Einhausung der Bundesautobahn A 661 (Variante L2) als Chance für Stadtentwicklung, Stadtgrün und Stadtklima nutzen
Zusammenfassung
Der Bericht des Magistrats befasst sich mit der Einhausung der Bundesautobahn A 661 als Chance für die Stadtentwicklung, das Stadtgrün und das Stadtklima. Es wird erwartet, dass die Verkehrsuntersuchung im ersten Quartal 2021 abgeschlossen wird und die Entwurfsplanung sowie Kostenschätzung bis zum ersten Quartal 2024 vorliegen werden.
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Thema Stadtplanung verfolgenBericht
Wie in dem vorhergehenden Bericht B 374 vom 21.08.2020 ausgeführt, wurde mit dem Land Hessen eine Verwaltungsvereinbarung über die Beauftragung der DEGES geschlossen, die von der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung vom 12.12.2019 bestätigt wurde (Beschluss § 5011). Mit der Bearbeitung der beauftragten Leistungen wurde Anfang 2020 begonnen, die Tätigkeiten der DEGES gliedern sich in zwei Abschnitte:
- Erarbeitung einer Verkehrsuntersuchung zur A 661, um die Belastungsszenarien der Autobahn und die Ausbaubedarfe der A 661 zu bestimmen. Dieser Arbeitsabschnitt, in dem die zukünftige Dimensionierung der Einhausung bestimmt wird, erfolgt auf Wunsch und Rechnung des Landes Hessen. Aktuell befindet sich die DEGES in der Bearbeitungsphase, mit Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung kann nach Aussage der DEGES im ersten Quartal 2021 gerechnet werden.
- Erarbeitung einer Entwurfsplanung/Kostenschätzung zur Einhausung der A 661 auf Wunsch und zu Lasten der Stadt Frankfurt am Main. DEGES hat einen ersten Terminplan zum Fortgang der Arbeiten an der Entwurfsplanung/Kostenschätzung vorgestellt. Demnach sollen diese Tätigkeiten im ersten Quartal 2024 abgeschlossen sein und die Ergebnisse dem Auftraggeber vorgestellt werden. Zu allen wesentlichen Meilensteinen und Arbeitsergebnissen wird der Magistrat unaufgefordert berichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. Januar 2021 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 773 zurück — STVV-Antrag von CDU, SPD, GRÜNE, beschlossen am 28. Februar 2019. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF (= Kenntnis als Zwischenbericht) Gartenpartei (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION