getroffen werden kann.
Stellenplanmäßige Auswirkungen
Im Hinblick auf den zu erwartenden projektbezogenen Aufgabenzuwachs in allen drei Dezernatsbereichen sind neue Stellen vorzusehen. Aktuell werden 6 Stellen für höherwertige Tätigkeiten im Grünflächenamt, im ASE und in der Stadtplanung ermittelt. Jedwede weiteren Stellenbedarfe werden im Rahmen der weiteren Projektplanung ermittelt und je nach Projektfortschritt über den Stellenplan angemeldet.
Kostenminderungspotentiale in den nächsten Projektphasen
Es bestehen noch Kostenminderungspotentiale in den nächsten Projektphasen, die durch den Magistrat im nächsten Bearbeitungsschritt entsprechend geprüft und ausgeschöpft werden sollen.
Mögliche Kostenbeteiligung des Bundes Nach den Ausführungen der DEGES muss zur Bezifferung einer möglichen Kostenbeteiligung des Bundes an den Kosten für die Einhausung der geplante 6-streifige Endausbaus der A 661 in die Betrachtung einbezogen werden. Kosten, die dem Bund beim 6-streifigen Ausbau der A 661 ohne Einhausung entstehen würden, die nach der Realisierung der Einhausung für den späteren Ausbau aber nicht mehr zum Tragen kommen, können als mögliche Kostenbeteiligungsmasse des Bundes in die Finanzierung der Einhausung einbezogen werden.
Unter dieser Prämisse hat die DEGES auf der Basis einer Fiktivbetrachtung zum Ausbau A 661 folgende Übersicht über die Kostenverteilung auf die Kostengruppen (AKVS) (brutto) zusammengestellt:
| Hauptgruppenbezeichnung Maßnahmen | Kosten |
| Grunderwerb | 0,52 Mio. € |
| Baustelleneinrichtung | 1,11 Mio. € |
| Verkehrssicherung an Arbeitsstellen | 2,48 |
| Mio. € Erdbau (Untergrund, Unterbau, Entwässerung) | |
| Bodenerkundung, Entsorgung | 3,90 Mio. € |
| Oberbau | 2,34 |
| Mio. € Konstruktiver Ingenieurbau | 36,69 |
| Mio. € Ausstattung | 3,24 Mio. € |
| Sonstige Anlagen und Kosten | 1,96 Mio. € |
| In Summe rd. | 52,24 |
| Mio. € | |
Die Schaffung der gegebenenfalls notwendigen rechtlichen Voraussetzung zur Kostenbeteiligung des Bundes ist durch den Bund im weiteren Projektverlauf zu prüfen. Hierzu weist die DEGES insbesondere auf die Möglichkeit hin, den 6-streifigen Ausbau der A 661 im betroffenen Streckenabschnitt der A 661 zwischen der Friedberger Landstraße und dem Erlenbruchdreieck über eine § 6 FStrAbG-Entscheidung zeitgleich mit der Einhausung der A 661 zu realisieren. Gespräche mit Vertretern des Bundes zur Frage einer möglichen Kostenbeteiligung des Bundes an der Einhausung wurden bislang nicht geführt. Als Voraussetzung hierfür wird die Beschlussfassung der Stadt über die Realisierung der Einhausung gesehen.
Fördermittel Zum derzeitigen Zeitpunkt stehen keine Förderprogramme zur Verfügung. Erste Gespräche der Stadt Frankfurt am Main mit dem Land über den Einsatz von Fördermitteln haben stattgefunden, sind im Ergebnis nicht abschließend.
Integrierte Bauwerke, die voraussichtlich benötigt werden
Folgende Kosten, welche die Stadt Frankfurt aufgrund der Berücksichtigung von Maßnahmen aus dem Nahverkehrsplan gehabt hätte, werden von dem Projekt mit abgedeckt und entfallen somit an anderer Stelle:
- Verlängerung der Straßenbahn Friedberger Landstraße
Die Kosten für den Ersatz des vorhandenen Brückenbauwerks können den Kosten für die Einhausung gegengerechnet werden, da diese Kosten im Falle der Realisierung der Einhausung nicht mehr anfallen werden. Die VGF ermittelt derzeit im Rahmen der kürzlich begonnenen Planungen die Kosten für den Ersatzneubau der Brücke Friedberger Landstraße. Nach ersten überschlägigen Schätzungen für einen Ersatzneubau, basierend auf aktuellen Erfahrungswerten gerechnet über die Brückenfläche nach Bauwerksplan, ergeben sich voraussichtlich Kosten in Höhe von 10.531.202,50 € (brutto).
- Verlängerung U-Bahnlinie U4 nach Seckbach
Für die Variante "L1+" hat die DEGES bei ihren Planungen die zukünftige Querung der Verlängerung der U4 nach Seckbach als Vorsorgemaßnahme berücksichtigt, die den nachträglichen Bau der U-Bahn unterhalb der Einhausung der A 661 ermöglicht. Allein der Berücksichtigung der zukünftigen Verlängerung der U-Bahnlinie U4 entstehen nach Angaben der DEGES Kosten in Höhe von 6.020.925, -- € (brutto).
Anlage _Abschlussbericht_DEGES (ca. 10,4 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. November 2025Sie sind hierMM 184Einhausung der Bundesautobahn A 661 (Variante L2) als Chance für Stadtentwicklung, Stadtgrün und Stadtklima nutzen hier: Abschlussbericht zu den technischen Planungen der Einhausung und zur KostenermittlungMagistratsvortrag
- 10. Dezember 2025NRNR 1468Einhausung der Bundesautobahn A 661 vorantreibenSTVV-Antrag · CDU
- 13. März 2026Antwort des Magistrats · nach 17 WochenBB 86Einhausung der Bundesautobahn A661 vorantreibenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf9 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe einer Berichtspflicht zum 30.06. und 31.12. eines Jahres bei Ziffer 8.); FDP und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: I) Die Einhausung der Bundesautobahn soll sich über den gesamten Ortsbezirk erstrecken. II) Eine Lüftung mit Filteranlage soll installiert werden." Beschluss: Beschluss: 1. Der mündlich formulierte Antrag der Linke-Fraktion wird abgelehnt. 2. Der Vorlage M 184 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1.I) GRÜNE, SPD, CDU, FDP und dFfm gegen Linke, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos (Annahme) zu 1.II) GRÜNE, SPD, CDU, FDP und dFfm gegen Linke und fraktionslos (= Annahme); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 2.: Annahme bei Enthaltung Linke, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe einer Berichtspflicht zum 30.06 und 31.12 eines Jahres bei Ziff. 8) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Bund die Einhausung bezahlen soll; sonst soll ein Baustopp des Riederwaldtunnels verhängt werden) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme ohne Zusatz) Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Bund die Einhausung bezahlen soll; sonst soll ein Baustopp des Riederwaldtunnels verhängt werden)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und Linke (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Plenum), AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (M 184 = Annahme ohne Zusatz) Gartenpartei (M 184 = Annahme mit der Maßgabe, dass der Bund die Einhausung bezahlen soll; sonst soll ein Baustopp des Riederwaldtunnels verhängt werden) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 184 = Annahme ohne Zusatz, NR 1468 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme ohne Zusatz), AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts) sowie Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Bund die Einhausung bezahlen soll; sonst soll ein Baustopp des Riederwaldtunnels verhängt werden) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke und BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Enthaltung)