Einhausung der Bundesautobahn A 661 (Variante L2) als Chance für Stadtentwicklung, Stadtgrün und Stadtklima nutzen
Zusammenfassung
Der Bericht des Magistrats thematisiert die Einhausung der Bundesautobahn A 661 als Möglichkeit zur Verbesserung der Stadtentwicklung, des Stadtgrüns und des Stadtklimas. Die Verkehrsuntersuchung wurde bereits abgeschlossen, und die Entwurfsplanung sowie Kostenschätzung sind in Arbeit, mit einem Zieltermin im ersten Quartal 2024.
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Thema Stadtplanung verfolgenBericht
Zwischenbescheid des Magistrats vom 05.09.2022
Zwischenbericht: Wie bereits zuletzt mit dem Bericht des Magistrates vom 15.01.2021, B 12, ausgeführt, gliedern sich die Tätigkeiten der DEGES in die zwei Abschnitte "Verkehrsuntersuchung A 661" und "Entwurfsplanung/Kostenschätzung Einhausung A 661". Diese Abschnitte haben aktuell folgenden Sachstand:
- Erarbeitung einer Verkehrsuntersuchung zur A 661: Diese Untersuchung wurde zum Jahresende 2021 fertiggestellt. Im laufenden ersten Quartal 2022 finden abschließende Abstimmungen zwischen der DEGES und der Auftraggeberin, der Autobahn GmbH des Bundes, statt. Neben der abschließenden Sichtung der Ergebnisse durch die Autobahn GmbH des Bundes wird in diesem Zusammenhang auch die Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse abgestimmt. Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung werden durch die DEGES bei der Entwurfsplanung der Einhausung berücksichtigt.
- Erarbeitung einer Entwurfsplanung/Kostenschätzung zur Einhausung A 661: Die DEGES hat Anfang 2020 die Bearbeitung der beauftragten Leistungen begonnen und führt diese entsprechend dem zwischen der Stadt und der DEGES abgestimmten Terminplan fort. Beispielsweise wurde zur ordnungsgemäßen Vorbereitung der Planungen im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main Nr.51 vom 15.12.2020 den jeweiligen Liegenschaftseigentümern die Duldung von planbegleitenden Vermessungsarbeiten nach § 16 a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) aufgegeben. Der bereits in dem Magistratsbericht B 12/2021 genannte Termin zur Ergebnisdarstellung der Entwurfsplanung/Kostenschätzung im ersten Quartal 2024 bleibt unverändert gültig. Zu allen wesentlichen Meilensteinen und Arbeitsergebnissen wird der Magistrat unaufgefordert berichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. März 2022 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 773 zurück — STVV-Antrag von CDU, SPD, GRÜNE, beschlossen am 28. Februar 2019. In 7 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung der Fristverlängerung um drei Monate)