Einhausung der Bundesautobahn A 661 (Variante L 2) als Chance für Stadtentwicklung, Stadtgrün und Stadtklima nutzen
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Zusammenfassung
Die Einhausung der A 661 zwischen der Friedberger Landstraße und dem Galeriebauwerk Seckbacher Landstraße wird vorgeschlagen, um die Stadtentwicklung zu fördern und den Lärmschutz für die beiden Stadtteile Bornheim und Seckbach zu verbessern. Diese Maßnahme soll einen neuen Park ermöglichen und rund 3.000 neue Wohnungen schaffen, was eine positive Auswirkung auf das Stadtklima haben wird.
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Friedberger Landstraße — 41 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
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- Verlängerung der Parkraumbewirtschaftungszeit in der Rohrbachstraße08.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Einhausung der A 661 zwischen der Friedberger Landstraße und dem Galeriebauwerk Seckbacher Landstraße ist aus Gründen der mittel- und langfristigen Entwicklung der Stadt Frankfurt am Main zu realisieren. Dafür ist als Grundlage die Variante L 2 (M 82 vom 22.04.2016) heranzuziehen.
- Die Einhausung der A 661 steht in direktem Zusammenhang mit der von Hessen Mobil/Land Hessen beabsichtigten Vervollständigung der Autobahn. Um die erforderlichen Schritte zur gemeinsamen Realisierung beider Maßnahmen festzulegen, soll eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt abgeschlossen werden.
- In einer ersten Phase soll eine Entwurfsplanung für die Einhausung erstellt werden. Anhand dieser Ergebnisse wird eine Kosten- und Finanzierungsübersicht erarbeitet. Auf Basis dieser ersten Kostenermittlung sollen Aussagen über den Zeitplan und zu etwaigen Mittelbedarfen/-abflüssen getroffen werden.
- Anhand dieser Kostenübersicht soll der Magistrat Verhandlungen mit Bund und Land über eine Kostenbeteiligung für die weiterführenden Planungen, den Bau und den Unterhalt der Einhausung führen.
- Im weiteren Fortgang der Planungen sind Möglichkeiten weiterer Kostenreduzierungen sowie weitere Finanzierungsquellen zu ermitteln.
- Über Arbeitsergebnisse, insbesondere zu Kosten- und Finanzierung, Zeitplan und etwaigen Mittelbedarfen/-abflüssen, wird regelmäßig berichtet.
Begründung
Aktuell trennt die A 661 die beiden Stadtteile Bornheim und Seckbach und es gibt an vielen Stellen keinen ausreichenden Lärmschutz. Der Sachstandsbericht zum Ernst-May-Viertel (M 82/2016) hat verschiedene Varianten der Einhausung untersucht. Die Variante L 2 ist die städtebaulich zu bevorzugende Variante, denn sie verbindet die Stadtteile wieder miteinander, ermöglicht zusätzlichen Wohnungsbau und die Schaffung eines neuen, großen Parks.
Mit der Einhausung der A 661 sind umfassende stadtentwicklungspolitische, städtebauliche und landschaftsgestalterische Potenziale sowie positive stadtklimatische Effekte sowohl für die potenziellen Baugebiete als auch die angrenzenden Bestandsquartiere verbunden. Zwischen Günthersburgpark (Bornheim) und Huthpark (Seckbach) kann eine durchgehende Grünverbindung hergestellt und das Naherholungsangebot verbessert werden. Am Rand dieses neuen Parks können auf z.T. heute bereits versiegelten Flächen umfassende Wohnungsbaupotenziale mit hoher städtebaulicher Qualität erschlossen werden (ca. 3.000 Wohnungen), die nach einer Einhausung der A661 eine sehr hohe Lagegunst aufweisen. Mögliche weitere Wohnungsbaupotenziale werden im Zuge der Planung unter Berücksichtigung der klimatischen Rahmenbedingungen evaluiert und ausfindig gemacht.
Ohne eine Einhausung würden im Rahmen der Vervollständigung der A 661 zwischen Friedberger Landstraße und Seckbacher Landstraße bis zu 10m hohe Lärmschutzwände errichtet werden, die die Stadtteile noch mehr voneinander trennen würden, als es die Autobahn schon heute tut. Die Lärmbelastung würde ohne Einhausung steigen.
Nach der Vervollständigung der A 661 mit der bisher von Hessen Mobil vorgesehenen Errichtung von bis zu 10m hohen Lärmschutzwänden ist die nachträgliche Erstellung einer Einhausung auf Jahrzehnte sehr unwahrscheinlich. Das Land plant für das Jahr 2028 die Inbetriebnahme der vervollständigten A 661 einschließlich des Riederwaldtunnels. Bis dahin muss das Land die Verpflichtung zur Erstellung des Lärmschutzes erfüllt haben. D. h., dass der Riederwaldtunnel erst in Betrieb genommen werden kann, wenn die Vervollständigung der A 661 einschließlich Lärmschutzmaßnahmen zwischen Friedberger Landstraße und Autobahndreieck Erlenbruch abgeschlossen ist.
Um die Chance auf eine Einhausung nicht zu gefährden, muss die Finanzierbarkeit der Einhausung - unter Berücksichtigung einer möglichen Kostenbeteiligung von Bund und Land - jetzt geprüft werden. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten sollen dabei ebenfalls aufgezeigt werden.
Eine Entscheidung über den Bau der Einhausung muss die Stadtverordnetenversammlung anhand eines verlässlichen Kosten- und Finanzierungsplans und unter Berücksichtigung der städtischen Finanzlage treffen.
Ein Stadtverordnetenbeschluss ist für die Stadt Frankfurt die Voraussetzung, um mit Bund und Land Gespräche zur Finanzierung der Einhausung führen zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 28. Februar 2019 brachten CDU, SPD, GRÜNE diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 9 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 16.05.2019 im OBR 3 angenommen. Der Magistrat antwortete am 1. November 2019 mit dem Bericht B 394. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 35 Wochen.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
- BFolgeB 374 — Einhausung der Bundesautobahn A 661 (Variante L2) als Chance für Stadtentwicklung, Stadtgrün und Stadtklima nutzen · Magistratsbericht
- BFolgeB 12 — Einhausung der Bundesautobahn A 661 (Variante L2) als Chance für Stadtentwicklung, Stadtgrün und Stadtklima nutzen · Magistratsbericht
- BFolgeB 136 — Einhausung der Bundesautobahn A 661 (Variante L2) als Chance für Stadtentwicklung, Stadtgrün und Stadtklima nutzen · Magistratsbericht
- BFolgeB 437 — Einhausung der Bundesautobahn A 661 (Variante L2) als Chance für Stadtentwicklung, Stadtgrün und Stadtklima nutzen · Magistratsbericht
- BFolgeB 272 — Einhausung der Bundesautobahn A 661 (Variante L2) als Chance für Stadtentwicklung, Stadtgrün und Stadtklima nutzen · Magistratsbericht
- BFolgeB 80 — Einhausung der Bundesautobahn A 661 (Variante L2) als Chance für Stadtentwicklung, Stadtgrün und Stadtklima nutzen · Magistratsbericht
- BFolgeB 277 — Einhausung der Bundesautobahn A 661 (Variante L2) als Chance für Stadtentwicklung, Stadtgrün und Stadtklima nutzen · Magistratsbericht
- BFolgeB 241 — Einhausung der Bundesautobahn A 661 (Variante L2) als Chance für Stadtentwicklung, Stadtgrün und Stadtklima nutzen · Magistratsbericht
Beratungsverlauf9 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, 3 GRÜNE, CDU, BFF und dFfm gegen LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Einhausung der A 661 auf der Grundlage der Variante L 1 erfolgt) und BFF (= Annahme im Rahmen NR 795) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. SPD und CDU gegen LINKE., GRÜNE und BFF (= Zurückweisung); bei Enthaltung FDP zu 2. SPD und CDU gegen LINKE., GRÜNE und BFF (= Ablehnung); bei Enthaltung FDP
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage NR 773 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 795 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 380 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Einhausung der A 661 auf der Grundlage der Variante L 1 erfolgt) und BFF (= Annahme im Rahmen NR 795) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage NR 773 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 795 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 380 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Einhausung der A 661 auf der Grundlage der Variante L 1 erfolgt) und BFF (= Annahme im Rahmen NR 795) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (NR 773, NR 795 und OA 380 = Ablehnung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (10 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. a) Die Vorlage NR 760 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Leineweber, Pawlik, Müller, Tafel-Stein, Ochs, Baier, Zieran, Stammwitz und Mund sowie von Oberbürgermeister Feldmann dienen zur Kenntnis. c) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schenk zur Geschäftsordnung dient zur Kenntnis. 2. a) Die Vorlage NR 762 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Leineweber, Pawlik, Müller, Tafel-Stein, Ochs, Baier, Zieran, Stammwitz und Mund sowie von Oberbürgermeister Feldmann dienen zur Kenntnis. c) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schenk zur Geschäftsordnung dient zur Kenntnis. 3. a) Die Vorlage NR 768 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Leineweber, Pawlik, Müller, Tafel-Stein, Ochs, Baier, Zieran, Stammwitz und Mund sowie von Oberbürgermeister Feldmann dienen zur Kenntnis. c) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schenk zur Geschäftsordnung dient zur Kenntnis. 4. Der Vorlage NR 773 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage NR 795 wird abgelehnt. 6. a) Die Vorlage OA 380 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Leineweber, Pawlik, Müller, Tafel-Stein, Ochs, Baier, Zieran, Stammwitz und Mund sowie von Oberbürgermeister Feldmann dienen zur Kenntnis. c) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schenk zur Geschäftsordnung dient zur Kenntnis. 7. Der Vorlage OA 278 wird im Rahmen der Vorlage NR 773 zugestimmt. 8. a) Die Vorlage OA 287 wird im Rahmen der Vorlage NR 773 abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Leineweber, Pawlik, Müller, Tafel-Stein, Ochs, Baier, Zieran, Stammwitz und Mund sowie von Oberbürgermeister Feldmann dienen zur Kenntnis. c) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schenk zur Geschäftsordnung dient zur Kenntnis. 9. a) Die Vorlage OA 355 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Leineweber, Pawlik, Müller, Tafel-Stein, Ochs, Baier, Zieran, Stammwitz und Mund sowie von Oberbürgermeister Feldmann dienen zur Kenntnis. c) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schenk zur Geschäftsordnung dient zur Kenntnis. 10. a) Die Vorlage OA 364 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Leineweber, Pawlik, Müller, Tafel-Stein, Ochs, Baier, Zieran, Stammwitz und Mund sowie von Oberbürgermeister Feldmann dienen zur Kenntnis. c) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schenk zur Geschäftsordnung dient zur Kenntnis.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 2. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Einhausung der A 661 auf der Grundlage der Variante L 1 erfolgt) und BFF (= Annahme im Rahmen NR 795) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen NR 760) zu 8. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 9. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 10. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Begründung abgelehnt wird)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU und SPD gegen FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)